Christiane Berg
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dieser Landtag hat ab und an Probleme damit, seine Tagesordnung abzuarbeiten. Anträge fallen hinten runter und können Monate später erst aufgerufen werden. NDR und SVZ berichteten im Februar, dass der Landtag nachsitzen müsse, weil wir es nicht schaffen, Anträge innerhalb der regulären Sitzungswoche abzuarbeiten, und mittlerweile wurde deshalb über eine neue Geschäftsordnung gestritten. Da hörte man Vorschläge wie, wir sollen die Redezeiten kürzen, Staatssekretäre reden lassen oder Reden nur noch zu Protokoll geben. Das kann man vielleicht alles machen. Ich schlage Ihnen mal was ganz Abenteuerliches vor: Wir hören auf, uns mit Anträgen zu befassen, die bereits in der Beratung waren und keine Substanz mehr haben. Und das bringt mich dann zu diesem Antrag, liebe Kollegen von den GRÜNEN und von der FDP. Es gibt nichts Überflüssigeres als einen Antrag, der fordert, sich einer Initiative anzuschließen, die es gar nicht mehr gibt. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Wir haben es gehört, bereits im März hat der Ausschuss, der für die Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren zuständig ist, diese Initiative abgelehnt, der Sie sich hier anschließen wollten. Und warum Sie dann diesen Antrag nicht zurückgezogen haben, das ist mir ein Rätsel. (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) Abgesehen davon, dass der Antrag gegenstandslos ist, habe ich Ihnen im Februar bereits gesagt, wir hätten viele Gründe, dem auch so nicht zuzustimmen, aber ich wiederhole es noch einmal kurz, der Antrag missachtet Haftungsrisiken. (René Domke, FDP: Aber genau deswegen haben wir es noch mal eingebracht.)
