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Beate Schlupp

20.09.2023 Sitzungen 8/63

Vielen Dank, Herr Ausschussvorsitzender! Die Fraktion der SPD hat gemäß Paragraf 86 unserer Geschäftsordnung beantragt, dem Bürgerbeauftragten im Rahmen der Aussprache das Wort zu erteilen. Hierzu wurde im Ältestenrat das Benehmen hergestellt. Ich sehe auch hier und höre auch keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache und bitte nun Herrn Matthias Crone an das Rednerpult. Bürgerbeauftragter Matthias Crone: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Man freut sich immer über Dank und Anerkennung und ich hoffe, ich kann Ihnen das auch gleich ein bisschen wieder zurückgeben. Das Berichtsjahr 2022, wieder ein Krisenjahr, liegt ja in unserem Empfinden schon länger zurück, weil wieder so viel passiert ist in der Zwischenzeit. Aber in dem Bericht über dieses Jahr stecken immer noch eine Reihe von aktuellen Elementen. Die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses nimmt Aspekte aus dem Bericht auf, die alle auch längerfristige Bedeutung haben dürften. Und nebenbei bemerkt, es ist eine Premiere, dass aus dem Bericht des Bürgerbeauftragten unmittelbar auch Handlungsimpulse an die Landesregierung abgeleitet werden. Und Sie werden verstehen: Das begrüße ich sehr. Ein Punkt betrifft das neue Denkmalschutzrecht. Es stimmt, auch Denkmalschutz ist nicht absolut. Abwägung von Rechtsgütern, von unterschiedlichen öffentlichen Belangen ist natürlich immer nötig. Und gute Fachlichkeit heißt eigentlich, andere Belange in den eigenen Entscheidungen gleich mitzubedenken. Dies haben aber Menschen mit Behinderungen, deren Belange der Bürgerbeauftragte ja besonders vertreten soll, aber immer wieder auch bei Entscheidungen der Denkmalpflege vermisst. Fragen waren immer: Warum darf ich in meinem denkmalgeschützten Haus keinen Fahrstuhl bauen oder ihn anbauen, wenn er für ein Familienmitglied mit Behinderung dringend gebraucht wird? Was geht vor, der Denkmalschutz oder die Mobilität im Alter? Wir haben diese Fragen in einer Fachtagung 2022 mit der Hochschule Wismar und dem Inklusionsförderrat in guter Zusammenarbeit behandelt. Wir haben gelernt, dass es für viele Situationen gute Lösungen geben kann, die Denkmalpflege auf der einen Seite und gute Zugänglichkeit, gute Barrierefreiheit auf der anderen Seite miteinander verbinden. Voraussetzung ist immer Offenheit und Kreativität der Entscheider und Klarheit über Rechte der Menschen mit Behinderungen. Diese Klarheit sollten wir im neuen Denkmalschutzgesetz herstellen – das ist ja auch die Empfehlung, das war auch das Ergebnis unserer Tagung –, und ich bin erfreut, dass das Anliegen jetzt auch in einer Landtagsdrucksache enthalten ist. Gesetze sollten so sein, dass Menschen, die Recht anwenden müssen, gleich von Anfang an Barrierefreiheit, also Teilhabe oder Inklusion von Menschen mit Behinderungen, mitdenken. Teilhabe ist ein Menschenrecht, nicht nur, weil wir das in den Vereinten Nationen so vereinbart haben. Es gehört zu unserem Menschenbild und sowieso, wie ich finde, zu einem anständigen Umgang in einer solidarischen Gemeinschaft. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Dieses Recht auf Teilhabe hat es aber im Alltäglichen durchaus schwer. Das liegt nicht unbedingt an den Gesetzen, am Sozialrecht, es liegt eigentlich eher in den Verwaltungsverfahren begründet. Sie wissen, Betroffene benötigen Hilfen, um am Leben der Gemeinschaft teilzunehmen, sie benötigen Begleitpersonen, Hilfsmittel, Fördermaßnahmen. Aber viele leiden darunter, dass es oft sehr lange braucht, ehe der Bedarf ermittelt wird. Im Jahresbericht finden Sie zwei Beispiele, wo allein unser Petitionsverfahren, also mithilfe des Bürgerbeauftragten, vom Antrag bis zum Bescheid 17 beziehungsweise 18 Monate dauerte. Helfen würden ja oft schon vorläufige und befristete Bewilligungen, was aber selten vorkommt. Und so bleibt es oft dabei, dass viele Betroffene sehr lange auf ihre Teilhabeleistung warten müssen. Lange warten, so heißt es auch oft für Träger und Einrichtungen, die die Leistungen dazu erbringen sollen, zumindest in einigen Regionen unseres Landes. Wenn sie neue Leistungsentgelte verhandeln müssen, kommt es häufig gar nicht erst oder häufig länger nicht zu Terminen für Verhandlungen. Gerungen wird dann aber auch inhaltlich um Selbstverständlichkeiten – die ich so sehe – wie Tariferhöhungen. Nicht geeinte Verfahren entstehen dann, verstopfen die Schiedsstellen und manchmal leider auch dann die Gerichte. Manche Einrichtungen, so ist es mir neulich wieder vorgetragen worden, kommen dann schon an die Grenzen ihres Durchhaltevermögens. Die ersten sind ausgestiegen und vom Netz gegangen, und spätestens das trifft dann die Menschen, die dringend auf die Leistung angewiesen sind. Nun fragt man sich: Muss das so sein? Muss man alles achselzuckend hinnehmen? Ist das alles schicksalhaft? Natürlich nicht! Belange von Menschen mit Behinderungen, von Schwächeren sind keine Nebensachen. Sie sollten viel häufiger Chefsachen sein, dann würde sich vielleicht das eine oder andere ändern. Die Mitarbeiter in den Sozialämtern oder erst recht in den Jugendämtern, die alle große Verantwortung tragen, wie ich finde, hätten es verdient und die Menschen, um die es geht, auch. Für jeden Bürgerbeauftragten sind soziale Fragen und die Anliegen der Menschen mit Behinderungen jedenfalls Chefsache, schon von Gesetzes wegen. Und der Landtag darf, Sie dürfen sicher sein, dass das für meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und für mich nicht nur formal so ist, sondern dass diese Anliegen auch mit Hingabe und Sorgfalt behandelt werden. Die Entscheidung des Gesetzgebers ist und bleibt richtig, dass zu der klassischen Aufgabe des Bürgerbeauftragten als Ombudsmann ergänzend hinzugekommen ist der Auftrag zur sozialen Unterstützung und zur Vertretung der Belange von Menschen mit Behinderungen. Das Gute ist, dass diese gesetzgeberische Schwerpunktentscheidung auch durch die Inanspruchnahme unterstrichen wird. Rund die Hälfte der Fälle betrafen auch 2022 wieder diesen Auftrag. Viele möchten eben einfach eine leicht zugängliche, unabhängige und natürlich auch kostenfreie Hilfe erhalten und die sollen sie in unserer Dienststelle auch wirklich bekommen. Meine Damen und Herren, nun ist 2021 eine weitere Beauftragung hinzugekommen, die Beauftragung für die Landespolizei. Diese Regelung haben fünf andere Bundesländer mittlerweile auch so getroffen. Sie können dem Bericht entnehmen, dass aus der Landespolizei 2022 nur wenige Eingaben angekommen sind. Das mag daran liegen, dass es zu der Zeit noch nicht so bekannt war, diese Polizeibeauftragung, aber es ist erfreulich, das möchte ich jetzt sozusagen vorblenden, dass sich dieses Bild verändert hat. Im Mai 2023 konnten wir einen neuen Fachreferenten einstellen. Seither verzeichnen wir über 20 Beschwerden und wichtige Anregungen aus der Polizei. Zunehmend gibt es jetzt Resonanz für den Polizeibeauftragten als parteiische, externe, unabhängige, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) als unparteiische, externe, unabhängige Stelle, (Nikolaus Kramer, AfD: Ich wollt schon gerade sagen!) die klären und vermitteln und auch Themen aufgreifen kann. Ja, „parteiisch“ können Sie schon insofern unterstellen, dass ich natürlich immer auch ein Herz für die Polizei insgesamt habe. Ich werde auch gleich begründen, warum. Ich hoffe, dass diese Entwicklung, dass sie sich fortsetzt und der Beauftragte immer mehr dazu beitragen kann, dass die Landespolizei für die Anforderungen jederzeit immer gut gerüstet ist und sie gut bewältigen kann, denn die Polizei ist ja nun mal eine wirksame und wichtige Stütze für Rechtsstaat und Demokratie. Sie genießt in der Bevölkerung immer noch viel Vertrauen. Es sind deutschlandweit nach jüngsten Umfragen drei Viertel der Menschen, und ich glaube, das ist auch zu Recht so. Insofern können Sie mich als parteiisch betrachten. Mitzuhelfen, dass es so bleibt, finde ich, ist eine edle Aufgabe. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Meine Damen und Herren, wir spüren alle, dass Unzufriedenheit und Verunsicherung in letzter Zeit gewachsen, deutlich gestiegen sind, Missstimmung, Gereiztheit, allgemeiner Verdruss schon 2022, aber zunehmend und besonders 2023. Für all das gibt es ganz verschiedene Gründe, die werden hinreichend in allen möglichen Ebenen analysiert. Steigende illegale Zuwanderung macht vielen Angst. Die Klimakrise, ein Krieg vor der Haustür, die demografische Krise mit Arbeitskräftemangel im Schlepptau, alles Krisen, die – das spürt jeder – sich überhaupt nicht leicht lösen lassen. Die Folge ist natürlich, dass allgemein das Vertrauen in das Funktionieren des Staates, folgt man den Umfragen, gesunken ist. Der Staat sei überfordert, meinen viele, und ich merke das auch in vielen Hundert Gesprächen eines Jahres und Zuschriften, die an mich gelangen, weniger an den Themen selbst, sondern an ihrer Einbettung und in Nebenbemerkungen, die kommen. Wachsende Unzufriedenheit in den Themen allerdings betraf die buchstäbliche Zugänglichkeit von Behörden. Wir hörten es gerade auch schon in dem Beitrag von Herrn Krüger. Die Beschlussempfehlung nimmt das ja erfreulicherweise auch auf. Aber wir haben es auch mit Kritiken in Verwaltungsverfahren zu tun, Fragen wie: Warum müssen wir Daten liefern, die ohnehin staatlich vorliegen? Sie kennen das Beispiel der Bodenrichtwerte für die Grundsteuer. Warum müssen wir fristgerecht liefern oder beantragen und erhalten den Bescheid, den Termin oder das Ergebnis erst nach langer Zeit? Beispiel der Führerscheintausch, wir hörten es. Ich nehme das alles sehr ernst. Jeder demokratische Staat lebt ja von dem Grundgefühl seiner Bürgerinnen und Bürger, das lautet: „Ja, im Großen und Ganzen funktioniert es, ich vertraue darauf, dass der Laden läuft, darauf, dass ich halbwegs sicher leben kann, dass ich halbwegs gerecht behandelt werde, dass ich meine Freiheiten habe.“ Das ist das Grundgefühl, von dem wir ausgehen müssen, das es braucht. Aber was tun, wenn dieses Gefühl, dieses Vertrauen schwindet, ob zu Recht oder nicht? Ich bin überzeugt, Vertrauen gewinnen wir nicht durch große Ankündigungen, nicht durch Eröffnen großer Erwartungshorizonte, die vielleicht gar nicht erreicht werden können, auch nicht durch radikal einfache Antworten. Nein, es geht um nüchterne Antworten, um praktische Ergebnisse, um greifbare Lösungen und um die Botschaft: Wir haben das Problem erkannt, wir bearbeiten es. Und es geht um das Bewusstsein, dass auch die Leistung im Kleinen zusammenhängt – wenn das die Botschaft ist, das wäre wichtig für viele Menschen –, das Gefühl dafür, dass die Leistung im Kleinen zusammenhängt mit der Besserung des Großen und Ganzen. Das haben viele. Alles hängt mit allem zusammen. Und jeder öffentlich Bedienstete muss wissen, dass er dann auch letztlich das Ganze repräsentiert, jeder, der bedienstet ist, und erst recht jeder, der Verantwortung hat. Weshalb genießt die Polizei immer noch so viel Vertrauen? Weil sie kommt, wenn die Not da ist, und nicht darauf verweist, dass die Kollegin gerade erkrankt ist, weil sie jederzeit erreichbar ist, weil sie unmittelbar hilft und wirkt. Vertrauen gewinnt, wer Verantwortung übernimmt. Das ist bei der Polizei natürlich auch leichter zu organisieren. Aber wenn man das auf die allgemeine Verwaltung überträgt, heißt das für mich: Erreichbarkeit verbessern, Zugänglichkeit erleichtern, Abläufe standardisieren, damit sie zügiger sind, Präsenz zeigen, Personal schulen und fortbilden, Fehler auswerten, Unterstützung durch IT stets verbessern und Zusammenarbeit suchen. Das ist natürlich leichter gesagt, als es umzusetzen ist. Aber es gehört zu meiner größten Sorge, dass im Zeichen des demografischen Umbruchs noch mehr ganz wesentliche Verwaltungsbescheide nicht mehr in angemessener oder sogar in notwendiger Frist die Bürger erreichen. Der Mangel an Nachwuchs – wir haben das auch hier im Petitionsausschuss besprochen – macht sich ja jetzt schon in der öffentlichen Verwaltung immer stärker bemerkbar. Weniger Menschen werden künftig voraussichtlich mehr öffentliche Dienstleistungen erbringen müssen. Ich kann aber noch keinen umfassenden Lösungsansatz für dieses grundlegende Problem erkennen. Viele Institutionen, viele Einrichtungen kämpfen nur für sich. Durchgreifende Lösungen sind aber nur als – das ist meine Überzeugung und das haben wir auch in der Beratung der Bürgerbeauftragten gemeinsam festgestellt –, können aber nur als gesamtstaatliche Kraftanstrengung zu bekommen sein. Standardisieren und Automatisieren sind sicher wichtige Teilantworten, Entbürokratisierung und Aufgabenkritik auch. Was aber jedem Bürgerbeauftragten wichtig sein muss und nicht vergessen werden darf dabei, ist eine bürgerorientierte Informations- und Fehlerkultur, eine zugewandte Haltung. Auch sie kann unter dem Strich Effizienz steigern, Akzeptanz sichern und Gerichtsverfahren vermeiden. Bürgerbeauftragte wirken besonders daran mit. Mir war deshalb immer und ist immer noch – so weit ist es ja auch noch nicht, dass ich im Imperfekt reden darf –, mir ist immer noch ein Satz dabei wichtig, ein Satz des italienischen Sozial- und Jugendpriesters aus dem 19. Jahrhundert, Don Giovanni Bosco, ist mir Hilfe und Mahnung zugleich gewesen, der lautet, ich zitiere: „Achte jeden, aber fürchte niemanden.“ Diesen Satz teile ich gern mit jedem, der einen öffentlichen Dienst leistet und Verantwortung trägt. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und für Ihre stetige Unterstützung. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

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