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Stefanie Drese

20.09.2023 Sitzungen 8/63

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Hinter dem sperrigen Titel „Entwurf eines Gesetztes zur Aufhebung von Rechtsvorschriften im Bereich der Sozialen Entschädigung in Mecklenburg-Vorpommern“ verbergen sich ein sehr wichtiges Thema und ein sehr trauriger Anlass. Im Dezember 2016 fand unweit von uns ein schreckliches Ereignis statt, das uns alle tief betroffen gemacht und erschüttert hat: der Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt an der Gedächtniskirche durch den islamistischen Terroristen Anis Amri. Trotz präventiver Vorkehrungen im Sicherheitsbereich kam es zu diesem schlimmen Anschlag, bei dem insgesamt 13 Menschen starben und zahlreiche Besucherinnen und Besucher des Weihnachtsmarktes verletzt wurden. Am 19. Dezember 2019, genau drei Jahre nach diesem Anschlag – und dieses Datum wurde damals ganz bewusst gewählt –, verabschiedete der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts. Dieses Reformgesetz wurde sehr umfangreich über Jahre vorbereitet. Mehrere Entwürfe hierfür sind unter breiter Beteiligung diskutiert worden. Durch den Anschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz erlangte die Debatte eine neue Dimension und rückte das Thema noch einmal viel stärker in den gesellschaftlichen Fokus. Unter anderem ging es um die Forderung vieler Opferverbände nach schnellen Hilfen und höheren Entschädigungsleistungen für die Gewaltopfer und deren gesetzliche Ausgestaltung – ein durchaus schwieriges Unterfangen. Kernstück der Reform des Sozialen Entschädigungsrechts ist ein neues Sozialgesetzbuch, das Vierzehnte, kurz SGB XIV. Es tritt am 1. Januar 2024 vollständig in Kraft und beinhaltet zahlreiche Leistungsverbesserungen für die Betroffenen. Neben neuen Leistungen wie dem Anspruch auf schnelle Hilfe in Form von 15 Terminen für Betroffene mit einer sogenannten Traumaambulanz und wesentlich höheren monatlichen Entschädigungszahlungen werden beispielsweise auch die Besitzstandsleistungen für alle Berechtigten pauschal um 25 Prozent erhöht. Das SGB XIV löst zahlreiche Bundesgesetze, unter anderem auch das Bundesversorgungs- und das Opferentschädigungsgesetz, ab. Der einheitliche Leistungskatalog des Paragrafen 14 unterscheidet nicht mehr wie die bisherigen Bundesgesetze zwischen den Versorgungs- und Fürsorgeleistungen. Aus diesem Grund ist es sachgerecht und zweckmäßig, dass alle Leistungen des SGB XIV künftig nur noch durch eine Behörde erbracht werden. In unserem Bundesland setzen wir dabei auf die hohe Kompetenz und das hohe Engagement der Beschäftigten beim Landesamt für Gesundheit und Soziales. Bisher war unser LAGuS für die Leistungen der Kriegsopferversorgung und die Landkreise und kreisfreien Städte für die Kriegsopferfürsorge zuständig. Da es diese Trennung von Versorgung und Fürsorge fortan nicht mehr gibt und auch die entsprechenden bundesgesetzlichen Grundlagen zum 31. Dezember 2023 dafür wegfallen, heben wir unsere landesgesetzlichen Zuständigkeitsregelungen auf. Hierbei handelt es sich um das Gesetz zur Durchführung der Kriegsopferfürsorge und um die Landesverordnung über die örtliche Zuständigkeit nach dem Opferentschädigungsgesetz. Andere Regelungen enthält das durch die Landesregierung jetzt vorgelegte Gesetz nicht. Die anspruchsberechtigten Opfer von Gewalttaten, Kriegsopfer und Personen, die bei der Ableistung eines Zivildienstes eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, aber auch Geschädigte durch Schutzimpfungen haben künftig für alle Leistungen, die sie beantragen oder die von Amts wegen erbracht werden, das LAGuS als ihren Ansprechpartner. Unser verlässliches Landesamt mit dem Ersten Direktor Heiko Will an der Spitze bereitet sich derzeit in enger Kooperation mit meinem Ministerium auf die zahlreichen neuen Aufgaben und Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des SGB XIV intensiv vor. Dies ist ein anspruchsvoller, verwaltungsseitiger Prozess, aber wir sind dabei auf einem guten Weg. Dies sind wir den Opfern und Angehörigen des verheerenden Anschlags auf dem Berliner Weihnachtsmarkt auch schuldig. Das beinhaltet auch, weiter mit Augenmaß und Mitmenschlichkeit an der fortschreitenden Verbesserung der gesetzlichen Regelung für die Opfer von Gewalttaten und anderen Opfergruppen zu arbeiten. Ich setze dabei, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, auf Ihre Unterstützung und bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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