Jutta Wegner
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor circa zwei Monaten standen wir schon einmal hier und haben über diesen Gesetzesentwurf beraten. Ich habe damals kritisiert, dass die CDU sich dieses Themas erst jetzt annimmt, wo Sie nicht mehr in Regierungsverantwortung sind, aber ich habe auch unsere Begründung für die Zustimmung zu dem Gesetzentwurf vorgetragen, nämlich, dass langfristig übertragene Aufgaben natürlich auch langfristig finanzierbar sein müssen, finanziert sein müssen. Die beantragte Überweisung in die Ausschüsse wurde von der Regierungsmehrheit damals abgelehnt. Schade eigentlich, denn genau dort wäre der Ort gewesen, sich intensiv mit den Argumenten, die auch Sie, Herr Pegel, gerade vorgetragen haben, für und wider diesen Gesetzentwurf auseinanderzusetzen. Jetzt bleibt wieder nur die öffentliche Bühne dieser Sitzung. Der zusätzliche Erkenntnisgewinn ist vermutlich gering. Dabei sind die für eine Ablehnung vorgebrachten Argumente es durchaus wert, einmal diskutiert zu werden. So haben Sie, Herr Minister, damals darauf hingewiesen, dass man übereingekommen war, den Nachteilsausgleich nur einmalig zu berechnen, nicht aber regelmäßig zu überprüfen. Aber kann durch ein paar Gesetze in der Begründung eines Gesetzes die Verfassung ausgehebelt werden? Kann durch den Hinweis darauf, dass man sich einig war, den Mehrbelastungsausgleich nicht regelmäßig zu überprüfen, Artikel 72 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern außer Kraft gesetzt werden? Ganz klar: Nein, so geht das nicht. Auch der Hinweis, dass man keine Fach- oder Rechtsaufsicht und damit keinen Einfluss auf die Effizienz hat, führt hier überhaupt nicht weiter. Eine entsprechende Einschränkung sieht unsere Landesverfassung für die Konnexität nicht vor. Selbst wenn, wie immer wieder behauptet wurde, die Kommunen inzwischen die Effizienz der übertragenen Aufgaben deutlich verbessert hätten, entbindet dies nicht von der Verpflichtung, in regelmäßigen Abständen zu überprüfen, ob die zur Verfügung gestellten Mittel ausreichend sind. Ein weiterer Punkt, der mehrmals erwähnt wurde, ist der Umstand, dass die Kommunen doch auf anderem Wege aktuell für temporäre Mehrausgaben entschädigt werden. Aber auch das kann aus unserer Sicht kein Grund sein, an dieser Stelle das Konnexitätsprinzip so deutlich zu verletzen. Ja – und auch hier wiederhole ich mich –, die Frage, ob die pauschale Steigerung um 2,5 Prozent pro Jahr tatsächlich angemessen ist, diese Frage hätten wir gerne in der Ausschussberatung geklärt. (Marc Reinhardt, CDU: Sehr richtig!) Dem haben Sie sich verweigert, vielleicht, weil auch eine Ausschussberatung noch deutlicher als die Debatte hier gezeigt hätte, dass Ihre Argumente gegen diesen Antrag einer genaueren Betrachtung nicht standhalten. Wir sind nach wie vor überzeugt, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht, und werden deshalb dem Gesetzentwurf der CDU zustimmen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
