Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Ausschussvorsitzender! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Petitionsausschuss empfiehlt, die in der Sammelübersicht aufgeführten Petitionen entsprechend den Empfehlungen des Petitionsausschusses auf Drucksache 8/2626 abzuschließen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 8/2626 einstimmig angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14 : Beratung der Unterrichtung durch den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern – 28. Bericht des Bürgerbeauftragten gemäß Paragraf 8 Absatz 7 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern für das Jahr 2022, Drucksache 8/2021, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses, Drucksache 8/2632. Unterrichtung durch den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern 28. Bericht des Bürgerbeauftragten gemäß § 8 Absatz 7 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (PetBüG M-V) für das Jahr 2022 – Drucksache 8/2021 – Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses (1. Ausschuss) – Drucksache 8/2632 – Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Petitionsausschusses Herr Krüger.
