Torsten Koplin
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Domke, mir geht es wie Ihnen. Ich bin also ganz, (René Domke, FDP: Alles gut, legen Sie mal einen vor!) ganz auf dem Sprung gewesen, weil ich eine andere Einschätzung habe, als eben gerade vorgetragen wurde. Mein Kollege Henning Foerster hat in der letzten Sitzung dazu gesprochen, hätte es heute auch gern, kann krankheitsbedingt – gute Besserung, Henning! – nicht sprechen und ich musste mich erst mal reinknien in die Materie und komme zu der Erkenntnis, (Torsten Renz, CDU: So viel Erfahrung!) komme zu der Erkenntnis, dass dieser Antrag, den Sie vorgelegt haben, dieser Gesetzentwurf, gleich in mehrfacher Hinsicht eine ziemlich schräge Nummer ist. Zum Ersten, wie er zustande gekommen ist. Zweimal gab es Änderungen an dem Aufgabenzuordnungsgesetz und beide Male ging es um Verwaltungsstrukturen, einmal Planungsbehörden Windkraft, einmal Planungsbehörden Straßenbau. Sie haben dann die Nummer gezogen, haben gesagt, wenn das behandelt wird, diese Strukturfragen, dann wollen wir gleich noch mal die finanziellen Fragen, die in Paragraf 28 geregelt sind, mit aufrufen. Und der Landkreistag hat vorgetragen und hat eine pauschale Rechnung aufgemacht, und da haben Sie gesagt, hoppla, die machen wir uns zu eigen, haben einen Antrag gestellt, der ist abgelehnt worden, und haben jetzt daraus einen Gesetzentwurf gemacht. (Marc Reinhardt, CDU: Das Recht auf Opposition!) Also das kann man so machen, ist aber der Sache nicht unbedingt dienlich. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Der zweite Punkt, was schräg ist, ist das Schräge in der Sache. Das Aufgabenzuordnungsgesetz ist mal aufgelegt worden, weil die Landkreise im Jahre 2010 neu geschnitten wurden, und um diese Übergangsregelung von den alten Landkreisgrenzen hin zu den neuen Verwaltungsstrukturen hinzubekommen und anzuerkennen, dass das mit Mehrausgaben und Mehraufwendungen verbunden ist, hat man gesagt, wir schaffen einen Mehrkostenausgleich, und hat den in Paragraf 28 definiert, hat aber damals schon darauf hingewiesen, dass es nicht mit einer Kostenbeobachtungspflicht verbunden ist, weil diese Regelung speziell ist, … (Marc Reinhardt, CDU: Verfassung gilt trotzdem!) Zur Verfassung komme ich gleich noch, … weil die Regelung a) speziell ist und b) Effizienzrenditen, von denen hier ja die Rede war, zu Buche schlagen. Nun zur Verfassung: Die Verfassung Artikel 72 fassen Sie mit an, und die gilt. Die gilt dann aber im Übrigen auch auf Heller und Pfennig und in Differenzierung zwischen übertragenen Aufgaben und eigenem Wirkungskreis der Kommunen und gilt auch in Fragen Personalkosten und Sachkosten. Diesbezüglich differenzieren Sie mit Ihrem Gesetzentwurf nicht. Diejenigen, die im Grunde genommen die Verpflichtung der Verfassung, das konkret zu machen, nicht befolgen, sind Sie selber. Insofern ist es wirklich eine schräge Nummer, einen solchen also untauglichen Gesetzentwurf vorzulegen. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Und das dritte Argument will ich Ihnen ganz gerne bringen, warum ich finde, das ist ziemlich schräg. 13 Jahre – Sie monieren ja selber, 13 Jahre hat es gedauert, bis man da rangeht. 11 davon waren Sie selbst in Verantwortung. (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU) 11 Jahre hat es Sie nicht gejuckt. Diejenigen von der kommunalen Ebene tragen schon seit vielen Jahren vor, wir sind diejenigen, die mit ihnen diese Sachen besprechen über den Kommunalgipfel. Wir sind weiter im Gespräch, (Zuruf von Daniel Peters, CDU) wir diskutieren demnächst auch die Fortschreibung des Finanzausgleichgesetzes. (Daniel Peters, CDU: Wollen Sie uns das auch noch erzählen?) Ich finde schon, es gibt Zusammenhänge, auch wenn es eigenständige Gesetze sind, und das alles gilt es zu betrachten. Was Sie vorgelegt haben, ist für uns nicht zustimmungsfähig. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)
