Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Landesstiftungsgesetzes auf Drucksache 8/2085. Der Rechtsausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/2085 entsprechend seiner Beschlussempfehlung anzunehmen. Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummern 1 bis 5 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/2628. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind in Artikel 1 die Nummern 1 bis 5 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/2628 bei Stimmenthaltung durch die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, ansonsten Zustimmung angenommen. Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummer 6 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/2628. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/2645 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/2645 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/2645 bei Zustimmung durch die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und FDP, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Wer in Artikel 1 der Nummer 6 entsprechend der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist in Artikel 1 die Nummer 6 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/2628 bei Stimmenthaltung durch die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, ansonsten Zustimmung angenommen. Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummern 7 bis 9 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/2628. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind in Artikel 1 die Nummern 7 bis 9 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/2628 bei gleichem Stimmverhalten angenommen. Ich rufe auf den Artikel 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/2628. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind der Artikel 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/2628 bei ebenfalls gleichem Stimmverhalten angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses auf Drucksache 8/2628 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses auf Drucksache 8/2628 bei Stimmenthaltung durch die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, ansonsten Zustimmung angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD – Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Landesgehörlosengeld, Drucksache 8/2092. Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Landesgehörlosengeld (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/2092 – In der 54. Sitzung des Landtages am 13. Juni 2023 ist die Überweisung dieses Gesetzentwurfes in die Ausschüsse abgelehnt worden. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung erneut auf die Tagesordnung gesetzt. Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 36 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr de Jesus Fernandes.
