Bettina Martin
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch mehr als drei Jahrzehnte nach der Friedlichen Revolution in der DDR und dem Ende staatlicher Repressionen können wir stolz darauf sein, heute in einem freien, in einem demokratischen Land zu leben. Und zur Demokratie gehört auch die Aufarbeitung, der Auftrag zur Aufarbeitung unserer Geschichte. Aufarbeitung heißt in diesem Fall auch, denjenigen, die in der DDR Opfer staatlicher Repression wurden, zu helfen, sie zu beraten und ihre eigene, ganz persönliche Geschichte zu hören. Die Behörde des Landesbeauftragten für Mecklenburg-Vorpommern für die Aufarbeitung der SED-Diktatur tut genau das. Sie leisten seit Jahrzehnten eine wichtige, eine unverzichtbare Aufgabe. (René Domke, FDP: Aber unterfinanziert.) Mit dem Aufarbeitungsbeauftragtengesetz von 2019 wurden die Voraussetzungen geschaffen, um Betroffene von Verfolgung, von Leid und Unrecht in der SBZ und der DDR in unserem Bundesland zu beraten, zu betreuen und bei der Wahrnehmung ihrer Rechte zu unterstützen. Auch die politisch-historische Aufarbeitung, also die Forschung um die kommunistische und die SED-Diktatur stand dabei und steht dabei fest im Blick. Da geht es vor allen Dingen auch darum, der jungen Generation, den jungen Menschen die Mechanismen einer Diktatur nahezubringen und ihnen die Vorzüge einer freiheitlichdemokratischen Ordnung zu vermitteln. Und das tut diese Behörde seit mehr als drei Jahrzehnten. Und ich möchte die Gelegenheit hier auch nutzen, um an dieser Stelle allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Behörde ausdrücklich meinen Dank und meine Anerkennung für die bislang geleistete wichtige Arbeit auszusprechen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von René Domke, FDP) Mit dem Ersten Änderungsgesetz zum Aufarbeitungsbeauftragtengesetz passen wir nun die rechtlichen Rahmenbedingungen an vor allen Dingen auf Bundesebene erfolgte Entwicklungen an. Änderungen in Bundesgesetzen wie im Stasi-Unterlagen-Gesetz und im Bundesarchivgesetz zur Übernahme der Stasi-Unterlagen in das Bundesarchiv und der Wahrnehmung der das Land betreffenden Fragen bezüglich der Stasi-Unterlagen machen dieses Erste Änderungsgesetz notwendig. Aber auch der Übergang der Behörde aus dem Zuständigkeitsbereich der Justizministerin in mein Ministerium, also in das Wissenschafts-/Kulturministerium und für Bundes- und Europaangelegenheiten, macht eine Angleichung notwendig. Es nimmt ebenso Bezug auf die Zusammenarbeit der Behörde mit der SED-Opferbeauftragten beim Deutschen Bundestag. Insofern ist dieses Änderungsgesetz notwendig geworden. Die Behörde des Landesbeauftragten wird auch in den kommenden Jahren eine wichtige, eine notwendige Arbeit leisten. Wir wissen, dass viele sich erst mehrere Jahrzehnte nach dem erlittenen Leid auch öffnen können. Insofern ist diese Behörde heute mindestens genauso wichtig wie in den vergangenen Jahrzehnten. Und dafür werden wir auch als Landesregierung – im neuen Haushalt ist es, zumindest ist es in der Bewirtschaftung vorgesehen –, wir werden die personelle Aufstellung der Behörde stärken im Rahmen der Bewirtschaftung. Und all das ist wichtig. Insofern bitte ich um Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
