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Thomas Krüger

SPD 20.09.2023 Sitzungen 8/63

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das parlamentarische Petitionsverfahren ist aufwendig. Jede Petition wird sorgfältig geprüft, indem zunächst eine Stellungnahme von dem zuständigen Ministerium eingeholt wird und sodann den Petenten bekannt gegeben wird. Nicht wenige Petitionen werden im Petitionsausschuss gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Ministerien und der Landkreise beraten. Auch führen wir regelmäßig Ortsbesichtigungen durch, bei denen es uns immer wieder gelingt, unter Einbeziehung aller Beteiligten eine für die Petition und für die Petenten angenehme Lösung zu finden. Ein solch positives Beispiel möchte ich Ihnen gerne schildern. Der Petent, der so um die 80 Jahre alt war oder die 80 schon überschritten hatte, lebt mit seiner Frau auf einem abgelegenen Anwesen, erreichbar nur über Wald- und Sandwege. Da es an einer Wendemöglichkeit fehlt, beschloss der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises, das Wohnhaus des Petenten nicht mehr anzufahren. Vielmehr sollten er und die wenigen Nachbarn ihre Abfälle zu einem 500 Meter entfernt liegenden Sammelplatz bringen. Im Rahmen eines Vor-Ort-Termins, den wir gemeinsam mit dem Petenten, dem Amt und dem Abfallwirtschaftsbetrieb durchführten, einigten wir uns darauf, eine Wendestelle zu errichten. Nachdem auch der Landwirt, dem das Feld gehört, zugestimmt hatte, wurde die Baumaßnahme im März dieses Jahres abgeschlossen, sodass die Abfallentsorgungsfahrzeuge wieder zu den Anwohnern fahren können. In einem anderen Fall waren wir bisher leider noch nicht erfolgreich. Hier geht es um die kostenlose Schülerbeförderung eines nunmehr Zweitklässlers. Da sein Schulweg nach Auffassung des Landkreises weniger als zwei Kilometer betrage, könne er nicht kostenlos den Schulbus nutzen. Wir haben im Rahmen eines Ortstermins nachgemessen und sind zu einem anderen Ergebnis gekommen. Ich werde dem Petitionsausschuss hier in diesem Falle vorschlagen, zu dieser Eingabe eine öffentliche Beratung durchzuführen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Beispiele zeigen, wie gründlich und intensiv der Petitionsausschuss die an ihn herangetragenen Eingaben bearbeitet. Um eine Petition nach Ablauf des Verfahrens endgültig abzuschließen, bedarf es aber noch eines Landtagsbeschlusses, also Ihrer Zustimmung. Ich freue mich daher, Ihnen heute wieder mit der Drucksache 8/2626 unsere Beschlussempfehlung und den Bericht zum Ausschuss von insgesamt 51 Petitionen vorzulegen, die im Berichtszeitraum vom 1. Mai bis 31. Juli 2023 von uns abschließend beraten worden sind. In 8 Fällen konnten wir dem Anliegen im vollen Umfang entsprechen. Ein Beispiel hatte ich Ihnen soeben geschildert. Zu 3 Petitionen schlagen wir Ihnen vor, diese der Landesregierung und den Fraktionen zu überweisen und sie in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen, Verordnungen und anderen Initiativen mit einzubeziehen. In 16 Fällen konnte dem Anliegen nicht entsprochen werden und in 22 Fällen ist es uns gelungen, einen Kompromiss zu erzielen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie haben die Empfehlungen des Petitionsausschusses zu den einzelnen Petitionen der Sammelübersicht zur Kenntnis genommen. Diese Sammelübersicht, die wir Ihnen in regelmäßigen Abständen vorlegen, ist eine wahre Informationsquelle darüber, welche Themen und Probleme die Menschen dieses Landes bewegen und für welche Themen sie sich einbringen. Ich möchte mich an dieser Stelle beim Ausschusssekretariat bedanken, meine Damen und Herren, (Beifall Jens-Holger Schneider, AfD) und auch bei den Kolleginnen und Kollegen des Petitionsausschusses für die konstruktive Zusammenarbeit. Ich darf Sie nun um Ihre Zustimmung zu unserer Beschlussempfehlung bitten, die im Ausschuss einstimmig beschlossen worden ist, und bedanke mich bei Ihnen für die Aufmerksamkeit. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, FDP, Ann Christin von Allwörden, CDU, und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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