Dr. Harald Terpe
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die vorgelegte Novelle des Landesjagdgesetzes ist ein wichtiger und überfälliger Schritt. Die dabei vollzogene Neuausrichtung des Gesetzes begrüßen wir. Die Gesunderhaltung des Waldes im Sinne von Klimaschutz, nachhaltiger Bewirtschaftung und Ökologie ist eine wichtige Aufgabe unserer Zeit und auch für die Zukunft. Eine zeitgemäße Jagd leistet dafür einen wesentlichen Beitrag Die von verschiedenen Seiten geäußerte Kritik, dass es sich mit dem Gesetzentwurf eher um ein Waldschutzgesetz als um ein Jagdgesetz handelt und dass angeblich unpraktikable Vorgaben für die Jägerschaft gemacht werden, teilen wir nicht. Ich habe es auch nicht gefunden, als ich es mir durchgelesen habe. Wir brauchen Wälder mit hoher Widerstandskraft gegen den starken Stress, den der menschengemachte Klimawandel mit sich bringt. Diesem Ziel hat eine zeitgemäße Jagd ganz maßgeblich zu dienen. Insofern ist der Fokus auf den Waldschutz im Zuge der Gesetzesnovelle sehr nachvollziehbar. Wer von Ihnen regelmäßig in den Wäldern im Land unterwegs ist, wird die zahlreichen Schwierigkeiten erkennen, mit denen die Wälder aktuell zu kämpfen haben. Eine der größten Schwierigkeiten ist in weiten Teilen zu hoher Wildbestand, der durch starken Verbiss ein Aufwachsen gesunder Bäume verhindert. Einige von Ihnen, vor allem jene, die sich jagdlich betätigen, kennen sicher in unseren Wäldern die sogenannten Bonsai-Bäume. Das sind Krüppelformen von viel zu stark verbissenen Bäumen, oftmals Buchen oder auch Nadelhölzer. Diese Bäume haben es schwer, zu gesunden und starken Bäumen heranzuwachsen. Diesem Missstand will der vorliegende Gesetzentwurf endlich nachdrücklich begegnen. Er verpflichtet die Jagd, die natürliche Waldverjüngung mit standortgerechten Baumarten ohne Schutzmaßnahmen, also ohne teure Zäune, zu gewährleisten. Das ist aus unserer Sicht eine ganz wesentliche und wichtige Neuerung. Und ich habe auch unseren Landwirtschaftsminister so wahrgenommen, dass er gesagt hat, er tritt für die Befreiung, sozusagen für die freien Wildwege ein. Und das fand ich irgendwie gut. Ja, der Gesetzentwurf weist zahlreiche Verbesserungen auf. Es gibt aber auch weiterhin Dinge, die nicht gut gelöst sind und die wir hoffentlich in dem zuständigen Fachausschuss noch diskutieren werden. Ich sage mal ein paar Stichworte: Das ist die Frage „bleifreie Munition“, das hat der Minister ja auch schon angesprochen, dass da natürlich auch eine Diskrepanz zu bundesgesetzlichen Regelungen besteht und wir ja auch darauf warten, dass solche bundesgesetzlichen Regelungen kommen. Und das ist auch das sogenannte Anfüttern von Wild, über das wir natürlich gerne auch im Ausschuss in den Diskussionen reden wollen. Zusammenfassend lässt sich aber sagen, dass wir etliche wichtige Verbesserungen im Gesetzentwurf sehen, zu einigen Punkten weiteren Änderungsbedarf erkennen. Auf mehr kann ich jetzt aufgrund der Redezeit oder will ich auch nicht eingehen, weil wir es ja in den Ausschuss überweisen, das Gesetz, und darüber können wir noch diskutieren. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
