Thomas Krüger
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit der Drucksache 8/2632 legt Ihnen der Petitionsausschuss seine Beschlussempfehlung und seinen Bericht zum 28. Tätigkeitsbericht des Bürgerbeauftragten vor. Nachdem dieser Bericht im Benehmen mit dem Ältestenrat per Amtlicher Mitteilung vom 27. April 2023 an den Petitionsausschuss und an alle Fachausschüsse überwiesen worden war, folgten zunächst die Beratungen der mitberatenden Ausschüsse und sodann am 5. Juli, 6. September und abschließend am 13. September im federführenden Petitionsausschuss. Bei der Vorstellung seines Berichtes im Petitionsausschuss verwies der Bürgerbeauftragte Herr Crone darauf, dass nach dem Rückgang der Corona-Pandemie und den damit verbundenen staatlichen Maßnahmen der Schwerpunkt der eingehenden Petitionen wieder – wie auch in der Zeit vor der Pandemie – im sozialrechtlichen Bereich liegt. Ein ressortübergreifendes Thema, das eine Vielzahl von Verwaltungsbereichen betrifft, sei jedoch nach Darstellung des Bürgerbeauftragten der erschwerte Zugang zu Verwaltungsdienstleistungen und die Dauer von Verwaltungsverfahren. Da auch den Petitionsausschuss immer wieder solche Beschwerden erreichen, haben wir im Januar dieses Jahres gemeinsam mit dem Bürgerbeauftragten eine Beratung zu diesem Thema durchgeführt. In dem zugrunde liegenden Fall war es dem Petenten über mehrere Monate nicht möglich gewesen, einen Termin für den Umtausch seines Führerscheins in der Führerscheinstelle eines Landkreises zu vereinbaren. Die uneingeschränkte Erreichbarkeit von Behörden ist für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Staat ebenso unverzichtbar wie eine zügige Durchführung von Verwaltungsverfahren. Der Petitionsausschuss hat daher einstimmig beschlossen, in der unter Ziffer 1 enthaltenen Entschließung die Landesregierung aufzufordern, dafür Sorge zu tragen, dass Behörden mit Bürgerkontakten ihre Öffnungszeiten nach den Corona-Einschränkungen der letzten Jahre wieder auf das Vor-Corona-Niveau anpassen. Zudem sollen alle Behörden mit Bürgerkontakten frei zugängliche Sprechzeiten auch ohne vorherige Terminvereinbarungen anbieten. Dieses abgestimmte Vorgehen steht beispielhaft für die hervorragende Zusammenarbeit zwischen dem Bürgerbeauftragten und dem Petitionsausschuss. So hat der Bürgerbeauftragte zunehmend von dem Instrument der förmlichen Empfehlung Gebrauch gemacht, um auch den Petitionsausschuss in das betreffende Verfahren einzubeziehen und auf diese Weise, so der Bürgerbeauftragte, dem Anliegen der Petenten mehr politisches Gewicht zu verleihen, denn das Ziel einer intensivierten Zusammenarbeit zwischen dem Bürgerbeauftragten und dem Petitionsausschuss besteht vor allem darin, die Rechte der Petenten und Petentinnen weiter zu stärken und zu gewährleisten, dass bei berechtigten Anliegen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Vor diesem Hintergrund, meine Damen und Herren, bitte ich Sie um Zustimmung zu der empfohlenen Entschließung. Weiterhin empfiehlt der Petitionsausschuss, den Tätigkeitsbericht verfahrensmäßig für erledigt zu erklären. Auch zu diesem Punkt bitte ich Sie um Ihre Zustimmung. Meine Damen und Herren, abschließend sei mir vielleicht noch ein persönliches Wort gestattet. Dies ist der letzte Bericht, den uns Herr Crone hier vorlegt. Die Amtszeit wird entsprechend enden. Ich möchte mich daher persönlich und, wenn ich hier in den Saal gucke, ich glaube, auch in Ihrer aller Namen, wenn ich die Leistung von Herrn Crone Revue passieren lasse, auch in Ihrer aller Namen bei Herrn Crone für seine Arbeit bedanken. Herzlichen Dank, Herr Crone! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und auf der Regierungsbank)
