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Christine Klingohr

SPD 20.09.2023 Sitzungen 8/63

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Eins einmal zur Klarstellung: Ein Gebärdendolmetscher wurde für heute nicht angefragt, es war nicht einmal Thema im Ältestenrat. (Sebastian Ehlers, CDU: Das stimmt.) Das wollen wir einmal hier festhalten. (Zuruf von Philipp da Cunha, SPD) Und wir haben einen Livestream mit Untertiteln, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) sodass auch unsere Debatte hier heute verfolgt werden kann. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Anfang dieses Jahres haben wir uns im Sozialausschuss eingehend mit der Situation und der Teilhabe gehörloser Menschen in Mecklenburg-Vorpommern auseinandergesetzt. Dort haben wir auch die Möglichkeit eines Landesgehörlosengeldes diskutiert. Ein Fazit war, dass die Mehrkosten für Betroffene und dadurch die finanziellen Bedarfe sehr unterschiedlich sind und man es nicht pauschal regeln sollte. Die Unterschiede zwischen den Arten von Hörschädigungen sind teils sehr groß, ebenso die technischmedizinischen Möglichkeiten, um adäquat mit den Schädigungen umzugehen oder diese womöglich auszugleichen. Ein pauschaler Zuschuss, wie in dem vorliegenden Gesetzentwurf vorgeschlagen, erscheint nicht als zielgerichtetes Mittel. Ich möchte daran erinnern, dass bereits jetzt alle Menschen mit Behinderung Anspruch darauf haben, in ihrer Selbstbestimmung unterstützt zu werden, damit ihnen eine wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in unserer Gesellschaft ermöglicht wird. Ich darf Ihnen mitteilen, dass ich eine gehörlose Nichte habe, also die Tochter von meinem Bruder, seit Beginn ihres Lebens gehörlos. Und sie steht mit ihrer Familie, mit ihrem gehörlosen Mann und mit den zwei Kindern, die sie gemeinsam haben, die beide hören können, mitten im Leben und mitten in der Gesellschaft, und sie haben so ihren Platz. Und ich habe mir die Bestätigung geholt, dass es wichtig ist, genau diese Dinge zu besprechen, aber auch genauso wichtig ist, darüber zu reden, was wir alles dafür tun. Festgehalten wird dieser Anspruch in Paragraf 1 des Bundesteilhabegesetzes. Dieser gilt auch für gehörlose Menschen. Weiterhin hält das BTHG konkrete Leistungen zur Teilhabe fest. Der Paragraf 78 regelt Assistenzleistungen und Paragraf 82 Leistungen zur Förderung der Verständigung. Hier haben wir Leistungen, die je nach individuellem Bedarf zugesprochen werden. Außerdem sei hinzugefügt, dass von Landesseite für Zuschüsse für Gebärdensprachdolmetscherleistungen im privaten Bereich über 100.000 Euro jährlich zur Verfügung gestellt werden. Um die behördliche Kommunikation zu verbessern, hat das Sozialministerium zudem seinen Titel für externe Sachverständige im Entwurf des nächsten Doppelhaushaltes angehoben. Damit wird der verstärkte Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern ermöglicht und Informationen können auch gehörlosen Menschen besser zugänglich gemacht werden. Um zu dem vorliegenden Gesetzentwurf zurückzukommen: Bereits im Januar 2020 hat der Landtag einen Antrag der AfD diskutiert, in dem die Schaffung eines Landesgehörlosengeldes vorgeschlagen wurde. Im Vergleich zu dem heute vorliegenden Gesetzentwurf wurde damals eine ganz andere Summe genannt, die als Unterstützung nötig sei. Weder in dieser zurückliegenden Initiative noch in dem aktuellen Gesetzentwurf wird die Höhe der vorgeschlagenen Unterstützung begründet. Das darf ich auch noch mal ganz klar für unseren Koalitionspartner, für DIE LINKE, sagen. Wir sind da genau dieser gemeinsamen Meinung, und ich vertrete hier in dieser Rede die Koalition. Der Bedarf ist schlicht sehr unterschiedlich und entbehrt jeder Grundlage. Wir haben keine Berechnung Ihrerseits vorliegen. Insbesondere, um den Betroffenen einen möglichst gleichberechtigten Zugang zu Beruf und gesellschaftlichem Leben zu ermöglichen, bedarf es jedoch weiterer Anstrengungen. Auch in Schule und Ausbildung, im Job sollen Gehörlose gut inkludiert sein und nicht am Rande stehen. Die UN-Behindertenrechtskonvention hält ausdrücklich fest, dass blinden, gehörlosen oder taubblinden Menschen, insbesondere Kindern, ein geeigneter Bildungszugang gegeben sein muss, damit die bestmögliche schulische und soziale Entwicklung ermöglicht wird. Als gutes Beispiel für das inklusive Engagement in Mecklenburg-Vorpommern kann daher die verstärkte Fortbildung von Lehrkräften im Themenfeld Inklusion herangezogen werden. Auch wurde die Einführung der Schuleingangsphase in den Jahrgangsstufen 1 und 2 umgesetzt. Diese Phase kann von Kindern in einem Zeitraum von einem bis zu drei Schuljahren besucht werden. Damit erhalten die Kinder die Zeit, die sie individuell benötigen, um in der Schulumgebung Fuß zu fassen. Mit dem Maßnahmeplan der Landesregierung werden außerdem Maßnahmen ergriffen, die spezifisch blinden und sehbehinderten sowie gehörlosen Menschen zugutekommen. Dazu gehört zum Beispiel der Abbau von Kommunikationsbarrieren im Internet und bei der Mediennutzung. Im August dieses Jahres hat die Landesregierung ihren aktuellen Bericht über den Umsetzungsstand des Maßnahmeplans vorgelegt. In 13 verschiedenen Handlungsfeldern sind insgesamt 124 Maßnahmen aufgeführt, die angegangen werden oder bereits in der Umsetzung sind. Hier wird auf struktureller Ebene ein Wandel vollzogen, der Mecklenburg-Vorpommern schrittweise barrierefreier, inklusiver und fairer für alle Menschen macht. Ein Blick in Ihre Partei- und Wahlprogramme reicht aus, um zu wissen, dass Politik mit und für behinderte Menschen bei Ihnen keine Rolle spielt. Das vorgeschlagene pauschale Fördergeld halten wir für diesen Zweck wie beschrieben nicht für geeignet. Den Gesetzentwurf lehnen wir folglich ab. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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