Dr. Harald Terpe
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Entwurf zur Änderung des Aufarbeitungsbeauftragtengesetzes – ist ein langes Wort – bietet die Gelegenheit, den historischen Ausgangspunkt zu rekapitulieren, der die international beispielgebenden gesetzlichen Regelungen für den zeitnahen, kontinuierlichen und auch öffentlichen Aufarbeitungsprozess ermöglichte. Zugleich wurde damit der für die Verfolgten, Drangsalierten, Eingeknasteten, Vertriebenen, in Heime Gesperrten, Bespitzelten so wichtige Rehabilitationsprozess eingeleitet. (Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) Die Aufzählung der willkürlichen unrechtmäßigen Gewaltmaßnahmen des SED-Staatsapparates ließe sich fortsetzen. Viele Betroffene wurden isoliert, soziale Unterstützung nicht gewährt. Wir wissen, der Schatten der sozialistischen Diktatur war intensiv und finster. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Der ist auch sehr lang.) Etwa 24 Jahre ist es her. Was, 24? 34 Jahre ist es her, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Das ist eine alte Rede.) als die mutigen Menschen in der DDR, die Bürgerbewegten, der Diktatur trotzten in Plauen und Waren, in Leipzig und an vielen Orten. Anfang Dezember wurden die meisten Stasi-Zentralen besetzt und geräumt, die Vernichtung der Akten gestoppt oder zumindest eingedämmt und an den Runden Tischen die geräuschlose Metamorphose der Staatssicherheit in ein Amt für nationale Sicherheit verhindert. Zur Geschichte gehört aber auch, dass erst ein Hungerstreik verhindert hat, dass die Akten weggeschlossen und für lange Zeit unzugänglich gemacht worden wären. Nicht Schwamm drüber wie nach der Nazidiktatur, sondern Rehabilitation und Aufarbeitung von Anfang an unter den Regelungen des Stasi-Unterlagen-Gesetzes. Sie dauert bekanntermaßen bis heute an. Der Weg ist nicht ohne Hürden und Widerstände, nicht ohne Enttäuschungen aufseiten der Unterdrückten verlaufen. Die Arbeit der BStU (Stasi-Unterlagen-Behörde) ist eng mit den Namen Gauck und Birthler assoziiert. Ihre engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und auch die Beauftragten der Länder – ich schließe mich da dem Dank an an die ja kürzlich Ausgeschiedene aus unserem Land, Frau Drescher –, also diese engagierte Arbeit hat vielen Betroffenen geholfen, aus dem Opferdasein zu finden, aufzustehen und es zu überwinden, auch, weil Täter „Täter“ genannt werden konnten und in eine Auseinandersetzung mit ihrer Verantwortung gebracht werden konnten. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Hat nicht immer geklappt und die Resultate sind sehr unterschiedlich. Wir wissen das. Die jetzt angestrebte Gesetzesänderung in Erster Lesung ist erforderlich, um unser Landesgesetz der Änderung des Bundesgesetzes von 2021 anzupassen. Das ist schon gesagt worden. Die wichtigsten Veränderungen sind auch genannt worden, nämlich die Überführung der Akten in den Bestand des Bundesarchivs, aber hier muss betont werden, unter Beibehaltung der Zugänglichkeit zu den Akten und Fortbestand aller Regelungen des Stasi-Unterlagen-Gesetzes. Das ist ja eine ganz wichtige Auseinandersetzung auch gewesen damals im Bundestag. Geändert hat sich auch der Tätigkeitsschwerpunkt und die Zuständigkeit des Bundesbeauftragten hin zu einer Opferbeauftragten-, einer Ombudsfunktion. In den Ausschussberatungen – und heute geht es ja um die Überweisung in den Ausschuss, der wir selbstverständlich zustimmen –, in den Ausschussberatungen sollten wir darüber debattieren, wie weit wir den Spielraum, den uns der Bundesgesetzgeber einräumt und vorgibt, auszufüllen gedenken, denn das vorgelegte Gesetz nimmt den Spielraum nicht wahr, der da möglich ist. Da wird es sicherlich darum gehen, wie die personelle und sächliche Ausstattung ist. Und es geht sicher auch darum, was für Funktionen auch bei einer Landesbeauftragtenperson dann angesiedelt sind. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und wir werden dem also zustimmen, in den Ausschuss zu überweisen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)
