Sebastian Ehlers
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie Sie der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses entnehmen können, ist Opposition doch nicht immer Mist, um mal mit Münteferings Worten hier zu beginnen. (René Domke, FDP: Oh!) So ist es uns als CDU-Fraktion gelungen, einen wesentlichen Beitrag zum Bürokratieabbau im Land in das Gesetz zu bekommen. Das möchte ich kurz darstellen. Zukünftig werden insbesondere die vielen kleinen Stiftungen bei uns im Land von der Pflicht zur Vorlage eines Jahresberichts befreit, wenn dieser in der Vergangenheit immer erfolgreich war. Konkret bedeutet dies, blieb die Prüfung einer Jahresrechnung in mindestens fünf Jahren beanstandungsfrei, kann die Stiftungsaufsicht für die Dauer von drei Jahren von der Vorlage einer Jahresrechnung absehen. Etwas vorzulegen, nur um etwas vorzulegen, ist ja in vielen Bereichen der Inbegriff von Bürokratie. Wir freuen uns, dass damit nun zumindest auf diesem kleinen Feld hier Schluss ist. (Horst Förster, AfD: Das ist ein ganz kleines Feld.) Zur Wahrheit gehört natürlich auch, (Zuruf von Horst Förster, AfD) dass die Änderung, (Horst Förster, AfD: Mann, Mann, Mann!) die Annahme der Änderungsanträge nicht gegen die Regierungsmehrheit möglich gewesen wäre. Deswegen noch einmal herzlichen Dank auch, dass die Kollegen der Koalition unserem Änderungsantrag hier offen gegenüberstanden und ihm am Ende auch zugestimmt haben! Neben der von uns angeregten Änderung dient das Gesetz in erster Linie – und das habe ich bei der Einbringung bereits gesagt – dazu, die Vorgaben des neuen Stiftungsrechts auf Bundesebene in Landesrecht umzusetzen. Das ist aus unserer Sicht akzeptabel hier gelungen, wobei natürlich auch zur Wahrheit gehört, dass mehr möglich gewesen wäre, wenn Rot-Rot sich mehr getraut hätte. Wir haben dazu angeregt, das Stiftungsregister aus Transparenzgründen und die Kontaktdaten der Stiftungen zu erweitern. Das wurde leider abgelehnt. Wir hätten auch gerne der Normklarheit Rechnung getragen und ins Gesetz geschrieben, dass das Justizministerium die Stiftungsaufsicht führt und nicht, wie es jetzt heißt, das für die Stiftungsaufsicht zuständige Ministerium. Und wir hätten gerne in Paragraf 8 des Gesetzes eine Stiftungsaufsichtsbeschwerde eingeführt. Mit dieser wäre es möglich gewesen, über die Verwaltungsgerichtsordnung gegen Rechtshandlungen der Stiftungsaufsichtsbehörde vorzugehen. Ähnliches haben auch die Kolleginnen und Kollegen von GRÜNEN und FDP beantragt. Dies fand leider keine Mehrheit. So bleibt am Ende ein lachendes und ein weinendes Auge. (Zuruf von René Domke, FDP) Weil das Gesetz aber aus unserer Sicht notwendig ist, um Bundes- und Landesrecht in Einklang zu bringen, und wir zumindest beim Thema Entbürokratisierung hier ein Stück vorankommen und den ursprünglichen Entwurf der Regierung verbessert haben, und – das ist der letzte wichtige Punkt – wir natürlich eine konstruktive Opposition sind und nicht, wie es der Fraktionsvorsitzende der SPD, Herr Barlen, gerne behauptet, eine Krawallopposition sind, auch deswegen stimmen wir natürlich hier heute dem geänderten Gesetzentwurf gerne zu. (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Und ich darf Sie herzlich ermuntern, uns dabei zu folgen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
