Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich stelle Ihnen ein eher technisches Gesetz vor, das vermutlich in der politischen Diskussion nahezu aller Fraktionen und Parteien eine untergeordnete Rolle hat, (René Domke, FDP: Abwarten!) gleichwohl ist es für die Praxis der kommunalen Familie extrem bedeutsam, hat aber keine großen politischen Wirksamkeiten, sondern eine tägliche. Was macht der Kommunale Versorgungsverband? Der ist ein Zusammenschluss, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, ein Zusammenschluss der kommunalen Familie und hat die Aufgabe, deren gesetzlichen Versorgungsleistungen für ihre Bediensteten und Beschäftigten, aber auch für deren Hinterbliebene, für die kommunale Familie vorzunehmen, zu berechnen, umzusetzen, auszuzahlen, ist quasi so etwas wie eine Mischung aus gesetzlicher Rentenversicherung, aber zugleich auch die Berechnungsstelle für diese Beteiligten. Und darüber hinaus kann es als freiwillige Aufgabe, was überwiegend genutzt wird, auch sein, durch diesen Verband Beihilfen, also die auf Beamte bezogenen Leistungen – Beamte haben die Kommunen in der Regel nur sehr wenige, sodass wenig eigenes Know-how vorliegt, deswegen wird dieses Wissen auf diese Art und Weise gepoolt –, also Beihilfen, Krankheits-, Pflege-, Geburtsfälle bei Beamtinnen und Beamten ebenfalls zu berechnen und umzusetzen. Wir schlagen Ihnen mit diesem Gesetzentwurf mehrere Anpassungen vor, die sich vor allen Dingen aus der praktischen Umsetzung dieses Gesetzes, vor allen Dingen auch aus Rückkopplungen aus dem kommunalen Raum, als Rückkopplung aus diesem Verband ergeben haben. Erstens. Wir schlagen Ihnen vor, die Berechnung und Zahlung des Altersgeldes nach dem Landesaltersgesetz ebenfalls als Aufgabe dieses Verbandes vorzusehen. Nach bisheriger Rechtslage war das lediglich eine oder ist es eine Aufgabe der Kommunen, die aber im Auftragswege übernommen werden kann. Das führt zu einer Vielzahl von Schwierigkeiten. Alle diejenigen, die Verwaltung mal aus der Nähe erleben durften, wissen, da gibt es im Zweifel Widerspruchsverfahren, all solche Dinge hintendran. Wenn einer nur beauftragt ist, der aber in Wahrheit das Know-how hat und die Bescheide macht, und der andere ist aber sozusagen der eigentliche Widerspruchspartner, der Klagepartner, bringt das permanente Abstimmungsschwierigkeiten. Es wäre leichter zu sagen, das ist die originäre Aufgabe dieses kommunalen körperschaftlichen Verbandes. Dann ist er quasi handelnd im eigenen Namen und ich hab eine Menge Schnittstellen nicht, sondern die können als echter Dienstleister diese Aufgabe abnehmen. Zweite große Überschrift ist, dass für Beamtinnen und Beamten im feuerwehrtechnischen Dienst ebenfalls – sofern die Kommunen das möchten – ihr Verband, ihre Körperschaft, diese Aufgabe übernehmen können soll. Noch mal: Die meisten Städte und nur die können ja Berufsfeuerwehren – im Falle der Kreise auch einige wenige Feuerwehrleute – in den entsprechenden Brandschutzdienststellen haben. Die Beamtinnen und Beamten sind die absolute Minderheit in der Regel in der Beschäftigtenzahl der kommunalen Familie. Jetzt muss ich sehr spezielles Know-how vorhalten schon für Beamtinnen und Beamte. Und Feuerwehrkameradinnen und -kameraden sind ja noch mal spezieller, weil es da besondere Regelungen gibt. Die Idee ist auch hier, anzubieten, dieser Verband macht es als Auftragsaufgabe für die Kommunen, schlicht für die alle gemeinsam. Ich habe eine Stelle, die das ein bisschen poolen kann, die allen dann wiederum dieses Spezialwissen beistellen kann. Drittens. Wir brauchen noch eine datenschutzrechtliche Anpassung im Gesetz. Es ist ein wenig in Streit geraten, ob an den Stellen, wo dieser Verband auftragsweise tätig wird, die bisherige gesetzliche Ermächtigung ausreicht. Wir glauben, dass dem so ist. Gleichwohl gibts darüber Streitigkeiten in der rechtskundigen Familie. Wir würden dem gerne einfach vorgreifen, die Klarstellung vornehmen und dann ist sie aus allen rechtlichen Positionen gesichert erfüllt. Und zu guter Letzt würden wir gerne die Umlagegerechtigkeit erhöhen, auch das intensiv besprochen mit der kommunalen Familie und diesem Verband. Der Verband, diese Körperschaft finanziert sich aus Umlagen der Mitgliedskommunen und bislang wird nur auf einen Teil abgestellt. Künftig sollen sowohl die Versorgungs- als auch Besoldungsbezüge der Umlageberechnung zugrunde gelegt werden, zu gut Deutsch: Das, was ich aktuell als Besoldungen an aktive Beschäftigte auszahle, und das, was für eine Beschäftigung, die früher bei mir stattfand, an Pensionäre, an Rentnerinnen und Rentner ausgezahlt wird, die Summe dessen macht nämlich die Aufgaben dieses Verbandes aus. Wir verbreitern also die Bemessungsgrundlage. Die Kosten werden natürlich nicht höher, aber es wird ein Stück weit gerechter verteilt. Zu guter Letzt gab es den Wunsch aus dem Verband heraus, eine freiwillige Mitgliedschaftsmöglichkeit für Beschäftigte kommunaler Fraktionen zu ermöglichen. In einigen Städten sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommunaler Fraktionen städtische Beschäftigte, in anderen sind sie es nicht, sondern werden direkt bei den Fraktionen angestellt. Letztere sind auch – wenn der Verband das möchte – nach seiner gesetzlichen Ermächtigung bisher nicht mitversicherungspflichtig für die freiwillige, für die öffentlich Beschäftigten vorhandene Zusatzversicherungsmöglichkeit. Der Verband würde das gerne in seiner Satzung ermöglichen, kann es aber bisher nicht. Diese fünf Punkte würden wir Ihnen daher gerne im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens an die Hand geben. Ich freue mich auf die Beratungen und eine Vielzahl im Zweifel von Detailabstimmungen im Innenausschuss. Ich weiß, dass das eher Feinschmeckermaterie ist, für die Praxis draußen gleichwohl relevant. – Ich danke Ihnen ganz herzlich für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
