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Dirk Bruhn

Die Linke 20.09.2023 Sitzungen 8/63

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zu keinem anderen Thema haben mich mehr Anfragen, Hinweise oder Gesprächsanfragen erreicht wie zu dieser Gesetzesnovelle. Ich habe zwei Termine der Jägerschaft und des Landesjagdverbandes zur Meinungsbildung besuchen können. Der Ursprung des Landesjagdrechtes kommt aus 1992. Die letzte große Novelle gab es im Jahr 2000. Wenn man aber von den seither erfolgten sechs kleineren Änderungen des Jagdrechtes absieht, kann man sich sicher vorstellen, dass es nach über 20 Jahren Zeit wird, unser Landesjagdrecht zu novellieren, anzupassen und nachhaltiger zu gestalten. Dass das Landesjagdrecht es sogar in den Koalitionsvertrag zwischen SPD und meiner Partei geschafft hat, zeigt für mich, dass beide Seiten die Bedeutung der Jagd hoch einschätzen, dass wir aber auch die Jägerinnen und Jäger in die Verantwortung nehmen wollen. Die Koalitionspartner und Landesregierung sehen die Jägerinnen und Jäger durchaus in der Verantwortung bei der Minimierung von Bleimunition, bei der Verhinderung von Tierseuchen oder bei einer natürlichen Waldverjüngung und der notwendigen Waldmehrung. Aber wir wollen auch gemeinsam ein Versprechen einlösen, das wir LINKE und unser Partner SPD bereits im letzten Landtagswahlkampf abgaben. Wir werden die Jagdgenossenschaften kostenfrei stellen. Damit werden die Jagdgenossenschaften von Bürokratiekosten entlastet, ungefähr 2.000 Euro. Der fachliche Teil des Gesetzes: Von jagdbaren Tieren verursachte Schäden im Wald und in der Feldflur sind auf ein tragbares Maß zu reduzieren. Das heißt, eine Verjüngung und später auch die Selbstverjüngung muss ohne Schutzwall möglich sein. Dies ist eine Grundlage für den Umbau der Wälder zu klimastabilen Beständen. Die Abschusspläne für Rehwild entfallen. Hier ist die Verantwortung der Revierinhaber gefragt. Weil dies bisher auch bei anderem Niederwild schon so war, sehe ich keine Probleme. Aus den Abschussplänen für Rot-, Dam- und Schwarzwild werden Mindestpläne. Die Erstellung dieser Pläne erfolgt wie bisher über die Hegeringe und Hegegemeinschaften. Ergebnisse des Wildwirkungsmonitorings sind Grundlage beziehungsweise eine Grundlage der Pläne. Die Notwendigkeit der Überführung dieser Gemeinschaften in Anstalten öffentlichen Rechts hat sich mir noch nicht erschlossen. Auch darf bei der anschließenden Beratung dieses Gesetzentwurfes im Fachausschuss aus der Sicht, aus unserer Sicht weder das Motto „Wald vor Wild“ noch „Wild vor Wald“ gelten. Wir brauchen einen guten Ausgleich zwischen den Interessen der Jägerschaft und der Forstwirte. Ein Teil der Jägerschaft bezeichnete diesen Entwurf als ideal, andere sehen noch Klärungsbedarf. Kurz angedeutet: Welche Mindestpachtdauer ist richtig? Wie werden PV-Anlagen eingestuft? Müssen neue Aspekte in das Wildwirkungsmonitoring aufgenommen werden? Für uns alle sollte das Motto „Wald und Wild“ gelten. Ich finde, der vorliegende Gesetzentwurf atmet dieses bereits jetzt schon. Ich wünsche uns allen gute Ausschussberatungen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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