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Prof. Dr. Robert Northoff

SPD 20.09.2023 Sitzungen 8/63

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Gäste! Meine Stellungnahme zur heutigen Zweiten Lesung des Ersten Gesetzes zur Änderung des Landesstiftungsgesetzes kann ich eher kurz fassen, denn der Vorsitzende des Rechtsausschusses hat dazu schon Wichtiges gesagt. Wir haben seit Langem im BGB in den Paragrafen 80 ff. Regelungen zu unseren Stiftungen. Es gab dazu in den Ländern unterschiedliche Umsetzung. Es hat sich der Bund also entschieden, ein Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts zu beschließen, neue Vorschriften eingefügt und auch für das Land verbindliche Änderungen in die Wege geleitet. Das nunmehr dazu passend zu machende Landesstiftungsgesetz beschränkt sich in einer, wie gerade gehört, kleinen Lösung auf diese Anpassung. Man hat Verweisungen im neuen Stiftungsrecht aufgenommen, man hat die Zuständigkeit nach Landesrecht zusammengefasst, weitere Vorschriften angepasst. Diese Anpassungen sind zurückhaltend und sachdienlich, sie machen Sinn, damit wir nicht mit Inkrafttreten der neuen Regelung auf Bundesebene im Land ohne Stiftungsaufsicht dastehen. Im Rechtsausschuss – auch dies wurde gerade schon erläutert – haben wir Anhörungen durchgeführt. Die Anpassungen sind durchweg begrüßt worden. Gerade auch die Kirchen haben sie als erfreulich bewertet. BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und die FDP scheinen allerdings den Rechtsausschuss so ein bisschen mit dem Nord-Stream-Untersuchungsausschuss zu verwechseln, (René Domke, FDP: Das stimmt.) und auch als Dritte möchten Sie sich dann gerne in Stiftungen einmischen können. Sie machen ein Kontrollinteresse geltend (René Domke, FDP: Das geht nicht um uns, das geht nicht um uns!) und wollen das auch noch gesetzlich dort festschreiben. So deute ich das. (Zurufe von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und René Domke, FDP) Und im Text des Antrages – wir können uns hier den mal weiter angucken – heißt es dazu, dass die Gefahr bestehe, dass die Stiftungsbehörde nicht ihrer Verpflichtung nachkomme, die Stiftungsverfassung und den Willen durchzusetzen. (René Domke, FDP: Das sind oft Erben des Stifters.) Ich kann dazu nicht beurteilen, wie es in der Schweiz, auf die Sie sich ja teilweise dann auch berufen, abläuft. Das ist eine andere Struktur, auch ein anderes Stiftungswesen. Für uns ist das aber nicht eine berechtigte Annahme, so meine Auffassung. Und es ist auch eine neue Bürokratisierung. Wer sich benachteiligt fühlt, kann sich doch mit einer Anzeige an die Aufsichtsbehörde wenden, die dann auch tätig wird. Und wenn dann teilweise in der deutschen Diskussion auf historische Auflösungsfälle, nämlich auf den Zeppelin-Fall oder ähnliche Fälle, die ja schon wirklich Jahrzehnte zurück sind, verwiesen wird, das muss man dann politisch klären, aber das bedarf keiner Vorschrift, die wir hier also in das Stiftungsgesetz aufnehmen müssten. Ich meine, dass dieser Antrag also und erst recht nicht eine solche Lex Nord Stream hier bei uns nötig ist. Und der Antrag hat demgemäß auch im Rechtsausschuss keine Mehrheit gefunden. Und weil das bei mir auf dem Schreibtisch liegt, jetzt hier, dann ist doch klar, dass der inhaltsgleiche Änderungsantrag, der uns jetzt vorliegt, ebenfalls aus meiner Sicht nicht zustimmungsfähig ist, anders der Antrag der CDU, in dem ging es um eine Erleichterung der Prüfung der Jahresabrechnung. Das macht gerade für kleine Stiftungen Sinn, dient der Entbürokratisierung. Der Antrag hat also mit einer kleinen Ergänzung auch unser Wohlwollen gefunden im Ausschuss. Ich bitte Sie also, den Änderungsantrag abzulehnen und der vom Rechtsausschuss mit Mehrheit verabschiedeten Fassung des Gesetzes zuzustimmen. – Ich danke Ihnen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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