Thomas Diener
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn ich den Ausführungen des Ministers folgen darf, dann müsste es folgerichtig an sich heißen, gutes Landesjagdgesetz. Normalerweise nicht mal ein schlechtes, im Grunde genommen ist es gar keins. Wenn man den Duktus sieht, der hier deutlich zutage tritt, ist es an sich ein Gesetz, das heißen müsste: Naturschutz-, Waldenteignungs- und Ermächtigungsgesetz. Das ist ganz was anderes. Das kann man wollen, aber es geht natürlich unter dem Oberbalken des Klimaschutzes in eine ganz andere Richtung. Es hat also mit dem ursprünglichen Jagdgesetz nicht viel mehr zu tun. Deswegen sollte auch der Name ein Stück weit angepasst werden. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Hier ist ganz deutlich zu sehen, Klimaschutz und Wald vor Wild. Das kann man machen, aber das muss man natürlich auch aushalten, wenn es diskutiert wird. Ich kann in der Ersten Lesung nicht auf jeden Punkt eingehen, will das auch gar nicht, aber man muss doch das Verfahren so ein bisschen anmarkern, und zwar wurde ja die Beteiligung der entsprechenden Verbände angesprochen. Die ist durchaus indifferent erfolgt. Es gab also hier eine Arbeitsgemeinschaft aus verschiedenen Organisationen, unter anderem NABU, BUND, Succow-Stiftung, Ökologischer Jagdverband, Waldbesitzerverband und einige andere, die an einem runden Tisch vor der Verfassung und dem Entwurf dieses Gesetzes ihre Vorstellungen in Form von Textbausteinen in dieses Gesetz eingebracht haben. Danach gab es eine Befassung, sage ich mal, die dauert noch an, von anderen Verbänden. Die sitzen ja nicht am runden Tisch, die sitzen auf der anderen Seite, am Katzentisch. Dazu gehört zum Beispiel der Landesjagdverband, der Landesbauernverband, der Landkreistag. Ich habe gestern noch mitwirken dürfen an der Stellungnahme des Landkreistages. Also offenbar gibt es hier eine ganz krasse zeitliche Differenzierung auch der Verbändebeteiligung, in der Form, dass also ganz klar, ich sage mal, naturschutzrechtliche, ökologische Dinge hier im Vordergrund stehen. Das kann man ja machen, aber die dann zu beteiligen, wenn alles schon fertig ist, im Grunde genommen, ist natürlich ein Stück weit fragwürdig. Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung hat also auch schon im Vorfeld für erhebliche Unruhe gesorgt, also als er auch noch nicht im Landtag war. Und die Anhörung derjenigen Verbände, die mittlerweile Stellungnahmen abgegeben haben, haben also zu keiner, also offenkundig zu keiner einzigen Änderung des Entwurfes geführt. Also entweder ist das Gesetz so gut, wie gesagt, dann müsste es „Gutes Landesjagdgesetz“ heißen, oder die Arroganz der Regierung an dieser Stelle ist doch ermesslich. Sicherlich sind einige Punkte in diesem Verfahren ansprechenswert, natürliche Verjüngung, Wildwirkungsmonitoring, bleibende Minimierung bei der Munition, Änderung der Abschussplanung, Gestaltung der Jagdbezirke und der Katalog der jagdbaren Wildarten, wo wir ganz deutlich sagen, Gestaltung der Jagdbezirke – bisher war Jagdrecht ein Eigentümerrecht und unstrittig, in Wirklichkeit auch als Grundgesetz hier verbrieft. Also wenn man das so macht in der Form, wie es hier vorgesehen ist, sehe ich also bei jedem Normenkontrollverfahren beste Möglichkeiten oder beste Chancen, dieses Gesetz auch entsprechend zu Fall zu bringen. Dann ist auch der Katalog der jagdbaren Wildarten zu nennen, die also den Betroffenen auch auf den Nägeln brennen. Deshalb hat auch der Landesjagdverband unter anderem bereits im Vorfeld der Befassung des Landtages, zur Diskussion mit verschiedenen Veranstaltungen eingeladen in verschiedenen Teilen des Landes. Das zeigt aber auch, wie weit man dort eventuell auseinander ist, denn wenn man zusammensteht an der Stelle, braucht man nicht kontroverse Diskussionen zu führen. Also zahlreiche Verbände haben sich an uns gewandt, unter anderem auch Arbeitskreise, Jagdgenossenschaften und Eigenjagden, also diejenigen, die das vor Ort sowohl als Eigentümer als auch Jäger oder als Jagdgenossenschaften oder Hegegemeinschaften auszubaden haben. Zahlreiche Verbände haben sich also auch mit Wunsch auf Änderungen hier eingebracht, und das, bevor dieser Entwurf, wie gesagt, den Landtag überhaupt erreicht hat. Das zeigt also die Brisanz auch auf der einen Seite, wie weit es auseinandergeht, die Vorstellungen in ökologischer Sicht und derjenigen, die es am Ende denn auch auszubaden haben. Eine der wichtigeren Maßnahmen offensichtlich im Gesetzentwurf war denn auch die genderangepasste Sprache, die weder zum besseren Verständnis des Gesetzestextes noch zu angepassten Wildbeständen führen wird. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Wie gesagt, wir werden also hier eine ganze Reihe von Punkten im nächsten, im laufenden Verfahren ansprechen müssen in den Ausschüssen. Ich glaube, es ist fast kein Punkt, der nicht angesprochen werden muss und kann. Natürlich sind hier auch Dinge zukünftig zu beachten, wie zum Beispiel die Arten Wolf oder Biber. Da kann man natürlich lange Zeit auf den Bund verweisen, auf Europa verweisen. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die entsprechende Regelung in Bayern, wo es also darum geht, also Wölfe, die sich dichter als 30 Meter an menschliche Siedlungen heranwagen, ich sage auch, durchaus abzuschießen und nicht zu entnehmen, und aber auch, wenn also andere Fälle von Wolfsereignissen sind, dann auch ein ganzes Rudel dort zu entnehmen. Auch das gehört dazu, alles andere ist nicht praxisnah und wird also in der Wirklichkeit auch nicht dazu führen, dass wir den ländlichen Raum hier befrieden. Ich wünsche uns also für die nächste Arbeit in den Ausschüssen viel Erfolg. Wie gesagt, also ganz große Kernpunkte sind Aufnahme Wolf und Biber, ein wichtiger Kernpunkt ist Schutz des Eigentums. Das scheint ja unter Klimaschutzgesichtspunkten an vielen Stellen überhaupt keine Rolle mehr zu spielen. Dem haben wir uns sowohl als Landeigentümer, Landwirte und auch Jäger ein Stück weit entgegenzustellen, damit wir anschließend nicht nur Erfüllungsgehilfe sind von irgendwelchen fragwürdigen Ökologen. – Haben Sie vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
