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Michael Noetzel

Die Linke 20.09.2023 Sitzungen 8/63

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ihnen liegt auf Drucksache 8/2628 die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses zum Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Landesstiftungsgesetzes vor. Mit diesem Gesetzentwurf wird das Landesrecht an die bundesgesetzlichen Änderungen im Stiftungszivilrecht angepasst. Zunächst einmal ist in der öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss seitens der Sachverständigen der Weg einer, ich sage mal, kleinen Lösung ausdrücklich gelobt worden, den Mecklenburg-Vorpommern mit diesem schlanken Gesetzentwurf geht. Gleichwohl gab es eine Reihe von Änderungsvorschlägen. Für die Einzelheiten verweise ich auf meinen schriftlichen Bericht. Ich möchte hier nur drei Beispiele, die sich in Änderungsanträgen wiedergefunden haben, nennen. So gab es zum Beispiel Vorschläge hinsichtlich der Einführung einer Regelung zu einem Transparenzregister, aus dem deutlich hervorgehen soll, wer vertretungsberechtigtes Organ der Stiftung ist. Die Aufnahme einer solchen Regelung wurde allerdings vor dem Hintergrund mangelnder Aktualität eines solchen Verzeichnisses und der bereits bestehenden Möglichkeit über die Ausstellung einer Bescheinigung durch die Stiftungsbehörde abgelehnt. Des Weiteren wurde der Vorschlag zur Aufnahme einer Stiftungsaufsichtsbeschwerde als zusätzliche Möglichkeit des Rechtsschutzes eingebracht. Hier wurde in der Anhörung aber auch deutlich, dass unser Land damit einen Sonderweg als einziges Land mit einer solchen Regelung in Deutschland gehen würde. Zudem wurde auf die Schwierigkeiten hingewiesen, in solchen Fällen den Kreis der Beschwerdeberechtigten zu bestimmen. Vor diesem Hintergrund wurde dem Vorschlag im Ausschuss nicht zugestimmt. Meine Damen und Herren, der Rechtsausschuss hat jedoch beschlossen, eine Änderung zu den Regelungen über die Jahresabrechnung mit Vermögensübersicht und Bericht über Erfüllung des Stiftungszwecks mit aufzunehmen. Diese sollen künftig auf ein erforderliches Maß beschränkt werden. Somit werden Vereinfachungen ermöglicht und damit befördern wir den Bürokratieabbau. Diese Änderung hat als weitere Konsequenz, dass in diesen, sozusagen gelockerten Fällen keine Anwendung der Regelungen über Ordnungswidrigkeiten angewendet wird. Ich möchte an dieser Stelle noch allen Sachverständigen danken, die uns mit ihren Fachbeiträgen unterstützt haben, und ich möchte mich bei allen Abgeordneten im Rechtsausschuss für die aktive Unterstützung bedanken. Im Ergebnis empfiehlt der Rechtsausschuss mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, AfD, CDU und DIE LINKE sowie Enthaltung seitens der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP die Annahme des Gesetzentwurfes mit der beschlossenen Änderung. Dieser Empfehlung schließe ich mich hier gerne an. Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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