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Plenarprotokoll 8/20

25.09.2025 · 406 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: AfD (88)SPD (33)BSW (18)CDU (17)

Ulrike Liedtke

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich begrüße Sie und die Gäste auf der Zuschauertribüne ganz herzlich zur 20. Sitzung des Landtages Brandenburg. Ich darf Sie bitten, auf die Tagesordnung zu schauen. Gibt es Bemerkungen zur Tagesordnung? – Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich um Abstimmung: Wer der Tagesordnung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit wurde die Tagesordnung einstimmig beschlossen. Ergänzend teile ich Ihnen mit, dass die Tagesordnungspunkte 1, 2, 4 und 5 in Gebärdensprache übersetzt werden. (Allgemeine Unruhe) Ich darf Sie um Ruhe bitten. Für den heutigen Sitzungstag wurde die teilweise oder ganztägige Abwesenheit von Herrn Ministerpräsidenten Dr. Woidke, der Herren Abgeordneten Freiherr von Lützow, Hanko, Möller, Pardeik und Zimmermann sowie des Beauftragten zur Bekämpfung des Antisemitismus im Land Brandenburg, Herrn Büttner, angezeigt. (Unruhe bei der AfD) Meine Damen und Herren, wenn Sie zur Sitzung noch nicht bereit sind, dann führen Sie Ihre Gespräche bitte draußen, denn wir möchten gerne beginnen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf. TOP 1: Aktuelle Stunde Thema: 80 Jahre nach US-Atombombenabwürfen auf Hiroshima und Nagasaki – Würdigung kommunalpolitischer Friedensarbeit in Brandenburg Antrag auf Aktuelle Stunde der BSW-Fraktion Drucksache 8/1741 Entschließungsantrag der SPD-Fraktion und der BSW-Fraktion Drucksache 8/1783 Entschließungsantrag der AfD-Fraktion Drucksache 8/1789 2025 5 Wir beginnen mit der Aussprache. Herr Abgeordneter Lüders ist der erste Redner heute. – Bitte schön. (Beifall BSW)

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Niels-Olaf Lüders BSW

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Vor 80 Jahren, am 25. Juli 1945, fiel nur vier Kilometer Luftlinie entfernt von hier eine grausame Entscheidung, die unsere Welt veränderte: US-Präsident Harry Truman gab während der Potsdamer Konferenz im Haus Erlenkamp – heute als Truman-Villa bekannt – den Befehl zum ersten und bislang einzigen Einsatz von Atomwaffen in einem Krieg. Wenige Tage später wurde Trumans Befehl ausgeführt. Am 6. und 9. August zerstörten US-amerikanische Atombomben die japanischen Städte Hiroshima und Nagasaki nahezu vollständig. Unmittelbar nach der Explosion starben hunderttausend Menschen, überwiegend Zivilisten. In den darauffolgenden Monaten und Jahren kamen viele weitere Todesopfer hinzu. Nach offiziellen Angaben liegt die Gesamtzahl der Toten einschließlich derjenigen, die an Verletzungen und Strahlenschäden starben, bei über 344 000 in Hiroshima und über 198 000 in Nagasaki. Dabei war Japan schon im Juli 1945 de facto besiegt. Die Kaiserlich Japanische Marine war vollständig ausgeschaltet, und alliierte nichtatomare Bombenangriffe hatten rund zwei Drittel der japanischen Städte bereits vorher zerstört. Teile der japanischen Führung hatten zudem die Sinnlosigkeit eines weiteren Kampfes erkannt und signalisiert, den Krieg beenden zu wollen. Angesichts dieser Lage betrachten zahlreiche Historiker den Einsatz der Atombomben als militärisch vollkommen unnötig, von der moralischen Bewertung mal ganz zu schweigen. Der Schmerz und die Wunden sitzen in der japanischen Gesellschaft immer noch tief. Umso wichtiger ist die Erinnerung, und umso bemerkenswerter ist es, welche Schlüsse die Japaner aus dieser Tragödie gezogen haben: Die japanische Verfassung verbietet die Unterhaltung kriegsfähiger Streitkräfte. Lediglich zur reinen Landesverteidigung darf Japan eine Armee unterhalten. – Ein sehr gutes Beispiel. In Japan existieren zudem unzählige zivilgesellschaftliche Vereinigungen, die sich der Abrüstung und der Abschaffung von Atomwaffen widmen.

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Ulrike Liedtke

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage schon zu Beginn?

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Niels-Olaf Lüders BSW

Bei dieser Rede zur Würdigung der Atombombenopfer möchte ich keine Zwischenfragen zulassen. Tut mir leid. Ein besonders bekanntes Beispiel ist die Initiative „Mayors for Peace“, Bürgermeister für den Frieden, die sich der Friedensarbeit und insbesondere der atomaren Abrüstung verschrieben hat. Sie wurde im Jahr 1982 auf Initiative des damaligen Bürgermeisters von Hiroshima, Takeshi Araki, gegründet. Im Land Brandenburg haben sich ihr bis heute bereits 51 Städte, darunter alle vier kreisfreien Städte, sowie die Landkreise Potsdam-Mittelmark und Oder-Spree angeschlossen. Zudem gibt es eine weitere Initiative, der sich immer mehr Brandenburger Kommunen anschließen. Es handelt sich um den Städteappell von ICAN, der Internationalen Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen. Ich freue mich sehr, heute zwei Vertreter von ICAN Deutschland, Herrn Niemetz und Frau Alves de Andrade, auf der Tribüne begrüßen zu können. Seien Sie uns herzlich willkommen! (Beifall BSW, SPD und AfD) ICAN wurde 2007 gegründet und bekam 2017 für das Engagement den Friedensnobelpreis verliehen. Das wichtigste Ziel dieser Initiative besteht darin, dass alle Staaten dieser Welt, auch Deutschland, endlich den Atomwaffenverbotsvertrag unterzeichnen, Atomwaffen ächten und ihre Bestände vernichten. Unsere Landeshauptstadt Potsdam und auch weitere Brandenburger Städte und Gemeinden unterstützen diesen Appell. Besonders hervorheben möchte ich, dass sich Seelow und Templin erst ganz frisch, nämlich im Jahr 2024 bzw. 2025, entgegen dem allgemeinen politischen Trend hin zu mehr Aufrüstung und Militarisierung ICAN angeschlossen haben. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD) Es ist gut und richtig, sich auch in relativ ruhigen Zeiten zum Frieden zu bekennen. Aber es erfordert in den heutigen Zeiten besonderen Mut, sich für Dialog und Völkerverständigung starkzumachen. Sie können mir glauben: Wir als BSW wissen, wovon wir da sprechen. Für diesen Mut bedanken wir uns ganz herzlich. Wir haben die heutige Aktuelle Stunde auch deshalb beantragt, um dieses Engagement der Brandenburger Städte und Gemeinden, die sich für Frieden und Abrüstung starkmachen, zu würdigen. Unsere Fraktion wird zudem alle Oberbürgermeister, Bürgermeister und Landräte einladen, die sich im „Mayors for Peace“-Netzwerk oder bei ICAN engagieren, zu uns in den Landtag zu kommen und sich mit uns über die kommunale Friedensarbeit auszutauschen. Liebe Kommunalpolitiker, wir wissen: Aufrüstung und Einsparungen bei der kommunalen Daseinsvorsorge sind leider zwei Seiten derselben Medaille. Deswegen stehen wir im Einsatz für Frieden an eurer Seite. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD) Außerdem bringen wir als Koalitionsfraktionen heute gemeinsam einen Entschließungsantrag zu diesem Thema ein. Auf diese Weise gedenken wir der Opfer von Hiroshima und Nagasaki. Wir danken allen Brandenburgern, Kommunalpolitikern und lokalen Friedensinitiativen, die für Abrüstung und Diplomatie kämpfen. In den heutigen Debatten ist oft zu hören, wie wichtig es doch sei, dass der Iran keine Atomwaffen entwickelt, oder wie schlimm es sei, dass Nordkorea seine nuklear bestückbaren Raketen weiterentwickelt und testet. Wir teilen diese Sorge ausdrücklich. Doch nukleare Abrüstung ist keine Einbahnstraße. Sie funktioniert nur, wenn gegenseitiges Vertrauen aufgebaut wird, Rüstungskontrollverträge geschlossen werden und gemeinsam transparent abgerüstet wird. Diese Erkenntnis, die einmal zu einer Politik der Entspannung geführt hat, ist nicht neu, und gerade wir hier in Deutschland verdanken ihr viel. Deshalb sagen wir vom Bündnis Sahra Wagenknecht: Wir wollen keine US-Atomwaffen mehr auf deutschem Boden. Lassen Sie uns Deutschland und Europa nicht länger zur Zielscheibe machen! (Beifall BSW) Die Bundesregierung soll endlich den Atomwaffenverbotsvertrag unterzeichnen und ratifizieren. Aus Brandenburg erklingt heute eine laute Stimme für den Frieden. – Danke. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD)

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Ulrike Liedtke

Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD spricht Herr Abgeordneter Hünich. Bitte sehr. (Beifall AfD)

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Lars Hünich AfD

Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Liebe Zuschauer! Gestatten Sie mir eine Anmerkung im Vorhinein: Ich glaube, Frieden ist wichtig. Ich glaube aber, dass irgendwie der Brandenburg-Bezug fehlt, der bei einer Aktuellen Stunde gegeben sein sollte. Ich versuche es trotzdem und lasse mich darauf ein. 80 Jahre nach Hiroshima und Nagasaki könnten die Lehren aus dieser Tragödie nicht aktueller sein. Ja, wir müssen die kommunale Friedensarbeit würdigen. 51 Städte in Brandenburg haben sich dem Bündnis „Bürgermeister für Frieden“ angeschlossen. Grundsätzlich ist das gut. Aber lassen Sie uns heute über das sprechen, was damals geschah – dazu haben Sie eine ganze Menge gesagt –, und vor allen Dingen über das, was es für uns heute bedeutet. Japan stand im Juli 1945 kurz vor der Kapitulation. Die Marine war zerstört, zwei Drittel der Städte waren zerstört, Friedensverhandlungen liefen. Trotzdem fielen die Bomben. Warum? Weil die Vorbereitungen abgeschlossen waren, weil man sehen wollte, was passiert – ein technokratisches Kalkül, der Mensch als Versuchsobjekt im Namen des Fortschritts. Die Bomben fielen, weil das Experiment wichtiger war als eine halbe Million Menschenleben. Und heute? Leider hat diese Logik des Experimentierens mit Menschen nie aufgehört. Wir haben es in den letzten Jahren wieder erlebt: Menschen wurden eingesperrt, Grundrechte suspendiert, experimentelle medizinische Eingriffe durchgeführt, und das alles im Namen der Wissenschaft und des Fortschritts. (Beifall AfD – Zurufe von SPD und CDU) Wieder wurden Kollateralschäden in Kauf genommen, wieder hieß es, es gebe keine Alternative. Und jetzt? Jetzt bereiten genau diese Technokraten das nächste große Experiment vor. Diesmal brauchen sie einen Krieg, um die unangenehmen Dinge ihrer Agenda 2030 umzusetzen: (Beifall AfD) den digitalen Euro, der die totale Kontrolle über jeden Cent bedeutet; Flugverbote; Fahrverbote; 15-Minuten-Städte; Bewegungsfreiheit nur noch mit Genehmigung, dafür Onlinebestellungen mit Drohnen. Übrigens wurden diese im Ukrainekrieg schon getestet. Das Propagandamärchen lautet immer gleich: Es ist zum Schutz der Bürger. Da kommen wir doch der Wahrheit ein Stück näher: Es tobt heute ein fürchterlicher Krieg in Europa. Und warum? Weil wir die Grundpfeiler für Frieden aufgegeben haben: eine freie Presse, die kritisch alle Seiten des Konflikts betrachtet; eine freie Wissenschaft, die keinen Krieg zum Testen verbotener Technologien braucht; eine Politikerhaftung oder zumindest Politiker, die zurücktreten würden, wenn ihnen außer Krieg nichts mehr einfällt; (Beifall AfD) und natürlich eine echte Mitbestimmung des Volkes. Kein Volk der Welt würde einem Angriffskrieg zustimmen, auch nicht das russische. Der fürchterliche Krieg in der Ukraine läuft einzig und allein, weil man sich in Regierungskreisen zu schade für Diplomatie war; weil Politiker Kriegstreibern und Kriegsprofiteuren freie Hand lassen können, ohne mit persönlichen Konsequenzen rechnen zu müssen, oder weil sie vielleicht selbst die Hand aufhalten, da es für sie einfacher und profitabler ist, mitzumachen. (Beifall AfD – Zurufe von SPD und CDU) Dabei ist es doch offensichtlich: Wir, Deutsche, Russen, Ukrainer, Polen, Balten, sind keine echten Feinde. Die wahre Bedrohung sind nicht unsere Nachbarn jenseits der Grenzen. Die wahre Bedrohung sind Technokraten, die diesen großen Reset planen, oder, wie Sie alle immer so schön sagen, die Transformation – übrigens das nächste Experiment mit alternativlosen Maßnahmen. (Beifall AfD) Statt etwas für den Frieden zu tun, eskalieren Sie, meine Damen und Herren, immer weiter. (Beifall AfD) In den 80er-Jahren, als es um die Stationierung der Pershing-Raketen ging, stand die Friedensbewegung übrigens lagerübergreifend zusammen: Konservative marschierten neben Linken, Christen neben Atheisten. Warum? Weil alle verstanden hatten, dass es ums Überleben geht. Und heute? Selbst wenn bereits Drohnen über EU-Gebiet abgeschossen werden, egal von wem sie kommen, lässt sich die Linke aufgrund von Kontaktschuld nicht auf Friedensbewegungen ein. (Beifall AfD) 2025 7 Dabei steht der Feind im eigenen Land, bei den Technokraten von SPD, Grünen, Linken, CDU und FDP, die glauben, sie könnten uns ihre Agenda aufdrücken. (Beifall AfD – Zurufe von SPD und CDU) Sie, wertes BSW, habe ich bewusst nicht genannt, und das, obwohl Sie in zwei Regierungen mitverantwortlich sind. Es wird der Tag kommen, an dem Sie sich entscheiden müssen: Sind Sie für Frieden, oder sind Sie der Steigbügelhalter für Technokraten? Beides gleichzeitig geht nicht. (Beifall AfD)

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Ulrike Liedtke

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Abgeordneter?

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Lars Hünich AfD

Ja, von Herrn Adler sehr gerne.

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Ulrike Liedtke

Herr Abgeordneter Adler, bitte. Uwe Adler (SPD):* Vielen Dank, Herr Hünich. – Ich habe eine Verständnisfrage. Sie haben gerade gesagt – ich zitiere sinngemäß –, der Feind steht im eigenen Land: die Aristokraten von SPD und BSW. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Technokraten!) Könnten Sie Ihr Feindbild uns gegenüber einmal näher ausführen, also inwieweit Sie uns als Feind betrachten und was uns zu Ihrem Feind macht? – Danke schön. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Wer ist denn in der PKK? – Weitere Zurufe von der AfD)

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Lars Hünich AfD

Danke für die Frage. – Ich habe jetzt geredet, und ich habe die ganze Zeit von „Technokraten“ und nicht von „Aristokraten“ gesprochen. Ich habe nicht ein einziges Mal von „Aristokraten“ gesprochen, sondern von „Technokraten“. (Beifall AfD) Jetzt weiß ich natürlich, dass Sie damit vielleicht Probleme haben. Aber ich habe in meiner Rede ehrlich ausgeführt, um was es geht. (Ludwig Scheetz [SPD]: Wenn man die Antwort nicht geben kann, dann beleidigt man! Das ist stark, sehr stark! – Weitere Zurufe von der SPD) – Sehr geehrter Herr Scheetz, ich glaube, dass dieses Thema nicht dazu taugt, uns zu zerfleischen. Da drüben sitzt einer, der mir etwas von „schwarzem Kanal“ erzählt; Sie erzählen mir etwas von Beleidigungen. Warum? Warum wollen Sie denn Krieg? Warum wollen Sie, beide Parteien, Menschen in der Ukraine töten lassen? Warum? Warum beenden Sie diesen Krieg nicht, anstatt hier rumzulamentieren, sich hier hinzusetzen und irgendwas von „Beleidigungen“ zu faseln? (Beifall AfD – Zurufe von SPD und CDU) Sie sind Kriegstreiber! (Beifall AfD – Lachen und Oh! bei der SPD und der CDU) Wertes BSW, wir enthalten uns heute zu Ihrem Entschließungsantrag, und zwar aus einem einfachen Grund: Ihr Antrag löst das Problem nicht. Die Wunschbekundungen der Bürgermeister sind zwar nett, aber konsequenzlos. Sie sind leider Gottes reine Symbolpolitik. Das glauben Sie nicht? Ich sage es Ihnen: weil Kontaktschuld immer noch wichtiger ist als Friedenspolitik. (Beifall AfD) Die Bürgermeister, die heute für Frieden und für atomwaffenfreie Sachen unterschrieben haben, unterschreiben morgen Forderungen nach Waffenlieferungen in die Ukraine, wenn es ihnen politisch in den Kram passt. (Beifall AfD – Erik Stohn [SPD]: So ein Schwachsinn! – Weitere Zurufe von SPD und CDU) Deswegen enthalten wir uns bei Ihrem Antrag; denn das Gedenken der Opfer ist natürlich absolut richtig. Da sind wir völlig dabei. (Dennis Hohloch [AfD]: Herr Stohn, machen Sie eine Kurzintervention! Stellen Sie es richtig! – Zurufe von der SPD)

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Ulrike Liedtke

Herr Hünich, es gibt noch eine Nachfrage von Herrn Abgeordneten Adler. – Bitte schön.

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Lars Hünich AfD

Es läuft nur gerade die Zeit. Aber alles gut, wir kriegen das schon hin. (Dennis Hohloch [AfD]: Wir schaffen das!)

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Ulrike Liedtke

Die Uhr steht. Es passiert nichts. Uwe Adler (SPD):* Danke, Herr Hünich, dass Sie noch einmal eine Nachfrage von mir zulassen. – Sie waren jetzt nicht bereit, meine Frage konkret zu beantworten, oder Sie haben versucht, das in irgendeiner Art und Weise zu umschiffen, oder Sie haben keine Antwort. Deswegen noch einmal meine Frage: Inwieweit und mit welcher Begründung erklären Sie die demokratischen Parteien SPD und BSW zu Ihrem konkreten Feindbild, zum Feindbild der AfD? – Vielen Dank. (Beifall SPD – Zurufe von der AfD)

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Ulrike Liedtke

Jetzt versuchen wir es noch einmal. Bitte schön.

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Lars Hünich AfD

Genau. – Erstens hatten Sie vorhin nach Aristokraten gefragt. Das habe ich nie gesagt. Zweitens habe ich gesagt, der Feind im eigenen Land sind die Technokraten in den Parteien. Zuhören wäre bei diesem Thema vielleicht nicht schlecht! Unterbrechen ist falsch bei diesem Thema. Dann will ich Ihnen Folgendes sagen: Sie haben Feindbilder! Sie haben Feindbilder, und zwar uns. (Beifall AfD) Sie haben nicht einmal darüber nachgedacht, für Frieden zu sein. Ihre sogenannte „unsere Demokratie“ ist genau das, was die Leute draußen ablehnen. (Starker Beifall AfD)

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Ulrike Liedtke

Jetzt versuchen wir, wieder zur Ruhe zu kommen und uns nicht gegenseitig zu beschimpfen. Herr Abgeordneter Bretz hat noch eine Frage. – Würden Sie die Frage gestatten?

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Lars Hünich AfD

Sehr gerne, Herr Bretz.

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Ulrike Liedtke

Bitte schön. Steeven Bretz (CDU):* Man muss sehr viel aushalten in diesem Landtag. Ich muss Ihnen sagen, Herr Hünich, ich möchte das pars pro toto in eine Frage kleiden. Wenn Sie sich hier hinstellen, von Frieden sprechen und anderen vorwerfen, sie seien Kriegstreiber, stelle ich Ihnen die Frage pars pro toto, warum einer, der von Frieden spricht, es nötig hat, solch eine Rhetorik an den Tag zu legen. (Starker Beifall SPD und CDU) Und ist Ihre Rhetorik nicht explizit das Gegenteil dessen, was Sie uns hier weismachen wollen? Entlarvt es im Ergebnis nicht das, was hier eigentlich läuft, nämlich Meinungsklamauk auf Stammtischniveau, Herr Hünich? (Beifall SPD und CDU)

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Ulrike Liedtke

Herr Hünich, möchten Sie noch eine Frage zulassen? Das war ja keine wirkliche Frage.

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Lars Hünich AfD

Sehr gerne.

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Ulrike Liedtke

Bitte schön, Herr Abgeordneter Hohloch.

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Dennis Hohloch AfD

Vielen Dank, Herr Hünich, dass Sie die Frage zulassen. Würden Sie mir zustimmen, wenn ich sage, dass wir in Europa mittlerweile in einem Klima leben, in dem die Kriegsangst real ist aufgrund von Entscheidungen, die Parteien getroffen haben, die hier vor allem rechts von uns sitzen? Ich habe Ihre Aussage zu den Technokraten so verstanden – bitte sagen Sie mir, ob ich das richtig verstanden habe –, dass Sie sich vor allem auf die Personengruppen bezogen haben, die auf europäischer Ebene den digitalen Euro vorantreiben, die den Digital Services Act vorangetrieben haben und die die Waffenlieferungen an die Ukraine und die Kriegsrhetorik gegenüber Russland vorantreiben, dass das die Technokraten sind, von denen Sie geredet haben, die dort sitzen, die nicht demokratisch gewählt sind, (Zurufe des Abgeordneten Uwe Adler [SPD]) aber sozusagen technisch ihre politische Agenda umsetzen, um die Freiheit und den Frieden in Europa abzuschaffen? Habe ich das richtig verstanden? (Beifall AfD)

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Ulrike Liedtke

Herr Hünich, bitte.

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Lars Hünich AfD

Zur Frage von Herrn Hohloch: Danke, für die Klarstellung. Ja. Bitte schön. Zur Frage von Herrn Bretz: Sie können alles, was wir tun, als Klamauk abtun. Das ist mir egal. Das spielt auch keine Rolle, weil ich hier nicht für Sie oder für die SPD stehe. Wir stehen hier, wir sitzen hier für unsere Wähler draußen. (Beifall AfD) Unsere Wähler sehen das anders als Sie, auch wenn es Ihnen nicht gefällt. Das ist Meinungspluralismus. Ob es Ihnen gefällt oder nicht, Sie werden es aushalten müssen. (Beifall AfD) 2025 9 Wir müssen auch aushalten, dass hier gestern eine angebliche Ehrenstunde zu 35 Jahren Brandenburg abgehalten wurde und der Ministerpräsident nichts anderes zu tun hatte, als die größte Oppositionskraft zu beschimpfen und zu beleidigen. Das ist Ihre Demokratie. (Starker Beifall AfD) Deswegen stehen Sie heute bei 13 %. Es ist Ihr Kanzler, der Taurus-Raketen will. Es ist Ihr Kanzler, der diesen Krieg braucht, um das zu finanzieren, nicht wir. Die Menschen draußen wollen es nicht. Wir können es ganz einfach regeln. Sie sagen morgen, wir machen eine große Volksabstimmung, ob das deutsche Volk wieder in irgendeinen Krieg hineingezogen werden will. Ich sage: Nein! (Beifall AfD)

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Ulrike Liedtke

Herr Abgeordneter, würden sie noch eine Frage zulassen?

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Lars Hünich AfD

Ja.

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Ulrike Liedtke

Gut. – Frau Abgeordnete Seiler, bitte.

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Ines Seiler SPD

Eine Rückfrage noch zur Klärung. Habe ich Sie richtig verstanden – weil ja einiges zusammenkommt, was man schwer ertragen kann –, dass Sie ganz am Anfang die Coronaopfer, die Coronatoten mit den Opfern eines Atomwaffenkrieges gleichgesetzt haben? Können Sie das bitte noch einmal erläutern? (Dennis Hohloch [AfD]: Oh!)

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Lars Hünich AfD

Danke, für die Frage, Frau Seiler. Sind Sie der Meinung, dass Todesopfer, egal durch was, unterschiedlich zu behandeln sind? Müssen wir Todesopfer, egal durch was, unterschiedlich behandeln? (Kurt Fischer [SPD]: Ja!) Sind die Todesopfer bei Corona anders zu behandeln als in einem Krieg? (Beifall AfD) Sind die Todesopfer in Kriegen anders zu behandeln als bei Hiroshima? Ich glaube, nein. Ich glaube das, was wir sehen, ist etwas, was eine Agenda hat, und diese Agenda lehnen wir ab. Diese Agenda fabriziert Tote. Ob Sie das über Krieg machen oder über angebliche Pandemien, ist das Problem der Technokraten. Noch einmal: Sie werden es aushalten müssen, ja. Sie wollen uns verbieten. Sie wollen uns nicht verbieten, weil Sie bessere Politik machen. Sie wollen uns verbieten, (Erik Stohn [SPD]: Weil Sie Verfassungsfeinde sind!) weil Sie genau mit dieser Politik, die Sie machen, die dieses Deutschland in den Abgrund führt, weitermachen wollen. Deswegen müssen Sie es aushalten. (Beifall AfD)

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Ulrike Liedtke

Herr Abgeordneter, jetzt kommen wir zum Thema zurück, zum eigentlichen Antrag. Ja?

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Lars Hünich AfD

Ja.

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Ulrike Liedtke

Bitte.

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Lars Hünich AfD

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten! Hiroshima und Nagasaki mahnen uns. – Herr Adler, zuhören! – Wenn Technokraten den Kriegsprofiteuren freie Hand lassen, wenn wir das Experimentieren mit Menschenleben tolerieren, werden wir alle zu Versuchskaninchen. Lassen Sie uns diesmal also gemeinsam das Kriegsexperiment stoppen, bevor die Vorbereitungen abgeschlossen sind. Die wenigen Brandenburger Kommunen haben es zumindest schriftlich verstanden: Sie sagen Ja zum Frieden. Lassen Sie uns diesem Beispiel folgen. Stimmen Sie unserem Entschließungsantrag zu – ich weiß, er ist sehr spät eingegangen. Schließen Sie sich unserem Entschließungsantrag an. Zeigen Sie, dass Brandenburg nicht mitspielt beim nächsten Experiment, zeigen Sie, dass wir aus der Geschichte gelernt haben. – Danke. (Starker Beifall AfD)

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Ulrike Liedtke

Meine Damen und Herren! Inzwischen liegt Ihnen der Entschließungsantrag „Deutschland als Friedensmacht in Europa“ der AfD-Fraktion auf Drucksache 8/1789 vor; er wurde gerade verteilt. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, Besucher auf der Besuchertribüne zu begrüßen, nämlich Schülerinnen und Schüler der IB Oberschule Neuenhagen. Seien Sie uns herzlich willkommen. (Allgemeiner Beifall) Wir setzen die Aussprache fort. Herr Abgeordneter Lüttmann spricht für die SPD-Fraktion.

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Björn Lüttmann SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Schülerinnen und Schüler! Ich wollte jetzt eigentlich eine sehr historisch geprägte Rede halten, aber gestatten Sie mir drei Vorbemerkungen. Herr Hünich, Sie haben sich gerade wirklich selbst entlarvt. (Lars Hünich [AfD]: Ja! Genau!) Wir haben in diesem Haus eine Corona-Enquetekommission. Wir beschäftigen uns mit den Folgen der Coronapandemie. Sie haben offen und immer wieder verkündet, sie wollten konstruktiv mitarbeiten, dass wir gemeinsam darauf guckten, was in der Coronapandemie schlecht und gut gelaufen ist und welche Folgen wir daraus ziehen könnten. Wir sollten ehrlich und sachlich daran arbeiten. Heute vergleichen Sie diese Pandemie und ihre Toten mit den Atombombenabwürfen auf Hiroshima und Nagasaki. Damit haben Sie jede Glaubwürdigkeit in der Sache verloren. Es tut mir leid. (Starker Beifall SPD und CDU) Ich weise es für die SPD-Fraktion und, ich glaube, für alle anderen Fraktionen in diesem Raum entschieden zurück, dass es hier Kriegstreiber gebe, dass es hier Menschen gebe, die den Krieg wollten oder die Agenda verfolgten, dass es Krieg in der Welt gibt. Das ist absurd; ich weise das entschieden zurück. (Starker Beifall SPD und CDU – Lars Hünich [AfD]: Ist Ihnen bewusst, dass diese Agenda auf der Seite der Bundesrepublik steht?) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Abwurf von Atombomben über Hiroshima und Nagasaki hat sich tief in das kollektive Gedächtnis eingeprägt. Die Bomben erinnern uns daran, wozu Menschen fähig sind und wozu Politik verpflichtet ist, nämlich dazu, Frieden zu sichern, jeden Tag, mit Haltung und mit Handeln. Diese Katastrophe wird nie in Vergessenheit geraten; zu schwer wiegen ihre Folgen, zu tief sitzt das Trauma. Sie bleibt eine Mahnung bis heute. Eben wurde danach gefragt, was eigentlich der regionale Bezug zu Brandenburg sei. Es gibt einen ganz eindeutigen regionalen Bezug, denn Trumans Auftrag zum Abwurf der Atombomben erfolgte wenige Meter von hier in der heutigen Karl-Marx-Straße 2, Haus Erlenkamp, in Potsdam. Also gibt es einen direkten regionalen Bezug zu diesem Ereignis. Jedes Jahr finden deshalb zahlreiche Gedenkveranstaltungen statt, die die Solidarität mit den Opfern zum Ausdruck bringen, die das Engagement für nukleare Abrüstung bekräftigen und den Wunsch nach einer friedlichen Welt ohne Atomwaffen zum Ausdruck bringen. Diese Forderungen müssen immer wieder erneuert werden – ja, auch aus diesem Landtag heraus. (Beifall SPD und BSW) In Deutschland wird dieses Gedenken vor allem zivilgesellschaftlich getragen: von Friedensgruppen, Kirchen, Gewerkschaften und engagierten Städten und Gemeinden. Auch meine Heimatstadt, Oranienburg, gehört – wie mehr als 50 weitere Kommunen im Land Brandenburg – dem Netzwerk „Mayors for Peace“ an. Ich bin froh, dass ich an der Seite unseres damaligen Bürgermeisters dabei sein durfte, als sich unsere Stadt „Mayors for Peace“ anschloss. Aber auch die Bürgermeister aller kreisfreien Städte, also Potsdam, Cottbus, Brandenburg an der Havel und Frankfurt (Oder), sind Bürgermeister für den Frieden. Für mich als Oranienburger sind die Langzeitfolgen von Krieg und Gewalt sowieso allgegenwärtig: Noch immer, 80 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges, liegen Hunderte Bombenblindgänger unentdeckt im Boden von Oranienburg, aber auch von Berlin, Potsdam oder Cottbus. Kampfmittelbeseitigung spielt im Leben der Brandenburgerinnen und Brandenburger immer noch beinahe täglich eine Rolle. Damit wirft der Zweite Weltkrieg bis heute seine langen Schatten auf Brandenburg. Als SPD-Fraktion schätzen wir das friedenspolitische Engagement unserer Städte und Gemeinden ganz besonders. Als älteste Friedenspartei Deutschlands stehen wir in einer langen Tradition. Die Friedenspolitik der SPD orientierte sich dabei immer an den traditionellen Grundsätzen, aber auch an den realpolitischen Herausforderungen einer zunehmend instabilen Welt. Ich möchte meine Redezeit nutzen, um einige Meilensteine sozialdemokratischer Friedens- und Außenpolitik kurz in Erinnerung zu rufen: Es war Willy Brandt, der mit seiner Neuen Ostpolitik und dem Prinzip des „Wandels durch Annäherung“ in den 1970er-Jahren eine historische Wende in der deutschen Außenpolitik einleitete. Seine Kernbotschaft war: „Wir wollen ein Volk der guten Nachbarn sein und werden – im Inneren und nach außen.“ Und auch das Bild vom Kniefall in Warschau ist unvergessen. Helmut Schmidt wiederum stellte die sicherheitspolitischen Weichen im Kalten Krieg neu. Sein Einsatz für den NATO-Doppelbeschluss Anfang der 1980er-Jahre zielte darauf ab, das Machtverhältnis zwischen Europa und der Sowjetunion auszugleichen und Frieden auch durch Abschreckung zu sichern. Unvergessen bleibt auch das mutige Nein von Gerhard Schröder zum Einsatz deutscher Soldaten im Irakkrieg Anfang der 2000er-Jahre. „Solidarität ja, Abenteuer nein“ war sein Credo. Und nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine im Jahr 2022 reagierte schließlich Kanzler Olaf Scholz mit der Ankündigung einer Zeitenwende. Sie handelt nach dem Prinzip „Friedenssicherung durch Stärke“: für den Aufbau europäischer Verteidigungsfähigkeit und ein neues sicherheitspolitisches Denken, das militärische Abschreckung einschließt, aber die Diplomatie nie aufgibt. Sozialdemokratische Kanzler und die Sozialdemokratische Partei haben in der deutschen Friedens-, Außen- und Sicherheitspolitik also immer Verantwortung übernommen, gerade auch in schwierigen Zeiten. Der Einsatz für den Frieden ist somit Teil der politischen DNA der SPD, und darauf können wir zu Recht stolz sein. (Beifall SPD) Meine sehr geehrten Damen und Herren, die SPD hat sich also immer den friedenspolitischen Herausforderungen gestellt, so auch heute als Regierungspartei im Bund. Und ja, auch die SPD diskutiert kontrovers über die Antwort auf die Frage, wie Frieden möglich ist. Und gerade das ist doch Ausdruck einer lebendigen und verantwortungsbewussten Demokratie. Diskussionen sind notwendig, denn sie zeigen: Wir nehmen die Verantwortung ernst, auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene. Seit mehr als drei Jahren erleben wir Putins Angriffskrieg gegen die Ukraine – einen Krieg, der unermessliches Leid verursacht und die europäische Sicherheitsordnung massiv erschüttert hat. Wir 2025 11 sehen dabei auch eine Zunahme hybrider Bedrohungen: durch Desinformation, etwa in sozialen Medien, Cyberattacken auch auf deutsche Militärstützpunkte oder gar feindliche Drohnenüberflüge wie zuletzt in Polen und Estland. Gleichzeitig sehen wir, dass die oft beschworene Schutzmacht USA in Europa auf dem Rückzug ist. Diese Entwicklungen zeigen: Frieden und Sicherheit sind keine abstrakten Begriffe; sie beginnen direkt vor unserer Haustür. (Beifall SPD sowie vereinzelt CDU) Mit unserem Nachbarland Polen pflegen wir seit Jahrzehnten einen intensiven Austausch: wirtschaftlich, kulturell und zwischenmenschlich. Seit 21 Jahren gibt es einen Koordinator zur Pflege der deutsch-polnischen Beziehungen. Es bestehen über 200 Schulpartnerschaften zwischen Brandenburg und Polen. Zudem pflegen mehr als 80 Städte, Gemeinden und Landkreise Brandenburgs eine Partnerschaft mit einer polnischen Kommune. Diese gewachsenen Beziehungen zu Polen und vielen weiteren Ländern, zum Beispiel Frankreich, machen uns Deutsche zu einem Schlüsselakteur für europäische Zusammenarbeit und Sicherheit. Klar ist: Verteidigungsfähigkeit und Bündnistreue müssen immer Hand in Hand mit Diplomatie, Dialog und Abrüstung gehen. Gemeinsam mit Polen und unseren Verbündeten in der EU arbeiten wir daran, Frieden und Sicherheit dauerhaft zu gewährleisten. Wäre Willy Brandt noch unter uns, würde er wahrscheinlich sagen: Der Frieden ist nicht alles, aber ohne den Frieden ist alles nichts. Wie ist die aktuelle Lage? Das Friedensgutachten 2025, verfasst von vier führenden deutschen Friedensforschungsinstituten, gibt darauf eine Antwort – ich zitiere –: „Um den Frieden ist es gegenwärtig schlecht bestellt. Als politisches Konzept scheint er sich mit dem russischen Angriffskrieg in der Ukraine erschöpft zu haben. Das Vertrauen in die grundlegenden Sicherheitsinstitutionen, die die europäische Friedensordnung aufrechterhalten, ist zutiefst erschüttert. Die Vereinten Nationen, einst Hoffnungsträger für Sicherheit und Frieden, sind ausgezehrt und zum Schauplatz zynischer Großmachtpolitik geworden. Überall dröhnt der Ruf nach mehr Sicherheit, nach Abschreckung und Aufrüstung. Wer vermag den Frieden zu retten?“ Meine Damen und Herren, auf diese Frage gibt es keine einfache Antwort. Dennoch dürfen wir nicht aufhören, sie zu stellen – immer und immer wieder. Das bedeutet für mich auch – und damit komme ich zum zentralen Thema der Aktuellen Stunde zurück –, Initiativen zu stärken, die sich für ein friedliches Miteinander einsetzen. Diese Organisationen und Bewegungen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Demokratie, internationalen Verständigung und widerstandsfähigen Zivilgesellschaft. Es ist eine ganze Vielfalt – zivilgesellschaftliche Akteure, Initiativen oder Projekte –, die sich heute für Frieden und Abrüstung engagiert. Dies sind konkret die „Mayors for Peace“ – sie wurden schon vielfach genannt –, ein weltweites Netzwerk von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, die sich für nukleare Abrüstung einsetzen; in Deutschland gehören dem 920 Städte und Gemeinden an. Aber auch die Internationale Kampagne für ein Atomwaffenverbot, ICAN, Trägerin des Friedensnobelpreises 2017, gehört dazu, ebenso wie die Ostermärsche mit ihrer jahrzehntelangen Tradition als friedlicher Protest, unterstützt von Gewerkschaften und Kirchen, internationale Begegnungsprojekte wie „Erasmus+“ – für die Schülerinnen und Schüler hier im Saal demnächst vielleicht sehr interessant –, internationale Jugendwerke und viele weitere. Diese Verbände und Bewegungen richten ihre Appelle an die Politik, tragen ihre Forderungen auf die Straße und machen globale Krisen sichtbar. Diese Bewegungen machen deutlich: Friedenspolitik beginnt nicht nur in New York oder Brüssel; sie beginnt in unseren Rathäusern, Kirchen, Schulen, Gewerkschaftshäusern und Bürgervereinen. Ich danke jedem Einzelnen, der sich für Frieden engagiert, denn der Einsatz für Frieden ist heute wichtiger denn je, politisch und persönlich. (Beifall SPD und BSW) Meine Damen und Herren, Kriege wirken ansteckend – davor warnt Nicole Deitelhoff, Direktorin des Leibniz-Instituts für Friedens- und Konfliktforschung. Wenn sie nicht bearbeitet werden, destabilisieren sie ganze Regionen. Aus ungelösten Konflikten entstehen neue Krisen, Vertreibung, Flucht, Instabilität – Entwicklungen, die wir aus den letzten Jahren nur zu gut kennen. Und es sind derzeit in Europa, in ganz Europa, vor allem die rechtspopulistischen, ja die rechtsextremistischen Kräfte, die aus der echten und aus der gefühlten Unsicherheit Profit schlagen wollen. Sie versprechen einfache Lösungen und setzen dabei auf die nationalistische Karte, nach dem Motto: Wenn wir uns nur abschotten, wird das Leben wieder einfacher werden. – Wie absurd! Denn genau das Gegenteil ist doch der Fall: Je nationalistischer die Welt wird, desto größer wird auch die Gefahr weiterer eskalierender Konflikte. Wir brauchen nicht weniger, sondern mehr internationale Zusammenarbeit. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW und CDU) Wir brauchen eine gut aufgestellte Europäische Union, und wir brauchen funktionierende Vereinte Nationen. Deshalb schmerzt es mich schon – und ich kann es eigentlich auch nie fassen –, wenn Menschen eine Fahne mit einer Friedenstaube im Garten hängen haben und dann eine nationalistische Partei wie die AfD wählen. Das zeigt doch, dass hier irgendetwas ins Ungleichgewicht geraten ist. (Beifall SPD sowie vereinzelt CDU und Einzelbeifall BSW) Meine sehr geehrten Damen und Herren, unser Ziel ist immer klar: Wir wollen Frieden! Über den Weg dahin können wir streiten – parlamentarisch, in Initiativen oder auf Demonstrationen. In jedem Fall müssen wir verhindern, dass sich Katastrophen wie etwa die Atombombenabwürfe in Hiroshima und Nagasaki wiederholen. Wir als SPD werden uns niemals Debatten über den richtigen Weg verschließen. Aber wir werden weiterhin auch in schwierigen Zeiten Verantwortung übernehmen, wie wir es in unserer Geschichte immer getan haben. – Herzlichen Dank. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW und CDU)

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Ulrike Liedtke

Vielen Dank. – Für die Fraktion der CDU spricht Herr Abgeordneter Eichelbaum. Bitte.

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Danny Eichelbaum CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir eine Vorbemerkung: Wir hätten uns gewünscht, heute über ein aktuelles Thema zu sprechen, das auch in die Zuständigkeit des Landtags fällt. Das tun wir heute aber leider nicht. Auch das, was Sie heute gesagt haben, Herr Hünich, hat wenig mit Brandenburg zu tun. Ich glaube – und das ist eigentlich auch Konsens hier im Haus –, dass uns alle der Wunsch nach einer friedlichen und atomwaffenfreien Welt eint. Ich bin mir sicher, dass es hier niemanden gibt, der sich nicht für eine atomwaffenfreie Welt einsetzen möchte – und das ist auch richtig so. (Beifall CDU und SPD) Deshalb bekennt sich die Bundesrepublik Deutschland ausdrücklich zu einer Welt ohne Atomwaffen. Das gilt auch für die neue Bundesregierung. Friedrich Merz hat am 09.03.2025 in einem Interview mit dem Deutschlandfunk klargestellt, Deutschland werde „nicht selbst über Atomwaffen verfügen können und dürfen“. Das entspricht auch der geltenden Rechtslage in Deutschland, denn so ist es im Zwei-plus-Vier-Vertrag geregelt, der am 12.09.1990 von den damaligen zwei deutschen Staaten sowie den ehemaligen Alliierten in Moskau unterzeichnet wurde. Nach Art. 3 Abs. 1 dieses Vertrages haben sich beide deutschen Staaten verpflichtet, Atomwaffen weder zu besitzen noch herzustellen. Auf die schrecklichen Ereignisse in Hiroshima und Nagasaki vor 80 Jahren sind meine Vorredner bereits eingegangen: Hiroshima und Nagasaki stehen nicht nur für das Ende des Zweiten Weltkrieges im Pazifik, sondern auch für menschliches Leid unvorstellbaren Ausmaßes. Sie stehen für die zerstörerische Kraft der Atomwaffe, und sie sind Mahnung für uns alle: Nie wieder darf so etwas geschehen. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD und BSW) Aber die Frage ist nicht, ob wir uns eine atomwaffenfreie Welt wünschen. Die Frage ist, wie wir dieses Ziel auch tatsächlich erreichen. (Stefan Roth [BSW]: Abrüstung?) Politik beginnt mit dem Betrachten der Wirklichkeit. Dieser bedeutende Satz des Sozialdemokraten Kurt Schumacher ist aktueller denn je, und zur Wirklichkeit gehört, dass die kriegerischen Auseinandersetzungen in den vergangenen Jahren weltweit dramatisch zugenommen haben – von Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine bis hin zu den militärischen Spannungen in der Taiwanstraße. Auch die Aufrüstung von China, Nordkorea und dem Iran zeigt, dass die weltweite Bedrohung durch Atomwaffen und strategische Raketen dramatisch steigt. Wir leben in einer Zeit, in der sich die globale Sicherheitsstruktur völlig verändert und Atomwaffen verstärkt wieder eine strategische Rolle spielen. Dies alles macht abrüstungspolitische Fragestellungen, die sich ja bekanntermaßen vor allem dadurch auszeichnen, dass sie hoch komplex sind, sicherlich nicht einfacher. Was wir aber nicht brauchen, sind Schnellschüsse oder nationale Alleingänge. Wir dürfen uns nicht der Illusion hingeben, dass man Atomwaffen einfach wegwünschen kann: Solange es Staaten gibt, die solche Waffen besitzen, solange Atomwaffen als Druckmittel eingesetzt werden und Drohpotenzial besitzen, solange Atomwaffen auf deutsche Städte gerichtet sind, brauchen wir Schutz und Sicherheit. (Beifall CDU) So unbequem es ist: Nukleare Abschreckung wirkt, und sie dient unseren nationalen und europäischen Sicherheitsinteressen. Für Deutschland heißt das, dass die nukleare Abschreckung der NATO unverzichtbar bleibt. Sie ist Garant dafür, dass wir in Frieden leben können, und wer sie infrage stellt, gefährdet unsere Sicherheit. (Beifall CDU) In ihrem Antrag zur Aktuellen Stunde befürwortet die BSW-Fraktion den Beitritt Deutschlands zum Atomwaffenverbotsvertrag. Hierzu ist festzuhalten: Der Atomwaffenverbotsvertrag mag ein moralisches Angebot sein, aber er ist ein stumpfes Schwert, denn keine der Atommächte – weder Russland noch China oder die USA – ist bereit, ihn zu unterzeichnen. Die Ächtung von Kernwaffen, wie dieser Vertrag sie vorsieht, betrifft im Übrigen nicht nur die Atomwaffenstaaten selbst, sondern auch alle anderen Staaten, die sich wie die NATO-Mitglieder Japan, Südkorea oder Australien auf nukleare Abschreckung stützen. Alle dieser insgesamt 39 Staaten lehnen den Vertrag geschlossen ab. Sie fühlen sich von Russland, von China und von Nordkorea bedroht. Für sie ist nukleare Abschreckung kein Ideal, sondern ein notwendiges Übel, um Krieg zu verhindern. Die meisten Unterzeichner des Vertrages stammen dagegen aus dem globalen Süden. Sie haben weder Druckmittel noch sicherheitspolitisches Gewicht, um die Atommächte zum Umdenken zu bewegen. Deshalb hat der Vertrag keine Chance, internationales Gewohnheitsrecht zu werden. Aber das heißt nicht, dass wir tatenlos bleiben dürfen, meine Damen und Herren. Im Gegenteil: Wir brauchen eine starke Stimme für Abrüstung, wo immer sie möglich ist. Wir brauchen neue Verhandlungen über Rüstungskontrolle. Wir müssen Dialogkanäle auch in schwierigen Zeiten offenhalten, und genau hier leisten die Kommunen mit ihrer Friedensarbeit einen wertvollen Beitrag. Sie erinnern uns daran, dass Friedensarbeit nicht nur Sache der großen Politik ist, und zeigen, dass jede Stadt und jede Gemeinde ein Zeichen für Verständigung und Dialog setzen kann. (Beifall CDU und BSW) Meine Damen und Herren, die Schrecken von Hiroshima und Nagasaki mahnen uns, dass Atomwaffen niemals wieder eingesetzt werden dürfen. Unsere Aufgabe ist es, Erinnerung und Verantwortung zu verbinden – Verantwortung für das Gedenken an die Opfer, Verantwortung für die Sicherheit Deutschlands und Europas sowie Verantwortung für eine Welt, in der nukleare Waffen eines Tages überflüssig werden. Brandenburgs Kommunen leisten dazu ihren Beitrag, und dafür sprechen wir ihnen heute unsere Anerkennung und unseren Dank aus. Lassen Sie uns als Landtag gemeinsam klarmachen: Wir stehen zu unserer Geschichte, wir stehen zur Friedensarbeit, und wir stehen zu einem realistischen, verantwortungsvollen Kurs in der Sicherheitspolitik. Nur so können wir dafür sorgen, dass Erinnerung nicht nur Vergangenheit bleibt, sondern auch die Zukunft gestaltet. – Vielen Dank. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD)

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Ulrike Liedtke

Vielen Dank. – Herr Minister Crumbach spricht für die Landesregierung. Bitte sehr. (Beifall BSW) 2025 13

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Robert Crumbach

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Meine Damen und Herren! Der Jahrestag von Hiroshima ist kein fernes Kapitel der Weltgeschichte – er berührt. Er berührt mich persönlich, und ich bin sicher, viele von Ihnen empfinden ähnlich. Ich erinnere mich an meine Kindheit und Jugend: In meiner Familie war das Wort Krieg nicht abstrakt. Mein Vater erzählte, wie er als Kind während des Zweiten Weltkriegs in Premnitz in der Nähe von Rathenow Nächte im Keller verbrachte, in Angst vor Bomben. Meine Mutter berichtete von ihrer Flucht aus Eisleben. „Nie wieder Krieg!“ – das ist nicht nur ein Satz, es ist auch ihr Auftrag an uns. Auch in meiner Jugend spielte die Friedensfrage eine große Rolle: Ich erinnere mich an Diskussionen in der Schule, an Friedensgebete, an die Symbole der Bewegung – die Kerze, die weiße Taube, Schwerter zu Pflugscharen. Viele, besonders hier im Osten, sind mit einer tiefen Skepsis gegenüber Atomwaffen und Aufrüstung groß geworden. Wir haben erlebt, was es heißt, in einem geteilten Land zwischen zwei atomar aufgerüsteten Blöcken zu leben. Wir wussten: Wenn der Kalte Krieg eskaliert, wären unsere Städte die ersten Ziele. Diese Erfahrung prägt bis heute mein politisches Handeln – und im Übrigen ist es mit dieser Gefahr heute nicht anders. Am 6. August 1945 wurde die erste Atombombe auf die japanische Stadt Hiroshima abgeworfen. Drei Tage später, am 9. August 1945, erfolgte der Atombombenabwurf auf Nagasaki. Diese Bombenabwürfe der USA vor rund 80 Jahren haben nicht nur das Antlitz dieser beiden Städte und das Leben ihrer Bewohner für immer verändert, sondern sie markieren auch einen Wendepunkt in der Geschichte der Menschheit. Albert Einstein hat kurz nach den Atombombenabwürfen auf Hiroshima und Nagasaki gesagt: Die Zeit ist gekommen, in der der Mensch den Krieg aufgeben muss. Es ist nicht länger rational, internationale Probleme durch Krieg zu lösen. – Schätzungen zufolge starben allein in Hiroshima bis Ende 1945 rund 140 000 Menschen. Viele von ihnen verbrannten oder verglühten qualvoll. Viele Überlebende erlitten schwere Verbrennungen, Knochenbrüche und andere traumatische Verletzungen. Unmittelbar nach den Atombombenabwürfen litten Betroffene an akuten Strahlenschäden. Jahre und noch Jahrzehnte später traten bei ihnen Spätfolgen wie Krebs, Leukämien und andere genetische Veränderungen auf. Auch in den nachfolgenden Generationen kam es zu Fehlbildungen oder Erbkrankheiten. Das Leid der Überlebenden reicht bis heute. In der japanischen Nachkriegsgesellschaft waren die Hibakusha Diskriminierung und Vorurteilen ausgesetzt; viele konnten nicht öffentlich über das sprechen, was sie erlitten hatten. Dabei sind sie die lebenden Zeugen des Schreckens des Krieges und der Zerstörung, und ihre Erfahrungen sind der eindringliche Appell an uns, für Frieden und Gerechtigkeit zu kämpfen. Als Student habe ich einen Hibakusha sprechen gehört. Er erzählte nicht von Zahlen, sondern von seinem Bruder, der in den Flammen starb, von seiner Mutter, die nie wieder gesund wurde. Seitdem weiß ich: Politik zu Krieg und Frieden darf niemals abstrakt bleiben. Hinter jedem Beschuss, hinter jeder Waffe stehen Menschenleben. Darum sage ich: Hiroshima ist nicht Vergangenheit, Hiroshima ist Gegenwart. Jede atomare Bedrohung, jedes Wettrüsten, jede militärische Eskalation trägt den Schatten von Hiroshima und Nagasaki in sich. (Beifall BSW)

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Ulrike Liedtke

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Minister?

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Robert Crumbach

Von Herrn Bretz sehr gern.

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Ulrike Liedtke

Bitte schön, Herr Abgeordneter Bretz. Steeven Bretz (CDU):* Vielen Dank, Herr Minister, dass Sie uns in beeindruckender Weise an Ihrem persönlichen Werdegang teilhaben lassen und auch schildern, wie Sie all das empfunden haben. Sie sagten, um Ihren Werdegang zu würdigen – Zitat –: Das ist das, was Sie politisch prägt. Gestatten Sie daher eine Nachfrage. Sie sind stellvertretender Ministerpräsident des Landes Brandenburg, Sie sind Minister für Europa. Sie sind also von Amts wegen prädestiniert, Friedenspolitik auch praktisch zu betreiben. Deshalb meine ganz einfache Frage, Herr Minister: Welche friedenspolitische Initiative haben Sie seit Amtsantritt gestartet? Wenn Sie uns darüber informieren, erläutern Sie bitte auch, mit welchem Erfolg Sie sie versehen haben. – Herzlichen Dank.

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Ulrike Liedtke

Bitte schön.

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Robert Crumbach

Herzlichen Dank, Herr Bretz, für diese Frage. Vielleicht machen wir es demnächst einmal so, dass Sie die Frage gar nicht mehr stellen, sondern einfach sagen: Ich stelle die Frage, die ich immer stelle. (Heiterkeit des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Dann kann ich Ihnen die Antwort geben, die ich Ihnen immer gebe: Jeden Tag, an dem ich aufstehe, jeden Tag, an dem ich arbeite – und das sind nicht nur die Tage, an denen ich ins Büro gehe –, arbeite ich an diesen Dingen. Wie Sie wissen, war ich mehrfach in Polen; nächste Woche sind wir in Brüssel. Es gibt nichts Wichtigeres, als das Zusammenleben der Völker zu organisieren. Dazu gehört, dass jeder weiß, dass von Deutschland, von Brandenburg, auch von dieser Regierung nur Freundschaft ausgeht, nur Diplomatie gepflegt wird – und nichts anderes. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD) Im Übrigen bin ich sehr froh, dass der Europaausschuss des Landtages kürzlich beschlossen hat, eine Reise nach Helsinki zu unternehmen – das im Friedenskontext eine besondere Rolle spielt, wie Sie wahrscheinlich wissen – und sich dort auch mit Vertretern eines Friedensforschungsinstituts zu treffen, um mit unseren europäischen Nachbarn über diese Fragen zu sprechen. Das ist genau die Art und Weise, wie wir hier im Landtag ganz konkret und praktisch an Friedenspolitik arbeiten. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD) Ich fahre mit meiner Rede fort: Es erfüllt mich mit Sorge, wenn wir heute erleben, dass über Waffenlieferungen, über Aufrüstung und sogar über nukleare Optionen diskutiert wird, als ginge es um nüchterne Sachfragen. Der Begriff „nukleare Teilhabe“ ist für mich ein guter Kandidat für das Unwort des Jahrtausends. (Vereinzelt Beifall BSW) Die Wahrscheinlichkeit eines Einsatzes von Atomwaffen hat ein nie dagewesenes Niveau erreicht; das „Bulletin of the Atomic Scientists“ hat die symbolische Doomsday Clock auf 89 Sekunden vor Mitternacht gestellt – die bisher kürzeste verbleibende Zeit bis zur Katastrophe. Im Besitz der Atomwaffenstaaten befinden sich aktuell ca. 12 500 Atomsprengköpfe. Fast 3 800 sind sofort einsatzfähig; davon sind geschätzte 2 000 in ständiger Höchstalarmbereitschaft. Das heißt, sie können binnen weniger Minuten ihr Ziel erreichen und unsere Welt zerstören.

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Ulrike Liedtke

Herr Minister, gestatten Sie nochmals eine Zwischenfrage?

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Robert Crumbach

Selbstverständlich auch gern von Ihnen, Herr Dr. Redmann.

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Ulrike Liedtke

Bitte schön.

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Jan Redmann CDU

Sehr geehrter Herr Minister, ich möchte Sie daran erinnern, dass Sie zu diesem Tagesordnungspunkt nicht als BSW-Abgeordneter, sondern als Vertreter der Landesregierung sprechen. (Steeven Bretz [CDU]: Genau!) Sie haben soeben ausgeführt, dass Sie der Meinung sind, dass der Begriff „nukleare Teilhabe“ – also ein Konzept, von dem Deutschland innerhalb der NATO profitiert, das dazu führt, dass Deutschland gegen nukleare Bedrohungen von außerhalb des NATO-Gebietes abgesichert wird – zum Unwort des Jahres gekürt werden sollte. (Zuruf: Jahrtausends!) Können Sie bitte unterstreichen, dass diese Ausführung, die Sie gerade getätigt haben, namens der Landesregierung getätigt wurde? Falls dies nicht der Fall ist, bitte ich Sie, sich noch einmal gesondert als Abgeordneter zu Wort zu melden und Ihre Redezeit als Minister nicht für parteipolitische Polemik zu missbrauchen. (Beifall CDU – Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD])

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Robert Crumbach

Frau Präsidentin, mir hat sich die Frage nicht ganz erschlossen.

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Ulrike Liedtke

Es war keine Frage dabei. (Dr. Jan Redmann [CDU]: Ob Sie diese Aussage als Mitglied der Landesregierung getätigt haben!)

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Robert Crumbach

Ich habe es als Aufforderung des Fraktionsvorsitzenden der CDU wahrgenommen; eine Frage habe ich nicht vernommen. – Damit Sie aber wissen, was ich gesagt habe, Herr Dr. Redmann, wiederhole ich es: Der Begriff „nukleare Teilhabe“ als Verharmlosung ist für mich ein guter Kandidat für das Unwort des Jahrtausends. (Beifall BSW sowie der Abgeordneten Torsten Arndt und Lars Hünich [AfD]) Das waren meine Worte, und dem habe ich nichts hinzufügen. (Steeven Bretz [CDU]: Sie haben allgemein nichts hinzuzufügen!) Auch für unser Brandenburg birgt selbst ein sehr … – Herr Bretz, ich weiß, dass die Präsidentin mich jetzt schelten wird, weil ich mit Ihnen einen Dialog anfange. Aber was ich heute Morgen hier erleben musste und was ich gestern Morgen hier erleben musste – dass eine große Fraktion aufsteht und den Saal verlässt, wenn ein Kinderchor mit uns gemeinsam die europäische Hymne singt –, bin ich nicht bereit, zu akzeptieren, (Vereinzelt Beifall BSW und SPD – Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) und ich würde auch Ihnen, Herr Bretz, nicht empfehlen, auf diesem Niveau fortzufahren. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD – Zurufe von der CDU) Sie sollten nicht dazwischenrufen …

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Ulrike Liedtke

Gestatten Sie noch eine Zwischenfrage?

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Robert Crumbach

… denn wir reden hier über wichtige Dinge. Ich möchte Ihnen sagen: Auch 80 Jahre nach Hiroshima und Nagasaki sind es keine abstrakten Debatten. Ich sehe die Gesichter …

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Ulrike Liedtke

Ich muss Sie leider noch einmal unterbrechen, Herr Minister. Es tut mir leid, aber es gibt den Wunsch nach Zwischenfragen, und die müssen wir gleich behandeln. 2025 15

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Robert Crumbach

Ich führe jetzt meinen Satz zu Ende, dann lasse ich die Zwischenfrage sehr gern zu.

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Ulrike Liedtke

Bitte schön.

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Robert Crumbach

Ich sehe die Gesichter jener Menschen, die unter solchen Entscheidungen gelitten haben. – Ach, Sie sind so getroffen, dass Sie gleich zu zweit fragen müssen. (Vereinzelt Heiterkeit BSW und SPD – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Ja!) Sehr schön.

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Ulrike Liedtke

Bitte, Herr Abgeordneter Hohloch.

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Dennis Hohloch AfD

Vielen Dank, Frau Präsidentin, dass es Ihnen leidtut, dass Sie Zwischenfragen zulassen müssen – und vielen Dank, Herr Minister, dass Sie die Zwischenfrage dann zulassen.

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Ulrike Liedtke

Herr Hohloch, es geht nicht darum, was mir leidtut. Es geht darum, was in der Geschäftsordnung steht, und laut ihr habe ich Herrn Minister zu fragen. Jetzt haben Sie das Wort und können Ihre Frage stellen, denn der Minister lässt sie zu. – Bitte. (Vereinzelt Beifall SPD)

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Dennis Hohloch AfD

Wenn es nach der Geschäftsordnung geht, brauchen Sie ja nicht zu sagen, dass es Ihnen leidtue, ihn unterbrechen zu müssen. – Sehr geehrter Herr Minister, Sie haben sich soeben darüber beschwert, dass ein Teil unserer Fraktion gestern den Saal deshalb verlassen habe, weil ein Kinderchor gesungen habe. Sie wissen, denke ich, dass das eine bewusst falsche Interpretation dessen ist, was gestern passierte. (Beifall AfD – Widerspruch von der SPD, dem BSW und der CDU) Sie wissen – ich gehe zumindest davon aus, dass Sie es wissen –, dass man hier die Europahymne spielte, wo es doch um 35 Jahre deutsche Einigung ging. (Unruhe bei SPD und CDU) Sie wissen sicherlich auch, dass man bewusst einen Kinderchor genommen hat, um diese Hymne singen zu lassen, (Oh! bei der SPD und der CDU) weil es dann natürlich noch schwerer fallen könnte, aufzustehen und den Saal zu verlassen. (Zuruf von der SPD) Aber stimmen Sie mir zu, Herr Minister, dass es sinnvoll und angemessen gewesen wäre, bei einer Veranstaltung zu 35 Jahren Einigung … hat mit der Entstehung des Landtags nach Ihrer Auffassung anscheinend nichts zu tun. Stimmen Sie mir also zu, dass es bei einer solchen Veranstaltung angemessen gewesen wäre, die deutsche Nationalhymne zu singen, (Beifall AfD) und zwar gemeinsam als Landtag und mit dem Kinderchor zusammen, statt einer abstrakten sogenannten Europahymne, die mit Europa so wenig zu tun hat wie die EU? (Zuruf des Abgeordneten Erik Stohn [SPD])

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Ulrike Liedtke

Herr Hohloch, ich unterbreche Sie jetzt, weil ich wirklich nicht erkennen kann, was das mit dem Gegenstand der Tagesordnung zu tun hat. (Dennis Hohloch [AfD]: Das hat er doch gesagt! – Unmut bei der AfD) Ich frage aber jetzt den Herrn Minister noch einmal, ob er auch die zweite Zwischenfrage – von Herrn Dr. Berndt – zulassen will.

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Robert Crumbach

Ja.

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Ulrike Liedtke

Bitte schön, Herr Dr. Berndt.

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Hans-Christoph Berndt AfD

Vielen Dank, Herr Minister, dass Sie die Frage zulassen. – Ich schließe an: Sie haben sich ja nicht nur kritisch über das Verhalten der AfD beim Singen der sogenannten Europahymne geäußert, (Zuruf von der SPD: „Sogenannt“!) sondern Sie haben auch kritisiert, dass das in einer Feierstunde, die dem 35-jährigen Bestehen des Landes Brandenburg galt, der Fall war. Ich frage Sie als Mitglied der Landesregierung und stellvertretender Ministerpräsident: Fanden Sie das Auftreten des Ministerpräsidenten in dieser Feierstunde angemessen, der nach Art eines Generalsekretärs der SED falsche Zahlen zur wirtschaftlichen Entwicklung genannt (Beifall AfD – Uwe Adler [SPD]: Das hat nichts mit der Aktuellen Stunde zu tun! – Weitere Zurufe des Abgeordneten Uwe Adler [SPD]) und die Feierstunde zum 35-jährigen Bestehen des Landes Brandenburg benutzt hat, um – ohne den Namen AfD auszusprechen – (Erik Stohn [AfD]: Aha!) gegen die AfD Stimmung zu machen? Fanden Sie, dass das ein Beitrag zum inneren Frieden war? Oder war das ein Beitrag, der den inneren Frieden im Land Brandenburg stört? (Beifall AfD – Melanie Balzer [SPD]: Warum fühlen Sie sich denn angesprochen?)

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Ulrike Liedtke

Ich möchte nur ganz kurz erwähnen: Es ist die Europahymne; es ist nicht die „sogenannte Europahymne“. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW – Zuruf des Abgeordneten Tim Zimmermann [AfD]) Wir haben das schon mehrfach korrigiert. Ich habe es schon mehrmals gesagt; auch aus den anderen Fraktionen kam der Hinweis. Es wird von Ihnen immer wieder falsch wiederholt. Jetzt versuchen wir zu sortieren, Herr Minister, und Sie haben dann Gelegenheit, Ihre Rede fortzusetzen. Bitte.

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Robert Crumbach

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Dr. Berndt, Sie fragen mich, was ich von meinem Ministerpräsidenten halte bzw. von dem, was er gestern gesagt hat. (Zuruf von der AfD: Ja!) Herr Dr. Woidke ist ein ganz ausgezeichneter Ministerpräsident – (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW – Lachen bei der AfD) der beste, den wir in diesen Zeiten, in dieser Koalition haben können. Ich habe dem, was er gestern gesagt hat, nichts hinzuzufügen. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Aber ich will auch klarstellen, Herr Hohloch: Es gibt Dinge, die mich manchmal umtreiben. Ich habe gestern – das sollten Sie sich vielleicht vergegenwärtigen – auch mit dem einen oder anderen Kollegen aus Ihrer Fraktion gesprochen. Ich mache aus meinem Herzen keine Mördergrube: Es geht mir nicht um das Verhalten der AfD. (Daniel Münschke [AfD]: Das sagen Sie?) Ganz ehrlich, die AfD – ich darf hier nicht sagen, wo sie mir vorbeigeht, weil ich dafür eine Rüge bekäme – ist mir wurscht. (Zuruf von der AfD: Limbo!) Das Verhalten einiger Ihrer Abgeordneten, Ihr Verhalten, Herr Hohloch, Ihr Verhalten, Herr Dr. Berndt – das ist es, was mich gestern maßlos geärgert hat. (Lena Kotré [AfD]: Was? – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Was denn?) Nicht, weil ich es für unangemessen halte, nicht etwa, weil ich denke, Sie dürften Ihrer Auffassung hier im Parlament nicht Ausdruck verleihen und nicht sagen, dass Sie mit Dingen, die hier im Parlament oder anderswo passieren, nicht einverstanden sind … (Dennis Hohloch [AfD]: Sie haben sich darüber beschwert, dass Leute aufgestanden sind!) – Herr Hohloch, wenn Sie eine Frage stellen, dann hören Sie doch einfach zu, wenn Sie die Antwort bekommen, auch wenn sie Ihnen nicht gefällt. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW – Zurufe von der AfD: Deutsche Nationalhymne, das war die Frage! – Sie antworten ja nicht auf die Frage!) Was mich stört, ist die Respektlosigkeit, die Sie gegenüber diesem Parlament und gegenüber den Kindern ausgedrückt haben. (Einzelbeifall – Dennis Hohloch [AfD]: Respektlos ist es, die Nationalhymne nicht zu spielen!) Es ist überhaupt nicht die Frage, ob Sie es für angemessen halten, in einer solchen Veranstaltung die Nationalhymne zu singen. (Daniel Münschke [AfD]: Doch, ist es!) Es ist auch nicht die Frage, ob Sie es für angemessen halten, das Brandenburg-Lied zu singen – oder was auch immer. Die Präsidentin des Landtags hatte die Feierstunde angesetzt. Das Programm war so gestrickt, wie es gestrickt war. 35 Jahre Brandenburg sind ein Grund zum Feiern und kein Grund, den Saal zu verlassen! (Beifall BSW und SPD sowie von der Regierungsbank – Lars Hünich [AfD]: Das war keine Feier!) 2025 17 Das nehmen Sie einfach mit! Ich wünsche mir, dass die anständigen Menschen in Ihrer Fraktion die Kraft haben, Sie davon zu überzeugen, dass so etwas nicht geht! (Beifall BSW und SPD) Das hat nichts, aber auch gar nichts damit zu tun, was ich über die AfD denke oder nicht denke. Sie haben sich unanständig und respektlos verhalten. Dafür könnte man sich auch einmal entschuldigen. (Beifall BSW und SPD – Zuruf) – Machen Sie doch. – Es braucht eine Politik – auch das sollten Sie sich aufschreiben –, (Zuruf des Abgeordneten Daniel Münschke [AfD]) die Mut zum Frieden hat; eine Politik, die den Dialog sucht, auch mit schwierigen Partnern; eine Politik, die auf Abrüstung und Entspannung setzt; eine Politik, die Lehren aus der Geschichte zieht. (Lars Hünich [AfD]: Machen Ihre Koalitionspartner ja in Brandenburg und in Thüringen!) Wer eine Welt ohne Atomwaffen will, muss bereit sein, vollumfänglich auf sie zu verzichten. (Lars Hünich [AfD]: Deswegen seid ihr in Landesregierungen gegangen, klar!) Das bedeutet auch, sich von dem falschen Narrativ zu lösen, Atomwaffen seien für unsere Sicherheit wichtig. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD) Europa muss den Weg zur Verantwortung gehen. Europa muss wieder zu gegenseitigem Vertrauen finden. Wir – Herr Bretz, auch wir als Landesregierung – setzen uns konsequent für Frieden ein. Statt militärischer Aufrüstung müssen die Zusammenarbeit zwischen den Staaten, die Stärkung der Vereinten Nationen und der OSZE sowie die Förderung einer friedlichen Koexistenz erreicht werden. Wie viel besser wäre es, in einer Welt zu leben, in der Konflikte durch Dialog und Diplomatie gelöst werden! (Vereinzelt Beifall BSW und SPD) Die Landeshauptstadt Potsdam spielt in diesem Zusammenhang eine historische Rolle. Der Befehl zum Abwurf der beiden Atombomben wurde von US-Präsident Truman während der Potsdamer Konferenz in Babelsberg erteilt. Nicht zuletzt durch diese Verbindung haben wir hier in Brandenburg eine besondere Verantwortung. In Japan existieren heute unzählige zivilgesellschaftliche Gruppen, die sich der Abrüstung und der Friedenspolitik widmen. Ich bin sehr froh und dankbar, dass es auch im Land Brandenburg viele Menschen gibt, die sich verantwortungsvoll für ein Verbot und die Abschaffung von Atomwaffen einsetzen, dass es auch in Brandenburg Institutionen und Vereine gibt, die zum Frieden mahnen. So gibt es verschiedene kommunale Initiativen, die sich gegen Atomwaffen und für eine atomwaffenfreie Welt einsetzen. Diese Initiativen sind Teil einer größeren Bewegung und größerer Netzwerke, die sich auch für Frieden und Abrüstung engagieren. Genannt worden ist schon das Beispiel „Mayors für Peace“, eine Initiative, die 1982 vom Bürgermeister von Hiroshima, Takeshi Araki, gegründet wurde. Dieses weltweite Netzwerk setzt sich vor allem für die Abschaffung von Atomwaffen ein. Es greift aber auch aktuelle Themen auf, um über Wege für ein friedvolles Miteinander zu diskutieren. Aber ich bin mir sicher, dass Sie auch das ablehnen, Herr Bretz, weil das angeblich nur Aufgabe der Bundesregierung sei. Mehr als 8 500 Städte in 166 Ländern gehören diesem Netzwerk an, darunter 900 Städte in Deutschland. Auch 51 Städte in Brandenburg, darunter alle vier kreisfreien Städte und zwei Landkreise, haben sich dieser Organisation angeschlossen und bringen sich friedenspolitisch ein. Daneben gibt es die International Campaign to Abolish Nuclear Weapons, die auch in Brandenburg wirkt und der 2017 der Friedensnobelpreis verliehen wurde. Durch Aufklärungsarbeit, Informationsveranstaltungen, Vorträge und Workshops schärfen diese Organisationen das Bewusstsein für die Gefahren von Atomwaffen und fordern politische Veränderungen. Exemplarisch hervorheben möchte ich zudem den Verein Hiroshima-Platz Potsdam e. V., der zahlreiche Aktionen und Veranstaltungen umsetzt. Seine Mitglieder setzen sich seit 15 Jahren für den Erhalt des Gedenkortes Hiroshima-Nagasaki-Platz ein. Ich bin sehr dankbar, dass es auch in Brandenburg engagierte zivilgesellschaftliche Akteure gibt, die sich aktiv gegen Atomwaffen und für eine friedliche, atomwaffenfreie Welt einsetzen. Ich will auch den völkerrechtlich bindenden Atomwaffenverbotsvertrag, der am 7. Juli 2017 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen mit großer Mehrheit angenommen wurde und am 22. Januar 2021 in Kraft getreten ist, hervorheben. 94 Staaten haben diesen Vertrag bereits unterzeichnet, und 73 Staaten haben ihn ratifiziert. Die Bundesrepublik Deutschland gehört noch nicht dazu, obwohl sich mittlerweile vier Bundesländer sowie über 140 deutsche Städte und Gemeinden – darunter unsere Landeshauptstadt – der Internationalen Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen angeschlossen haben und den Beitritt Deutschlands zum Atomwaffenverbotsvertrag fordern. Die Menschen in Hiroshima und Nagasaki haben ihr Schicksal nicht vergessen – und wir werden das auch nicht. Wir sind verpflichtet zu „Nie wieder Hiroshima und Nagasaki!“, „Nie wieder atomare Vernichtung!“ und „Nie wieder der Glaube, dass Waffen Frieden schaffen könnten!“ – Herzlichen Dank. (Beifall BSW und SPD)

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Ulrike Liedtke

Meine Damen und Herren, es wurden zwei Kurzinterventionen angemeldet. Ich werde sie direkt nacheinander aufrufen, und Sie, Herr Minister, antworten dann bitte auf beide gemeinsam. – Herr Abgeordneter Bretz, bitte. Steeven Bretz (CDU):* Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr stellvertretender Ministerpräsident Crumbach, ich teile ausdrücklich Ihre Einschätzung, was das Verhalten betrifft, das hier gelegentlich in diesem Plenarsaal und zum Teil zunehmend an den Tag gelegt wird. Das löst bei mir ähnliche Gefühle aus. Doch, Herr Minister Crumbach, es war Ihre Fraktion, die Fraktion, der Sie angehören, die für heute eine Aktuelle Stunde zum Thema Friedenspolitik beantragt hat. Wissen Sie, Herr Minister Crumbach, ich habe als Abgeordneter eine Erwartungshaltung, wenn eine Koalitionsfraktion hier ein solches Thema anmeldet und der stellvertretende Ministerpräsident des Landes Brandenburg spricht. Auf die Frage, was Sie konkret an messbaren politischen Friedensinitiativen in Ihrem täglichen politischen Wirken vorantreiben, kamen nichts weiter als Allgemeinplätze, die lauten: Meine tägliche Arbeit ist dem Frieden gewidmet. – Da muss ich Ihnen sagen, dass Sie bei mir den Eindruck erwecken, dass es fraglich ist, ob die Aktuelle Stunde, die Sie hier zum Vortrag brachten, im Hinblick auf ihren Gehalt irgendwie mit substanziellen Inhalten in Zusammenhang steht. Sehr geehrter Herr Minister Crumbach, Sie sind Minister für Europaangelegenheiten. Ich finde, es wäre heute Ihr Job gewesen, als BSW-Minister den Beweis anzutreten, dass Sie als BSW Friedenspolitik nicht nur verbal in Talkshows verkünden, sondern dass Sie uns, den Menschen, diesem Landtag und den Brandenburgern auch erklären, was Friedenspolitik im Konkreten in Brandenburg bedeutet, wenn man Verantwortung trägt. Da Sie meine Frage erwartet haben, Herr Minister, bedauere ich, dass Sie sich noch nicht einmal darauf vorbereitet haben. Dass Sie hier nichts Konkretes mitbringen können, nichts Konkretes nachweisen können, nichts, woran man messen kann …

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Ulrike Liedtke

Sie müssen bitte zum Ende kommen. Steeven Bretz (CDU):* … dass Sie den großen Satz, dass die Friedenspolitik Sie geprägt habe, veranschaulichen können, zeigt, dass man aufpassen muss, dass Spruch und Anspruch nicht derart auseinanderfallen, dass das Ganze als rhetorische Hohlnuss im Raume stehen bleibt. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU sowie vereinzelt AfD)

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Ulrike Liedtke

Bitte schließen Sie Ihre Kurzintervention direkt an, Herr Dr. Berndt. (Beifall AfD) Der Minister wird anschließend Stellung nehmen, wenn er das möchte. – Bitte schön.

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Hans-Christoph Berndt AfD

Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister Crumbach, Sie haben eben den bedenkenswerten Satz gesagt, dass die Politik den Dialog auch mit schwierigen Partnern suchen müsse. Dieser Satz ist richtig, aber Ihre Regierung, Ihre Fraktion, Ihre Koalitionspartner versagen schon beim Dialog mit einem andersden-(Beifall AfD – Zuruf des Abgeordneten Ludwig Scheetz [SPD]) Sehr geehrter Herr Crumbach, es ist nicht respektlos, wenn wir als Fraktion einer politischen Manifestation, die das Singen dieser Europahymne war, mit einer anderen politischen Manifestation begegnen – das ist Parlamentarismus. Respektlos, Herr Crumbach, war das, was der Ministerpräsident, Dietmar Woidke, hier in der Feierstunde abgeliefert hat. (Beifall AfD) Er hat versucht, eine Regierungserklärung abzugeben – mit irrwitzigen Behauptungen über den wirtschaftlichen Aufstieg und Erfolg in Brandenburg …

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Ulrike Liedtke

Aber, Herr Dr. Berndt – Entschuldigung –, er ist doch gar nicht da!

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Hans-Christoph Berndt AfD

Ja, da ist nicht schön, aber Herr Crumbach ist da. (Zurufe der Abgeordneten Andreas Galau und Dennis Hohloch [AfD])

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Ulrike Liedtke

Sie nehmen doch jetzt Bezug auf die Rede von Herr Minister Crumbach.

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Hans-Christoph Berndt AfD

Ja, ich nehme darauf Bezug, und ich sage, dass es respektlos war – darum geht es ja im Dialog mit Herrn Minister Crumbach –, dass das, was der Regierungschef und Kabinettskollege Dietmar Woidke hier gestern getan hat, respektlos war: in einer Feierstunde zum 35. Jahrestag des Landes Brandenburg falsche Zahlen zur wirtschaftlichen Entwicklung zu nennen und die AfD zu beschimpfen. (Beifall AfD) Er hat damit keinen Beitrag zu der von ihm beschworenen Einheit des Landes Brandenburg geleistet, sondern einen Beitrag zur weiteren Eskalation der Situation. (Uwe Adler [SPD]: Sie reden nicht zur Sache! Sie missbrauchen das Parlament!) 2025 19 Sehr geehrter Herr Crumbach … (Zuruf des Abgeordneten Uwe Adler [SPD])

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Ulrike Liedtke

Herr Abgeordneter Adler, das geht so nicht! (Unruhe)

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Hans-Christoph Berndt AfD

– Herr Adler, Ihr Demokratieverständnis kennen wir. Sie sind in der PKK bestens aufgehoben. – Ich würde mir wünschen, Herr Crumbach, dass Sie den Mut hätten, diese Respektlosigkeit Ihres Ministerpräsidenten zu benennen und im Kabinett dafür zu sorgen, dass es künftig anders wird. (Beifall AfD)

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Ulrike Liedtke

Herr Minister Crumbach, Sie möchten auf die beiden Kurzinterventionen sehr unterschiedlicher Art reagieren. Bitte schön. (Lars Hünich [AfD]: Herr Adler würde Andersdenkende wegsperren! Das hat er gesagt! – Unruhe)

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Robert Crumbach

Wir machen das jetzt mal wie in der Schule: Wir warten, bis sich hier alle beruhigt haben und ruhig sind, dann können wir weitermachen. Denn ich glaube, wir sind es den Menschen in Brandenburg schuldig, dass wir uns hier ab und zu so aufführen, wie man das von uns erwarten kann. (Dennis Hohloch [AfD]: Gute Politik sind Sie ihnen schuldig!) Herr Bretz, Sie wissen, dass ich Ihr rhetorisches Talent bewundere, aber ich weiß auch, dass Sie sehr genau wahrnehmen, welche Arbeit wir ganz konkret jeden Tag erledigen. Sie haben oft genug nachgefragt, und Sie haben oft genug Antworten bekommen. Auch heute habe ich Ihnen einige reale Beispiele genannt. Wenn Sie es mal vorziehen, Ihrer Oppositionsrolle gerecht zu werden und das nicht wahrnehmen wollen, dann ist das so. Das kann ich nicht ändern. Herr Dr. Berndt, ich habe gesagt – und dazu stehe ich, und zwar nicht nur in dieser für mich ganz entscheidenden Frage von Krieg und Frieden, sondern auch allgemein –: Ich habe mein ganzes politisches Leben mit Vertretern anderer Parteien gesprochen – sei es die CDU, die FDP; ich spreche auch mit AfD-Vertretern. Ich erinnere mich an das erste Mal, als ich mit dem Kollegen Hohloch gesprochen habe. Ich glaube, er war zu diesem Zeitpunkt 14 oder 15 Jahre alt – ich weiß es nicht mehr genau, das ist schon ein paar Tage her. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Da war er noch in der SPD!) – Nee, als ich mit ihm gesprochen habe, war er noch nicht in der SPD – aber das ist ja nicht so wichtig. Ich habe mich damals dagegen ausgesprochen, dass er in die SPD aufgenommen wird. Er wurde trotzdem aufgenommen. Ist halt so. (Lachen – Unruhe) Ist auch wurscht. Das ist ja nicht so entscheidend. Wir müssen miteinander reden, und das tun wir auch. Dazu gehört aber auch, dass Sie innerhalb Ihrer Partei Ihre Positionen klären müssen, und da gibt es welche, die nicht akzeptabel sind. Ich nenne Ihnen noch ein Beispiel von gestern, was ich nicht für akzeptabel halte: Wenn Ihre Abgeordnete hier in einer Rede sagt – das können Sie dann gerne nachlesen –, dass unsere bisherige Gesellschaftsform versagt hat, ist das für mich ein Satz, der nicht tragbar und nicht akzeptabel ist. – Danke schön. (Beifall BSW und SPD)

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Ulrike Liedtke

Meine Damen und Herren, bevor wir die Debatte in einer wahrscheinlich zweiten Runde fortsetzen, möchte ich wieder Besucher auf der Besuchertribüne begrüßen: Schülerinnen und Schüler des Pückler-Gymnasiums Cottbus. – Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall) Herr Abgeordneter Filter hat das … (Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) – Bitte? (Lars Hünich [AfD]: Wie viele Minuten hat denn jeder noch?) – Das war alles in Ordnung; das habe ich alles verfolgt. – Herr Abgeordneter Filter hat für die AfD-Fraktion das Wort. Bitte. (Beifall AfD)

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Benjamin Filter AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Brandenburger! Liebe Schüler! Bevor wir ins Thema einsteigen, noch einmal ein Wort zu dieser Debatte, die wir hier gerade miterleben dürfen. Ich glaube, das kann man kurz zusammenfassen: In fünf Jahren werden wir 40 Jahre Brandenburg feiern, und in fünf Jahren wird die AfD hier auf der Regierungsbank sitzen, (Beifall AfD) wird hier im Präsidium sitzen, und dann werden wir ganz einfach entscheiden, dass unsere Nationalhymne und kein anderes Lied gesungen wird. (Beifall AfD) Wir alle haben in den vergangenen …

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Ulrike Liedtke

Ich muss jetzt sofort wieder hineingrätschen. Ich sage es ungern zum vierten oder fünften Mal: Es handelt sich nicht um irgendein Lied; es handelt sich um die Europahymne. (Beifall SPD sowie der Abgeordneten Dr. Jouleen Gruhn [BSW] – Zuruf von der AfD)

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Benjamin Filter AfD

Ja, genau. Ohne Sie korrigieren zu wollen – ich glaube, dass es auch die EU-Hymne genannt wird. Jetzt kann man Haare spalten, aber sei’s drum. Ich fahre fort. (Heiterkeit und Beifall AfD) Wir haben in den vorangegangenen Reden schon die historischen Tatsachen gehört: die Abwürfe, die Zerstörung, das Leid. Bereits 80 Jahre sind seitdem vergangen, und doch bleibt die Mahnung lebendig. Für diejenigen, die jetzt hier neu hereingekommen sind: Es geht in dieser Aktuellen Stunde tatsächlich nicht um irgendwelche zwischenparteilichen Auseinandersetzungen, sondern um die Atombombenabwürfe über Hiroshima und Nagasaki. Diese bleiben Mahnung und deswegen auch lebendig, und diese Wahrheit bleibt weiterhin gültig: Der Besitz von Atomwaffen kann eine Frage der Souveränität sein; ihre Nutzung ist eine Frage der Moral. Ich möchte an dieser Stelle den Blick bewusst von der großen Weltpolitik auf das Naheliegende richten – auf das, was wir hier in Brandenburg tun können –, auf unsere Kommunen. Wir müssen zuerst im Landtag in Brandenburg diese Initiative würdigen, denn in 35 Jahren wurde sie hier bisher nur ein einziges Mal erwähnt, und ich denke, das ist zu wenig. Es ist unsere Pflicht, das Thema stärker sichtbar zu machen. Es ist unsere Pflicht, unsere Städte und Gemeinden zu ermutigen, sich diesem Netzwerk anzuschließen. (Beifall AfD) Wir möchten aber auch ganz klar abgrenzen: Natürlich können wir nicht jede Initiative in dieser Form würdigen, denn es gibt Initiativen, die zwar das Wort „Frieden“ in der Fahne mit sich führen, aber dann Partikularinteressen verfolgen. Ich möchte an der Stelle die „Seebrücke“ mit ihrer Forderung nach sicheren Häfen erwähnen. Das ist etwas, das auf kommunalpolitischer Ebene immer wieder vorgetragen wird, dem Kommunen sich anschließen sollen. Das lehnen wir entschieden ab. Die „Mayors for Peace“ – die „Bürgermeister für den Frieden“ – sind aber etwas anderes. Wir brauchen Initiativen, die verbinden, und das ist eine von ihnen. (Vereinzelt Beifall AfD) Doch wir dürfen es eben nicht bei den Symbolen belassen. Wir brauchen auch politische Konsequenzen, und deshalb haben wir einen Änderungsantrag eingebracht: „Deutschland als Friedensmacht in Europa“. (Danny Eichelbaum [CDU]: Entschließungsantrag!) – Vielen Dank für den Hinweis; das ist selbstverständlich ein Entschließungsantrag. Darin fordern wir: keine Waffenlieferungen in Kriegsgebiete, weil die Geschichte zeigt, dass sie Konflikte verlängern und das Leid vergrößern, (Beifall AfD) Diplomatie an die erste Stelle setzen, damit Deutschland Vermittler und Brückenbauer sein kann – das gilt auch für den Krieg in der Ukraine – (Vereinzelt Beifall AfD) und, Nummer drei, die Bundeswehr, das ist uns besonders wichtig, soll ausschließlich eine Verteidigungsarmee sein – wie unser Grundgesetz es vorsieht. (Beifall AfD) Meine Damen und Herren, warum sind Kommunen an dieser Stelle besonders wichtig? Frieden ist keine abstrakte Vision, sondern eine tägliche Aufgabe. Städtepartnerschaften, Gedenkveranstaltungen, Jugendbegegnungen – das alles sind konkrete Beiträge, die wir leisten können und wollen. Wenn Bürgermeisterinnen und Bürgermeister weltweit gemeinsam handeln, entsteht eine moralische Kraft, die auch die internationale Politik beeinflussen kann. Die Mahnung von Hiroshima und Nagasaki begleitet uns seit 80 Jahren. Darum sagen wir ganz klar: Wir bekennen uns zu „Mayors for Peace“. Wir bekennen uns zu einer Friedensbewegung, die verbindet, und stehen zugleich für eine Friedenspolitik, die sich auch in unserem Entschließungsantrag findet, und zwar, zur Wiederholung: keine Waffenexporte in Krisengebiete, Diplomatie an erster Stelle und eine Bundeswehr, die ausschließlich zur Verteidigung da ist. Lassen Sie mich bitte mit dem Hinweis schließen, dass wir uns klar zu dieser Initiative bekennen, uns allerdings beim Antrag vom BSW enthalten müssen, weil wir eines unterstreichen wollen: Ich habe schon vorhin über Souveränität und auch Moral gesprochen. Sich über Abrüstung usw. zu unterhalten, ist eine Frage der Souveränität. Eine Frage der Moral ist es aber – ganz besonders für Sie –, sich noch einmal zu überlegen, mit wem Sie hier in Brandenburg zusammen in der Koalition sitzen, meine sehr geehrten Damen und Herren, (Beifall AfD) denn ich kann in dem Fall für unsere Wähler und auch unsere Fraktion sprechen, dass wir nicht vergessen haben, welche Rolle beispielsweise Rudolf Scharping und Joschka Fischer im Kosovo-Konflikt gespielt haben (Beifall AfD) und dass wir der SPD, davon ausgehend, wie sie sich momentan sowohl im Bundestag als auch hier geriert, diese Rolle als Friedensmacht oder Friedenspartei in Europa nicht abnehmen. – Vielen Dank. (Beifall AfD) 2025 21

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Ulrike Liedtke

Eine Kurzintervention wurde angemeldet; Herr Abgeordneter Lüders hat das Wort. Bitte.

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Niels-Olaf Lüders BSW

Werte Kolleginnen und Kollegen der AfD! Herr Kollege Filter, Ihr Redebeitrag gibt mir die Gelegenheit, auf Ihren Entschließungsantrag einzugehen, den ich erst nach meiner Rede bekommen habe – vorher war es also nicht möglich. Ich möchte eines betonen: Zumindest bei dieser gerade so wichtigen Frage besteht hier im Haus Einigkeit – Glaubwürdigkeit ist für uns ganz entscheidend. Wenn man den Antrag liest, könnte man meinen: Ja, Sie haben unser Programm gründlich gelesen. (Lachen des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Sie haben es übernommen. Ich hätte an Ihrer Stelle nicht von „Friedensmacht in Europa“ gesprochen, aber ich will mich nicht mit Begrifflichkeiten aufhalten. Ich will jedoch auf Folgendes hinweisen: Ihre friedenspolitische Position ist eben nicht klar; das hat der Redebeitrag des Kollegen Filter eben bewiesen. Ich weise außerdem darauf hin, dass Ihre Chefin, Alice Weidel, die Erste war, die vom 5-%-Ziel der NATO gesprochen hat. Ich weise darauf hin, dass Sie eine selektive Beurteilung von Kriegen vornehmen – (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Mechtersheimer! – Zuruf des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) nicht zu jedem Krieg haben Sie die gleiche, klare Haltung. (Lars Hünich [AfD]: Doch, absolut!) Wenn ich Ihnen den Satz „Germany first“ zum Unterschreiben gäbe, würden Sie sofort unterzeichnen. (Lars Hünich [AfD]: Ja, klar!) Das passt aber nach unserer Ansicht nicht wirklich zur Friedenspolitik. (Lars Hünich [AfD]: Unbedingt!) Kurzum: Ich glaube Ihnen einfach nicht, dass Sie da ein verlässlicher Partner wären, und deshalb können wir diesen Antrag nur ablehnen. Er ist ein parlamentarisches Stöckchen, über das Sie uns hier springen lassen wollen, und das tun wir nicht. (Dennis Hohloch [AfD]: Deswegen sind Sie bei der SPD!) Noch ein paar Worte zu Herrn Eichelbaum und der Symbolpolitik und im Grunde genommen auch zum Kollegen Bretz. Es ist … (Lars Hünich [AfD]: Das können Sie nicht – das ist eine Kurzintervention!) – Das darf ich nicht. Okay, dann lasse ich das. Ich beuge mich den parlamentarischen Regeln, kein Problem. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD)

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Ulrike Liedtke

Jetzt ist die Kurzintervention zu Ende. – Sie können mir schon vertrauen, dass ich sehr genau schaue, wann die Redezeiten zu Ende sind. – Herr Abgeordneter Filter möchte auf diese Kurzintervention reagieren. Bitte. (Beifall AfD)

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Benjamin Filter AfD

Sie haben es gerade eben noch einmal angesprochen: Es geht um die Positionierung der AfD hinsichtlich der Verteidigungspolitik. Wir geben es selbstverständlich zu – wir stehen dafür ein, dass die Bundeswehr als Verteidigungsarmee besser ausgestattet wird. (Vereinzelt Beifall AfD) Dafür setzen wir uns im Bundestag ein, und wir schämen uns dafür auch nicht. Aber hierbei müssen wir auch trennen. Es geht um eine Ausstattung für konventionelle Kriege. Wir sind nicht so einfältig oder träumerisch, dass wir davon ausgehen, dass es irgendwann keine Kriege mehr auf der Welt geben wird. (Zuruf vom BSW: Wir schon!) Wir müssen davon ausgehen, dass es immer wieder kriegerische Auseinandersetzungen geben wird; das ist völlig klar. Die Frage ist nur, wie man ihnen begegnet. Wenn Sie ganz genau zugehört bzw. gelesen haben, wissen Sie, dass wir eine Bundeswehr als Verteidigungsarmee fordern. (Vereinzelt Beifall AfD) Das ist uns besonders wichtig. Deswegen möchte ich auf Folgendes zurückkommen: Sie sind – jedenfalls nach meinem Kenntnisstand – die Fraktion, die damals in der Koalition mit der SPD daran beteiligt war, dass im Kosovo ein völkerrechtswidriger Angriffskrieg geführt wurde. (Vereinzelt Beifall AfD) Das waren nicht wir, das waren Sie auch nicht; aber Sie sitzen mit den Herrschaften zusammen. (Lars Hünich [AfD]: Das ist glaubwürdig beim BSW!) Ich bedanke mich. (Beifall AfD)

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Ulrike Liedtke

Danke schön. – Wir setzen die Debatte fort. Herr Abgeordneter Lüttmann von der SPD-Fraktion – möchte nicht noch einmal sprechen. Herr Abgeordneter Eichelbaum – ebenfalls nicht. Herr Crumbach hätte die Möglichkeit, noch einmal zu sprechen. – Er möchte das auch nicht. – Frau Abgeordnete Matzies möchte für das BSW reden. Bitte schön. (Beifall BSW) Melanie Matzies (BSW):* Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Liebe Schülerinnen und Schüler! „Nun bin ich der Tod geworden, der Zerstörer von Welten.“ Das ist ein Zitat aus dem Hinduismus, mit dem Robert Oppenheimer das Ergebnis seines Manhattan-Projekts resümierte. Schätzungen von Historikern zu der Zahl der Todesopfer durch Kriegshandlungen und ihren Folgen seit dem Mittelalter reichen von mehreren hundert Millionen bis über eine Milliarde Menschen. Besonders dramatisch fällt in der Geschichte der Menschheit das 20. Jahrhundert mit seinen bis zu 250 Millionen Toten auf, davon allein 60 bis 85 Millionen durch den Zweiten Weltkrieg. Die Atombombe macht das Töten einfach leichter. Offensichtlich haben wir aus diesen Tragödien des letzten Jahrhunderts kaum etwas gelernt; denn zuletzt starben im Gazastreifen ca. 65 000 Menschen, davon 18 000 Kinder. Zudem setzen viele Länder auch in diesem Jahrhundert immer noch Kinder als Soldaten ein. Erwachsene, die entscheiden, Kriege zu führen, nehmen in Kauf – das muss man einfach so deutlich sagen –, dass Kinder auf brutalste Weise getötet werden. Und die Kinder, deren Eltern in diesen Kriegen sterben, vergessen das Leid nie wieder. Das sind Traumata, die sich – das weiß man mittlerweile aus der Wissenschaft – vererben. Sie erhalten im Anschluss nur immer wieder die Gewaltspirale aufrecht. Einfach nur die abstrakten Zahlen nehmen uns den Schrecken und das Grauen über das, was real dahintersteckt: Das sind Tausende Millionen ausgelöschter Gefühle, Träume, Zukunftspläne. Tote sind laut einigen – auch deutschen – Politikern akzeptable Kollateralschäden; die nimmt man eben in Kauf. (Rainer Genilke [CDU]: Was!?) Für einen toten Hamas-Kämper nimmt man zum Beispiel den Tod von 30 Zivilisten einfach hin. Gegenseitiger Vertrauensaufbau, Rüstungskontrolle und gemeinsame Abrüstungsinitiativen wären der richtige Weg, um endlich aus dieser grausamen Spirale herauszukommen. (Beifall BSW) Dazu gehört auch der Verzicht auf Atomwaffen. Wie Herr Crumbach schon sagte, haben 94 Staaten seit Juli 2017 den Atomwaffenverbotsvertrag unterzeichnet, und 73 Staaten haben ihn ratifiziert. Unser Land, verantwortlich für Millionen Tote in beiden Weltkriegen, hat das bisher leider noch nicht getan.

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Ulrike Liedtke

Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage? Melanie Matzies (BSW):* Danke schön, lieber erst mal nicht. Ich möchte erst zu Ende ausführen. Wir sagen: Deutschland darf nie wieder in einen Krieg und erst recht nicht in einen nuklearen Schlagabtausch involviert sein. Denn dann bleibt auch hier in Brandenburg mit Sicherheit kein Stein auf dem anderen. Im Übrigen weise ich darauf hin, dass es auch aufgrund eines Missverständnisses zu einem solchen Schlagabtausch kommen kann. Vielleicht können sich manche noch an den 26. März 1983 erinnern. Es war während des Kalten Krieges, da meldete ein Frühwarnsystem der Sowjetunion den Start von Interkontinentalraketen der Vereinigten Staaten. Wissen Sie es noch? (Zuruf von der CDU: Ja!) Stanislaw Petrow hat diese Warnungen damals für Fehlalarme gehalten und daher den direkten Weg der Befehlskette nicht eingehalten, hat sie also nicht weitergeleitet. Deswegen ist uns sehr wahrscheinlich ein Atomkrieg erspart geblieben. Auch deshalb ist Dialog so wichtig. Es ist gut, dass Russland und die USA wieder miteinander gesprochen haben, auch wenn es vielleicht erst einmal nicht allzu viel gebracht hat. Aber es war zumindest kein schwer verdaulicher Schritt, sondern eigentlich sehr bekömmlich. Denn über den Frieden zu reden ist immer eine gute Sache. (Beifall BSW sowie des Abgeordneten Rüter [SPD] – Zuruf des Abgeordneten Bretz [CDU]) Es war ein erster, sehr wichtiger Schritt, um überhaupt zu einem gemeinsamen Sicherheitssystem zu kommen. Die Aktuelle Stunde der BSW-Fraktion und der gemeinsame Entschließungsantrag mit der SPD trägt dem Wunsch nach Frieden und atomarer Abrüstung auch zahlreicher Brandenburger Städte und Gemeinden Rechnung. Zudem signalisieren wir unsere Unterstützung für die Internationale Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen, die – das wurde auch schon erwähnt – im Jahr 2017 den Friedensnobelpreis erhielt. Aufgrund von Artikel 2 unserer Landesverfassung sind wir dem Frieden verpflichtet. Deshalb werbe ich für die Unterstützung unseres Antrags. – Vielen Dank. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD)

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Ulrike Liedtke

Damit ist die Debatte beendet, und wir kommen zur Abstimmung. – Ich habe keine Meldung einer Kurzintervention von Ihnen gesehen. Wenn es anders ist, dann bitte schön. (Lars Hünich [AfD]: Sie haben doch genickt!) Herr Abgeordneter Hünich, Sie haben die KI angemeldet, ja? – Wir haben es alle nicht gesehen; aber wenn Sie sie angemeldet haben, dann bitte sehr. (Ludwig Scheetz [SPD]: Ist doch Ihr Schriftführer da vorn – und wenn der das noch nicht mal sieht!) 2025 23

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Lars Hünich AfD

Frau Präsidentin! Danke, dass ich reden darf, auch wenn Sie es nicht gesehen haben.

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Ulrike Liedtke

Ich habe zwei Schriftführer, und wir alle drei haben es nicht gesehen. Es ist jetzt absolute Kulanz, dass wir Sie reden lassen. Bitte sehr.

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Lars Hünich AfD

Liebe Frau Matzies, ich will gar nicht negativ auf Sie eingehen, sondern nur eines sagen. Wir sind hier gewählt, wir sitzen hier als Volksvertreter, und ich finde es gut, wenn man der Opfer gedenkt. Aber ich glaube, dass wir im Parlament nicht dafür da sind, der Opfer zu gedenken, sondern dafür, Dinge zu benennen. Ich hätte mir gewünscht, dass Sie dies tun. Dazu gehört eben, dass man benennt, was diese Kriege sind, nämlich Experimente mit Menschen. Kriege führen immer nur Leute, die nie selbst in den Krieg ziehen. Ihr Entschließungsantrag, in dem Sie sagen, Sie gedenken der Toten, ist super, und auch dass Sie diese Initiative unterstützen, ist super. Aber diese Initiative hat null Konsequenzen für die Bürgermeister, die sie unterschrieben haben und morgen Waffenlieferungen in Krisengebiete fordern. Sie hat also keinen Wert. Leider Gottes kommt bei Ihnen, liebes BSW, nicht das heraus, was wir gefordert haben: Beenden Sie, wenn wir etwas ändern wollen, endlich diese Kontaktschuld. Mit dieser Koalition können Sie nichts ändern. Dabei geht es nicht darum, ob Sie sich mit dem Koalitionspartner gut verstehen. Nichts, was Sie eigentlich wollen, können Sie mit ihm umsetzen. Das fängt bei so etwas Lapidarem wie Frieden an. – Jetzt halte ich Frieden nicht für lapidar. (Beifall AfD)

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Ulrike Liedtke

Frau Abgeordnete Matzies, Sie möchten darauf reagieren. Bitte schön. Melanie Matzies (BSW):* Dass Kriege Experimente mit Menschen sind, ist sicherlich eine legitime Meinung; das kann man vielleicht so sehen. Aber es gibt noch sehr viel mehr Gründe für Kriege, beispielsweise wirtschaftliche Interessen. Das reicht also noch sehr viel weiter. Das wollte ich noch ergänzen. Trotzdem danke schön für die Kurzintervention. (Beifall BSW)

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Ulrike Liedtke

Jetzt sind wir so weit, dass wir abstimmen können, zuerst über den Entschließungsantrag „Kommunales Engagement der Brandenburger Städte und Gemeinden für Frieden und Abrüstung würdigen – für eine atomwaffenfreie Zukunft!“ auf Drucksache 8/1783 von SPD und BSW. Wer ihm zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe, bitte! – Enthaltungen? – Der Antrag wurde einstimmig angenommen; es gab Enthaltungen. Ich komme zur Abstimmung über den Entschließungsantrag „Deutschland als Friedensmacht in Europa“ der AfD-Fraktion auf Drucksache 8/1789. Wer ihm zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt. Ich schließe Tagesordnungspunkt 1. Bevor Herr Vizepräsident Münschke fortsetzt, begrüße ich sehr herzlich als Besucher Beschäftigte und Mitarbeitende der Stephanus-Werkstätten Ostprignitz-Ruppin auf Einladung von Herrn Abgeordneten Dr. Redmann. Seien Sie uns herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall)

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Daniel Münschke

Einen wunderschönen guten Tag, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir fahren in der Tagesordnung fort. Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf. TOP 2: Fragestunde Drucksache 8/1764 (Neudruck) Es liegen Ihnen insgesamt 21 mündliche Anfragen vor. Frage 242 (PlusBus-Fördermittel 2027/2028) stellt der Abgeordnete Roick von der SPD-Fraktion. Bitte sehr.

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Wolfgang Roick SPD

In Brandenburg erfolgt die Auszahlung der PlusBus-Fördermittel mit ca. zweijährigem Zeitversatz; für die Leistungen 2025/2026 ist die haushaltsrechtliche Absicherung der Auszahlungsjahre 2027/2028 bislang unklar. Deswegen meine Frage: Wie stellt die Landesregierung sicher, dass die PlusBus-Fördermittel für die in den Jahren 2025 und 2026 erbrachten Leistungen in den Haushaltsjahren 2027 bzw. 2028 vollständig und fristgerecht ausgezahlt werden?

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Daniel Münschke

Für die Landesregierung antwortet Minister Tabbert für das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung. Detlef Tabbert (Minister für Infrastruktur und Landesplanung): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Roick, die Koalition hat sich in ihrem Koalitionsvertrag zur Weiterführung der erfolgreichen PlusBusse bekannt. Wir haben im Land Brandenburg derzeit 45 PlusBus-Linien. Die tatsächliche Umsetzung der PlusBus-Linie liegt in der Zuständigkeit unserer kommunalen Aufgabenträger. Das Land hat die kommunalen Aufgabenträger bis Ende des Jahres 2024 auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift für die Zuweisung von Mitteln für die Durchführung von PlusBus-Verkehren mit 40 Cent pro Kilometer unterstützt. Auch im Doppelhaushalt 2025/26 konnte die vorgenannte Unterstützung der PlusBus-Verkehre weiter abgesichert werden. Die Verabschiedung der Neufassung der Verwaltungsvorschrift PlusBus für die Jahre 2025 und 2026 als Grundlage für die Festsetzung der finanziellen Unterstützung der kommunalen Aufgabenträger in diesen Jahren wird in Kürze erfolgen. Es ist richtig, dass die finanzielle Unterstützung nach der Verwaltungsvorschrift PlusBus erst im übernächsten Jahr nach der Leistungserbringung geleistet wird. Das heißt, im Jahr 2025 eingerichtete PlusBus-Linien erhalten ab 2027 die finanzielle Unterstützung. Dies resultiert aus der Einordnung der PlusBus-Förderung als zusätzliche finanzielle Leistung nach dem ÖPNV-Gesetz und der rechtsförmlichen Bindung der Verwaltungsvorschrift PlusBus an die Systematik des Abrechnungs- und Zahlungsverfahrens für die pauschalierte Zuweisung nach dem ÖPNV-Gesetz, sodass die Mittel also auch für die jetzt geleisteten Verkehre dann bereitgestellt werden. Dies ist den kommunalen Aufgabenträgern auch so bewusst. – Vielen Dank.

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Es scheint diesbezüglich keine Nachfrage zu geben. Dann kommen wir zu Frage 243 (Missbräuchliche Umgehung der Bezahlkarte für Asylbewerber durch staatlich geförderte Vereine), gestellt von der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen von der AfD-Fraktion. Bitte sehr.

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Daniela Oeynhausen AfD

Auf der Website des „Aktionsbündnisses Brandenburg“ wirbt der Verein für das sogenannte solidarische Tauschen, um die vor Kurzem eingeführte Bezahlkarte für Asylbewerber mit ihrem unbaren Guthaben und Zahlungsbeschränkungen zu umgehen. Tauschorte werden ebenfalls verlinkt. Mit der Bezahlkarte sollen Überweisungen ins Ausland und Sozialleistungsmissbrauch erschwert werden. In Hamburg ist ebenfalls die linke Szene aktiv: Der Tauschwert bei diesem solidarischen Tauschen beträgt nach Medienberichten dort um die 40 000 Euro pro Monat. Ich frage daher die Landesregierung: Wie viele Fälle des sogenannten solidarischen Tauschens mit welchem Tauschwert sind der Landesregierung unter Vermutung welcher Dunkelziffern hinsichtlich Fallzahlen und Werten bei Anwendung welcher Gegenmaßnahmen bekannt?

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Für die Landesregierung antwortet Minister Wilke für das Ministerium des Innern und für Kommunales. Bitte sehr. René Wilke (Minister des Innern und für Kommunales):* Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrte Frau Abgeordnete, erstens kurz zum Aktionsbündnis selbst: Das Aktionsbündnis besteht aus ca. 90 Mitgliedsorganisationen, darunter Kirchen, Caritas, DGB, Richterbund, Diakonie, Domowina, Landeselternrat, Landessportbund und vielen weiteren. Punkt zwei: Wir haben für das Land Brandenburg keine gesicherten Erkenntnisse dazu, wer irgendwelche Tauschaktionen macht und in welcher Weise vornimmt. Es gibt auch keine Dunkelziffern; es wird schlicht nicht erhoben, weil es auch kein Straftatbestand ist. Was dort angeboten wird, darf man tun. Das ist im Wesentlichen wohl mit dem Ziel versehen, die Bargeldabhebungshöhe zu umgehen, indem man dann die Möglichkeit dieses Tausches hat. Das ist nicht intendiert und nicht gewünscht, aber eben auch keine Straftat. Die Bezahlkarte funktioniert dennoch, weil es sich aus unserer Sicht erst einmal um wenige Fälle der Umgehung handelt. Sie haben die Zahl aus Hamburg gebracht. Sie ist nicht eins zu eins auf Brandenburg übertragbar. Insofern gehen wir hier nicht von einem solchen Volumen aus, können es aber nicht beziffern. Ansonsten kann ich sagen, dass wir auf Bundesebene wahrnehmen, dass dieses Thema beobachtet wird. Auch die Länder beobachten sehr genau, inwieweit das zu einer größeren Bewegung wird, und prüfen auch, ob es diesbezüglich möglicherweise Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz geben oder die Frage des Straftatbestandes irgendwie nachreguliert werden muss. Derzeit erfolgt das noch nicht, aber es wird beobachtet. Brandenburg ist auch Teil dieser Konsultationen.

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Es gibt Nachfragebedarf. Frau Dr. Oeynhausen, wenn Sie mehrere Nachfragen haben, dann bitte im Zusammenhang stellen.

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Daniela Oeynhausen AfD

Sehr gerne, Herr Vizepräsident. Ich würde nämlich gerne die drei Nachfragen in Anspruch nehmen. Herr Minister, vielen Dank für Ihre Auskunft. Der extrem linke Verein „Aktionsbündnis Brandenburg“ erhält im Rahmen von „Tolerantes Brandenburg“ fürstlich Landesmittel und versucht mit dieser Internetseite, Ihre Bemühungen hinsichtlich der Bezahlkarte zu untergraben. Sie haben gerade gesagt, strafrechtlich könnten Sie sie nicht belangen, aber sie bekommen ja auch finanzielle Unterstützung. Deswegen frage ich Sie: Inwieweit prüft die Landesregierung, ob diese Landesmittel für Aktivitäten verwendet werden, die die Umgehung der Bezahlkarte fördern? Darauf folgt natürlich die Frage: Welche rechtlichen oder administrativen Konsequenzen zieht die Landesregierung aus der Werbung des Aktionsbündnisses für solidarisches Tauschen? Fordern Sie Fördermittel bzw. Landeszuwendungen zurück, oder wollen Sie zukünftige Unterstützungen reduzieren oder sogar einstellen? 2025 25 Meine dritte Frage: Als ich nun auf die Homepage dieses extrem linken Vereins Aktionsbündnis Brandenburg gehen wollte, habe ich festgestellt, dass sie stillgelegt war. Darauf konnte man vorher „10 Fakten zur Bezahlkarte“ lesen, und unter Nummer 6 wurde das „solidarische Tauschen“ beworben. Ich gehe davon aus, dass die Stilllegung durch das Innenministerium, vielleicht durch eine Intervention, erfolgt ist. Diese Vermutung äußere ich hiermit. Deswegen frage ich Sie: Meinen Sie nicht, dass der AfD jetzt von Ihrer Seite ein Lob für die gute Oppositionsarbeit gebührt, weil sie das Innenministerium darauf aufmerksam gemacht hat, dass ein mit viel, viel Steuergeld gepamperter Verein die Migrationspolitik Ihres Hauses so übel zu untergraben versucht?

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Herr Minister, Sie haben die Möglichkeit, zu antworten. Bitte schön. René Wilke (Minister des Innern und für Kommunales):* Sehr geehrte Frau Abgeordnete, zunächst einmal widerspreche ich entschieden Ihrer These, dass es sich um einen in irgendeiner Art und Weise extremen Verein handelt, und auch der These, dass es sich um einen linken Verein handelt. Allein die Zusammensetzung des Aktionsbündnisses – ich habe Ihnen gerade einen Auszug aus der Mitgliederliste vorgetragen; sie ist länger, und Sie können Sie auf der Webseite, die Sie eben zur Kenntnis gebracht haben, auch nachlesen – macht deutlich, dass es sich um ein sehr heterogenes Bündnis handelt. Ich glaube, in manchen dieser Strukturen – vielleicht sogar in allen – würde man sich sehr dagegen verwahren, als irgendwie extrem oder gar als extrem links bezeichnet zu werden. Insofern sollten Sie das vielleicht auch nicht tun. Punkt 2. Der deutliche Unterschied, den es an dieser Stelle wieder einmal zwischen uns gibt, besteht darin, dass Sie, auch durch vielerlei Anträge auf kommunaler, aber auch auf Landesebene, immer wieder deutlich machen, dass Sie diejenigen in diesem Land, die staatliche Mittel bekommen und sich in einer Art und Weise äußern, die Ihnen nicht passt, mundtot machen wollen, indem Sie ihnen die Mittel streichen. (Vereinzelt Beifall SPD und BSW – Zuruf der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen [AfD]) Das ist ausdrücklich nicht die Herangehensweise der Landesregierung und auch nicht die der Mehrheit in diesem Parlament. (Zurufe von der AfD) – Bleiben Sie ganz entspannt. Hören Sie mir erst einmal zu, (Dr. Daniela Oeynhausen [AfD]: Ich höre Ihnen sehr, sehr gerne zu!) und dann können Sie gerne darauf reagieren. – Ich würde sogar so weit gehen, jederzeit alle zu verteidigen, die sich kritisch zur Politik der Landesregierung äußern. Das braucht mir nicht zu gefallen, aber es ist völlig in Ordnung, und zwar auch, wenn man staatliche Gelder bekommt. Das ist nämlich Teil des demokratischen Grundverständnisses in diesem Land. Was allerdings, auch aus meiner Sicht, zu weit geht – das haben Sie richtigerweise festgestellt –, ist, wenn man dann auf diese Weise versucht, Entscheidungen, die getroffen wurden, und Verfahren, die eingeführt wurden, zu untergraben. Insofern haben wir darauf hingewiesen, und das Aktionsbündnis hat die Konsequenz daraus gezogen und diese Hinweise von der Webseite entfernt. Es steht den einzelnen Mitgliedern und auch dem Aktionsbündnis als Ganzem weiterhin frei, zu äußern, dass sie das inhaltlich ablehnen und die Bezahlkarte für falsch halten. Ich halte den Schritt, der gegangen wurde, für notwendig. Das systematisch zu untergraben tragen wir, trage ich nicht mit. Insofern ist das auch nicht mehr Teil der Webseite.

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Daniel Münschke

Vielen Dank, Herr Minister. – Es gibt weiteren Nachfragebedarf. Herr Abgeordneter Hohloch, bitte sehr.

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Dennis Hohloch AfD

Vielen Dank, Herr Minister. – Ich möchte auf Ihre krude Verschwörungstheorie Bezug nehmen, die Sie hier und heute einmal, aber auch sonst schon mehrfach geäußert haben, unter anderem in der Pressekonferenz zum Einstufungsvermerk der AfD. Sie haben heute gesagt, es gehöre zur Strategie der AfD, Menschen mundtot zu machen, indem sie gern Fördergelder streichen würde. (Erik Stohn [SPD]: Ja!) Diese krude Verschwörungstheorie hätte ich gerne erläutert. Weshalb haben Menschen und Vereine per se ein Recht darauf, staatlich gefördert zu werden, und warum wären diese Vereine mundtot, wenn sie kein Steuergeld bekämen? Ich kenne allein in meinem Umfeld Dutzende Vereine, die kein Steuergeld für ihre Tätigkeit bekommen, deren Mitglieder ehrenamtlich tätig und sicherlich alles andere als mundtot sind, sondern offen und ehrlich für ihre Positionen eintreten, nicht nur hier, sondern auch in den Kommunen, auf Landesebene und zum Teil auch auf der Bundesebene oder auf Demonstrationen. Diese krude Verschwörungstheorie hätte ich gerne erläutert.

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Daniel Münschke

Herr Abgeordneter Berndt hat mehrere Nachfragen. Das kann ich gleich einmal erläutern. – Herr Minister, ich sammle die Fragen, und dann können Sie sie zusammen beantworten. Bitte schön.

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Hans-Christoph Berndt AfD

Besten Dank, Herr Minister, für die Antwort – die aber erst noch kommt. – Ich möchte noch einmal klarstellen, ich halte es für ganz selbstverständlich, dass staatliche Förderung nicht die Existenzbedingung ehrenamtlicher Organisationen und Vereine sein kann. Sie müssen sich selbst tragen können, weil sie ehrenamtlich arbeiten und staatsfern sind. René Wilke (Minister des Innern und für Kommunales):* Ist das eine Frage oder ein Statement?

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Hans-Christoph Berndt AfD

Ich schließe daran an, Herr Minister. Eine Sekunde, die Frage kommt gleich. – Ich möchte von Ihnen eine Klarstellung haben, weil Sie eben in Ihrer Antwort sagten, dass Regierungskritik von Organisationen durchaus gegeben sei und dass die staatliche Förderung deswegen nicht zu streichen sei. Da gebe ich Ihnen durchaus recht. Aber die Frage ist: Ist parteipolitische Neutralität für Sie eine Bedingung für staatliche Förderung oder nicht?

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Daniel Münschke

Vielen Dank, Herr Dr. Berndt. – Herr Minister, Sie haben jetzt die Möglichkeit, zu antworten. Bitte schön. René Wilke (Minister des Innern und für Kommunales):* Beide Fragestellungen passen ganz gut zusammen. Gerne erläutere ich Ihnen Beispiele für das, was Sie als Verschwörungstheorie bezeichnet haben, was es aber tatsächlich nicht ist. Sie als AfD-Fraktion haben in der vergangenen Haushaltsdebatte im Landtag, aber auch in der davor sowie in dem Kommunalparlament, das mir bis vor Kurzem beigesetzt war, regelmäßig Anträge eingebracht, in denen es darum ging, Institutionen, die Sie als links bezeichnet haben und in denen öffentlich Auffassungen vertreten werden, die Ihnen nicht gefallen – und die mir zum Teil ebenfalls nicht gefallen –, die Gelder zu streichen. Das war vornehmlich damit begründet, dass sie solche Positionen vertreten, die Ihnen nicht gefallen. (Zurufe von der AfD) Das wiederum ist etwas, was ich für untragbar halte. Wir müssen in diesem Land davon ausgehen können und den Grundkonsens bewahren, dass man sich äußern kann, wie man möchte, und dass die staatliche Finanzierung, Fördermittel usw., nicht davon abhängt, ob man zum Wohlgefallen einer Regierung, einer Partei oder von sonst wem agiert. Wenn Sie also das Tolerante Brandenburg, das Aktionsbündnis und andere Strukturen regelmäßig angreifen, machen Sie genau das. Da geht es gar nicht um irgendeine parteipolitische Nicht-Neutralität, sondern diese Strukturen setzen sich ausweislich dessen, was die Abgeordnete in der Fragestunde gerade zur Kenntnis gebracht hat, nicht nur kritisch mit der AfD auseinander, sondern auch mit dieser Landesregierung – auch mit der vorigen Landesregierung –, also mit der SPD, der CDU und dem BSW. Es geht also gar nicht exklusiv um die AfD, sondern das ist Teil der demokratischen Auseinandersetzung. Dieses Recht und diese Freiheit haben diese Strukturen, und dieses Recht und diese Freiheit müssen und sollten sie auch weiterhin haben. Noch einmal: Deswegen bin ich der festen Überzeugung, dass es völlig legitim ist, sich in dieser und in anderer Weise kritisch mit uns auseinanderzusetzen und dass die finanzielle Förderung davon nicht abhängig sein darf. Erst gestern hatten wir den Parlamentarischen Abend der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege. Sie würden wahrscheinlich versuchen, auch die LIGA als irgendwie links zu titulieren, was aus meiner Sicht ebenfalls großer Quatsch ist. Das ist ein Verbund von sozialen Trägern, die einfach aufgrund der Mechanismen der staatlichen Finanzierung, durch die Erbringung von Leistungen für den Staat, Fördergelder und auch institutionelle Mittel bekommen und die sich ebenfalls kritisch mit Ihnen und kritisch mit uns auseinandersetzen. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist schlicht die Basis demokratischen Zusammenlebens. Damit haben Sie offenkundig immer wieder einmal Schwierigkeiten.

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Daniel Münschke

Vielen Dank, Herr Minister. – Ich sehe, dass jetzt sowohl der Abgeordnete Hohloch als auch der Abgeordnete Dr. Berndt weiteren Nachfragebedarf hat. Ich möchte allgemein festhalten, in der Geschäftsordnung ist geregelt, dass die Nachfragen im Zusammenhang gestellt werden – also für Abgeordnete zwei und für den Fragesteller drei –, sodass eben kein Dialog entsteht, wie es bei diesem Thema gerade passiert. Ich möchte auch auf das eigentliche Thema hinweisen: „Missbräuchliche Umgehung der Bezahlkarte für Asylbewerber durch staatlich geförderte Vereine“. Nachdem ich das jetzt gesagt habe, behandele ich das in der Fragestunde noch einmal so und lasse die zwei Fragen zu. Das würde ich auch bei den anderen Fraktionen, wenn es dazu kommen sollte, so handhaben. Aber für die Zukunft bitte ich die Parlamentarischen Geschäftsführer, noch einmal in den Fraktionen zu kommunizieren, dass in den Fragestunden die Fragen zusammenhängend gestellt werden. René Wilke (Minister des Innern und für Kommunales):* Wie viele Fragen haben die Kollegen noch?

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Daniel Münschke

Die Kollegen haben jetzt jeweils noch eine Frage; insgesamt sind es also zwei Fragen für Abgeordnete und für den Fragesteller oder die Fragestellerin drei. Herr Minister, ich bin mir aber sicher, aufgrund Ihrer früheren Abgeordnetentätigkeit wissen Sie das noch. René Wilke (Minister des Innern und für Kommunales):* Ist schon ein bisschen her.

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Daniel Münschke

Okay. – Gut, also, Herr Abgeordneter Hohloch, bitte schön.

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Dennis Hohloch AfD

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich werde es dem Parlamentarischen Geschäftsführer meiner Fraktion mitteilen. Sehr geehrter Herr Minister, die krude Verschwörungstheorie wurde nicht wahrer durch die Begründung. Ich möchte eine Nachfrage stellen. Sie waren Hauptverwaltungsbeamter. Ihnen ist bewusst, wie ein Haushaltsaufstellungsverfahren läuft, wie der Beschluss der Haushaltssatzung läuft. Sie sind als Hauptverwaltungsbeamter auf Mehrheiten angewiesen. Diese Mehrheiten in der Stadtverordnetenversammlung, im Kreistag, im Landtag wie im Bundestag entscheiden schlussendlich über die Verwendung der zur 2025 27 Verfügung stehenden Mittel. Diese Entscheidungen sind selbstverständlich politisch. Wenn die AfD bei Ihnen in der Stadtverordnetenversammlung oder auch hier im Landtag beantragen würde, dem Verein „Zukunft Heimat“ oder wem auch immer, vielleicht auch einem Verein, den Sie zufälligerweise nicht als gesichert rechtsextrem eingestuft haben, Mittel zuzuführen, aber die anderen Fraktionen das ablehnten, trifft dann Ihre Argumentation auch zu oder trifft sie nur dann zu, wenn die AfD beantragt, die Mittel, die der Steuerzahler zahlt, nicht für bestimmte Vereine zu verwenden? Ist es nicht ein völlig legitimer Prozess, ein Entscheidungsprozess, in dem Mehrheiten dafür gesucht werden müssen, wie die Steuergelder am Schluss verwendet werden?

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Herr Dr. Berndt.

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Hans-Christoph Berndt AfD

Herr Minister, Sie haben in der Antwort auf meine Frage eben die Kritik an der Landesregierung mit der Kritik an den Parteien, die diese Landesregierung bilden, gleichgesetzt. Halten Sie das aufrecht? Regierungen sind zu parteipolitischer Neutralität verpflichtet; sie leisten einen Amtseid. Parteien sind nicht zu parteipolitischer Neutralität verpflichtet. Ist also die Kritik an Parteien durch staatlich geförderte Organisationen Ihrer Auffassung nach das Gleiche und genauso zu bewerten wie die Kritik an der Regierung? Ich möchte Sie fragen, ob Sie das aufrechterhalten oder ob Sie das gegebenenfalls korrigieren möchten, was Sie eben gesagt haben.

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Herr Minister, bitte schön. René Wilke (Minister des Innern und für Kommunales):* Regierungen sind in ihrem Regierungshandeln selbstverständlich zu parteipolitischer Neutralität verpflichtet. Trotzdem bilden sich Regierungen aus Koalitionen, formieren Regierungen innerhalb eines Parlaments Mehrheiten. Insofern ist etwas wie ein Koalitionsvertrag, der die Maßgabe für gemeinsames Regierungshandeln und durch parteipolitische Themen geprägt ist, durch Wahlprogramme mit geprägt. Insofern halte ich den Rückschluss, den Sie hier konstruiert haben, nicht für in Gänze schlüssig. Ich glaube, dass man das konkrete Regierungshandeln unterscheiden muss von der Art, wie sich dieses Handeln über eine solche Koalitionsbildung konstituiert. Wenn Sie die Äußerungen aus den vergangenen Jahren von allerhand Verbänden betrachten, werden Sie feststellen, dass es sowohl Kritik an der Regierung als auch an einzelnen Parteien und Fraktionen, die an der Regierung beteiligt sind, gab. Also, glaube ich, sollten Sie das in der Weise wahrnehmen – Punkt. Zu der vorhergehenden Frage würde ich sagen, dass die Mehrheitsbildung über die Frage, was finanziert, was nicht finanziert wird, ein legitimer Prozess ist. Ich habe nicht davon gesprochen, dass es per se illegitim sei. Ich habe gesagt, dass ich es für fatal halte, in eine solche Begründungslogik einzusteigen, wie Sie es bei diesen Anträgen tun. Die Begründungslogik, die ich hier, in diesem Parlament, aber auch in anderen Parlamenten, erlebe, ist eben, dass Sie kenntlich machen, diesen Vereinen, diesen Strukturen müssten die Gelder gestrichen werden. Sie begründen das dann mit ihren politischen Aussagen und Haltungen und damit, dass Ihnen diese nicht passten. (Dennis Hohloch [AfD]: Das machen Sie ja auch!) Das ist dann wiederum genau das, was ich vorhin zu skizzieren versucht habe und was offenkundig bei Ihnen noch nicht angekommen ist: (Lars Hünich [AfD]: Sie wollen ja auch aus politischem Kalkül etwas verbieten!) Das ist der Versuch, solche Institutionen und Strukturen einzuschüchtern und ihnen im Endeffekt zu sagen: (Dennis Hohloch [AfD]: Das machen Sie mit dem Verfassungsschutz!) Wenn ihr euch in der Weise äußert, wenn ihr in der Weise Positionen bezieht, passt ihr uns nicht und dann werdet ihr entweder damit aufhören oder wir werden euch die Mittel streichen und dafür sorgen, dass ihr nicht mehr existiert und nicht mehr arbeiten könnt. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Nein, das stimmt doch gar nicht! – Dennis Hohloch [AfD]: Das stimmt doch gar nicht!) Das halte ich eben für einen wesentlichen Unterschied zwischen Ihrer und unserer Herangehensweise. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Jeder hat einen Anspruch auf Steuerfinanzierung!) Wir halten diese Kritik aus. Wir meinen, dass sie sogar dazugehört. Das ist eine zutiefst demokratische Haltung. – Danke.

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Daniel Münschke

Vielen Dank, Herr Minister. – Es gibt keinen weiteren Nachfragebedarf. Dann kommen wir zur Frage 244 (Gesetzentwurf zu den Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften von Brandenburg abgelehnt), gestellt vom Abgeordneten Prof. Dr. Schierack der CDU-Fraktion. Bitte sehr.

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Michael Schierack CDU

Das Ministerium für Gesundheit und Soziales hat im Gesundheitsausschuss des Bundesrates den Gesetzentwurf der Bundesregierung zu den Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften, IGV, abgelehnt. In der Debatte zu den IGV im Bedenken geäußert, aber den Antrag abgelehnt, ebenso das BSW in der namentlichen Abstimmung. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: Warum hat die Brandenburger Gesundheitsministerin jetzt, am 10. September 2025, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zu den Änderungen der IGV abgelehnt?

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Für die Landesregierung antwortet Frau Ministerin Müller für das Ministerium für Gesundheit und Soziales.

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Britta Müller

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Prof. Dr. Schierack, im Juni 2024 hat die Weltgesundheitsversammlung Änderungen an den Internationalen Gesundheitsvorschriften, kurz: IGV, beschlossen. Diese sehen unter anderen die Einführung einer pandemischen Notlage sowie die Einrichtung einer nationalen Koordinierungsstelle vor. Ziel ist es, die internationale Zusammenarbeit in Gesundheitskrisen künftig schneller und effizienter zu gestalten. Die Landesregierung erkennt diese Zielsetzung an, hält jedoch mehrere Fragen für ungeklärt, zum Beispiel: Wie wird die nationale Umsetzung organisiert? Welche Kompetenzen erhält die WHO und welche verbleiben bei den Mitgliedstaaten? Werden die föderalen Strukturen und die Rolle der Länder in der Gesundheitsversorgung hinreichend berücksichtigt? All diese Fragen sind ungeklärt. Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Umsetzung dieser Änderungen wird vom Ministerium für Gesundheit und Soziales nicht mitgetragen, was zu dieser Ablehnung geführt hat. Hintergrund sind die Erfahrungen der Coronapandemie. Besonders kritisch werden die Eingriffsrechte bewertet, die in Artikel 2 geregelt sind. Darin wird ausdrücklich festgelegt, dass durch dieses Gesetz in Verbindung mit den Internationalen Gesundheitsvorschriften die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit und der Freiheit der Person in Artikel 2 Abs. 2 des Grundgesetzes sowie das Brief- und Postgeheimnis in Artikel 10 des Grundgesetzes eingeschränkt werden können. In der Koalitionsvereinbarung von SPD und BSW Brandenburg wird hingegen betont, dass staatliche Eingriffe in die Freiheitsrechte unter dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit so gering wie möglich zu halten sind. Diesem Gedanken folgt auch der Einsetzungsbeschluss für die Enquetekommission des Landtags Brandenburg. Darin wird ein erheblicher Aufarbeitungsbedarf infolge der sozialen, psychologischen und wirtschaftlichen Konsequenzen der Coronapolitik hervorgehoben. Der gesellschaftliche Diskurs in jener Zeit habe das Land in Teilen tief gespalten. Aufgabe der Kommission sei es daher, Empfehlungen vorzulegen, um Grundrechtseingriffe künftig so gering wie möglich zu halten und zur Heilung gesellschaftlicher Spaltung beizutragen. Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung verfolgt offenkundig einen anderen Ansatz. Es findet weder eine hinreichende Abwägung der Grundrechtseingriffe noch ihrer sozialen Auswirkungen statt. Stattdessen wird lediglich pauschal auf Artikel 19 des Grundgesetzes verwiesen. Daher habe ich diesen Gesetzentwurf im Gesundheitsausschuss abgelehnt.

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Es gibt Nachfragen, Frau Ministerin, und zwar vom Fragesteller. Herr Prof. Dr. Schierack, bitte schön.

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Michael Schierack CDU

Sehr geehrte Frau Ministerin, herzlichen Dank für die Antwort. Ich habe jetzt Ihren Standpunkt vernommen. Die erste Frage, die mir da in den Sinn kommt: Ist Ihre Position mit der Landesregierung insgesamt abgestimmt? Denn Sie sprachen gerade sehr viel vom BSW und davon, was Sie sich vorstellen. Zweitens: Es klingt immer ein gewisses Misstrauen mit. Ich habe mir die Diskussion vor drei Monaten, im Juni dieses Jahres, nochmals angeschaut, und da haben Sie diese Bedenken auch schon geäußert. Ich habe den Eindruck, Sie erkennen den Charakter der WHO nicht. Deswegen will ich Sie fragen: Ist die WHO für Sie eine neutrale Organisation, die zu einem höchstmöglichen Gesundheitsniveau weltweit beiträgt, oder ist die WHO für Sie etwas, das von der Pharmalobby, der Impfindustrie ausgehöhlt wird und damit die Grundrechte der Menschen weltweit untergräbt? Das sind meine Fragen. – Danke.

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Frau Ministerin, wir sammeln die Fragen. Bitte schön, Frau Dr. Oeynhausen.

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Daniela Oeynhausen AfD

Frau Ministerin, ich begrüße ausdrücklich, dass Sie sich dagegen entschieden haben. (Vereinzelt Beifall AfD) Auch meine Fraktion begrüßt das, denn wir sind genau wie Sie der Meinung, wir müssen für die Grundrechte einstehen. Sie sind verbrieft, und damit ist sehr sorgsam umzugehen; das sind auch die Erfahrungen aus der Coronazeit. Deswegen habe ich zwei Fragen: Welche Maßnahmen wollen Sie jetzt ergreifen, um sicherzustellen, dass die Entscheidungsfreiheit, die Souveränität des Landes Brandenburg in der Gesundheitspolitik, in Pandemiefragen tatsächlich gewahrt bleibt – auch wenn sich der Bundestag oder der Bundesrat gegebenenfalls anders entscheiden würde? Welche Maßnahmen würden Sie dann weiter einleiten? In dem Gesetzentwurf steht auch ein Passus, wie man mit sogenannten Fehl- oder Desinformationen umgehen soll. Die Bundesregierung leugnet, dass das ein Eingriff in die Meinungsfreiheit sei. Ich sehe die große Gefahr, dass in die Meinungsfreiheit eingegriffen werden könnte, denn die Coronapandemie hat vielfach gezeigt, dass sich das, was als Fehlinformation markiert wurde, dann als wahr erwiesen hat. Deswegen an Sie die zweite Frage: Inwieweit sehen Sie die Gefahr, dass die Meinungsfreiheit durch den aktuellen Gesetzentwurf eingeschränkt werden könnte? Und: Was wollen Sie dagegen unternehmen?

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Frau Ministerin, bitte schön.

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Britta Müller

Ich würde von hinten anfangen, wenn Sie einverstanden sind, Herr Dr. Schierack. – Frau Dr. Oeynhausen, die Fragen, die Sie 2025 29 mir gestellt haben, sind genau die Fragen, die ich mir auch stelle und die nicht beantwortet sind: Wie werden die Kompetenzen der Länder und die Freiheitsrechte berücksichtigt? – Deshalb kann ich Ihnen das genauso wenig beantworten, wie mir diese Frage mit dem Gesetzentwurf beantwortet worden ist. Das habe ich ja auch kritisiert. Zur Umsetzung – wann also diese Fragen geklärt werden – verweise ich noch einmal explizit auf unsere Corona-Enquetekommission, die sich ausführlich mit diesen Themen und vor allem auch mit diesen Fragen beschäftigt. Insofern kann ich den Ergebnissen nicht vorweggreifen, sondern lediglich auf die Ergebnisse der Corona-Enquetekommission verweisen. Herr Schierack, zur Ihrer Frage zur Position der WHO und zur Einschätzung der Vertretung der Landesregierung: Über das Gesetz wird erst morgen im Bundesrat entschieden. Das Abstimmungsverhalten kann ich hier nicht vorher öffentlich machen, und insofern kann ich auch diese Frage derzeit nicht beantworten.

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Es gibt keinen weiteren Nachfragebedarf zu dieser mündlichen Anfrage. Damit kommen wir zu Frage 245 (Verbindlichkeit in der Radwegeplanung – Umsetzung des Radweges zwischen Klosterfelde und Zerpenschleuse), gestellt von der Abgeordneten Martina Maxi Schmidt, SPD-Fraktion. Bitte schön.

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Martina Maxi Schmidt SPD

Verbindlichkeit in der Radwegeplanung – Umsetzung des Radweges zwischen Klosterfelde und Zerpenschleuse: Seit über zehn Jahren wird der Radweg Klosterfelde–Zerpenschleuse als Lückenschluss an der L 100 geplant. Er ist für Alltagsverkehr und Tourismus von großer Bedeutung und soll die Verkehrssicherheit auf der stark befahrenen Strecke erhöhen. Nach mehrfacher Verschiebung liegen Ausführungsplanung und Ausschreibungsunterlagen nun dem Landesbetrieb Straßenwesen zur Prüfung vor. Ich frage die Landesregierung: Welcher konkrete Zeitplan wird für den Genehmigungsabschluss, den Beginn und die Fertigstellung des Radweges angesetzt?

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Daniel Münschke

Diese mündliche Anfrage wird für die Landesregierung ebenfalls Herr Minister Tabbert, Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung, beantworten. Detlef Tabbert (Minister für Infrastruktur und Landesplanung): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Schmidt, derzeit liegen die Ausführungsplanung und die Leistungsbeschreibung dem Landesbetrieb Straßenwesen vor und werden geprüft. Ende September/Anfang Oktober wird ein gemeinsamer Termin zu einem Prüfgespräch mit dem Planungsbüro, der Gemeinde Wandlitz und dem Landesbetrieb Straßenwesen stattfinden. In diesem Gespräch werden auch die weiteren Arbeitsschritte für die Aufarbeitung der finanziellen Unterlagen sowie die weiteren Schritte des Planungsprozesses bis zur Zuschlagserteilung abgestimmt. Vor diesem Hintergrund können erst nach dem Termin Aussagen zum weiteren Planungsverlauf getroffen werden. – Vielen Dank.

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Daniel Münschke

Vielen Dank, Herr Minister. – Ich schaue in die Runde: Es gibt keinen Nachfragebedarf. Dann kommen wir sogleich zu Frage 256 (Klage der Krankenkassen gegen den Bund wegen Kosten für Bürgergeldempfänger). Sie wird von der Abgeordneten Dr. Oeynhausen, AfD-Fraktion, gestellt. Bitte sehr.

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Daniela Oeynhausen AfD

Wie kürzlich berichtet wurde, wollten die gesetzlichen Krankenkassen den Bund wegen der ausbleibenden kostendeckenden Finanzierung der Gesundheitskosten für Bürgergeldempfänger verklagen. Eigentlich müsste der Bund diese Kosten voll ausgleichen, was aber bislang unterblieb. Im Jahr 2022 betrug die vom Bund pro Bürgergeldempfänger an die Kassen gezahlte Pauschale 108 Euro; sie hätte aber für einen vollen Kostenausgleich bei 311 Euro liegen müssen. So entsteht den Kassen eine jährliche Finanzierungslücke von rund 10 Milliarden Euro. Die Kassen sind der Meinung, dass dieses Vorgehen des Bundes rechtswidrig sei. Die Krankenkassenbeiträge sind zuletzt massiv gestiegen; weitere Beitragssteigerungen werden bereits vorausgesagt. 74 der 94 gesetzlichen Krankenkassen würden die Klage gegen den Bund unterstützen. Ich frage daher die Landesregierung: Unterstützen die in der Rechtsaufsicht der Landesregierung befindlichen gesetzlichen Krankenkassen AOK Nordost und IKK Brandenburg und Berlin den Beschluss des Verwaltungsrates der gesetzlichen Krankenkassen, den Bund im Sinne der Vorbemerkung zu verklagen?

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Für die Landesregierung wird Ministerin Müller, Ministerium für Gesundheit und Soziales, antworten.

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Britta Müller

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Dr. Oeynhausen, der GKV-Spitzenverband wird für alle Krankenkassen, die ihn mit der Prozessführung beauftragen, gegen die unzureichende Finanzierung der Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehern klagen. Gegenstand der Klagen der Krankenkassen werden die im Herbst ergehenden Zuweisungsbescheide des Bundesamtes für Soziale Sicherung aus dem Gesundheitsfonds für das Jahr 2026 sein. Die der Aufsicht des MGS unterstehende Innungskrankenkasse Brandenburg und Berlin hat sich für die Option ausgesprochen, den GKV-Spitzenverband mit der Erhebung einer entsprechenden Klage zu beauftragen. Auch die AOK Nordost beabsichtigt nach aktuellem Stand, den Klageweg zu beschreiten. Dabei zieht sie in Erwägung, ebenfalls den GKV-Spitzenverband mit der Prozessführung zu beauftragen.

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Es gibt Nachfragebedarf. Bitte schön. – Frau Ministerin, ein Stift kommt. (Ministerin Britta Müller: Ich schleppe alle Stifte weg, es tut mir leid!) – Alles gut, wir haben genügend Stifte hier vor Ort. – Frau Dr. Oeynhausen, bitte schön.

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Daniela Oeynhausen AfD

Es freut mich zu hören, dass die Krankenversicherten dann hoffentlich bald eine Erleichterung zu spüren bekommen. Meine erste Nachfrage: Welche Maßnahmen wird Ihr Ministerium ergreifen, um die Krankenkassen, die unter Ihrer Rechtsaufsicht stehen, hierbei zu unterstützen? Haben Sie dazu bereits Überlegungen angestellt oder gibt es einen konkreten Zeitplan? Die zweite Frage: Wissen Sie, um wie viel Geld es sich bei der AOK Nordost und der Innungskrankenkasse jeweils handelt, das wegen der Unterfinanzierung der Bürgergeldempfänger vom Bund zurückgefordert wird? Und wenn die Krankenkassen damit erfolgreich sind: Welche Auswirkungen hätte das auf die Beitragsstabilität bei der AOK Nordost und der IKK Brandenburg und Berlin? Könnten die Versicherten dann mit stabilen oder sogar sinkenden Beiträgen rechnen?

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Frau Ministerin, bitte schön.

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Britta Müller

Bezüglich Ihrer ersten Nachfrage verweise ich auf die selbstverwaltenden Organe der Körperschaften des öffentlichen Rechts, zu denen die Krankenkassen zählen, nämlich auf die entsprechenden Verwaltungsratsgremien und deren Beschlüsse. Als Rechtsaufsicht haben wir keine Befugnis, diesen Organen Maßgaben für ihre Entscheidungen zu machen. Insofern ist eine Einflussnahme meines Hauses nicht möglich und auch gar nicht vorgesehen. Auf die Frage nach den jeweiligen Auswirkungen auf die Finanzpläne der entsprechenden Kassen kann ich Ihnen ad hoc leider keine Antwort geben. Ich kann Ihnen diese Zahlen, soweit die Wirtschaftspläne im Ministerium vorliegen, aber gerne nachreichen.

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Daniel Münschke

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Es gibt keinen weiteren Nachfragen. Darum kommen wir jetzt zu Frage 247 (Mehrwöchige Herausforderungen für Pendlerinnen und Pendler – Sperrungen auf der Strecke des RE 7 zwischen Wiesenburg und Wilhelmshorst) der Abgeordneten Melanie Balzer von der SPD-Fraktion. Bitte schön.

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Melanie Balzer SPD

Die Linie des RE 7 ist eine wichtige Pendlerstrecke zwischen dem südwestlichen Potsdam-Mittelmark und Berlin. Vom 05.07.2025 bis zum 20.09.2025 waren verschiedene Teilabschnitte auf der Strecke zwischen Wiesenburg und Wilhelmshorst gesperrt. Ich frage die Landesregierung: Mit welchen Kontrollmechanismen stellt sie sicher, dass die Aufgabenträger und Verbundorganisatoren des Schienenpersonennahverkehrs Baumaßnahmen und Ersatzmaßnahmen mit geringstmöglicher Beeinträchtigung der Fahrgäste und Fokus auf Kundenbedürfnisse planen und durchführen?

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Für die Landesregierung wird Herr Minister Tabbert, Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung, antworten, der sich seinen Stammplatz am Rednerpult heute redlich verdient hat. Bitte schön. Detlef Tabbert (Minister für Infrastruktur und Landesplanung): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Die mehrwöchigen Sperrungen auf der Strecke des südwestlichen Regionalexpresses 7 zwischen Wiesenburg, Bad Belzig, Wilhelmshorst und Potsdam Medienstadt Babelsberg sind von der Deutschen Bahn am 20. September 2025 planmäßig beendet worden. Diese Sperrungen brachten erhebliche Herausforderungen und Belastungen für alle Nutzerinnen und Nutzer des öffentlichen Personennahverkehrs mit sich, insbesondere für die Berufspendlerinnen und -pendler. Die Landesregierung ist sich der Bedeutung funktionierender Ersatzkonzepte mit möglichst geringen Beeinträchtigungen für die Fahrgäste durchaus bewusst. Mein Haus hat deshalb den Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg mit der Koordinierung und kritischen Prüfung von Ersatzkonzepten für größere Baumaßnahmen beauftragt. Es bleibt jedoch zunächst Aufgabe der Eisenbahninfrastrukturunternehmen, insbesondere der DB InfraGO, rechtzeitig belastbare Sperrkonzepte zu veröffentlichen und mit dem vom Land beauftragten Eisenbahnverkehrsunternehmen abzustimmen. Werden die regulatorisch vorgesehenen Kommunikationsfristen seitens der DB InfraGO, wie zuletzt leider gehäuft, nicht eingehalten, so bleiben der DB Regio, der ODEG oder auch der NEB kaum mehr Zeitfenster, passfähige Ersatzkonzepte aufzubauen, abzustimmen, qualitätsgerecht umzusetzen und die Fahrgäste rechtzeitig zu informieren. Der VBB nimmt zu den Planungen der DB InfraGO im Rahmen des mittel- und langfristigen Prozesses zur Baustellenkommunikation im Auftrage des Landes Stellung. Zudem stimmt der VBB die Konzepte für Expressverkehre bei Baumaßnahmen mit größeren Auswirkungen auf die Reisenden auf Antrag der Eisenbahnverkehrsunternehmen mit diesen ab. Mit Anlaufen der Ersatzkonzepte werden deren Funktionalität sowie die Einhaltung der vertraglich vorgegebenen Qualitätsstandards durch Befahrung des VBB im Auftrag des Landes überprüft und werden die Ergebnisse der Prüfung den Unternehmen zur Verfügung gestellt. Das ist auch in diesem Fall erfolgt. Im Falle der Streckensperrung des Regionalexpresses 7 konnte – gemeinsam mit dem VBB – durch Intervention unseres Hauses gegenüber der DB Regio AG eine zeitnahe Ausweitung des Ersatzkonzeptes erreicht werden. So wurden einerseits die Ersatzbusse von einem stündlichen auf einen überwiegend halbstündlichen Takt verdichtet und konnten andererseits die verbleibenden Zugfahrten des RE 7 in vielen Zeiträumen über Potsdam Medienstadt Babelsberg hinaus bis nach Michendorf bzw. Beelitz-Heilstätten verlängert werden. Dies führte für die betroffenen Reisenden zu einer Fahrzeitverkürzung. 2025 31 Bereits ab dem 24. September 2025 bis zum europäischen Fahrplanwechsel vom 13. auf den 14. Dezember 2025 wird der Regionalexpress 7 zudem in voller Länge, also mit 500 Sitzplätzen pro Fahrt, fast alle Fahrten zwischen Berlin, Potsdam und Dessau absichern. Damit sollen die Reisenden von der gesperrten sogenannten Anhalterbahn bestmöglich aufgenommen und insbesondere den Pendlerinnen und Pendlern aus Potsdam-Mittelmark sowie der Stadt Potsdam weiterhin ausreichend Plätze angeboten werden. Unser Haus hat diesem Konzept bereits zugestimmt. Der VBB wird auch dieses Konzept mit Kollegen vor Ort überprüfen. – Vielen Dank.

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Daniel Münschke

Vielen Dank, Herr Minister. – Es gibt keine weiteren Nachfragen, deshalb kommen wir zu der Frage 246 (Arbeitsgruppe zur Überarbeitung der Psychisch-Kranken-Gesetze der Bundesländer) der Abgeordneten Dr. Oeynhausen von der AfD-Fraktion. Bitte sehr.

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Daniela Oeynhausen AfD

Auf die Kleine Anfrage 305 antwortete die Landesregierung, dass eine Arbeitsgruppe der Arbeits- und Sozialministerkonferenz und der Gesundheitsministerkonferenz eingerichtet wurde, die sich mit der Überarbeitung des Psychisch-Kranken-Gesetzes in Brandenburg sowie seiner Äquivalenzgesetze in den anderen Bundesländern beschäftigt. Diese habe Anfang 2024 ihre Arbeit aufgenommen und solle bis Ende des Jahres Ergebnisse liefern. Es stellt sich die Frage nach dem aktuellen Sachstand. Ich frage daher die Landesregierung: Welche Treffen der Arbeitsgruppe im Sinne der Vorbemerkung mit welchen Ergebnissen oder Beschlüssen gab es bereits bzw. sind für wann und mit welchen Inhalten geplant?

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Antworten wird Frau Ministerin Müller für das Ministerium für Gesundheit und Soziales. – Wie ich sehe, haben Sie diesmal, in weiser Voraussicht, einen Kugelschreiber dabei. Auch Sie haben sich Ihren Stammplatz hier vorne gesichert. Bitte schön.

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Britta Müller

Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Dr. Oeynhausen, kurz zu Ihrer Frage, welche Treffen es gab: Die 100. Arbeits- und Sozialministerkonferenz hatte im Dezember 2023 in Berlin besprochen, eine länderoffene Facharbeitsgruppe unter Federführung Hamburgs einzusetzen. Diese wurde beauftragt, unter Beteiligung der AG Psychiatrie, der Arbeitsgemeinschaft der obersten Landesgesundheitsbehörden und weiterer mit diesen Themenbereichen befassten Gremien Vorschläge zur Verbesserung der Versorgung von Personen mit hohem Unterstützungsbedarf und schwerwiegend herausforderndem Verhalten an den Übergängen der Hilfesysteme zu entwickeln. Die Vorschläge sollte sie der Gesundheitsministerkonferenz bis zu deren 98. Sitzung im Juni 2025 und der Arbeits- und Sozialministerkonferenz bis zu deren 102. Sitzung im November 2025 vorlegen. Die Facharbeitsgruppe sollte die von der Gesundheitsministerkonferenz beschlossenen Schwerpunkte und Grundorientierungen als Ausgangspunkte für die Lösung berücksichtigen und sie bei Bedarf aus der fachpolitischen Perspektive der Sozialressorts einschätzen und ergänzen. Die konstituierende Sitzung fand am 27. März 2024 in Präsenz in Hamburg statt. Weitere Arbeitsgruppensitzungen erfolgten virtuell. Jetzt zu den Themen, mit denen sich die Arbeitsgruppe befasst hat: Menschen, die in einer allgemeinen oder forensischen Psychiatrie im Maßregelvollzug sind oder waren und darüber hinaus eine dauerhafte Behinderung haben oder gemäß § 2 Abs. 1 SGB IX von Behinderung bedroht sind, bedürfen individuell anschlussfähiger Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Für Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft können nach § 6 SGB IX sieben Rehabilitationsträger zuständig sein. Dies sind die gesetzlichen Krankenkassen, die Bundesagentur für Arbeit, die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, die Träger des sozialen Entschädigungsrechts, die Träger der öffentlichen Jugendhilfe und die Träger der Eingliederungshilfe. Mit dem Bericht sollten also die Übergänge zwischen den Systemen der allgemeinen Psychiatrie, des Maßregelvollzugs und der Eingliederungshilfe analysiert und Handlungsempfehlungen zur Verminderung von Schnittstellenproblemen gegeben werden. Entgegen der Annahme der Fragestellerin wurde mit der Einsetzung der Arbeitsgruppe dagegen nicht die Zielsetzung einer Überarbeitung des Psychisch-Kranken-Gesetzes in Brandenburg sowie anderen Ländern verfolgt. Mittlerweile liegt der GMK der Abschlussbericht „Übergänge an der Schnittstelle von Allgemeinpsychiatrie sowie forensischer Psychiatrie und Eingliederungshilfe passgenau gestalten“ fristgemäß vor. In den darin enthaltenen Empfehlungen wird im Wesentlichen eine sinnvolle Verzahnung unterschiedlicher Leistungssysteme an der Schnittstelle von psychiatrischer bzw. psychotherapeutischer Versorgung und der Leistungen der Eingliederungshilfe sowie die Nutzung der Möglichkeiten von Einzelvereinbarungen vorgesehen, um vor allem sehr komplexen Bedarfen von zu oben genannten Personengruppen zählenden Menschen im Einzelfall gerecht werden zu können. Eine Verschärfung der Psychisch-Kranken-Gesetze der Länder zählt nicht zu den Empfehlungen.

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Daniel Münschke

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Es gibt Nachfragebedarf. Frau Dr. Oeynhausen, bitte schön.

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Daniela Oeynhausen AfD

Vielen Dank, Frau Ministerin, für die Ausführungen. Ich bin jetzt etwas verwundert, weil ich in der medizinischen Fachpresse gelesen habe, dass man diese Schnittstellen – gerade zu Polizeibehörden, zu Justizbehörden – durchaus diskutiert, um bei Patienten, die eine Psychose haben und fremdgefährdend sein könnten, eine schnellere Übertragung zu ermöglichen. Es gab in der Vergangenheit furchtbare Kriminalfälle; das war ja eine Reaktion darauf. Deswegen verwundert mich das. Vielleicht können Sie näher ausführen, welche Diskussionen es in den Gremien gab, um insbesondere die Schnittstellen zu den Strafverfolgungsbehörden zu vereinfachen, damit die Polizei, wie in Bayern, informiert wird, wenn jemand, der durch Fremdgefährdung aufgefallen ist, entlassen wird. Sie sagten außerdem gerade, es sei nicht geplant, die Psychisch-Kranken-Gesetze der Länder zu überarbeiten. Sehen Sie nach den bisherigen Ergebnissen der Arbeitsgruppe nicht doch die Möglichkeit bzw. Notwendigkeit, hier zu korrigieren, und, wenn ja, in welcher Weise?

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Frau Ministerin, bitte schön.

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Britta Müller

Sehen Sie es mir bitte nach, dass ich die Diskussionen in diesen Arbeitsgruppen nicht verfolgen kann. Sie werden ja auf Arbeitsebene geführt, wo eine Ministerin nicht zugegen ist, und die umfangreichen Protokolle kann ich natürlich auch nicht alle komplett lesen. Die Ergebnisse sind wichtig; die habe ich hier vorgetragen. Es ist auch durchaus gängig, dass Fachgesellschaften unabhängig vom politischen Diskurs einen eigenen Diskurs führen, worüber man dann in Fachmagazinen lesen kann. Ich kann Ihnen daher wie gesagt nicht sagen, wie die Schnittstellen in den einzelnen Arbeitsgruppen diskutiert worden sind. Ich sagte auch, dass jetzt keine Änderungen an den Psychisch-Kranken-Gesetzen der Länder vorgesehen sind. Wir werden die aktuellen Herausforderungen aber natürlich weiterhin in der Gesundheitsministerkonferenz diskutieren; auch in der Innenministerkonferenz werden diese Themen behandelt. Es gibt also weitere Beratungen, und es wird abzuwarten sein, wie die Gruppen weiterarbeiten. Jetzt liegt erst einmal ein Bericht vor.

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Daniel Münschke

Vielen Dank, Frau Ministerin. Es gibt keinen weiteren Nachfragebedarf. Ich denke, wir schaffen in den restlichen fünf Minuten noch eine Frage, nämlich Frage 249 (Diebstahl von Ortseingangsschildern), gestellt vom Abgeordneten Jörg Vogelsänger für die SPD-Fraktion. Bitte sehr.

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Jörg Vogelsänger SPD

Herr Präsident, ich freue mich, dass die Frage noch drankommt. – Der Diebstahl von Ortseingangsschildern ist ein ernsteres Thema, als man denkt. Ein Ortseingangsschild dient der Begrüßung und ist zugleich ein Warnhinweis: Der Fahrzeughalter befindet sich in einer geschlossenen Ortslage. Dort gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 Stundenkilometer, um Menschen, um Kinder zu schützen – dazu komme ich noch. Nach einer mutwilligen Entfernung des Ortseingangsschildes rasen Autofahrer – insbesondere ortsunkundige, übrigens ohne Vorsatz – ungebremst in die Ortslage. Damit gefährden sie andere und sich selbst. Ich will ein Beispiel nennen: Während einer Fahrt zum Landtag stellte ich fest, dass das Ortseingangsschild meiner Heimatstadt entfernt worden war – und von diesem Ortseingang sind es wenige Meter bis zu einigen Überquerungen, wo Eltern üben, mit ihren Kindern über die Straße zu gehen. Insofern ist das ein sehr ernstes Thema. Die Bauhöfe bringen in diesen Fällen immer Tempo-50-Schilder an, und die Ortseingangsschilder müssen neu hergestellt werden. Das ist auch eine Kostenfrage, aber mir ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass es kein Kavaliersdelikt ist, sondern Menschenleben gefährdet werden. Insbesondere Kinder sind gefährdet. Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie dieses Kriminalitätsphänomen?

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Daniel Münschke

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Herr Minister Dr. Grimm, Ministerium der Justiz und für Digitalisierung, antwortet. Bitte schön. Dr. Benjamin Grimm (Minister der Justiz und für Digitalisierung): Sehr geehrter Vizepräsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Lieber Herr Vogelsänger, ich kann mich dem, was Sie gesagt haben, nur vollumfänglich anschließen: Es handelt sich mitnichten um ein Kavaliersdelikt, auch nicht um einen Scherz. Ein solches Verhalten ist strafbar. Insbesondere wenn es im Zusammenhang mit diesem Eingriff zu einem Verkehrsunfall kommen sollte, stehen ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und eine fahrlässige Körperverletzung oder sogar eine fahrlässige Tötung im Raum. Aber selbst, wenn es keinen Unfall gibt, ist ein solches Verhalten strafbar, und zwar als Diebstahl nach § 242 Abs. 1 StGB. Es ist außerdem eine Beeinträchtigung von Unfallverhütungsmitteln – und wenn man das Schild herausbricht, ist es auch eine gemeingefährliche Sachbeschädigung. Neben diesen strafrechtlichen Konsequenzen kann es auch zu einem Fahrverbot und der Entziehung der Fahrerlaubnis führen. Die Staatsanwaltschaft kann in solchen Fällen die Verwaltungsbehörde informieren, sodass die generelle Eignung des Inhabers der Fahrerlaubnis geprüft wird. Ich glaube, das unterstreicht noch einmal, dass wir das vollumfänglich ahnden müssen und insofern wirklich keine Rede von einem Kavaliersdelikt oder einem Scherz sein kann. Statistiken, wie viele Diebstähle es im Einzelnen dort gegeben hat, liegen uns nicht vor. Aber ich glaube, es ist trotzdem deutlich geworden, dass wir dieses Phänomen ernst nehmen und dann auch entsprechend handeln werden. – Vielen Dank. (Jörg Vogelsänger [SPD]: Vielen Dank!)

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Es gibt keinen Nachfragebedarf. Damit haben wir das Ende der Fragestunde erreicht. Alle weiteren mündlichen Anfragen werden wie gewohnt im Nachgang schriftlich beantwortet. Ich schließe Tagesordnungspunkt 2. Bevor ich Tagesordnungspunkt 3 aufrufe, möchte ich Ihnen den Hinweis geben, dass der heutige Tagesordnungspunkt 6, „Mehr hochwertiges Forstvermehrungsgut für den Waldumbau bereitstellen“, im Ergebnis einer interfraktionellen Verständigung in das November-Plenum verschoben werden soll. Gibt es diesbezüglich Redebedarf bzw. Widerspruch? – Das ist erkennbar nicht der Fall. Dann wird diese Verständigung so umgesetzt. Damit rufe ich Tagesordnungspunkt 3 auf. TOP 3: Wahl eines Mitgliedes des Medienrates Antrag mit Wahlvorschlag der AfD-Fraktion Drucksache 8/1420 2025 33 Es handelt sich um den zweiten Wahlgang, da der Kandidat im ersten Wahlgang am 17. Juli 2025 nicht die Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl, das heißt mindestens 45 Jastimmen, erhalten hat. Dieses Quorum ist auch im zweiten Wahlgang für eine erfolgreiche Wahl erforderlich. Gemäß § 71 Abs. 1 der vorläufigen Geschäftsordnung des Landtags ist über den Antrag mit Wahlvorschlag geheim abzustimmen. Hinweise zum Wahlverfahren, meine sehr geehrten Damen und Herren: Die Wahlunterlagen werden nach dem jeweiligen Namensaufruf durch die Schriftführerinnen und Schriftführer ausgegeben. Ihre Wahl nehmen Sie bitte ausschließlich in einer der dafür aufgestellten Wahlkabinen vor. Die Stimmabgabe erfolgt durch Einwurf des Stimmzettels in eine der aufgestellten Wahlurnen, von Ihnen aus gesehen links und rechts hier oben. Sie erhalten einen Stimmzettel mit dem Namen des Kandidaten für die Wahl zum Mitglied des Medienrates. Ungültig sind Stimmzettel, die Zusätze enthalten, deren Kennzeichnung den Willen des oder der Abstimmenden nicht zweifelsfrei erkennen lässt, die die Identität des oder der Abstimmenden erkennen lassen, bei denen die Stimmabgabe insgesamt nicht erfolgt ist oder wenn die Anzahl der abgegebenen Stimmen die Anzahl der zu vergebenden Stimmen übersteigt. So viel zum Wahlverfahren. Gibt es von Ihnen den Wunsch, das Wort hierzu zu ergreifen? – Einen solchen Wunsch erkenne ich nicht. Während die Schriftführerin und der Schriftführer ihre Plätze einnehmen, gestatte ich mir noch einen Hinweis: Zu Beginn der Mittagspause kommen der Hauptausschuss im Raum 1.050, der Ausschuss für Inneres und Kommunales im Raum 1.070 und der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz im Raum 2.050 jeweils zu einer Sondersitzung zusammen. Jetzt schaue ich in Richtung der Schriftführerinnen und Schriftführer – alle haben ihre Plätze eingenommen. Dann darf ich die Schriftführerin bitten, mit dem Namensaufruf zu beginnen. Bitte schön. (Wahlhandlung) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf fragen, ob alle anwesenden Abgeordneten die Möglichkeit hatten, ihre Stimme abzugeben. (Zuruf: Nein! – Lena Kotré [AfD]: Tja, dann hätten Sie da sein müssen!) – Dann bitte ich darum, dies möglichst jetzt zu tun. Ich schaue noch einmal in die Runde und zu der Schriftführerin und dem Schriftführer: Fehlen noch welche? – Ja. Nun noch einmal die Frage, ob alle anwesenden Abgeordneten die Möglichkeit hatten. – Klären Sie das kurz; ich gebe noch eine Minute drauf. Jetzt letztmals die Frage: Konnten alle anwesenden Abgeordneten ihre Stimme abgeben? – Das scheint der Fall zu sein. Damit schließe ich die Wahlhandlung. Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit Unterstützung der Landtagsverwaltung die Auszählung im Präsidiumsraum vorzunehmen. Alle anderen Damen und Herren Abgeordneten darf ich in die Mittagspause bzw. in die vorhin von mir genannten Ausschusssitzungen entlassen. Wir setzen die Sitzung – bitte alle aufpassen – um 13.30 Uhr fort. (Unterbrechung der Sitzung: 12.24 Uhr) (Fortsetzung der Sitzung: 13.30 Uhr)

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Ulrike Liedtke

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir setzen die Sitzung fort. Wir haben ein Wahlergebnis. (Unruhe) – Ich darf Sie um Aufmerksamkeit bitten. – An der Wahl von Herrn Dr. Karl Friedrich Weiland zum Mitglied des Medienrates haben sich 79 Abgeordnete beteiligt. Ungültige Stimmzettel: null, Jastimmen: 28, Neinstimmen: 47, Stimmenthaltungen: vier. Damit hat Herr Dr. Weiland nicht die Stimmen der Mehrheit der gesetzlichen Mitglieder des Landtages Brandenburg erhalten und ist nicht zum Mitglied des Medienrates gewählt. Ich schließe Tagesordnungspunkt 3 und rufe Tagesordnungspunkt 4 auf. TOP 4: Nachtragshaushalt für die Bundesmittel für Infrastruktur und Klima in Brandenburg Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 8/1749 Zuerst spricht Herr Abgeordneter Galau für die AfD-Fraktion zu uns. Bitte schön. (Beifall AfD)

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Andreas Galau AfD

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Gäste! Es war bzw. ist dieser Tage in allen Medien: Der Bund verschuldet sich neu, und zwar mächtig. Ein Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro soll, kreditfinanziert, für Infrastrukturinvestitionen und Klimaneutralität aufgelegt werden. Davon sollen die Bundesländer 100 Milliarden Euro erhalten, wovon auf unser Land Brandenburg 3 Milliarden Euro, verteilt auf die nächsten zwölf Jahre, entfallen werden. Einerseits ist dies ein Anlass zur Freude, wenn auch Essig im Wein, hatte sich meine Fraktion im Bundestag doch ausdrücklich gegen die Aufnahme neuer Schulden, die zu diesem Sondervermögen führen, ausgesprochen. Wenn wir uns nun aber andererseits kaum gegen die Annahme dieser Schuldenmittel wehren können, ist größte Transparenz hinsichtlich ihrer Verteilung im Land geboten. Genau hier wird es sehr merkwürdig, (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Ja!) hatte doch die Staatskanzlei schon in der vorletzten Woche in einer Pressemitteilung von einer Einigung zur Verteilung des Sondervermögens Infrastruktur berichtet und dabei den Eindruck erweckt, diese Mittel stünden sowohl praktisch schon abrufbereit auf dem Konto, als auch, dass man sich über deren Verteilung gemeinsam mit dem Landkreistag und dem Städte- und Gemeindebund endgültig verständigt hätte. Vorbehalte darüber, dass weder Bundestag noch Bundesregierung bislang den gesetzlichen Rahmen für dieses Sondervermögen geschaffen hat, noch, dass die erforderliche Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern, die die Ausschüttung dieser Mittel an die Länder regelt, ebenso aussteht, waren in dieser Pressemitteilung dermaßen dezent und zurückhaltend eingebaut wie das übliche Kleingedruckte in einem Kaufvertrag für eine Waschmaschine. (Vereinzelt Beifall AfD) Und wo bitte blieb die Einbindung des Haushaltssouveräns, des Landtages? Fehlanzeige! Nun ist es zwar solides Verwaltungshandeln, dass man sich im Vorfeld eines solchen Geldzuflusses mit den Begünstigten, also den Kreisen und Kommunen, zusammensetzt und gemeinsam über die Verwendung nachdenkt. Hier hat das aber schon den faden Beigeschmack, dass die Landesregierung Fakten schaffen und den Haushaltssouverän vor vollendete Tatsachen stellen will. Die Art und Weise, wie hier kommuniziert wurde, legt diesen Schluss nahe. (Vereinzelt Beifall AfD) Mit der Anmeldung, unserer Forderung nach einem Nachtragshaushalt und auch den Statements in unserer Pressekonferenz in der letzten Woche scheint die Landesregierung nun aber aufgewacht zu sein und ihren Fehler bemerkt zu haben. Denn wie ist es anders zu erklären, dass das Finanzministerium am selben Tag, also auch am 16. September, eine weitere Pressemitteilung veröffentlichte, in der kräftig zurückgerudert wird? Schon im Titel wird jetzt nur noch von der voraussichtlichen Verteilung des Geldes auf die Kommunen gesprochen. Im Text selbst wird dann auf nur einer Seite viermal explizit darauf verwiesen, dass die Ausschüttung der Gelder aus dem Sondervermögen des Bundes an die Länder unter dem Vorbehalt steht, dass auf Bundesebene die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden und die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern dazu bekannt gemacht wird: Die veröffentlichten Zuweisungen an die einzelnen Kreise und Kommunen dienten nur der Orientierung für diese. – Na, schau mal einer an! Umso wichtiger ist es, dass wir jetzt mit unserem Antrag darauf bestehen, dass absolute Transparenz hergestellt und dass der Haushaltssouverän – das Parlament – bei der Mittelverteilung und -verwendung vollumfänglich eingebunden und beteiligt wird. (Beifall AfD) Bemerkenswert ist auch, dass jetzt unser Finanzminister Crumbach und der Kollege Lüttmann, der gerade nicht im Saal ist, in der SPD-Fraktion darüber sinnieren, dass man die Eingliederung dieser Mittel in den Landeshaushalt ja auch mithilfe eines sehr viel einfacheren Sondervermögensgesetzes erreichen könnte. Sachlich mag das zutreffend sein. (Minister Robert Crumbach: Ich habe noch nie in der SPD-Fraktion sinniert!) – Sie haben in der SPD-Fraktion noch nie sinniert? Nun gut, das machen Sie mit den Kollegen klar. Wie dem auch immer sei, geht es um ein Sondervermögensgesetz. Sachlich gesehen kann man das durchaus schaffen. Doch möchte, ja muss ich allen Anfängen wehren und Interessierte ausdrücklich warnen. Denn ein kreditfinanziertes Sondervermögen ist streng zweckgebunden und liegt außerhalb des regulären Haushalts. Deshalb nennt man so etwas aus gutem Grund auch Schattenhaushalt, weil der viel weniger transparent ist als reguläre, streng vom Parlament kontrollierte Haushaltsmittel. (Beifall AfD) Vor dem Hintergrund dieses insgesamt überhaupt nicht vertrauensbildenden Handelns unserer Landesregierung brauchen wir einen solchen Schattenhaushalt – und diesen über die zwölf Jahre hinweg, in denen den Ländern die Bundesmittel zur Verfügung stehen – am allerwenigsten in unserem Land, meine Damen und Herren. (Beifall AfD) Deshalb fordere ich im Namen meiner Fraktion die Landesregierung unmissverständlich auf, uns hier im Parlament bis Ende dieses Jahres über die dem Land vom Bund aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität zufließenden 3 Milliarden Euro bzw. die jeweiligen geplanten Tranchen einen Nachtragshaushalt vorzulegen. Nicht mehr und nicht weniger fordern wir in unserem Antrag. Ich bitte um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Ulrike Liedtke

Danke schön. – Für die SPD-Fraktion spricht Herr Abgeordneter Vogelsänger. Bitte sehr. (Beifall SPD)

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Jörg Vogelsänger SPD

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die AfD lehnt das Sondervermögen ab. Die AfD lehnt ab, dass sich die Lebensverhältnisse in Brandenburg bessern, dass die Infrastruktur ausgebaut wird. Das halten wir als Erstes fest. (Beifall SPD und CDU) Herr Abgeordneter Galau, Sie waren nicht in der Ausschusssitzung. Man kann entschuldigt sein, man kann sich aber berichten lassen. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen haben wir uns transparent berichten lassen, wie es mit dem Sondervermögen weitergeht. Es ist völlig logisch, dass man bei 100 Milliarden Euro eine Verwaltungsvereinbarung braucht. Die Gelder kommen vom 2025 35 Bund. Und es ist völlig klar: Erst nach der Verwaltungsvereinbarung, nach der Sitzung des Bundesrats am 17. Oktober, ist der Gesetzgeber hier im Landtag gefragt. Und wir werden unserer Verantwortung gerecht werden. (Beifall SPD und BSW) Dann ist ernsthaft zu prüfen, ob wir einen Nachtragshaushalt oder ein Gesetz zum Sondervermögen schaffen. Beides hat Vor- und Nachteile, wie es im Leben eben immer ist. Das letzte Wort hat ohnehin der Gesetzgeber. Daher weiß ich gar nicht, was das, was Sie hier veranstalten, soll. Das letzte Wort hat der Landtag Brandenburg. So ist das auch bei dieser Gesetzgebung. Jetzt will ich noch etwas zu der Vereinbarung mit den Kommunen sagen. Von der ersten Zeile bis zum letzten Satz unterstützt die SPD-Fraktion diese Vereinbarung. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Ich will noch eins draufsetzen: Damit sind 2 Milliarden Euro geregelt; denn den Kommunen stehen knapp 1,5 Milliarden Euro zu. Ich will die Gelegenheit nutzen, mich bei Dr. Oliver Hermann und Siegurd Heinze dafür zu bedanken, dass diese Vereinbarung zustande gekommen ist. Es ist eine gute Vereinbarung. Insofern herzlichen Dank an die kommunalen Spitzenverbände. (Beifall SPD und CDU sowie vereinzelt BSW) Die Vereinbarung ist auch deshalb gut, weil darin Schwerpunkte genannt sind: Infrastruktur, Bildung, Gesundheit und Sicherheit. Das sind natürlich wichtige Schwerpunkte. Jetzt komme ich zu den sportpolitischen Sprechern hier im Landtag: Es ist gelungen, dass auch der Sport dabei ist. Das ist ein großer Erfolg. Herzlichen Dank dafür! (Beifall SPD und CDU sowie vereinzelt BSW) Ich will das auch begründen: Die Sportverbände haben eine Rekordmitgliederzahl. Wir müssen in die Sportstätten investieren, und das machen die Kommunen. Deshalb ist es gut so. In dem Anteil des Landes ist auch der „Goldene Plan“ enthalten. Mit dem „Goldenen Plan“ haben wir gute Erfahrungen. Deshalb verfügen wir über ein gutes Fundament für die Umsetzung des Sondervermögens. Jetzt komme ich zu dem Vorwurf, dass es ein Schattenhaushalt sei. Wir hatten einen Zukunftsinvestitionsfonds. Da schaue ich zu meinem Kollegen Bretz; das haben wir gemeinsam auf den Weg gebracht - gegen die Stimmen der AfD. Das haben wir erfolgreich gemacht. Das Sondervermögen ist ja nichts anderes. Auch das Sondervermögen werden wir für die Menschen in Brandenburg zu einem Erfolg führen.

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Ulrike Liedtke

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Jörg Vogelsänger SPD

Aber gerne. Das verlängert meine Redezeit, und ich habe das letzte Wort.

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Ulrike Liedtke

Herr Abgeordneter Hohm, bitte. Jean-Pascal Hohm (AfD):* Vielen Dank, Herr Kollege. Sie haben die Sportförderung und den „Goldenen Plan“ angesprochen und gesagt, dass auch das Land Mittel aufwende, um den „Goldenen Plan“ zu unterstützen. Wie viele Mittel wendet denn das Land Brandenburg auf, um den „Goldenen Plan Brandenburg“ auch in Zukunft zu unterstützen? In der Haushaltsdebatte war das noch nicht so ganz klar. Man hat da einseitig auf die Mittel des Bundes gesetzt, die über das Sondervermögen kommen sollten.

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Jörg Vogelsänger SPD

Das steht in der Pressemitteilung. Da stehen 30 Millionen Euro drin. Diese sollen wieder über die Kreissportbünde verteilt werden. Das ist eine gute Nachricht, und ich habe großes Vertrauen zu unseren Kreissportbünden. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW und CDU) Jetzt komme ich zu dem Vorwurf, es sei ein Schattenhaushalt. Die SPD-Fraktion macht einen Vorschlag. Zu dem Sondervermögen wollen wir eine Internetseite, eine App – wie auch immer – beim Finanzminister, wo Maßnahme für Maßnahme aufgeführt wird: Ort, Zweck und eingesetztes Vermögen. Die Bürgerinnen und Bürger haben das gute Recht, zu wissen, was mit dem Sondervermögen gemacht wird. Ich finde es auch gut, dass man seine Heimatstadt, seine Heimatregion eingeben kann. Dann sehen die Menschen: Dieses Sondervermögen tut Gutes für Brandenburg, tut Gutes für die Menschen in Brandenburg. (Beifall SPD) Ich komme noch einmal zum Gesetzgebungsverfahren. Es wird wahrscheinlich auch mit Sondersitzungen einhergehen. Für den Haushalts- und Finanzausschuss ist das selbstverständlich. Wer sich in diesen Ausschuss berufen lässt, muss immer mit Sondersitzungen rechnen. Wir werden dafür sorgen, dass der Weg möglichst zügig frei wird. Wir als SPD-Fraktion wollen, dass noch in diesem Jahr die ersten Gelder fließen, für Brandenburg und für die Menschen in Brandenburg. – Vielen Dank. (Beifall SPD, BSW und CDU)

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Ulrike Liedtke

Danke schön. – Jetzt gibt es eine Kurzintervention, die von Herrn Abgeordneten Dr. Berndt angemeldet worden ist. Bitte schön. (Anhaltender Beifall AfD)

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Hans-Christoph Berndt AfD

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte AfD-Fraktion, ganz herzlichen Dank für diesen ermunternden Applaus. Sehr geehrter Herr Kollege Vogelsänger, offensichtlich wirkt sich Ihr Innenminister mittlerweile auch in der SPD-Fraktion aus: dass Sie es einfach nicht mehr mit der Wahrheit halten können. Fragen wir mit Ihrem Redebeitrag zum Sondervermögen an und stellen wir ein für alle Mal klar: Sondervermögen sind Schulden. (Beifall AfD) Da werden Schulden aufgenommen. Schulden belasten kommende Generationen, Schulden machen es kommenden Generationen schwer. Zweitens. Diese Schulden wären gar nicht nötig, wie die frühere Finanzminister Katrin Lange von der SPD in diesem Haus festgestellt hat. Bund, Länder und Gemeinden nehmen fast eine Milliarde an Steuern ein. Sie könnten Deutschland zu einem reichen und glücklichen Land machen, wenn Sie das Geld nicht verplempern würden, und zwar für sinnlose Transformationsprojekte, über die wir gleich sprechen werden, für eine völlig gescheiterte und katastrophale Migration, über die wir gestern gesprochen haben, für Ihre NGOs, die Stimmung machen gegen die Opposition im Land, und für sinnlose Projekte im Ausland, wie die legendären Radwege in Peru. Alles das, Herr Vogelsänger, macht die Lebensverhältnisse in Deutschland schlecht. Wenn die AfD sich dagegen wehrt, dann kämpft sie für gute Lebensverhältnisse in Deutschland. (Beifall AfD) Sie sind es, die die Lebensverhältnisse schlecht machen. Das Sondervermögen – in Anführungszeichen – wurde ja nur aufgenommen, um die katastrophale Bilanz der CDU-SPD-Grünen-Regierungen, die unser Land in eine desolate Lage gebracht haben, zu verkleistern. Jetzt versuchen Sie, mit diesen Schulden in den nächsten Jahren noch irgendwie über die Runden zu kommen, zum Beispiel die katastrophale Haushaltslage der Kommunen etwas abzumildern, damit die nächsten Wahlen, so hoffen Sie, nicht so schlimm für Sie ausgehen werden, wie Sie es verdient haben. Aber ich sage Ihnen: Diese Hoffnung wird nicht in Erfüllung gehen. Letzter Punkt: Ihr Vorgehen ist durch und durch undemokratisch, denn das Hauptrecht des Parlaments ist das Budgetrecht. Die Staatskanzlei hat eine Presseerklärung veröffentlicht: „Einigung zur Verteilung des Sondervermögens Infrastruktur“. Dietmar Woidke, Robert Crumbach, der Landkreistag und der Städte- und Gemeindebund haben eine Vereinbarung unterzeichnet.

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Ulrike Liedtke

Sie müssten bitte zum Ende kommen.

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Hans-Christoph Berndt AfD

Sie wollten am Parlament vorbei das Geld verteilen. Wir haben es verhindert. (Lachen SPD) Sie sind diejenigen, die an der Demokratie vorbei regieren.– Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Ulrike Liedtke

Herr Abgeordneter Vogelsänger möchte gerne auf diese Kurzintervention reagieren. Bitte schön.

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Jörg Vogelsänger SPD

Herr Dr. Berndt, Sie haben überhaupt nichts verhindert. Sie leben in Absurdistan. (Beifall SPD und CDU) Ich muss sagen: Was Sie hier vorgebracht haben, war überhaupt nicht zum Thema. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Natürlich! Alles!) Ihr Verhältnis zu den Kommunen scheint ein ganz schlechtes zu sein. Für uns hat es einen hohen Wert, dass die Landesregierung das mit dem Städte- und Gemeindebund und dem Landkreistag ausgehandelt hat. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Am Parlament vorbei!) Wir unterstützen das, zumal diese Gelder auch in die Kommunen fließen. Letztendlich fließt alles in die Kommunen, (Dennis Hohloch [AfD]: Was?) und deshalb stärkt das die kommunale Selbstverwaltung. Das ist ganz wichtig. (Beifall SPD und CDU) Jetzt sage ich etwas zum Vermögen: Eine sanierte Sportanlage, eine neue Schule, eine sanierte Straße – das ist alles Vermögen. Das ist auch Vermögen für die nächsten Generationen; es ist ja nicht sofort weg. Deshalb ist es ein Sondervermögen. Wir werden als Koalition, auch als SPD-Fraktion, das Beste daraus machen – für die Menschen in Brandenburg. Wir lassen uns das von der AfD nicht schlechtmachen. – Vielen Dank. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW und CDU)

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Ulrike Liedtke

Danke schön. – Für die CDU-Fraktion spricht Herr Abgeordneter Bretz. Bitte sehr. 2025 37 Steeven Bretz (CDU):* Liebe Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte gern zum Antrag der AfD-Fraktion sprechen. Dieser Antrag hat einen sehr simplen Inhalt. Er lautet nämlich: Die Landesregierung wird beauftragt, einen Nachtragshaushalt vorzulegen. – Das ist schon alles, was dieser Antrag im Wesentlichen beinhaltet. Meine sehr verehrten Damen und Herren von der AfD, ich weiß nicht, ob Sie bereit sind, sich selbst ernst zu nehmen. Ausweislich Ihres Antrags scheinen Sie das nicht zu tun. Ich darf Ihnen erläutern, wer Haushaltsgesetzgeber ist: Haushaltsgesetzgeber sind Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, und niemand in diesem Hause hindert Sie daran, ein Nachtragshaushaltsgesetz einzubringen. Soll ich Ihnen auch sagen, wie das geht? Man nehme sich ein Dokument, schreibt „Nachtragshaushaltsgesetz“ darauf, versieht es mit einer Drucksachennummer und legt es diesem Parlament vor. Dann können wir über den Nachtragshaushalt sprechen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Ich verstehe nicht, warum Sie nicht in der Lage sind, eine Aufgabe, die Sie gern an andere verteilen, für die Sie aber originär zuständig sind, zu übernehmen und diese Sache vorzulegen. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Wofür haben wir eine Verwaltung? Wofür haben wir einen Finanzminister?) Die Tatsache, Herr Dr. Berndt, dass Sie das nicht können, sagt nämlich, dass Sie gar nicht wissen, was Sie in dieses Nachtragshaushaltsgesetz hineinschreiben sollen. Denn das erfordert Kenntnis, das erfordert Substanz, das erfordert Inhalt. Diese drei Dinge haben Sie nicht, und deshalb legen Sie auch kein Nachtragshaushaltsgesetz vor. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Und es erfordert Beschlüsse!) Das ist schlicht und ergreifend die Wahrheit, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall CDU und SPD) Dann darf ich Ihnen noch eines sagen: Wissen Sie, was mich so richtig ärgert? (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Dass wir da sind!) Was mich richtig ärgert, ist, dass Sie hier einen solch einfachen Antrag vorlegen und es damit der Landesregierung so einfach machen, Ihren Antrag abzulehnen. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Hätten Sie doch einen besseren Antrag vorgelegt!) Man braucht sich dafür gar keine Mühe zu geben; denn Ihr Antrag geht sozusagen an der Sache vorbei. Herr Dr. Berndt, es wäre notwendig gewesen, dass Sie diesem Haus erklären, was Ihre Prioritäten, Ihre Vorschläge, Ihre inhaltlichen Ideen sind, wie wir das in Brandenburg umsetzen können. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Das haben wir doch längst gemacht! Alles längst vorgelegt!) Zu diesen inhaltlichen Punkten machen Sie keine Aussagen, sondern Sie blasen sich auf, indem Sie hier technokratische Vorschläge unterbreiten, wie man was technisch umsetzen kann. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Das liegt alles längst vor!) Das lenkt vom Thema ab, und Sie machen es der Landesregierung damit sehr einfach, Ihren Antrag abzulehnen; denn er ist es nicht wert, dass man sich sehr lange mit ihm beschäftigt. Ich glaube, ich habe alles Notwendige dazu gesagt. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und vereinzelt SPD)

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Ulrike Liedtke

Vielen Dank. – Es gibt wieder eine Kurzintervention. Herr Abgeordneter Hohloch hat sie angemeldet. Bitte schön. (Beifall AfD)

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Dennis Hohloch AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrter Kollege Bretz, ich kann das, was Sie gerade gesagt haben, nicht so stehen lassen. (Wolfgang Roick [SPD]: Weil Sie es immer noch nicht verstehen!) Ich will Ihnen zwei Gründe nennen: Erstens. Wenn Sie uns als Oppositionspartei vorwerfen, wir hätten keine Kenntnis von dem Prozedere, ist das schlichtweg falsch; ich begründe Ihnen das gleich. Zweitens finde ich es doppelt falsch, so etwas zu sagen, da Sie einer Fraktion angehören, die letztens erst einen solchen Nachtragshaushalt gefordert hat, und zwar wegen der 345 fehlenden Lehrerstellen. (Beifall AfD) Ich kann mich an mehrere Pressemitteilungen, an mehrere Ausschusssitzungen und an Pressekonferenzen von Ihnen erinnern, in denen Sie die Landesregierung aufgefordert haben, einen Nachtragshaushalt vorzulegen. (Zurufe SPD) Sind Sie nicht in der Lage, nicht fähig oder nicht willens, einen Nachtragshaushalt vorzulegen, den Sie benötigen, (Beifall AfD) obwohl der Nachtragshaushalt, den Sie gefordert haben, eigentlich mit einem Fingerschnipsen geschrieben werden könnte? Es geht um 345 Lehrerstellen. Das ist die Forderung der CDU. Hier möchte ich Ihnen sagen, warum der Haushaltsgesetzgeber in dieser Situation gar keinen Nachtragshaushalt vorlegen kann. Erstens ist das Prozedere eindeutig. Wir haben eine Exekutive, eine Verwaltung, die dafür da ist, uns einen Haushaltsentwurf vorzulegen. Diesem Haushaltsentwurf hat meine Fraktion in der Haushaltsdebatte über 90 Änderungsanträge beigefügt. Wir haben also durchaus gesagt, wie wir uns die Verteilung unserer Steuereinnahmen vorstellen, meine Damen und Herren. (Beifall AfD) Zweitens. Es existiert zu diesem Zeitpunkt noch nicht einmal eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Land. Wir wissen also erstens gar nicht, wie viel Geld konkret kommt, und zweitens wissen wir nicht, wofür bzw. wie das Geld überhaupt verwendet werden kann. (Zurufe SPD) Trotzdem trifft sich der Ministerpräsident mit den kommunalen Spitzenverbänden und schließt eine Vereinbarung. (Beifall AfD) Ich möchte eines dazu sagen: Ich finde, dass das der richtige Weg ist. Natürlich erwarte ich von einer Regierung, dass sie hier vorsorglich arbeitet. Aber ich erwarte ebenfalls – das haben wir in unserem Antrag zum Ausdruck gebracht –, dass diese Koalition dann auch eindeutig sagt, dass sie das nicht über ein weiteres Sondervermögen löst, sondern über einen Nachtragshaushalt. Frau Präsidentin, damit komme ich zum Schluss. Finanzminister Crumbach hat im Haushaltsausschuss beide Varianten offengelassen. Wir sagen, wir akzeptieren kein weiteres Sondervermögen, sondern wir möchten das offen und transparent in einem Nachtragshaushalt geregelt haben. Das würde auch Ihrer Fraktion gut zu Gesicht stehen. (Beifall AfD)

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Ulrike Liedtke

Herr Abgeordneter Bretz möchte gern darauf reagieren. Bitte sehr. Steeven Bretz (CDU):* Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kollege Hohloch, ich möchte Sie nur aufklären: Schauen Sie einmal weiter hinten in der Tagesordnung nach. Dort finden Sie unseren Antrag zu den Lehrerstellen, und da können Sie sich gern darüber informieren, was wir Ihnen vorschlagen. – So viel zu Ihrem Eingangsteil. (Dennis Hohloch [AfD]: Ihr Antrag ist noch kürzer als unserer!) Ich möchte sagen, Sie haben eine Rede gehalten, die ganz wunderbar erklärt, warum man Ihrem Antrag gar nicht zustimmen kann. Sie haben die Argumente selbst gewählt und dem Haus damit erklärt, warum Ihr eigener Antrag ins Leere läuft. Ich finde, Sie haben das so toll gemacht, dass Sie hier auch erklären könnten, dass sich der Antrag insofern erledigt hat, als er argumentativ einfach nicht dem entspricht, was Sie darin fordern. (Dennis Hohloch [AfD]: Erklären Sie es doch!) Herr Hohloch, ich frage Sie: Wann hat Ihre Fraktion die Redezeit hier genutzt, um auch nur einen inhaltlichen Vorschlag zu machen, auch nur eine Priorität zu nennen und auch nur eine Position zu beschreiben, um deutlich zu machen, was Sie mit dem Geld in Brandenburg machen wollen? (Beifall SPD – Andreas Galau [AfD]: Wir sind doch noch gar nicht so weit! Wir stellen die Forderung, dass ein Nachtragshaushalt gemacht wird! – Weitere Zurufe von der AfD) – Herr Galau, Sie setzen sich in Ihren Sessel, lehnen sich zurück und erzählen der Welt, was wir hier zu tun haben oder nicht zu tun haben. Was Sie aber nicht machen, ist das, was Ihr Job ist. Wenn Sie wollen, dass es einen Nachtragshaushalt gibt, legen Sie einen Entwurf vor. Das dürfen Sie, niemand hindert Sie daran. (Zurufe AfD) Darf ich Ihnen noch etwas sagen? Ihre Rede zwingt mich sogar, etwas zur Verteidigung der Landesregierung zu sagen. (Andreas Galau [AfD]: Das ist etwas ganz Neues!) Dass die Landesregierung darüber nachdenkt, mit welchem Instrumentarium der richtige Weg eingeschlagen wird, um das zu verwirklichen, kann man ihr doch schlechterdings nicht vorwerfen. Sie widersprechen sich auch: Einerseits sagen Sie, dass die Landesregierung sich auf den Weg macht und das vorbereitet; dafür kritisieren Sie die Landesregierung, Sie sagen, das sei ein Fehler. Andererseits stellen Sie sich hier hin und sagen, es wäre ein Fehler, wenn sie es nicht vorbereiten würde.

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Ulrike Liedtke

Herr Bretz, Sie müssten zum Ende kommen. Steeven Bretz (CDU):* Es geht Ihnen gar nicht um diesen Nachtragshaushalt, es geht Ihnen auch nicht um die Sache. Sie führen hier vor Augen, dass Sie sozusagen nur dicke Backen machen, sich ansonsten zurücklehnen und nur so tun, als hätten Sie inhaltlich etwas zu sagen. Ich glaube, das versuchen Sie hier klarzumachen. In der Sache hilft Ihr Antrag nicht, und deshalb lehnen wir ihn auch ab. – Danke schön. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD und BSW) 2025 39

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Ulrike Liedtke

Vielen Dank. – Bevor wir mit der Debatte fortfahren, möchte ich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesamtes für Auswärtige Angelegenheiten, Standort Brandenburg an der Havel, begrüßen. Seien Sie uns herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall) Herr Abgeordneter Dorst hat das Wort für das BSW. Bitte schön.

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Christian Dorst BSW

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wenn so ein Tagesordnungspunkt kommt, malt man sich im Vorfeld aus, wie die Debatte dazu laufen könnte. Ich muss sagen, die Debatte bisher war ausgesprochen überraschend, weil sowohl von Herrn Bretz als auch von Herrn Hohloch wesentliche Argumente gekommen sind, warum es Mumpitz sei, worüber wir hier reden. (Zurufe von der AfD) Nun komme ich aber zu dem, was ich eigentlich ausführen wollte. Um mich ein bisschen von Herrn Kollegen Vogelsänger abzugrenzen: Ich möchte mich noch nicht hundertprozentig festlegen, was wir für die bessere Variante halten. Generell halten wir ein Sondervermögensgesetz für weitaus weniger bürokratisch, weil es die Mittelverteilung für alle Beteiligten deutlich erleichtern würde. Aber da, wie Sie, Herr Hohloch, selbst richtig festgestellt haben, entsprechende Vereinbarungen noch gar nicht vorliegen, können wir uns dazu zum jetzigen Zeitpunkt nicht festlegen. (Dennis Hohloch [AfD]: Sie äußern sich doch die ganze Zeit dazu!) – Wieso? Herr Hohloch, so, wie ich es Ihnen gerade sage: Ich habe eine Tendenz. Aber am Ende wird sich, je nachdem, wie die Vereinbarung aussieht, klären, ob es einen Nachtragshaushalt oder ein Sondervermögensgesetz gibt. Dabei würde ich es belassen wollen. Ihr Antrag ist aus unserer Sicht, insbesondere zum jetzigen Zeitpunkt, überflüssig. (Dennis Hohloch [AfD]: Und handwerklich schlecht gemacht!) Also wird er von uns natürlich abgelehnt. (Beifall BSW)

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Ulrike Liedtke

Danke schön. – Für die Landesregierung spricht jetzt Minister Crumbach. Bitte sehr.

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Robert Crumbach

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Abgeordnete! Ich will es nicht vergessen, deswegen sage ich es gleich am Anfang: Herr Dr. Berndt, mit Zahlen kommt man schnell einmal durcheinander. Die Bundesregierung und die Länder nehmen nicht 1 Milliarde Euro an Steuern ein. Das Land Brandenburg nimmt ca. 13 Milliarden Euro an Steuern ein, und das ist auch gut so. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: 1 Billion Euro!) Zweiter Hinweis: Die Kommunen des Landes Brandenburg funktionieren ganz hervorragend. Sie haben den niedrigsten Schuldenstand der Kommunen im ganzen Bundesgebiet, und sie sind nicht das Armenhaus Deutschlands. (Beifall BSW) Sehr geehrte Damen und Herren! Damit Deutschlands Wirtschaft neue Impulse erhält und die Bundesrepublik auch künftig ein attraktiver Wirtschaftsstandort bleibt, bedarf es einer funktionstüchtigen und modernen öffentlichen Infrastruktur. Das dürfen die Bürgerinnen und Bürger von uns zu Recht erwarten. Deshalb haben meine Partei und ich die Schuldenbremse schon lange als Investitionskiller kritisiert. Es ist gut, dass der Bund nun ein Sondervermögen auflegt, das den Ländern und Kommunen dabei hilft, mehr Geld in unsere Infrastruktur zu investieren. Doch wenn wir nicht nur den weiteren Verfall verhindern, sondern auf Dauer auch eine funktionstüchtige und moderne Infrastruktur haben wollen, muss es – das will ich an dieser Stelle auch sagen – eine Änderung der Schuldenbremse geben, wie es die Bundesregierung – ich halte das aber für falsch – für Rüstungsausgaben möglich gemacht hat. Eine dauerhaft funktionierende Infrastruktur nützt künftigen Generationen weit mehr. (Lars Hünich [AfD]: Und den Panzern!) Das geplante Sondervermögen des Bundes für Infrastruktur ermöglicht begrenzte Investitionen dort, wo sie dringend gebraucht werden. Das sind Investitionen in Kitas, Schulen und Krankenhäuser, in Bahnstrecken, Brücken und Straßen sowie in Forschung und Digitalisierung. Der Bund plant, den Ländern im Rahmen des Sondervermögens 100 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen. Davon werden knapp 3 Milliarden Euro auf Brandenburg entfallen, und das verteilt auf zwölf Jahre. Es zeugt von einer sehr guten Zusammenarbeit – das wurde schon mehrfach gesagt –, dass wir bei der Aufteilung des Sondervermögens mit den Kommunen und Landkreisen so schnell zu einer vernünftigen und gerechten Lösung gekommen sind. Daher ist die Kritik von CDU und AfD, ich will sagen, absurd. – Obwohl, ich tue der CDU-Fraktion Unrecht; Herr Bretz hat es gerade ausdrücklich anders dargestellt. Das will ich betonen und dafür Danke sagen. Ihre Kritik, meine Damen und Herren von der AfD, daran, dass sich die Landesregierung bereits über die Verwendung der Mittel, die an das Land Brandenburg fließen werden, mit den Kommunen verständigt hat, ist absurd. Ja, selbstverständlich tun wir das. Genau das ist unsere Aufgabe. Sollen wir etwa weiter zuschauen, wie die Infrastruktur verfällt? Nein, wir müssen planen und handeln. Ganz genau darum geht es: Wir müssen jetzt handeln. Daher haben wir selbstverständlich mit den weiteren Planungen und Abstimmungen im Land längst begonnen. Ich sage Ihnen noch etwas. Ihre Kritik wäre viel berechtigter, wenn wir nichts vorbereiten, sondern einfach auf die Beschlüsse des Bundes warten würden. Vor diesem Hintergrund ist der vorliegende Antrag der AfD-Fraktion zu bewerten. Der Vorwurf, dass der Eindruck entstehe, dass die Exekutive die Verfügungsgewalt über Milliardenmittel ohne ausreichende Legitimation an sich zöge, ist schlichtweg falsch. Auch die Forderung, einen Nachtragshaushalt vorzulegen, ist schlicht verfrüht. Klar ist: Es wird eine rechtliche Regelung dazu geschaffen, wie die Mittel umgesetzt werden. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten, nicht nur die bereits erwähnten. Der Gesetzentwurf des Bundes zum LuKIFG sieht vor, dass die Investitionsmaßnahmen bis zum 31. Dezember 2042 förderfähig sind, sofern sie bis zum 31. Dezember 2036 bewilligt wurden. Es kann sich also bei den geförderten Maßnahmen auch um sehr langfristige Vorhaben handeln. Dies spricht dafür, eine Umsetzung in Erwägung zu ziehen, die eine etwas größere Flexibilität als lediglich ein einjähriger Haushalt bietet. In jedem Fall, egal, wie die Entscheidung ausfällt, wird das Parlament immer beteiligt werden. Sowohl bei einem Nachtragshaushalt als auch bei einem Sondervermögensgesetz als auch bei anderen Dingen handelt es sich jeweils um Gesetze, über die im Landtag beraten wird und die vom Landtag beschlossen werden.

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Ulrike Liedtke

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Robert Crumbach

Eigentlich bin ich fertig, aber das tue ich.

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Ulrike Liedtke

Sie müssen dann noch einen Schlusssatz finden.

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Robert Crumbach

Mache ich.

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Ulrike Liedtke

Herr Abgeordneter Hohloch, bitte.

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Dennis Hohloch AfD

Vielen Dank, Herr Minister Crumbach, dass Sie die Frage zulassen. Herr Crumbach, stimmen Sie mir zu, dass in dem Antrag, den wir eingereicht haben, nicht die Rede davon ist, dass die Mittel schon verteilt seien, sondern dass der Antrag darauf abzielt, dass wir die Lösung über einen Nachtragshaushalt suchen? Stimmen Sie mir zu, dass auch bisher langfristige Investitionsmaßnahmen über den regulären Haushalt liefen und dass es selbstverständlich keinen Automatismus gibt, langfristige Maßnahmen in einem Sondervermögen darstellen zu müssen?

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Ulrike Liedtke

Bitte schön.

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Robert Crumbach

Wenn Sie mir genau zugehört hätten, wüssten Sie, dass ich gesagt habe, manches ist einfacher. Das heißt gar nicht, dass es nicht geht. Noch einmal: Der Bund hat das Gesetz noch nicht beschlossen. Der Bundesrat hat dem Gesetz noch nicht zugestimmt. Wir befinden uns derzeit in Abstimmung mit dem Bund und den anderen Bundesländern über die Verwaltungsvereinbarung. Diese beiden Dinge, sowohl die Verwaltungsvereinbarung als auch das Bundesgesetz, das im Übrigen von einer gewissen Fraktion beklagt worden ist, wenn ich richtig unterrichtet bin, (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Ja! Zu Recht!) weil man das Geld nicht gewähren will, determinieren das spätere Verfahren. Wir werden hier im Haus, im Parlament, im Ausschuss für Haushalt und Finanzen, miteinander darüber diskutieren, welches der richtige, geeignete Weg ist. Genau so machen wir das. Wir bereiten uns auf alles vor. Meine Damen und Herren! Ich freue mich darüber, dass wir mit dem Sondervermögen des Bundes unsere kommunalen, aber auch unsere Landesaufgaben am Ende etwas besser im Sinne unserer Bürgerinnen und Bürger umsetzen können. – Herzlichen Dank. (Beifall SPD und BSW)

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Ulrike Liedtke

Vielen Dank. – Am Ende hat Herr Abgeordneter Galau für die Einbringerin des Antrags, die Fraktion der AfD, das Wort. Bitte schön. (Beifall AfD)

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Andreas Galau AfD

Herr Dorst, in einem muss ich Ihnen Recht geben: Die Debatte war erwartbar. Zu der Kritik, es sei alles viel zu früh und der Antrag gehe fehl, weil noch gar nichts beschlossen worden sei, will ich Ihnen sagen, meine Damen und Herren, die Kommunen rechnen bereits mit den Geldern. (Beifall AfD) Aus mehreren Gemeinden allein aus meinem Landkreis habe ich schon die Rückmeldung bekommen: Könnte ich noch einmal die Tabelle vom Finanzministerium haben, in der die Zahlen stehen? – In den Gemeinden wird schon damit angefangen, zu rechnen. (Unruhe bei der SPD und beim BSW) 2025 41 Sie fangen schon an, Ausgaben zu planen, obwohl noch überhaupt nichts gesichert ist. (Beifall AfD)

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Ulrike Liedtke

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Andreas Galau AfD

Die lasse ich gerne zu.

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Ulrike Liedtke

Dann bitte. Steeven Bretz (CDU):* Herr Kollege, sind Sie mit mir einer Meinung, (Lars Hünich [AfD]: Nein!) dass ausgetauschte Argumente in einer Debatte doch dazu führen sollten, dass man irgendwie zu einem Erkenntnisgewinn kommt? (Lars Hünich [AfD]: Aber nicht hier im Parlament!) Würden Sie mir recht geben, dass Ihnen die Landesregierung gesagt hat, dass sie gerade den Weg prüft – einen möglichen, über den Nachtragshaushalt, haben Sie skizziert; es gibt noch andere Wege –, um diesen Landtag auf dem Gesetzesweg an der Geldverteilung zu beteiligen? Würden Sie mir recht geben, dass mit dieser Aussage ein Teil Ihrer Forderung schon deshalb erfüllt ist, (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Nein!) weil die Landesregierung gerade bestätigt hat, dass der Landtag zwangsläufig in diese Gesetzgebung mit eingebunden wird? Finden Sie nicht, dass Ihre künstliche Aufregung …

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Andreas Galau AfD

Nein! Steeven Bretz (CDU):* … eigentlich davon zeugt, dass Sie nicht in der Lage sind, Ihnen dargelegte Argumente zumindest insofern aufzunehmen, als sie bei Ihnen zu einem Erkenntnisgewinn führen? (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Diese Arroganz ist völlig unangemessen!)

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Ulrike Liedtke

Bitte schön.

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Andreas Galau AfD

Herr Bretz, nein, der Auffassung bin ich überhaupt nicht; ganz im Gegenteil. Wir sind mit dem Austausch der Argumente überhaupt noch nicht fertig. Ich fange nämlich gerade erst an bzw. bin noch gar nicht fertig. (Beifall AfD) Ich will an dieser Stelle noch einmal darauf Bezug nehmen und sagen, dass die Gemeinden bereits damit anfangen, mit diesen Mitteln spitz zu rechnen. Mit den Mitteln werden schon entsprechende Maßnahmen geplant, obwohl es überhaupt noch nicht sicher ist. (Unruhe bei der SPD) Meine Damen und Herren! Ich will Ihnen eines sagen. Dass wir diese Debatte heute in das Parlament gebracht haben, ist wichtiger denn je. (Beifall AfD) Denn eines ist auch klar: Hätten wir es nicht gemacht, wäre es vermutlich irgendwo vor sich hingedämmert, und irgendwann hätte man uns vielleicht statt eines Nachtragshaushalts gleich das Sondervermögen vorgelegt. (Beifall AfD – Melanie Balzer [SPD]: Herr Galau!) Der Grund dafür, dass wir an dieser Stelle und in unserem Antrag klarstellen, dass wir einen Nachtragshaushalt und eben kein Sondervermögen wollen, ist zum einen … Ich habe es von Herrn Vogelsänger ja schon gehört: Ein Nachtragshaushalt ist gar nicht so schlecht – und das tolle Brandenburg-Paket – äh, nein –, das ZifoG … (Zuruf der Abgeordneten Melanie Balzer [SPD]) Ich möchte mal an das Brandenburg-Paket erinnern, auch ein Sondervermögen, bei dem Sie von der CDU übrigens auch Ihre Finger im Spiel hatten. Das ist in Teilen für verfassungswidrig erklärt worden – so viel erst einmal zum Thema Sondervermögen. Darauf werden wir natürlich auch ein besonderes Augenmerk haben. (Zuruf der Abgeordneten Melanie Balzer [SPD]) Doch ich komme jetzt auf meinen vorherigen Punkt zurück. Im Bund ist man uns mittlerweile mehrere Wochen voraus. Das wird im Prinzip spiegelbildlich auch in den Ländern kommen. Im Bund wird mittlerweile beklagt, dass bei dem Sondervermögen, das dort aufgelegt wurde, jetzt schon Taschenspielertricks gemacht werden, indem immer mehr Dinge aus dem Kernhaushalt in den Sonderhaushalt, also in das Sondervermögen, in die Sonderschulden verlagert werden. Da werden auf einmal Aufgaben, die vom Bund eigentlich ganz normal aus dem Haushalt hätten finanziert werden müssen, aus dem Schuldenhaushalt finanziert, womit man wieder finanziellen Spielraum gewinnt, um dann im Anschluss letzten Endes das finanzieren zu können, was man sonst gar nicht hätte finanzieren können. (Beifall AfD) Im Bund – ich will nur mal ein Beispiel bringen …

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Ulrike Liedtke

Bevor Sie das Beispiel nennen, frage ich Sie erst einmal, ob Sie noch eine Frage zulassen.

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Andreas Galau AfD

Ich lasse noch einmal eine zu. – Bitte.

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Ulrike Liedtke

Bitte schön, Herr Bretz. Steeven Bretz (CDU):* Vielen Dank, Herr Galau. Ich finde, man sollte Ihre Rede dazu nutzen, einmal Nachfragen zu stellen.

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Andreas Galau AfD

Ja, machen Sie das. Steeven Bretz (CDU):* Denn das zeigt, wie sehr Sie sich mit der Materie beschäftigen. Herr Galau, ist Ihnen bekannt, dass die gesetzliche Grundlage, die dann Gegenstand einer Entscheidung der Landesregierung sein wird, voraussichtlich am 17. Oktober im Bundesrat geschaffen wird? Ist Ihnen das bekannt?

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Andreas Galau AfD

Ja, ja. Steeven Bretz (CDU):* Zweite Frage: Sind Sie mit mir einer Meinung, dass man im Hinblick auf die Frage der technischen Vorgehensweise – wir reden hier nicht über Inhaltliches, sondern die ganze Zeit über die Technik – bei einem Gesetz, das voraussichtlich am 17. Oktober den Deutschen Bundesrat passiert, die Meinungsfindung der Landesregierung abwarten sollte und den Vorschlag, den sie dann unterbreitet, hier immer noch diskutieren kann? Sind Sie, drittens, mit mir einer Meinung, dass wir, wenn die Landesregierung nach dem 17. Oktober eine fachliche Einschätzung getroffen und den Landtag informiert hat, immer noch ausreichend Zeit haben, die Punkte, die Ihnen wichtig sind, zu diskutieren? Sind Sie mit mir deshalb nicht auch einer Meinung, dass Ihre Aufregung sehr künstlicher Natur ist und dass Sie zu gegebener Zeit noch Möglichkeiten zur Mitwirkung haben werden? – Vielen Dank.

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Ulrike Liedtke

Bitte schön.

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Andreas Galau AfD

Und Frau Balzer?

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Ulrike Liedtke

Gut. Wenn Sie meinen, dass Sie die vier Fragen plus eine weitere gut schaffen, erteile ich Frau Balzer das Wort. – Bitte schön.

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Andreas Galau AfD

Das machen wir zusammen. Ja, ja. Das ist bei Herrn Bretz leicht. Melanie Balzer (SPD):* Vielen Dank, Herr Galau, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Wir reden ja hier über das Sondervermögen. Vielleicht kann ich kurz ergänzen: Das Brandenburg-Paket war kein Sondervermögen. (Zuruf des Abgeordneten Lars Günther [AfD]) Da ist Ihnen ein Fehler unterlaufen. Doch wir haben jetzt schon gehört: Die Bundestagsfraktion der AfD ist gegen das Sondervermögen. – Ich höre hier heraus: Sie sind auch gegen das Sondervermögen. – Würden Sie mir zustimmen, dass Sie nicht damit einverstanden sind, dass diese 3 Milliarden Euro an die Kommunen im Land Brandenburg fließen? (Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD])

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Andreas Galau AfD

Darf ich?

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Ulrike Liedtke

Ja.

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Andreas Galau AfD

Ich fange bei Frau Balzer an. Ich habe gerade schon gesagt: Wir fordern einen Nachtragshaushalt und kein Sondervermögen. (Beifall AfD) Mit anderen Worten: Diese Mittel fließen dann über einen Nachtragshaushalt an die Kommunen, die Gemeinden und die Kreise. – Ihre Frage verstehe ich nicht, aber ich denke, Sie verstehen sie selbst nicht. (Beifall AfD) Zu Herrn Bretz: Ich beantworte das mal, indem ich einfach mit dem Punkt weitermache, bei dem ich stehen geblieben war, (Steeven Bretz [CDU]: Schade!) 2025 43 nämlich mit dem, was den Bund anbelangt. Wir sehen uns an, was im Bund passiert. Da habe ich ein schönes Beispiel. (Steeven Bretz [CDU]: Schade!) – Das können Sie schade finden. (Steeven Bretz [CDU]: Ich würde mich freuen, wenn Sie meine Frage beantworten würden!) Wir empfinden es als Skandal, dass im Bundesver… – Ich nehme mal das Thema Infrastruktur, weil es für Brandenburg ja sehr interessant ist oder uns in Brandenburg sehr stark betrifft. (Melanie Balzer [SPD]: Beantworten Sie meine Frage! – Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD] – Weitere Zurufe) Im Bund wurden jährlich 10 Milliarden Euro aus dem Kernhaushalt herausgenommen – da ging es um den Erhalt oder um den Neubau von Brücken und Straßen – und in das Sondervermögen geschoben. Diese 10 Milliarden Euro jährlich allein im Verkehrsministerium fließen jetzt in den Sozialhaushalt. Damit werden zukünftige Sozialleistungen finanziert, die man sonst nicht finanzieren könnte. Das war überhaupt nicht der Kern oder Bestandteil dessen, was im Bund beabsichtigt war – oder zumindest dessen, was man uns erzählt hat –, wurde dann aber beschlossen. (Melanie Balzer [SPD]: Das ist die Antwort auf die Frage?!) Jetzt haben wir genau diese Situation. Wir stehen vor dem Problem, das wir diese Situation möglicherweise – ich sage: möglicherweise – auch hier im Land erleben werden. Genau aus diesem Grund haben wir diesen Antrag jetzt schon gestellt. Denn wir haben den Finanzminister – Entschuldigung – mit den Fingern in der Keksdose erwischt. (Beifall AfD – Zuruf der Abgeordneten Melanie Balzer [SPD]) Genau das ist der Punkt. Deswegen bringen wir das jetzt, hier und heute, schon aufs Tapet. Ja, die Mittel des Nachtragshaushalts oder das Sondervermögen müssen uns irgendwann übergeben werden, und dann werden wir uns im Landtag darüber unterhalten, aber der Grund, aus dem wir diesen Antrag hier und heute stellen, ist – das gebe ich hiermit zu Protokoll –, dass wir befürchten, all die Dinge, die wir jetzt schon im Bund sehen, im Land spiegelbildlich zu erleben. Das haben wir hiermit kundgetan und schon einmal darauf vorbereitet. Darüber werden wir uns in harten Haushaltsverhandlungen noch einmal zu unterhalten haben. – Danke schön. (Beifall AfD – Zuruf der Abgeordneten Melanie Balzer [SPD])

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Ulrike Liedtke

Meine Damen und Herren, es wurde eine Kurzintervention des Abgeordneten Noack angemeldet. Bitte. (Steeven Bretz [CDU]: Man kann das nicht immer alles durchgehen lassen, was Sie hier erzählen! – Andreas Galau [AfD]: Ja, ja! – Weiterer Zuruf des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU])

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Andreas Noack SPD

Frau Präsidentin! Herr Galau, seit mehr als fünf Jahren, seit fast sechs Jahren arbeiten wir im Ausschuss für Haushalt und Finanzen zusammen, und Sie kennen meine Meinung: Transparenz schafft Akzeptanz. Sie haben hier eben am Redepult gesagt: Die Gemeinden rechnen schon mit den Mitteln. – Na selbstverständlich. Die Gemeinden befinden sich jetzt landesweit in der Aufstellung der Haushalte für 2026 mit der Finanzplanung für Folgejahre. Selbstverständlich haben wir alle, als der Bund dieses Sondervermögen im Frühjahr dieses Jahres aufgelegt und die klare Botschaft in Richtung Länder und Kommunen gesendet hat, gewusst: 100 Milliarden Euro werden in die Länder fließen. – Jeder von uns wusste zu diesem Zeitpunkt, dass ca. 3 % nach Brandenburg fließen werden – also 3 Milliarden Euro. Deswegen handeln nicht nur die Landesregierung und der Städte- und Gemeindebund, sondern auch in jeder einzelnen Kommune die Mitglieder der Gemeindevertretungen, der Stadtverordnetenversammlungen und der Kreistage verantwortlich, wenn sie diese zusätzlichen Mittel, nicht nur in die kurzfristige, sondern auch in die mittelfristige Finanzplanung aufnehmen, weil es sich natürlich auf die Finanzierung auswirkt, ob ich Kredite aufnehme, Mittel dem Sondervermögen oder der Rücklage entnehme. Und, Herr Galau, erzählen Sie mir nicht, dass Sie so ahnungslos sind. So ahnungslos kann man nicht sein, wenn man im Brandenburger Landtag tätig ist! (Melanie Balzer [SPD]: Manche schon! – Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Zweitens: Wir alle haben die Zeit des Zukunftsinvestitionsfonds miterlebt. Herr Bretz, ich bin Ihnen sehr dankbar, dass wir als Mitglieder des Haushalts- und Finanzausschusses den Prozess der Vergabe des Sondervermögens aus dem Zukunftsinvestitionsfonds im Detail in diesem Parlament, im Haushalts- und Finanzausschuss, nachvollzogen haben, denn: Transparenz schafft Akzeptanz. (Zuruf des Abgeordneten Andreas Galau [AfD]) Jetzt noch mein letzter Punkt: Herr Galau, Sie stellen sich hier hin und wollen einen Nachtragshaushalt? Zu dem Haushalt, gegen den Sie klagen? (Lachen – Zuruf des Abgeordneten Andreas Galau [AfD]) Was wollen Sie eigentlich?

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Ulrike Liedtke

Sie müssen bitte zum Ende kommen.

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Andreas Noack SPD

Ich habe die Erwartung: Wenn Ihre Fraktion schon inhaltlich keine Ahnung von den Dingen hat, die im Haushalts- und Finanzausschuss beraten werden, sollten Sie sie wenigstens haben. – Sie stellen sich hier ein Armutszeugnis aus. (Beifall SPD und CDU sowie des Abgeordneten Falk Peschel [BSW])

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Ulrike Liedtke

Vielen Dank. – Herr Abgeordneter Galau möchte auf diese Kurzintervention reagieren. (Beifall AfD)

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Andreas Galau AfD

Frau Präsidentin! Ich danke dem Abgeordneten Noack für die zusätzliche Redezeit. So kann ich ein paar Dinge unterbringen, die ich sonst nicht unterbringen könnte. Fangen wir doch mit der Nachvollziehbarkeit des Sondervermögens bzw. des ZifoG an, bei dem wir immer nur im Nachgang gesehen haben, wofür die Gelder ausgegeben wurden. Ein vernünftiger Nachtragshaushalt hätte in dieser Hinsicht ganz anders ausgesehen – aber egal. (Zurufe der Abgeordneten Ludwig Scheetz und Katja Poschmann [SPD]) Ich komme auf die Gemeinden zurück: Ja, Sie haben recht, dass sie jetzt mit den zusätzlichen Mitteln rechnen, die ihnen dann zur Verfügung stehen sollen. Doch ich habe Ihnen das gerade erklärt – und da haben Sie mir nicht zugehört –: (Zuruf der Abgeordneten Katja Poschmann [SPD]) Auf Bundesebene erleben wir nämlich gerade, dass die Mittel, die eigentlich für zusätzliche Aufgaben gedacht waren, nicht mehr zur Verfügung stehen, weil die regulären Aufgaben vom Kernhaushalt in den Sonderhaushalt übergehen. Damit stehen die Mittel, die zusätzlich vorhanden sein sollten, letzten Endes gar nicht mehr zur Verfügung! (Zuruf des Abgeordneten Andreas Noack [SPD]) Genau das sehe ich hier für Brandenburg genau so auch schon kommen, deswegen haben wir diese Debatte hier heute eröffnet. (Beifall AfD) Genau das wollen wir nicht: dass die Gemeinden, die vielleicht auf eine zusätzliche Straße gehofft haben, auf einmal feststellen, dass die eigentlich geplante Straße hier in Brandenburg aus dem Kernhaushalt verschwunden ist. Wir haben ja einen Haushalt für 2025 und 2026, gegen den wir übrigens klagen – ja, völlig richtig. Ich hoffe, dass Sie es irgendwann hinkriegen, einen verfassungskonformen Haushalt aufzustellen. (Beifall AfD) Deswegen sage ich an dieser Stelle, dass wir genau darauf achten werden, was Sie mit dem Kernhaushalt 2025/2026 treiben, wenn Sie die Mittel vom Bund haben. – Danke schön. (Beifall AfD)

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Ulrike Liedtke

Vielen Dank. – Das war eine Kurzintervention; deswegen war eine Frage jetzt nicht zulässig. Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der Debatte und kommen zur Abstimmung. Wir stimmen über den Antrag der AfD-Fraktion, Drucksache 8/1749, „Nachtragshaushalt für die Bundesmittel für Infrastruktur und Klima in Brandenburg“, ab. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – (Lars Hünich [AfD]: Sehr guter Antrag!) Die Gegenstimmen, bitte! (Lars Hünich [AfD]: Oh, sehr knapp!) Enthaltungen? – Damit wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt. Ich beende Tagesordnungspunkt 4. Gestatten Sie mir bitte, dass ich Schülerinnen und Schüler des Schulcampus Rheinsberg, die auf Einladung der Abgeordneten Ulrike Liedtke bei uns sind, begrüße. – Seien Sie uns herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall) Ich eröffne Tagesordnungspunkt 5. TOP 5: Steuerung des Ausbaus der Windenergie – Vorteile der Windstromerzeugung nutzen und Kosten für die Verbraucher senken Antrag der SPD-Fraktion und der BSW-Fraktion Drucksache 8/1743 in Verbindung damit: Moratorium für Genehmigung von Windkraftanlagen außerhalb von Windeignungsgebieten Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 8/1746 2025 45 Die BSW-Fraktion hat den Koalitionsantrag als ihre Priorität angemeldet. – Zuerst spricht Frau Abgeordnete Meyer vom BSW zu uns. Bitte schön. (Beifall BSW)

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Jenny Meyer BSW

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Liebe Gäste! Bevor ich zu unserem Antrag spreche, möchte ich kurz erwähnen, bei wem wir uns für den jetzigen ungesteuerten Zubau – besser könnte man auch sagen: Wildwuchs – von Windrädern zu bedanken haben: (Lars Hünich [AfD]: Bei der SPD!) der damaligen Ampelkoalition auf Bundesebene. Erst vorgestern berichtete die „Berliner Zeitung“, dass die Zahl der Anträge auf Erteilung von Vorbescheiden über lange Jahre sehr stabil war; es waren fünf bis sechs Anträge pro Jahr. Im vergangenen Jahr wurden jedoch 150 Anträge gestellt. Das muss man sich einmal vorstellen: das Dreißigfache im Vergleich zu den Vorjahren. Mit dem Wind-an-Land-Gesetz, das seit zwei Jahren in Kraft ist, wurden die Rahmenbedingungen für den Ausbau der Erneuerbaren, insbesondere der Windkraft, grundlegend geändert. Bis dahin hatte die Regionalplanung in Brandenburg Eignungsgebiete ausgewiesen, außerhalb derer die Errichtung von Windenergieanlagen nicht möglich war. Mit dem Wind-an-Land-Gesetz verpflichtete der Bund die Länder und damit auch die fünf regionalen Planungsgemeinschaften in Brandenburg zur Festlegung von Vorranggebieten. Das ist etwas völlig anderes und bedeutet, dass die Windkraft in diesen Gebieten Vorrang vor anderen raumbedeutsamen Nutzungen hat. In diesem Zuge mussten neue Kriterien für die Planung festgelegt werden. Privilegierung – etwas Zusätzliches – bedeutet, dass außerhalb von bebauten Bereichen, zum Beispiel Wohnsiedlungen, grundsätzlich die Möglichkeit besteht, Windenergieanlagen zu errichten, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Damit diese Entwicklung gesteuert werden kann, müssen Vorranggebiete für Windkraft ausgewiesen werden. Aktuell liegen nur bei zwei von fünf der regionalen Planungsgemeinschaften diese Pläne vor. Die drei anderen regionalen Planungsgemeinschaften sind mit dem Aufstellungsverfahren befasst, und diese Verzögerung nutzt die Windlobby schamlos aus. Zusätzlich besteht die reale Gefahr, dass die gültigen und die in Aufstellung befindlichen Regionalpläne durch eine Vielzahl von Einzelentscheidungen unterlaufen werden – mit der Folge, dass die Akzeptanz vor Ort schwindet und Planungsprozesse ins Stocken geraten. In Nordrhein-Westfalen wurde im Februar dieses Jahres ein wirksames Steuerungsinstrument geschaffen, das die Handlungsfähigkeit der Kommunen und die langfristige Planung im Interesse der Menschen sichert. Das sogenannte Windkraftmoratorium wurde für sechs Monate in der Landesplanung verankert und in der letzten Woche für weitere sechs Monate verlängert. Von dieser Möglichkeit eines Moratoriums werden wir endlich auch im Land Brandenburg Gebrauch machen. (Beifall BSW sowie des Abgeordneten Björn Lüttmann [SPD]) Wir freuen uns, dass wir die SPD von der Notwendigkeit so sehr überzeugen konnten, dass sie unsere Idee inzwischen als ihre eigene verkauft. (Beifall BSW – Heiterkeit AfD) Den Auftakt für entsprechende Regelungen stellt unser heutiger Antrag dar. Wenn das Land Brandenburg oder die Planungsgemeinschaft einmal festlegen: „Hier ist ein Windenergiegebiet. Die Windenergie kommt da hin, aber woanders nicht“, sorgt das aus Sicht der BSW-Fraktion für Akzeptanz und Vertrauen in der Bevölkerung. Allen hier im Landtag ist das große Problem bekannt – das hoffe ich zumindest –, dass im Land Brandenburg der Bau mittels Vorbescheiden außerhalb von geplanten Windenergiegebieten beantragt wurde und weiterhin wird. Der aktuelle Wildwuchs untergräbt die Akzeptanz vor Ort; er schädigt unsere Kulturlandschaft und zerstört das Vertrauen in die Politik. (Beifall BSW und AfD) Es ist an der Zeit, wieder Ordnung ins Chaos zu bringen. Wenn es in den Brandenburger Regionen im Raum steht und darüber diskutiert wird, dass die Regionalplanung für die Katz ist, bevor sie überhaupt fertiggestellt wird, ist dies nicht im Sinne einer guten Energiewende. Bei den Brandenburgern muss ankommen: Unsere Mitwirkung macht einen Unterschied; wir werden nicht übergangen. (Beifall BSW und AfD) Die BSW-Fraktion steht für einen demokratisch ausgehandelten und regionalplanerisch gesteuerten Ausbau der Windenergie und nicht für einen profitgesteuerten Ausbau durch Investoren. (Beifall BSW und AfD) Meine Damen und Herren von der AfD-Fraktion, (Lars Hünich [AfD]: Ja!) wir teilen das Ziel Ihres Antrages unter dem Titel „Moratorium für Genehmigung von Windkraftanlagen außerhalb von Windeignungsgebieten“ voll und ganz. Allerdings fehlt in Ihrem Antrag die Rechtsgrundlage zur Umsetzung eines solchen Moratoriums. (Lars Hünich [AfD]: Oh, lehnen Sie es deshalb ab?) Jeder Vorhabenträger würde sich auf § 2 EEG und das darin verankerte überragende öffentliche Interesse am Bau und an der Inbetriebnahme von Erzeugungsanlagen berufen und Recht bekommen. Deshalb müssen wir Ihren Antrag ablehnen. Ich lade Sie aber herzlich ein, unserem Antrag zuzustimmen. (Lars Hünich [AfD]: Ich dachte, zum Kaffee, aber gut!) Ein kleiner Nachtrag zum Schluss: Zum 31.12.2024 waren im Land Brandenburg 4 028 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von knapp 9 000 Megawatt installiert. Bundesweit liegen wir nach Niedersachsen auf dem zweiten Platz, und wir haben mehr installierte Leistung als Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Sachsen zusammen. Kein Windkraftlobbyist muss uns sagen, dass wir bei der Energiewende im Land Brandenburg auf der Bremse stünden. – Vielen Dank. (Beifall BSW und AfD)

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Ulrike Liedtke

Danke schön. – Für die AfD-Fraktion spricht Herr Abgeordneter Günther. (Beifall AfD)

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Lars Günther AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Schüler! Sehr geehrte Damen und Herren, die jetzt zu Hause zuschauen oder sich das später anschauen werden! Es ist ein interessantes Thema, das viele Menschen im ländlichen Raum betrifft. Am Anfang des Titels Ihres Antrags steht die Steuerung des Ausbaus der Windenergie. Guten Morgen, CDU, SPD und andere Parteien – das BSW nehme ich davon aus, und die Grünen sind Gott sei Dank nicht mehr hier –, Sie sind ein paar Jahrzehnte zu spät dran. Das ist ein ziemlich weichgespülter Antrag – dazu komme ich noch –, zu dem Sie leidenschaftlich vorgetragen haben. Sofort fällt die einleitende Behauptung auf: Der Ausbau der erneuerbaren Energien sei „Teil der guten Entwicklung des Bundeslandes“. Wie gesagt, Sie haben das sehr leidenschaftlich vorgetragen. Aber ich muss sagen: Ein bisschen mehr Kritik hätte dem Antrag gutgetan. „Vorteile der Windstromerzeugung nutzen und Kosten für die Verbraucher senken“: Um mit diesem – ich muss es jetzt leider sagen – Schwachsinn entgegen jeglichen Markt- und Naturgesetzen gleich aufzuräumen, will ich ein zentrales Grundproblem aufzeigen.

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Ulrike Liedtke

Entschuldigung, aber das Wort „Schwachsinn“ kann ich nicht akzeptieren. Nehmen Sie es zurück?

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Lars Günther AfD

Ja, ich nehme es zurück, Frau Vorsitzende. – Die Übertragungsnetzbetreiber müssen Strom aus erneuerbaren Quellen auch dann abnehmen und vermarkten, wenn dafür an der Strombörse keine Nachfrage besteht. All das ist nicht berücksichtigt. In diesen Situationen werden negative Strompreise fällig. Die Kosten dafür legen die Betreiber auf den Verbraucher um. Das ist alles schon lange bekannt. Das sagen nicht nur wir von der AfD; das sagte 2018 auch schon Bernd Westphal, damals wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion – ich zitiere –: „Wir können uns diesen Irrsinn auf Dauer nicht leisten. Die nächste Regierungskoalition wird sich des Themas annehmen müssen.“ Nun sind ein paar Jahre vergangen. Was daraus wurde, obwohl die SPD ganz besonders hier in Brandenburg, aber nicht nur hier, sondern auch im Bund so gut wie immer durchregiert hat, zeigen folgende historische Daten, die man einfach einmal erklären muss, denn es geht um mehrere Jahrzehnte der falschen Politik: 2008 lag der Großhandelsstrompreis am Spotmarkt nur während 15 Stunden des Jahres im negativen Bereich. 2024 waren es bereits 457 Stunden – das ist das Dreißigfache! Das heißt, wir haben 2024 knapp drei Wochen lang Strom verschenkt und sogar noch draufgezahlt. 2024 beklagten Schweden und Norwegen – und auch noch andere Länder –, unsere Politik treibe auch deren Strompreise in die Höhe. Dieses Geflatter trifft nicht nur die Preise, sondern auch die Versorgungssicherheit – das sagt Tim Meyerjürgens, Vorstandschef des Netzbetreibers Tennet. Er beklagte ganz frisch, vor zwei Wochen, dass allein im Tennet-Netz ca. 2 500 künstliche Stabilisierungseingriffe im Jahr nötig sind, um Ausfälle zu vermeiden. 20 Jahre zuvor, also 2005, reichten ein bis zwei Eingriffe pro Jahr; heute braucht es locker Tausende mehr. Eingriffe sind Meyerjürgens zufolge außerdem sehr kostenintensiv und würden letztlich auf die Verbraucher umgelegt. Allein im Verbraucheratlas 2025 von Verivox steht Deutschland im 1. Quartal beim Strompreis auf Platz 5 von 143 aufgeführten Ländern. Durchschnittlich kostete die Kilowattstunde 38 bis 40 Cent; 2005 waren es dem Deutschen Mieterbund zufolge ca. 19 Cent. Das ist allen bekannt. Wie gesagt, Energie- und Wasserwirtschaft machen das EEG bzw. die EEG-Umlagen als größten Preistreiber verantwortlich. Damit sind die Energiewende und die Windenergie angesichts deren Baustellen Folgendes eben ausdrücklich nicht: günstig, stabil und berechenbar. Das ist – ich zitiere, Frau Vorsitzende, aus einem 2019 im „Wall Street Journal“ erschienen legendären Artikel – „die dümmste Energiepolitik der Welt“. Niemand anderes auf dieser Erde macht es so wie wir in Deutschland. Das ist wirklich eine ruinöse Bilanz. Diese Energiepolitik führt zu unserer Deindustrialisierung, einer Destabilisierung unseres produzierenden Mittelstandes, massiver Umweltverschmutzung und zur Zerstückelung ganzer Landschaften. Und die Menschen, die von diesen sogenannten regenerativen Energien betroffen sind, leiden in beträchtlichem Ausmaß; auch das ist allen bekannt. Weiter zu Ihrem Antrag selbst: Dass diese Flut an Anträgen auf Vorbescheidung – ein zentraler Trick zum Zubau von Windkraftanlagen außerhalb ausgewiesener Gebiete – gestoppt wird, begrüßen wir ausdrücklich. Aber das kommt zu spät, kommt nicht beherzt genug. (Beifall AfD) Auch dass man sich im Bund weiterhin für rechtliche Rahmenbedingungen gegen Windkraftanlagen außerhalb ausgewiesener und geplanter Gebiete einsetzen soll, ist richtig. Aber kann man Ihnen bei Ihren schwammigen Ausführungen vertrauen? Nein, das sehen wir nicht so. Wir werden bei der Formulierung hellhörig, dass „Änderungen in § 249 Baugesetzbuch einer weiteren Ausgestaltung bedürfen, um Rechts- und Planungssicherheit zu gewährleisten“. Es bleibt angesichts der vielen Variablen wie Fristen, Anlagen, Standort etc. völlig unklar, welche Fälle gemeint sind. Der Antrag verweist pauschal auf Klärungsbedarf, für dessen Eingrenzung ein Blick in die Rechtslage schlicht nicht ausreicht. 2025 47 Auch beschleicht uns das zentrale Gefühl der Unsicherheit – das muss man klipp und klar sagen –, dass hier womöglich einfach das Gleis gewechselt wird, indem man die unsicheren Regelungen weiter zugunsten des ohnehin schon privilegierten Repowerings präzisiert, also mehr aus den übrig gebliebenen Spielräumen herausholt. Dadurch ist es möglich, bereits bebaute Standorte mit größeren oder womöglich auch mehr Anlagen auf derselben Fläche auszustatten, um auf diese Weise die bundesrechtlichen Flächenbegrenzungen zu kompensieren. Die AfD fordert – das wird mein Kollege Dr. Hans-Christoph Berndt gleich auch noch einmal sagen – das sofortige Ende von Genehmigungsvorabbescheiden und -planungen und stattdessen, wie wir es in unserem Antrag geschrieben haben, ein Moratorium, um endlich die richtigen Schlüsse zu ziehen und nach der gescheiterten Energiewende eine echte Energiewende einzuleiten. – Danke sehr. (Beifall AfD)

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Ulrike Liedtke

Danke schön. – Für die SPD-Fraktion spricht Herr Abgeordneter Roick. Bitte. (Beifall SPD)

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Wolfgang Roick SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger hier im Saal und zu Hause am Livestream! Wir erleben es fast täglich in unseren Wahlkreisen: Windenergie ist ein sehr emotionales Thema. Es gibt Menschen, die sie komplett ablehnen, und es gibt Menschen, die Windräder gar nicht mehr wahrnehmen und sich daran nicht stören. Ich bin fest davon überzeugt, dass dies auch eine Generationenfrage ist. Ich kann mich gut erinnern, als wir im Geschichtsunterricht die Ablehnung der Eisenbahn als Thema hatten: Damals wurden die „Eisenrösser“ bekämpft. Das ist heute nicht mehr vollstellbar. Ähnliches wird auch bei den Windrädern passieren – man braucht einfach nur mal junge Leute im Land zu fragen. Aber, um beim Thema Eisenbahn zu bleiben: Die Verkehrsachsen wurden planmäßig angelegt, nicht wild durcheinander. Genau das Gleiche muss für die Windenergie gelten. Bei allem Fortschritt müssen wir auch an das Aussehen unserer Heimat denken; sonst verlieren wir die Akzeptanz für die Windenergie. (Beifall SPD und BSW) Nun liegen zwei Anträge zu diesem Thema vor. Sie unterscheiden sich in dem Machbaren. Laut Bundesgesetz können Anlagen auch außerhalb von Teilregionalplänen Wind errichtet werden, wenn das Ziel des jeweiligen Bundeslandes nicht erreicht ist. In Brandenburg wären das 2,2 % der Fläche. Das Antrags- und Genehmigungsverfahren auszusetzen, indem man keine Genehmigungen mehr erteilt, ist ungesetzlich. Der Antrag der AfD ist damit also nicht umsetzbar. Deswegen begrüße ich den Antrag der Koalition. Er enthält einerseits den Auftrag, die regionale Nutzung und die Netzdienlichkeit der Windenergie zu verbessern, andererseits aber auch den Auftrag, grundsätzlich zu prüfen, welche Steuerungsmöglichkeiten umgesetzt werden können, damit es eben nicht zu einem unkontrollierten Ausbau kommt. Dazu wird es Anfang Oktober auch ein Gespräch der Landesregierung mit den Planungsregionen geben, in dem dann genau diese Einzelheiten abgesprochen werden. Das Wichtigste für mich jedoch ist, dass sich die Landesregierung auf Bundesebene für rechtliche Rahmenbedingungen einsetzt, um Genehmigungen von Windkraftanlagen außerhalb ausgewiesener oder in Planung befindlicher Windeignungsgebiete auszuschließen. Auch die Kosten werden dabei thematisiert. Dies ist der einzige erfolgversprechende Weg; denn es handelt sich um ein Bundesgesetz, und wir können hier nicht beschließen, gegen Bundesgesetze zu verstoßen. Das Verfahren wird hier vom Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung geführt; die Regionalen Planungsgemeinschaften werden aktiv eingebunden. Gemeinsam mit Mecklenburg-Vorpommern und anderen Bundesländern kann eine erfolgversprechende Bundesratsinitiative gestartet werden, die den unkoordinierten Ausbau der Windenergie beendet und die Akzeptanz der Windenergie fördert. Dann wird es der Windenergie so gehen wie einst der Eisenbahn. – Vielen Dank. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW)

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Ulrike Liedtke

Danke schön. – Herr Abgeordneter Gursch spricht für die Fraktion der CDU. Bitte.

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Corrado Gursch CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Gäste! Der Antrag, den uns die Koalition aus SPD und BSW heute vorlegt, ist vom BSW bereits mit markigen Worten angekündigt und eben auch so vorgestellt worden. Große Ankündigungen gibt es auch von der anderen Seite: mit einem angeblichen Moratorium, neuen Leitlinien und einer angeblichen neuen Ehrlichkeit in der Energiepolitik. Doch wer den Antrag von SPD und BSW genau liest, dem zeigt sich: All das Gesagte ist nicht mehr als heiße Luft; denn was die Koalition hier zustande bringt, ist ein Papier voller Prüfaufträge und Absichtserklärungen. Dieser Antrag ist nicht Ausdruck politischen Handelns, sondern ein Dokument voll von aneinandergereihten Allgemeinplätzen. Der Antrag fordert die Landesregierung auf, Maßnahmen zu entwickeln und einzuführen, er fordert dazu auf, sich einzusetzen, und er fordert dazu auf, zu prüfen. Was heißt das ganz konkret? Leider nichts. Kein einziger Punkt dieses Antrages gibt den Menschen in Brandenburg eine klare Antwort auf die drängenden Fragen: Wie wird die Versorgungssicherheit gewährleistet? Wie wird die regionale Wertschöpfung gestärkt? Wie wird die Akzeptanz vor Ort tatsächlich erhöht? Wie sinken die Kosten für meinen Strom? Schon gestern habe ich darauf hingewiesen. Mein „Lieblingssatz“ in dem Antrag ist folgender: „Der Landtag begrüßt daher den beabsichtigten Beitritt Brandenburgs zu den Bundesratsinitiativen 318/25 und 319/25 zur Erreichung dieser Ziele.“ Unkonkreter kann es kaum sein. Alles bleibt im Ungefähren. Statt klarer Steuerung liefert die Koalition eine Verschiebung der Verantwortung: Mal soll der Bund liefern, mal sollen es die Regionalen Planungsgemeinschaften klären – nur die Landesregierung selbst will sich nicht festlegen. Das ist leider die Handschrift dieser Regierung: Verantwortung meiden, Probleme vertagen, Handlungsfähigkeit simulieren. (Beifall CDU) Dabei ist die Lage ernst. Brandenburg liegt beim Ausbau erneuerbarer Energien bundesweit vorn; doch gerade deshalb braucht unser Land jetzt einen klaren Plan dafür, wie dieser Ausbau mit dem viel zu zögerlichen Netzausbau, mit den Belastungen für Natur und Landschaft und mit den Sorgen der Menschen in Einklang gebracht werden soll. Wer den Menschen aber erzählt, man könne einfach ein Moratorium auf den Weg bringen, ohne die rechtlichen Instrumente dafür vorzuhalten und ohne Rücksicht auf die Planungssicherheit der Unternehmer in diesem Land, der gefährdet am Ende das Vertrauen in die Politik in Gänze. Wie wäre es stattdessen, die Kosten für den Netzausbau zu senken, Genehmigungsverfahren zu beschleunigen oder die Klagerechte für Umweltverbände konsequent zu verschlanken? Meine Damen und Herren, wir von der CDU-Fraktion erwarten von der Regionskoalition, dass sie die Dinge klar benennt und auch unpopuläre Wahrheiten ausspricht. Wenn in der Öffentlichkeit von Moratorien die Rede ist, dann muss die Koalition erklären, dass sie mit diesem Antrag nichts, aber auch gar nichts umsetzt. Stattdessen erleben wir ein doppeltes Spiel: große Worte vor der Presse und kleine, unverbindliche Papiere hier im Parlament. Brandenburg braucht eine Energiepolitik, die Planbarkeit schafft, regionale Wertschöpfung fördert und die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger wirklich im Blick hat. Dafür braucht es klare Linien, verlässliche Regelungen und den Mut, Entscheidungen zu treffen. Der Antrag von BSW und SPD leistet all das nicht. Er ist leider nur Ausdruck von Hilflosigkeit und nicht von Gestaltungswillen. Deshalb, sehr geehrte Damen und Herren, lehnen wir diesen Antrag ab. (Beifall CDU)

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Ulrike Liedtke

Herr Minister Tabbert hat jetzt das Wort für die Landesregierung. Bitte schön. (Vereinzelt Beifall BSW) Detlef Tabbert (Minister für Infrastruktur und Landesplanung): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Gäste! Lassen Sie mich zuerst klarstellen: Das Land Brandenburg bekennt sich zur Energiewende und zum planmäßigen Ausbau der erneuerbaren Energien. Damit einhergehen müssen definitiv wirksame Maßnahmen, die zur Akzeptanz der Energiewende vor Ort beitragen. Ein geordneter Ausbau der Windenergie in Brandenburg ist dafür wichtige Voraussetzung; denn es ist nicht nur Brandenburg, es sind die Nordländer insgesamt, die den Ausbau der Windkraft im Wesentlichen schultern; die südlichen Bundesländer haben sich bisher wenig solidarisch gezeigt. Dass wir über dieses Thema heute beraten, hat vor allem damit zu tun, dass es in Brandenburg durchaus einige Projektplaner gibt, die die notwendige Steuerung des Ausbaus unterlaufen und in den letzten Monaten Genehmigungen beim Landesamt für Umwelt außerhalb der von den Regionalplänen vorgesehenen Gebietskulissen beantragt haben. Dass dies bis dato leider immer noch zur Erteilung von Genehmigungen führt, hatte die vorherige Bundesregierung – vor allen Dingen der grüne Wirtschaftsminister – ausdrücklich so gewollt und hat der Bundestag vor drei Jahren mit den umfassenden Wind-an-Land-Gesetzen, nach denen die Länder bestimmte Flächenvorgaben für die Windenergienutzung zu erfüllen haben und ihre Planungsinstrumente von Eignungsgebieten auf Vorranggebiete umstellen mussten, so beschlossen. Damit sind die Möglichkeiten der Raumordnung, Windkraftanlagen außerhalb der raumordnerisch vorgesehenen Vorranggebiete auszuschließen, nicht gegeben. Der Bund hat den Ländern diese Möglichkeit über die Raumordnung rechtlich verbaut. Die Regionalpläne können für die Windenergie nur noch Gebiete reservieren. Insofern verkennt der Antrag der AfD-Fraktion die heutige Rechtslage; denn er spricht von Eignungsgebieten, mit denen die Regionalplanung nur bis 2023 – vor der Änderung des Bundesrechts – geplant hat. Seit der Rechtsänderung durch den Bund verbleibt nur noch die Planung mit Vorranggebieten ohne Ausschlusswirkung. Aus diesem Grund musste § 2c des Brandenburger Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung, der bis dahin zur Sicherung der Regionalpläne galt, bereits im Jahre 2024 aufgehoben werden. Die Ausschlusswirkung der vormaligen Eignungsgebiete konnte mit dem damaligen § 2c des Regionalplanungsgesetzes schon während des Aufstellungsverfahrens der Regionalpläne gesichert werden. Doch genau diese sinnvolle Möglichkeit hat der Bundesgesetzgeber mit der Streichung der Ausschlusswirkung ausgehebelt. Die Forderung der AfD nach einem sofortigen Genehmigungsstopp ohne Rechtsgrundlage, wie sie dem vorliegenden Antrag innewohnt, zielt also auf einen Bruch geltenden Bundesrechts. Das kann und wird die Landesregierung selbstverständlich nicht tun. Umso mehr ist anzuerkennen, dass die Regionalen Planungsgemeinschaften Uckermark-Barnim und Havelland-Fläming es geschafft haben, ihre Teilregionalpläne Wind verbindlich zu machen. Die Landesregierung wird die Regionalen Planungsgemeinschaften auch weiterhin engagiert bei der Aufstellung der Regionalpläne begleiten. Die Genehmigung der beschlossenen Regionalpläne wird zügig erfolgen, um durch das Erreichen der regionalen Flächenziele, die der Bund eingefordert hat, die bis dahin 2025 49 geltenden Genehmigungsprivilegien so schnell wie möglich einzuschränken. Denn nur wenn die Flächenziele erreicht werden, erlangen die Regionalpläne Wirkung. Das reicht allerdings nicht aus. Wir sollten mit Blick auf die bereits angesprochenen Genehmigungsanträge von Unternehmen, die vermehrt Windenergieanlagen außerhalb der Gebietskulisse beantragt haben, bereits jetzt handeln. Daher bringt die Koalition heute einen Antrag in den Landtag ein, in dem sie die Landesregierung auffordert, alle rechtlichen Möglichkeiten dafür zu nutzen, nämlich – Zitat –: „Maßnahmen zu entwickeln und einzuführen, die auf die regionale Nutzung Erneuerbarer Energien sowie auf die Netzdienlichkeit ausgerichtet sind“. Dafür sind ein breiter Schulterschluss aller Akteure und ein breites Maßnahmenbündel notwendig. Wir unterstützen in diesem Zusammenhang auch weitere Bundesratsinitiativen wie die, die von Mecklenburg-Vorpommern eingebracht wurde und am 17.10.2025 zur Beschlussfassung im Bundesrat ansteht. Denn wirklich wirksame und rechtssichere Maßnahmen, um die Genehmigungen von Windenergieanlagen außerhalb der planerisch bestimmten Gebiete zu begrenzen, sind unbedingt auf Bundesebene zu beschließen. Entscheidend ist dabei auch, wie und wo diese Anlagen in unser Energiesystem eingebunden werden. Noch immer kommt es vor, dass Windenergieanlagen zeitweise abgeregelt werden müssen, weil der Netzausbau nicht in dem erforderlichen Tempo voranschreitet. Daher setzen wir uns für eine Änderung des Bundesrechtes und die Einführung eines Redispatch-Vorbehaltes ein, also dafür, dass Windkraftanlagen nur an den Stellen gebaut werden dürfen, wo das Netz die Energie auch aufnehmen kann. Ich werbe an dieser Stelle ausdrücklich um Zustimmung zu dem Antrag der Koalitionsfraktionen. – Vielen Dank. (Beifall BSW und SPD)

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Ulrike Liedtke

Danke schön. – Zwei Redebeiträge sind noch möglich, nämlich ein Beitrag von Frau Meyer für das BSW und ein Beitrag von Herrn Dr. Berndt für die AfD. – Frau Abgeordnete Meyer. Bitte schön. (Beifall BSW)

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Jenny Meyer BSW

Frau Präsidentin! Ich möchte die Rede des Herrn Kollegen Gursch zum Anlass nehmen, einige Dinge klarzustellen: Bitte verkaufen Sie die Menschen vor Ort nicht für dumm. Die Menschen wissen ganz genau, dass der Landtag nur das in Angriff nehmen kann, was wir in den Antrag reingeschrieben haben. Es gibt Bundesgesetze, die wir nicht einfach so außer Acht lassen können, wie es der AfD-Antrag tut. Die Menschen sehnen den Tag herbei, an dem das Moratorium in Kraft tritt. Ihre Rede war an Widersprüchlichkeit nicht zu überbieten: (Beifall BSW) Einerseits kritisieren Sie, dass in unserem Antrag nur von Absichtserklärungen und Prüfaufträgen die Rede ist; andererseits warnen Sie uns davor, uns juristisch auf unsicheres Terrain zu begeben. Wir beauftragen die Landesregierung zu prüfen, wie der Gesetzentwurf genau formuliert werden muss. Wer es mit der Energiewende ernst meint, der versucht, die Akzeptanz der Menschen vor Ort zu erhalten oder vielleicht auch zurückzugewinnen. – Vielen Dank. (Beifall BSW)

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Ulrike Liedtke

Danke schön. – Herr Abgeordneter Dr. Berndt für die Fraktion der AfD, bitte.

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Hans-Christoph Berndt AfD

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst einmal versuchen, die Debatte zu erden: Heute Morgen hat die „Märkische Allgemeine Zeitung“ einen Artikel veröffentlicht, dem zu entnehmen ist, dass Brandenburg wirtschaftlich das dritte Jahr in Folge ins Minus rutscht. Vergleichen Sie das einmal mit dem, was uns gestern der Ministerpräsident erzählt hat! Die IG Metall warnt vor einer zweiten Deindustrialisierung Deutschlands. Uns allen ist klar, dass ein entscheidender Faktor für diesen wirtschaftlichen Niedergang die Energiepolitik bzw. diese Energiewende ist. Es ist auch klar, dass es mit dieser Energiewende so nicht mehr lange weitergehen kann. Denn entweder wird die AfD regieren oder Deutschland wird so kaputt sein, dass es nicht mehr genügend Geld hat, um diese teure Energiewende weiter zu finanzieren. Deshalb macht die Wind-Mafia Druck. Sie macht erheblichen Druck. Frau Meyer hat den entsprechenden Artikel aus der „Berliner Zeitung“ zitiert: Im vorigen Jahr wurden in Brandenburg 877 Windräder beantragt – mehr als im restlichen Bundesgebiet –, und die Wind-Mafia hat die Unterstützung des LfU. Das hat die Veröffentlichung des Vorbescheides für das Windenergiegebiet in Motzen – alles in der Nähe von Dahme-Heideseen – gezeigt. Deswegen, sehr geehrte Kollegen vom BSW, helfen hier nicht irgendwelche Absichtserklärungen. Es hilft nicht guter Wille, es hilft nur Entschiedenheit. Wenn wir dem von Ihnen völlig zu Recht beklagten Wildwuchs – dem infernalischen Wildwuchs – von Windkraftanlagen und Anlagengenehmigungen in Brandenburg begegnen wollen, brauchen wir Entschiedenheit. Meiner Ansicht nach schieben Sie juristische Bedenken nur vor. Es werden Anträge an das LfU gestellt. Das LfU hat also einen Entscheidungsspielraum; sonst bräuchte man keinen Antrag zu stellen. Das LfU muss genehmigen. Oder es genehmigt nicht. Und in Brandenburg hätte das LfU jeden Grund der Welt, nicht zu genehmigen, weil wir unsere Ausbauziele längst erreicht haben. Also: Das LfU muss einfach mit Entschiedenheit angewiesen werden, nicht gegen den Willen der Regierung bzw. der Koalition zu arbeiten, die das Moratorium wollen – vielen Dank für diese Erklärung; das finde ich sehr gut –, sondern seinen Entscheidungsspielraum zu nutzen, um den weiteren Ausbau der Windenergie, der nicht mehr nötig ist, unter den gegebenen Bedingungen einfach zu hemmen. Deswegen sagen wir: Stimmen Sie unserem Antrag zu! Wenn Sie es nicht über sich bringen, weil dort „AfD“ draufsteht, schmeißen wir unseren Antrag in den Papierkorb, dann können Sie den Text nehmen und „SPD und BSW“ draufschreiben. Und wenn Sie nicht „kontaminiert“ werden wollen, enthalten wir uns. Aber bitte tun Sie etwas! Bitte tun Sie etwas, damit die Zerstörung unseres Landes – und nebenbei gesagt: die Zerstörung unserer Wirtschaft – durch den unkontrollierten, plan- und sinnlosen Ausbau von Windkraftanlagen sowie das raffgierige Weiter-so der Windmafia ein Ende haben. Stimmen Sie unserem Antrag zu! (Beifall AfD) Falls es um sprachliche Bedenken geht, korrigieren Sie den Antrag. Aber schieben Sie bitte nicht juristische Bedenken vor, wenn es darum geht, unser Land und unsere Wirtschaft zu retten! – Herzlichen Dank. (Beifall AfD)

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Ulrike Liedtke

Die SPD-Fraktion hat noch Redezeit. Herr Roick möchte sie gern in Anspruch nehmen. Bitte. (Beifall SPD)

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Wolfgang Roick SPD

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich will auf das, was Dr. Berndt gerade sagte, etwas entgegnen: Es geht hier sehr wohl um juristische Bedenken. Das Land Nordrhein-Westfalen hat es gerade hinter sich; dort wurde von Gerichten kassiert, was das Land eingebracht hatte. Um nicht den gleichen Fehler zu begehen, machen wir es eben nicht so, sondern wir versuchen das, was innerhalb unseres Landes möglich ist – das steht ja in unserem Antrag; ich habe es gerade vorgetragen. Darüber hinaus gehen wir den Weg über die Bundesratsinitiative; der 17.10. ist ja nicht ganz so weit weg. Wie mir gesagt wurde, findet am 7. Oktober die Runde hier im Land statt, zu der der Ministerpräsident eingeladen hat. Vertreter der Regionalen Planungsgemeinschaften werden kommen, und man wird dort ganz konkret darüber beraten, was schon vor der Änderung der Bundesgesetze gemacht werden kann. Eine Sache will ich in Erinnerung rufen …

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Ulrike Liedtke

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage, bevor Sie in Erinnerung rufen? (Vereinzelt Heiterkeit)

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Wolfgang Roick SPD

Bitte schön.

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Ulrike Liedtke

Bitte, Herr Dr. Berndt.

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Hans-Christoph Berndt AfD

Vielen Dank, Herr Kollege Roick, dass Sie die Frage zulassen. Sie lautet: Hat das LfU bei der Genehmigung von Anträgen einen Ermessens- und Entscheidungsspielraum, oder ist das LfU gezwungen, den Anträgen zuzustimmen?

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Wolfgang Roick SPD

Das LfU handelt nach den Gesetzen, die das Land und auch der Bund aufgestellt haben. Wenn ein Antrag unvollständig ist, kann man Nachforderungen stellen; wenn ein Antrag falsche Flächen enthält, kann man Nachforderungen stellen – aber wenn ein Antrag vom Grundsatz her genehmigungsfähig ist, muss er genehmigt werden. Das ist ja genau der Punkt. Deswegen kann es nur über ein Bundesgesetz geändert werden, denn die Anträge werden aufgrund eines Bundesgesetzes genehmigt. – Damit habe ich Ihre Frage beantwortet. Worauf ich Sie gern noch einmal hinweisen möchte: Während der ersten Landtagssitzung in dieser Legislaturperiode, als wir alle hier aufgestanden sind und über unsere Pflichten und unsere Verantwortung gesprochen wurde, wurden wir quasi vereidigt, damit wir unsere ganze Kraft dem Wohle unseres Volkes widmen, seinen Nutzen mehren und Schaden von ihm wenden. Und Schaden von ihm zu wenden, bedeutet auch, dass wir nicht unendlich Gerichte damit beauftragen, Dinge abzuarbeiten, die wir anders lösen können. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Und nicht unendlich Windräder aufstellen!) Vielen Dank. (Vereinzelt Beifall SPD)

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Ulrike Liedtke

Vielen Dank. – Meine Damen und Herren, damit ist die Debatte beendet. Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Antrag „Steuerung des Ausbaus der Windenergie – Vorteile der Windstromerzeugung nutzen und Kosten für die Verbraucher senken“ der SPD- und der BSW-Fraktion auf Drucksache 8/1743. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte! – Enthaltungen? – Damit wurde dem Antrag mit Mehrheit zugestimmt. Es gab keine Enthaltungen. Wir kommen zu dem Antrag „Moratorium für Genehmigung von Windkraftanlagen außerhalb von Windeignungsgebieten“ der AfD-Fraktion auf Drucksache 8/1746. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte! – Enthaltungen? – Damit wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt; es gab eine Enthaltung. Ich schließe Tagesordnungspunkt 5 und weise Sie auf einen Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu Tagesordnungspunkt 10 hin, der gerade verteilt worden ist und mit dem Sie sich versorgen 2025 51 können. Es geht darum, dass Mehrfachstaatsangehörigkeiten in der PKS erfasst werden sollen. Ich gebe an Herrn Vizepräsidenten Münschke ab.

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Daniel Münschke

Meine Damen und Herren, wir fahren in der Sitzung fort. Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf. TOP 7: Für Natur-, Arten- und Landschaftsschutz - kein weiterer Ausbau von Freiflächen-Photovoltaikanlagen Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 8/1409 Für die antragseinreichende Fraktion eröffnet der Abgeordnete Günther die Aussprache. Bitte sehr. (Beifall AfD)

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Lars Günther AfD

Herr Vizepräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine sehr geehrten Zuschauerinnen und Zuschauer daheim! Unser Antrag trägt die Überschrift „Für Natur-, Arten- und Landschaftsschutz – kein weiterer Ausbau von Freiflächen-Photovoltaikanlagen“. Das ist das Thema, das ich hier mit Ihnen bereden möchte. Ich freue mich schon ganz besonders auf den Beitrag von Herrn Keller, der sehr motiviert ist, den Antrag nachher in Gänze zu besprechen. (Zuruf von Minister Daniel Keller) Die EU und damit natürlich auch Deutschland halten unbeirrt am aggressiven Ausbau der Solarenergie fest. Dabei sind deren schmutzige – größtenteils chinesische – Produktionshintergründe und die extremen wirtschaftlichen Abhängigkeiten trotz zurückhaltender hiesiger Berichterstattung längst keine Geheimnisse mehr. Dem europäischen Solarenergieverband Solar-Power zufolge konnten 2023 weniger als 2 % des europäischen Solarbedarfs mit ausschließlich in Europa gefertigten Komponenten gedeckt werden. Die EU möchte zum Zweck einer größeren strategischen Autonomie und einer besseren ökologischen Bilanz mithilfe des Net-Zero Industry Acts nachbessern und die Produktion von Solarkomponenten europäisieren. Das klingt erst einmal nicht so verkehrt – Herr Keller, das ist ja wie gesagt Ihr Beritt; ich bin gespannt, vielleicht können Sie darauf eingehen –, doch wie zuversichtlich man bei Planzielen sein sollte, hat die Geschichte immer wieder gezeigt. Insofern verwundert auch die Schätzung der Internationalen Energieagentur nicht, dass die weltweite Abhängigkeit von China in Bezug auf unverzichtbare Solarkomponenten im Jahr 2050 sogar bei fast 95 % liegen wird. – Auf die Zahl 2050 komme ich gleich noch einmal zu sprechen; bitte genau zuhören, Herr Funke. Man ist ja bereits bei der weiterhin chronisch absatzschwachen Elektromobilität heillos überfordert – trotz Sonderabschreibungen, Steuervorteilen, Kaufprämien und vielem mehr hat es nicht funktioniert, deshalb bin ich sehr gespannt. Kurz: Der Staat kann Marktgesetze nicht verdrehen – eine weitere verkannte Lektion. Doch selbst im unwahrscheinlichen Fall des Erfolges der größenwahnsinnigen Brüsseler und Berliner Pläne ginge der ökologische Bilanzschwindel vermutlich nicht auf, und zwar aus drei Gründen: Erstens: Es ist unklar, zu welchen ökologischen Konsequenzen es führt, wenn dem Markt entzogene oder durch künstliche Anreize umgelenkte Investitionsmittel an anderer Stelle fehlen. Zweitens: Viele Rohstoffe liegen weiterhin fernab Europas, und deren Verarbeitung erfolgt in Europa dezentral und mit etlichen Zwischenstationen. Unterm Strich ist das logistisch kaum weniger aufwendig als in China, wo dieses Hin und Her aufgrund einer sehr zentralen Produktion so nicht existiert. Drittens – und hier kommen wir zum ökologischen Kern –: Solarpaneele fordern sowohl vor ihrem Einsatz als auch währenddessen ihren Tribut. Großzügige Rodungen der Flora zur Erschließung von Freiflächen sind alles andere als grün und nachhaltig, nicht zuletzt auch mit Blick auf die Zurückdrängung der dort lebenden Fauna als Teil des Gesamtkreislaufes. Was ist mit Kühleffekten durch Niederschlagsverdunstung und Luftmassendurchmischung auf Baumkronenhöhe? Oberhalb der aufgestellten Solarfelder liegen die Lufttemperaturen Studien zufolge je nach Tages- bzw. Nachtzeit um vier bis sechs Grad höher. Das sind mittlerweile verrückte Messdaten, auch bei mir in Neuhardenberg. (Der Abgeordnete zeigt ein Schriftstück.) Ich kann es einmal kurz zeigen: Im Solarpark am Flugplatz Neuhardenberg werden die Paneele bis zu 100 Grad heiß. Es gibt dort verrückte Messungen, auf die ich jetzt leider nicht in Gänze eingehen kann; dafür reicht die Zeit hinten und vorne nicht. Auf den Einfluss auf das Mikroklima wird aber überhaupt nicht eingegangen. – Herr Funke will eine Frage stellen; Sie haben gleich genug Zeit. Die Folgen für Vögel und Insekten sind unklar, interessieren Sie aber offenbar auch nicht, wie die häufig vorkommenden Rodungen ihrer Lebensräume unterstreichen. Die Schatten der tiefstehenden Paneele auf den Solarfeldern so- wie deren dauerhaft einseitige Neigung führen nach Jahrzehnten zu unregelmäßiger Versorgung bzw. zu einer Nichtversorgung mit Sonneneinstrahlung und Niederschlag. Ausgewogene und durchgängige Grünflächen können so nicht entstehen. Sie sollen ja auch nicht entstehen; man müsste sie nämlich mähen. Der Albedo-Effekt, der die natürliche Reflexion von Licht beschreibt, steigt von 10 bis 20 % auf ca. 50 %, sodass das Streulicht zurückgeht, das andere, photosynthesefähige Pflanzen aufgenommen hätten. Die „Tagesschau“ erzählt auf ihrer Website – so werden Narrative gestreut –, Solarparks könnten die lokale Artenvielfalt erhöhen. Dies belege sogar eine einschlägige Studie. Das ist natürlich Quatsch; ich habe nachgelesen. Wenn man nur die Überschrift des Google-Treffers liest, wird es nicht gleich deutlich. Die zentrale Aussage erschließt sich erst, wenn man den Artikel vollständig gelesen hat: Das gilt nur beim Anlegen der niedrigsten Maßstäbe. Es handelt sich nämlich um zuvor agrarisch genutzte Flächen. – So kann man Aussagen verzerren. (Vereinzelt Beifall AfD) So oder so ähnlich werden durch unsere staatsnahen Qualitätsmedien Narrative gesetzt. In den zwangsfinanzierten Medien gibt es kaum aufklärerischen bzw. kritischen Qualitätsjournalismus; das kann erneut festgestellt werden. Dass die ökologischen Verluste durch Rodungen von Waldflächen wesentlich größer sind als mögliche positive Effekte von Solaranlagen auf ehemaligen Agrarflächen, wird natürlich ebenfalls weggelassen. Auch der Souverän, also die Brandenburger, will diesen aggressiven Zubau nicht mehr. Ich zähle nur ein paar auf: Brieselang, Cottbus, Damsdorf, Forst, Friesack, Fürstenwald, Gramzow, Hohensaaten bei Bad Freienwalde, Letschin, Märkisch Luch, Müncheberg, Schorfheide, Sydower Fließ, Tempelfelde, Trebbin, Vierlinden, Wandlitz – überall in diesen Kommunen wird Protest organisiert und gründen sich Bürgerinitiativen. Das ist auch gut so. (Vereinzelt Beifall AfD) Damit kann schon viel Unheil verhindert werden. Dabei werden die Kommunen bereits jetzt mit dem sogenannten Solareuro praktisch bestochen, indem sie an Erträgen aus der Solarenergieerzeugung großzügig beteiligt werden. Es zahlt ja eh alles der Endverbraucher; das ist das Problem an der Sache. „Linke Tasche, rechte Tasche“, sage ich da nur. Um ein paar Zahlen zu nennen: Dabei ist Brandenburg bereits heute negatives Vorbild beim Ausbau. Darauf sind Sie von der Koalition sicherlich sehr stolz. Laut Schätzungen existieren derzeit zwischen 140 000 und 150 000 Solaranlagen hierzulande. Selbst wenn wir nur von der unteren Zahl ausgehen – also 140 000 Anlagen –, entspräche dies einer Steigerung um etwa 185 % gegenüber 2020 und um etwa 874 % gegenüber 2010. Warum sage ich Ihnen das? Wir haben festgestellt – sicherlich auch Sie in Ihren Kreisen; auf den Regionalplanungskonferenzen der letzten Monate wurde es in ganz Brandenburg erklärt –, dass bis 2050 – da ist wieder die Zahl 2050 – der jetzige Bestand weiter erhöht werden soll, nämlich um den Faktor drei bis vier. Der Zubau geht also weiter. Dabei hat diese Gigantomanie noch eine weitere Kehrseite: je größer der Ausbau, desto größer die Müllberge. Auch diese Tatsache will der öffentlich-rechtliche Rundfunk wieder relativieren. Laut MDR wird das Recyclingproblem – Zitat – „im Keim erstickt“; so ist es in der Überschrift zu lesen. Im Artikel selbst liest es sich dann schon anders. Verfahrensfortschritte gibt es – in einigen Unternehmen – durchaus; doch von Kapazitäten im industriellen Maßstab zur Bewältigung des massenhaften Solarschrotts ab Ende dieses Jahrzehnts, wenn viele Paneele außer Dienst gestellt werden, ist noch keine Spur. Bisher waren es noch etwa 10 000 Tonnen Recyclinglast pro Jahr; dann werden allerdings mehrere Hunderttausend Tonnen erwartet, gern auch das 20-, 30- oder 40-Fache; das weiß doch kein Mensch. Wie man angesichts dessen auf eine Überschrift wie die zitierte kommen kann, vermag nur der öffentlich-rechtliche Rundfunk zu beantworten. Das deutsche Onlineportal der naturwissenschaftlich orientierten Zeitschrift „Spektrum der Wissenschaft“ resümierte Ende 2023 schließlich, Verfahren zum Recycling von Solarschrott seien – Zitat – „jedoch erst im Experimentierstadium.“ Ein österreichischer Altstoffhof zeigte ebenfalls Ende 2023: Das schlichte Verbrennen von Materialien oder deren Deponierung ist nach wie vor Usus. Auch dazu, welche Stoffe dabei entstehen, ein kurzer Abriss: Kalium, Cadmium, Blei, Tellur, Indium, Arsen, Antimon. Hier strotzt es nur so vor roten Gefahrenkennzeichnungen. Diese Stoffe sind reizend, ätzend, hoch entzündlich, hoch toxisch oder sonst wie gesundheitsschädlich und gewässergefährdend. Wir haben in unserem Antrag fünf Forderungen formuliert. Leider reicht die Zeit nicht aus, jetzt alle fünf vorzutragen. Wen dieses Thema interessiert, der möge bitte den Antrag auf Drucksache 8/1409 lesen. Eine auch mir persönlich sehr wichtige Forderung lautet, dass Photovoltaik nicht mehr subventioniert wird, und zwar in keiner Weise. Erwähnen möchte ich auch die Forderung, bei bestehenden Freiflächen-Photovoltaikanlagen zu untersuchen, inwieweit die Biodiversität und die Ökosysteme seit Bau der Anlagen bereits geschädigt worden sind. Diesbezüglich braucht es ein dauerhaftes Monitoring. Ihr Agieren in Sachen Solarschrott konterkariert Ihr grünes Weltbild. Ihr ganzes Vorgehen passt nicht zu Ihrem „Green Deal“ und nicht zu Ihrem – angeblichen – grünen Gewissen. Die meisten der heute in Bund und Land Verantwortlichen sind Geisterfahrer bzw. Zauberlehrlinge, die die Geister, die sie riefen, nicht mehr bändigen können. Der letzte Satz: Sie werden unserem Antrag nicht zustimmen. Aber Sie sollten wissen, wie abgrundtief falsch ich persönlich Ihre Energiepolitik finde. – Danke sehr und einen schönen Tag noch! (Beifall AfD)

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Daniel Münschke

Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag von Herrn Abgeordneten Funke von der SPD-Fraktion fort. (Beifall SPD)

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Johannes Funke SPD

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Tribüne! Der Antrag der AfD-Fraktion greift ein durchaus aktuelles Thema auf, über das gerade in den ländlichen Räumen oft diskutiert wird. Deswegen ist es vielleicht sogar ganz gut, diese Diskussion auch hier im Landtag zu führen. (Vereinzelt Beifall AfD) Machen wir doch einmal einen Faktencheck! (Dennis Hohloch [AfD]: Ja!) 2025 53 Sie behaupten erstens: „Freiflächen-Photovoltaikanlagen schaden der Biodiversität und der Funktionalität der Ökosysteme.“ (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Ja!) Ich sage aber: Eine Fläche, die sich selbst begrünen kann, sehr spät oder sehr selten gemäht oder sogar von Schafen beweidet wird, verbessert grundsätzlich die biologische Zusammensetzung. Damit ist schon Ihre erste Feststellung schlichtweg falsch. Punkt! (Vereinzelt Beifall SPD – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Nur weil Sie es sagen, noch nicht, Herr Funke!) Sie behaupten zweitens: „Mit den sogenannten erneuerbaren Energien sind hohe Ewigkeitskosten verbunden […].“ Ich sage aber: Schon heute ist klar, dass errichtete Anlagen nach Ablauf ihrer Betriebszeit zurückgebaut werden müssen und Flächen je nach Verwendungsdauer wieder frei werden. Schon heute ist klar, dass der Flächenverbrauch sich nicht ins Unendliche steigern wird; denn bereits im Jahr 2024 lag der Anteil der erneuerbaren Energien bei über 60 %. Schon heute ist klar, dass PV-Anlagen unsere Böden weder versiegeln noch verdichten. Nicht zuletzt ist schon heute klar, dass langlebige Moleküle nicht per se gesundheitsschädigend sind. Allein wegen einer chemischen Formel muss also niemand in Panik – und Sie, Herr Günther, nicht in Schnappatmung – verfallen; das ist schlichtweg übertrieben. Sie behaupten drittens: „Mit der Photovoltaik ist auf exponierten […] Flächen ein hohes Risiko von Bränden verbunden und damit auch für angrenzende Waldflächen.“ Ich sage dazu, dass PV-Anlagen einen permanenten Schatten werfen und damit der Verdunstung der Bodenfeuchtigkeit entgegenwirken. (Lachen bei der AfD) Theoretisch kann es immer zu Bränden kommen. Von einer „permanenten Gefahr“ kann aber keine Rede sein. Die Behauptung von einem Übergreifen solcher Brände auf Wälder ist rein statistisch betrachtet schlichtweg Unsinn. Sie behaupten viertens: „Die Umweltschäden, die durch […] erneuerbare Energien entstehen, werden seitens der öffentlich-rechtlichen Medien systematisch kleingeredet oder überhaupt nicht dargestellt.“ Ich sage dazu: Sowohl die privaten als auch die öffentlich-rechtlichen Medien berichten regelmäßig und ausführlich über die Diskussion zum Ausbau der erneuerbaren Energien. Die zahlreichen und durchaus kritischen Berichterstattungen beziehen sich dabei sowohl auf die Wind- als auch auf die Solarenergie. Wenn Sie das anders empfinden, dann mag das an zu viel TikTok und „Russia Today“ und an viel zu wenig ARD und ZDF – und erst recht an viel zu wenig RBB – liegen. (Beifall SPD – Lachen des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD] sowie Zuruf: Immer gut informiert bleiben – RBB!) Sie behaupten fünftens: „Ein weiterer Ausbau der Freiflächen-Photovoltaik ist volkswirtschaftlich nicht tragbar und energiepolitisch nicht sinnvoll.“ Dazu sage ich: Volkswirtschaftlich sinnvoll und gesellschaftlich verantwortungsvoll sind der Kohleausstieg und die Kompensation der bisherigen Energieträger durch saubere Energien ohne Kohlenstoff. Spätestens jetzt ist klar: Ihr Vorgehen schadet unserer Volkswirtschaft. Genau das habe ich Ihnen anlässlich der „Grünen Woche“ im Januar schon einmal klargemacht. Verehrte Damen und Herren! Unter dem Punkt „Der Landtag stellt fest …“ hat die AfD fünfmal versucht, Dinge in den Raum zu stellen, die definitiv nicht haltbar sind. Auf dieser Basis jetzt abzuleiten: „Der Landtag möge beschließen …“ entbehrt damit natürlich jeder Grundlage.

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Daniel Münschke

Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Dr. Berndt zu?

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Johannes Funke SPD

Nein, das tue ich nicht. Es gibt ja die Möglichkeit der Kurzintervention. – Persönlich will ich den Ausbau der erneuerbaren Energien daher so bewerten: Erstens. Am Kohleausstieg im Jahr 2038 wird kein Weg vorbeiführen. Zweitens. Unsere gesamte Wirtschaft bleibt nur mit dem Prädikat „Hergestellt aus erneuerbaren Energien“ überhaupt wettbewerbsfähig. Nur so wird unsere Wirtschaft auf dem Weltmarkt bestehen können. Drittens. Unsere ländlichen Räume brauchen unbedingt Einkommensalternativen. Die erneuerbaren Energien haben genau das Potenzial, die familiären Einkommen und die kommunalen Haushalte in einem Flächenland zu stärken. Das ist auch dringend geboten. Diese Chance müssen wir jetzt nutzen. Deswegen ist der AfD-Antrag falsch. Er schadet in vielerlei Hinsicht und ist deswegen nicht nur abzulehnen, sondern entschieden abzulehnen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW)

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Daniel Münschke

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bevor wir in der Aussprache fortfahren, hat der Abgeordnete Drenske den Wunsch nach einer Kurzintervention angezeigt. (Beifall AfD) Bitte sehr.

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Peter Drenske AfD

Herr Präsident! Liebe Abgeordnete! Herr Funke, ich kann das nicht so stehen lassen. Ich habe Sie immer für einen Fachmann gehalten. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Was?) Sie kommen aus der Landwirtschaft. Was erzählen Sie den Leuten hier für einen Schwachsinn! (Beifall AfD) Sie wissen ganz genau, dass unter den Photovoltaikanlagen teilweise bis zu 100 Grad erreicht werden. So ein Ding ist wie eine Fußbodenheizung, und das auf Hunderten Hektar. Und Sie erzählen mir, das habe keinen Einfluss auf die Biodiversität? (Beifall AfD – Minister Daniel Keller: Was haben Sie denn für eine Solaranlage?) Das ist echt grauslich! Das Zweite ist: Auch Sie wissen genau, dass – laut einer Statistik der Bundesregierung – nur 10 % in das Netz eingespeist werden; denn wenn die Sonne scheint, scheint sie überall, und die Netzagentur schaltet zu großen Teilen ab. Sie verwaltet – und verbrät – das Geld pauschal. Das Nächste ist: Dieser ganze Ausbau gefährdet unsere Versorgungssicherheit bei landwirtschaftlichen Produkten. (Beifall AfD) Das wissen auch Sie zu hundert Prozent schon seit Jahren. Trotzdem erzählen Sie den Leuten hier, es bringe einen Vorteil, wenn wir unsere gesamte Anbaufläche mit Photovoltaik zuballern. Wir haben Hunderte Hektar frei – auf versiegelten Flächen! Diese können wir dafür nutzen. Dort wird keine Biodiversität gestört. Aber hier so etwas zu erzählen! Das, was Sie hier verbreiten, ist einfach nicht tragbar und geht mir völlig gegen den Strich. (Beifall AfD)

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Daniel Münschke

Herr Abgeordneter Funke, ich habe gesehen, dass Sie erwidern wollen. Sie können natürlich erwidern; es war eine Kurzintervention. – Ich möchte zumindest darauf hinweisen, dass im parlamentarischen Raum die Wortwahl „Schwachsinn“ möglichst zu unterlassen ist. (Peter Drenske [AfD]: Ich entschuldige mich, Herr Präsident, aber es ist so! – Heiterkeit AfD) Herr Funke, wenn Sie erwidern möchten, dann können Sie das jetzt gern tun. Bitte sehr.

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Johannes Funke SPD

Das will ich gern tun. – Die Einkommenssituation für die Landwirte in Brandenburg stellt sich bei realistischer Betrachtung so dar, dass wir dringend nach Alternativen für die Einkommenserzielung suchen müssen. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Es lebe die EU! – Weiterer Zuruf von der AfD) Die erneuerbaren Energien bieten große Chancen, über lange Zeiträume hinweg verlässlich Einkommen zu generieren. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Das wird ja immer schlimmer!) Wer heute einen Betrieb leitet und von pflanzlichen … (Peter Drenske [AfD]: Korruption auf Steuerzahlerkosten!) – Meine Redezeit läuft weiter. Herr Vizepräsident, ich möchte Sie bitten, sie anzuhalten.

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Daniel Münschke

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben eine Kurzintervention gehört; jetzt gibt es die Erwiderung darauf. Lassen Sie den Abgeordneten diese bitte möglichst ohne Nebengeräusche durchführen. Vielen Dank.

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Johannes Funke SPD

Das ist mein Appell. Ich brauche die Sätze nicht zu wiederholen. Die Landwirtschaft hier in Brandenburg braucht alternative Einkommensmöglichkeiten. Die pflanzliche Erzeugung und die tierische Erzeugung von Milch, Eiern und Fleisch werden aus verschiedensten Gründen schwierig. Wenn wir klug handeln, können wir Betriebe diversifizieren und andere Einkommensmöglichkeiten erschließen. Das ist verantwortungsvolles Handeln. Herr Günther, ich nutze die Gelegenheit, um an den Ministerpräsidenten und die Rede von gestern zu erinnern, die heute schon Thema war. Der Ministerpräsident hat gestern gesagt, es gibt Leute, die anpacken, und es gibt Leute, die in der Ecke stehen und rummaulen. Nach Ihrer Rede muss ich sagen: Sie sind für mich der Maulheld des Landtages. (Oh! bei der AfD – Zuruf des Abgeordneten Hohloch [AfD]) 2025 55 Sie haben eine negative Sicht auf Zukunftstechnologien, und das können wir uns in Brandenburg nicht leisten. – Danke schön. (Beifall SPD)

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Daniel Münschke

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich erlaube mir, noch einmal darauf hinzuweisen, dass sich die Antwort auf eine Kurzintervention nur auf die Kurzintervention beziehen darf, die einer Rede folgte. Ich bitte darum, künftig in einer Erwiderung lediglich auf die Kurzintervention einzugehen und eine persönliche Bemerkung, ganz gleich in welche Richtung, möglichst zu unterlassen. Jetzt führen wir die Aussprache mit dem Beitrag des Abgeordneten Gursch von der CDU-Fraktion fort.

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Corrado Gursch CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Gäste! Zu Anfang möchte ich sagen: Die Fraktion der Grünen ist – manchmal leider – nicht mehr hier. Von der AfD-Fraktion habe ich heute das Wort „Biodiversität“ sehr oft gehört. Es ist spannend, dass Sie ein ganz neues Themenfeld für sich aufmachen, das sonst unsere Kollegen von den Grünen für sich entdeckt hatten. Ich finde es schön, dass Sie in diesem Punkt noch lernfähig sind. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Das haben wir schon vorher gewusst, Herr Gursch!) Das ist anzuerkennen. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD) Es geht um ein Thema, dessen Behandlung im Brandenburger Landtag inzwischen zur Routine geworden ist. Ich bin noch nicht sehr lange dabei, weiß aber, dass die erneuerbaren Energien im Prinzip bei jeder Plenarsitzung berechtigterweise Thema sind. Eigentlich wäre es wünschenswert, an dieser Stelle sachlich über die Chancen, Risiken und konkreten Lösungen zu sprechen. Stattdessen erleben wir die Wiederholung altbekannter Argumentationsmuster. Ermüdend ist nicht die Debatte an sich. Die Energiewende ist schließlich eine der zentralen Zukunftsfragen für unser Land. (Lars Hünich [AfD]: Ach!) Ermüdend ist vielmehr, dass die Beiträge aus den Reihen der AfD, wie mein Kollege Funke eben schon dargelegt hat, weniger von Fakten als vielmehr von vorgefertigten Narrativen getragen sind. So wird die Diskussion zur Bühne für Schlagworte und nicht für Lösungen. (Vereinzelt Beifall CDU)

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Daniel Münschke

Herr Abgeordneter Gursch, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Dr. Berndt zu?

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Corrado Gursch CDU

Ich werde noch viele Punkte ansprechen und denke, dass ich die Fragen von Herrn Dr. Berndt während meiner Rede noch beantworten werde. (Ah! bei der AfD) Deswegen möchte ich jetzt noch darauf verzichten. – Ich komme zum eigentlichen Antrag und zur Freiflächen-Photovoltaik. Die AfD stellt diese Technologie als umweltschädigend dar, spricht von chemischen Risiken, Brandgefahren und Umweltzerstörung. Dabei verschweigt der Antrag der AfD, dass es bereits klare Regelungen für den Bau solcher Anlagen gibt. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Dann ist jetzt alles gut?) Das ist auch wichtig, denn wir müssen unsere Umwelt und unsere Kulturlandschaft schützen, insbesondere beim Ausbau der erneuerbaren Energien. Denn nur so – das war heute auch schon oft Thema – schaffen wir Akzeptanz. Ich gebe Ihnen gern ein paar Beispiele. Es gibt ein enges Geflecht an Regelungen, das unsere Umwelt schützt. Das Baugesetzbuch regelt bereits explizit, wann PV-Anlagen als bauliche Anlagen überhaupt gebaut werden dürfen. Das Bundesnaturschutzgesetz regelt Anforderungen und Verbote. Auf Landesebene haben wir das Brandenburgische Naturschutzausführungsgesetz, das Gesetz über Umweltverträglichkeitsprüfungen, und wir haben ein mehr als restriktives Landesamt für Umwelt. Dieses Zusammenspiel aus Bundes- und Landesrecht sorgt dafür, dass Umweltschutz und Energieausbau einander nicht widersprechen, sondern Hand in Hand gehen. Dabei können wir ja diskutieren, welche Probleme energiepolitisch mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien einhergehen. Ohne Frage braucht man noch mehr Engagement für schlaue und pragmatische Lösungen. Natürlich brauchen wir Standards, natürlich müssen landwirtschaftliche Interessen berücksichtigt und geschützt werden. Der Nahrungsmittelanbau hat Vorrang vor dem PV-Ausbau. Landwirtschaftliche Flächen, auf denen Agri-PV-Anlagen errichtet werden, dürfen nicht gleich umgewidmet werden. Sie bleiben landwirtschaftliche Flächen, und das ist auch gut so. Aber die wirtschaftliche Situation der landwirtschaftlichen Betriebe ist schwierig. Sie brauchen eine Diversifizierung ihres Geschäftsmodells, auch um Marktschwankungen ausgleichen zu können. Dies tut jeder gute Unternehmer. (Beifall CDU) Die Erzeugung und die nachhaltige Nutzung von Grund und Boden sind dabei das Kerngeschäft unserer Landwirte. Keine Bäuerin und kein Bauer will ihren oder seinen Boden, die Lebensgrundlage, gefährden. Aber sie bzw. er will auch, dass sie effizient genutzt wird. Statt Panikmache fordern wir als CDU Technologieoffenheit mit Maß und Mitte. Wir setzen auf einen verträglichen Ausbau der Photovoltaik für unser Land und unsere Menschen. Das schafft zusätzliche Einnahmequellen, verbessert die Versorgungssicherheit und erhöht die Akzeptanz vor Ort. Ich habe es bereits bei den vorherigen Anträgen deutlich gemacht und stelle hier noch einmal klar: Die Energiewende gelingt nur gemeinsam mit den Menschen in den Kommunen. Wir müssen Akzeptanz schaffen. Wir brauchen Beteiligungsmöglichkeiten vor Ort, Information und Planungssicherheit. Die AfD malt die Welt der Erneuerbaren leider immer sehr dunkel. Doch die Realität ist wie so oft komplexer. Sie verlangt differenzierte Antworten und nicht ideologisch motivierte Generalabrechnungen. Daher müssen wir diesen Antrag ablehnen. Beim nächsten Mal wünsche ich mir wieder eine sachlichere Debatte. (Lars Hünich [AfD]: Dazu haben Sie nicht beigetragen!) Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Daniel Münschke

Die Aussprache setzt für die BSW-Fraktion der Abgeordnete Dorst fort. (Beifall BSW)

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Christian Dorst BSW

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Flächennachfrage beim Bau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen spielt in Brandenburg eine immer größere Rolle, da diese aufgrund kontinuierlich sinkender Kosten inzwischen wirtschaftlich rentabel sind, selbst ohne staatliche Förderung. Einer Kleinen Anfrage der vergangenen Legislaturperiode konnte ich, Stand Juni 2024, entnehmen, dass seit Januar 2019 382 B-Pläne für Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit einer Gesamtfläche von rund 18 000 ha im Planungs- und Informationssystem des Landes Brandenburg als Zielanfrage erfasst worden sind. Das ist eine gewaltige Zahl. Wenn man sie auf eine ungefähre Nutzung von 70 % für reine PV herunterbricht, reden wir von etwa 0,4 % der Landesfläche. Das entspricht dem 1,3-Fachen der Fläche meiner Heimatstadt Königs Wusterhausen. Das ist nicht wenig, aber es geht auch immer, wie Herr Gursch schon sagte, um das Maß, und darum sollte es auch gehen. Es gibt ja hier nicht den Vertreter, der sagt, das sei die einzige Lösung. (Lars Hünich [AfD] in Richtung SPD und CDU zeigend: Doch! Da und da! Die sagen das!) Wir wollen ja eine ausgewogene Debatte führen. Es gibt also schon sehr viele Flächen im Land Brandenburg, für die Baurecht für entsprechende Anlagen geschaffen worden ist oder gegenwärtig noch geschaffen wird. Dafür werden auch im Land Brandenburg immer mehr landwirtschaftliche Flächen in Anspruch genommen. Das ist aus Sicht meiner Fraktion nicht der richtige Weg. Die Ernährungssicherung durch die Landwirtschaft muss ein Schutzgut von überragendem öffentlichem Interesse sein. Der Preis ist zu hoch, wenn allein für Energie mit hohen Gewinnmargen neue Abhängigkeiten entstehen, wie wir sie im Energiesektor gerade teuer abzuschaffen bemüht sind. Ziel muss es sein, auf so wenig neu versiegelter Fläche wie möglich erneuerbare Energien zu erzeugen, dafür aber mit hocheffizienten Anlagen. Aus unserer Sicht kommen deshalb allenfalls ertragsschwache Flächen, auf denen vor dem Hintergrund veränderter klimatischer Bedingungen in Zukunft kaum noch landwirtschaftliche Produktion möglich sein wird, infrage. Insoweit greifen Sie, meine Damen und Herren von der AfD, mit Ihrem Antrag ein wichtiges Thema auf. Fakt ist aber auch, dass bereits heute auf vielen Flächen des Landes Brandenburg aufgrund fachrechtlicher Vorgaben PV-Freiflächenanlagen nicht errichtet werden dürfen. Landes- und Regionalplanungen können Gebiete festlegen, in denen PV-Anlagen auf raumbedeutsamen Flächen gegenwärtig unzulässig sind. Als Beispiele seien hier die regionalplanerischen Vorranggebiete für Landwirtschaft im Freiraumverbund oder Landschaftsschutzgebiete genannt. Diese Diskussion haben wir erst kürzlich im Zusammenhang mit dem Artikelgesetz geführt. Für eine durchgreifende Steuerung von PV-Freiflächenanlagen durch die Regionalplanung fehlt es jedoch an einer wesentlichen bundesrechtlichen Voraussetzung, nämlich an der planungsrechtlichen Privilegierung. Das Baugesetzbuch regelt in § 35 Abs. 1 die im Außenbereich privilegierte Nutzung abschließend. Die Errichtung von PV-Freiflächenanlagen gehört aber ganz überwiegend nicht dazu. Gerade vor dem Hintergrund des in § 35 BauGB zugrunde liegenden Grundsatzes größtmöglicher Schonung des Außenbereichs, der weitgehend von Bebauung freigehalten werden und nur bestimmten Nutzungen offenstehen soll, wird eine Zulässigkeit von PV-Freiflächenanlagen bereits angesichts ihrer herkömmlichen Dimensionierung und in Anbetracht der strengen Anforderungen des Außenbereichsschutzes eher die Ausnahme bleiben. Nicht privilegierte Nutzungen können im Außenbereich, wie ich bereits ausgeführt habe, nur unter sehr beschränkten Voraussetzungen zugelassen werden, durch die erst das Baurecht geschaffen wird. Deshalb können in den Regionalplänen zwar geeignete Flächen als Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete für PV-Freiflächenanlagen festgelegt werden, es ist aber nicht möglich, über die Regionalplanung abschließend zu regeln, dass an anderer Stelle keine PV-Freiflächenanlagen errichtet werden dürfen. Generell ist eine effiziente und gesellschaftlich akzeptierte Integration der PV in verschiedene Lebensbereiche dringend geboten. Integrierte PV ermöglicht eine strikte doppelte Flächennutzung. Zusätzlicher Flächenverbrauch für neue PV-Kraftwerke wird deutlich gesenkt oder gänzlich vermieden. Speziell auf die Anwendung zugeschnittene PV-Anlagen werden dazu mit Landwirtschaft kombiniert, auf künstlichen Seen errichtet, als Hülle von Gebäuden, auf Dächern, Parkplätzen, Verkehrswegen und Fahrzeugen genutzt, oder sie erbringen Ökosystem-Dienstleistungen in bzw. auf renaturierten Biotopen und Moorflächen. Kurz möchte ich noch auf zwei weitere Forderungen Ihres Antrags eingehen. Die Frage, ob PV-Freiflächenanlagen die Biodiversität beeinträchtigen, ist zumindest in einer Hinsicht geklärt – das haben Sie vorhin selbst angeführt. Sie sind auf jeden Fall nicht schlimmer als die intensive landwirtschaftliche Nutzung. (Lars Hünich [AfD]: Na, na, na!) Rückbauverpflichtungen richten sich nach § 35 Abs. 5 und § 179 Abs. 1 BauGB. Darüber hinaus haben die PV-Produzenten seit 2010 ein herstellerübergreifendes Recycling-System eingerichtet. Die am 13. August 2012 in Kraft getretene Fassung der 2025 57 europäischen WEEE-Richtlinie musste bis Ende Februar 2014 in allen EU-Staaten umgesetzt sein.

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Daniel Münschke

Kommen Sie bitte zum Schluss Ihrer Rede.

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Christian Dorst BSW

Jawohl. Deswegen nehme ich auch keine Frage mehr an, Herr Hünich. – Sie verpflichtet Produzenten, PV-Module kostenlos zurückzunehmen und in den Werkstoffkreislauf zurückzuführen. Anders als für das Recycling von Rotorblättern gibt es für die PV-Branche entsprechende Regelungen. (Lars Günther [AfD]: In ganz Europa ist das industriell nicht möglich!) Weiteren gesetzlichen Regelungs- und Ergänzungsbedarf kann ich momentan nicht erkennen. Wir lehnen Ihren Antrag ab. (Beifall BSW)

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Daniel Münschke

Danke sehr. – Für die Landesregierung erhält Minister Keller das Wort. Daniel Keller (Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich, dass ich als Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz heute zu später Stunde meinen Horizont im Hinblick auf Brutvogeluntersuchungen, Fluginsekten, Feldlerchendichte in Deutschland und die Biomasse bei Fluginsekten erweitern kann. Das sind Dinge, über die ich unter diesem Tagesordnungspunkt berichten darf, und das freut mich natürlich sehr. Aber vorab: Herr Günther, ich bin ein bisschen überrascht. Bei den Themen Photovoltaikanlagen und Windkraftanlagen läuft es immer auf die Grundsatzfrage hinaus. Man muss einfach sagen: Sie wollen keine erneuerbaren Energien, Sie wollen diesen Ausbau und auch den Zubau nicht. Heute müssen Insekten, Vögel und anderes dafür herhalten, um das irgendwie zu begründen. Ich weiß nicht, auf welcher Grundlage wir dann diskutieren. Herr Funke und auch andere Kollegen haben schon Studien und Gutachten herangezogen, die deutlich machen, wie es in den einzelnen Bereichen aussieht. Sie führen die gleichen Gutachten an, sagen aber, dass der öffentliche Rundfunk sie ganz falsch interpretiert. Also auch hier gibt es wieder irgendein Narrativ. Und zu Ihrem Kollegen Herrn Drenske – also, wissen Sie, wenn wir über Temperaturen unter einer Photovoltaik-Anlage sprechen: Ja, knapp darunter ist die Temperatur ein bisschen höher. Die Erde und die Wiese darunter sind aber wesentlich kühler, als wenn die Anlagen nicht dort stünden. Das nennt man Verschattung, Schatten. Aber ich habe verstanden, dass die AfD auch nicht an den Schatten glaubt. Sie glauben nicht an die Presse, Sie glauben nicht an Schatten, an Insekten glauben Sie auch nicht, und Sie glauben auch nicht an die Wissenschaft. Das macht die Debatte ein wenig schwierig, muss ich sagen. Manchmal habe ich das Gefühl, ich müsste Sie mitnehmen, und wir müssten es einmal gemeinsam von einem Thermometer ablesen. Ich sage Ihnen: Sie würden noch zu dem Schluss kommen, dass auch das Thermometer Fake News verbreite. All das, muss ich sagen, ist einfach schwierig. (Beifall des Abgeordneten Johannes Funke [SPD]) Ich will jetzt gar nicht so viel berichten. Die Studie sei genannt; es gibt auch Untersuchungen zu einer Solarparkanlage in Weesow-Willmersdorf, die von einer Universität begleitet worden ist. An den Ergebnissen wird deutlich, dass biodiversitätsarme landwirtschaftliche Flächen durch Photovoltaikanlagen sogar eine wesentlich höhere Artenvielfalt aufweisen. Das haben Studien auch belegt; die können wir Ihnen gern noch einmal zuschicken. Wir können jetzt auch über Verdunstung und andere Sachen reden. Wir können darüber reden, dass auch die Biomasse von Fluginsekten bei Messungen dort wesentlich höher war als auf herkömmlichen Agrarflächen oder in Monokulturen, wie Sie sie an anderer Stelle finden. Auch die Feldlerchendichte ist genau auf dieser Fläche größer. Auch andere Arten wie die Dorngrasmücke, die Grauammer, den Neuntöter, die Schafstelze, aber auch die Bachstelze findet man dort in höherer Zahl wieder. Ich will auch erwähnen, dass andere Nahrungsgäste – das muss ich als Wirtschaftsminister einmal vortragen – dort häufiger zu finden sind, nämlich der Bluthänfling, das Braunkehlchen, der Grünspecht, der Mäusebussard, die Ringeltaube, der Steinschmätzer und der Stieglitz. Sie können sich vorstellen, dass die Mitarbeiter in meinem Ministerium riesige Freude daran hatten, mir diese einzelnen Tiere alle aufzulisten. (Johannes Funke [SPD]: Sehr gute Mitarbeiter!) – Ja, ich habe sehr gute Mitarbeiter. Es war ein schöner Exkurs für unser Ministerium. Wir sagen weiterhin: Das Land Brandenburg will den Ausbau von erneuerbaren Energien mit Maß und Mitte. Wir haben einen Vorrang, dass wir das mit der Nahrungswirtschaft in Ausgleich bringen und dass wir hier gute Kompromisse finden. Aber es stimmt nicht – das ist die Grundlage Ihres Antrages –, dass Photovoltaikanlagen in irgendeiner Form schlecht seien für die Biodiversität von Insekten und anderen Tieren. Ich muss sagen: Das – wie sage ich das jetzt, ohne bestimmte Begriffe zu nutzen? – kommt der Wahrheit nicht nur nicht nahe, sondern stimmt so nicht. Ich sage vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall SPD und BSW)

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Daniel Münschke

Danke für den Redebeitrag, Herr Minister. Das war wieder ein Paradebeispiel für: Vorher denken und dann reden! Das kann funktionieren. (Minister Daniel Keller: Das ist jetzt für Herrn Günther wichtig!) – Das war allgemein gesagt. Jetzt gibt es zwei Kurzinterventionen zu Ihrer Rede, von Herrn Günther und von Herrn Drenske. (Lars Hünich [AfD]: Herr Drenske zieht zurück!) – Herr Drenske zieht zurück. Herr Günther hat sich für eine Kurzintervention gemeldet, und die kann er jetzt anbringen. Bitte schön. (Beifall AfD)

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Lars Günther AfD

Herr Keller, erst einmal danke, dass die Mitarbeiter Ihres Hauses sich in den 17 Fußnoten, die wir in dem Antrag als Quellenangaben untergebracht haben, nicht verloren haben. Das war bei Ihnen anscheinend anders. (Vereinzelt Beifall AfD) Dass Sie den Antrag offenbar nicht gelesen haben, macht mich traurig. Sie sind tatsächlich nicht auf den Antrag in Gänze eingegangen, auch nicht auf die fünf Unterpunkte in meiner Rede. Das ist traurig; da hätte ich von Ihnen mehr erwartet. Sie haben vorhin ja schon meinem Kollegen gesagt, dass Sie dieser Antrag ein bisschen langweile, dass wir ihn hätten zurückziehen sollen oder dass wir die Beratung hätten vertagen sollen. Ich finde aber, dass es ein wichtiges Thema ist. Sie sind ja Wirtschaftsminister. Ich sage Ihnen einmal, was Herr Trump Anfang der Woche auf der UN-Sitzung gesagt hat: Warum werden fast alle Windräder bzw. Anlagen für die Erzeugung sogenannter regenerativer Energieformen – ich habe es schon gesagt: 2050 werden es 95 % sein – in China hergestellt? Warum nutzt China diese nicht? China nutzt lieber Öl, Kohle, Gas und auch Kernenergie. Europa und Deutschland gebühre eine große Ehre, sagte er weiter: Sie haben total und alternativlos auf grüne Energien gesetzt, und jetzt sind sie pleite. Grüne Energie heißt bankrott sein. Danke schön, Deutschland, dass wir aus Ihrem schlechten Vorbild lernen konnten, dass es so nicht geht. Erst hieß es, dass die globale Abkühlung uns bedrohe. Dann hieß es, dass die globale Erwärmung uns bedrohe. Dann war es egal, ob es wärmer oder kälter wird. Dann hieß es neutral, dass der Klimawandel und der Kohlendioxid-Fußabdruck uns bedrohten. Das sind Lügen von sehr dummen Menschen. (Beifall AfD) Das sind Breitseiten über Breitseiten. Nichtsdestotrotz verlieren wir durch Ihre schlechte Politik unsere internationale Wettbewerbsfähigkeit. Machen Sie so weiter, und dann sind wir richtig bankrott. (Beifall AfD)

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Daniel Münschke

Herr Minister Keller, möchten Sie erwidern? – Das ist der Fall. Sie haben das Wort. Bitte sehr. Daniel Keller (Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz): Ich habe die Kurzintervention zur Kenntnis genommen und muss sagen: Ja, ich war ein bisschen frevelig mit Ihren anderen Punkten, frevelig mit Ihren Aussagen in Ihrer Rede. Aus Ihrer Rede habe ich nur das Thema Biodiversität aufgegriffen. Ich habe aufgegriffen, dass Sie alles, was die öffentlichrechtlichen Medien über die Studien gesagt haben, für nicht wahr halten. Ich kann auch aufgreifen, was Sie gerade gesagt haben: Neben China ist auch Indien ein großer Solarglas- bzw. Photovoltaikanlagen-Exporteuer. Beide bauen sie auch selbst Solaranlagen auf. Beide Länder haben sich in größerem Rahmen verpflichtet, die erneuerbaren Energien weit nach vorne zu stellen. Warum? Indien importiert einen großen Teil seines Öls aus Russland. Auch Indien hat das große Thema der Resilienz und das Thema, sich unabhängig zu machen. Die Ziele von Indien im Bereich des Ausbaus erneuerbarer Energien – bei Wind, aber vor allem bei Solar – sind wesentlich höher als die unseren. Dementsprechend müssen Sie da vielleicht ein bisschen genauer hinschauen. Jetzt wollen wir es schnell noch abhandeln: Sie haben in Ihrem Antrag das Thema Waldrodung für Photovoltaik-Anlagen angesprochen. Die Kollegen haben es schon richtig dargestellt: Es ist mitnichten der Fall, dass es zur Umwandlung von Wald oder zur Waldrodung für Photovoltaik-Anlagen kommt. Das haben Sie zum Teil geschrieben. Das stimmt so nicht. Sie haben weiterhin in Ihrem Antrag geschrieben, dass es nicht wirtschaftlich sei. Wir haben in vielen Sitzungen, auch schon im Wirtschaftsausschuss, ausgeführt, worin die Wirtschaftlichkeit beim Thema erneuerbare Energien besteht. Auch dies sehen Sie nicht. Wir können jetzt auch auf die Strompreise kommen, die bei der erneuerbaren Energie entstehen; sie sind relativ günstig. Wir hatten hier auch das Thema Grundlastfähigkeit. Das haben wir an anderer Stelle schon ausführlich erklärt. Wenn Sie wünschen, können wir dazu aber auch noch mal ein Referat halten. 2025 59 Sie haben noch gesagt, dass es hier um Flächenverbrauch, Flächenversiegelung und Ähnliches gehe. Wir alle haben in den Wortbeiträgen deutlich gemacht, dass das in Ihrem Antrag Dargestellte nicht stimmt, da weitere Nutzungen, vor allem von Insekten und anderen Tieren, auf diesen Flächen weiterhin möglich sind. Dementsprechend muss ich sagen, dass wir hier Stück für Stück Ihre Argumentation durchgegangen sind. Ich kann mich nur entschuldigen, dass es in Ihrem Antrag kaum einen Punkt gibt, der nicht unwidersprochen geblieben ist. Aber das liegt eher an Ihrer Qualität und nicht an unserer. – Vielen Dank. (Beifall SPD)

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Daniel Münschke

Damit sind wir am Ende der Aussprache angelangt und treten in die Abstimmung ein. Wir kommen zu dem Antrag „Für Natur-, Arten- und Landschaftsschutz – kein weiterer Ausbau von Freiflächen-Photovoltaikanlagen“ auf Drucksache 8/1409. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Ich schließe Tagesordnungspunkt 7 und rufe Tagesordnungspunkt 8 auf. TOP 8: Chancen für unseren ländlichen Raum schaffen - Daseinsvorsorge stärken Antrag der CDU-Fraktion Drucksache 8/1489 Entschließungsantrag der SPD-Fraktion und der BSW-Fraktion Drucksache 8/1782 Die Aussprache wird für die antragseinreichende Fraktion der Abgeordnete Bommert beginnen. Frank Bommert (CDU):* Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir erst einmal eine Bemerkung in eigener Sache, weil ich heute so oft darauf angesprochen wurde: Das ist hier nicht der FDP-Gedächtnisanzug, und ich bin auch nicht der Freund von Biene Maja. Ich will einfach nur etwas Farbe in diesen tristen Landtagsalltag bringen und habe deshalb gedacht: Ich tue mal etwas für die Farbe und zur Aufheiterung der Person. (Beifall CDU) Aber jetzt zum Antrag, meine Damen und Herren. Leben auf dem Land sollte kein Leben zweiter Klasse sein. Leider erleben wir aber gerade, dass, wenn man übers Land fährt, ehemalige Verkaufsstellen geschlossen werden. Wir sehen oft, dass es kleine Einzelhändler, kleine Läden, die vorher da waren, nicht mehr gibt. Wenn man die B 5 hochfährt, sieht man, dass selbst große Discounter wie Aldi an bestimmten Stellen schon geschlossen haben. Es ist schlecht, wenn Landstriche regelrecht verwaisen, wenn der Einkauf nicht gewährleistet ist, gerade für ältere und nicht mobile Leute in abgelegenen Ortschaften. Das werden wir hier rund um Potsdam nicht so erleben; aber wir sollten dem dort, wo es dazu kommt, entgegenwirken. Was wir in unserem Antrag fordern, meine Damen und Herren, kostet kein Geld. Es kostet schlicht kein Geld. Wir müssen nur ein paar Paragrafen ändern. Ich bringe ein Beispiel aus Oberhavel: Dort haben wir schon eine smarte Einkaufsstelle. Man kann per App bestellen, hingehen, etwas eintippen, dann bekommt man es, und es ist okay. In der Gemeinde Rückersdorf in Elbe-Elster will man aber ein anderes Modell fahren: Man geht hinein, geht dort durch, packt sich sein Zeug in den Korb und nimmt es dann mit. Das geht laut geltendem Ladenöffnungsgesetz nicht, und deshalb fordern wir in unserem Antrag, dass es geändert wird. Wir leben in einer sich so schnell ändernden Welt, und smarte Verkaufsstellen sind ein Stück weit die Lösung; sie könnten auch für die abgelegenen Orte in Brandenburg eine echte Hilfe sein. (Beifall CDU) Normalerweise hätte ich die Zeit genutzt, um an dieser Stelle mehr dazu auszuführen. Aber ich finde es toll, dass die Koalition unseren Antrag aufgenommen hat. Sie hat ihn geringfügig geändert – ein bisschen hier, ein bisschen da –, aber letztlich bleibt es unser Antrag. Trotzdem finden wir das schön. Es geht hier um die Bürger Brandenburgs, und deshalb freuen wir uns natürlich, dass die Koalition das aufnimmt. Der Bürgermeister von Rückersdorf, mit dem ich vorhin noch telefoniert habe, freut sich über unsere Initiative. Er weiß, von wem es kommt, und ist daher trotzdem glücklich, wenn das heute hier verabschiedet wird; denn am Ende des Tages ist es wirklich so, dass es den Leuten vor Ort helfen würde. Deshalb bin ich auch gespannt auf die Ausführungen der Koalition, die jetzt kommen; ich habe ja dann noch ein bisschen Zeit, darauf zu antworten. – Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Daniel Münschke

Danke sehr. – Bevor wir die Aussprache fortsetzen, möchte ich mir erlauben, die Mitglieder der Jungen Union Teltow-Fläming, die auf Einladung des Abgeordneten Danny Eichelbaum bei uns zu Gast sind, ganz herzlich im Plenarsaal zu begrüßen. Seien Sie uns herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall) Die Aussprache wird Frau Abgeordnete Graßmel, SPD-Fraktion, fortsetzen. (Beifall SPD)

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Nadine Graßmel SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es geht heute um nichts weniger als um die Lebensqualität der Menschen in Brandenburg. Gerade in unseren ländlichen Regionen erleben wir bei einfachen Lebensmitteln seit Jahren einen Rückzug klassischer Versorgungsangebote. Dorfläden schließen, die Wege zur nächsten Verkaufsstelle werden immer länger. Das ist allen regionalen und überregionalen Medien zu entnehmen. Für viele Menschen bedeutet das mehr Zeitaufwand, mehr Abhängigkeit von Nachbarn oder Angehörigen und weniger Selbstständigkeit. Die Einkaufsmöglichkeiten werden zunehmend knapper. Das schränkt den Alltag der Menschen massiv ein, und genau das wollen wir heute ändern. Wir müssen das Land neu denken, auch bei Nahrungsmitteln. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Wir brauchen moderne und praxistaugliche Lösungen. Die klassische Ladenstruktur kann diesen Bedarf vielerorts nicht mehr decken. Wirtschaftlich ist das oft nicht darstellbar. Wir müssen also neue Wege gehen, um die Grundversorgung auf dem Land zu sichern. Sehr geehrte Damen und Herren, da sind digitale Verkaufsstellen, Smart Stores oder begehbare Warenautomaten echte Lösungsansätze, wie man sie auch aus anderen Ländern kennt; denn sie ermöglichen den Zugang zu Lebensmitteln und Dingen des täglichen Bedarfs rund um die Uhr, ohne dass dauerhaft Personal vor Ort sein muss. Sie sind flexibel aufstellbar, platzsparend und können genau dort eingesetzt werden, wo klassische Läden nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden können. Daher sind diese Angebote eine große Chance für alle. Sie entlasten Familien, die nicht jedes Mal lange Wege auf sich nehmen müssen, und geben älteren Menschen ein Stück Selbstständigkeit zurück – Stichwort: demografischer Wandel. Nicht zu unterschätzen ist: Sie schaffen neue Absatzwege für regionale Produkte, die von unseren landwirtschaftlichen Betrieben direkt verkauft werden können. Doch aktuell fehlt die rechtliche Klarheit. Das Brandenburgische Ladenöffnungsgesetz bildet diese modernen Formen des Einkaufens noch nicht ab. Für Warenautomaten gibt es bisher gar keine Regelungen, und für Smart Stores gelten die gleichen Öffnungszeiten wie für normale Geschäfte. Das verunsichert Betreiber und schreckt Investoren ab. Projekte, die eigentlich eine Versorgungslücke schließen könnten, kommen so gar nicht erst zustande. Genau hier müssen wir handeln, wenn wir die Lebensqualität im ländlichen Raum sichern wollen. Unser Entschließungsantrag gibt der Landesregierung deshalb einen ganz klaren Auftrag: Das Land benötigt eindeutige gesetzliche Definitionen für moderne Verkaufsstellen, um Rechtssicherheit herzustellen. Also: Weniger Bürokratie für Direktvermarkter, damit regionale Produkte unkompliziert und zeitlich flexibel verkauft werden können, und darüber hinaus die Möglichkeit, diese Einrichtungen an Sonn- und Feiertagen zu nutzen, ohne die Sonn- und Feiertagsruhe für Beschäftigte anzutasten. Ich finde, das ist eine ausgewogene Lösung. Sie schützt die verfassungsrechtlich garantierte Ruhe und ermöglicht gleichzeitig den Bürgerinnen und Bürgern, selbst zu entscheiden, wann sie einkaufen möchten. Genau das wollen wir heute in Angriff nehmen. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Noch ein Punkt ist wichtig: Diese modernen Verkaufsformen stehen nicht in Konkurrenz zur bestehenden Ladenstruktur. Klassische Geschäfte mit Personal behalten ihre Berechtigung. Sie bleiben zentraler Bestandteil unserer Versorgung. Unser Ziel ist ein Alternativangebot, das die Versorgungslücken schließt, ohne bestehende Strukturen zu gefährden. Sehr geehrte Damen und Herren, ich komme zum Ende. Unser Ziel ist klar: Das Leben auf dem Land muss attraktiv bleiben. Dazu gehört eine verlässliche Versorgung mit Lebensmitteln, zu Tag- wie zu Nachtzeiten.

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Daniel Münschke

Frau Abgeordnete, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten John zu?

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Nadine Graßmel SPD

Nein. – Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, die gesetzliche Grundlage zu modernisieren: pragmatisch, zukunftsorientiert und im Interesse der Menschen in Brandenburg. Wenn wir also wollen, dass unsere Dörfer lebendig bleiben, dass junge Familien bleiben oder zurückkehren, dass ältere Menschen selbstbestimmt leben können, müssen wir hier handeln. Nicht zuletzt greift der Antrag auch Forderungen der Enquetekommission „Zukunft der ländlichen Regionen vor dem Hintergrund des demografischen Wandels“ aus der 6. Wahlperiode auf. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW – Lars Hünich [AfD]: Aus der 6. Wahlperiode!) Jetzt können und müssen wir zeigen, dass Brandenburg Innovationen nicht bremst, sondern ermöglicht, auch bei Lebensmitteln. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW)

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Daniel Münschke

Danke. – Für die AfD-Fraktion erhält der Abgeordnete Zimmermann das Wort in der Aussprache. (Beifall AfD)

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Tim Zimmermann AfD

Herr Präsident! Werte Kollegen! Liebe Brandenburger! Der Landtag soll also feststellen, dass die regionale Vermarktung und der Zugang zu lebensnotwendigen Gütern auf dem Land vor erheblichen Herausforderungen stehen. – So weit, so nicht neu. 2025 61 Weiter heißt es: „In zahlreichen ländlichen Regionen führen demografischer Wandel, Betriebsaufgaben im Einzelhandel und die Ausdünnung der Nahversorgung zu Versorgungsengpässen.“ Auch da sind wir d’accord. Das war es dann aber auch schon mit den Übereinstimmungen in den Sichtweisen unserer Fraktionen. Mir stellt sich hier eher die Frage: Wie konnte sich die Situation überhaupt erst so zuspitzen? (Zuruf des Abgeordneten Frank Bommert [CDU]) Ich will es Ihnen sagen: Sie haben es in den letzten 35 Jahren so weit gebracht, dass es dazu kommen konnte. (Dr. Jan Redmann [CDU]: Oh!) Warum ist es denn so, dass vor allem junge Leute wegziehen und immer weniger von ihnen auf dem Land leben? Warum ist es denn so, dass die Einzelhandelsunternehmen aufgeben? Doch nicht, weil die Betreiber keine Lust mehr hätten – obwohl ich auch dafür Verständnis hätte bei den Belastungen, mit denen sie ständig zu kämpfen haben. Die Landbevölkerung schrumpft seit Jahren, weil Sie, die CDU und die SPD, schuld an dieser Misere sind. (Frank Bommert [CDU]: Quatsch!) Sie sind nicht die Lösung für das Problem, sondern Sie sind die Ursache. Sie haben sich nicht ausreichend um die Situation auf dem Land gekümmert. Sie geben Unmengen Geld für irrsinnige ideologische Projekte ohne Nutzen für die Menschen aus, während es gleichzeitig nicht einmal ein vernünftiges Mobilfunknetz gibt. Im Dschungel von Thailand oder in der Wüste von Ägypten gibt es ein besseres Netz. Arbeitsplätze gehen verloren, weil es an Digitalisierung und an günstigem Strom fehlt. In Oranienburg dauert es schon Jahre, ein Glasfasernetz zu errichten, weil es angeblich wegen der Kampfmittel bei der Freigabe für die Verlegung hapert. Wie hat denn die Telekom bisher die Kupferleitungen in den Boden bekommen? Industriearbeitsplätze bei Riva in Hennigsdorf und möglicherweise auch bei Alstom fallen wegen Ihrer Energiepolitik und ihren Bürokratievorgaben weg. (Beifall AfD) Und alles, was der Wirtschaftsminister tut, ist, im Wirtschaftsausschuss zu verkünden, dass es wieder mehr Arbeitslose gibt und die Kurzarbeit bei Riva beendet sei, weil gerade einmal 50 von 600 Mitarbeitern ein paar Wochen lang ihren Job machen und Vorprodukte verarbeiten durften, die mal eben herangekarrt wurden. Auch das ist inzwischen wieder vorbei. Mittlerweile haben mehr als 100 Mitarbeiter den Betrieb verlassen, weil sie keine Zukunft mehr sahen. Immer auf den Bund zu warten, reicht eben nicht. Stellen Sie sich doch einmal in die erste Reihe, wenn es darum geht, Arbeitsplätze zu verteidigen. Gehen Sie einmal zum Bund und warten Sie nicht immer darauf, dass er sich bei Ihnen meldet. Stattdessen verseuchen Sie das Land mit Windrädern und PV-Anlagen. Wo vor wenigen Jahren noch Menschen in der Landwirtschaft gearbeitet haben, stehen heute gigantische Solarglasflächen, die die Luft aufheizen und die Böden austrocknen. Wald wird abgeholzt, um riesige Windräder zu errichten, die zwar den Reichtum einiger weniger mehren, aber keine stabile Energieversorgung gewährleisten. Menschen werden dadurch eher dazu angeregt, wegzuziehen, weil sie die Verschandelung ihrer Heimat nicht ertragen wollen. Sie haben die Steuerlast, direkt und indirekt, ständig weiter erhöht. Der diesjährige Steuerzahlergedenktag war erst am 13. Juli. Sie haben immer mehr Bürokratie aufgebaut. Ein seit Jahren bestehendes Fitnessstudio in meinem Wahlkreis, ein stilles Gewerbe, darf seine Öffnungszeiten nicht ausweiten, weil es dafür einer baubehördlichen Genehmigung bedarf. Was für ein Irrsinn! Ihre Politik macht es einfach unattraktiv, auf dem Land zu leben und zu arbeiten. Es ist doch kein Wunder, dass die Leute wegziehen und dass die Landbevölkerung schwindet. (Beifall AfD) Die Forderung in diesem Antrag ist nur eine der leider sehr wenigen verbleibenden Möglichkeiten, den Karren wieder etwas aus dem Dreck zu ziehen. Personallose Selbstbedienungseinrichtungen oder Verkaufsautomaten könnten doch im Ladenöffnungsgesetz einfach unberücksichtigt bleiben. Natürlich sollen die Bauern auf ihren Höfen ihre Produkte auch am Wochenende verkaufen dürfen. Wenn ihnen die Arbeit dann zu viel wird, werden sie es schon so machen, dass es passt. Es ist doch kein riesiger Supermarkt mit vielen Angestellten. Wir werden Ihrem Antrag zustimmen, aber bitte kümmern Sie sich im nötigen Umfang auch um die Umsetzung und machen Sie vor allem den ländlichen Raum attraktiver. Sorgen Sie für eine ordentliche Kinderbetreuung und Schulbildung. Fördern Sie wirkungsvoll den öffentlichen Nahverkehr. Lassen Sie uns eine moderne digitale Infrastruktur aufbauen. Schaffen Sie unnütze Bürokratie ab und, und, und. Unterstützen Sie die Menschen, wo es nur geht. (Beifall des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Dann werden sie sich auch gern und in ausreichender Zahl auf dem Land niederlassen. Das wird für die regionale Wirtschaft und auch für Selbstständige und Gewerbetreibende eine sich lohnende attraktive Nahversorgung ermöglichen. Dieser Antrag wäre hinfällig, wenn Selfservice Shops und Hofläden einfach nur eine moderne Vertriebsform darstellten und grundsätzlich ohne Bürokratie zulässig wären. Nur kurz zum Antrag der Koalitionsfraktionen.

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Daniel Münschke

Dazu wird Ihnen leider keine Zeit mehr bleiben. (Lars Hünich [AfD]: Das braucht man auch nicht!) Sie ist bereits abgelaufen. Finden Sie ein Schlusswort.

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Tim Zimmermann AfD

Der Antrag ist obsolet und komplett überflüssig. Wir lehnen ihn ab. (Beifall AfD)

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Daniel Münschke

Dann fahren wir in der Aussprache mit dem Beitrag des Abgeordneten Kutsche für die BSW-Fraktion fort. (Beifall BSW – Lars Hünich [AfD]: Jetzt bin ich gespannt!)

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Andreas Kutsche BSW

Herr Präsident! Herr Zimmermann, auf den Antrag der Koalitionsfraktionen komme ich noch zu sprechen. Dann kann ich darauf eingehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Gäste! Der ländliche Raum steht vor großen Herausforderungen; das haben wir heute schon gehört. Geschäfte schließen, Wege werden länger, ältere Menschen und Familien ohne Auto sind und werden benachteiligt. Hierfür braucht es neue und kluge Lösungen. Personenlos betriebene, voll automatisierte Verkaufsstellen, sogenannte Smart Stores, können dabei eine Rolle spielen; denn wir müssen realistisch sagen, die kleinen Supermärkte, Tante-Emma-Läden oder Kioske sind vielerorts verschwunden – das wurde auch schon gesagt. Automaten oder Smart Stores können dabei helfen, Lücken in der Grundversorgung zu schließen. Allerdings gibt es einen rechtlichen Unterschied: Während Warenautomaten vom Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetz nicht erfasst sind und deshalb ohne zeitliche Einschränkung betrieben werden dürfen, gilt dies für Smart Stores nicht. Diese innovativen Angebote sind dadurch in ihrer wirtschaftlich sinnvollen Nutzung eingeschränkt. Das wollen wir mit unserem Entschließungsantrag ändern. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD) Wir fordern die Landesregierung auf, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes vorzulegen. Klarzustellen ist: Neben Warenautomaten sollen auch personenlos betriebene, voll automatisierte Verkaufsstellen an sieben Tagen pro Woche, rund um die Uhr geöffnet werden dürfen – unter Wahrung des verfassungsrechtlichen Schutzes der Sonn- und Feiertagsruhe. Das ist mir bis jetzt in allen Reden hier zu kurz gekommen. Das heißt nämlich ausdrücklich: keine Sonntagsarbeit für das Auffüllen oder Reinigen dieser Läden. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD) Die Ruhe des Sonntags bleibt für uns unantastbar. Gleichzeitig ist uns wichtig: Smart Stores dürfen nicht zur weiteren Verdrängung kleiner, inhabergeführter Geschäfte oder auch von Tankstellen führen, sodass sie geschlossen werden; denn diese leisten weit mehr als reine Versorgung. Sie sind Orte der Begegnung, des Austauschs, der sozialen Vernetzung. Für viele Menschen sind sie sogar lebenswichtig, gerade dort, wo Einsamkeit und Abwanderung Themen sind. (Beifall BSW) Wenn künftig voll automatisierte Verkaufsstellen rund um die Uhr geöffnet haben, geraten kleine Läden mit Personal massiv unter Druck. Auch die Tarifverträge im Einzelhandel laufen Gefahr, weiter unter Druck zu geraten. Gerade dort werden aber die Arbeitsplätze geschaffen, in den Einzelhandelsläden, regionale Strukturen gesichert und soziale Teilhabe ermöglicht. Wer Daseinsvorsorge ernst meint, darf diese Strukturen nicht schwächen. (Beifall BSW) Darum sagen wir klar: Smart Stores ja, aber nur kontrolliert, klug und ergänzend. Die Kommunen müssen die Möglichkeit haben, regional angepasste Konzepte zu entwickeln. Hier wird immer vom ländlichen Raum gesprochen. Wir regeln die Smart Stores ja nicht nur für den ländlichen Raum, wir regeln sie für Gesamtbrandenburg. Das gilt dann eben auch für die großen Städte. Dort können sie schon zur Konkurrenz werden. Die Kommunen müssen steuern können, wo Smart Stores sinnvoll eingesetzt werden, ohne dabei die Läden zu verdrängen. Vorrangig sollten weiterhin Dorfläden und Genossenschaftsmodelle gefördert werden, die von Bürgerinnen und Bürgern getragen werden. Auch Mehrgenerationenprojekte, die Laden, Café und Treffpunkt miteinander verbinden, leisten einen wichtigen Beitrag. Sie sichern nicht nur die Warenversorgung, sondern, wie gesagt, auch die soziale Teilhabe. Solche Projekte stellen echte menschennahe Daseinsvorsorge her und dürfen nicht aus dem Blick geraten. Smart Stores können hierfür wie gesagt eine sinnvolle Ergänzung sein, aber nur dort, wo andere Ansätze nicht mehr greifen. Ja zur Innovation, ja zum Schließen von Versorgungslücken durch Smart Stores und ja zur rechtlichen Absicherung, damit diese rund um die Uhr betrieben werden dürfen – aber nicht auf Kosten kleiner Läden, nicht auf Kosten sozialer Teilhabe und nicht auf Kosten des verfassungsrechtlichen Schutzes der Sonn- und Feiertagsruhe. Keine Sonntagsarbeit für das Auffüllen oder Reinigen der Läden. Mit dem Entschließungsantrag erteilen wir der Ministerin zunächst den Auftrag, einen Gesetzentwurf zu erstellen. Unsere Prämissen, wie ein Gesetz auszusehen hat, habe ich hier benannt. Ich danke Ihnen und wünsche uns einen schönen Debattenverlauf. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD)

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Daniel Münschke

In der Aussprache erhält für die Landesregierung Ministerin Müller das Wort. (Beifall BSW) 2025 63

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Britta Müller

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete der CDU-Fraktion! Ihr neuer Antrag zu den Ladenöffnungszeiten liegt voll im Trend; denn die Frage, wie man für die voll automatisierten Verkaufsstellen, die sogenannten Smart Stores, gute Regelungen finden kann, beschäftigt, wie Sie wissen, aktuell auch die Landesregierung, insbesondere mein Ministerium. Erst im Juli 2025, also in diesem Jahr, hat der Landtag über Ihren Antrag zur Thematik Ladenöffnung beraten. Damals hatte ich Ihnen von meiner auf der Landrätekonferenz ausgesprochenen Einladung zum Fachaustausch zum Thema Smart Stores mit den Landkreisen und kreisfreien Städten berichtet. Heute kann ich Ihnen sagen, dass der Austausch stattgefunden hat. Teilgenommen haben neben der kommunalen Ebene auch die besonders betroffenen Ressorts wie das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft. Ich möchte meiner Kollegin Mittelstädt noch einmal ganz herzlich für ihre persönliche Teilnahme am Austausch danken; (Vereinzelt Beifall BSW) denn sie hat insbesondere die ländliche Perspektive noch einmal in unsere Diskussion gebracht. Aber auch das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, das Ministerium des Innern und für Kommunales, das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie sowie das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung waren an den Beratungen im Rahmen des Fachgesprächs beteiligt. Sie hören schon heraus: Das ist nicht nur ein Thema der Ladenöffnung, welche zu meinem Verantwortungsbereich gehört, sondern es betrifft auch andere Fragen. Im Ergebnis des Austauschs streben wir eine rechtssichere, unbürokratische Lösung an, bei der auch die kommunale Ebene einen Entscheidungsspielraum erhält. Der Austausch mit den anwesenden Landräten und kommunalen Vertreterinnen und Vertretern hat verdeutlicht, dass die Landkreise und kreisfreien Städte in unterschiedlichem Maße betroffen sind und daher aus kommunaler Sicht verschiedene Aspekte zu betrachten sind. Auf dem Weg zu einer gesetzlichen Regelung ist das Gespräch mit den Landkreisen und kreisfreien Städten ein erster wichtiger Schritt, denn die örtlichen Ordnungsbehörden haben die Aufsicht über die Einhaltung des Ladenöffnungsgesetzes. Überdies ist die kommunale Ebene oft die erste Anlaufstelle, wenn es um Fragen der Ansiedlung neuer Verkaufsstellen geht. Natürlich sind in den Kommunen die Sorgen und Herausforderungen des menschlichen Miteinanders am unmittelbarsten zu spüren. Deshalb ist es für mich wichtig, die Sichtweisen und Erfahrungen, die es vor Ort gibt, von Anfang an in die Überlegungen einzubeziehen, um den Umgang mit vollautomatisierten Verkaufsstellen sozial, menschlich und rechtssicher gestalten zu können. Im weiteren Verfahren sind aber selbstverständlich auch die von einer zukünftigen Regelung betroffenen Interessenvertretungen einzubeziehen. Neben dem Landkreistag und dem Städte- und Gemeindebund werden die Gewerkschaften, die Kirchen, die Industrie- und Handelskammern sowie der Handelsverband ihre Perspektiven und ihre Expertise zu den Auswirkungen auf Beschäftigte, Unternehmen, Verbraucherinnen und Verbraucher sowie auf den sozialen Zusammenhalt einbringen können. Nur so wird es gelingen, eine Regelung zu treffen, die zu unserer Lebenswirklichkeit passt, unserem sozialen Miteinander Rechnung trägt und rechtssicher ist, weil sie im Einklang mit unserem verfassungsrechtlichen Wertesystem steht. Dabei streben wir eine zügige, aber sorgfältig abgewogene Lösung an. Die neuen Möglichkeiten, die der technische Fortschritt im Bereich der Smart Stores bietet, sind mir bewusst. Gerade im ländlichen Raum können solche Konzepte einen wichtigen Beitrag zur Sicherung einer verlässlichen und kosteneffizienten Versorgung ebenso wie zur Stärkung der regionalen Wertschöpfung leisten. Auch in unseren Städten können sie das bestehende Angebot sinnvoll ergänzen. Zu berücksichtigen ist dabei, dass Smart Stores wie Warenautomaten personallos betrieben werden können. Deshalb sollten sie auch entsprechend öffnen können. Gleichwohl sind die möglichen Folgen in den Blick zu nehmen, zum Beispiel für Arbeitsplätze im Einzelhandel, für technikferne Menschen und auch für den Sonn- und Feiertagsschutz, der den Gleichklang der Arbeitsruhe gewährleistet und damit Tage definiert, an denen die meisten Menschen selbstbestimmt gemeinsam Zeit genießen und gestalten können. Das darf dabei nicht ignoriert werden. Eine wesentliche Grundlage für unseren sozialen Zusammenhalt ist die Sonn- und Feiertagsruhe; deshalb ist sie verfassungsrechtlich besonders geschützt. Unser Brandenburgisches Ladenöffnungsgesetz bietet bereits umfängliche Möglichkeiten für Ladenöffnungszeiten an sechs Tagen rund um die Uhr. Allein der Verkauf an Sonn- und Feiertagen ist rechtlich begrenzt. Auch bezogen auf diese Tage gibt es bereits viele Ausnahmemöglichkeiten. Jede Ausnahme braucht aber eine klare und nachvollziehbare Rechtfertigung und darf nicht dazu führen, dass der verfassungsrechtliche Rahmen überschritten wird. Sonst hat eine Ausnahme keinen Bestand.

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Daniel Münschke

Darf ich kurz an Ihre Redezeit erinnern, Frau Ministerin?

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Britta Müller

Ich komme jetzt zum Schluss. – Meine Regelungsvorschläge sollen deshalb nicht kurzfristig wirken, sondern langfristig tragen. Ich möchte ermöglichen, nicht verhindern. Deshalb danke ich der Regierungskoalition für den Auftrag, das Brandenburgische Ladenöffnungsgesetz in Bezug auf die Smart Stores anzupassen. (Steeven Bretz [CDU]: Und der Fraktion der CDU sicherlich auch! Haben wir gern gemacht!) Es geht darum, die neuen Chancen sinnvoll zu nutzen, ohne die gesellschaftliche Balance zu gefährden oder den verfassungsrechtlichen Rahmen zu überschreiten. (Steeven Bretz [CDU]: So macht Politik Spaß, dieses neue Miteinander!) Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BSW, vereinzelt SPD sowie des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU])

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Daniel Münschke

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Für die antrageinreichende Fraktion hat der Abgeordnete Bommert erneut das Wort, und aufgrund der etwas großzügig genutzten Redezeit der Landesregierung hat er jetzt noch 8:27 Minuten zur Verfügung. (Heiterkeit und Beifall CDU) Ich weise kurz darauf hin, dass der SPD-Fraktion noch eine Minute und 40 Sekunden zur Verfügung stehen, der BSW-Fraktion eine Minute und 43 Sekunden, der AfD-Fraktion 58 Sekunden und, wie eben erwähnt, der CDU-Fraktion 8:27 Minuten. Sie können mir während der Rede des Abgeordneten Bommert alle ein Zeichen geben, ob Sie diese Zeit in Anspruch nehmen wollen. – Herr Bommert, Sie haben das Wort. Frank Bommert (CDU):* Vielen Dank, Herr Vizepräsident. – Frau Ministerin und Herr Kutsche, bitte tun Sie mir einen Gefallen: Verkomplizieren Sie nicht, was der eigentliche Antrag will, damit wir es jetzt nicht so darstellen, dass nachher alle wieder Angst haben, es zu beschließen. Lassen Sie es uns ganz einfach machen: Wir müssen nur ein paar Paragrafen ändern, und schon ist das geregelt. Der Rest ist im Ladenöffnungsgesetz geregelt. Herr Zimmermann, jetzt komme ich erst einmal zu Ihnen. Ich glaube, in der Schule würde man sagen: Setzen, Sechs, Thema verfehlt! – Sie haben hier Sachen erzählt, die nichts mit unserem Antrag zu tun haben. Von Arbeitsplätzen auf dem Land verschwindet kein Laden. Arbeitsplätze sind nicht weggefallen, weil die CDU, die SPD oder sonst wer da war. Arbeitsplätze auf dem Land sind einfach dort weggefallen, wo früher LPGs waren. Dort haben früher 300 Leute gearbeitet, und heutzutage machen das Landwirte mit zehn bis zwölf Leuten. Es greift nun einmal eine Modernisierung um sich, und deshalb gibt es auf dem Land auch keine Arbeitsplätze. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD) Es ist wie im Mittelalter und schon vorher: Menschen ziehen der Arbeit hinterher, klar. Wenn sie irgendwo in der Prignitz keine Arbeit mehr finden, werden sie sich fragen: Was mache ich? – Das hat aber nichts mit irgendeiner Politik, sondern hat einfach mit der wirtschaftlichen Entwicklung zu tun. Das haben Sie verkannt. Riva hat nichts damit zu tun, wenn in Neulöwenberg jemand wegzieht, weil da kein Laden ist. Das hat überhaupt nichts miteinander zu tun. Läden gehen ja auch dorthin, wo Leute einkaufen. Wenn Leute wegziehen, wird dort niemand einkaufen. Ich weiß nicht, wo Sie da nicht aufgepasst haben. Und Windräder haben schon gar nichts mit dem Einkauf zu tun. Nur weil da irgendwo ein Windrad steht, wird niemand sagen: Oh, hier gehe ich jetzt nicht mehr einkaufen. – Bleiben Sie bitte bei der Sache und gucken Sie sich die Dinge das nächste Mal richtig an. Ich finde es ja toll, dass Sie erwähnen, dass Ihr Bekannter die Öffnungszeiten seines Fitnesscenters nicht nach seiner Vorstellung verändern kann, aber: Sie als AfD haben doch, als wir sechs verkaufsoffene Sonntage mehr gefordert haben, dagegen gesprochen. Sie bemängeln hier, dass irgendwo die Öffnungszeiten nicht so einfach erweitert werden können, sprechen sich aber gegen Öffnungsmöglichkeiten aus, die die Unternehmer sich wünschen. Wir reden immer noch von sechs Tagen à sechs Stunden, also nicht von irgendwelchen großen Sachen. – So weit zu Ihnen, Herr Zimmermann. Wo wir jetzt gerade über die Öffnungszeiten sprechen: Ja, in Brandenburg kann man von Montag bis Sonnabend, an sechs Tagen, von 0:00 Uhr bis 23:59 Uhr einkaufen. Aber jetzt mal ganz ehrlich, meine Damen und Herren, (Lars Hünich [AfD]: Jetzt erst wollen Sie ehrlich sein?) welcher Unternehmer würde so sein Geschäft öffnen wollen? Er weiß doch genau, dass er nichts umsetzen würde; das funktioniert gar nicht. Lassen Sie doch die Unternehmer Unternehmer sein und lassen Sie sie einfach das tun, was sie am besten können: ihren Betrieb führen, alleine führen, ohne irgendwelche Eingriffe. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD) Genauso wissen die Leute vor Ort am besten – da bin ich jetzt einmal bei den Kommunen –, ob sie einen Smart Store brauchen oder eben nicht. Da sollten die Kommunen mitentscheiden können, denn dort kommen auch die Leute hin, die diese Hilfe brauchen. Da kommen ältere Leute hin, die sagen: Was mache ich, wenn dieser Laden schließt? Wo kann ich hingehen und meine Sachen kaufen? An die Koalition gerichtet: Kopie ist die höchste Form der Anerkennung. – Aussage des Drei-Sterne-Kochs Christian Bau. Deshalb finde ich es schön, dass Sie unseren Antrag übernommen haben, und es ist wirklich schön, Frau Graßmel und Herr Kutsche, dass Sie aus unserem Antrag zitiert haben. Ich hätte gar nichts weiter sagen müssen, (Lars Hünich [AfD]: Dann können Sie ja Schluss machen!) daher habe ich mich vorhin schon zurückgehalten, weil ich einfach vieles gehört habe, was Sie aus unserem Antrag übernommen haben. Ein bisschen fühle ich mich hier zehn Jahre zurückversetzt. Vor zehn Jahren haben wir den Antrag zur Meistergründungsprämie eingebracht. Wir haben es von 2009 bis 2014 versucht – es waren vier, fünf Anläufe; immer wurde es abgelehnt. Das Erste, was Rot-Rot damals gemacht hat, als sie wieder die Koalitionsmehrheit hatten: Sie haben unseren Antrag genommen und beschlossen, die Meistergründungsprämie einzuführen. Ein bisschen fühle ich mich heute daran erinnert. Ich finde das ja nicht schlecht, denn letztendlich hilft das dem Land und den Leuten – und daran sollten wir festhalten. Herr Kutsche, ich glaube, dass keine Tankstelle geschlossen werden muss, weil irgendwo so ein Smart Store oder was auch immer eröffnet. Tankstellen funktionieren anders: Sie sind hauptsächlich da, um die Leute mit Sprit und Ähnlichem zu versorgen. Wenn sich jemand entscheidet, sich vielleicht ein Radeberger in einem Smart Store zu kaufen, weil es dort 20 oder 30 Cent günstiger ist, dann ist das eine Frage des Wettbewerbs, denn gehen Sie einmal in eine Tankstelle: Getränke sind da nicht unbedingt billig. Da ist dann die Entscheidung, wie es geht. Vielleicht kommen Sie ja auch irgendwann doch auf uns zu und sagen: Wir können den Unternehmern an sechs zusätzlichen Sonntagen für sechs Stunden die Möglichkeit geben, zu verkaufen. Meine Damen und Herren, ich glaube, es ist ein guter Tag für Brandenburg. Ich bin froh, dass Sie diesen Entschließungsantrag aufgesetzt haben, auch wenn unser Antrag all das schon 2025 65 erfüllt. Es ist ein guter Tag für Brandenburg, ein guter Tag für die ländlichen Räume und ein guter Tag für unsere Heimat. – Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Die von mir im Vorfeld des Redebeitrages angesprochene zusätzliche Redezeit infolge der Redezeitüberschreitung der Landesregierung wird von einer Fraktion in Anspruch genommen: der BSW-Fraktion. Deshalb erhält der Abgeordnete Kutsche noch einmal das Wort. – Ihre Redezeit beträgt eine Minute und 43 Sekunden. (Beifall BSW)

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Andreas Kutsche BSW

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Bommert, ich verstehe meine Aufgabe hier eben auch so, auf den Schutzstatus einzugehen, darauf hinzuwirken, ihn aufzuzeigen. Das habe ich getan. Es bestehen da, wenn man das insgesamt betrachtet, schon auch Gefahren. Wir können uns trotzdem damit anfreunden, Smart Stores sozusagen auch zur Verfügung zu stellen – und zwar an den Stellen, die ich vorhin genannt habe. Wir können uns ja einmal eine Regelung, wie es sie in Sachsen-Anhalt gibt, anschauen. Am Ende benötigen wir aber auch sozialversicherungspflichtige Beschäftigung – das dürfen wir nicht vergessen. (Beifall des Abgeordneten Sebastian Rüter [SPD]) Deshalb dürfen wir nicht nur an diesen Smart Stores festhalten bzw. sie zukünftig eingeführt wissen. Und: Wir haben nicht kopiert – darauf möchte ich an der Stelle auch noch eingehen. Die Regierung hatte sich schon längst auf den Weg gemacht, das vorzubereiten. Übrigens: Tankstellenbesitzer verdienen noch 2 Cent pro Liter Sprit. Mit dem anderen Angebot erzielen sie ihre weiteren Einkünfte. Wie die Preise an Tankstellen gestaltet sind, wissen wir. Man muss da nicht einkaufen gehen, aber es ist eine zusätzliche Einnahmequelle für die Tankstellenbesitzer. Darum könnten Smart Stores schon zu Konkurrenz führen. Wir werden es sehen, was die Einführung solcher Smart Stores in Zukunft mit sich bringt. Ansonsten wollte ich Sie noch fragen: Haben Sie Ihren Anzug schon aus einem Automaten? – Nein? Wir hatten ja im Juni die Diskussion, woher Sie zukünftig Ihren Anzug beziehen wollen. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD – Lars Hünich [AfD]: So kleine Automaten gibt es nicht!)

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Daniel Münschke

Damit sind wir am Ende der Aussprache angelangt und treten in die Abstimmung ein. Die CDU-Fraktion, meine sehr geehrten Damen und Herren, beantragt die Überweisung ihres Antrages „Chancen für unseren ländlichen Raum schaffen – Daseinsvorsorge stärken“, Drucksache 8/1489, an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist der Überweisungsantrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über die einzelnen Anträge und beginnen mit der Abstimmung über den Antrag der CDU-Fraktion auf Drucksache 8/1489, „Chancen für unseren ländlichen Raum schaffen – Daseinsvorsorge stärken“. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Antrag ist ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Als Zweites stimmen wir über den Entschließungsantrag der SPD- und der BSW-Fraktion, Drucksache 8/1782, Titel: „Nahversorgung im ländlichen Raum stärken – Rechtssicherheit für Smart Stores und Warenautomaten herstellen“, ab. Wer dem Entschließungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag ohne Enthaltungen mehrheitlich angenommen. Ich schließe Tagesordnungspunkt 8 und rufe Tagesordnungspunkt 9 auf. TOP 9: Lehrermangel abwenden – Jetzt Stellen schaffen! Antrag der CDU-Fraktion Drucksache 8/1695

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Daniel Münschke

Die Aussprache beginnt mit dem Beitrag von Frau Abgeordneter Augustin für die antragseinreichende Fraktion.

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Kristy Augustin CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Wir als CDU-Fraktion haben das Plenum vor der Sommerpause genutzt, um auf das wichtige Thema Bildung hinzuweisen, und die Forderung gestellt, den Lehrermangel abzuwenden – leider von den Koalitionsfraktionen abgelehnt. Nun haben wir die erste Plenarwoche nach den Ferien, stehen am Schuljahresbeginn, und selbstredend bekräftigen wir unsere Forderung mit dem vorliegenden Antrag. Denn auch wenn es – ob im Plenum, im Ausschuss oder auf Pressekonferenzen – schöngeredet wird: Lehrerinnen und Lehrer fehlen im SPD-Bildungsland Brandenburg. Sie fehlten schon zuvor, und sie fehlen jetzt erst recht – angesichts gestiegener Schülerzahlen bei gleichzeitiger Streichung von 345 Lehrerstellen für das Haushaltsjahr 2025. Sehr geehrte Damen und Herren, bei den Debatten im Juni und Juli, nach dem beschlossenen Haushalt und den damit eingehergehenden Kürzungen im Schulbereich, haben wir als CDU-Fraktion vor allem vor den Auswirkungen an den Schulen mit Beginn des neuen Schuljahres gewarnt und damit, nein, nicht Ängste geschürt, sondern die berechtigten Sorgen der Eltern, Lehrer und auch der Schülerinnen und Schüler aufgegriffen. Nun wird das, was der Minister nicht einmal so wirklich als Herausforderung bezeichnen wollte, wir hingegen als drohendes Fiasko skizziert haben, langsam mehr und mehr sichtbar – leider, denn dies passiert auf dem Rücken der Schülerinnen und Schüler, der Lehrkräfte, der Eltern. Das stete Motto – oder sollte ich besser sagen: die stete Ausrede – des Bildungsministers bleibt: Die Stundentafel sei ja abgesichert. Dass das allein keine Grundlage für den Bildungsort Schule ist, wird Ihnen jeder vor Ort bestätigen, ganz abgesehen davon, dass angesichts der fehlenden Lehrkräfte und der Kürzungen die Abdeckung der Stundentafel nicht einmal gesichert ist; die Zahlen zum Unterrichtsausfall in der Vergangenheit und Gegenwart kennen wir gut. Deutlich spürbar ist an den Schulen aber schon jetzt: Ganztagsangebote: gekürzt! Förderunterricht: gekürzt! AGs, Projekte: gekürzt! Deutsch als Zweitsprache: gekürzt! Gemeinsames Lernen, ein doch gerade von der SPD – zu Recht – immer so hoch gelobtes Projekt: aufgrund des Wegfalls der Lehrerstellen kaum mehr möglich! Aber ja, irgendwie müssen die 345 gestrichenen Lehrerstellen, die eigentlich benötigt werden, kompensiert werden, wie es haushalterisch so schön heißt. Hinzu kommt das vom Bildungsministerium erlaubte sogenannte moderate Abweichen von Richtwerten. Wie lange dies erfolgen darf und was das alles umfasst, bleibt aber nebulös. Fakt ist, dass durch Zusammenlegungen größere Klassen entstanden sind; das wurde uns im Bildungsausschuss bestätigt. Das bedeutet auch mehr Kinder mit besonderen Bedarfen in den zusammengelegten, übervollen Klassen. Fördern und fordern, die Ermöglichung eines gemeinsamen Lernens: Fehlanzeige! So viel zur Situation. Bevor mir der Herr Minister vorhält, ich hätte die Rede für die Demonstration vor dem Landtag geschrieben – heute ist ja keine, die Kuchenbackaktion habe ich leider verpasst – und nicht fürs Plenum, konkret zum Antrag: Was fordern wir? Kurzum, ganz kurz und knapp, wie der Antrag eben auch ist: Wir fordern die Schaffung von 345 Planstellen! (Beifall CDU) Dies ist kein Wunsch, sondern eine unabweisbare Notwendigkeit. Die Grundlage der Forderung, um dies zu erfüllen, findet sich im Haushaltsgesetz. In § 13 Abs. 3 steht folgender Passus: „Das für Finanzen zuständige Ministerium wird ermächtigt, mit Einwilligung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen des Landtages Planstellen für Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter und Stellen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zusätzlich auszubringen, wenn hierfür ein unabweisbares, auf andere Weise nicht zu befriedigendes Bedürfnis besteht. Der Einwilligung nach Satz 1 bedarf es nicht, wenn der Landtag einen Beschluss zur Ausbringung zusätzlicher Planstellen für Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter und Stellen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gefasst hat.“ So einfach ist die Lösung. Auch wenn ich gleich von den Koalitionsfraktionen wahrscheinlich zu hören bekommen werde, warum das nicht geht, warum sie das nicht machen können, werden wir – genau wie die Schülerinnen und Schüler, wie die Eltern und Lehrkräfte – die Forderung, wieder mehr Lehrerstellen vorzusehen und die Kürzung im Schulbereich zurückzunehmen, bekräftigen und wiederholen; wir werden das immer wieder einfordern. (Beifall CDU) Parallel hat der Landeselternrat ja auch die Volksinitiative für verlässliche Bildung in Brandenburg gestartet. Ich hoffe, Sie haben alle schon unterzeichnet. Die Landesregierung kann die Rufe aus den Schulen, aus den Lehrerverbänden und aus der Elternschaft doch nicht einfach ignorieren, wie sie es permanent mit unseren Anträgen hier im Plenum tut. Sehr geehrte Damen und Herren, das Ausmaß der Kürzungen im Schulbereich wird sich nach und nach noch stärker zeigen – und glauben Sie mir, Herr Minister: Lieber hätte ich Unrecht, aber Schönmalerei wird in dieser Situation nicht helfen. Die Stundentafel mag derzeit, Ihrem Bericht gemäß, auf dem Papier abgesichert sein. Aber dass das angesichts der bisherigen Situation und der Kürzungen nicht aufgehen kann, ist klar. Der überdurchschnittliche Umfang des Unterrichtsausfalls in den vergangenen Jahren kann doch nicht ignoriert werden, und man wird ihm sicher nicht mit der Kürzung von Lehrerstellen begegnen können. Also: Nehmen Sie diese Kürzung zurück und setzen Sie diese Lehrerstellen wieder an. (Beifall CDU) Wir werden nicht müde, dies zu fordern – auch stellvertretend für die Schülerinnen und Schüler im Land, für die Lehrerschaft und für die Eltern. Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben sich mit diesem Passus im Haushaltsgesetz selbst die Möglichkeit dafür geschaffen, Sie haben sich quasi selbst die Tür geöffnet. Wir wollen Ihnen mit diesem Antrag nur einen kleinen Schubs geben, damit Sie auch durchgehen und korrigieren, was Sie mit dem Haushalt leider nicht korrigiert haben, indem Sie die Kürzungen bei den Lehrern im Land Brandenburg zurücknehmen. Ich bitte um Zustimmung zum vorliegenden Antrag und danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU)

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Daniel Münschke

Danke schön. – Wir setzen die Debatte fort. Für die SPD-Fraktion spricht Frau Abgeordnete Poschmann. Bitte schön. (Beifall SPD und BSW)

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Katja Poschmann SPD

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die CDU legt heute einen Antrag vor, der auf den ersten Blick eine einfache und schnelle Lösung verspricht. Mehr Lehrerstellen – wer könnte dem schon widersprechen? Doch bei genauem Hinsehen zeigt sich: Es ist erneut ein Antrag ohne realistischen Finanzierungsplan – Symbolpolitik ohne Substanz –, und das auch noch kurz, nachdem der Haushalt beschlossen wurde. 2025 67 Wir haben diese Debatte während der Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt 2025/2026 intensiv geführt, nicht nur hier im Plenarsaal, sondern auch draußen auf der Straße, mit den Lehrkräften und Eltern. In meiner damaligen Rede als Sprecherin der SPD-Fraktion habe ich betont, wie schwer uns diese Entscheidung gefallen ist. Sicher, wir hätten gerne mehr Finanzmittel zur Verfügung gestellt. Aber der Landtag muss verantwortungsvoll mit dem begrenzten Budget umgehen. Die konjunkturelle Lage gibt uns derzeit nicht mehr Spielraum. Das ist bitter, aber es ist die Realität. Genau deshalb haben wir mit der Stärkung des Vertretungsbudgets klare Prioritäten gesetzt, und das mit dem gebotenen Augenmaß. Von der CDU kam dafür keine Unterstützung. Stattdessen macht die CDU es sich hinterher leicht: Sie fordert 345 zusätzliche Planstellen, doch sie nennt keine Deckungsquelle, hat keine eigenen Vorschläge für die Finanzierung. Es bleibt also im Dunkeln, aus welchen Kapiteln die Mittel dafür kommen sollen. Dabei ist jede neue Planstelle eine dauerhafte finanzielle Verpflichtung, die den Haushalt über Jahre bindet. Es wäre ein Gebot der politischen Ehrlichkeit, die Gegenfinanzierung offenzulegen. Diese Ehrlichkeit vermisse ich in Ihrem Antrag. Zudem zeichnen Sie ein verzerrtes Bild der tatsächlichen Situation zum Schuljahresstart: Sie sprechen von Unterrichtsausfällen und einem fehlenden Kontinuitätsanspruch. Sie zeichnen ein Bild der Verunsicherung und auch des Chaos, doch die Fakten sprechen eine andere Sprache. (Dennis Hohloch [AfD]: Es ist nämlich noch schlimmer!) Bis zum 12. August wurden in Brandenburg 1 512 Lehrkräfte unbefristet eingestellt, also mehr als im Vorjahr. Davon sind 800 neu, und bei 712 wurden Vertragsentfristungen vorgenommen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Gegensatz zur Opposition machen wir es uns nicht leicht. Sprechen wir also von Ehrlichkeit und Transparenz: Machen wir transparent, dass mehr Stellen zwar immer wünschenswert, aber kein Allheilmittel sind. Es bleiben die personellen Engpässe bei einigen Fächern, die schwierige Lage im ländlichen Raum und der bundesweite Wettbewerb um qualifiziertes Lehrpersonal. Wir sollten uns auch ehrlich machen: Solange wir den Unterricht weiterhin frontal gestalten und damit von einer Lehrkraft abhängig machen, wird es auch immer wieder Unterrichtsausfall geben. Machen wir uns doch nichts vor! Was wir brauchen, ist eine verlässliche Personalplanung. Genau deswegen bauen wir die Lehramtsausbildung weiter aus und bringen Entlastungsprogramme in die Schulen. Wir brauchen auch Unterrichtskonzepte, die sich von alten und überholten Traditionen lösen. Deswegen stärken wir unser neues Landesinstitut LIBRA und setzen auf Schulentwicklung und Fortbildung, auch in der Fläche des Landes Brandenburg. „Alles muss besser werden, aber nichts darf sich verändern“ – das wird nicht funktionieren. Da sollten wir ehrlich miteinander sein. (Beifall SPD und BSW) Der Bildungsbereich muss verantwortungsvoll und solide weiterentwickelt werden. Daran arbeitet diese Koalition. Sehr geehrte Damen und Herren, die Menschen in Brandenburg erwarten von uns eine seriöse Politik. Sie kann nicht nur aus plakativen Forderungen bestehen, sondern muss auch transparent sein und Finanzierungskonzepte beinhalten. Wer kein Finanzierungskonzept vorlegt, sagt den Menschen, was sie hören wollen, ohne sich Gedanken zu machen, wie das eigentlich funktionieren soll. Deshalb lehnt die SPD-Fraktion diesen Antrag ab. – Vielen Dank. (Beifall SPD und BSW)

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Daniel Münschke

Wir setzen die Aussprache fort. Für die AfD-Fraktion spricht der Abgeordnete Hohloch. (Beifall AfD)

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Dennis Hohloch AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrter Kollege Bretz, ich möchte noch einmal kurz auf unseren Antrag zum Nachtragshaushalt zurückkommen. Sie beschwerten sich ja bei mir, dass wir immer so knappe Anträge einreichten, die nicht fundiert ausgearbeitet seien. Das ist übrigens der Antrag mit Ihrer heutigen Forderung – ich wollte es nur einmal kurz zeigen. (Lars Hünich [AfD]: Nee!) Meine Damen und Herren, ich möchte Ihnen ein Zitat vorlesen. Das habe ich zwar schon einmal getan, aber ich finde, es passt immer wieder ganz gut: „Für eine zukunftsorientierte Bildung braucht es qualifiziertes Personal in unseren Kitas, Schulen und Berufsschulen. […] Unser Ziel ist es, die Bildungsqualität durch eine gezielte Personalstrategie nachhaltig zu sichern und zu verbessern.“ Woher stammt das? Aus dem Koalitionsvertrag des Bündnisses Sarah Wagenknecht und der SPD. Von diesem Versprechen ist nach Ihrem Kahlschlag in der Bildungspolitik nichts mehr übriggeblieben. Sie haben 345 Lehrerstellen einfach gestrichen, obwohl wir gleichzeitig 2 600 Schüler mehr haben. Damit einher gehen weniger Förderunterricht, weniger AGs, weniger Ganztag und weniger Inklusion. Ich will an dieser Stelle sagen: Unter einer AfD-Regierung würde das gar keine Rolle spielen, weil es unter einer solchen Regierung gar keine Inklusion, sondern ein Förderschulsystem gäbe. Wir bräuchten auch keinen Ganztag, weil das ein Konzept von gestern ist, meine Damen und Herren, und für die Zukunft unseres Bildungssystems keine Rolle spielen mehr wird, wenn die AfD das Bildungsministerium führt. Sie haben außerdem vergessen zu erwähnen, Frau Poschmann, dass 46 % derjenigen, die sich hinter dieser herausragenden Einstellungsquote verbergen, keine Lehrer sind. Jeder zweite neu eingestellte Lehrer ist gar kein Lehrer, sondern ein Quereinsteiger. Es sind Personen, die gerade einmal das Abitur oder einen Bachelorabschluss besitzen und mit dem Unterrichtsfach vielleicht überhaupt nichts zu tun haben. Denn hier in Brandenburg kann faktisch jeder Lehrer werden, der sich dazu berufen fühlt, und das ist die Schuld von SPD, CDU und Grünen, meine Damen und Herren. Damit kommen wir zur CDU: Ich weiß, Sie sind jetzt in der Opposition, und ich weiß, in der Opposition sagt man manchmal Dinge, die man in der Koalition vielleicht nicht gesagt hätte. Aber ich möchte Sie daran erinnern: Wir haben, was den Unterrichtsausfall angeht, zwar eine haltlose Situation – da gebe ich Ihnen recht –, aber 2022/2023, als Sie mit in der Regierung waren, lag der Unterrichtsausfall weitaus höher: Damals sind 16 600 Stunden mehr ausgefallen als im letzten Schuljahr. Vor diesem Hintergrund verbietet sich meiner Meinung nach jedwede Kritik. Aber gehen wir einmal weiter. Es gibt insgesamt drei Punkte, auf die ich eingehen möchte, sofern ich sie auf meinem Zettel hier finde. – Da ich die falsche Rede vor mir habe, mache ich es einfach kurz und schmerzlos: Wir haben über diesen Tagesordnungspunkt schon des Öfteren gesprochen. Ich kann die Forderungen absolut nachvollziehen. Es gibt auch viele Lehrer hier im Land, die das nachvollziehen können, und es ist auch nicht verständlich, warum die Lehrer nach diesem Versprechen, das die SPD im Koalitionsvertrag gegeben hat, jetzt auch noch eine Stunde mehr arbeiten müssen, obwohl in Sachsen-Anhalt so etwas Ähnliches gemacht und für rechtswidrig erklärt wurde. Wir sind gespannt, ob hier eine Normenkontrollklage erhoben wird und wie das schlussendlich ausgehen wird – Herr Minister, Sie können dazu gern noch etwas sagen.

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Daniel Münschke

Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage zu? (Lars Hünich [AfD]: Von Frau Seiler immer!)

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Dennis Hohloch AfD

Selbstverständlich.

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Daniel Münschke

Frau Abgeordnete Seiler, Sie haben das Wort. Bitte schön. Ines Seiler (SPD):* Vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Die größte Last liegt ja derzeit auf der erwerbstätigen Bevölkerung; darunter sind auch viele Familien mit Kindern. Sie haben gerade betont, dass Sie den Ganztag abschaffen wollen, wenn Sie an der Regierung sind. Wie stellen Sie sich das vor? (Steeven Bretz [CDU]: Am besten stellen wir uns das gar nicht vor!) Wie sollen Eltern in diesem Land ihrer Arbeit nachgehen, wenn es keine Betreuung für ihre Kinder gibt?

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Daniel Münschke

Danke sehr. – Herr Abgeordneter, bitte schön.

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Dennis Hohloch AfD

Sehr geehrte Frau Kollegin Seiler, ich mache mich einfach nur ehrlich – das ist etwas, das Ihnen schwerfällt. Wir wissen, dass der Ganztag, den wir verpflichtend durchführen müssen, da Ihre Partei es auf Bundesebene beschlossen hat, praktisch nicht durchführbar ist. Wir haben die Kollegen nicht, wir haben die Unterrichtskapazitäten nicht. Sie schaffen es nicht einmal, AGs und Förderstunden durchzuführen, aber Sie wollen den Ganztag! Das funktioniert nicht, und ich kann Ihnen auch ganz klar sagen, warum. Ich hatte gerade eine Gruppe des Auswärtigen Amtes hier und habe ihr erklärt, wie es als Lehrer so funktioniert: Wenn Sie als Lehrer in Berlin oder Brandenburg arbeiten, stehen Sie allein vor einer Klasse. In dieser Klasse sind Kinder, die kein Deutsch sprechen, in dieser Klasse sind Kinder, die Inklusionsbedarf haben, dort sind – in Anführungsstrichen – völlig normale Schüler, also die komplette Spannbreite. Als Lehrer müssen Sie Ihr Metier so beherrschen, dass Sie am besten noch jedem Kind die passende Aufgabe vorlegen, damit es bestmöglich gefördert wird. Das ist faktisch unmöglich – und zwar, weil Sie die Lehrer überfordern. Sie überfordern die Kollegen! Sie tun es hier, und Sie tun es übrigens auch mit Ihrem nächsten Antrag zum Thema Medienkompetenz, aber dazu kommen wir nachher. Weil der Ganztag nicht realistisch ist, ist er nicht durchführbar; da machen wir als AfD uns einfach nur ehrlich und sagen: Wenn er nicht durchführbar ist, werden wir dieses Konzept auch nicht weiterverfolgen, meine Damen und Herren.

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Daniel Münschke

Herr Abgeordneter Hohloch, durch Ihre Beantwortung der Frage der Abgeordneten Seiler hat sich eine Frage der Abgeordneten Hildebrandt ergeben und, wenn ich es richtig sehe … Nein, Frau Seiler möchte nicht mehr. Lassen Sie auch diese Zwischenfrage zu?

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Dennis Hohloch AfD

Ja.

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Daniel Münschke

Frau Abgeordnete Hildebrandt, bitte sehr. Elske Hildebrandt (SPD):* Ich bin jetzt ein bisschen irritiert, (Lars Hünich [AfD]: Das kann ich mir vorstellen!) weil ich den Eindruck habe, dass Sie den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung mit einem Rechtsanspruch auf Ganztagsschule verwechseln. Den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zu erfüllen, fällt uns in den ostdeutschen Bundesländern und 2025 69 gerade in Brandenburg zunächst nicht schwer, weil wir eine sehr gut ausgebaute Hortstruktur haben. Deshalb bin ich jetzt sehr verwundert, dass Sie das für so unrealistisch halten.

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Daniel Münschke

Herr Abgeordneter Hohloch, bitte schön. Sie können antworten.

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Dennis Hohloch AfD

Sehr geehrte Kollegin Hildebrandt, Sie kennen die Zahlen genauso gut wie ich: Bis 2028 gehen ca. 40 % der Erzieher in unserem Bundesland aus dem Beruf raus. Diese Erzieher arbeiten im Hort genauso wie in der frühkindlichen Erziehung und in der Kita. Und wenn Sie diese Zahlen vor Augen haben – Sie können das Ganze natürlich wieder schönrechnen, wie es der Bildungsminister tut, der sagt, diese Erzieher bräuchten wir in 10 Jahren nicht mehr, weil wir nicht genug Kinder hätten; aber dank Ihrer Massenmigration, die Sie ja immer weiter durchführen wollen, gehe ich mal davon aus, dass dieser Fall nicht eintreten wird –, müssen Sie ganz klar erkennen, dass Sie auch an der Stelle vor eine Herausforderung gestellt werden – oder besser gesagt: vor ein Problem, dessen Sie nicht Herr werden können. Sie haben das Fachpersonal für den Ganztag nicht, weder für die Ganztagsbetreuung noch für den Ganztagsbetrieb an unseren Schulen, meine Damen und Herren. Dementsprechend ist das abzulehnen.

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Daniel Münschke

Herr Hohloch, jetzt hat sich die Abgeordnete Seiler doch dazu entschieden, noch eine Zwischenfrage zu stellen. Lassen Sie sie zu?

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Dennis Hohloch AfD

Ja.

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Daniel Münschke

Frau Seiler, bitte. Ines Seiler (SPD):* Vielen Dank, dass Sie auch meine Nachfrage noch zulassen; meine Frage war eigentlich nicht beantwortet. Ich ziele noch einmal darauf ab, dass wir das größte Potenzial bei den Frauen haben, gerade bei jenen im erwerbsfähigen Alter. Ihre Antwort darauf, dass wir eigentlich mehr Arbeitskräfte generieren wollen, ist also, dass Sie den Ganztag abschaffen, damit sich dann am Nachmittag die Eltern bzw. perspektivisch noch mehr Frauen selbst um ihre Kinder kümmern? Ist das richtig?

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Daniel Münschke

Herr Abgeordneter, bitte schön.

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Dennis Hohloch AfD

Frau Seiler, es tut mir leid. Ich würde am Nachmittag gern Zeit mit meiner Tochter verbringen, aber ich stehe gerade hier – und ich gehe davon aus, dass auch Sie gern viel Zeit mit Ihren Kindern verbringen, wenn Sie welche haben. Ich empfinde das nicht als Bestrafung, sondern es ist das Bild einer Familie, dass sich Eltern um die Kinder kümmern. Ich möchte Ihnen ganz ehrlich sagen: Man kriegt es in einer intakten Familie natürlich auch anders hin, aber natürlich wäre es schön, wenn wir dieses vollkommene Rundum-sorglos-Paket hätten. Doch dieses vollkommene Rundum-sorglos-Paket existiert ja nur im Kopf des Ministers; es existiert nicht in der Realität. Sie als Sozialdemokraten können ja weitermachen und sich die Realität schönbiegen, schönreden, schönfärben; (Lars Hünich [AfD]: Machen die!) der Rundfunk springt Ihnen da sicherlich wieder gern bei. Aber wir sehen die Realität, und die Realität sagt ganz klar: Wir können das nicht stemmen, und deswegen brauchen wir es auch nicht durchzuführen, meine Damen und Herren. Die Regierung hat schon Probleme, den Kernunterricht abzusichern – dazu wollte ich eigentlich nachher noch kommen; ich kann es aber jetzt gleich in die Beantwortung der Frage einbauen: Weil der Minister sich vor die Presse stellte und sagte, der erste Schultag sei ein Erfolg gewesen, habe ich gerade eine Kleine Anfrage freigezeichnet, denn ich will wissen, wie hoch der Ausfall in der ersten Schulwoche war. Ich habe nämlich ganz andere Rückmeldungen und Screenshots von Vertretungsplänen aus unterschiedlichen Schulen bekommen. Schauen wir uns einmal die Gesamtschule Spree-Neiße an: Dort sind, wie es aussieht, faktisch 60 % des Unterrichts am ersten Schultag ausgefallen. Ich habe mich mit Schülern des Einstein-Gymnasiums Potsdam unterhalten, die am ersten Schultag eine einzige Stunde Unterricht hatten. – Sie schaffen es mit dem Personal, das Sie haben, also nicht einmal, den Kernunterricht abzusichern, sagen in der Öffentlichkeit aber natürlich etwas anderes – was sollen Sie auch tun; Sie haben halt versagt. Und jetzt stellen Sie sich hierhin und sagen: Wir wollen weiter den Ganztag. (Ines Seiler [SPD] tritt an ein Saalmikrofon.) – Ich erkläre Ihnen gerade, warum der Ganztag nicht funktioniert, und Sie sagen jetzt wahrscheinlich zum zweiten Mal, dass ich Ihre Frage nicht beantwortet hätte. Aber dafür, dass Sie es nicht verstehen, kann ich nichts. (Vereinzelt Heiterkeit und Beifall AfD) Herr Präsident, ich würde gern weiterreden und die Frage nicht zulassen, aber Sie müssen mich erst fragen.

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Daniel Münschke

Genau, ich möchte Sie erst fragen, ob Sie eine weitere Zwischenfrage zulassen.

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Dennis Hohloch AfD

Ich würde jetzt gern weitermachen. Frau Seiler kann gern in sich gehen und überlegen, ob sie vielleicht eine gehaltvollere Frage stellen möchte. (Zurufe der Abgeordneten Ines Seiler [SPD] und Lars Hünich [AfD])

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Daniel Münschke

Okay. – Vielen Dank, Frau Seiler.

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Dennis Hohloch AfD

Ja, vielen Dank Frau Seiler, denn die Unterbrechungen haben dazu geführt, dass ich gemerkt habe, dass ich doch die richtige Rede dabei habe, und jetzt gesehen habe, an welcher Stelle ich bin. Sie lassen die Lehrer eine Stunde mehr arbeiten, geben ihnen allerdings nichts dafür. Denn Sie sagen ja: Wir entlasten unsere Lehrer an anderer Stelle. Aber wo entlasten Sie sie? Nur punktuell. Sie entlasten sie zum Beispiel durch die Streichung der MSA-Prüfung – aber nur am Gymnasium. Das heißt also, auch hiermit wird der Großteil der Lehrer nicht entlastet. Sie schaffen das Grundschulgutachten für Grundschullehrer ab, das geht aber zulasten der Kinder und der Eltern – und auch hier ist die Entlastung nicht besonders groß, meine Damen und Herren. Das heißt also: Ein bisschen Entlastung hier, ein bisschen Entlastung da – aber es fehlt ein logisches, konsequentes Konzept, und das ist doch das Problem. Sie sagen ja immer, es sei kein Geld da. Wo es aber nicht an Geld fehlt, kann ich Ihnen sagen: Das Geld liegt bei Ihren NGOs, beim Toleranten Brandenburg und in Fördermaßnahmen, gerade für linke, woke Organisationen. Dafür haben Sie immer relativ viel Geld zur Hand, meine Damen und Herren. (Zuruf des Abgeordneten Björn Lüttmann [SPD]) Jetzt komme ich zur Rolle der CDU: Ich will nicht sagen, dass Sie ein falsches Spiel spielen, aber mit Ihrem Antrag und dessen Titel „Lehrermangel abwenden“ tun Sie ja beinahe so, als existiere der Lehrermangel erst seit dieser Legislaturperiode. Sie waren aber nun einmal fünf Jahre in der Regierung, und der Lehrermangel besteht ja mittlerweile schon seit mindestens 10 bis 15 Jahren. (Steeven Bretz [CDU]: Da haben Sie recht!) Auch Sie haben es in den letzten fünf Jahren nicht geschafft, diesen Lehrermangel abzuwenden. Deswegen ist der Titel meiner Meinung nach etwas irritierend, und in Anbetracht der Ausfallstunden – das habe ich ja schon erwähnt – ist das auch ein bisschen Desinformation. (Steeven Bretz [CDU]: Haben Sie einen Gegenvorschlag?) Meine Damen und Herren, es bleibt am Ende eigentlich nur festzustellen – jetzt läuft die Zeit weiter, gut –, dass die Forderung der Rücknahme der Stellenstreichungen bei der aktuellen Schieflage des Bildungssystems viel zu wenig ist. – Sie von der CDU machen halt das, was die Volksinitiative gerade möchte, aber Sie bleiben hinter den Möglichkeiten, die Sie hätten. Wer Brandenburg endlich nach vorn bringen will, braucht Folgendes, meine Damen und Herren – das sind jetzt nur einige Punkte; Sie kennen die anderen, weil ich sie Ihnen schon mehrfach aufgelistet habe –: Wir brauchen die Rücknahme der geplanten erhöhten Unterrichtsverpflichtung und die sofortige Umsetzung der Arbeitszeiterfassungsstudie. Ich bin Frau Poschmann dankbar, dass sie in der letzten Plenarsitzung sagte, dass diese Arbeitszeiterfassungsstudie nützlich ist und dass wir sie brauchen. Ich gehe davon aus, dass sie im Laufe dieser Legislatur kommt, und zwar unter Berücksichtigung aller Lehrämter und Schulformen, zur Identifizierung von Belastungsfaktoren, meine Damen und Herren. Außerdem brauchen wir ein rigoroses Vorgehen gegen die zunehmende Gewalt an unseren Schulen. (Vereinzelt Beifall AfD – Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Das ist eines unserer Kernprobleme, über das Sie alle einfach nicht reden. Nur mit 345 Lehrern mehr wird das Problem nicht gelöst. Wir haben ein extremes Gewaltproblem an unseren Schulen; die Zahlen haben wir gestern gehört. Die Einführung einer Migrationsobergrenze ist unabdingbar, genauso wie das Prinzip „Deutsch vor Regelbeschulung“, eine konsequente Rückkehr zum Leistungsprinzip und die Stärkung der grundlegenden Kulturtechniken. Hier wäre es relativ einfach, schnell Maßnahmen zu ergreifen – auch das hatten wir schon des Öfteren –: Abschaffung des Englischunterrichts in der ersten und zweiten Klasse und Verlagerung dieser drei Wochenstunden auf Mathematik und Deutsch, (Vereinzelt Beifall AfD) denn wir wissen, dass unsere Schüler nicht mehr lesen und schreiben können. Es ist unerheblich, ob sie in der ersten und zweiten Klasse drei, vier Vokabeln im Englischen können, wenn sie nicht einmal wissen, was die deutsche Bedeutung der englischen Worte ist. (Beifall des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Zu all dem hört man von der SPD und der CDU, aber auch vom BSW leider nichts, meine Damen und Herren. Deswegen sage ich: Der vorliegende Antrag geht leider nicht weit genug. (Kristy Augustin [CDU]: Dann schreiben Sie doch einen!) Wir enthalten uns deswegen. (Beifall des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Bei einer entsprechenden weitgehenderen Initiative würden wir natürlich auch mal zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall AfD) 2025 71

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Daniel Münschke

Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag des Abgeordneten Peschel für die BSW-Fraktion fort. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD)

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Falk Peschel BSW

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich grüße auch die verbliebenen – wenigen – Zuschauer auf der Tribüne. Aller guten Dinge sind drei? Nach den Plenarsitzungen von Juni und Juli befassen wir uns heute zum dritten Mal in Folge mit dem Stellenplan des Einzelplans 05, das heißt, mit dem Einzelplan des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport. Wenn man sich die heutige Debatte zum Thema Lehrerstellen und die entsprechenden Debatten in den Landtagssitzungen im Juni und Juli anschaut, könnte man zu dem Schluss kommen, dass mittlerweile alle Argumente ausgetauscht sind. Damit wir uns nicht falsch verstehen: Auch ich wünsche mir mehr Stellen für Lehrkräfte. Wer nicht? Nun liegt es in der Natur der Sache, dass die Opposition mal eben tolle Forderungen aufschreiben kann; man ist schließlich nicht in der Verantwortung, diese auch umsetzen zu müssen. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Sie können sie umsetzen! – Steeven Bretz [CDU]: Sie haben das Privileg, sie umzusetzen! Wir können Ihnen helfen!) Keine Frage: Unser Bildungssystem steht nicht erst seit heute, sondern schon seit Jahren im Länderranking nicht gut da. Es wäre aber vermessen, die Herausforderungen an unseren Schulen mal eben mit der Forderung nach zusätzlichen Planstellen im Landeshaushalt zu lösen, wie es der Antrag suggeriert. Dazu einige Anmerkungen: Im Bereich Bildung wurde finanziell nicht gekürzt, sondern es wird sogar deutlich mehr Geld ausgegeben als in den Vorjahren – um genau zu sein: 12 % mehr. Zu Beginn dieses Schuljahres waren ca. 250 ausgeschriebene Lehrerstellen unbesetzt. Wir müssen konstatieren, dass sich Brandenburg die aktuell benötigten Lehrkräfte nicht einfach so backen kann. Es wurden daher in den Haushalt wiederholt Mittel für eine Werbekampagne eingestellt, um Lehrkräfte für unser Land zu gewinnen. Darüber hinaus ist vorgesehen, die Studiengänge zur Lehrkräfteausbildung weiter aufwachsen zu lassen. Nur so kann man dem Lehrkräftemangel auf lange Sicht und aus eigener Kraft begegnen. Auch auf die Gefahr hin, dass mir der Vorwurf gemacht wird, ich wiederholte mich, verweise ich an dieser Stelle gern noch einmal auf meine Aussagen im Rahmen der Haushaltsdebatte vor der Sommerpause. In Anbetracht der aktuellen Haushaltssituation ist die Bereitstellung weiterer Mittel für zusätzliche Planstellen nicht darstellbar, sofern nicht an anderer Stelle gespart wird. 345 Stellen kosten, konservativ gerechnet, ca. 26 Millionen Euro. Wo soll denn nun Ihrer Meinung nach das Geld eingespart werden? Darüber schweigt sich Ihr Antrag aus. Beim Kitaangebot? Bei der Sportförderung? Vielleicht bei der Krankenhausfinanzierung? Sie treffen dazu keine Aussage. Durch weitere Kreditaufnahmen ja offensichtlich nicht. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die emotionale Rede eines Mitglieds Ihrer Fraktion zur Haushaltsdebatte im Juni-Plenum, als es um die Kreditaufnahme für den Landeshaushalt ging. Es ist müßig, darüber zu philosophieren. Noch einmal: Entscheidend für uns als BSW-Fraktion sind die Entbürokratisierung und die Reformierung des Systems Schule. Kollegin Poschmann hat dazu schon umfangreich ausgeführt. Hier gilt es, die systemischen und strukturellen Defizite anzugehen, um den Lehrerinnen und Lehrern wieder mehr Zeit für Unterricht zu ermöglichen. Daran arbeiten wir. Übrigens, Herr Hohloch: Auch am Thema Gewalt an Schulen wird gearbeitet. Es braucht schlichtweg Entlastung von unterrichtsfremden Aufgaben, auch damit der Lehrerberuf wieder an Attraktivität gewinnt. An Geld allein kann es nicht liegen; wir im Land Brandenburg geben überdurchschnittlich viel Geld pro Schüler und Jahr aus. Richten wir unseren Fokus also künftig verstärkt darauf, wie effektiv gelehrt und gelernt werden kann. Wir sehen Ihren Antrag in dieser Form jedenfalls nicht als hilfreich an und werden ihn ablehnen. Ich habe noch 40 Sekunden Redezeit. Dann kommt jetzt noch mein Standardsatz: Im Übrigen bin ich der Meinung: Wenn schon Sondervermögen des Bundes, dann für Bildung, Wissenschaft und Kultur! – Danke schön. (Beifall BSW und SPD)

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Daniel Münschke

Die Aussprache führt Minister Freiberg für die Landesregierung fort. (Beifall der Abgeordneten Ines Seiler [SPD])

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Steffen Freiberg

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren! Es ist im Grunde alles gesagt. Deswegen will ich auf die eine oder andere Äußerung eingehen, die hier gefallen ist. Erstens. Herr Hohloch, was den Fall in Sachsen-Anhalt angeht, so liegt die Urteilsbegründung noch nicht vor. Vielleicht kennen Sie sie; ich kenne sie jedenfalls nicht. Nach dem, was mir bekannt ist, hat das Gericht das Fehlen einer ausreichenden Verordnungsermächtigung kritisiert. Die von der Landesregierung beschlossene Verordnung gehe jedenfalls über die Ermächtigung, die das vom Landtag beschlossene Gesetz einräume, hinaus und sei deshalb unwirksam. Das Gericht hat aber ausdrücklich nicht die Rechtswidrigkeit an sich festgestellt. Das ist zumindest aus der Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts herauszulesen. Wir warten auf die Urteilsbegründung und schauen sie uns dann natürlich genau an. Zweitens. Elske Hildebrandt hat es genau richtig gesagt: Wir haben natürlich in Ostdeutschland und damit auch in Brandenburg in den Betreuungsstrukturen, was den Ganztag angeht, eine ganz andere Situation als in Westdeutschland oder in Berlin. Die Betreuungsquoten im Vorschuljahr und im ersten Hortjahr liegen bei uns zwischen 95 und 97 %. Als damals das Gesetz geschrieben wurde, haben wir ostdeutschen Länder sehr genau darauf geachtet, dass die Formulierung nicht „Ganztagsschule“ heißt, sondern „ganztägige Bildung und Betreuung von Kindern im Grundschulalter“. Darum geht es, und ich glaube, dass wir dort ganz gut vorankommen können. Frau Augustin und Herr Bretz, beim letzten Mal stand ich hier und durfte auf Rainer Genilke verweisen. Ich durfte mich wundern, dass erst wenige Stunden zuvor der anderen Oppositionsfraktion aus den Reihen der CDU erklärt worden war, wie das Haushaltsrecht funktioniert und wie es abläuft. Heute war es genauso: Herr Bretz versuchte vorhin, unter einem anderen Tagesordnungspunkt, der AfD zu erklären, wie es abläuft. Trotzdem stehen wir jetzt wieder hier und führen eine Debatte, die eigentlich in eine Haushaltsberatung gehört. Damals haben Sie sie aber nicht geführt, jedenfalls nicht in der Öffentlichkeit. Schauen wir es uns noch einmal an. Ich habe es Ihnen beim letzten Mal schon gesagt, kann es Ihnen aber nicht ersparen, das heute noch einmal zu tun, auch auf die Gefahr hin, Sie zu langweilen. – Wofür haben Sie Änderungsanträge gestellt? (Zuruf) Zu welchen Punkten haben Sie in den Haushaltsberatungen Änderungsanträge gestellt? Zum Kita-Personalschlüssel, zur Fachkräftequalifizierung und -gewinnung in der Kita, zur Sprachförderung in der Kita, zum Feuerwehrunterricht in der Kita, zur Lehrkräftewerbekampagne und zum Vertretungsbudget. (Steeven Bretz [CDU]: Das sind alles tolle Anträge!) – Das alles sind ganz fantastische Anträge, Herr Bretz. Aber zu dem Thema, das Sie heute hier bewegen wollen, haben Sie sich überhaupt nicht eingelassen. (Kristy Augustin [CDU]: Das stimmt nicht!) Ich verstehe auch, warum. Sie müssten nämlich eine Deckungsquelle angeben. Wenn Sie im Finanzausschuss diesen Antrag stellten, müssten Sie das normalerweise tun. Ich verstehe ehrlicherweise nicht, warum es im Plenum möglich ist – ich habe mir nicht die Mühe gemacht, das nachzuprüfen; das räume ich ein –, Anträge zu stellen, die keine Deckungsquelle benennen, aber unmittelbare Finanzwirkung entfalten; denn das Geld muss ja irgendwoher aus dem Haushalt kommen. (Kristy Augustin [CDU]: Weil Sie es beschlossen haben!) Wenn ich mit einem solchen Antrag in das Finanzministerium gegangen wäre, hätten sich die Kollegen dort wahrscheinlich kringelig gelacht und mich wieder weggeschickt. (Steeven Bretz [CDU]: Ich hätte Ihnen sehr geholfen!) Ehrlicherweise kann ich rein rechtlich die Möglichkeit einer anderen Bewertung des vorliegenden Antrags nicht erkennen. – Vielen Dank. (Beifall SPD und BSW)

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Für die antragseinreichende Fraktion erhält die Abgeordnete Augustin von der CDU-Fraktion noch einmal das Wort.

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Kristy Augustin CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich dachte eigentlich, gar nicht nach vorn gehen zu müssen. – Ich werde nicht müde, diese Forderung aufrechtzuerhalten. Die CDU-Fraktion wird nicht müde, diese Forderung aufrechtzuerhalten. Die Eltern, die Lehrer, die Schülerinnen und Schüler werden nicht müde, diese Forderung aufrechtzuerhalten. Denn sie ist richtig! (Beifall CDU) Mit dem Haushalt wurden 345 Lehrerstellen gekürzt, gestrichen, zurückgenommen. Ich hatte es in meiner ganzen Zeit hier im Parlament noch nicht erlebt, dass im Bildungsbereich gekürzt wurde. Der Gesamtetat mag gestiegen sein; aber es geht um diesen konkreten Bereich. Ich finde, diese Feststellung muss wiederholt werden, insbesondere im Interesse derjenigen, die die Folgen tagtäglich an der Schule erleben. Herr Minister, ich wäre gar nicht mehr an das Pult gegangen. Aber Sie haben behauptet, wir hätten zu diesem Bereich des Einzelplans keine Änderungsanträge gestellt. Sie werfen mir immer vor, ich hörte Ihnen nicht richtig zu, selbst wenn ich parallel am Handy nur noch einmal bestimmte Sachen checke. Vielleicht hören Sie mir einmal bei meinen Reden zu oder gucken im Nachgang in das Protokoll. Ich habe Ihnen schon beim letzten Mal geantwortet: Es ist Ihre Schuld. Wir haben im Ausschuss mehrfach nachgefragt – das können alle bezeugen, die im Ausschuss waren –, wo die Lehrerstellen sind, die fehlen. Herr Hohloch, stimmen Sie mir zu? (Zuruf von der CDU: Ja!) Wir haben mindestens drei-, viermal nachgefragt: Wo sind die Stellen hin? – Von Ihnen hieß es sinngemäß: Nein, die sind woanders. Dazu liefern wir schriftlich noch etwas nach. Die Stellen finden sich dort und dort. Diese Lehrer sind in dem und dem Diagramm zu finden. – Wie sollen wir als CDU-Fraktion, als Opposition, aufrichtig einen Änderungsantrag einbringen, wenn uns die Landesregierung nicht einmal ehrlich Auskunft gibt, dass sie plant, 345 Lehrerstellen zu kürzen! (Beifall CDU sowie vereinzelt AfD) Das ist unehrlich, Herr Bildungsminister! Kommen wir zu der Forderung von Herrn Hohloch, wir sollten ein großes Konzept vorlegen. Herr Hohloch, Sie sagten, dass Sie warten wollten, bis wir es machen. Wir sind erst seit Kurzem 2025 73 wieder Oppositionspartei. Sie haben die Chance, auch selbst etwas einzureichen. Also, so ist es nicht! Dann kommen wir zu der Behauptung, dass unser Vorschlag nicht ausreiche, um wieder Lehrerstellen zu schaffen. Ich erspare es mir jetzt, den entsprechenden Passus aus dem Haushaltsgesetz 2025/2026 noch einmal vorzutragen. Die armen Stenografen müssten das jetzt noch einmal mitnotieren; das möchte ich nicht. Der Passus, den die Koalitionsfraktionen beschlossen haben, eröffnet die Möglichkeit, ausgeschiedene Angestellte wieder in den Landesdienst einzustellen. Es ist aber nicht festgehalten – nicht einmal in Ihrem eigenen Beschluss; passen Sie, auch die Finanzpolitiker, gut auf! –, dass dafür eine Deckungsquelle genannt werden muss. Das ist Fakt. Gern kann ich es noch einmal erwähnen: Sie selbst haben sich mit diesem Passus, der auch die Zustimmung des Haushaltsausschusses gefunden hat, das Türchen bzw. die Möglichkeit geöffnet, Angestellte oder Beamtinnen und Beamte wieder einzustellen. Das beträfe natürlich auch Lehrerinnen und Lehrer. Ich wiederhole es gern: Sie selbst haben sich diese Tür geöffnet. Wir schubsen Sie gern hindurch, wollen aber niemanden zu Fall bringen. Gehen Sie durch diese Tür und machen Sie noch in diesem Haushaltsjahr endlich die Mittel für 345 Lehrerstellen frei! – Danke schön. (Beifall CDU – Steeven Bretz [CDU]: Bravo!)

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Daniel Münschke

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieser Redebeitrag hat eine Kurzintervention des Abgeordneten Hohloch von der AfD-Fraktion zur Folge. Bitte sehr. (Beifall AfD)

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Dennis Hohloch AfD

Sehr geehrte Kollegin Augustin, ich muss schon sagen: Uns aufzufordern, endlich einmal bildungspolitische Inhalte in diesen Landtag einzubringen, ist schon ein gewagtes Stück. Ich würde fast schon sagen, es ist eine Posse. Ich kann mich nicht erinnern, dass sich in der vergangenen Legislaturperiode irgendeine andere Fraktion so sehr mit diesem Thema auseinandergesetzt hat wie unsere Fraktion. Ich mache Ihnen ein Angebot, Frau Augustin: An dem Antrag, den Sie heute stellen, ist ja nichts Falsches. Er ist etwas kurz und ein bisschen lieblos formuliert, aber nicht falsch. Er löst jedoch das Problem in Gänze nicht. Das Problem sitzt zum einen da (Der Redner weist in Richtung von Minister Steffen Freiberg.) und zum anderen hier. (Der Redner weist in Richtung der SPD-Fraktion.) Aber es ist natürlich weiter gefasst. Ich mache Ihnen also folgendes Angebot: Wir nehmen Ihren Antrag, packen ihn in die richtige Form, nehmen noch die fehlenden Punkte hinzu und reichen ihn zum nächsten Plenum ein. Damit geben wir Ihnen von der CDU die Chance, gemeinsam mit der AfD und vielleicht noch mit jemandem vom BSW, der meint, dass das der richtige Ansatz ist, um dem Minister einen Auftrag zu geben, hier eine Mehrheit zu erzielen. Dazu sind wir immer bereit. (Beifall AfD)

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Daniel Münschke

Frau Abgeordnete Augustin, möchten Sie erwidern? – Das lassen Sie so stehen; okay. Ich möchte kurz darauf hinweisen, dass die Geschäftsordnung es Mitgliedern der Landesregierung ermöglicht, jederzeit das Wort zu ergreifen. Minister Freiberg hat noch 1 Minute und 17 Sekunden Redezeit zur Verfügung und meldet sich noch einmal zu Wort. Bitte sehr, Herr Minister, Sie haben das Wort. (Vereinzelt Beifall SPD und BSW)

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Steffen Freiberg

Danke sehr, Herr Vizepräsident. – Frau Augustin, Sie haben im Ausschuss irgendetwas von 1 000 oder 1 200 Stellen erzählt. Der Staatssekretär hat sich wirklich alle Mühe gegeben – wer dabei war, sei mein Zeuge –, Ihnen das begreiflich zu machen. Dass das nicht gelungen ist, dafür entschuldige ich mich wirklich aufrichtig. (Beifall des Abgeordneten Falk Peschel [BSW] – Steeven Bretz [CDU]: Das ist arrogant!)

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Damit sind wir am Ende der Aussprache angelangt und treten in die Abstimmung ein. Meine sehr geehrten und Herren! Die CDU-Fraktion … (Unruhe) – Darf ich um etwas Aufmerksamkeit bitten? Danke sehr. Die CDU-Fraktion beantragt die Überweisung ihres Antrags „Lehrermangel abwenden – Jetzt Stellen schaffen!“ auf Drucksache 8/1695 an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Überweisung ohne Stimmenthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Dann kommen wir jetzt zur eigentlichen Abstimmung über den Antrag der CDU-Fraktion auf Drucksache 8/1695, „Lehrermangel abwenden – Jetzt Stellen schaffen!“. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Antrag ist bei Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Ich schließe Tagesordnungspunkt 9. Bevor die Kollegin Vizepräsidentin Dr. Gruhn den nächsten Tagesordnungspunkt aufruft, weise ich darauf hin, dass Tagesordnungspunkt 10, der Antrag „Realität abbilden – Mehrfachstaatsangehörigkeiten in der PKS erfassen“, nach interfraktioneller Verständigung auf das November-Plenum verschoben werden soll. Gibt es Widerspruch dagegen, so zu verfahren? – Das sehe und höre ich nicht. Dann wird das so gemacht. Ich übergebe nun, wie angekündigt, an die Kollegin Vizepräsidentin.

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Jouleen Gruhn

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf Sie herzlich begrüßen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 11 auf. TOP 11: Gedenken zum Jahrestag des Überfalls der Hamas auf Israel Antrag der CDU-Fraktion Drucksache 8/1737 Ich eröffne die Aussprache. Als Erster hat Herr Genilke das Wort. Er begibt sich schon zum Podium. – Bitte schön.

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Rainer Genilke CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der 7. Oktober 2023 – in wenigen Tagen wird er leider zum zweiten Mal begangen werden müssen –, dieser Tag des Grauens, des Schreckens, der leider geschehen ist und der leider auch dafür verantwortlich ist, dass wir den Beginn eines Krieges zu verzeichnen haben, wie wir ihn im Nahen Osten noch nicht gesehen haben, sollte für uns ein Anlass sein. Es war das schwerste Pogrom gegen Jüdinnen und Juden seit der Schoah, also seit dem Holocaust im Zweiten Weltkrieg, ein Angriff nicht nur auf Israel, sondern auf die Menschlichkeit selbst. Nicht genug, dass wir 1 200 Opfer zu beklagen haben: Die Taten, die Brutalität, die Vergewaltigungen wurden auf Videos festgehalten. Und oftmals sind die Frauen, die vergewaltigt worden sind, anschließend auch erschossen worden. Auch das wurde auf den Fotos und Videos festgehalten. Seitdem erlebten wir Folter an denen, die in den Gazastreifen verschleppt worden sind. Wir haben Kenntnis von Scheinhinrichtungen. „Abschiedsfotos“ wurden von der Hamas veröffentlicht. All das geschieht auch noch am heutigen Tag. 36 Minderjährige haben ihr Leben verloren, 695 israelische Zivilisten; 5 400 Verletzte, 250 Geiseln. Wir haben Bilder gesehen, wie Menschen während und nach diesem Angriff auf den Straßen in Gaza getanzt haben, Süßigkeiten verteilt haben, im Übrigen auch in Deutschland, auch in Berlin. Es ist unerklärlich, wie man so viel Hass entwickeln kann. Wir haben erlebt, dass diese Morde gefeiert worden sind. Das darf uns als ein Volk, das eine große Verantwortung auch für jüdisches Leben hat, niemals gleichgültig lassen. Brandenburg trägt diese Verantwortung mit, und unsere Pflicht ist klar: Antisemitismus darf keinen Platz haben, Terror darf keinen Platz haben in unserem Leben. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD und BSW) Mitgefühl und Menschlichkeit zeigen, das können wir mit großen Worten, aber zugleich gilt: Wir müssen in dieser Zeit, die uns nicht loslässt, auch würdige und verlässliche Zeichen senden. Darum schlagen wir für den 7. Oktober 2025, für diesen zweiten Jahrestag des Beginns dieses Krieges und des Überfalls, vor, ein stilles, aber auch eindeutiges Zeichen zu setzen: die Beflaggung unserer öffentlichen Gebäude mit der israelischen Flagge. Dieses Zeichen soll sich an die Überlebenden und die Hinterbliebenen der Opfer und an die bis heute verschleppten Geiseln, an deren Familien und an unsere jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger hier in Brandenburg richten. Es soll sagen: Ihr seid nicht allein. Wir stehen an eurer Seite, und wir gedenken und trauern mit euch. Ich weiß, es wird der Einwand kommen, mancherorts werde die Flagge ohnehin schon gehisst; dafür brauche es keine Anordnung. Wir sind aber nicht in „Mancherorts“. Gerade deshalb bitten wir die Landesregierung in Zuständigkeit des Innenministeriums um eine klare, landeseinheitliche Beflaggungsanordnung und um eine ausdrückliche Empfehlung an die Kommunen, Hochschulen und öffentlichen Einrichtungen. Unser Signal der Solidarität darf nicht dem Zufall einzelner Entscheidungen überlassen bleiben. Es soll überall im Land sichtbar sein, respektvoll, würdevoll, verbindlich, und ja, auch in stiller Trauer. Dieses Zeichen ist keine Symbolpolitik; es ist Ausdruck unserer Erinnerungskultur, unserer Verantwortung, auch unserer Haltung. Und es ist kein Freifahrtschein für die Politik der israelischen Regierung. Man kann die Regierung Netanjahus kritisieren, berechtigt und deutlich, und trotzdem an diesem 7. Oktober ein klares Zeichen für die Opfer, für das Lebensrecht Israels und gegen antisemitischen Terror setzen. (Beifall CDU sowie des Abgeordneten Ludwig Scheetz [SPD]) Beides gehört in einer demokratischen, verantwortlichen Haltung zusammen. Wir alle wissen: Die Sicherheit Israels gehört zur deutschen Staatsräson. Aber heute geht es nicht um große Formeln. Heute geht es um Mitmenschlichkeit, um die schlichte Botschaft, die eine Flagge an diesem Tag senden kann: Wir erinnern, wir trauern, wir stehen zusammen. Lassen Sie uns dies fraktionsübergreifend beschließen, ohne schrille Töne, ohne Ausgrenzung. Ich hoffe, dass sich auch die Kolleginnen und Kollegen des BSW ein Herz fassen und dieses würdige Zeichen mittragen können. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Das glaube ich nicht!) Jeder von uns kann an diesem Tag zeigen, dass uns Mitgefühl und klare Haltung gegen Antisemitismus verbinden. Unseren jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern in Brandenburg sagen wir: Sie gehören zu uns. Ihr Schmerz ist auch unser Schmerz. – Und den Menschen in Israel sagen wir: Wir stehen an eurer Seite. Die Geiseln dürfen nicht vergessen werden. Mögen sie bald heimkehren. Ich bitte Sie: Stimmen Sie der landeseinheitlichen Beflaggung am 7. Oktober zu. Machen wir es nicht komplizierter, als es ist. Machen wir es verbindlich. Setzen wir ein leises, ein unübersehbares Zeichen der Solidarität in unserem Land, das zeigt, dass wir unserer Verantwortung gerecht werden. – Vielen Dank. (Beifall CDU) 2025 75

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Als Nächster folgt in der Aussprache der Beitrag des Abgeordneten Scheetz. Bitte schön.

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Ludwig Scheetz SPD

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Am 7. Oktober 2023 hat der Terror der Hamas in Israel unermessliches Leid verursacht. Über 1 200 Menschen wurden ermordet, Hunderte verschleppt. Bis heute warten Familien auf die Freilassung ihrer Angehörigen. Wir nennen es beim Namen: Terror. Wir gedenken der Opfer in Respekt, in Trauer, in Solidarität mit Israel, mit den jüdischen Gemeinden, mit allen Jüdinnen und Juden, auch hier in Brandenburg. Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieses Gedenken braucht Empathie und Ehrlichkeit. Ehrlichkeit heißt auch: Wir verschweigen das Leid unschuldiger Zivilistinnen und Zivilisten im Gazastreifen nicht. Kritik an politischen Maßnahmen der israelischen Regierung ist vor dem Hintergrund der jüngsten Entwicklungen im Umgang mit Zivilistinnen und Zivilisten in Gaza aus unserer Sicht legitim und notwendig. Doch wir haben einen klaren Kompass: Das Existenzrecht Israels steht für uns außer Frage. Es ist ein unverrückbarer Bestandteil unserer Werte und unseres politischen Selbstverständnisses. Solidarität mit Israel, eine klare Absage an Antisemitismus und zugleich die Verpflichtung, das humanitäre Völkerrecht zu achten und Zivilisten zu schützen. Beides gehört zusammen, wenn wir glaubwürdig bleiben wollen. Vor diesem Hintergrund danken wir der CDU für das Vorbringen des Anliegens, ein sichtbares Zeichen zu setzen. Der Antrag zielt auf eine landesweite Beflaggung an allen Dienststellen sowie an Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts; zudem werden die Kommunen um Beflaggung gebeten. Darum geht es in dem Antrag konkret. Wir haben einen nüchternen und respektvollen Standpunkt. Wir lehnen diese pauschale Anweisung ab. Nicht weil Zeichen unwichtig wären, im Gegenteil, Zeichen haben ihre Berechtigung. Sie stiften Gemeinschaft, sie trösten, sie machen Haltung sichtbar, aber wir sind überzeugt, dass sie am besten wirken, wenn sie eingebettet sind in Verantwortung und Alltag. Dazu gehört das, was Brandenburg bereits tut und weiter tun wird. Die Landesregierung setzt sichtbare Solidaritätszeichen, und das bleibt so. An der Staatskanzlei wird zentral beflaggt. Diese Solidaritätsbeflaggung findet statt und wird fortgeführt. Das ist gelebte Praxis. Wir achten die Vielfalt würdiger Formen des Erinnerns. Gedenken sieht nicht überall gleich aus, und das ist in einer lebendigen Demokratie auch gut so. Vor Ort entscheiden die Verantwortlichen sensibel, wie Zeichen gesetzt werden – durch Gedenkakte, Bildungsangebote, Begegnungen, durch stille Momente und, wo es passt, durch Beflaggung. Eine allgemeine Beflaggungsanweisung halten wir daher nicht für nötig. Sie nimmt die Möglichkeit der sensiblen Abwägung vor Ort. Entscheidend bleibt, was Jüdinnen und Juden bei uns im Alltag schützt und stärkt: verlässliche Sicherheitskonzepte, konsequentes Vorgehen gegen antisemitische Straftaten, Beratung für Betroffene, Bildungsarbeit gegen Hass und Verschwörungserzählungen, klare Sprache in Schulen, Vereinen, im Netz und in Behörden. Zeichen zeigen Haltung, das tägliche Handeln macht den Unterschied. Ich weiß, wir wissen, wie anspruchsvoll diese Balance ist. Manche wünschen sich eindeutige Bilder, schnelle Gesten, aber gerade in schweren Zeiten ist es unsere Aufgabe, beides auszuhalten: das klar zum Ausdruck gebrachte Gedenken an den 7. Oktober und den Blick für das Leid Unschuldiger im Krieg. Wer Geiselnahmen verurteilt, verurteilt auch Hetze und Entmenschlichung. Wer die Sicherheit Israels bejaht, bejaht auch den Schutz ziviler Leben. Das ist keine Relativierung, sondern die Konsequenz unserer Werte. Das Existenzrecht Israels steht für uns außer Frage. Unsere Solidarität mit Israel steht außer Frage. Unser Bekenntnis, jüdisches Leben in Brandenburg zu schützen, steht außer Frage. Unsere Bereitschaft, würdig zu gedenken, steht außer Frage, und die Beflaggung an der Staatskanzlei ist und bleibt Ausdruck dieser Haltung. Was wir nicht für sinnvoll halten, ist eine allgemeine Beflaggungsanweisung für alle Dienststellen. Wir setzen stattdessen auf Vertrauen in die Verantwortlichen vor Ort. Darum sagen wir heute Ja zum Gedenken, Ja zur Solidarität, Ja zur Verantwortung und Nein zu diesem Antrag in seiner pauschalen Form – nicht, um Zeichen zu verhindern, sondern um ihre Bedeutung zu bewahren und sie mit dem zu verbinden, was am meisten zählt: Schutz, Respekt und Menschenwürde, jeden Tag. – Vielen Dank. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Scheetz. – Es folgt der Beitrag des Abgeordneten Berndt für die AfD-Fraktion. Bitte schön. (Beifall AfD)

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Hans-Christoph Berndt AfD

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Vielleicht erinnern Sie sich an die letzte Sitzung vor der Sommerpause. Damals wurde über einen CDU-Antrag debattiert, mit dem Solidarität mit Israel bekräftigt und Antisemitismus entschieden entgegengetreten werden sollte. Es ging um gute Absichten, für die die CDU Beifall haben wollte. Ich habe damals hier von Tugendprotzerei gesprochen, und der Innenminister, der den Antrag aus parteitaktischen Gründen nicht unterstützen durfte, wollte die CDU noch tugendprotzend überholen, indem er behauptete, er habe in Absprache mit dem Ministerpräsidenten eine Änderung des Einbürgerungsverfahrens vorgenommen und seit Anfang Juni sei die Anerkennung des Existenzrechts des Staates Israel Bedingung für die Einbürgerung in diesem Land. Trotz mehrfacher Nachfragen der CDU ließ sich der Wahrheitsgehalt der Behauptung bis heute nicht abschließend klären – die Umsetzung ist im Hinblick auf die israelkritische Haltung des Koalitionspartners BSW vermutlich auch nicht so einfach. Mit dem heutigen Antrag versucht es die CDU noch einmal anders, nämlich mit Symbolpolitik. Unter Symbolpolitik versteht man gewöhnlich eine Politik, bei der die symbolische Geste das politische Handeln ersetzt. Wir werden täglich Zeuge dieser Politikvariante, zum Beispiel, wenn deutsche Politiker nach Kiew fahren, dort folgenlos Schultern klopfen und Hände schütteln, weil es nicht in ihrer Macht liegt, Einfluss auf den dortigen Krieg zu nehmen. Manchmal liegt es aber in der Macht der Politik, Dinge zu ändern, zum Beispiel die in Deutschland lebenden Juden zu schützen. Das kann man – indem man die Grenzen schließt und eine Remigrationsoffensive startet, um so den islamischen Antisemitismus zu bekämpfen. (Unmut des Abgeordneten Johannes Funke [SPD]) Dazu haben die Politiker in Brandenburg und im Bund die Macht, aber sie tun es nicht. Stattdessen kommt eine leere Geste, sowohl von der Regierung als auch von der CDU-Fraktion. Es dürfte allen klar sein, dass das Hissen einer Flagge immer ein Akt der Symbolpolitik ist, denn es liegt in der Natur der Flagge, dass sie ein Symbol ist. Jede Flagge steht für etwas, und jeder, der sie hisst, will damit etwas zum Ausdruck bringen. Was würde das Hissen der Israelfahne in dem von der CDU geforderten Rahmen bedeuten? Sie wäre der Versuch, die äußerst komplexe Lage im Nahen Osten in einer Art und Weise zu vereinfachen, die nicht nur der dortigen Lage in keiner Weise gerecht wird, sondern auch die Möglichkeiten der deutschen Außenpolitik auf eine Art beschränkt, die mindestens sträflich ist. Denn: „Einäugige Humanität ist widriger als Barbarei.“ Ernst Jünger, der diesen Satz 1945 schrieb, als er von der grauenvollen Vertreibung der Sudetendeutschen und der wohlwollenden Billigung der Alliierten hörte, meinte genau das: Es geht nicht an, die Augen vor dem Leid der einen zu verschließen und das Leid der anderen anzuprangern. Es kommt noch ein Grund hinzu, aus dem wir diesen Antrag ablehnen: Deutschland leidet – das wird von allen Seiten ständig betont, auch gestern hier im Landtag – unter einer fortschreitenden gesellschaftlichen Spaltung. Wir halten es für falsch, diese Spaltung mit einer sinnlosen Geste zu vertiefen. Wir haben eine Flagge, und das ist die schwarz-rot-goldene. Sie ist das Erkennungszeichen und Symbol für die politische Einheit der Deutschen, und sie wird viel zu selten gezeigt. Ermuntern wir die Bürger, die schwarz-rot-goldene Flagge zu zeigen, lassen wir sie täglich vor den öffentlichen Gebäuden wehen! Auch das ist ein Akt der Symbolpolitik, ja, aber es ist ein Zeichen für die Einigkeit der Deutschen über alle politischen Auffassungen und Streitereien hinweg. Nur diese Einigkeit verleiht uns die Kraft, die Zukunft zu gestalten – innen- und außenpolitisch. – Ich danke Ihnen. (Beifall AfD)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Es folgt Herr Abgeordneter Peschel für die BSW-Fraktion. Bitte schön. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD)

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Falk Peschel BSW

Frau Präsidentin! Sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Existenzrecht Israels ist unumstößlich. (Dennis Hohloch [AfD] in einem Zwiegespräch mit einem Fraktionskollegen: Schade!) Jeder Versuch, dieses Existenzrecht infrage zu stellen oder auch nur zu relativieren, verbietet sich allein in Anbetracht unserer Geschichte und der mit ihr verbundenen historischen Verantwortung. Der grausame und brutale Überfall der Hamas vom 7. Oktober 2023 auf Bürgerinnen und Bürger Israels war nichts anderes als der Versuch, dieses Existenzrecht anzugreifen. Insoweit teile ich die Intention des vorliegenden Antrags. Aber: Ich halte es in diesem Fall für plakativ und unreflektiert, ein Bekenntnis in Form einer Beflaggungsanordnung für Landesinstitutionen und einer Beflaggungsbitte an die Kommunen abzugeben. Eine Beflaggung des Landtags haben Sie in Ihrem Antrag übrigens vergessen aufzuführen. Damit kann und darf man in diesem Kontext das aktuelle Agieren der israelischen Regierung, den von ihr geführten Vernichtungskrieg gegen das palästinensische Volk nicht ausblenden. Eine Kommission des UN-Menschenrechtsrates wirft der israelischen Regierung Völkermord vor. Bekämpfen einer Terrororganisation wie der Hamas: Ja, unbedingt. Ein Volk durch Bombardierung und permanente Zerstörung seiner Existenzgrundlagen zu berauben und dieses Volk zu großen Teilen physisch zu vernichten: Nein! Und dies alles unter der Flagge, deren landesweites Zeigen mit dem Antrag der CDU-Fraktion beschlossen werden soll. Aus unserer Sicht wäre das ein fatales Signal, insbesondere an jene Bürgerinnen und Bürger Israels, die gerade zu Hunderttausenden gegen ihre Regierung und deren Handeln in Gaza auf die Straße gehen. Und noch etwas: Welche Fragen würden sich die Brandenburgerinnen und Brandenburger angesichts des Leids der Zivilbevölkerung im Gazastreifen stellen, wenn von ihrem Rathaus die israelische Flagge wehte? In den vergangenen Tagen haben unter anderem Großbritannien, Kanada, Portugal und Frankreich den Staat Palästina formell anerkannt. Mehr als 150 Staaten haben die Anerkennung bereits vollzogen. Der britische Premier Starmer bekräftigte, dass eine Zweistaatenlösung das exakte Gegenteil der hasserfüllten Vision der Hamas sei. Die Anerkennung Palästinas ist auch aus Sicht der BSW-Fraktion die richtige Antwort auf den Terror vom 7. Oktober (Beifall BSW) 2025 77 und ein klares Signal, um der Terrororganisation Hamas den Nährboden zu entziehen. Denn auch Palästina hat ein völkerrechtlich verbrieftes Existenzrecht, mehrfach von den Vereinten Nationen bestätigt. Leider liegt ein solcher Schritt nicht in der Zuständigkeit eines Landesparlaments. Hier würde die BSW-Fraktion übrigens sofort zustimmen. (Beifall BSW) Wir finden es richtig und wichtig, ein Zeichen gegen Antisemitismus, Völkerhass, Krieg und Vernichtung zu setzen. Deshalb will das BSW den Antrag der CDU-Fraktion nicht ohne einen Alternativvorschlag ablehnen, für den es jedoch keines Beschlusses des Landtags bedarf. Ich selbst bin seit mehreren Jahren Mitglied der Arbeitsgruppe „Stolpersteine“ in meiner Heimatstadt Senftenberg. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD) Dort sind inzwischen 20 Stolpersteine verlegt, die an Jüdinnen und Juden erinnern, die während der Zeit des Nationalsozialismus verfolgt, deportiert und ermordet wurden. Am letzten frei gewählten Wohnort dieser Menschen machen Stolpersteine auf ihr Schicksal aufmerksam. In Brandenburg gibt es derer inzwischen etwa 1 300. An jedem 9. November, dem Gedenktag zur Reichspogromnacht von 1938, werden diese Stolpersteine in Senftenberg geputzt, um ihre Sichtbarkeit im Stadtbild zu erhöhen. Lassen Sie uns gemeinsam vereinbaren, dass wir, die Abgeordneten des Brandenburger Landtags, uns landesweit an einer solchen Aktion beteiligen. Es ist mehr als nur ein symbolischer Akt, vor diesen Stolpersteinen niederzuknien, der Opfer zu gedenken und die Stolpersteine zu reinigen. Wir erhöhen damit die Sichtbarkeit der menschenverachtenden Geschehnisse zwischen 1933 und 1945. Bekennen wir uns gemeinsam zu einem „Nie wieder!“, und zeigen wir, dass in unserer Mitte bis heute und in Zukunft Menschen fehlen, weil sie ermordet oder vertrieben wurden. Viele der Verfolgten, die das Naziregime überlebt haben, fanden in Israel Zuflucht und Heimat. Die Erinnerung daran wachzuhalten, ist eng mit dem Bekenntnis zum Existenzrecht Israels verbunden.

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Jouleen Gruhn

Kommen Sie bitte zum Schluss, Herr Abgeordneter.

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Falk Peschel BSW

Letzter Satz, Frau Präsidentin: Lassen Sie uns dieses fraktionsübergreifende Zeichen am 9. November setzen. – Herzlichen Dank. (Beifall BSW und SPD)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Es wurde mir zur Kenntnis gegeben, dass der Eindruck entstanden sein könnte, dass der erste Satz des Abgeordneten, nämlich dass das Existenzrecht Israels unumstößlich sei, mit dem Zuruf „Schade!“ verbunden wurde. (Dr. Dominik Kaufner [AfD]: Jetzt machen Sie aber mal halblang! So langsam reicht’s!) Diesen sicherlich komplett zusammenhanglosen Beobachtungsgegenstand wollte ich adressieren, um bei dieser Gelegenheit noch einmal klarzustellen, dass wir so etwas als Abgeordnete natürlich nicht tun. Das Existenzrecht Israels ist von niemandem hier infrage zu stellen und unumstößlich. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall SPD) Wir fahren in der Rednerliste fort. Als Nächster spricht Herr Minister Wilke für die Regierung. Bitte schön. René Wilke (Minister des Innern und für Kommunales):* Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich zunächst einmal für die im Ton und in der Sache insgesamt sehr differenzierte, sachliche und angemessene Debatte bedanken, die wir hier geführt haben. Das war nicht den ganzen Tag so. Ich hatte vor dieser Debatte etwas Sorge, wie sie geführt wird. Ich meine, dass es heute auch anderen Debatten gutgetan hätte, sie in dieser Weise zu führen. (Beifall SPD und BSW sowie vereinzelt CDU) Zum Antrag und zum Thema: Sie werden vielleicht verfolgt haben, dass ein durchaus bekannter Autor, Ferdinand von Schirach, gerade ein neues Buch veröffentlicht hat. Im Rahmen der Vorstellung dieses Buches, in dem es auch Passagen zu Israel und Palästina gibt, hat er einiges über die Schilderungen der Gräueltaten in der Öffentlichkeit gesagt. Die Aufnahmen, die Beweise, die mittlerweile gesammelt wurden, sind so abscheulich, dass man sie sich eigentlich nicht anschauen kann. Ich habe keinen Zweifel daran, dass Deutschland, Europa und hoffentlich auch ein Großteil der Welt diesen 7. Oktober in angemessener Art und Weise würdigen und daran erinnern werden, was an diesem Tag passiert ist – und, ja, damit ging auch die Infragestellung des israelischen Existenzrechtes einher. Wir in Brandenburg können sagen, dass Brandenburg sehr, sehr viel für jüdisches Leben tut. Wir hatten ja gerade erst eine Debatte dazu, in der kenntlich gemacht wurde, an wie vielen Stellen das Land, aber auch die Menschen in diesem Land an der Seite von Jüdinnen und Juden stehen, an der Seite von Einrichtungen, auch Synagogen, und an der Seite der Gemeinden. Das ist wohl der größte und wichtigste Aspekt und das größte und wichtigste Zeichen für Solidarität mit jüdischem Leben: das praktische Handeln der Brandenburgerinnen und Brandenburger im Alltag, jeden Tag. (Beifall SPD und BSW) Was die Frage der Beflaggung angeht, haben wir heute, glaube ich, hier im Parlament wahrnehmen können, dass es unterschiedliche Auffassungen dazu gibt, ob das die notwendige, angemessene Art ist, diesen Tag zu würdigen. Ich kann sagen, dass die Staatskanzlei seit dem 08.10.2023 ganz eigenverantwortlich die Flagge gehisst hat und sie dort seitdem jeden Tag hängt und auch weiterhin dort hängen wird. Das, finde ich, ist durchaus ein starkes Zeichen und auch etwas, wovon wir alle wissen, dass es der Landesregierung und dem Ministerpräsidenten sehr wichtig ist. Was die allgemeine Beflaggung angeht, würde ich heute festhalten wollen, dass wir bis dato Regelungen haben, die sich vor allen Dingen auf Gedenktage mit Bezug zu den Geschehnissen in unserem Land beziehen. Wir haben Beflaggungen am Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus, dem 27. Januar. Wir haben Beflaggungen am Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus am 8. Mai, am Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes und am Volkstrauertag – es gibt noch einige wenige andere Beispiele –; die beziehen sich auf unsere Geschichte. Nun steht es natürlich jedem frei, darüber hinauszugehen. Aber ich glaube, mit diesem Zweiklang – Solidarität mit Israel nach den Ereignissen am 07.10., aber eine Beflaggungsanordnung, die sich auf die Historie unseres Landes bezieht – werden wir der Geschichte des Landes, aber auch unserer Verantwortung in der Welt ganz gut gerecht. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD und BSW)

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Jouleen Gruhn

Ich bedanke mich. – Der CDU-Fraktion verbleiben dreieinhalb Minuten; Herr Genilke will sie gern nutzen. Bitte schön.

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Rainer Genilke CDU

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es tut mir leid, dass wir hier nicht zu einem deutlichen gemeinsamen Zeichen kommen. Das will ich auch begründen. Wenn wir davon sprechen, dass die Staatskanzlei von sich aus die israelische Fahne hisse, dann glaube ich das sogar und unterstütze das ausdrücklich, weil ich dem Ministerpräsidenten abnehme, dass ihn eine tiefe Verbundenheit mit den Israelis prägt – das wurde auch in diesem Saal schon dokumentiert. Aber es kommt darauf an, dass wir im ganzen Land ein deutliches Zeichen setzen. Übrigens wird Berlin am 7. Oktober ausnahmslos vor allen öffentlichen Gebäuden die israelische Fahne hissen. Brandenburg wird damit auffallen, dass es das eben nicht tut. Es liegt in unserer Verantwortung, eben nicht durch Nichtstun, sondern durch Mittun aufzufallen. Das wäre ein klares Zeichen gewesen. (Beifall CDU) Herr Minister, Sie sagen, wir hissen die Fahne ja zu Gedenktagen. – Zu diesen Gedenktagen hissen wir nicht die israelische Fahne. So sollte es aber sein. Ich darf daran erinnern, dass wir nach dem Tod von Papst Franziskus aus dem Innenministerium die eindeutige Botschaft erhalten haben, dass alle öffentlichen Gebäude zu beflaggen seien. Nicht aber zum Gedenken an die israelischen Opfer des Überfalls durch die terroristischen Organisationen Hamas und Hisbollah und letztlich auch durch die iranischen Mullahs? Es ist unsere Aufgabe, mit aller Macht gegen Terroristen vorzugehen, anstatt vor ihnen einen Kniefall zu machen oder sie gar noch mit Anerkennung zu belohnen. Es ist absurd, wenn man der Hamas, die sich bis heute nicht ergibt, die nach wie vor Geiseln hält, die gefoltert werden – wir sehen doch die Bilder –, und keine neue Führung hat, die Anerkennung in Aussicht stellt. Das steht nicht für Verbundenheit. Herr Peschel, ich will nicht als Deutscher wieder dafür Verantwortung tragen, dass wir Stolpersteine jüdischer Opfer putzen müssen. Wir müssen das jüdische Leben schützen, damit weitere Stolpersteine nicht nötig sind. Das ist unsere Aufgabe. Herr Dr. Berndt, natürlich ist das symbolisch, aber das ist ein Symbol der Freiheit und Mitmenschlichkeit. Da nützt es auch nicht, wenn man deutsche Fahnen hisst. Am deutschen Wesen wird die Welt nicht wieder genesen, (Dennis Hohloch [AfD]: Ist das peinlich!) sondern hier brauchen wir ein deutliches Beispiel: dass wir in der Tat den Stern der Juden öffentlich zeigen, um zu dokumentieren, dass wir Deutsche begriffen haben, dass Verantwortung nicht von irgendwoher kommt, sondern dass man Verantwortung wahrnehmen muss, wenn es nötig ist. Das hätte ich mir gewünscht. Ich bedanke ich mich für die Debatte. – Schalom! (Beifall CDU)

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Jouleen Gruhn

Wir bedanken uns. – Ich frage die AfD-Fraktion, ob sie gedenkt, die verbleibende Minute ihrer Redezeit zu nutzen. – Das ist nicht der Fall. Die Regierung bzw. Herr Minister Wilke hätte nun Gelegenheit, sich zu Wort zu melden. – Davon wird auch nicht Gebrauch gemacht. Damit sind wir am Ende der Debatte angelangt und kommen zur Abstimmung über den Antrag der CDU-Fraktion unter dem Titel „Gedenken zum Jahrestag des Überfalls der Hamas auf Israel“, Drucksache 8/1737. Ich bitte Sie um das Handzeichen, wenn Sie dem Antrag zustimmen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Ich schließe Tagesordnungspunkt 11 und rufe Tagesordnungspunkt 12 auf. 2025 79 TOP 12: Unsere Kinder schützen – Online-Kriminalität wirksam vorbeugen: Stärkung von Medienkompetenz im Schulalltag Antrag der SPD-Fraktion und der BSW-Fraktion Drucksache 8/1739 Frau Abgeordnete Matzies befindet sich schon für die BSW-Fraktion am Mikrofon. Frau Abgeordnete, bitte schön. (Beifall BSW sowie der Abgeordneten Annemarie Wolff [SPD]) Melanie Matzies (BSW):* Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Liebe Gäste! Die 15-jährige Emma kommt per Snapchat mit einem angeblich 17-Jährigen in Kontakt. Er zeigt Verständnis für ihre Sorgen, schmeichelt ihr wegen ihrer Reife und gewinnt ihr Vertrauen. Beiläufig bittet er sie um ein Foto in Unterwäsche – aber sie darf das natürlich keinem sagen. Als Emma ihn nicht persönlich treffen möchte, weil er in Wahrheit schon 28 Jahre alt ist, droht er damit, ihr Foto ins Netz zu stellen. Der 13-jährige Finn spielt Fortnite. Er befreundet sich mit einem angeblich Gleichaltrigen, der als Mutprobe den Vergleich ihrer intimen körperlichen Merkmale zur Sprache bringt. Finn spielt mit; später schickt er auch ein Video von sich. Nachdem sein „Freund“ das Video unter der Überschrift „Finns ekliges Comingout“ postet, gerät er unter Schock, und erst dann merkt seine Mutter, was los ist. Emma und Finn sind Cybergrooming zum Opfer gefallen – einer von vielen kriminellen, besonders perfiden Kindesmissbrauchshandlungen im Internet, der Jugendliche und Kinder leider bereits schon ab einem Alter von sieben oder acht Jahren ausgesetzt sein können. Erwachsene schummeln sich dabei unter Vortäuschung falscher Tatsachen in die Psyche der jungen, etwas unerfahrenen und meist noch verunsicherten Jugendlichen, um sie dann auf brutale Weise bloßzustellen und zu manipulieren. Fast ein Viertel der Minderjährigen war schon davon betroffen. Es ist also kein Randphänomen, von dem wir hier sprechen. Hass, Deepfakes und Deepnudes – ich bin nicht sicher, ob Sie alle wissen, was das ist – sind jedenfalls häufig im Netz präsent, ebenso Männer und Frauen, die Tieren schlimme Dinge antun, sie zum Beispiel mit Würgehalsbändern über Stacheldrahtzäune ziehen und dann in kochendes Wasser schmeißen. Das alles können sich Kinder und Jugendliche im Netz ansehen. Dem sind sie schutzlos ausgeliefert, und wir kriegen das oft nicht mit, weil wir gar nicht so genau wissen, was unsere Kinder sich da angucken. Soziale Medien sind laut der neuen Leopoldina-Studie – sie ist im August erschienen – ein gut ausgeklügeltes Geschäftsmodell, mit dem das Verhalten von Gruppen ermittelt und Daten von Nutzern monetarisiert werden sollen. Dabei scheint den Betreibern so gut wie jedes Mittel recht zu sein. 70 % der 12- bis 13- Jährigen sind viele Stunden am Tag online; 24 % der 10- bis 17- Jährigen zeigen schon sehr riskantes Nutzungsverhalten. Da fehlt nicht mehr viel, bis man von Sucht sprechen kann. Die Jugendlichen leiden dann unter Schlafstörungen, Ängsten, Selbstzweifeln, Schuldgefühlen, Stimmungsschwankungen, Depressionen, Essstörungen, Konzentrationsstörungen und manchmal eben auch an Suizidgedanken. Die Liste ist lang, und das ist alarmierend. Wir als Politik müssen jetzt wirklich rasch ein Signal setzen und dem Wunsch von ca. 70 % der Kinder und Jugendlichen stattgeben, das Thema Cybergrooming in den Unterricht aufzunehmen. (Beifall BSW und SPD sowie vereinzelt CDU) Auch die Leopoldina fordert unter anderem konkrete Präventionsmaßnahmen in Bildungseinrichtungen – genau hier setzen wir mit unserem Antrag an: Wir fordern die Landesregierung auf, die bereits vorhandenen verbindlichen Basiscurricula zu Medienbildung und Gewaltprävention weiterzuentwickeln und weitere Formate zu schaffen. Wir möchten fächerübergreifenden Unterricht, um das Thema Medienkompetenz und Cyberkriminalität fest zu verankern. Die Landesregierung soll bis Dezember 2026 ein Konzept vorlegen, damit dieser fächerübergreifende Unterricht geschaffen werden kann. Für die Schüler sehen wir Schülermedienmentorenprogramme vor, damit sie sich in Peer-to-Peer-Gruppen helfen und Strategien entwickeln können. Für die Lehrer sollen LIBRA-Weiterbildungen durchgeführt werden. Auch soll auf den Landesplattformen mehr Onlinematerial zur Aufklärung zur Verfügung gestellt werden. Was auch ganz wichtig ist: Die Zusammenarbeit zwischen Schulen, Polizei, Eltern und dem Landespräventionsrat soll vertieft werden. Wir dürfen die Kinder damit nicht allein lassen. (Beifall BSW und CDU) Die BSW-Fraktion sieht sich durch all die Warnsignale und die Studien der entsprechenden Fachkräfte darin bestätigt, sich weiterhin für das Verbot von Handys zumindest an Grundschulen einzusetzen. Die Leopoldina fordert sogar ein Verbot bis zur 10. Klasse. In einer Postbank-Studie hat man festgestellt, dass dem mehr als 80 % der Eltern zustimmen würden. Wir müssen jedenfalls in Politik und Gesellschaft endlich – endlich! – den Schutz unserer Kinder über wirtschaftliche Interessen stellen. Unsere Kinder sind in Gefahr. Wir schauen bisher noch nicht genug hin. – Vielen Dank. (Beifall BSW, SPD und CDU)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Es folgt als Nächster in der Redeliste der Abgeordnete Herr Hohloch für die AfD-Fraktion. (Beifall AfD – Lars Hünich [AfD]: Hervorragend!) Bitte schön.

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Dennis Hohloch AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Jedes vierte Kind unter zehn Jahren kommt in Deutschland mit Hardcore-Pornografie in Kontakt. Jedes siebte minderjährige Kind wird Opfer von Cybergrooming. 69 % unserer Kinder und Jugendlichen haben den Wunsch, dass dieses Thema stärker und intensiver in den Unterricht einbezogen wird, um sich darüber auszutauschen. Nach einer OECD-Studie vom Mai 2025 verbringen 15-jährige deutsche Kinder im Durchschnitt – Sie dürfen raten – wie viele Stunden am Tag am Handy? (Melanie Matzies [BSW]: Zehn?) – Zehn? – Es sind sieben, meine Damen und Herren. Wenn Sie noch die Schlafenszeit mit einrechnen, dann ist ein Großteil der Tageszeit offensichtlich am Handy vergeudet. Nach einer DAK-Studie vom März 2025 ist mehr als ein Viertel der 10- bis 17-Jährigen, diejenigen, die digitale Endgeräte nutzen, in riskanter und krankhafter Weise einer Sucht erlegen. Das hat sich nach den Coronamaßnahmen noch stark gesteigert, meine Damen und Herren. Die Zahl der süchtigen Nutzer in einem Alter von 10 bis 17 Jahren seit dem ersten Lockdown ist um 126 % gestiegen. Wir haben also einen direkten Zusammenhang zwischen der Politik der Coronamaßnahmen, die zum Großteil CDU und SPD zu verantworten haben, und der Internet- und Handysucht auf der anderen Seite. Das ist ein Zusammenhang, den man einfach immer wieder erwähnen muss, meine Damen und Herren, (Beifall AfD) weil das Thema an sich schon virulent ist, aber nicht so virulent gewesen wäre, hätte man einfach schon rechtzeitig auf die Stimmen der Wissenschaft gehört. Ich möchte Sie alle daran erinnern. Es war im Juni 2020, als die erste COPSY-Studie erschien. Damals stand ich hier im Landtag und habe Ihnen die Ergebnisse vorgetragen. Allen, die die Augen aufgemacht haben, war klar, was Ihre Lockdowns mit den Kindern anrichten. Sie haben trotzdem immer weitergemacht. Jetzt sind wir in der Situation, in der wir eben sind, meine Damen und Herren. Ich möchte drei Feststellungen treffen, die auf Ihren Antrag bezogen sind: Erstens. Jede sinnvolle Maßnahme zum Schutz von Kindern und Jugendlichen ist grundsätzlich umsetzungswürdig. Einigkeit besteht hoffentlich bei allen darin, dass Kinder und Jugendliche weder Opfer noch Täter von Onlinekriminalität werden dürfen. Wenn unsere Schulen irgendetwas dazu beitragen können, dann sollen sie es tun, meine Damen und Herren. Lehrer sind allerdings schon heute stark überlastet. Unsere Rahmenlehrpläne sind stark überfrachtet. Demnach müsste das Prinzip gelten: Kommt etwas Neues hinzu, muss etwas Altes gehen. – Das ist auch der Kerngedanke unseres Änderungsantrags. Das weitere Problem, das wir haben, ist, dass Kinder und Jugendliche heutzutage selbst und eigenständig schon Social-Media-Plattformen wie Instagram, TikTok oder YouTube und diverse Onlinespiele nutzen. Also wäre die weitergehende Frage, die thematisiert werden müsste: Wollen wir überhaupt, dass unsere Kinder in einem bestimmten Alter mit solchen Endgeräten und solchen Möglichkeiten in Kontakt kommen? Ihre Bundesvorsitzende Sahra Wagenknecht war konkreter als Sie in Ihrem Antrag, meine Damen und Herren vom BSW; denn sie hat ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche in einem Alter von unter 16 Jahren gefordert. (Vereinzelt Beifall AfD) Meine Damen und Herren, mit der Novelle zum Medienstaatsvertrag bzw. dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag sind schon einige Weichenstellungen vorgenommen worden; wir werden diesem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag auch zustimmen. Es wird die Einrichtung eines effektiven Altersverifikationssystems geben. Anbieter werden dazu verpflichtet, in Betriebssystemen Jugendschutzvorrichtungen einzurichten. Das führt mich zur zweiten Feststellung. Ich möchte sagen, dass einige Teile Ihres Antrags sehr wohl zustimmungsfähig sind. Das wären vor allem die Punkte 4, 5 und 6. Die beiden Knackpunkte in Ihrem Antrag sind allerdings folgende: Erstens. Was genau bedeutet „Medienkompetenz“? Mit diesem Begriff schmeißen wir hier alle permanent um uns, aber niemand definiert ihn. Zweitens. Ab welchem Alter wollen wir das tun? Diesen Punkt lässt Ihr Antrag leider offen. Es gibt eine eindeutige Studienlage, die besagt, dass Kinder in einem Alter von unter 13 Jahren überhaupt nicht in der Lage sind, mit Medienvermittlung, mit der Vermittlung von Medienkompetenz umzugehen, weil viele Kinder in diesem Alter zum einen gar nicht mit solchen Geräten in Kontakt kommen – einige schon, wir haben es gerade gehört, aber viele eben nicht –, zum anderen, weil sie von diesem Problem, von Cybergrooming und Cybersex, noch nie etwas gehört haben. Also, wie machen Sie das im Unterricht? Sie wollen diese Vermittlung ab der 1. Klasse machen. Wie machen Sie das mit Kindern, die in der 1. oder 2. Klasse sind, von diesem Thema von ihrem Lehrer hören und damit erst einmal darauf aufmerksam gemacht werden, obwohl es überhaupt nicht notwendig gewesen wäre? Das ist eigentlich etwas, worüber wir uns in einem Fachgespräch im Bildungsausschuss unterhalten müssten, bevor wir diesem Antrag hier zustimmen, meine Damen und Herren. (Beifall AfD) Drittens ist auch noch die Frage zu klären, ab welchem Alter es denn angemessen wäre. Wir sagen in unserem Änderungsantrag ganz klar: ab der 7. Klasse, aber auch dann nur, wenn Teile aus dem Rahmenlehrplan fallen, wie zum Beispiel das Thema Gender-Mainstreaming und die sogenannte Vielfalt als übergreifendes Unterrichtsprinzip. Sie wissen alle: Wir haben zu viel in unserem Rahmenlehrplan. Wenn Sie etwas Neues wollen, dann müssen Sie etwas Altes tilgen. Das sind unsere Vorschläge in unserem Änderungsantrag. Wenn Sie diesen Änderungsantrag annehmen, meine Damen und Herren, dann stimmen wir diesem Antrag von Ihnen selbstverständlich zu. – Vielen Dank. (Beifall AfD) 2025 81

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Es folgt Frau Abgeordnete Wolff für die SPD-Fraktion. (Beifall SPD) Bitte schön. Annemarie Wolff (SPD):* Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ein Griff, der dich festhält, bist du kaum noch atmen kannst; ein Spiel, das nie deines war, eines, das jemand anderes mit dir spielt. – So fühlt es sich an, wenn Erwachsene im Netz das Vertrauen von Kindern missbrauchen und sie gezielt in eine Falle locken. Das passiert jeden Tag. Cybergrooming: Erwachsene tarnen sich als Gleichaltrige. Sie bauen Vertrauen auf. Stück für Stück wollen sie mehr: ein Chat hier, ein Bild dort – Druck, der wächst, bis Kinder überzeugt sind. Sie haben keine Wahl mehr. Damit hört es nicht auf: Cybermobbing – das systematische Fertigmachen, Beleidigen oder Bloßstellen im Netz. Sextortion – Kinder unter Druck setzen, um Nacktbilder zu bekommen. Cyberflashing – Kinder bekommen ungefragt Dickpics. Das ist nur die Spitze des Eisbergs. Darunter steckt eine ganze Welt digitaler Gewalt, die Kinder und Jugendliche jeden Tag trifft. Die Zahlen sind brutal. Rechnet man die Auswertung der Studie zu Cybergrooming der Landesanstalt für Medien NRW in absolute Zahlen um, so wurden ca. 888 000 unsere Jugendlichen im Alter zwischen 16 und 18 Jahren schon einmal zu einem Treffen aufgefordert. 625 000 der 13- bis 15-Jährigen sind von Cybergrooming betroffen. Und: 1,8 Millionen Kinder in einem Alter von unter 14 Jahren werden online von Erwachsenen mit sexueller Absicht angesprochen. Wir reden hier also über mehr als 3 Millionen junge Menschen in Deutschland, die direkt betroffen sind. Das sind keine Einzelfälle. Wir hören es doch auch direkt von Jugendlichen. Im Film „Gestern, Heute, Wir“ vom Kreisjugendring Oberhavel erzählt ein Junge darüber, wie er durch Social Media Opfer von Cybermobbing wurde und wie heftig ihn das getroffen hat. Dass ich mich klein fühle und dass du dadurch größer bist – genau das ist das Gefühl von Ohnmacht, mit der Grenzen zerstört werden, Grenzen zwischen Spiel und Missbrauch, Grenzen zwischen Vertrauen und Verrat. Wenn Kinder und Jugendliche so offen über ihre Angst und ihre Überforderung sprechen, dürfen wir das nicht überhören. (Beifall SPD, BSW und CDU) Meine Damen und Herren! Das ist kein Wunsch nach einem Projekttag, das ist ein klarer Auftrag an uns, zu handeln. Darum müssen wir zusammenarbeiten: Eltern und Schule, Polizei und Sozialarbeit und ganz besonders wir in der Politik. Deswegen hier unser Antrag. Die Schule ist eben auch ein zentraler Ort für Prävention. Dort sind unsere Kinder und dort können wir systematisch ansetzen. Dabei ist uns die Feststellung wichtig: Lehrkräfte stehen mit dieser Aufgabe nicht allein. Wir stellen sicher, dass sie die Unterstützung bekommen, die sie brauchen. Lassen Sie es mich ganz klar sagen: Wir legen keine neue Todo-Liste für Lehrkräfte auf, sondern geben den Lehrkräften Werkzeuge in und an die Hand, damit sie Kinder sicher und proaktiv begleiten können. (Beifall SPD, BSW und CDU) Was heißt das konkret? Das Basiscurriculum wird bis 2026 weiterentwickelt, mit fächerübergreifenden und praxisnahen Modulen. Weil Tipps und Hilfe von Gleichaltrigen oft mehr bringen als Belehrungen von Erwachsenen, gibt es Peer-to-Peer-Programme, damit unsere Schülerinnen und Schüler andere stärken können, online sicher unterwegs zu sein. Lehrkräfte erhalten über das LIBRA praxisnahe Fortbildungen, um Täterinnen- und Täterstrategien früh erkennen zu können. Wir stellen zentrale Materialien auf Landesplattformen bereit – für Schule, für Hort, für Jugendarbeit, Freizeit und Eltern –, und wir intensivieren die Zusammenarbeit von Schule, Polizei und Landespräventionsrat. Was schlägt die AfD mit ihrem Änderungsantrag vor? Medienbildung soll es erst ab Klasse 7 geben – als ob Kinder unter 13 Jahren nicht schon längst online wären! Ich sage Ihnen vielleicht etwas ganz Neues, aber schon Grundschülerinnen und Grundschüler bewegen sich heute ganz selbstverständlich im Netz. Das ist die Realität, die wir nicht wegdiskutieren können, sondern anerkennen und pädagogisch begleiten müssen. Die AfD beruft sich in ihrem Antrag auf höchst fragwürdige Experten: Prof. Lembke und Herr Leipner. Ihrer Meinung nach sollten Kinder bis zum Alter von 12 oder 14 Jahren am besten gar keine digitalen Medien nutzen. Aber wir können ja einmal genauer hinschauen: Die beiden Herren sind von Haus aus Betriebswirte, also gar keine Erziehungswissenschaftler – keine Ahnung von Pädagogik, null Forschung im Rücken. – An die Abgeordneten der AfD: Sie schaffen es noch immer nicht, Polemik von Fakten zu unterscheiden. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Bei der AfD wissen Sie sehr genau, dass Kinder und Jugendliche längst online sind. Immerhin bespielen Sie Ihre Kanäle genau dort, wo junge Menschen unterwegs sind, und Sie überziehen sie mit Fake News, Desinformation und Hass. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Wer anderen den Erwerb von Medienkompetenz verwehren will, während er selbst die digitale Bühne für Hetze nutzt, entlarvt damit vor allem eines: die eigene Strategie. Die vermeintlichen Wahrheiten der AfD zerplatzen aber auch bei einem Blick in die Forschung: Zahlreiche deutsche und internationale Studien – die KIM-Studie, die ICILS – belegen, dass digital gestütztes Lernen, wenn es altersgerecht und sinnvoll eingesetzt wird, Kinder in ihrer gesamten Entwicklung stärkt. Es fördert Motivation, Kompetenzerwerb, und es befähigt sie dazu, Gefahren frühzeitig zu erkennen und sich im digitalen Raum selbstbewusst zu bewegen. Was will die AfD noch? Sie will ganz nebenbei die Selbstverständlichkeit von Vielfalt und Sexualerziehung beseitigen. Dabei sind genau das die Grundlagen, die unsere Kinder stark machen: (Lars Hünich [AfD]: Na klar!) zu wissen, dass Nein nun einmal Nein heißt, zu wissen, dass Vielfalt völlig normal ist, und zu wissen, dass Respekt kein niedliches Extra, sondern die absolute Basis ist. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Wenn die AfD Peer-to-Peer-Programme wie die Medienscouts infrage stellt, sage ich: Schauen Sie sich doch einmal in unserem Land um! Seit 2022 gibt es die Medienscouts am Emil-Fischer-Gymnasium in Schwarzheide. Schülerinnen und Schüler aus den Klassen 8 bis 10 geben ihr Wissen an Jüngere weiter – Aufklärung auf Augenhöhe. Am Barnim-Gymnasium ist das Programm fest verankert. Dort gestalten Jugendliche Workshops und zeigen, dass Medienkompetenz gemeinsam wächst. Und die Medienscouts vom Friedrich-Ludwig-Jahn-Gymnasium Rathenow (Zuruf des Abgeordneten Andreas Galau [AfD]) waren am Safer Internet Day sogar live im Radio und haben erklärt, warum es so wichtig ist, dass junge Menschen ihre Mitschülerinnen und Mitschüler stark machen. Dafür ein ganz, ganz großes Danke! (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW)

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Jouleen Gruhn

Frau Abgeordnete, bitte kommen Sie zum Schluss. Annemarie Wolff (SPD):* Meine Damen und Herren, das alles zeigt, wie erfolgreich das Projekt ist, weil Kinder und Jugendliche oft genau denen am besten zuhören, die ihre Lebensrealität teilen. Am stärksten ist Aufklärung also dann, wenn sie Teil eines Ganzen ist und nicht nur von oben kommt. Darum geht es am Ende. Kinderschutz im Netz bedeutet: Wir holen Kinder dort heraus, bevor Erwachsene sie in etwas hineinziehen.

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. Annemarie Wolff (SPD):* Und wir geben ihnen mehr als Schutz: Wir machen sie stark, damit sie selbstbewusst Grenzen ziehen, digitale Räume sicher nutzen und erleben …

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Jouleen Gruhn

Jetzt bitte der letzte Satz. Annemarie Wolff (SPD):* … dass sie, anstatt Betroffene zu sein, vor allem Gestalterinnen und Gestalter ihrer eigenen Räume sind. Ich bitte Sie: Schützen wir Kinder, und schauen wir nicht weg! (Beifall SPD und BSW)

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Jouleen Gruhn

Gut. – Als Nächste erwarten wir Frau Abgeordnete Augustin am Mikrofon. Bitte schön.

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Kristy Augustin CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Dies ist ein wichtiges Thema. Da finde ich es nachvollziehbar, dass man die Redezeit einmal überzieht; denn der Kinderschutz geht uns alle an, und da sollten wir auch dringend handeln. (Vereinzelt Beifall SPD und BSW) Kinder kommen in diese Welt mit dem Grundvertrauen, dass die Erwachsenen sich um ihren Schutz und um ihre Unversehrtheit kümmern, diese wahren und verteidigen. Leider sieht die Realität oft durchaus anders aus. Eines muss ich beim Thema Kinderschutz immer wieder feststellen: Alle sind entsetzt, alle fordern Verbesserungen, aber gerade weil es so schrecklich ist, sich so etwas anzuhören, will man nicht darüber sprechen. Frau Matzies hat ein Beispiel dafür gebracht; auch ich habe, seit ich Sprecherin meiner Fraktion für den Kinderschutz bin, schon einiges gehört und gesehen, was ich nicht hören und sehen will. Aber es bestärkt mich darin, weiter für den Kinderschutz einzutreten. Eines darf uns nicht passieren: Die schrecklichen Taten, von denen wir manchmal erfahren, machen uns sprachlos. Wir dürfen beim Kinderschutz aber nicht sprachlos bleiben, sondern wir müssen handeln, gerade als Verantwortungsträger in der Politik. Der Kinderschutz umfasst einen weiten Bereich: Kindeswohlgefährdung, Kindesvernachlässigung, körperliche und gar sexuelle Gewalt an Kindern. Die Bandbreite dessen, was tagtäglich passiert, ist erschreckend groß. Ganz oft sind auch ganz kleine Kinder betroffen, Säuglinge. Im Bereich des Kinderschutzes gilt es daher, drei große Säulen in den Blick zu nehmen. Die Erste, vielleicht Wichtigste – auch für mich – ist die Prävention. Sagen wir es doch einmal ganz ehrlich: Jedes Kind bzw. jeder Jugendliche, das bzw. den wir vor einem Übergriff, egal in welcher Form, schützen können, ist die Anstrengung wert. Der zweite wichtige Bereich für mich ist die Strafverfolgung. Der Polizei mehr Möglichkeiten zu geben, wirklich zu ermitteln, ist ein wichtiger Punkt, der heute zwar nicht Thema ist, den wir aber nicht ausschließen sollten. Der dritte Punkt ist die Opferbegleitung. Wir haben zum Beispiel gehört, dass Kinder, wenn sie Opfer von Übergriffen geworden sind – körperliche Gewalt, sexuelle Gewalt, Cybergrooming –, die entsprechende Begleitung brauchen. Für eine frühe 2025 83 Erkennung ist auch die Sensibilisierung für das Thema wichtig. Heute fand zum Beispiel – leider parallel zur Plenarsitzung – im Bergmann-Klinikum eine wichtige Beratung zum Childhood-Haus statt, bei dem wir nach einem Jahr noch nicht wirklich weitergekommen sind. Ich wäre gern dabei gewesen. Das sind auch Dinge, die wir voranbringen müssen. Kinderschutzambulanzen haben wir in Brandenburg immer noch nicht. Das sind alles wichtige Themen. Aber zurück zum vorliegenden Antrag: Darin widmet man sich vordergründig der Präventionsarbeit im Kinderschutz, und dies vor allem im Bereich Cybergrooming. Den Kolleginnen und Kollegen, die das federführend angestoßen und diesen Antrag vorgelegt haben – Frau Matzies, Frau Wolff –, bin ich sehr dankbar. Ich bin den Koalitionsfraktionen insgesamt dankbar, dass der Antrag heute vorliegt und diskutiert wird; denn Gewalt und die Anbahnung von Missbrauch im digitalen Raum sind eine riesengroße Gefahr, die viel zu lange nicht ausreichend beachtet wurde. Vor gut einem Jahr, im Frühjahr 2024, haben wir als CDU-Fraktion im Rahmen einer Aktuellen Stunde unser 10-Punkte-Sofortprogramm zum Kinderschutz im Landtag eingebracht. Aufgegriffen wurden dabei auch Forderungen eines Vorreiters, der sich intensiv mit diesem Thema beschäftigt, nämlich des Cyberkriminologen Prof. Dr. Thomas-Gabriel Rüdiger. Die Erarbeitung einer Präventionsstrategie, die die aktuellen Herausforderungen, die Risiken eines globalen digitalen Raums berücksichtigt, ist von jeher seine klare Forderung. Ein Kernbereich hierbei ist vor allem die digitale Bildung. Kinder müssen wissen, was sie im Netz erwartet und wie sie damit umgehen sollen, um sich schon von Beginn an vor Cybergrooming oder Cyberflashing schützen zu können. Er hat es damit verglichen, dass wir Kinder und Jugendliche auch nicht einfach ohne Führerschein am Straßenverkehr teilnehmen lassen. Wir wenden aber, was Cybergrooming und Cyberflashing betrifft, den Blick ab, statt Kinder und Jugendliche darauf vorzubereiten. Ganz so weit und ganz so umfassend sind die einzelnen Forderungen des Antrags zwar noch nicht, aber – auch das sage ich immer beim Kinderschutz – jeder Baustein und jeder Schritt, den wir gehen, sind wichtig und unterstützenswert; denn sie bringen uns weiter voran. Mit der Weiterbildung von Lehrkräften am LIBRA oder der stärkeren Verankerung von Medienkompetenz in der Schule werden Forderungen deutlich, die im Bereich Medienschutz seit Jahren an uns herangetragen werden, auch von den Lehrkräften selbst. Die wollen das. Auch, dass im Antrag die Forderung nach einer Zusammenarbeit mit Polizei und Landespräventionsrat betont wird, begrüße ich sehr. Das wird nämlich oft vergessen; dabei ist es sehr wichtig. Danke, Frau Matzies! Zum Änderungsantrag der AfD-Fraktion brauche ich gar nicht viel zu sagen; Frau Wolff hat es schon erwähnt. Es muss endlich einmal verstanden werden, wie wichtig es ist, Kindern und Jugendlichen gerade durch Sexualkundeunterricht zu vermitteln, was sie selbst bestimmen können, damit sie auch wissen, wenn sich etwas anbahnt, und so sexuellem Missbrauch vorbeugen können. Deswegen ist das wichtig. Sie aber wollen das immer aus den Lehrplänen streichen. Das ist Irrsinn! (Beifall CDU, SPD und BSW – Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Sehr geehrte Damen und Herren, wir sind zwar immer noch weit von einer umfassenden Präventionsstrategie entfernt, aber der Antrag ist ein guter erster Schritt. Spätestens wenn dann auch das Konzept vorliegt, kann man ja schauen, wo wir die nächsten Schritte gehen. Wir stimmen dem Antrag natürlich zu, und ich sage es ganz offen: Wir als CDU-Fraktion hätten uns sehr gefreut, wenn wir uns dem Antrag hätten anschließen dürfen; ich weiß nicht, warum das bei der SPD leider nicht akzeptiert werden konnte. Insofern: Wir stimmen dem zu. Ich finde, wir müssen gemeinsam für den Kinderschutz eintreten und da weiter vorankommen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und SPD sowie vereinzelt BSW)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. – Es folgt der Beitrag von Herr Minister Freiberg, der für die Landesregierung spricht. Bitte schön, Herr Minister.

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Steffen Freiberg

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Medien prägen den Alltag junger Menschen. Unser Ziel ist es deshalb, Kindern und Jugendlichen einen verantwortungsbewussten, selbstbestimmten und kritischen Umgang mit digitalen Medien zu vermitteln. Unser Ziel ist es, Kinder stark zu machen. (Vereinzelt Beifall SPD sowie des Abgeordneten Niels-Olaf Lüders [BSW]) Dazu gehört auch, sie frühzeitig über Gefahren aufzuklären. Die Anforderungen an einen guten Medienschutz liegen dabei – zugegeben – in einem Spannungsfeld. Der digitale Raum ist für Kinder und Jugendliche ganz selbstverständlich Teil ihrer Lebenswelt, und ob wir – ich oder Sie – das gut finden oder nicht, spielt dabei keine Rolle – es ist so. Es geht also darum, Risiken zu minimieren und junge Menschen zu schützen, ihnen gleichzeitig aber auch die digitale Teilhabe nicht zu verwehren, sondern zu ermöglichen. Kurz gesagt müssen wir also Teilhabe und Schutz zusammendenken. Die Landesregierung nimmt die Gefahren für Kinder und Jugendliche durch Cyberkriminalität und Cybergrooming sehr ernst. In gemeinsamer Verantwortung des Innen- und des Bildungsministeriums wird deswegen in vielfältiger Weise gehandelt: Wir verankern das Thema in den Rahmenplänen. Wir stellen Informations- und Unterrichtsmaterialen bereit, und das LIBRA bietet zahlreiche Fortbildungen an, zum Beispiel die Fortbildungsreihe „Medienscouts ausbilden in Berlin und Brandenburg“; ein Landesprogramm zur Ausbildung von Medienscouts ist darüber hinaus in Planung. Weitere Bausteine sind der Runderlass „Partnerschaften Polizei und Schule“, aber auch die Unterstützung von Projekten unserer externen Partner wie der RAA oder der Techniker Krankenkasse. Über mehrere Jahre hat sich beispielsweise das Projekt gegen Mobbing und Cybermobbing „Gemeinsam Klasse sein“ bewährt, und gerade gestern ist übrigens die gemeinsame Kampagne von Landespräventionsrat, MIK, MBJS und dem Weißen Ring „Gemeinsam gegen digitale Gewalt“ gestartet: mit digitalen Elternabenden, mit Kreativwettbewerben und Hilfsangeboten für Betroffene. Ich hätte es schön gefunden, das gestern zu diskutieren; aber dann machen wir es nun heute. Meine Damen und Herren, mit der Verabschiedung des neuen Brandenburgischen Kinder- und Jugendgesetzes im vergangenen Sommer ist das Land Brandenburg zudem den wichtigen Schritt gegangen, Kinder- und Jugendmedienschutz überhaupt das erste Mal als gesetzliche Aufgabe zu verankern. Auch darüber hinaus weiten wir den Kinderschutz aus; das haben wir hier hinlänglich diskutiert. Bei allem, was wir tun, müssen wir aber bedenken: Jugendmedienschutz ist nichts Statisches, sondern muss stetig weiterentwickelt werden. Zahlreiche Studien zeigen, dass Cybermobbing und sexuelle Belästigung von Kindern und Jugendlichen im Netz zunehmen. Vor diesem Hintergrund unterstütze ich den gemeinsamen Antrag von SPD und BSW ausdrücklich und bedanke mich für die Initiative. (Beifall des Abgeordneten Niels-Olaf Lüders [BSW]) Junge Menschen benötigen Kompetenzen, um Gefahren im digitalen Raum entgegenzutreten. Medienbildung und Gewaltprävention gehen dabei Hand in Hand; auch die Aufklärung über Cybergrooming und Cyberkriminalität gehört dazu. Denn wir wissen: Das Vorgehen der Täterinnen und Täter – meistens Täter – im Netz ist manipulativ. Sie setzen ganz subtil auf Beziehungsaufbau und schaffen emotionale Nähe; das wurde an den hier genannten Beispielen deutlich. Medienkompetenz ist also ein wichtiger Schlüssel. Sie ist übrigens hinlänglich definiert, aber auch darüber können wir uns gern weiter austauschen. Wichtig ist, die sozialen und emotionalen Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern zu stärken, also die Entwicklung von Selbstvertrauen und kritischem Denken. Dafür ist die Beziehungsarbeit an Schulen bedeutsam. Entscheidend ist aber auch, dass Schule, Eltern und Jugendbildung gemeinsam Verantwortung übernehmen; denn der Schutz vor Cyberkriminalität ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung. Nicht zuletzt sind hier auch Akteure wie Social-Media-Plattformen gefragt – auch sie sind für die Sicherheit und für den Kinderschutz verantwortlich. Es gibt noch einiges zu tun. Der Antrag hilft sehr dabei. Herr Hohloch ist leider hinausgegangen, aber er sagte im ersten Satz seiner Rede deutlich, dass es sehr viele Betroffene unter 14 Jahren gibt. Warum wird dann also der Änderungsantrag mit der Einschränkung gestellt, dass Sie hier nur zustimmen, das erst ab 14 zuzulassen? Ich verstehe es ehrlich gesagt nicht und hätte ihn das gern gefragt. Ich kann nur alle auffordern: Bitte stimmen Sie dem Antrag von SPD und BSW zu. – Herzlichen Dank. (Beifall SPD und BSW sowie vereinzelt CDU)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Frau Matzies, Sie hätten noch anderthalb Minuten Redezeit. Möchten Sie noch einmal sprechen? – Nein, das ist nicht der Fall. Die AfD-Fraktion hätte noch etwa eine halbe Minute. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Vielen Dank!) Okay. – Gut, dann sind die Redezeiten hiermit erschöpft, und wir kommen zur Abstimmung. Als Erstes steht der Änderungsantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 8/1785, Stichwort: „Medienkompetenz altersgerecht vermitteln, Überfrachtung des Rahmenlehrplans verhindern, ‚Diversity‘ und ‚Gender Mainstreaming‘ streichen“ – Änderung und Ergänzung des ersten sowie Streichung des dritten Forderungspunktes –, zur Abstimmung. Wer dem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dem Änderungsantrag nicht zu? – Gibt es Enthaltungen? – Der Änderungsantrag ist ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Wir kommen als Zweites zur Abstimmung über den Antrag der SPD- und der BSW-Fraktion auf Drucksache 8/1739, „Unsere Kinder schützen – Online-Kriminalität wirksam vorbeugen: Stärkung von Medienkompetenz im Schulalltag“. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag bei Enthaltungen einstimmig angenommen. Ich schließe Tagesordnungspunkt 12, bedanke mich und darf jetzt an meinen geschätzten Kollegen Herrn Vizepräsidenten Genilke übergeben.

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Rainer Genilke

Wir fahren in der Tagesordnung fort. Ich rufe Tagesordnungspunkt 13 auf. TOP 13: Angebot des RB 73/74 erhalten und ausbauen! Antrag der CDU-Fraktion Drucksache 8/1738 Entschließungsantrag der SPD-Fraktion und der BSW-Fraktion Drucksache 8/1780 Zum Antrag der CDU-Fraktion liegt ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion, Drucksache 8/1784, vor. Wir beginnen mit der Aussprache, und für die CDU-Fraktion spricht Frau Abgeordnete Walter-Mundt.

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Nicole Walter-Mundt CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Liebe Gäste! Der vorliegende Antrag befasst sich mit der Zukunft der Regionalbahnlinien RB 73 und RB 74. Gerade für die Menschen in der Prignitz haben diese Verbindungen eine herausragende Bedeutung im Alltagsverkehr: für Schülerinnen und Schüler, für Pendlerinnen und Pendler und ebenso für Ausflugs- und Urlaubsreisende. Die Diskussionen der vergangenen Jahre haben aber gezeigt: (Allgemeine Unruhe) Es braucht noch deutlich mehr.

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Rainer Genilke

Frau Abgeordnete, ich bitte Sie, kurz zu unterbrechen. – Es ist mir deutlich zu laut im Saal. Ich schlage vor, dass diejenigen, die ein dringendes Gespräch führen müssen, den Saal verlassen; 2025 85 ansonsten bitte ich darum, dem weiteren Verlauf aufmerksam zu folgen. – Vielen Dank.

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Nicole Walter-Mundt CDU

Vielen Dank, Herr Präsident, denn das ist ein wichtiges Thema. Es braucht noch sehr viel mehr Überzeugungsarbeit, um diese Strecken nicht nur zu sichern, sondern auch wirklich zu verbessern. Mit dem vorliegenden Gutachten des VBB sowie der Länder Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg haben wir es nun schwarz auf weiß. (Zwiegespräche bei der AfD)

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Rainer Genilke

Herr Drenske!

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Nicole Walter-Mundt CDU

Ein Ausbau der Verbindung lohnt sich, und genau da müssen wir anknüpfen. Denn klar ist: Eine gestärkte Verbindung in Richtung Mecklenburg-Vorpommern bringt gleich mehrere Vorteile. Zum einen sichern und verbessern wir den Regionalverkehr vor Ort, zum anderen entlasten wir die bestehenden Linien nach Rostock und Stralsund, die gerade in den Ferien- und Sommerzeiten besonders stark ausgelastet sind. (Beifall CDU) Als wir im Juli dieses Jahres in Blumenthal gemeinsam einen frisch sanierten Streckenabschnitt einweihen durften, haben sich alle Seiten zu dieser Perspektive bekannt. Das Gutachten zeigt nun außerdem, dass ein Großteil der Ausbaukosten mit Bundesmitteln gefördert werden kann. Die Voraussetzung dafür ist allerdings, dass wir zügig einen Antrag stellen, nicht erst 2027, sondern spätestens im Jahre 2026. In der vergangenen Sitzung des Ausschusses für Infrastruktur und Landesplanung wurde ebenfalls deutlich, dass sowohl ein Ausbau auf 80 Stundenkilometer als auch ein Ausbau auf 160 Stundenkilometer ein positives Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen würde. Dieses Ergebnis ist erfreulich, und wir müssen diese Perspektive gemeinsam mit Mecklenburg-Vorpommern konsequent weiterverfolgen. Dafür braucht es ausreichend Eigenmittel vom Land, und die Planungen müssen zeitnah beginnen. Das aktuelle Vergabeverfahren des VBB für das Netz Nordwestbrandenburg ist für uns unverständlich. Der RE 6, die RB 55 und ein Teil der Linie RB 73 zwischen Neustadt (Dosse) und Kyritz wurden zwar berücksichtigt, doch viele Menschen in der Region fragen sich, wie es mit den Verbindungen nach Pritzwalk und Meyenburg weitergeht. Uns ist bewusst, dass die Verkehrsleistung noch für eine gewisse Zeit gesichert ist, aber danach kommt die Zeit der Unsicherheit – und es wäre leider nicht das erste Mal, dass die Landesregierung Verbindungen im ländlichen Raum abbestellt und damit alle Bemühungen um eine Streckenreaktivierung bzw. -stärkung im laufenden Prozess negativ beeinflusst. Ich erinnere nur an die Heidekrautbahn nach Schmachtenhagen, die abbestellt wurde, obwohl man gleichzeitig Geld für eine Reaktivierungsstudie Richtung Oranienburg ausgegeben hat. Kurz zur Erklärung – das mussten wir leider noch einmal klarstellen –: Schmachtenhagen gehört zu Oranienburg. Es ist also widersprüchlich, einerseits solche Untersuchungen zu machen und andererseits diese Strecke abzubestellen. Für uns als CDU ist daher klar: Wir wollen die Verbindung nach Kyritz, Pritzwalk und Meyenburg langfristig sichern und die Planung für den Ausbau der Strecke Richtung Ostsee voranbringen. Wir wollen Planungssicherheit für unsere Schüler und Pendler in der Prignitz. Wir wollen, dass das Vergabeverfahren nachgebessert wird, sodass die Linien RB 73 und RB 74 auch über das Jahr 2028 hinaus gesichert werden. Nun gab es ja gerade einen neuen Pressebericht. Ich freue mich natürlich darüber, Herr Tabbert, dass Sie nun festgestellt haben, dass die Ausschreibung nicht ganz so glücklich war – es fehlen ja noch ein paar Stücke. Aber wenn man das Angebot ernst meint, diese Verbindungen auszubauen, braucht es auch das klare Signal genau dieser Bestellung. Leider ist offengeblieben, wie das jetzt gemeint ist: Dieser Teil wurde raus- und zurückgenommen, aber es besteht immer noch keine Klarheit darüber, wie, wann und in welchem Umfang es jetzt weitergeht. Ich freue mich aber, dass die Antragsinitiative der CDU-Fraktion dazu geführt hat, dass es jetzt auch einen Änderungs- und einen Entschließungsantrag gibt und dass sich offensichtlich alle Fraktionen stark in diese Debatte einbringen. Insofern freue ich mich darauf und hoffe natürlich, dass die Debatte am Ende vor allem der Region zugutekommt. – Danke fürs Erste. (Beifall CDU)

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Rainer Genilke

Danke schön. – Wir fahren in der Rednerliste fort. Für die SPD-Fraktion wird Frau Schmidt zu uns sprechen. Bitte sehr. (Beifall SPD und BSW)

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Martina Maxi Schmidt SPD

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Regionalbahnlinien RB 73 und RB 74 stellen zweifellos eine wichtige Verkehrsachse für den Nordwesten Brandenburgs und für den Süden Mecklenburg-Vorpommerns dar. Gemeint sind hier konkret die Verbindungen zwischen Neustadt (Dosse), Kyritz, Pritzwalk und Plau am See sowie die seit 25 Jahren stillgelegte Strecke Meyenburg–Güstrow. Für eine durchgehende Bedienung und die geplante Angebotsausweitung muss zunächst in die Bestandsinfrastruktur investiert und der Abschnitt Meyenburg–Güstrow reaktiviert werden. Nur so können wir die Mobilität im ländlichen Raum sichern und die Regionen miteinander verbinden. Perspektivisch könnte das ein erster Schritt hin zu einer zweiten Achse Berlin–Rostock sein. Ich möchte den notwendigen Ausbau dieser Nebenstrecke hiermit ausdrücklich in einen größeren, überregionalen Kontext einordnen. Niemand hier im Haus stellt die Bedeutung der Strecke der RB 73 und der RB 74 ernsthaft infrage. Sehr geehrte Frau Walter-Mundt, sehr geehrte CDU, wir teilen das Bekenntnis zum Erhalt und zum Ausbau der Strecke. Lassen Sie uns jedoch die Dinge auf den richtigen Weg bringen. Sie suggerieren, dass der Weiterbetrieb der RB 73 und der RB 74 infrage stehe. Ich sage hier deutlich, dass das nicht der Fall ist. Niemand plant im Rahmen dieser Ausschreibungen eine Stilllegung durch die Hintertür. Im Gegenteil: Wir bekennen uns klar zum Betrieb der RB 73 und der RB 74. Wer hier etwas anderes behauptet, der schürt nur Unsicherheit in der Region. (Beifall SPD) Wir als Regierungskoalition setzen mit unserem Entschließungsantrag daher ein Zeichen: Ja, wir wollen den Ausbau, wir bekennen uns klar zur RB 73 und zur RB 74, aber wir tun das mit einer soliden, rechtsicheren und finanzierbaren Planung. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Länder Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern haben bereits eine erste gemeinsame Untersuchung vorgelegt, welche das Potenzial von zwei Ausbauvarianten aufzeigt. Lassen Sie mich die kürzlich vorgestellten Ergebnisse und ihre überregionale Bedeutung bitte einordnen. Ich möchte mich an dieser Stelle zunächst einmal bei den SPD-Landräten und weiteren Landräten bedanken, die bereits 2024 das Potenzial dieser Strecke in einer Machbarkeitsstudie dargelegt und in den überregionalen Kontext Berlin–Rostock eingeordnet haben. Außerdem bedanke ich mich bei meiner Kollegin Katrin Lange, die sich bereits in ihrer Zeit als Amtsdirektorin in Meyenburg für diese Strecke eingesetzt hat, sowie bei meiner Kollegin Wiebke Papenbrock, die sich als Abgeordnete im letzten Bundestag ebenfalls für das Thema starkgemacht hat und Mitglied des Lenkungskreises war. Ich möchte mich auch bei Herrn Tabbert dafür bedanken, dass er die Ausschreibung für den RE 6, den RE 55 und die RB 73 nun auf Grundlage des erkannten Potenzials ändert. Die Vergabe der RB 73 und der RB 74 soll nun über eine gesonderte Ausschreibung bis 2027 mit der Option auf Verlängerung bis 2028 erfolgen. Das ist richtig und wichtig. (Steeven Bretz [CDU]: Und bei der CDU auch noch, bitte! – Beifall CDU) – Und natürlich bedanke ich mich auch bei der CDU dafür, dass wir für einen kleinen Teil dieser Strecke noch die PlusBus-Abdeckung haben. Ich begrüße zudem ausdrücklich den bei der gemeinsamen Kabinettssitzung der Länder Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern gefassten Entschluss, den Abschnitt Meyenburg– Güstrow für den Betrieb der RB 74 zu reaktivieren. Für die weitere Einordnung des Betriebs ab 2028 ist nun aber die überregionale Einordnung mit Blick auf eine zweite Achse Berlin–Rostock von Bedeutung. Die Ergebnisse der entsprechenden Untersuchung stehen noch aus, werden aber Grundlage sein, um den tatsächlichen Umfang des Ausbaus in der sogenannten Ausführungsplanung zu definieren. Ich kann an dieser Stelle nur appellieren, in diesem Zusammenhang auch die Belange des Güterverkehrs zu berücksichtigen. Sehr geehrte Damen und Herren, die CDU fordert, bereits jetzt eine konkrete Umsetzungsvariante ins Auge zu fassen, was ich aber von der weiteren Untersuchung abhängig machen möchte. Außerdem ist der geforderte Zeitpunkt für eine Beantragung von GVFG-Mitteln – 2026 – zu früh, da diese erst im Rahmen der Genehmigungsplanung in der Leistungsphase 4 HOAI erfolgen kann. Die entsprechende Zeitplanung wurde ja im Ausschuss vorgestellt und liegt uns allen vor. Zur Forderung der AfD: Eine Festlegung im LNVP oder in einer vergleichbaren Planung wird im Rahmen der Planungsschritte zum richtigen Zeitpunkt erfolgen. Da es einer gesetzlich bestimmten Voraussetzung für die Beantragung von GVFG-Mitteln bedarf, ist das hier keines besonderen Antrags würdig. Sehr geehrte CDU, mit unserem Entschließungsantrag haben wir Ihren Antrag etwas an die realen Gegebenheiten angepasst. Entsprechend fordern wir erstens, dass sich beide Länder – Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern – miteinander abstimmen, zweitens, dass der Bund einbezogen wird und rechtzeitig Bundesmittel nach GVFG beantragt werden, sowie drittens, dass das Land Brandenburg die Planungen für den Schienenpersonennahverkehr rechtzeitig anpasst, damit die Verbesserungen und kürzeren Fahrzeiten wirklich bei den Menschen ankommen. (Beifall SPD) Aus diesem Grund lehnen wir Ihren Antrag ab und bitten Sie um Ihre Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag. – Vielen Dank. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW)

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Rainer Genilke

Vielen Dank. – Wir setzen die Debatte fort. Für die AfD-Fraktion spricht der Abgeordnete Münschke. (Beifall AfD)

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Daniel Münschke AfD

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Wer heute über die RB 73 und die RB 74 spricht, spricht nicht nur über Schienenverkehr, er spricht auch über Lebensrealitäten in der Prignitz: über Anschluss und Abkopplung bzw. über die Frage, ob wir ländliche Räume erschließen oder abschreiben wollen. Die Strecke von Kyritz über Pritzwalk bis Meyenburg war und ist ein Rückgrat der Region. Und doch stehen wir hier – zum wiederholten Male – mit denselben Fragen, denselben Unsicherheiten und einer Verwaltung, die sich ihrer Verantwortung entzieht. Ja, es liegt ein Gutachten vor – endlich! Doch was ist die Antwort des Ministeriums auf diese lange geforderte Analyse? Eine Kurzpräsentation im Ausschuss, die uns genau in dem Moment per E-Mail zugesandt wurde, in dem der Tagesordnungspunkt aufgerufen wurde. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist kein Verfahren, das ist ein Affront. (Beifall AfD) Es ist ein Affront gegenüber dem Parlament, gegenüber den Abgeordneten und letztlich gegenüber den Bürgern, die auf Antworten warten. Hinzu kommt, dass das, was uns da präsentiert wurde, eben nicht das gesamte Gutachten, sondern nur ein Auszug war, obwohl der Minister bereits im Mai zugesagt hatte, das vollständige Dokument vorzulegen. – Ich fordere an dieser Stelle mit allem Nachdruck: Herr Minister, halten Sie Ihre Zusagen ein! Übersenden Sie dem Ausschuss die Unterlagen künftig rechtzeitig! Alles andere ist parlamentarisch nicht tragbar. 2025 87 Kommen wir nun zum Antrag der CDU: Drei Punkte, drei richtige Ziele. Erstens: Die Sicherung und Ausweitung des Angebots der RB 73 und der RB 74. Zweitens: Die zügige Einleitung der Planung. Drittens: Die Beantragung der Fördermittel beim Bund bis Ende 2026. Ja, das klingt gut, und grundsätzlich teilen wir von der AfD diese Ziele. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren von der CDU, wir arbeiten etwas gründlicher. (Nicole Walter-Mundt [CDU]: Ach so! – Steeven Bretz [CDU]: Das ist uns bekannt! – Weiterer Zuruf des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) Denn was nutzt ein Antrag, in dem zwar gefordert wird, mit dem man aber an den rechtlichen Voraussetzungen scheitert? Genau hier, Frau Walter-Mundt, liegt Ihr entscheidender Fehler: Ich habe den Eindruck, Sie haben das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz nur bis zu § 2 gelesen – also bis zur Festlegung, wofür es Fördermittel gibt –, aber eben nicht bis zu § 3, in dem geklärt wird, unter welchen Bedingungen sie ausgezahlt werden. Dort steht: Förderung gibt es nur für Projekte, die verbindlich im Nahverkehrsplan oder einem gleichwertigen Plan enthalten sind. Und was lesen wir im aktuellen Nahverkehrsplan des Landes Brandenburg, der übrigens bis 2027 gültig ist und noch in der vergangenen Legislaturperiode, unter Ihrer Regierung, verabschiedet wurde? Auf Seite 131 eben dieses Landesnahverkehrsplans steht deutlich, dass der Betrieb der Linien RB 73 und RB 74 nur noch bis 2026 vorgesehen ist. Jetzt kam von der Regierungskoalition – von Frau Schmidt – im Vorfeld zwar die Versicherung, man werde das, wenn das Verfahren so weit ist, entsprechend abhandeln, aber die klare Aussage ist, dass erst im Jahr 2027 evaluiert wird, und dann ist es deutlich zu spät für diese Strecke. Nach 2026 läuft diese Strecke – wie ich gerade ausgeführt habe – also einfach aus, und das heißt, die Strecke fliegt aus diesem Plan und damit auch aus dem Förderrahmen. Die Beantragung von Fördermitteln wäre damit nicht mehr möglich, der Antrag hinge in der Luft. Doch damit nicht genug: Das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz verlangt zudem den Nachweis, dass eine Maßnahme zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse dringend erforderlich ist. Auch dieser Nachweis fehlt. Was bleibt, meine sehr geehrten Damen und Herren? Ein Antrag, der gut gemeint ist, (Nicole Walter-Mundt [CDU]: Na klar!) aber nur sehr lückenhaft vorliegt – und das bei einem geplanten Investitionsvolumen bzw. bei Kosten von über 87 Millionen Euro. Das ist für mich der entscheidende Punkt, meine Damen und Herren: Bei dieser Größenordnung dürfen wir uns keine formalen Schnitzer leisten. Deshalb müssen wir, auch wenn es mir bei Ihren warmen Worten, Frau Walter-Mundt, wirklich schwerfällt, Ihren Antrag ablehnen. Doch wir lehnen ihn nicht einfach ab, wir verbessern ihn. Wir haben in unseren Änderungsantrag genau die beiden entscheidenden Punkte aufgenommen: erstens, die Fortschreibung des Nahverkehrsplans um die RB 73 und die RB 74 und, zweitens, den formellen Nachweis der verkehrlichen Erforderlichkeit. Darüber hinaus haben wir kleine Korrekturen am Zeitplan vorgenommen, um das Verfahren insgesamt zu straffen – realistisch, pragmatisch und vor allem durchführbar. So liegt Ihnen nun ein vollständiger, rechtssicherer und zukunftsfähiger Antrag der AfD vor. Meine Damen und Herren! Hier geht es nicht um Parteitaktik; es geht um Verkehrspolitik mit Verantwortung, um den ländlichen Raum, der nicht weiter vernachlässigt werden darf. – Ich komme zum Schluss, Herr Präsident: Wer dem Antrag der CDU zustimmt, stimmt einem Papier zu. Wer aber unserem Antrag folgt, setzt ein Zeichen für Klarheit, für Verlässlichkeit und für die Menschen in der Region. Stimmen Sie deshalb dem AfD-Antrag zu! – Ich danke Ihnen. (Beifall AfD)

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Rainer Genilke

Die Rede von Herrn Abgeordneten Münschke hat eine Kurzintervention zur Folge. (Oh! bei der AfD) – Ja, das passiert hin und wieder. – Die Abgeordnete Schmidt hat das Wort.

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Martina Maxi Schmidt SPD

Vielen Dank für die Ausführungen. – Ich habe nicht umsonst bestimmte Dinge eingeordnet und dazugesagt, dass wir alle im gleichen Ausschuss saßen, wo uns der Gutachter die möglichen Planungs- und Realisierungszeiträume vorgestellt hat. Diese sind also keine Idee des Ministeriums oder der Landesregierung oder von wem auch immer, sondern es sind klare Vorgaben zur Planung. Die HOAI gibt neun Leistungsphasen vor. Das heißt, wir treffen eine politische Entscheidung, darauf folgen zunächst einmal Ausschreibung und Vergabeplanung für die Planungsleistung, und dann erst beginnt Phase 2 – die Vorplanung –, wofür ja entsprechende Finanzierungsverträge geschlossen werden. Erst danach geht es in die Realisierungsvariante, damit wir überhaupt wissen, wie wir das Ganze jetzt ausbauen wollen. Dann erst geht es in die Entwurfs- und in die Genehmigungsplanung; damit sind wir in Leistungsphase 3 und 4. Sie haben den gleichen Zeitplan vorgelegt bekommen. Wie kommen Sie auf die Idee, dass es möglich sei, 2026 GVFG-Mittel zu beantragen, und wie kommen Sie auf die Idee, dass man vor der Realisierungsvariante wissen kann, welche Teilnetze man ab 2028 ausschreiben möchte? Deswegen sind auch die Einordnung und die Machbarkeitsstudie, die für die Strecke Berlin– Rostock noch folgt, so wichtig. Wir haben hier eine wichtige Teilstrecke für die zweite Achse Berlin–Rostock. Das müssen wir abwarten, ansonsten wissen wir nicht, wie wir diese Teilnetze ausschreiben sollen. – Danke. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW)

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Rainer Genilke

Herr Münschke hat die Möglichkeit, zu erwidern – und möchte davon auch Gebrauch machen. Bitte schön.

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Daniel Münschke AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Schmidt, vielen Dank, dass Sie mir die Möglichkeit geben, noch einmal auf unseren Antrag einzugehen und vielleicht auch ein paar Worte zu finden, die aufgrund der fortgeschrittenen Redezeit vorhin nicht gesagt werden konnten. Sie haben richtigerweise die Leistungsphasen nach HOAI genannt; das ist absolut richtig. Das ist die fachliche Ebene; sie ist angesprochen worden. Aber hier handelt es sich um Anträge, die gerade nicht nach HOAI gestellt werden, sondern von wem? Von Fraktionen innerhalb eines Parlamentes – Symbolpolitik. Wir behandeln einen Antrag, der, wie ich es vorhin gesagt habe, ein Investitionsvolumen von 87 Millionen Euro haben soll. Wenn wir uns dafür aussprechen und Anträge verabschieden, die signalisieren sollen, dass die Fraktionen – Sie als Regierungsfraktionen und wir als Oppositionsfraktionen – diese Strecke haben wollen, und wir dafür auch ein politisches Zeichen setzen wollen, dann haben ich und auch meine Fraktion den Anspruch, dass alle Punkte, die jetzt nach Recht und Gesetz gefordert werden, in diesen Antrag hineinkommen. Nach aktuellem Stand ist es, wie ich es gesagt habe: Der Landesnahverkehrsplan ist bis 2027 gültig. Er soll evaluiert werden; das werden wir sicherlich in diesem Rahmen tun. Aber wenn wir hier einen Antrag stellen, gehört zur Wahrheit – das habe ich der CDU-Fraktion gesagt, das habe ich Ihnen gesagt –, dass auch das dort hineingehört. Das ist eine ganz klare Positionierung. Und wenn wir einen Antrag verabschieden und der Landesregierung etwas mit auf den Weg geben, gehört es dort hinein. Ansonsten ist es nichts anderes als ein Antrag, der lückenhaft ist – und dem kann ich einfach nicht zustimmen. (Martina Maxi Schmidt [SPD] tritt an ein Saalmikrofon.) – Vielleicht für Sie noch als Hinweis zum Verfahren – ich habe ja noch 25 Sekunden –: Sie haben gerade eine Kurzintervention durchgeführt. Ich antworte auf Ihre Kurzintervention, und deshalb können Sie keine Frage mehr stellen. – Vielen Dank. (Vereinzelt Beifall AfD)

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Rainer Genilke

Ich bedanke mich für die Hinweise des Abgeordneten, die ich als Vizepräsident genau so gegeben hätte. Es gibt vielleicht noch während der Aussprache die Gelegenheit, das eine oder andere richtigzustellen. Wir fahren in unserer Rednerliste fort. Für die BSW-Fraktion wird der Abgeordnete Skopec zu uns sprechen. (Beifall BSW)

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Oliver Skopec BSW

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen! Liebe Gäste! Verkehrsthemen markieren ja üblicherweise das Ende, den Schluss unserer harmonievolatilen Plenarsitzungen. Darum freue ich mich umso mehr, dass wir zu diesem Tagesordnungspunkt einen lichten Moment in dieser parlamentarischen Debatte einläuten können, weil wir im Grunde alle dasselbe wollen – und wir machen es auch. (Vereinzelt Beifall BSW sowie der Abgeordneten Ludwig Scheetz [SPD] und Dr. Jan Redmann [CDU]) Herr Kollege Roick hat heute schon darüber referiert, dass im Vergleich zu Windrädern immerhin die Eisenbahn mittlerweile auf breite Akzeptanz stoße. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Was man von den Windrädern nicht sagen kann!) Ich bin mir da manchmal nicht so sicher, denn dazu müsste sie tatsächlich fahren. (Heiterkeit des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) Der Schienenpersonennahverkehr ist nun einmal das Herzstück eines funktionierenden öffentlichen Verkehrsnetzes, und als BSW-Fraktion bekennen wir uns klar dazu, mehr verlässliche Schienenverbindungen, gerade auch im ländlichen Raum, zu schaffen. Wenn wir über Schienenverbindungen im ländlichen Raum sprechen, sprechen wir nicht nur über Züge und Gleise, wir sprechen über Daseinsvorsorge. Da uns ja auch Bürger zuschauen, finde ich diesen Politsprech und den Begriff der Daseinsvorsorge ehrlich gesagt immer ein bisschen sperrig. Wir verhandeln ja hier den grundlegenden Alltag, und wir wollen Menschen ohne Auto auf dem Land nicht einfach sitzen lassen. (Vereinzelt Beifall BSW sowie des Abgeordneten Jean-René Adam [AfD]) Die Regionalverkehrslinien RB 73 und RB 74 erschließen den Nordwesten Brandenburgs mit dem Schienenpersonennahverkehr. Gerade die RB 73 weist schon heute eine sehr starke Nachfrage auf, doch beide Linien sind von elementarer Bedeutung für Nordwestbrandenburg, auch für Südmecklenburg. Es ist unser Ziel, nicht nur einzelne Linien zu erhalten, sondern ein verlässliches Schienensystem für die Zukunft zu schaffen. Dafür wurde nun eine erste länderübergreifende Untersuchung abgeschlossen. Das Gutachten wurde uns im Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung ausführlich vorgestellt und letztlich zur Verfügung gestellt. Die Ergebnisse sind eindeutig: Beide geprüften Ausbauvarianten – mit 80 km/h und mit 160 km/h – weisen ein Nutzen-Kosten-Verhältnis von über 1,0 auf und erfüllen damit die Grundvoraussetzung für eine Bundesförderung. Ich meine, mich zu erinnern, dass die Variante mit 80 km/h sogar bei 1,46 lag, das sind wirklich ganz fantastische Werte. Insbesondere die Weiterbetrachtung dieser Variante begrüßen wir deshalb, denn wenn wir als Land Investitionen in solcher Höhe anstoßen, müssen sie insbesondere dazu dienen, weitere Regionen der Prignitz und der Ostprignitz an das Schienennetz anzuschließen und die Menschen in der Region aus so vielen Orten wie möglich im besten Sinne des Wortes mitzunehmen. (Beifall BSW sowie vereinzelt CDU) 2025 89 Das heutige Verkehrsangebot schöpft das Potenzial der Region in keiner Weise aus. Für den notwendigen Ausbau der Infrastruktur benötigen wir ein langfristig tragbares Konzept, das nicht immer über Berlin führt. Dafür müssen sich die Länder Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern nun eng abstimmen. Das passiert: Die Grundlagen liegen vor; das Gutachten ist gut. Jetzt ist die Umsetzung gefragt – und ich vertraue unserem Infrastrukturminister Detlef Tabbert, dass er den Prozess nun umgehend einleitet. Denn es ist klar: Es geht hier um die Zukunft einer ganzen Region, und genau deshalb brauchen wir jetzt Tempo. – Vielen Dank. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD)

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Rainer Genilke

Vielen Dank an den Abgeordneten Skopec. Ich habe ein neues Wort gelernt: harmonievolatil. – Damit die aktuelle Harmonie hoffentlich weiter anhält, spricht Minister Tabbert zu uns. (Beifall BSW sowie des Abgeordneten Björn Lüttmann [SPD]) Detlef Tabbert (Minister für Infrastruktur und Landesplanung): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Zum Tagesordnungspunkt der Bahnlinien RB 73 und RB 74 liegen dem Landtag zwei Anträge vor. Lassen Sie mich aber zuerst etwas zum aktuellen Stand der Zeitketten sowie der notwendigen Finanzierungsvoraussetzungen der Infrastrukturmaßnahme und zur Verkehrsbestellung sagen. Die Länder Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern haben ein gemeinsames Gutachten in Auftrag gegeben, das die Potenziale auf den Bahnstrecken zwischen Neustadt (Dosse), Kyritz, Pritzwalk und Güstrow sowie zwischen Parchim, Malchow und Waren (Müritz) – also der RB 73 und der RB 74 – untersucht hat. Inhalt war die Frage nach der Verbesserung der Attraktivität und der Reaktivierung der Bahnverbindungen zwischen unseren beiden Ländern. Das Ergebnis ist positiv, da ein Nutzen-Kosten-Index von über 1 ermittelt wurde. Die Bahnanbindung hat eine große Bedeutung für die gesamte Region, wie bereits von den Vorrednern dargestellt wurde. Untersucht wurden in diesem Gutachten zwei Varianten: die Ertüchtigung der Strecke auf 160 km/h und die Ertüchtigung auf 80 km/h. Im Ergebnis sind beide Varianten positiv, wobei die Ertüchtigung auf 80 km/h wirtschaftlicher ist und eine bessere Erschließung der einzelnen kleineren Orte ermöglicht. Ich freue mich sehr über dieses Ergebnis. In der gemeinsamen Kabinettsitzung am Dienstag haben sich die Landesregierungen darauf verständigt, sich gemeinsam für den Erhalt und die Weiterentwicklung der Verbindungen einzusetzen – mit dem Ziel und unter der Voraussetzung, dass sich der Bund an den Reaktivierungskosten beteiligt. Die Länder Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern prüfen nun die weiteren Schritte zur Realisierung für die untersuchten Strecken. Hierfür sind zunächst die Finanzierung der notwendigen Planungsleistungen sowie der jeweiligen Landesanteile an der Baufinanzierung zu klären. Bestandteil der untersuchten Bahnstrecken sind auch die Leistungen der RB 73 und der RB 74. Der aktuelle Verkehrsvertrag Prignitz 6 umfasst die SPNV-Leistungen Neustadt (Dosse) – Kyritz–Pritzwalk der RB 73 und Pritzwalk West – Meyenburg der RB 74; er läuft Mitte Dezember 2025 aus. Der Folgevertrag Prignitz 7 soll von Mitte Dezember 2025 bis Dezember 2027 laufen – mit der Option auf Verlängerung um ein Jahr bis Ende 2028. Es werden die Verkehrsleistungen im bisherigen Umfang fortgeführt. Das Vergabeverfahren läuft seit dem 6. August. Bislang war vorgesehen – so wurde es am 3. September in der Ausschreibung veröffentlicht –, die RB 73 von Neustadt (Dosse) bis Kyritz Am Bürgerpark gemeinsam mit den Linien RE 6 und RB 55 in das Netz Nordwestbrandenburg zu integrieren. Im Zusammenhang mit den Ergebnissen des Gutachtens zur sogenannten Mecklenburgischen Südbahn und den damit verbundenen Potenzialen habe ich mich dazu entschlossen, die RB 73 aus der Ausschreibung Nordwestbrandenburg herauszulösen. Mit einer möglichen eigenständigen Vergabe der RB 73 und der RB 74 für die Zeit nach 2028 möchte ich uns alle Optionen offenhalten, wobei die Fortführung der Verkehre im gesamten bisherigen Umfang unterstellt wird. Beide Länder werden nun alles unternehmen, um die notwendigen Finanzierungen sowohl für die Ertüchtigung der Infrastruktur als auch – was genauso wichtig ist – für den Betrieb der Strecke zu sichern. Für einen GVFG-Antrag zur Bundesförderung der Baurealisierung müssen alle notwendigen Planrechtsbeschlüsse vorliegen, also bis zur Leistungsphase 4. Ein konkreter Termin für die Realisierung kann daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht genannt werden. Liebe Abgeordnete der CDU: Einen GVFG-Antrag bis Ende 2026 vorzulegen, ist sehr realitätsfern. Zeitlich bewegen wir uns bei gesicherten Finanzierungen laut Umsetzungsprognose in einem Korridor von acht bis zehn Jahren. (Lachen bei der CDU) Selbstverständlich werden wir die Voraussetzungen für die Förderwürdigkeit nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz beachten. Diese sind gesetzlich festgelegt. Deshalb ist es meines Erachtens überflüssig, sie mit einem Änderungsantrag der AfD noch einmal zu beschließen. Entsprechend der Umsetzung der Infrastrukturmaßnahme werden die Planungen für den dann auf der Strecke beabsichtigten SPNV rechtzeitig angepasst. Dafür besteht ein ausreichender Planungsvorlauf. – Vielen Dank. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD)

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Rainer Genilke

Vielen Dank. – Gemäß Redeliste spricht jetzt noch einmal Frau Abgeordnete Walter-Mundt für die einreichende Fraktion zu uns.

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Nicole Walter-Mundt CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen! Liebe Gäste! Frau Schmidt, SPD, „Niemand …“ Als der Satz so begann, habe ich mir ein wenig Sorgen gemacht. Denn einen Satz, der so beginnt, habe ich schon einmal gehört, zumindest im Radio, und der war nicht wirklich gut. (Lachen bei der AfD) Aber grundsätzlich muss ich sagen: Ich freue mich natürlich, dass alle – mit einigen Ausnahmen; dazu komme ich noch – mehr oder weniger das Gleiche wollen. Das nehme ich mit. Ich freue mich auch, dass das Signal in die Region offensichtlich das richtige ist. Ich muss aber feststellen, dass ich als Überschrift über den Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen das Wort „Rückschritt“ schreiben muss; denn das, was Sie planen, ist kein Schritt nach vorn, sondern ein Schritt zurück nach dem Motto: „Wir gucken mal …“ (Abgeordnete Martina Maxi Schmidt [SPD] hat in den Reihen der CDU-Fraktion Platz genommen.) – Ach? Sie sitzen sogar schon bei der CDU? Das ist doch mal ein Signal! (Heiterkeit bei der CDU) Dann stimmen Sie einfach unserem Antrag heute zu! Das fällt gar nicht groß auf; wir sagen es den Kollegen nicht. (Beifall CDU) Dann komme ich zur AfD. Herr Münschke, ich bin ja selten sprachlos; aber bei Ihrer Rede war ich es, ehrlich gesagt, kurz. (Daniel Münschke [AfD]: Bei mir?) Das ist aber kein Lob von mir, das muss ich leider so sagen. Denn das Spannende ist ja, wie Sie im Ausschuss agiert haben. Ich will Ihre Rhetorik und Ihr Agieren in der Vergangenheit noch einmal zusammenführen. Wir hatten den entsprechenden Punkt beantragt. Das Gutachten war vorher nicht verkündet worden. Auf TOP-Anmeldung der CDU haben wir überhaupt über dieses Thema gesprochen. Dann war es relevant – super! Nun behaupten Sie hier, unser Antrag sei nicht so toll und sogar fehlerhaft. Dazu muss ich Ihnen sagen: Wer den Landesnahverkehrsplan richtig gelesen hat, weiß, welche Betrachtungen stattfinden müssen und dass die Ergebnisse einzuarbeiten sind. Das steht darin. Die logische Konsequenz ist, dass wir das tun. Aber – kommen wir zu unserem Antrag zurück – wir müssen es schnell tun, das heißt, wir müssen das einarbeiten; das ist die logische Konsequenz. Ich hätte nicht gedacht, dass ich das noch einmal in den Antragstext schreiben müsste. Wenn die AfD aber sagt, dass das für sie ein entscheidender Punkt sei – okay. Wenn das der Beitrag zur Regionalbahn ist, dann, glaube ich, geht noch was. Herr Skopec, „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist noch viel besser“, stelle ich fest. (Oliver Skopec [BSW]: Dazu sind Sie da!) – Danke für das Lob. Sie wissen auch, dass ich das nicht nur wahrscheinlich, sondern ganz sicher tun werde. Denn: Wir reden zwar seit Langem darüber. Ich stelle aber fest, dass die Transparenz, die ich mir wünsche – auch im Ausschuss und gerade bei diesem Thema, bei anderen Themen aber auch –, bisher jedenfalls so nicht gegeben war. Es bedurfte unserer Anfragen und Initiativen. Damit komme ich zum Minister. Ich habe herausgehört, dass Sie eher für die Variante mit 80 km/h votieren. Ich habe schon vorhin das Problem erklärt: Zuerst hatten Sie es in das Vergabeverfahren aufgenommen. Es ist zum Teil freigegeben; den oberen Teil haben Sie wahrscheinlich vergessen. Jüngst haben Sie es aus dem Vergabeverfahren wieder herausgenommen, und heute haben Sie eigentlich gar keine konkrete Aussage getroffen. Sie haben sinngemäß gesagt: Wir warten mal ab, und dann werden wir das schon lösen. Das bereitet mir große Sorgen; denn es braucht klare Antworten. Je länger wir brauchen, desto ungünstiger wird das Nutzen-Kosten-Verhältnis ausfallen. Und es wird teurer. Die Frage ist doch: Wie ernst meinen Sie es, und wann kann die Region damit rechnen? – Sie haben sich alles offengelassen. Das ist nicht ambitioniert und aus unserer Sicht ein Fehler. Wir als CDU-Fraktion haben diesen Antrag ganz bewusst so gestellt. Wir brauchen klare Fakten, klar formulierte Ziele und das klare Signal in die Region, dass sie eben nicht abgehängt wird. Und – sorry – Schildbürgertum haben wir schon auf der Strecke der Heidekrautbahn erlebt. Machen wir bitte nicht wieder die gleichen Fehler! (Beifall CDU) Ich möchte abschließend sagen – ich habe noch 49 Sekunden –: Nach Ihrer Rede, Herr Münschke, müssen wir Ihren Änderungsantrag ablehnen. Was Sie hier erzählt haben, war totaler Nonsens. (Zuruf des Abgeordneten Daniel Münschke [AfD]) Zu dem Antrag von SPD und BSW werden wir uns enthalten, weil er einen Schritt zurück bedeutet. Dieser Antrag scheint aber der einzige Weg zu sein, weil wir gerade leider nicht so viele Stimmen haben, dass wir hier die Mehrheit stellen. Ich werbe aber nochmals um Ihre Zustimmung zu unserem Antrag. Wenn Sie wollen, dass es schnell geht – das liegt im Interesse der Region –, votieren Sie hier mit Ja für den CDU-Antrag. – Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Rainer Genilke

Vielen Dank. – Damit sind wir am Ende der Redeliste angekommen. Was noch bleibt, ist die Abstimmung über die Anträge. Die CDU-Fraktion beantragt die Überweisung ihres Antrags „Angebot des RB 73/74 erhalten und ausbauen!“, Drucksache 8/1738, an den Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsantrag abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über die Anträge in der Sache. 2025 91 Ich lasse zuerst über den Änderungsantrag „Ausbau und Erhalt des RB 73/74 über 2026 hinaus verbindlich im Nahverkehrsplan sichern“ der AfD-Fraktion auf Drucksache 8/1784 abstimmen. Beantragt werden die Einfügung neuer Forderungspunkte 1 und 2 sowie Änderungen der dann neuen Forderungspunkte 4 und 5. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag „Angebot des RB 73/74 erhalten und ausbauen!“ der CDU-Fraktion auf Drucksache 8/1738. Wer ist mit dem Antrag einverstanden? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag „RB 73/74 Bahnverbindung Neustadt (Dosse) – Güstrow länderübergreifend voranbringen“ der SPD- und der BSW-Fraktion auf Drucksache 8/1780. Wer mit dem Antrag einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei einer deutlichen Anzahl an Stimmenthaltungen ist der Antrag angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe Tagesordnungspunkt 14 auf. TOP 14: Bürokratie raus, Investitionen rein: ÖPNV-Invest schlank neu aufsetzen und bis Jahresende abschließen Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 8/1752 (Neudruck) in Verbindung damit: Kommunale Aufgabenträger vor dem Kollaps retten – angehäufte Ausgabenreste aus den Regionalisierungsmitteln freigeben! Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 8/1753 (Neudruck) Die Aussprache eröffnet für die AfD-Fraktion Herr Abgeordneter Münschke. (Beifall AfD)

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Daniel Münschke AfD

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Werte Brandenburger! Zu später Stunde, einem Zeitpunkt also, zu dem die Reihen oft lichter werden und das öffentliche Interesse geringer ist – der RBB hat sich bereits um 15 Uhr verabschiedet –, bringen wir zwei Anträge ein, die für den ländlichen Raum in Brandenburg von zentraler Bedeutung sind. Es geht um nichts Geringeres als um die Existenzfähigkeit des kommunalen ÖPNV. Es geht um Busse, die fahren – oder eben nicht. Es geht um Dörfer, die angebunden bleiben – oder abgehängt werden. Es geht um Mobilität – oder Isolation. Wer im Land Brandenburg außerhalb der Städte lebt, weiß, wovon ich spreche. Der Bus kommt, wenn überhaupt, einmal morgens und einmal mittags. Und wer nach 18 Uhr noch mobil sein will, braucht ein Auto – oder bleibt eben zu Hause. (Lars Hünich [AfD]: Absolut richtig! Hören Sie mal hin, Herr Bretz!) Und warum? Weil die Kosten explodieren, die Anforderungen steigen und die Landesregierung danebensteht und zuschaut. (Vereinzelt Beifall AfD) Die Gründe sind klar: Die Treibstoffpreise steigen. Die Personalkosten steigen. Neue Busse werden gebraucht, aber nicht irgendwelche Busse: emissionsarme oder emissionsfreie Busse, wie es die EU-Verordnung 2019/1161 vorsieht. Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz nennt sich das Ganze in Deutschland. Niemand fragt, ob diese Fahrzeuge im ländlichen Raum überhaupt Sinn ergeben, weder was die Reichweite noch was die Kosten betrifft. Die Antwort ist klar: Sie sind teilweise unbezahlbar. Ein Elektrobus kostet etwa doppelt so viel wie ein hochmoderner Dieselbus mit Euro-6-Norm. Und Letztere – so ironisch das klingen mag – stoßen hinten sauberere Luft aus, als sie vorne ansaugen. Das sage nicht etwa ich, sondern das sagte Jens-Holger Kirchner von den Grünen, früherer Verkehrsstaatssekretär in Berlin. Auch das Umweltbundesamt bestätigt: Euro-6-Diesel stoßen bis zu 95 % weniger Stickoxide und 97 % weniger Ruß aus als ihre Vorgänger. Doch Brüssel entscheidet; Berlin nickt ab – und die Kommunen zahlen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Ein einzelner Elektrobus entspricht in den Anschaffungskosten, bildlich gesprochen, dem Bau eines Einfamilienhauses. Und das ist nur ein Kostenblock von vielen. Gleichzeitig brechen Einnahmen weg. Warum? Weil das sogenannte Deutschlandticket, eingeführt als 49-Euro-Ticket, keine Lösung für den ländlichen Raum ist, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall AfD) Im Mai 2023 Einführung für 49 Euro; heute sind es 58 Euro; ab Januar 2026 werden es 63 Euro sein – in nicht einmal drei Jahren ein Preisanstieg von fast 30 % –, und für viele Brandenburger ist das Ticket völlig unattraktiv, für Rentner, für Familien, für Menschen, die einmal in der Woche ins Mittelzentrum müssen und nicht täglich pendeln. Gerade einmal 80 000 Nutzer hatte das Ticket bis April 2024 in Brandenburg, einem Flächenland mit 84 Einwohnern pro Quadratkilometer. Hier lohnt sich das Ticket nicht. Folglich wird es auch kaum genutzt. Der kommunale ÖPNV fährt auf der letzten Felge. Das ist keine Metapher, sondern Realität, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Vereinzelt Beifall AfD) Das belegen auch die Zahlen, die wir zu Beginn der Legislaturperiode von der Landesregierung erhielten. Zwischen 2014 und 2023 sind die Kosten um sagenhafte 493,7 Millionen Euro gestiegen. Davon mussten 430 Millionen Euro – Herr Bretz, Sie sind ja, ich hätte fast gesagt, ein Zahlenfetischist – aus Eigenmitteln der Kommunen geschultert werden. Aber – in Anführungsstrichen – „nur“ 63,7 Millionen Euro steuerte das Land bei. Meine Damen und Herren, das ist eine Bankrotterklärung der Landesregierung. Während die Kommunen kämpfen, hortet das Land buchstäblich Geld, genauer gesagt: 552 Millionen Euro aus Bundesmitteln für den öffentlichen Verkehr, versteckt in sogenannten Ausgaberesten. Allein zwischen Ende 2023 und Ende 2024 legte man 127 Millionen Euro zurück. Das entspricht einem Viertel der gesamten Jahresmittel. Man könnte auch sagen, statt zu investieren, wird gebunkert. Wir fordern im ersten Antrag: 15 % dieser Rücklagen, also 80 Millionen bis 85 Millionen Euro, müssen sofort an die kommunalen Aufgabenträger ausgezahlt werden, verteilt nach dem gleichen Schlüssel wie die ÖPNV-Pauschalen. Ziel: Den Städten und Gemeinden wieder Luft zum Atmen geben, Investitionen ermöglichen, Strukturen erhalten, Angebote sichern. Unser zweiter Antrag nimmt eine ganz andere, aber aus meiner Sicht ebenso entscheidende Baustelle in den Blick: die Richtlinie zur Förderung von Investitionen im ÖPNV. Aktuell ist sie für viele Kommunen völlig untauglich. Warum? Erstens: Der bürokratische Aufwand – das sehen Sie im Antrag – überfordert kleine Kommunen. Zweitens: Zwischen Antragstellung und Mittelabruf vergehen bis zu drei Jahre. Drittens: Die Mindestinvestitionssumme ist mit 50 000 Euro viel zu hoch. – Ergebnis: Kleine, aber notwendige Maßnahmen … (Zwiegespräch zwischen Abgeordneten von CDU und AfD – Der Redner hält inne. – Steeven Bretz [CDU]: Entschuldigung!) Kleine, aber notwendige Maßnahmen wie barrierefreie Bushaltestellen oder Überdachungen werden gar nicht erst beantragt. Wir fordern daher: Streichung der Mindestinvestitionssumme, Vereinfachung der Richtlinie, (Beifall AfD) bessere Erreichbarkeit der Förderung für kleine Kommunen. (Beifall des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Diese Forderungen hatten wir übrigens bereits im Juni 2024 eingebracht. Leider wurde unser Hinweis bei der Überarbeitung der Richtlinie Anfang 2025 nicht berücksichtigt. Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, erneuern wir diesen Anspruch und diesen Antrag im Interesse der kleinen Kommunen und der Bürger, im Interesse einer – wir haben es heute schon des Öfteren gehört – funktionierenden Daseinsvorsorge. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist Zeit für Verkehrspolitik mit Realitätssinn, nicht für ideologische Träumereien, nicht für Zahlenakrobatik, sondern für pragmatische Lösungen, dort, wo Menschen leben. Unterstützen Sie unseren Antrag. Brandenburg braucht Bewegung, keine Bürokratie. – Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Rainer Genilke

Vielen Dank. – Wir fahren in der Rednerliste fort. Für die SPD-Fraktion wird Frau Abgeordnete Schmidt zu uns sprechen.

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Martina Maxi Schmidt SPD

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! In meiner letzten Rede zum Thema PlusBus habe ich gesagt, dass ich eigentlich Lust hätte, mit Herrn Münschke einmal einen Crashkurs in Sachen SPNV- und ÖPNV-Finanzierung zu machen. (Dennis Hohloch [AfD]: Einen Kaffee trinken wollten Sie da!) Wenn man sich den Antrag angeschaut und gehört hat, was Sie ausführen und was nichts mit dem Antrag zu tun hat, erscheint der Grundkurs nach fünf Jahren Mitgliedschaft in diesem Landtag doch angebracht, oder? Sie verkennen absolut die finanzielle Zukunft der Schiene. Was die AfD fordert, klingt im ersten Moment völlig simpel. Man müsse nur die Rücklagen aus den Regionalisierungsmitteln an die Kommunen ausschütten. Aber das ist nichts weiter als „linke Tasche, rechte Tasche“, und das ist eine komplette Problemverlagerung. Denn Fakt ist: Die Regionalisierungsmittel sind durch das Regionalisierungsgesetz des Bundes insbesondere an den Schienenpersonennahverkehr gebunden. Mit diesen Mitteln finanzieren wir Verkehrsverträge für den SPNV. Das tun wir heute, und das tun wir in Zukunft. Vor dem Hintergrund weiterer Ausbauvorhaben, die Ihnen bekannt sind und die wir im vorangegangenen Tagesordnungspunkt schon behandelt haben, hat das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung auch völlig richtig entschieden, diese Regionalisierungsmittel ausschließlich für die Bestellung weiterer Verkehrsleistungen des SPNV zu verwenden und Rücklagen für Angebotserweiterungen zu bilden. Würden wir diese Rücklagen jetzt auflösen, müssten wir quasi sofort Züge abbestellen und könnten gleich auf den Ausbau der Schiene verzichten. Und noch schlimmer: Bei der nächsten Runde, bei der Neuverteilung der Regionalisierungsmittel im Bund, würde Brandenburg dauerhaft weniger Geld erhalten. Das wäre brandgefährlich und verantwortungslos. (Beifall SPD sowie der Abgeordneten Melanie Matzies und Falk Peschel [BSW]) Das können wir nicht zulassen, denn wir wollen nicht nur den Erhalt der bestehenden Bahnverkehre sicherstellen, sondern auch in den Ausbau der Schiene investieren. Dort, wo gebaut wird, müssen nachher auch Verkehrsleistungen bestellt und finanziert werden. Das ist die Pflichtaufgabe des Landes Brandenburg, und dafür sind auch die Rücklagen schon gebunden. Für uns gilt hier: Keine Rolle rückwärts in der Verkehrswende! (Beifall SPD) Meine sehr geehrten Damen und Herren, im zweiten Antrag folgt die AfD demselben Muster: Populismus statt Seriosität. Keiner hier im Haus stellt infrage, dass der kommunale Nahverkehr eine neue Finanzierung benötigt. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Dann machen Sie es doch mal!) Uns ist bewusst, dass kommunale Verkehrsunternehmen mit Steigerungen bei Personal- und Energiekosten umzugehen 2025 93 haben. Dass dies zulasten der Verkehrsleistungen geht, ist korrekt. Genau deshalb arbeiten wir daran, die Finanzierung des ÖPNV grundlegend auf neue Füße zu stellen. Dabei ist es jedoch nicht mit der Anpassung einer einzelnen Richtlinie getan. Das sollte Ihnen eigentlich bewusst sein. Denn schließlich waren Sie als AfD es doch, die eine Enquetekommission einsetzen wollten, die sich mit der Finanzierung des Brandenburger ÖPNV beschäftigt. Fangen Sie also endlich an, richtige Lösungen zu erarbeiten. Stattdessen kommen Sie mit einem Klein-Klein-Vorschlag um die Ecke und behalten nicht das große Ganze im Blick. Meine sehr verehrten Damen und Herren, was den Bürokratieabbau im Land betrifft, so gibt es genau dafür den Sonderausschuss für Bürokratieabbau unter dem Vorsitz meines Kollegen Marcel Penquitt. Dort arbeiten wir systematisch an Vereinfachungen. Wenn Sie also einen Bürokratieabbau wirklich wollen, bringen Sie doch Ihre Ideen dort ein, und verschonen Sie uns hier mit plakativen Anträgen. (Vereinzelt Beifall SPD) Ich fasse zusammen. Wir als Regierungskoalition handeln verantwortungsvoll. (Lachen bei der AfD) Erstens. Mit den Regionalisierungsmitteln, die ausschließlich an den SPNV gebunden werden, sichern wir die Verkehrsverträge auf der Schiene, heute und in Zukunft, sowie den zukünftigen Schienenausbau. Zweitens. Wir konzentrieren uns wesentlich darauf, dass Brandenburg bei der Neuverteilung der Regionalisierungsmittel nicht schlechtergestellt wird. Drittens. Wir arbeiten an Lösungen, um die Verkehrsunternehmen finanziell zu entlasten, dort, wo es irgend möglich ist. Das gelingt uns aber ganz sicher nicht, wenn wir der Schiene das Geld wegnehmen. An Ihre Adresse ganz platt gefragt: Welchen Zug wollen Sie denn dann mit Ihrem Bus erreichen? Meine sehr geehrten Damen und Herren, die AfD versucht, uns mit ihren Anträgen einfache Antworten auf komplexe Fragen zu verkaufen. (Lachen des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD] – Andreas Galau [AfD]: Öfter mal was Neues!) Aber die schnelle Idee gefährdet am Ende genau das, was wir alle wollen. Sie gefährden den starken, verlässlichen Nahverkehr für Brandenburg. Statt Klein-Klein gilt es, das große Ganze im Blick zu behalten. Deswegen lehnen wir beide Anträge entschieden ab. Das war in puncto Finanzierung der Schiene „Lektion 1: Regionalisierungsmittel“ mit Ihrer Maxi Schmidt. – Vielen Dank. (Heiterkeit und Beifall SPD und BSW)

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Rainer Genilke

Vielen Dank. – Die Rede hat eine Kurzintervention des Abgeordneten Münschke zur Folge. (Beifall AfD)

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Daniel Münschke AfD

Herr Präsident! Frau Schmidt, ich nehme Ihr Angebot sehr gern an. Dann können wir auch gleich ein kleines Seminar darüber abhalten, wie es hier vorn am Rednerpult vernünftig zugeht: Nicht einfach nur stumpf das vorlesen, was einem jemand aufschreibt. (Oh! bei der SPD – Einzelbeifall AfD) Jetzt komme ich zu den beiden Anträgen, die wir eingereicht haben, und will Ihnen einmal etwas sagen, weil Sie sich als SPD so hochgelobt haben. Fangen wir von hinten an. Sie werfen mir vor: Populismus statt seriöser Verkehrspolitik mit der Evaluierung der ÖPNV-Invest-Richtlinie. Ihre Vorgängerregierungen sind es gewesen, die die Barrierefreiheit bis 2022 nicht auf die Schiene bzw. auf die Straße bekommen haben! Warum nicht? Weil kleine Kommunen die geforderte Barrierefreiheit an den Bushaltestellen nicht herbeiführen konnten, weil die Richtlinie mit 50 000 Euro verhindert hat, dass sie Gelder beantragen konnten. (Dennis Hohloch [AfD]: Ach, so ist das!) Ihre Regierung ist dafür verantwortlich, und Sie stellen sich hier vorn hin und werfen mir Populismus vor! Das ist eine konkrete Forderung aus den kleinen Kommunen und Gemeinden, die das schon damals angesprochen haben, auch in regelmäßigen Sitzungen des SPNV-Beirats, bei dem Sie bisher – das ist zumindest mein Kenntnisstand – noch nicht anwesend waren. (Beifall AfD) Hören Sie also auf, dicke Backen zu machen und es so hinzustellen, als ob das nicht der Realität entspräche. – Das ist das Erste. Zweitens ist die Enquetekommission eingerichtet. Sie wissen, wenn Sie sich ein bisschen damit auskennen, vielleicht auch, dass sich die Kommission im ersten Teil mit dem BER und erst in der zweiten Hälfte mit dem ÖPNV beschäftigen soll. Darüber können wir uns gern noch einmal unterhalten. (Vereinzelt Beifall AfD) Und jetzt dazu, dass ich die Zukunft der Schiene angeblich verkenne. Ich will Ihnen mal eines sagen: Die Mobilitätswende, die Sie ausgerufen haben, ist krachend gescheitert. Sie sind mit einem Mobilitätsgesetz um die Ecke gekommen, und es gab eine Fachanhörung, in der die Aussage getroffen wurde, wer Straßen baut, werde Autos ernten. Das ist Ihre Politik! (Beifall AfD sowie Zuruf: Genau!) Herr Präsident, ich möchte noch einen abschließenden Satz sagen, weil er letztlich die Begründung ist. – Sie haben es gerade selbst gesagt: Die Regionalisierungsmittel werden insbesondere für den SPNV zur Verfügung gestellt. Das ist richtig. „Insbesondere“ schließt aber eine ÖPNV-Finanzierung durch diese Mittel nicht aus. Dass es weniger Gelder gibt, wenn wir damit den ÖPNV finanzieren, ist eine vage und starke Behauptung, die Sie erst mal begründen müssen. Wir sind für eine bedarfsgerechte Mobilität in Brandenburg und nicht für eine angebotsorientierte Mobilität, die Millionen Euro kostet, die Sie zu verantworten haben, und die Menschen stehen zu Hause und kommen nicht von A nach B. (Beifall AfD)

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Rainer Genilke

Die Möglichkeit besteht, auf die Kurzintervention zu antworten. – Das wird Frau Abgeordnete Schmidt auch tun.

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Martina Maxi Schmidt SPD

Herr Münschke, ich biete Ihnen an, dass wir uns über Finanzierung unterhalten können, (Dennis Hohloch [AfD]: Bei einem Kaffee!) und Sie bieten mir einen Kurs im Lesen an? Na gut. Okay. – Ich habe das Wort „insbesondere“ auch gelesen. Keine Sorge; ich weiß das. Ich stelle mich trotzdem definitiv vor die Entscheidung des Ministeriums, diese Mittel zweckgebunden dem SPNV zuzuführen. Dort gibt es genügend Vorhaben, und wir brauchen die Mittel für Verkehrsleistungen. (Zuruf von der AfD: Alternativlos!) Wir brauchen aber grundsätzlich verschiedene Säulen. Wir haben einen Topf für die Schiene, wir haben einen Topf für den ÖPNV. Und natürlich halte ich auch kleine Investitionen im ÖPNV für richtig. Aber die Richtlinie ist dafür nicht geeignet. Sie ist speziell auf größere Investitionen ausgerichtet. Schlagen Sie etwas für kleinere Investitionen vor. Wie stufen Sie dann in der Richtlinie ab? – Gar nicht! (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Oliver Skopec [BSW] – Daniel Münschke [AfD]: Es gibt nur diese eine Richtlinie!)

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Rainer Genilke

Danke schön. – Wir fahren in der Rednerliste fort. Für die CDU-Fraktion spricht Frau Abgeordnete Walter-Mundt zu uns. (Dennis Hohloch [AfD]: Ich bin mal gespannt, warum Sie zustimmen wollen!)

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Nicole Walter-Mundt CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Liebe Gäste! Die aktuelle Debatte befasst sich im weitesten Sinne mit dem ÖPNV in Brandenburg. Sie thematisiert zwei Anträge der AfD, die wir allerdings inhaltlich unterschiedlich und getrennt betrachten müssen. Unter anderem geht es um das Programm ÖPNV-Invest. Die AfD möchte mit ihrem Antrag erreichen, dass die Förderrichtlinie stark vereinfacht wird. Antragsverfahren und Nachweispflichten sollen verkürzt werden, und das Mindestinvestitionsvolumen von 50 000 Euro soll gestrichen werden. Sie versprechen sich davon, dass damit vor allem kleinere Kommunen einen besseren Zugang zu Fördermitteln erhalten. Das Programm ÖPNV-Invest unterstützt jedoch bereits viele Kommunen in Brandenburg sehr erfolgreich bei Investitionen in die Infrastruktur des Nahverkehrs. Gefördert werden unter anderem Haltestellen, Bahnhöfe, barrierefreie Zugänge, Park and Ride, Bike and Ride sowie Mobilitätsstationen. Auch Planungsleistungen sind förderfähig. Ziel des Programms ist es, den ÖPNV attraktiver, barrierefreier und besser vernetzt zu machen und damit die Mobilität im gesamten Land zu stärken. Dabei gibt es viele positive Beispiele auch kleinerer Kommunen, die diese Fördermöglichkeit bereits genutzt haben. Am Bahnhof in Hohen Neuendorf sind 2024 zum Beispiel 287 Stellplätze für Fahrräder entstanden, die viele Pendlerinnen und Pendler dabei unterstützen, unkompliziert auf den Nahverkehr umzusteigen. Weitere positive Beispiele gibt es in Hoppegarten, Werder und Schönefeld- Waßmannsdorf. Von keiner dieser Kommunen habe ich bis jetzt gehört, dass es unüberbrückbare Hürden bei der Beantragung gab. Ihr Antrag ist daher weder besonders einfallsreich noch zielführend. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD und BSW) Wichtiger ist vielmehr, dass dieses Programm künftig auch finanziell gut ausgestattet ist, damit unsere Kommunen ihre Maßnahmen tatsächlich umsetzen können. Da sehen wir als CDU-Fraktion für 2026 deutlichen Nachholbedarf der Landesregierung. Kommen wir nun zum zweiten Antrag der AfD-Fraktion. Dieser befasst sich mit den Ausgabenresten der Regionalisierungsmittel. Regionalisierungsmittel halten Brandenburg in Bewegung. Sie sichern, dass Bus und Bahn zuverlässig fahren, erschwinglich bleiben und auch in Zukunft modernisiert werden können, damit Stadt und Land gut angebunden sind. Der Antrag der AfD-Fraktion fordert nun, dass die Landesregierung aus den Rücklagen der Regionalisierungsmittel 15 % an die Kommunen auszahlt. Die Landesregierung hat sich dazu entschlossen, die Regionalisierungsmittel nicht mehr für den kommunalen ÖPNV zu verwenden, sondern ausschließlich für den Schienenpersonennahverkehr. Diese Entscheidung ist durchaus nachvollziehbar, um die steigenden Leistungen und Kosten im SPNV auch zu sichern. Die Mittel sind schließlich auch laut Gesetz insbesondere – es wurde gerade schon erwähnt – für den SPNV zu verwenden. Eine einmalige Auszahlung an die Kommunen würde die strukturellen Probleme des ÖPNV und dieser Finanzierung zudem nicht nachhaltig lösen. Stattdessen würden sie unseren Anspruch gefährden, den SPNV langfristig zu finanzieren. Wir sind uns jedoch darin einig, dass der aktuelle Haushalt zu wenig Mittel bereitstellt, um den ÖPNV flächendeckend zu sichern und attraktiv zu halten. Hier muss die Landesregierung deutlich nachsteuern. Der Rückgriff auf diesen Teil der 2025 95 Regionalisierungsmittel erscheint jedoch nicht zielführend. Deswegen lehnen wir beide Anträge ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und SPD)

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Rainer Genilke

Danke schön. – Wir fahren nun in der Rednerliste fort, und für die BSW-Fraktion wird Herr Abgeordneter Skopec zu uns sprechen. (Beifall BSW)

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Oliver Skopec BSW

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen! Liebe Gäste! Die AfD legt uns hier zum Ende der Plenarwoche zwei Anträge vor, die auf den ersten Blick plausibel klingen: mehr Geld für die kommunalen Aufgabenträger und weniger Bürokratie bei Investitionen im ÖPNV. Doch der Schein trügt, und zwar gewaltig. Mit der ÖPNV-Invest-Förderung unterstützt das Land Kommunen bei Projekten rund um Bus und Bahn. Es fördert mit großem Erfolg den Bau neuer Haltestellen, Fahrradparkhäuser usw. – wir haben viele gute Beispiele gehört. Damit die Verwaltung nicht mit Kleinstprojekten überlastet wird, gibt es eine Mindestgrenze von 50 000 Euro. Kleinere Vorhaben können aber zusammengefasst beantragt werden – das werden sie auch –, und auch das ist ein Beitrag zu weniger Bürokratie, meine Damen und Herren. (Vereinzelt Beifall CDU) Die Verwendung öffentlicher Gelder muss sich an der Landeshaushaltsordnung und an gesetzlichen Vorgaben orientieren, auch wenn Ihnen das in diesem Punkt nicht gefällt. So hortet unser Infrastrukturminister die von Ihnen angesprochenen Regionalisierungsmittel nicht unter dem Kopfkissen und auch nicht im Ministerialkeller. Die Mittel sind zweckgebunden und dienen der langfristigen Sicherung des öffentlichen Personennahverkehrs. Brandenburg erfüllt damit nämlich die Forderungen des Bundes, Regionalisierungsmittel für den SPNV einzusetzen. Paragraf 11 des ÖPNV-Gesetzes können Sie entnehmen, in welchem Umfang Zuweisungen an die kommunalen Aufgabenträger dann vorgesehen sind. Streng genommen müssten Sie also fordern, die gesetzliche Grundlage zu ändern und die Zuweisungen zu erhöhen. Natürlich können Sie als Opposition jederzeit fordern, den kommunalen Aufgabenträgern hier mehr Geld zukommen zu lassen. Wer aber Mittel einfach einmalig ausschütten will, wie Sie es fordern, Herr Münschke, legt quasi die Axt an die Zukunftssicherung an. Kurz gesagt: Wer die Reste heute verbrät, schafft morgen Deckungslücken, die wir dann nur mit zusätzlichen Landesmitteln gestopft bekämen. Zur Wahrheit gehört: Die nach dem ÖPNV-Gesetz vorgesehenen Zuweisungen enden mit Ablauf des Jahres 2026. Deshalb ist eine Neufestlegung der pauschalen Zuschüsse ab 2027 in den nächsten Haushaltsverhandlungen unverzichtbar. Für uns als BSW-Fraktion ist dabei klar: Der ÖPNV ist das Rückgrat der öffentlichen – ich sage es noch einmal – Daseinsvorsorge. Wir wollen hin zu einem einfachen, benutzerfreundlichen und preiswerten ÖPNV. Dabei müssen wir endlich vom Nutzer, vom Bürger her denken. Das ist der entscheidende Punkt, um moderne Mobilität in Brandenburg zu gewährleisten. Dabei ist auch klar, dass dieses System, wie wir es heute kennen, chronisch unterfinanziert ist. Es braucht dringend eine grundlegende Reform dieser Finanzierung. Das ist auch genau der Grund, weshalb wir uns in der von Ihnen beantragten und eingesetzten Enquetekommission zur Finanzierung und Gestaltung des ÖPNV in Brandenburg im nächsten Jahr um eine kritische Bestandsaufnahme bemühen und dort engagieren. Ich lade Sie deshalb auch ein, Herr Münschke, jenseits der bekannten Strukturen mit uns neue Antworten hinsichtlich alternativer Finanzierungsoptionen für den ÖPNV zu finden. Unser gemeinsames Ziel muss es doch sein, ein zukunftsfähiges Angebot zu schaffen, das die Menschen in Brandenburg wirklich von A nach B bringt, wann immer sie es brauchen. Deswegen lehnt die BSW-Fraktion diese eher irreführenden Anträge ab. – Vielen Dank. (Beifall BSW und SPD sowie vereinzelt CDU)

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Rainer Genilke

Danke schön. – Als Nächstes steht die Landesregierung auf der Rednerliste. Herr Minister Tabbert spricht zu uns. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD) Detlef Tabbert (Minister für Infrastruktur und Landesplanung): Sehr geehrter Herr Vizepräsident Genilke! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Neufassung der Finanzierungsrichtlinie ÖPNV-Invest ist als Ergebnis intensiver Abstimmungen mit den kommunalen Spitzenverbänden, anderen Fachressorts und dem Landesrechnungshof Anfang 2025 in Kraft gesetzt worden. Es wurden sowohl Förderobergrenzen als auch insbesondere die Wertgrenze zur verpflichtenden Durchführung einer baufachlichen Prüfung – von einer Million Euro auf 1,5 Millionen Euro – erhöht, womit eine deutliche Aufwandsreduzierung für alle Seiten verbunden ist. ÖPNV-Invest ist eine langjährige, erfolgreiche Förderrichtlinie des Landes zur Kofinanzierung von kommunalen ÖPNV-Vorhaben, immerhin in einer Höhe von 75 bis 90 %. In der vergangenen Legislaturperiode umfasste das durchschnittliche Jahresbudget 35 Millionen Euro. Im Doppelhaushalt 2025/26 stehen vergleichbare Jahresmittel zur Verfügung. Besondere Bedeutung kommt der Richtlinie unter anderem im Kontext einer Kofinanzierung von kommunalen Vorhaben unter Einbeziehung von GVFG-Mitteln des Bundes zu. Aufgrund des jährlichen Budgetumfangs und der fachlichen Bandbreite – es geht unter anderem um die Förderung von Schienen-, Bahninfrastruktur, kommunalen Businfrastrukturen und Traminfrastrukturen – handelt es sich um das größte und komplexeste Verkehrsinfrastrukturförderprogramm des Landes. Die fachliche Komplexität, die Bandbreite des Förderprogramms und die erhebliche Kostenspanne zwischen Kleinmaßnahmen – etwa bei Bushaltestellen – und komplexen Infrastrukturmaßnahmen – zum Beispiel Tramlinien – wirken sich entsprechend auf den ausgewiesenen Katalog der erforderlichen Nachweisunterlagen aus, wobei die beizubringenden Unterlagen je nach den konkreten Vorhaben variieren. Die beizubringenden Unterlagen richten sich nach den Anforderungen der Landeshaushaltsordnung, des Landesrechnungshofes und gegebenenfalls weiterer gesetzlicher Bestimmungen. Im Zuge vorangegangener Novellierungen des Programmes ist bereits eine Reduzierung des Mindestvolumens auf 50 000 Euro vorgenommen worden. Eine weitere Absenkung ist bei den Durchschnittskosten der Einzelmaßnahmen und beim durchschnittlichen Arbeitsaufwand nicht zielführend. Um ein Beispiel zu nennen: Wenn kleinere Kommunen Bushaltestellen pflastern, dann können sie durchaus sechs, acht oder zehn Bushaltestellen pflastern. Dafür gilt dann das Gesamtvolumen, sodass es durchaus möglich ist, auch kleinere Maßnahmen damit umzusetzen. Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem zweiten Antrag der Fraktion der AfD mit dem Titel „Kommunale Aufgabenträger vor dem Kollaps retten – angehäufte Ausgabenreste aus den Regionalisierungsmitteln freigeben!“ wird die einmalige Entnahme von 15 % der Ausgabenreste aus den Regionalisierungsmitteln gefordert, um diese den kommunalen Aufgabenträgern zuzuweisen. In dem Antrag wird unterstellt, dass das Land die Ausgabenreste aus Regionalisierungsmitteln ungenutzt hortet, während die Kommunen durch unzureichende Mittelzuweisungen beim ÖPNV in finanzielle Schieflage geraten. Die Ausgabenreste aus Regionalisierungsmitteln wurden in den vergangenen Jahren zur finanziellen Absicherung des planmäßigen langfristigen Hochlaufs der Verkehrsleistungen des Schienenpersonennahverkehrs in Brandenburg haushalterisch zielgerichtet gebildet. Andernfalls wäre der Abschluss der langfristigen Verkehrsverträge für den SPNV in den vergangenen Jahren nicht möglich gewesen. Sie wissen, meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Verträge haben eine Laufzeit von acht bis zwölf Jahren. Die in dem Antrag genannten Zahlen zur Entwicklung der Ausgabenreste aus Regionalisierungsmitteln werden falsch interpretiert. Mit Blick auf den Corona-Rettungsschirm werden Mitteln des Bundes im Vergleich der Jahre 2023 und 2024 Aussagen zu unterschiedlichen Sachverhalten gegenübergestellt. Die verfügbaren Ausgabenreste aus Regionalisierungsmitteln beliefen sich Ende 2024 auf 425 Millionen Euro. (Daniel Münschke [AfD]: Aktuell!) Gemäß Haushaltsbeschluss 2025/2026 werden diese Mittel ausschließlich zur Deckung der Verkehrsverträge für den SPNV und der Investitionen im Rahmen von „i2030“ genutzt. Die anteilige Finanzierung des ÖPNV aus Regionalisierungsmitteln wurde bereits im Jahr 2023 beendet. Die Bundesmittel werden seitdem bei steigenden Gesamtkosten des ÖPNV durch Landesmittel kompensiert. Damit wird auch der Forderung des Bundes nach transparenter und prioritärer Verwendung der Regionalisierungsmittel für die Finanzierung der Verkehrsverträge Rechnung getragen. Nach aktueller Prognose werden die Ausgabenreste aus Regionalisierungsmitteln im Jahr 2027 aufgebraucht sein. Aus vorgenannten Gründen empfehle ich die Ablehnung der vorliegenden Anträge. – Vielen Dank. (Beifall SPD und BSW)

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Rainer Genilke

Vielen Dank. – Die einreichende Fraktion bekommt noch einmal das Wort. Es spricht der Abgeordnete Münschke. (Beifall AfD)

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Daniel Münschke AfD

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielen Dank für die Debatte. Einen Großteil der unterschiedlichen Priorisierung bzw. Herangehensweise der SPD haben wir bereits mit der Kurzintervention abgehandelt. Ich möchte trotzdem noch auf den einen oder anderen Punkt eingehen. Ich fange von hinten an. Sehr geehrter Herr Minister, Sie kommen hier mit einem Beispiel. Das können Sie natürlich machen. Ich weiß auch, in einer Landtagsdebatte hat man eine begrenzte Redezeit, sie als Mitglied der Landesregierung aber eher nicht. Sie kommen hierher und sagen, die Kommunen könnten mehrere Bushaltestellen gleichzeitig sanieren, damit sie auf das entsprechende Mindestfinanzierungsvolumen kämen. Ja, das ist mir bekannt, aber es gibt auch kleine Kommunen. Ich habe explizit von diesen gesprochen. Genau um diese ging es auch zum damaligen Zeitpunkt in dem Bereich, in dem bis Ende 2024 die Barrierefreiheit hergestellt werden sollte. Die hatten eben nicht mehrere Bushaltestellen. Es ging nicht um zehn oder 15 Bushaltestellen, wie Sie es gerade gesagt haben. Das wäre die Frage direkt an Sie. Sie können ja jederzeit das Rederecht in Anspruch nehmen. Kommen Sie nach meiner Rede noch einmal nach vorn und erklären Sie mir, wie man mit den Kommunen umgeht. Ich hätte gern eine Idee davon. – So viel zur Landesregierung. Frau Walter-Mundt hat darauf hingewiesen, dass sie eine einmalige Herausnahme der Regionalisierungsmittel für den falschen Weg halte. – Herr Skopec, Sie haben das in ähnlicher Weise gesagt. – Ja, das liegt ein Stück weit an der Priorisierung, worauf ich Wert lege. Herr Skopec, bitte sehen Sie es mir nach: Sie sind hier im Landtag relativ schnell in der Regierung angekommen. Rückgrat haben, Mut haben, auch kontroverse oder schwierige Entscheidungen zu treffen! Es ist möglich, dass wir die Regionalisierungsmittel, einen Bruchteil davon, einmalig herausnehmen. Ich verrate Ihnen jetzt kein Geheimnis, wenn ich sage, dass Sie in den nächsten Monaten sicherlich weitere Anträge dazu bekommen werden, wie man künftig einen Prozess entwickeln könnte, um den Kommunen zusätzliche Mittel in Form der Regionalisierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Das wäre aber heute der falsche Ansatz gewesen. Sie wissen genauso gut wie ich, dass die Kommunen diese Mittel dringend benötigen. Wenn Sie sich jetzt hinter das Ministerium stellen – was Sie natürlich tun müssen, weil Ihr Minister dieses Ministerium führt, weil Sie in einer Koalition sind –, sage ich Ihnen: Es ist der falsche Weg, nach diesem Mobilitätsgesetz, das in der letzten Legislaturperiode verabschiedet wurde, 2025 97 angebotsorientiert vorzugehen. Das wissen Sie alles. Das weiß auch der Minister. (Beifall AfD) Das ist der falsche Weg! Es gilt, hier klare Kante zu zeigen und Prioritäten zu setzen. Ich hätte mir gewünscht, dass Sie das noch etwas deutlicher zum Ausdruck gebracht hätten, anstatt – bitte sehen Sie es mir nach – in Hintergrundgesprächen zwar gern diese Forderung aufzustellen – womöglich –, aber hier vorn am Rednerpult etwas anderes zu erzählen. Zur CDU: Die einmalige Auszahlung der Regionalisierungsmittel sei kein geeignetes Mittel. Ich habe es gerade gesagt. Sie sagen, Frau Walter-Mundt, (Nicole Walter-Mundt [CDU]: Ja!) wenn Sie mir ganz kurz, wenigstens diese halbe Sekunde lang, Ihre Aufmerksamkeit schenken möchten, (Unruhe bei der CDU – Nicole Walter-Mundt [CDU]: Ich kann beides!) eine einmalige Auszahlung gehe nicht – ich habe gerade erklärt, dass es noch weitere Anträge zur Gestaltung eines Prozesses geben wird –, aber an anderer Stelle sagen Sie, die Kommunen müssten durchaus zusätzliche finanzielle Mittel bekommen, und lassen völlig offen, woher diese kommen sollen. Sie haben keine Idee geäußert, woher Sie zusätzliche Mittel nehmen wollen. Wir haben uns hingesetzt und uns Gedanken gemacht, wie man den Kommunen und dem ÖPNV kurzfristig helfen und die schwierige finanzielle Situation im ganzen Land Brandenburg bei den Eigenbetrieben abmildern kann, um den ÖPNV, wie er aktuell aufgestellt ist, zumindest zum gegenwärtigen Zeitpunkt aufrechterhalten und den Kreisen den Druck nehmen zu können, sich Gedanken zu machen, woher sie das Geld bekommen. Ich hätte mir gewünscht, wenn Sie diese Kritik äußern, dass Sie sich dann auch ganz klar positionieren oder priorisieren, woher Sie diese finanziellen Mittel nehmen wollen. Das haben Sie nicht getan. Deswegen kann ich das einfach nur als – sehen Sie es mir nach; das ist keine persönliche Abwertung – kleine ChatGPT-Rede definieren, (Beifall AfD) die ohne wirkliche Substanz war, zumindest in diesem Punkt. (Zuruf der Abgeordneten Nicole Walter-Mundt [CDU]) Der letzte Punkt: SPN, nein – „SPN“ sage ich schon –, SPD. (Lachen bei der SPD) Ich habe noch knapp vier Minuten Redezeit. Also, wir haben heute alle Zeit der Welt, um uns ausgiebig mit diesem Thema zu beschäftigen. (Beifall AfD) Frau Schmidt, so ist es halt: Es gibt unterschiedliche Meinungen dazu, wie man mit dem Thema Mobilität umgeht. Das ist einfach so. Ich habe vorhin versucht, in meiner Rede in einem sachlichen Ton, ohne persönliche Bewertungen, parteipolitisch zu argumentieren und zu erklären, wie unsere Priorisierung ist. Wie Sie darauf erwidert haben, wie Sie hier vorn am Rednerpult darauf eingegangen sind, ist Ihre Sache. Ich möchte dazu aber einfach sagen – das mache ich sehr deutlich –, dass wir diesen Weg, den Sie eingeschlagen haben – seit 35 Jahren im Land Brandenburg in Regierungsverantwortung; Sie nicht persönlich, aber die SPD –, mit diesem abstrusen Mobilitätsgesetz in der letzten Legislatur, korrigieren werden. (Beifall AfD) Sobald wir die Möglichkeit haben und in Verantwortung sind, wird dieses Gesetz in dieser Form fallen. Ich sage gern noch einmal etwas zur Angebotsorientierung. Ich weiß nicht genau, wer es war, aber ich glaube, der Minister hat darauf hingewiesen, wie viele Mittel eingesetzt werden, um künftig den SPNV zu bestellen und zu finanzieren. Wenn man die Priorisierung ändern und von der Angebotsorientierung weggehen würde, die eine falsche Entscheidung war – das konnten wir in den letzten Monaten sehr deutlich in der Debatte vernehmen –, weil Verbindungen abbestellt wurden, die nicht genutzt wurden, hätten wir finanzielle Mittel zur Verfügung, um den anderen – dem ÖPNV, den Eigenbetrieben und den Kreisen – Mittel zur Verfügung zu stellen. Das werden wir machen. Also, ganz klar: Bedarfsgerecht statt angebotsorientiert! (Beifall AfD) Und noch ein zweiter Punkt: Wir sprechen uns klar dafür aus, eine antriebsoffene Mobilität in Brandenburg zu haben und den Menschen weniger vorzuschreiben bzw. ihnen niemals vorzuschreiben, wie sie von A nach B kommen. (Beifall AfD) Wenn sie das mit einem Auto mit Elektromotor, mit einem Auto mit Wasserstoffmotor oder mit dem neuesten Auto, das nur mit Wasser fährt, machen oder mit einem Lastenrad irgendwohin fahren wollen, dann sollen Sie das bitte so machen. Aber die Entscheidung liegt bei den Bürgern, bei den Menschen vor Ort. Das ist unsere Herangehensweise. (Beifall AfD) Das Mobilitätsgesetz und Ihre sogenannte Mobilitätswende bedeuten genau das Gegenteil. Deswegen: Wir sprechen uns für eine antriebsoffene Mobilität in Brandenburg aus; denn, meine sehr geehrten Damen und Herren Brandenburger, die jetzt noch am Livestream zuschauen (Steeven Bretz [CDU]: Die Einschaltquote ist auf null gesunken!) – lieber Herr Bretz, das werden Sie aushalten müssen –, die AfD steht für „Freie Fahrt für freie Bürger!“ – Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Rainer Genilke

Mir sind zwei Kurzinterventionen angezeigt worden. Ich bin mir nicht ganz sicher, wer sich zuerst gemeldet hat, aber ich denke, es gilt „Ladies first“. Ich würde sagen, Frau Abgeordnete Schmidt hat das Wort. Wir werden beide Kurzinterventionen hintereinander hören. Herr Skopec, Sie sind nach Frau Schmidt an der Reihe. Der Abgeordnete Münschke wird auf beide Kurzinterventionen in – hoffentlich – vier Minuten antworten. (Zurufe) – Sie möchten auch eine Kurzintervention durchführen? Da bekommt die Abkürzung „KI“ ja eine völlig neue Bedeutung. (Allgemeine Heiterkeit – Zurufe) – Herr Crumbach, Sie möchten? (Robert Crumbach [BSW]: Nein!) – Sie möchten nicht mehr. Dann wird wie vorgeschlagen verfahren. – Frau Schmidt, Sie haben das Wort.

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Martina Maxi Schmidt SPD

Vielen Dank, auch für „Ladies first“. – Ich möchte es noch einmal einordnen. Ich bin der Meinung, wir müssen zweckgebundene Töpfe zur Finanzierung aufmachen. Das heißt, Regionalisierungsmittel gehören für mich zur Schiene, ganz klar. Und wir haben Säulen, mit denen wir den ÖPNV und kommunale Verkehrsunternehmen unterstützen. Potenziell ist auch denkbar, dass wir über solche kleineren Investitionen reden. Aber um die Richtlinie ÖPNV-Invest noch einmal in Schutz zu nehmen: Das Antragsverfahren, das dahintersteht, ist für größere Investitionen ausgelegt, wie Sie selbst wissen. Das heißt, die Richtlinie ist darauf einfach nicht spezialisiert. Für den ÖPNV brauchen wir grundsätzlich auch eine andere Finanzierung. Daran können wir arbeiten, kein Problem. Sie haben jetzt hier aber ganz viele Dinge erwähnt, zu denen Sie nicht einmal einen Antrag gestellt haben oder Ähnliches. Sie reden über Antriebstechnologien, über die Mobilitätswende und über Ähnliches. Aber nichts davon hat irgendetwas mit dem Thema des Antrags zu tun, über den hier gerade debattiert wird. (Beifall SPD) Wir alle können ganz, ganz viele Ideen haben. Aber jetzt sprechen wir über dieses Thema. Vor allem möchte ich Frau Walter-Mundt und mich selbst noch einmal in Schutz nehmen, weil Sie gesagt haben, dass wir uns unsere Reden schreiben lassen müssten. Ich persönlich habe es nicht nötig, mir irgendetwas aufschreiben zu lassen. Ich habe eine eigene Meinung, und ich denke, das trifft auch auf Frau Walter-Mundt zu. Sie braucht sich sicherlich nicht von ChatGPT Reden schreiben zu lassen. Das hat sie nicht nötig. (Beifall SPD und CDU) Wenn Sie damit nicht klarkommen, fragen Sie weiter ChatGPT. Aber dann kommt eben genau so etwas heraus wie das, was uns heute dargeboten wurde. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW und CDU)

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Rainer Genilke

Vielen Dank. – Der Abgeordnete Skopec hat das Wort.

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Oliver Skopec BSW

Geschätzter Herr Kollege Münschke, Sie haben es gerade schon aufgegriffen, und auch ich mache da – wie sagt man so schön? – aus meinem Herzen keine Mördergrube: Wir sind uns in vielen Punkten total einig, was die Zukunft unserer Mobilität angeht. Aber es hilft doch überhaupt nicht – wie Sie es jetzt hier machen, indem Sie das fordern –, ein Chaos anzuzetteln im Zusammenhang mit diesen Mitteln, die in den nächsten ein, zwei Jahren fest in Maßnahmen stecken, wobei sich die Bürger auch darauf verlassen, dass das so kommt. Diese Diskussion haben wir vorhin schon an anderer Stelle geführt. Es hilft auch nicht, diese Mittel jetzt dem kommunalen ÖPNV zur Verfügung zu stellen, also alten Wein in neue Schläuche zu kippen oder einfach nur mehr desselben vorzusehen, wenn dann große Busse bestellt werden für Linien, die wir in ein bis zwei Jahren einstellen müssen, oder Haltestellen gebaut werden, die wir vielleicht gar nicht mehr brauchen, weil es on demand oder ganz anders läuft. Selbstverständlich kann das alles antriebsoffen vorgesehen werden; da bin ich auf demselben Dampfer. Wir brauchen insgesamt – das wissen Sie genauso gut wie ich – neue, tragfähige Finanzierungsmittel für den ÖPNV, wobei die Kosten selbstverständlich nicht auf den Bürger abgeladen werden dürfen. Wir hatten die Diskussion über die Preiserhöhungen für die VBB-Tickets; ich habe mich dazu sehr klar geäußert. Es ist an uns, da die Komplexität herauszunehmen, eine wirklich sozial verträgliche Verkehrspolitik zu gestalten und Finanzierungsmöglichkeiten dafür zu schaffen. Deswegen habe ich dazwischengerufen: Ein Adressat, an den wir uns damit wenden sollten – da brauchen wir uns hier nicht im Kreis zu drehen –, wird immer der Bund bleiben. Deswegen: Nutzen wir die Zeit und die Formate, die uns gegeben sind, inklusive der Enquetekommission, und arbeiten wir etwas Schlaues aus. Aber solche Schnellschüsse, mit denen Sie hier jetzt Stimmung machen, helfen nicht weiter. – Vielen Dank. (Beifall BSW)

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Rainer Genilke

Vielen Dank. – Jetzt hat der Abgeordnete Münschke die Gelegenheit, auf beide Kurzinterventionen zu antworten. (Beifall AfD) Ich möchte Sie darauf hinweisen – das sage ich sehr ungern –, dass Sie die Uhr nicht weiter beachten müssen. Die Uhr ist auf zwei Minuten Redezeit eingestellt. Sie haben also die Chance, um zwei Minuten zu überziehen, ehe ich Sie darauf hinweisen werde, dass Sie die vier Minuten Redezeit verbraucht haben. – Auf geht’s! 2025 99

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Daniel Münschke AfD

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich gehe ganz stark davon aus, dass ich jetzt weniger als vier Minuten reden werde. Aber ich werde mir zumindest die Zeit nehmen, um auf die beiden Kurzinterventionen einzugehen. Ebenfalls sehr geschätzter Herr Skopec, Sie sagten vorhin, dass die Mittel gebunden seien. Ich sagte: „Okay“, und fragte, wie viele Mittel denn tatsächlich gebunden sind. Darüber können wir – ich möchte Sie jetzt nicht dazu verleiten, hier eine Aussage zu treffen – gerne noch einmal im bilateralen Austausch sprechen. Was ich aber wirklich schwierig finde, ist: Sie sagten, es gebe Bestellungen, bei denen sich die Bürger darauf verlassen, dass sie kommen. Wenn ich unterwegs bin, habe ich eine ganz andere Wahrnehmung – und die müssten Sie auch haben, weil Sie mit einigen ähnlichen Akteuren im Gespräch sind –, nämlich dass es nicht darum geht, dass die Bestellungen, bei denen die Regionalisierungsmittel gebunden sind, kommen, sondern dass die Mobilität, wie ich Sie vorhin skizziert habe, kommt: dass die kommunalen Eigenbetriebe in den Landkreisen von der finanziellen Last befreit werden und dass sie die Möglichkeit haben, selbst zu entscheiden, welche Antriebsformen, welche Varianten, welche Sicherheitsqualitätsmerkmale usw. umgesetzt werden. Deswegen bin ich immer sehr vorsichtig, wenn es heißt: Die Bürger verlassen sich darauf. – Letztendlich haben wir beide nicht mit allen mehr als 2 Millionen Bürgern in Brandenburg gesprochen. Deswegen würde ich mich bei einer solchen Aussage zurückhalten. Da gibt es total unterschiedliche Interessen. Zu Frau Schmidt: Typisch für politische Debatten, seien es Landtagsdebatten, Bundestagsdebatten, Debatten auf europäischer Ebene oder Podiumsdiskussionen, ist die „Konjunktivierung“ – um es einmal so zu formulieren –: Wir müssen, wir dürfen etc. (Steeven Bretz [CDU]: Man nennt es Motivation, Herr Münschke!) Jetzt möchte ich Sie auf Folgendes hinweisen: Sie sagten eben, wir müssten zweckgebundene Töpfe aufmachen. Wissen Sie, wie lange wir im Land Brandenburg schon zu jedem politischen Thema hören, was wir alles müssen? Und was ist daraus geworden? (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Nichts!) Das sehen Sie draußen: kaputte Straßen; Züge, die unpünktlich fahren; (Beifall AfD) die Unsicherheit bzw. die Gefährdungslage in den Zügen – ich erinnere bloß an das, was vor einiger Zeit am Bahnhof in Guben passiert ist – usw. usf. Das passiert, wenn man hier nur solche Platzhalter in den Raum wirft. Das habe ich Ihnen vorgeworfen: dass es Platzhalter sind, mit denen Reden zusammengeschrieben werden. Das kann ich auch ziemlich gut; (Ludwig Scheetz [SPD]: Das glaube ich auch!) das kann ich wirklich sehr gut. Aber da hätte ich mir wirklich mehr gewünscht. Wenn Sie kritisieren, dass ich hier Themen anspreche, die nicht im Antrag stehen: Ja, richtig. Sie haben sich auf meinen Antrag bezogen und sind auf das Mobilitätsgesetz eingegangen. Das Mobilitätsgesetz beinhaltet genau die Punkte, die ich angesprochen habe. Dort ist eine Angebotsorientierung verankert, die nicht in dieses Gesetz gehört. Es braucht eine Bedarfsorientierung: Dort, wo die Menschen den ÖPNV, den SPNV brauchen, (Beifall AfD) gilt es, mit Priorisierung die entsprechenden Kompetenzen zu schaffen. Das habe ich gefordert, und das habe ich deutlich zu machen versucht. Damit es wirklich alle verstehen, auch die Zuschauer am Livestream oder vor dem Fernseher: (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Jetzt guckt keiner mehr!) Die AfD, die Alternative für Deutschland, wird das korrigieren, sobald sie in Verantwortung ist. Unser Leitmotto ist: Freie Fahrt für freie Bürger! (Beifall AfD)

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Rainer Genilke

Damit sind wir am Ende der Rednerliste angekommen. Wir kommen zur Abstimmung über die beiden Anträge. Zuerst stimmen wir über den Antrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 8/1752, Neudruck, mit dem Titel „Bürokratie raus, Investitionen rein: ÖPNV-Invest schlank neu aufsetzen und bis Jahresende abschließen“, ab. Wer mit dem Antrag einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Damit ist der Antrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag „Kommunale Aufgabenträger vor dem Kollaps retten – angehäufte Ausgabenreste aus den Regionalisierungsmitteln freigeben“ auf Drucksache 8/1753, Neudruck. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Ich schließe Tagesordnungspunkt 14 und rufe Tagesordnungspunkt 15 auf. TOP 15: Antifaschistischen Terrorismus verhindern – unsere Universitäten dürfen keine Rückzugsräume für Linksextremisten sein Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 8/1754 (Neudruck) Ich darf bekanntgeben, dass Prof. Dr. Schierack seine Rede für die CDU-Fraktion zu Protokoll gegeben hat. Ich eröffne die Debatte. Es beginnt der Abgeordnete Dr. Kaufner, der für die AfD-Fraktion spricht. Bitte schön.

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Dominik Kaufner AfD

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Brandenburger! „Hey Faschist! Fang!“ Das stand auf einer Patronenhülse des mutmaßlichen Mörders von Charlie Kirk. In den USA wurde die Antifa als Terrororganisation eingestuft, selbiges ist in Ungarn geplant. In den Niederlanden ging ein entsprechender Antrag an die Regierung durchs Parlament. Bei uns ist die Antifa ein gehätscheltes Kampfinstrument der schon länger hier Regierenden gegen die Opposition. (Beifall AfD) Und ich sage Ihnen eins: Der Fisch stinkt vom Kopf her. Erst im März dieses Jahres hat Herr Staatssekretär Dünow im Kulturausschuss allen Ernstes betont, Antifaschismus sei – Zitat – „die Grundlage jeder demokratischen Arbeit in diesem Land“. (Wolfgang Roick [SPD]: Richtig!) Und Frau Poschmann fantasierte davon – auch Zitat –, Antifaschismus sei „per Grundgesetz“ unsere gesellschaftliche Ordnung, Antifaschismus habe „Verfassungsrang“! – Offenbar haben Sie da in Staatsbürgerkunde gut aufgepasst, dann aber irgend- wie die Wende verschlafen. Vielleicht haben Sie sich ja gestern … (Beifall AfD)

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Rainer Genilke

Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

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Dominik Kaufner AfD

der daran erinnert, falls Sie vor lauter EU-Hymne nicht vergessen haben, worum es eigentlich ging. (Vereinzelt Beifall AfD)

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Rainer Genilke

Herr Abgeordneter Kaufner, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

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Dominik Kaufner AfD

Sehr gerne, ja.

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Rainer Genilke

Bitte, Frau Hildebrandt.

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Elske Hildebrandt SPD

Vielen Dank. Ich habe mal eine Frage. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Ach! – Zuruf von der AfD: Schon klar!) Sie sind ja vermutlich auch des Griechischen mächtig. Das griechische Präfix „anti“ bedeutet „gegen“. „Anti“ und „Faschismus“: „Gegen den Faschismus“. Jetzt frage ich Sie: Was kann ein demokratisch gewählter Abgeordneter allen Ernstes dagegen haben, dass man sagt, der Antifaschismus ist eine Grundlage unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung – stimmen Sie dem zu oder nicht?

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Dominik Kaufner AfD

Ich sage Ihnen mal was: Die Antwort auf Ihre Frage kommt just gleich in meiner Rede. Vielleicht warten Sie erst einmal zwei Minuten meine Ausführungen ab, und dann ist alles klar. Danke schön. Nach 1989 war der Begriff des Antifaschismus eigentlich diskreditiert. Dass Sie an dieser SED-Begrifflichkeit festhalten wollen, spricht Bände. Und wenn Sie mir jetzt sagen, dass die BRD im Wesentlichen den gleichen Grundkonsens hätte, wie die DDR ihn hatte, sollten Sie sich grundsätzlich Gedanken machen. (Beifall AfD) Tatsächlich ist der Antifaschismus ganz eindeutig schon von seiner Entstehungsgeschichte her ein linksextremer Kampfbegriff, den die KPD Anfang der 1920er-Jahre nutzte, um Andersdenkende zu diffamieren und mit Gewalt zu bekämpfen. (Lachen der Abgeordneten Katja Poschmann [SPD]) – Sie können ja ausnahmsweise auch einmal ein Geschichtsbuch lesen, dann wüssten Sie das. (Beifall AfD – Zuruf des Abgeordneten Ludwig Scheetz [SPD]) Übrigens, wer irrigerweise meint – und darauf zielt ja wahrscheinlich auch ein bisschen Ihre Frage ab –, dass ein Antifaschist jeder sei, der gegen Gewaltherrschaft und Diktatur sei, der hat den falschen Begriff: Das nennt man Antitotalitarismus. (Beifall AfD) Der Faschismus ist ein historisches Phänomen des Italiens der 20er- und 30er-Jahre. Dagegen kann man heute nicht kämpfen, es sei denn, man möchte eben in guter bolschewistischer Tradition nur einen pauschalisierenden Kampfbegriff gegen Andersdenkende. (Beifall AfD) Die jüngste Tragödie in den USA macht ja auch eines klar: Der mörderisch gewaltbereite Linksextremismus findet im Antifaschismus seine höchste Stufe. Diese Leute glauben, dass jede Form althergebrachter Normalität in eine rechte Diktatur führen wird, und sehen sich daher in einem existenziellen Kampf mit 2025 101 allem und jedem, das bzw. der nicht linksradikal emanzipatorisch ist. Und diese irrationale Angst kann auch in Aggression umschlagen, wie wir gesehen haben. Und selbst wenn das antifaschistische Tatmotiv nicht so klar zu Tage träte wie im vorliegenden Fall Kirk, selbst wenn die Ermittlungen, die ja noch nicht abgeschlossen sind, neue Informationen liefern sollten – schon jetzt lässt sich feststellen, dass die gesamte westliche Welt ein massives Problem mit einem Antifa-Milieu hat, das den Mord an Andersdenkenden feiert, auch hier in Deutschland, (Beifall AfD) und das Menschen, die sich für Heimat, Familie und Vaterland einsetzen, gerne tot sähe. Die Linksjugend Hanau etwa teilte einen Post mit dem Schriftzug „Verrotte in der Hölle!“ und ein Bild des Ermordeten, wie er seine kleine Tochter auf dem Arm hält. (Lars Hünich [AfD]: Widerlich!) Die Linksjugend Hannover frohlockte in einem Post, dass mit einem gezielten Schuss in Kirks Hals das Ende seiner rechtsradikalen Politik besiegelt worden sei. Längst machen Antifa-Terrorbanden in Deutschland und Europa Jagd auf Andersdenkende. Weitgehend unbehelligt von Politik und Behörden haben sich offenbar die Männer und Frauen der „Hammerbande“ ermutigt gefühlt, Menschen, die die falsche Kleidung trugen oder denen sie die falsche Gesinnung einfach auch nur unterstellten, willkürlich zu überfallen, ihnen die Gelenke zu zertrümmern oder sie totzuschlagen. Das hat kürzlich zu einem etwas stärkeren Verfolgungsdruck durch den Rechtsstaat geführt, den man vorher so in der Szene überhaupt gar nicht kannte. Lange hat die Politik weggesehen, obwohl bereits vor Jahren Antifa-Terroristen versuchten, ein Mitglied der Gewerkschaft „Zentrum“ mit einem aufgesetzten Schuss aus einer Gaspistole zu töten. (Einzelbeifall AfD) Das mediale Beschweigen im letzteren Fall, also dieses Mordversuches, und die breite Sympathie und die Solidaritätsbekundungen im Fall der „Hammerbande“ bis in linke Parteien hinein zeigen, wie viele Linke Gewalt als legitimes Mittel zur Bekämpfung der Opposition betrachten. Unter einer hauchdünnen Schicht Humanitätsgefasel dieser Linken liegen nichts anderes als psychotischer Hass, Zerstörungslust und Ressentiment. Charlie Kirk ist das mahnende Beispiel. Diese Leute wollen nicht diskutieren, und dieses „Ich rede nicht mit Faschisten“ ist der antifaschistische Schutzwall der geistig Minderbemittelten. (Beifall AfD) Politiker der AfD sind schon jetzt die bei Weitem am häufigsten gewaltsam angegriffenen Parteivertreter in Deutschland. Auch in Brandenburg sind derlei Tendenzen bereits zu erkennen. (Lachen des Abgeordneten Ludwig Scheetz [SPD] – Lars Hünich [AfD]: Wollen Sie das leugnen?) – Da können Sie gerne lachen, wenn Sie das witzig finden. – Beispielsweise bereiteten Linksextremisten in den Räumlichkeiten der Universität Potsdam die Blockade des Bundesparteitags der AfD 2025 in Riesa vor, bei der der Fraktionsvorsitzende der AfD-Fraktion, Dr. Hans-Christoph Berndt, angegriffen und verletzt wurde. (Sebastian Rüter [SPD]: Ja, genau!) Der AStA der Uni Potsdam unterhält ein Referat für Antifaschismus. Hier müssen wir genauer hinsehen. Deswegen nimmt unser Antrag gerade auch diese Strukturen an den Universitäten in den Blick. Es ist natürlich kein Geheimnis, dass die Mittel für den Kampf gegen rechts den linksradikalen Sumpf finanzieren, der Andersdenkende mit Terror dort einschüchtert, wo staatliche Zwangsmaßnahmen enden. Gewaltsame Repression wird hier sozusagen outgesourct. Und Herr Woidke hat gerade erst im „Zeit“-Interview gesagt – ich glaube es war gestern; ja, ganz aktuell –: „Ohne stärkere Repression wird es nicht gehen“. Damit meint er natürlich die staatliche Repression. Ich nenne Ihnen für den anderen Teil der Repression – für diese Verquickung von Mitteln für den Kampf gegen Rechts und dem linksradikalen Sumpf – mal ein Beispiel. Dieses Beispiel hat das Bürgernetzwerk „Ein Prozent“ recherchiert. Im Mai 2023 geriet der Linksextremist Thomas Jacobs in Brandenburg in eine Verkehrskontrolle. Jacobs war laut Aussagen des Kronzeugen im 3 Prozess gegen Lina E. der Trainer des Terrors, wie er ihn genannt hat. Er gilt Experten als Logistiker und Ausbilder der „Hammerbande“. Ermittler fanden heraus, dass er sich in Nordsyrien einer ausländischen terroristischen Vereinigung angeschlossen und sich dort zum Scharfschützen ausbilden lassen haben soll. KW-Thomas, wie der in Königs Wusterhausen geborene Jacobs in linksextremen Kreisen auch genannt wurde, flüchtete aus der Verkehrskontrolle und entzog sich der Verhaftung. Und jetzt das pikante Detail: Zugelassen war der Wagen anscheinend auf einen Fahrzeughalter aus Dresden, der bereits mehrfach als Berater für Betroffene rechter Gewalt in Sachsen aufgetreten war. (Zuruf von der AfD: Ach!) Meine Damen und Herren, die sogenannte Zivilgesellschaft und Kampf-gegen-Rechts-Initiativen sind nicht selten der Schleier für antifaschistische Strukturen. Erinnert sei an dieser Stelle auch noch einmal an Renate Künast, die schon vor fünf Jahren meinte, man müsse eine dauerhafte Finanzierung der Antifa sicherstellen. Rückzugsorte für Linksextremisten wie das „freiLand“ in Potsdam, in dem Antifa-Kampfsport und sogenanntes „Demotraining“ gegen – Zitat – „Bullenstrategien“ abgehalten werden, werden vom Steuerzahler mal eben mit knapp 200 000 Euro im Jahr finanziert. Der ehemalige Leiter des „freiLand“ kandidierte übrigens für die Linke für das Amt des Oberbürgermeisters in Potsdam. So passt ja alles wieder zusammen. (Dennis Hohloch [AfD]: Ganz toller Mann!) Die auf solche Art staatlicherseits geförderten Antifa-Strukturen tragen inzwischen immer bitterere Früchte. Inzwischen exportiert die BRD linksextremen Terror sogar ins europäische Ausland, wie wir in Ungarn gesehen haben. 3 Anmerkung der Landtagsverwaltung: Der Name wurde gemäß § 5 Abs. Meine Damen und Herren, die aktuellen Entwicklungen in Deutschland und den USA sind besorgniserregend. Womöglich sehen wir hier den Anfang einer neuen Ära des Linksterrorismus im Stil der 60er- und 70er-Jahre. Gerade jetzt, wo in vielen Ländern rechte Regierungen gewählt werden, die woken Experimente zurückgefahren werden und in Deutschland die Umfrageergebnisse der AfD stetig steigen, scheint er noch mehr zuzunehmen. Leute scheinen sich von diesen Umständen provoziert zu fühlen. Es war klar, dass dieser woke Irrsinn irgendwann einmal institutionell wieder eingefangen werden musste, nur hat man ein Jahrzehnt lang einer ganzen Generation erzählt, dass überall blutrünstige Faschisten lauern und dass jeder, der keine albernen Pronomen verwenden will, insgeheim queere Menschen auslöschen will oder dergleichen. Viele dieser woken Gestalten sehen sich ernsthaft in einem existenziellen Kampf – und wer sich in seiner Existenz bedroht fühlt, wird irgendwann entsprechend handeln. Doch Gewalt darf niemals Mittel der politischen Auseinandersetzung sein. (Beifall AfD) Lassen Sie nicht zu, dass antifaschistische Gewalt die politische Auseinandersetzung bestimmt. Stimmen Sie daher unserem Antrag zu! – Danke schön. (Beifall AfD)

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Rainer Genilke

Wir fahren in der Rednerliste fort. Zu uns spricht Frau Abgeordnete Balzer für die SPD-Fraktion. Bitte schön. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW)

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Melanie Balzer SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Das war wirklich schwer zu ertragen. Ich versuche trotzdem, meine Rede zu halten. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW und CDU) Gleich zu Beginn möchte ich Folgendes feststellen: Die Ermordung einer unbewaffneten Person aus dem Hinterhalt ist in jeder Hinsicht verabscheuungswürdig, sie ist nicht tolerierbar. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW und CDU) Doch aus der Ermordung eines amerikanischen rechten Aktivisten politisches Kapital in Brandenburg schlagen zu wollen, macht mich sprachlos. Der Antrag zeugt von Unkenntnis über unser Land, und er zeugt von Unkenntnis über die wahre Gefahr – nämlich die von rechts. (Beifall SPD – Lachen des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) 2 Datenschutzordnung anonymisiert. Die Antragsteller konstruieren einen Zusammenhang zwischen einem Mord im amerikanischen Bundesstaat Utah und den Hochschulen in unserem Bundesland. Das ist ein radikaler Konstruktivismus, allerdings unsäglich, unredlich und unerträglich. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW und CDU) Der Philosoph und Therapeut Watzlawick hat so etwas nie gewollt. Sie sagen, der Täter sei mutmaßlich linksextremistisch gewesen. Die Ermittlungsbehörden haben diesen Begriff aber gar nicht benutzt. (Zuruf von der AfD) Wollen Sie uns jetzt ernsthaft weismachen, dass ein Geschichtslehrer aus Dallgow-Döberitz mehr Erkenntnisse zu diesem Fall hat als die Ermittlungsbehörden in den USA? (Beifall SPD sowie der Abgeordneten Melanie Matzies [BSW] – Lachen der Abgeordneten Ines Seiler [SPD]) Arbeiten Sie etwa mit bloßer Angstmacherei, mit Mutmaßungen, mit Verunsicherung? Geben Sie hier möglicherweise die Anleitung zum Unglücklichsein? Ich weiß es nicht. Sie werfen den brandenburgischen Universitäten vor, sich linksextremistisch zu radikalisieren. Ihr Antrag schweigt sich allerdings darüber aus, wie Sie auf solch eine Behauptung überhaupt gekommen sind. Ihr Antrag nutzt einen Mord in den USA aus, um einen Generalverdacht gegen unsere Hochschulen zu konstruieren. Das entbehrt jeder Logik. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW)

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Rainer Genilke

Frau Abgeordnete, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

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Melanie Balzer SPD

Nein, auf keinen Fall. (Dennis Hohloch [AfD]: Feige!) Ihr Antrag erinnert an das dunkelste Kapitel deutscher Geschichte: an Verfolgung, Niederschlagung und Einschüchterung, bis sich niemand mehr bewegt. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW – Marlon Deter [AfD]: Sie sollten sich schämen! – Dennis Hohloch [AfD]: Feige sind Sie!) Sehr geehrte Damen und Herren, unsere Hochschulen sind aber Orte der Freiheit, der Aufklärung und der wehrhaften Demokratie. Wir sollten sie schützen! Die SPD-Fraktion tut das jeden Tag. (Beifall SPD) Zudem bedeutet Ihr Antrag einen direkten Eingriff in die Selbstverwaltungsrechte der Hochschulen, und er soll deren 2025 103 Autonomie beschneiden. Hochschulen sind aber Orte, an denen auch kontroverse Meinungen und wissenschaftliche Positionen frei diskutiert werden dürfen. Das durfte ich bei meinem Studium an der Universität Potsdam selbst erleben. Ihr Antrag ist überschrieben mit den Worten: antifaschistischer Terrorismus. Ihr Antrag fordert etwas, das glücklicherweise keine Regierung in Deutschland mehr machen würde, nämlich Listen explizit antifaschistischer Einrichtungen an Hochschulen anzulegen. Was Sie hier machen, ist, die Worte Antifaschismus und Linksextremismus gleichbedeutend zu benutzen. Ein weiterer Versuch, Begriffe aufzuweichen, Denkmuster zu schaffen und Wortbedeutungen umzudrehen. (Beifall SPD, BSW und CDU – Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Bestimmt haben die Antragsteller Art. 5 GG überlesen. Die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre ist ausdrücklich garantiert. Deswegen empfehle ich Ihnen: Verlassen Sie sich beim Linksextremismus doch auf die Expertinnen und Experten in diesem Land, die sich damit auskennen, (Lachen des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) nämlich den Verfassungsschutz. Den kennen Sie ja. (Zurufe von der AfD) Dort liegt die wahre Kompetenz. Der Verfassungsschutzbericht des Landes Brandenburg 2024 hat beim Linksextremismus ein Personenpotenzial von 530 Menschen ausgemacht, im Bereich des Rechtsextremismus allerdings ein Gefährdungspotenzial von 3 650 Menschen – siebenmal mehr! Gefahr geht im Land Brandenburg mehr von rechts aus als von links. Doch davon finde ich in Ihrem Antrag kein Wort! (Beifall SPD) Daher ist klar, die AfD ist eine als rechtsextremistisch eingestufte Partei. Ihr radikaler rechtsextremistischer Konstruktivismus ist nicht mehr zu therapieren. Daher lehnen wir Ihren Antrag ab. – Vielen Dank. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW und CDU)

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Rainer Genilke

Es wurde eine Kurzintervention angemeldet. Herr Dr. Kaufner hat das Wort. (Beifall AfD)

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Dominik Kaufner AfD

Frau Balzer, ich weiß nicht, ob ich hier irgendwann einmal eine Rede halten werde, bei der nicht jemand aus der SPD danach sagt: Das war unerträglich. (Björn Lüttmann [SPD]: Das liegt ja an Ihnen! – Uwe Adler [SPD]: Sie lesen die falschen Geschichtsbücher!) Ich glaube, manche Sachen müssen Sie einfach ertragen. Zu einer Diskussion gehört dazu, dass einem nicht immer jeder nach dem Mund redet. (Beifall AfD) Sie haben mich gefragt: Wie kommt ein Geschichtslehrer aus Dallgow-Döberitz dazu, ein antifaschistisches Tatmotiv zu unterstellen? – Ich glaube, wenn auf einer Patronenhülse, die bei dem Verdächtigen gefunden wurde, „Hey Faschist! Fang!“ steht, kann man das schon irgendwie unterstellen. (Beifall AfD) Es ist ja auch nicht so, dass in amerikanischen Medien nicht ausführlich über genau dieses Motiv berichtet worden wäre. Was glauben Sie, warum die Antifa in den USA jetzt als Terrororganisation eingestuft wurde? (Beifall AfD) Verkaufen Sie die Leute hier nicht für blöd! Das kann auf diesem Niveau wirklich nicht Ihr Ernst sein. (Zuruf des Abgeordneten Uwe Adler [SPD] – Gegenruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Zudem haben Sie mir irgendwelche rührenden Geschichten von der Autonomie der Unis erzählt – die hat niemand infrage gestellt. Doch es gibt schon so etwas wie eine Rechtsaufsicht. Wenn nicht verhindert wird, dass sich Linksextremisten einfach unbehelligt an der Universität organisieren und ihre Blockaden und ihre Überfälle dort planen können – das haben wir schon einmal thematisiert –, muss man vielleicht mal die Rechtsaufsicht einschalten. Das ist vollkommen normal. (Beifall AfD) Wie kommen Sie darauf, zu sagen: „Was denn – Linksextremismus an den Unis? Es gibt gar keinen Anhaltspunkt in Ihrem Antrag“? Das steht doch in unserem Antrag: Wir nehmen Bezug auf den Angriff während des Parteitags auf unseren Fraktionsvorsitzenden, der im Rahmen der Blockade stattfand, die nun einmal erwiesenermaßen in Räumlichkeiten der Universität geplant wurde. Dabei wurden sogar E-Mails über den AStA-Verteiler versandt, nicht nur mit der Idee, zum Parteitag zu fahren – es stand übrigens auch darin, dass Busse organisiert werden –, sondern darin wurde auch noch dazu aufgerufen, hierherzukommen und gegen mich als Ausschussvorsitzenden des Bildungsausschusses zu demonstrieren. (Einzelbeifall der Abgeordneten Elske Hildebrandt [SPD]) Wenn Sie mir erzählen, da gebe es keine Antifastrukturen, keinen Linksextremismus, weiß ich nicht, was wir Ihnen noch dazu sagen sollen. (Beifall AfD) Dazu tauschen Sie sich am besten mal mit Ihren Ausschussmitgliedern aus. – Danke schön. (Beifall AfD – Zuruf des Abgeordneten Kurt Fischer [SPD])

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Rainer Genilke

Frau Abgeordnete Balzer möchte auf diese Kurzintervention antworten.

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Melanie Balzer SPD

Herr Präsident! Herr Kaufner hat gerade selbst bestätigt, was ich in meiner Rede gesagt habe. – Vielen Dank, Herr Kaufner. – Ich hatte ja betont, dass es hier um Mutmaßungen, um Annahmen geht. Herr Kaufner bestätigte selbst, dass auf der Patronenhülse Worte standen und er deswegen mutmaßt, dass es möglicherweise eine antifaschistische Ausrichtung gibt. (Dennis Hohloch [AfD]: Als der Angriff auf Ihren Europaabgeordneten war, kam sofort: Rechtsextremismus!) Wobei ich Ihnen sagen muss: Selbst jetzt, Herr Kaufner, habe ich immer noch nicht verstanden, was Sie an dem Wort Antifaschismus eigentlich stört. Ich hätte mich wirklich gefreut, wenn Sie auf die Frage, die ich Ihnen in meiner Rede gestellt habe, eingegangen wären, (Lars Hünich [AfD]: Ich glaube nicht, dass Sie sich gefreut hätten!) nämlich darauf, warum Sie in Ihrem Antrag den Rechtsextremismus gar nicht erwähnen. Denn es ist ja statistisch erwiesen, dass von diesem viel mehr Gefahr ausgeht. (Beifall SPD – Zurufe von der AfD)

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Rainer Genilke

Wir fahren in der Rednerliste fort; für die BSW-Fraktion wird Herr Abgeordneter Kutsche zu uns sprechen.

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Andreas Kutsche BSW

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu später Stunde so ein schweres Thema. – Herr Kaufner, auch wenn sich die Nationalsozialisten als Nationalsozialisten bezeichneten, sind und bleiben sie in der Bundesrepublik Faschisten. (Beifall BSW und SPD – Zurufe der Abgeordneten Dennis Hohloch und Lars Hünich [AfD]) In Ihrem Antrag gibt es einen Satz, dem wir zustimmen können: „Gewalt darf niemals ein Mittel politischer Auseinandersetzung sein.“ Ja – Gewalt, ob körperlich, verbal oder digital, ist in einer Demokratie niemals akzeptabel. (Beifall BSW und SPD) Natürlich verurteilen wir den Mord an Charlie Kirk. Freudenbekundungen über den Tod eines Menschen sind unanständig und inakzeptabel. (Beifall BSW und SPD, vereinzelt CDU sowie des Abgeordneten Marlon Deter [AfD]) Doch hier enden unsere Übereinstimmungen. Ihr Antrag hat keinen Bezug zum Land Brandenburg: Anstatt Lösungen für reale Probleme vorzulegen – steigende Mieten, niedrige Löhne, marode Infrastruktur, hohe Energiepreise – fliehen Sie in den Kulturkampf. (Steffen John [AfD]: Thema!) Sie instrumentalisieren ein Verbrechen in den USA, um hierzulande Stimmung zu machen. Dabei arbeiten Sie mit falschen Behauptungen; wir haben es gehört. Stephen King hat seine Wortwahl zu Kirk korrigiert, aber nicht seine Kernaussage: Kirk missbrauchte Bibeltexte, um Hass zu rechtfertigen. – Dunja Hayali stellte klar, dass es nicht zu rechtfertigen ist, Kirks Tod zu feiern (Oh! bei der AfD – Zuruf von der AfD) – ich beziehe mich auf Ihren Antrag; da haben Sie es doch beschrieben –, auch nicht angesichts seiner menschenfeindlichen Aussagen. (Beifall BSW und SPD – Lars Hünich [AfD]: Ach, Herr Kutsche, bitte!) Ich bin nicht derjenige, der diese beiden, Theveßen und Hayali, in den Himmel hebt. Auch ich betrachte die Berichterstattung kritisch, aber zu dem Punkt hat sie etwas ganz anderes gesagt, als von Ihnen behauptet, und Elmar Theveßen hat nichts relativiert. (Lars Hünich [AfD]: Mensch, Herr Kutsche!) Ihr Antrag beruht also auf Unterstellungen und Vermutungen. Schauen wir uns die Fakten an: Im Verfassungsschutzbericht Brandenburg werden für 2023 117 Gewaltstraftaten mit rechtsextremem Hintergrund genannt – ein deutlicher Anstieg. Linksextreme Gewalt gab es auch; auch sie ist zu verurteilen und zu bestrafen. Allerdings lag sie mit elf Fällen weit darunter und ging sogar zurück; von einer linksextremen Welle oder gar Terrorwelle kann keine Rede sein. Wer anderes behauptet, verschweigt die Realität. Besonders absurd ist Ihr Lösungsvorschlag. Sie wollen angeblich den gesellschaftlichen Frieden schützen. Doch wie soll Ihr Antrag umgesetzt werden außer mit einem zentralen Überwachungsamt – ich lasse keine Zwischenfragen zu, vielen Dank … 2025 105

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Rainer Genilke

Das hätte ich Sie gefragt – danke, dass Sie meinen Job übernehmen.

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Andreas Kutsche BSW

… ich mache das Thema nicht so groß, wie Sie es wollen –, (Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) das Menschen bespitzelt, Hochschulen unter Generalverdacht stellt und demokratisches Engagement pauschal kriminalisiert? (Zuruf von der AfD) Das gefährdet Grundrechte und zerstört Vertrauen. (Lars Hünich [AfD]: Aber Sie wissen, dass das Quatsch ist!) Es zeigt, Sie sind nicht das Gegenteil der sogenannten Cancel-Culture – Sie sind ihr Spiegelbild. (Beifall BSW und SPD) Auch Sie wollen kritische Stimmen einschüchtern, einschränken und zum Schweigen bringen. Meine Damen und Herren, politische Gewalt und gesellschaftliche Verrohung beginnen nicht erst, wenn die Fäuste fliegen. Sie beginnen mit Worten, Herabwürdigung und Ausgrenzung. (Beifall BSW und SPD sowie des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) Deshalb gilt für uns: Wir grenzen uns nach beiden Seiten ab, gegen Gewalt, gegen Überwachung, gegen pauschale Verdächtigungen – egal, ob von rechts oder von links, von einem falsch verstandenen Antifaschismus im linksliberalen Milieu. Wir wollen Offenheit, Differenzierung und Debatte. Wir wollen Prävention und Aufklärung statt Angst und Spaltung. Das BSW steht für Meinungsfreiheit, Grundrechte und eine Kultur der Debatte. (Zuruf von der AfD: Oder auch nicht! – Lars Hünich [AfD]: Aber wir führen doch gerade die Debatte!) Sie dagegen stehen mit diesem Antrag für Misstrauen, Kontrolle und politische Instrumentalisierung. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab. (Zuruf von der AfD) Eine Frage noch – es ist befremdlich, dass die AfD von Antifaschismus ohne Anführungszeichen spricht. Antifa-Schläger sind ja keine echten Antifaschisten. Daher die Frage: Wenn man sich wiederum gegen echte Antifaschisten stellt, gibt man dann nicht zu, faschistisch zu sein? (Beifall BSW und SPD – Zurufe der Abgeordneten Dennis Hohloch und Lars Hünich [AfD])

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Rainer Genilke

Herr Dr. Kaufner hat eine Kurzintervention angezeigt. Bitte schön. (Beifall AfD)

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Dominik Kaufner AfD

Sie sagen, das seien keine echten Antifaschisten. Weil ich mir dachte, dass Sie so argumentieren werden, habe ich die Antwort des Staatssekretärs auf eine im Bundestag zu einem Überfall auf ein Mitglied der Gewerkschaft „Zentrum“ gestellte Anfrage mitgebracht. Wir haben es schon vorhin gehört: Antifaschismus ist eigentlich etwas Gutes und das sind nur ein paar irregeleitete Schäfchen. (Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Der Fragesteller bezog sich explizit auf die „Antifa-Szene“, und der Staatssekretär antwortete: „Unter dem Motto ‚Antifa heißt Angriff‘ rufen Linksextremisten im Rahmen des Aktionsfeldes ‚Antifaschismus‘ regelmäßig zu ‚Gegenaktionen‘ zum Nachteil ihrer Meinung nach ‚faschistischer‘ Personen, Gruppierungen oder Institutionen auf. Gemeint ist damit letztlich die Begehung von Straftaten wie Sachbeschädigungen, Brandstiftungen oder teils erheblicher Körperverletzungen, bei denen zum Teil auch der Tod von Menschen zumindest billigend in Kauf genommen wird.“ (Zuruf von der SPD: Wer sagt das?) – Staatssekretär Hans-Georg Engelke am 3. Juni 2020. Sie können gerne nachschauen. Der Abgeordnete, der die Anfrage eingereicht hat, ist Tobias Peterka von der AfD. – Das zu der Behauptung, es seien keine echten Antifaschisten. Das weise ich an der Stelle entschieden zurück. (Beifall AfD) Sie sagen, das Problem bestehe eigentlich gar nicht. Herr Hohloch durfte Ihnen keine Frage stellen; sonst hätte er Ihnen berichten können, dass drei Linksextremisten ihn in Leipzig aus dem Zug ziehen und verprügeln wollten. Solche Erlebnisse kennen Sie nicht; Sie denken immer, so etwas kommt gar nicht vor. (Zurufe von der SPD) Herr Rüter, als ich von dem Angriff auf unseren Fraktionsvorsitzenden sprach, sagten Sie: Ja, ja! – Was glauben Sie eigentlich, was Sie sich hier herausnehmen können? Ich habe das vorhin genau gehört. (Beifall AfD) Kein Bezug zum Land Brandenburg, wenn so etwas an Potsdamer Unis möglich ist? Das hat nichts mit Bespitzelung zu tun; das hat etwas damit zu tun, solche Missstände endlich einmal anzusprechen. (Zuruf der Abgeordneten Tina Fischer [SPD]) Dunja Hayali und diese Einordnungen und Relativierungen – dass Sie sich trauen, das an dieser Stelle auch noch zu bringen. Charlie Kirk war sicherlich kein Rassist oder Rechtsextremist und auch kein Faschist, sondern ein moderater Konservativer, könnte man vielleicht sagen. (Beifall AfD)

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Rainer Genilke

Herr Abgeordneter Kutsche möchte nicht auf die Kurzintervention antworten. Somit spricht jetzt Frau Ministerin Dr. Schüle für die Landesregierung. Dr. Manja Schüle (Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur): Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Ermordung von Charlie Kirk ist eine wirklich ernste Angelegenheit. Der Antrag der AfD entbehrt allerdings nicht einer gewissen Komik: Alles, was Sie dort über eine Bedrohung von links insinuieren, ist natürlich eine Projektion Ihrer ureigensten Absichten als gesichert rechtsextremer Partei. Ich erinnere an die gestrige Aktuelle Stunde: Da hat der Abgeordnete Berndt nonchalant Benedikt Kaiser mit seiner Antifaschismus-Debatte zitiert. Schauen wir uns doch Benedikt Kaiser einmal ein bisschen näher an: (Zuruf von der AfD: Guter Mann!) In seiner Jugend war er bei den „Autonomen Nationalisten“; das sind jugendliche Nazis aus den Reihen der „Freien Kameradschaften“. Seit 2002 haben sie die politisch linke autonome Bewegung bewusst als Vorbild genommen und das mit Antiimperialismus und Antizionismus garniert. Zwischen 2006 und 2011 befand sich Benedikt Kaiser im Umfeld der später verbotenen „Nationalen Sozialisten Chemnitz“, danach bei der Hooligangruppe „New Society 2004“. Er war natürlich auch öfter bei Demonstrationen der NPD zugegen, und seit 2009 ist er ein Vordenker und Schreiber der „Neuen Rechten“. (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Meine sehr geehrten Damen und Herren, Benedikt Kaiser, der hier vom Abgeordneten Berndt ganz prominent zitiert wird, gilt als völkisch-nationalistischer Nachwuchsideologe. Er war 2023 bis 2025 Mitarbeiter des AfD-MdB Jürgen Pohl, der wiederum dem Höcke-Flügel angehört und im Vorstand der AfD-nahen Akademischen Erasmus-Stiftung sitzt, die die akademischen Kader herausbilden will. Seit 2025 ist Benedikt Kaiser für den rechtsextremen AfD-MdB Robert Teske tätig. (Andreas Galau [AfD]: Alles Nazis außer Mutti!) Schauen wir uns jetzt einmal an, was dieser Benedikt Kaiser so schreibt: Er macht aus seiner Begeisterung für den europäischen Faschismus keinen Hehl, so etwa in seinem Buch zum Thema „Europakonzeption und Gesellschaftskritik bei Pierre Drieu la Rochelle“ – ein französischer Faschist, der mit der deutschen Besatzungsmacht in Frankreich kollaborierte. Bedeutsam wird sein Engagement allerdings in anderer Hinsicht: Er erforscht und beschäftigt sich mit den gegenwärtigen und vergangenen Entwicklungen in der politischen Linken, um daraus Erkenntnisse für das Handeln der Neuen Rechten abzuleiten. (Dennis Hohloch [AfD]: Kommen Sie doch mal zum Antrag!) Da wird gern der Begriff „Mosaik-Linke“ von Hans-Jürgen Urban benutzt, um daraus die „Mosaik-Rechten“ zu machen, da wird sich auch gerne bei Rosa Luxemburg bedient, indem aus der „revolutionären Realpolitik“ eine „revolutionäre Realpolitik von rechts“ werden soll, und ganz offensichtlich ist er ein großer Fan des italienischen Marxisten Antonio Gramsci. Daraus entwickelt er die Option eines „solidarischen Patriotismus“, der die soziale Frage von rechts stellen will, und heraus kommt das Plädoyer für einen Sozialstaat, der primär nur für die Angehörigen der deutschen ethnisch-kulturellen Identität da sein soll. – Hört, hört, meine sehr geehrten Damen und Herren, na schau mal an!

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Rainer Genilke

Frau Ministerin, würden Sie eine Zwischenfrage zulassen? Dr. Manja Schüle (Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur): Der vorliegende Antrag – jetzt kehre ich einmal zum vorliegenden Antrag zurück – leugnet einmal mehr die Fakten.

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Rainer Genilke

Also eher nicht. Dr. Manja Schüle (Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur): Nein, keine Zwischenfrage. (Oh! bei der AfD) Lassen Sie mich Ihnen einen Einblick in das geben, was die Studierenden, die Hochschulleitungen und unser Verfassungsschutz über die tatsächliche Lage in Brandenburg berichten. Mein Ministerium trifft sich regelmäßig mit den Hochschulangehörigen – von der Leitung bis zu den Studierenden –, und sie alle zeichnen übereinstimmend ein ganz anderes Bild: Die größte Bedrohung, insbesondere für die internationalen, aber auch für die deutschen Hochschulangehörigen, ist der verfassungsfeindliche Rechtsextremismus. (Zuruf von der AfD: Ah!) Diese Berichte werden von den dokumentierten Fällen der Monitoringstelle Rechtsextremismus an der BTU Cottbus-Senftenberg sowie vom Verfassungsschutzbericht des Landes Brandenburg 2024 gestützt. Und weil Sie es so gerne hören, zitiere ich 2025 107 es auch noch einmal für Sie: „Der Rechtsextremismus stellt […] weiterhin das mit Abstand größte Personenpotenzial dar. Somit geht von ihm – und das in zunehmendem Maße – die größte Bedrohung für unsere freiheitliche demokratische Grundordnung aus. Verschärfend kommt hinzu, dass in Brandenburg insbesondere rechtsextremistische Akteure das Ziel verfolgen, mit ihrer Ideologie die Mitte der Gesellschaft durchdringen zu wollen. Mit dieser Entgrenzungsstrategie soll das politische System der Bundesrepublik zunächst unterwandert und schließlich im Sinne rechtsextremistischer Positionen fundamental umgestaltet werden. Zu den zentralen Entgrenzungsakteuren zählen in Brandenburg der Verdachtsfall ‚Alternative für Deutschland Landesverband Brandenburg‘ […].“ – Zitatende. Brandenburg ist auch nach Auskunft der Bundesregierung leider trauriger Spitzenreiter bei rechtsextremen Gewalttaten in Deutschland, und das bereits zum zweiten Mal in Folge. Die größte Gefahr für die Unversehrtheit von Studierenden sowie für die Ausübung freier Forschung und Lehre im Land geht also von rechtsextremen Gruppierungen und rechtsextremen Einzelpersonen aus; das haben wir gestern auch an dem Antrag zum Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung gesehen. Damit muss allen Brandenburgerinnen und Brandenburgern doch klar sein, dass wir die dringend benötigten internationalen Fachkräfte und Studierenden nicht gewinnen können, wenn wir diesen rechtsextremistischen Umtrieben kein Ende setzen und unsere Willkommenskultur nicht stärken. (Beifall SPD und CDU sowie vereinzelt BSW – Lachen bei der AfD) So viel zu den Fakten. – Nun möchte ich gern noch etwas zu Ihrem abenteuerlichen Begriffsverständnis bzw. vielmehr Ihrem Unverständnis bestimmter deutscher Begriffe sagen: Der Faschismus ist eine autoritäre, antidemokratische, antiaufklärerische, antiliberale, nationalistische und oft gewaltbereite politische Bewegung, die auf Führerkult, Massenmobilisierung, Militarismus, Emotionen und die Unterdrückung politischer Gegner setzt. (Zurufe von der AfD) Der Faschismus deutscher Prägung hat im 20. Jahrhundert nicht nur Deutschland kaputt gemacht; er hat ganz Europa, ja Teile der Welt in Schutt und Asche gelegt. Er hat über 70 Millionen Menschen das Leben gekostet sowie ganze Generationen schwer traumatisiert. Der Totalitarismusanspruch und das Führerprinzip des Faschismus sind mit der Demokratie unvereinbar. (Beifall SPD, BSW und CDU) Genau aus diesem Grund ist unser Grundgesetz antifaschistisch – ob Ihnen das gefällt oder nicht. Das Einzige, was mich an Ihrem Antrag positiv überrascht hat, ist die Ablehnung von Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung. Sollte das Ihnen von der AfD tatsächlich ein ehrliches Anliegen sein, können Sie mich heute Abend noch positiver überraschen, indem Sie dies den 1 400 Mitgliedern Ihres AfD-Landesverbands Brandenburg nahelegen, die von unserem Verfassungsschutz als Extremisten beobachtet werden. Ich möchte zum Abschluss meinen Staatssekretär zitieren: Der Antifaschismus muss die Grundlage jeder demokratischen Arbeit in diesem Land sein. – Dieser Aussage ist nichts, aber auch gar nichts hinzuzufügen. – Danke. (Beifall SPD, vereinzelt BSW sowie des Abgeordneten Gordon Hoffmann [CDU])

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Rainer Genilke

Danke, Frau Ministerin. – Nun hat Herr Dr. Kaufner noch 39 Sekunden Redezeit zur Verfügung. (Vereinzelt Beifall AfD – Oh! bei der SPD – Zuruf des Abgeordneten Uwe Adler [SPD])

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Dominik Kaufner AfD

Frau Ministerin, Sie haben wenig zum Thema gesprochen. Sie meinen, dass wir kein Problem mit Linksterrorismus hätten. Ich will Ihnen aber ein aktuelles Beispiel nennen; das ist auch für die CDU-Fraktion interessant, für die heute ja leider niemand zu dem Tagesordnungspunkt gesprochen hat: Die italienische Linksradikale Ilaria Salis, ein mutmaßliches Mitglied der „Hammerbande“, hat sich mal eben auf die Wählerliste einer grün-linken Vereinigung in Italien setzen lassen, sitzt dann auf einmal im EU-Parlament, wird aus der Haft in Ungarn entlassen. Jetzt sollte ihre Immunität aufgehoben werden – 12 zu 13 war das Stimmergebnis. Raten Sie einmal, von welcher Partei die entscheidende Stimme kam, dass die Immunität einer Terroristin nicht aufgehoben wurde? – Richtig, von der CDU! (Vereinzelt Beifall AfD – Daniel Münschke [AfD] tritt an ein Saalmikrofon.) Man sieht also: Hier passt alles ganz gut zusammen. Das ist Ihre bedingt feiern wollten – aber gut. Meine Redezeit ist leider abgelaufen.

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Rainer Genilke

Ich lasse diese Zwischenfrage nicht mehr zu. (Lars Hünich [AfD]: Was?!) – Herr Kaufner hatte 14 Minuten Zeit, und es ist offensichtlich, dass sie dazu dienen soll, hier weitere Redezeit zu erwirtschaften. (Beifall SPD und CDU sowie vereinzelt BSW) Ich denke, die Debatte war ausreichend; der Tagesordnungspunkt wurde ausreichend diskutiert. Deshalb komme ich zur Abstimmung. (Unmut bei der AfD) Uns liegt ein Antrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 8/1754 – Neudruck – vor, Titel: „Antifaschistischen Terrorismus verhindern – unsere Universitäten dürfen keine Rückzugsräume für Linksextremisten sein“. Wer sich mit dem Antrag einverstanden erklärt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Dann ist der Antrag mit deutlicher Mehrheit abgelehnt. Bevor ich Sie verabschiede, darf ich Sie noch darauf hinweisen, dass es am Samstag in der Zeit von 13 bis 17 Uhr im Landtag Brandenburg anlässlich des 35-jährigen Bestehens des Landtags eine Veranstaltung mit dem Titel „Wir sind Brandenburg“ gibt. Für die Bürgerinnen und Bürger wird ermöglicht, dieses Jubiläum hier im Landtag zu begehen. Wer Interesse hat, ist gern gesehen. Ich wünsche Ihnen einen guten Nachhauseweg und schließe damit die 20. Sitzung. Ende der Sitzung: 20.12 Uhr Anlagen Zu Protokoll gegebener Redebeitrag zu Tagesordnungspunkt 15: Antifaschistischen Terrorismus verhindern – unsere Universitäten dürfen keine Rückzugsräume für Linksextremisten sein Prof. Dr. Schierack (CDU):* Sehr geehrte Damen und Herren! Der Tod des politisch streitbaren Menschen Charlie Kirk ist zutiefst zu bedauern, es gibt dafür keine Entschuldigung und keine Rechtfertigung. Gewalt und Mord dürfen niemals Mittel der politischen Auseinandersetzung sein – egal, wer sie verübt und gegen wen sie sich richten. Auch der Mord an dem CDU-Politiker Walter Lübcke durch einen hessischen Rechtsextremisten am 1. Juni 2019 war ein solcher nicht zu relativierender Angriff auf die Demokratie. Charlie Kirk hat auf dem Campus einer Universität vor Hunderten Menschen friedlich debattiert und ist erschossen worden. Friedliches, freies Debattieren gilt als eines der wichtigsten Elemente der Demokratie. Schaut man sich auf Youtube die Debatten an, sieht man: Kirk ist sehr streitbar – ein konservativer amerikanischer Christ mit aktivistischem Eifer. Er suchte die politische Auseinandersetzung vor allem auf dem Campus, in Debattierklubs, in den sozialen Medien und in prall gefüllten Hörsälen. Er stellte sich der Debatte. Er war ein guter Rhetoriker. Meines Erachtens versuchte er durch Fragen, durch Definitionen und Argumente zu überzeugen, aber nicht zu spalten. Bei der Trauerfeier hat Trump selbst einen Unterschied hervorgehoben: Kirk habe seine Gegner nicht gehasst. Das unterscheide ihn, Trump, von Kirk: Er hasse seine Gegner. Ich bin davon überzeugt: Hass sollte keine politische Kategorie sein. Daher lehne ich auch abfällige Äußerungen gegenüber Kirk nach dessen Ermordung und die sichtbar gewordene Verrohung der politischen Auseinandersetzung zutiefst ab. Es darf in unserer Gesellschaft keinen Raum für Gewaltverherrlichung geben, egal ob sie von links oder von rechts kommt. Der Mord an Charlie Kirk könnte eigentlich ein Wendepunkt und Anlass zum Innehalten und Mahnen sein: Es reicht! In diesem Stil kann die politische Auseinandersetzung nicht fortgesetzt werden, denn sie führt zur Spaltung und Radikalisierung der Gesellschaft. – Was wir jetzt aber leider erleben müssen, ist die politische Instrumentalisierung eines furchtbaren politischen Mordes in Verbindung mit einem noch härter geführten Kulturkampf. So leider auch – erwartbar – im AfD-Antrag. 2025 109 Es gibt einen Punkt Ihres Antrags, den ich teile: Gewalt darf niemals Mittel der politischen Auseinandersetzung sein. Diese Selbstverpflichtung begrüße ich sehr! Dann aber wird es in Ihrem Antrag krude. Behauptungen, die aufgestellt werden, aber nicht bewiesen sind, und Ihr Verständnis von Antifaschismus werfen dabei Fragen auf, die ich in den Raum stellen möchte, wie Charlie Kirk es vermutlich getan hätte: Was genau verstehen Sie eigentlich unter Antifaschismus? Meinen Sie die Haltung von Millionen Deutschen nach 1945, die gesagt haben: „Nie wieder Faschismus, nie wieder Diktatur!“? Meinen Sie die demokratische Grundhaltung, die in unserem Grundgesetz verankert ist, die Absage an einen Führerkult und an eine diktatorische Einheitspartei? Oder meinen Sie den von der DDR-Diktatur missbrauchten Begriff Antifaschismus, mit dem die westlichen Demokratien verunglimpft wurden, so wie es Putin gegenüber der Ukraine tut? Oder meinen Sie allein jene linksextremistischen Strömungen, die für sich den Begriff „Antifa“ nutzen und zur Gewalt neigen – was wir entschieden ablehnen? Ihnen von der AfD muss man leider den Intellekt unterstellen, um diese Unterscheidung nicht aus Unwissenheit, sondern mit voller Absicht zu verwischen, um demokratischen Antifaschismus insgesamt zu delegitimieren. Es gibt linksextreme Gewalt. Es gibt rechtsextreme Gewalt. Die gemeinsame Lehre daraus ist einfach: Keine Diktatur mehr auf deutschem Boden, keine Rechtfertigung für politischen Mord – niemals! Für uns als CDU ist klar: Wir stehen für eine breite und offene Debattenkultur in der politischen Auseinandersetzung. Wir wollen Räume für Diskussionen offenhalten – an Universitäten, in Parlamenten, in der Gesellschaft. Denn Demokratie lebt vom gewaltlosen Streit in der Sache. Dafür stehen wir als CDU auch in Brandenburg. Daher lehnen wir Ihren Antrag ab. 4 Gefasste Beschlüsse 80 Jahre nach US-Atombombenabwürfen auf Hiroshima und Nagasaki – Würdigung kommunalpolitischer Friedensarbeit in Brandenburg tember 2025 zum TOP 1 folgenden Beschluss gefasst: „Kommunales Engagement der Brandenburger Städte und Gemeinden für Frieden und Abrüstung würdigen – für eine atomwaffenfreie Zukunft! Der Landtag stellt fest: Im August 1945 legten US-amerikanische Atombomben die japanischen Großstädte Hiroshima und Nagasaki in Schutt und Asche. Sie töteten ca. 100 000 Menschen auf der Stelle – fast ausschließlich Zivilisten und von der japanischen Armee verschleppte Zwangsarbeiter. Bis Ende 1945 verstarben weitere 130 000 Menschen an den Folgeschäden, in den nächsten Jahren kamen zahlreiche Todesopfer hinzu. Laut offiziellen japanischen Angaben beläuft sich die Gesamtzahl der Getöteten – einschließlich der an Verletzungen und Strahlenkrankheiten Verstorbenen – auf 344 306 für Hiroshima und auf 198 785 für Nagasaki. Im Jahr 1982 wurde auf Initiative des damaligen Bürgermeisters von Hiroshima, Takeshi Araki, die Initiative ‚Mayors for Peace‘ (engl.: Bürgermeister für den Frieden) ins Leben gerufen, eine internationale Organisation, die sich der Friedensarbeit und insbesondere der atomaren Abrüstung verschrieben hat. Im Land Brandenburg haben sich bis heute bereits 51 Städte, darunter alle vier kreisfreien Städte, sowie zwei Landkreise dieser Organisation angeschlossen. Bereits am 2. Mai 1975 hat der Bundestag den Nuklearen Nichtverbreitungsvertrag, dem nahezu alle Staaten der Welt beigetreten sind, unterzeichnet. Mit diesem Vertrag verpflichten sich Staaten mit Atomwaffen, diese nicht an andere Länder weiterzugeben sowie zur vollständigen nuklearen Abrüstung. Nichtkernwaffenstaaten verzichten auf den Erwerb von Nuklearwaffen. Zudem sollen Staaten bei der zivilen Nutzung von nuklearen Technologien zusammenarbeiten. Als weiteren Schritt hin zur nuklearen Abrüstung nahm die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 7. Juli 2017 den Atomwaffenverbotsvertrag (AVV) an. Dieser trat am 22. Januar 2021 in Kraft, 94 Staaten haben ihn bereits unterzeichnet und 73 Staaten haben ihn ratifiziert. Die Internationale Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen (ICAN) ruft weltweit dazu auf, Atomwaffen zu verbieten und abzuschaffen. Vier Bundesländer – Bremen, Berlin, Rheinland-Pfalz und Hamburg – sowie über 140 deutsche Städte und Gemeinden, darunter die Brandenburger Landeshauptstadt Potsdam, die kreisfreien Städte Brandenburg an der Havel und Frankfurt (Oder) sowie Eberswalde, Schwedt, Seelow und Templin haben sich diesem Appell angeschlossen. Am 6. Oktober 2017 erhielt ICAN für ihr andauerndes Engagement den Friedensnobelpreis. 4 Die Beschlüsse werden im unveränderten Wortlaut wiedergegeben. Der Landtag beschließt: 1. Der Landtag gedenkt der Opfer der US-Atombombenabwürfe auf Hiroshima und Nagasaki. 2. Der Landtag unterstützt die Ziele einer weltweiten nuklearen Abrüstung und würdigt das Engagement zahlreicher Brandenburger Landkreise, Städte und Gemeinden, die sich Initiativen wie ‚Mayors for Peace‘ oder ICAN angeschlossen haben und gemeinsam für Abrüstung sowie für eine atomwaffenfreie Welt eintreten.“ Steuerung des Ausbaus der Windenergie – Vorteile der Windstromerzeugung nutzen und Kosten für die Verbraucher senken tember 2025 zum TOP 5 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag stellt fest: Brandenburg ist führend beim Ausbau von erneuerbaren Energien. Dieser Ausbau ist Teil der guten Entwicklung des Bundeslandes. Als Steuerungsinstrumente des Ausbaus dienen dem Land und den Kommunen vor allem Regionalpläne sowie die Bauleitplanung. Damit hierrüber eine wirksame Steuerung erfolgen kann, braucht es einen rechtssicheren bundesrechtlichen Rahmen. Mit der erfolgten Anpassung durch das Gesetz für mehr Steuerung und Akzeptanz beim Windenergieausbau vom 28. Februar 2025 wurde ein wichtiger Schritt dafür getan. Anträge auf Vorbescheid für hunderte Anlagen außerhalb von geplanten Windvorranggebieten wurden zurückgezogen. Dieser Fortschritt darf nicht durch Rechtsunsicherheiten in neuen Regelungen ins Gegenteil verkehrt werden. Zugleich sind die Fortschritte beim Netzausbau noch immer deutlich langsamer als der Ausbau erneuerbarer Energien. Vor diesem Hintergrund strebt Brandenburg die stärkere regionale Nutzung des ansonsten abgeregelten Stroms sowie einen mit dem Netzausbau im Einklang stehenden Ausbau der erneuerbaren Energien an. Der Landtag begrüßt daher den beabsichtigten Beitritt Brandenburgs zu den Bundesratsinitiativen 318/25 und 319/25 zur Erreichung dieser Ziele. Der Landtag beschließt: Die Landesregierung wird aufgefordert, 1. Maßnahmen zu entwickeln und einzuführen, die auf die regionale Nutzung erneuerbarer Energien sowie auf die Netzdienlichkeit ausgerichtet sind; 2. sich auf Bundesebene weiterhin für rechtliche Rahmenbedingungen einzusetzen, die Genehmigungen von Windkraftanlagen außerhalb ausgewiesener oder in Planung befindlicher Windenergiegebiete ausschließen; 3. zu prüfen, welche Steuerungsmöglichkeiten umgesetzt werden können, damit es nicht zu einem unkontrollierten Ausbau kommt.“ Chancen für unseren ländlichen Raum schaffen - Daseinsvorsorge stärken tember 2025 zum TOP 8 folgenden Beschluss gefasst: „Nahversorgung im ländlichen Raum stärken – Rechtssicherheit für Smart Stores und Warenautomaten herstellen Der Landtag stellt fest: Die Versorgung der Bevölkerung im ländlichen Raum mit Waren des täglichen Bedarfs steht zunehmend vor Herausforderungen. Neue technische Lösungen wie Warenautomaten und personenlos betriebene Smart Stores können helfen, Lücken in der Daseinsvorsorge zu schließen. Während Warenautomaten bisher vom Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetz nicht erfasst sind und deshalb ohne zeitliche Einschränkungen betrieben werden dürfen, gilt dies für Smart Stores nicht. Diese innovativen Angebote, die ohne Personal auskommen und auf bargeldlose Zahlungssysteme setzen, sind derzeit aus rechtlichen Gründen in ihrer wirtschaftlich sinnvollen Nutzung eingeschränkt. Um gleiche Rahmenbedingungen zu schaffen, Rechtssicherheit zu gewährleisten und neben der bestehenden Versorgungsstruktur, wie zum Beispiel Tankstellen, die Chancen für eine Stärkung der Nahversorgung zu nutzen und gleichzeitig den verfassungsrechtlichen Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe zu wahren, muss das Brandenburgische Ladenöffnungsgesetz reformiert werden. Dabei ist sicherzustellen, dass die Kontrolle der neuen Regelungen mit möglichst geringem bürokratischem Aufwand erfolgt. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, dem Landtag bis Ende des 1. Quartals 2026 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes vorzulegen, der klarstellt, dass neben Warenautomaten auch personenlos betriebene, volllautomatisierte Verkaufsstellen (Smart Stores) an sieben Tagen pro Woche bis zu 24 Stunden betrieben werden dürfen. “ Unsere Kinder schützen – Online-Kriminalität wirksam vorbeugen: Stärkung von Medienkompetenz im Schulalltag tember 2025 zum TOP 12 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag stellt fest: Fast ein Viertel der Minderjährigen war schon einmal von Cybergrooming betroffen. Das zeigt die aktuellste Untersuchung der Landesanstalt für Medien NRW aus 2025. Die Täter benutzen dabei zumeist die Chat-Funktionen von beliebten Social-Media-Kanälen, Messenger-Diensten und Online-Games, um Kinder und Jugendliche aufzufordern, ihnen unter anderem Bilder von sich zu schicken oder sich mit ihnen zu verabreden. So machen die Untersuchungen beispielsweise deutlich, dass fast jede bzw. jeder siebte Minderjährige über diesen Weg von erwachsenen Personen online zu einem Treffen aufgefordert wurde. 2025 111 Diese alarmierenden Entwicklungen bestätigt auch die Stellungnahme der Kinderkommission des Deutschen Bundestages zum ‚Kinderschutz im Internet“ (2025). Die Zahlen v erdeutlichen eindrücklich, dass Cybergrooming kein Randphänomen ist, sondern eine allgegenwärtige Gefahr für Minderjährige darstellt, die dringend und effektiv durch gezielte Präventions- und Aufklärungsmaßnahmen im Alltag von Kindern und Jugendlichen verhindert werden muss. Kinder und Jugendliche nutzen heute eigenständig Social-Media-Plattformen wie TikTok, Instagram, YouTube sowie diverse Online-Spiele. Dabei steigt die Gefahr, Opfer von Cybergrooming, Erpressung durch intime Bildaufforderungen oder Täuschungen durch unbekannte Erwachsene zu werden. Mehr als ein Viertel der Kinder und Jugendlichen, die im Netz von Erwachsenen kontaktiert werden, wurden von diesen auch bedroht. 69 % der befragten Kinder und Jugendlichen wünschen sich deshalb eine stärkere Einbindung des Themas in den Unterricht. Wir müssen die vorliegenden Zahlen und den klaren Wunsch der Betroffenen sehr ernst nehmen und uns den Herausforderungen der digitalen Zeit aktiv stellen. Der Jugendmedienschutz umfasst den gesetzlich verankerten Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Medienangeboten, welche deren Entwicklung oder Erziehung beeinträchtigen oder gefährden. Familien, Schulen, Freizeiteinrichtungen sowie die Peergroup sind die wichtigsten realen Sozialräume von Kindern und Jugendlichen. Sie spielen damit eine entscheidende Rolle bei der Prävention von Cybergrooming und Cyberkriminalität. Die gemeinsame Verantwortung aller Beteiligten ist unerlässlich, um Kinder frühzeitig über die Gefahren in digitalen Räumen aufzuklären und sie zu schützen. Zwar liegt es in erster Linie an den Eltern, ihre Kinder zu einem sicheren und reflektierten Umgang mit digitalen Medien zu befähigen, sie zu begleiten und als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen – doch auch viele Eltern wünschen sich dabei Unterstützung. Eltern, Schule und auch Polizei müssen eng zusammenarbeiten, um Kinder und Jugendliche für gefährliche Situationen zu sensibilisieren, diese frühzeitig zu erkennen und effektive Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Der Schutz unserer Kinder im digitalen Raum ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die wir mit Entschlossenheit, gemeinsamer Verantwortung und zielgerichteten Maßnahmen in den Schulen konsequent angehen müssen. Deshalb ist es dringend geboten, wirksame Aufklärung als Präventionsmaßnahme gegen Cybermobbing sowie Cyberkriminalität in der Schule zu etablieren. Der Landtag beschließt: 1. Die Landesregierung wird aufgefordert, das im Rahmenlehrplan 1–10 verbindlich verankerte Basiscurriculum Medienbildung und Gewaltprävention (Teil B) weiterzuentwickeln und durch zusätzliche geeignete Formate zu ergänzen. Zudem soll sie die Schulen bei der Umsetzung durch zusätzliche geeignete Formate unterstützen, um Schülerinnen und Schüler für die vielfältigen Gefahren in digitalen Räumen zu sensibilisieren und ihnen Strategien aufzeigen, um sich vor Cybergrooming und Cyberkriminalität zu schützen. 2. Die Landesregierung wird in diesem Zusammenhang aufgefordert, bis zum 31. Dezember 2026 ein Konzept vorzulegen, mit dem im Rahmen des bestehenden Curriculums Formate für fächerübergreifenden Unterricht geschaffen werden können. Diese sollen gezielt genutzt werden, um Medienkompetenz, Prävention von Cybergrooming und Cyberkriminalität als integrale Bestandteile im Schulalltag zu verankern. 3. Der Landtag hält Schülermedienmentorenprogramme (Peer-to-Peer-Modelle) für geeignet, um die Kompetenzen älterer Schülerinnen und Schüler für die Prävention von Online-Gefahren und den verantwortungsvollen Mediengebrauch zu stärken. 4. Die Landesregierung wird dazu aufgefordert, über das LIBRA-Fortbildungsangebote für alle Lehrkräfte anzubieten, um auf Gefahren für Kinder und Jugendliche in digitalen Räumen hinzuweisen. Dazu zählt auch, Kenntnisse über Anbahnungsstrategien von Tätern zu besitzen. 5. Die Landesregierung wird aufgefordert, Schulen, Horten und Freizeitorten in der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen über Landesplattformen ressortübergreifend erarbeitete Materialien zur Verfügung zu stellen, mithilfe derer sich Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler im Bereich Medienkompetenz und Online-Schutz regelmäßig systematisch informieren können. 6. Die Zusammenarbeit zwischen Schule, Polizei und Landespräventionsrat in der Präventionsarbeit für Schülerinnen, Schüler und auch Eltern wird vertrauensvoll und partnerschaftlich fortgesetzt sowie bedarfsgerecht intensiviert. Die Landesregierung trägt dafür Sorge, dass sich die zuständigen Ressorts im Rahmen der Arbeit des Landespräventionsrates bei dieser gemeinsamen Aufgabe eng abstimmen.“ Angebot des RB 73/74 erhalten und ausbauen! tember 2025 zum TOP 13 folgenden Beschluss gefasst: „RB 73/74 Bahnverbindung Neustadt (Dosse)-Güstrow länderübergreifend voranbringen Der Landtag stellt fest: 1. Die Regionalverkehrslinien RB 73/RB 74 erschließen den Nordwesten Brandenburgs durch den Schienenpersonennahverkehr. Mit einer Ausweitung des Angebots zwischen Meyenburg und Güstrow kann eine wichtige, länderübergreifende Verbindung mit überregionaler Bedeutung geschaffen werden. Die Bestandsinfrastruktur ist für diese Angebotsausweitung derzeit noch nicht vorbereitet. 2. Im Auftrag der Länder Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern wurde eine erste Untersuchung zur Reaktivierung und Attraktivierung der Bahnstrecken Neustadt (Dosse)-Meyenburg-Karow (Meckl)-Güstrow sowie der mecklenburgischen Südbahn durchgeführt. Der Landtag beschließt: Die Landesregierung wird aufgefordert, 1. weitere Abstimmungen mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern zur gemeinsamen Planung und Realisierung der Bahnstrecke Neustadt (Dosse)-Meyenburg-Karow (Meckl)-Güstrow durchzuführen; 2. auf Basis der Abstimmungen mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam Kontakt zum Bundesministerium für Verkehr aufzunehmen, um über die Maßnahme zu informieren und mit dem Ziel der Bundesförderung für die bauliche Umsetzung über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) einen Förderantrag vorzubereiten, 3. die Planungen für den auf der Strecke beabsichtigten Schienenpersonennahverkehr entsprechend der Umsetzung der Infrastrukturmaßnahmen rechtzeitig anzupassen.“ Anwesenheitsliste Herr Abg. Adam (AfD) Herr Abg. Adler (SPD) Herr Abg. Arndt (AfD) Frau Abg. Augustin (CDU) Frau Abg. Balzer (SPD) Herr Abg. Berger (AfD) Herr Abg. Dr. Berndt (AfD) Herr Abg. Bommert (CDU) Herr Abg. Bretz (CDU) Herr Abg. Brüning (CDU) Herr Abg. Crumbach (BSW) Herr Abg. Deter (AfD) Herr Abg. Dorst (BSW) Herr Abg. Drenske (AfD) Herr Abg. Eichelbaum (CDU) Frau Abg. Fährmann (CDU) Herr Abg. Filter (AfD) Frau Abg. Fischer (SPD) Herr Abg. Fischer (SPD) Herr Abg. Freiherr von Lützow (AfD) Herr Abg. Funke (SPD) Herr Abg. Galau (AfD) Herr Abg. Genilke (CDU) Frau Abg. Graßmel (SPD) Herr Abg. Dr. Grimm (SPD) Frau Abg. Dr. Gruhn (BSW) Herr Abg. Günther (AfD) Herr Abg. Gursch (CDU) Herr Abg. Hanko (AfD) Frau Abg. Hildebrandt (SPD) Herr Abg. Hoffmann (CDU) Herr Abg. Hohloch (AfD) Herr Abg. Hohm (AfD) Herr Abg. Hornauf (BSW) Herr Abg. Hünich (AfD) Herr Abg. Jank (AfD) Herr Abg. Janke (AfD) Herr Abg. John (AfD) Herr Abg. Katzmarek (SPD) Herr Abg. Dr. Kaufner (AfD) Herr Abg. Keller (SPD) Frau Abg. Kornmesser (SPD) Frau Abg. Kotré (AfD) Herr Abg. Kubitzki (AfD) Herr Abg. Kuffert (AfD) Herr Abg. Kutsche (BSW) Frau Abg. Lange (SPD) Herr Abg. Lehmann (BSW) Frau Abg. Prof. Dr. Liedtke (SPD) Herr Abg. Lüders (BSW) Herr Abg. Lüttmann (SPD) Frau Abg. Matzies (BSW) Frau Abg. Meyer (BSW) Frau Abg. Mittelstädt (SPD) Herr Abg. Münschke (AfD) Herr Abg. Noack (SPD) Herr Abg. Nothing (AfD) Frau Abg. Dr. Oeynhausen (AfD) Herr Abg. Pardeik (AfD) Herr Abg. Penquitt (SPD) Herr Abg. Peschel (BSW) Frau Abg. Poschmann (SPD) Herr Abg. Dr. Redmann (CDU) Herr Abg. Rescher (AfD) Herr Abg. Roick (SPD) Herr Abg. Roth (BSW) Herr Abg. Rüter (SPD) Frau Abg. Sahi (SPD) 2025 113 Herr Abg. Scheetz (SPD) Herr Abg. Prof. Dr. Schierack (CDU) Frau Abg. Schmidt (SPD) Frau Abg. Schönbrunn (SPD) Frau Abg. Dr. Schüle (SPD) Frau Abg. Seiler (SPD) Herr Abg. Simon (BSW) Herr Abg. Skopec (BSW) Herr Abg. Steinfurth (SPD) Herr Abg. Stohn (SPD) Herr Abg. Teichner (AfD) Herr Abg. Vogelsänger (SPD) Herr Abg. von Ossowski (BSW) Frau Abg. Walter-Mundt (CDU) Herr Abg. Wernitz (SPD) Frau Abg. Wolff (SPD) Herr Abg. Zimmermann (AfD) Schriftliche der Landesregierung auf Mündliche Fragestunde im Landtag Antworten Anfragen in der am 25.09.2025 Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 250 der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion) Arbeitsplan der Haushaltsstrukturkommission Ende Juli 2025 stellte Finanzminister Crumbach turkommission im Land Brandenburg vor. Diese regierung dabei helfen, mittel- und langfristig Griff zu bekommen, um einen ausgeglichenen Ich frage daher die Landesregierung: An welchen der Kommission im Sinne der Vorbemerkung welchen Themen stattfinden? Bitte mit Datum Namens der Landesregierung beantwortet der Mündliche Anfrage wie folgt: Für das Jahr 2025 sind insgesamt sechs geplant. Die ersten beiden Sitzungen fanden am Jahresende sind vier weitere Sitzungen geplant. An den Sitzungen werden die Mitglieder der jeweiligen Staatssekretäre aus der Staatskanzlei, Europa sowie dem Ministerium des Innern und Spitzenverbände (Landkreistag und Städte- und gewerkschaft Ver.di teilnehmen. Darüber hinaus hofes als unabhängiges Verfassungsorgan an sion teilnehmen. Thematisch wird sich die Haushaltsstrukturkommission Themenbereichen beschäftigen: dem Zuwendungsrecht, Personalwesen sowie darüber hinaus fachspezifischen Meinungsbildungsprozess innerhalb der Landesregierung Eingegangen: 25.09.2025 / Ausgegeben: 25.09.2025 (BSW) ein Konzept für eine Haushaltsstruksoll als beratendes Gremium der Landesdas Ausgabenproblem Brandenburgs in den Haushalt in Zukunft zu realisieren. Terminen im Jahr 2025 sollen Sitzungen mit jeweils welchen Akteuren/Teilnehmern zu anführen. Minister der Finanzen und für Europa die Sitzungen der Haushaltsstrukturkommission 29. Juli und 15. September 2025 statt. Bis Haushaltsstrukturkommission, das heißt die dem Ministerium der Finanzen und für für Kommunales, Vertreter der kommunalen Gemeindebund) und der Dienstleistungskann der Präsident des Landesrechnungsden Sitzungen der Haushaltsstrukturkommisunter anderem mit folgenden der Digitalisierung im Themen der Ressorts. - Ein findet derzeit statt. Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 251 des Abgeordneten Gordon Hoffmann (CDU-Fraktion) Abbildung der Bautätigkeit an der Autobahn Seit Wochen gibt es Berichte über Verzögerungen Freigabe von Streckenabschnitten verschiebt werden, und die Sorge um die Zukunft des Projektes nen und Anwohnern als auch bei den betroffenen wie es mit den jeweiligen Bauabschnitten konkret der Bauarbeiten zu rechnen ist. Ich frage die Landesregierung: Welche Schritte gierung, um sicherzustellen, dass die verbleibenden umgesetzt werden? Namens der Landesregierung beantwortet der die Mündliche Anfrage wie folgt: Die Nordverlängerung der Bundesautobahn Schwerin ist das aktuell größte deutsche Autobahnneubauprojekt größte Bundesfernstraßenprojekt in den östlichen Der brandenburgische Abschnitt der Bundesautobahn unterteilt. Die Verkehrseinheit 5 von der Landesgrenze bereits seit 2015 unter Verkehr. Die Verkehrseinheit Verkehrseinheiten 3.2 a und 3.1 in Sachsen-Anhalt Elbebrücke, die sich seit 2020 im Bau befindet. sichtbar. Leider hat die Bundesregierung den Lückenschluss und 5 in Brandenburg im kürzlich beschlossenen finanziert. Für die Verkehrseinheit 4 wurden lediglich Vorarbeiten eingestellt. Die Landesregierung setzt sich auf unterschiedlichen auskömmliche Finanzierung der A 14 bei der muss verlässlich sein – für Bürgerinnen und Verzögerungen in dieser ohnehin strukturschwachen Eingegangen: 25.09.2025 / Ausgegeben: 25.09.2025 A 14 im Bundeshaushaltsentwurf 2026 beim Bau bzw. Ausbau der A 14. Die sich, Planungen können nicht eingehalten wächst – sowohl bei den Anwohnerin-Unternehmen. Hinzu kommt die Frage, weitergeht und wann mit einem Abschluss unternimmt sie gegenüber der Bundesre-Bauabschnitte zeitnah und verlässlich Minister für Infrastruktur und Landesplanung 14 von Magdeburg über Wittenberge nach und gleichzeitig das Bundesländern. 14 ist in drei Verkehrseinheiten BB/MV bis zur AS Groß Warnow ist 3.2 b in BB wird gemeinsam mit den geplant. Bestandteil ist die große Der Baufortschritt ist im Plan und bereits gut zwischen den Verkehrseinheiten 3.2 b Bundeshaushalt nicht auskömmlich geringe finanzielle Mittel für kleinere Ebenen mit Nachdruck für eine Bundesregierung ein. Die Politik des Bundes Bürger und für die Wirtschaft. Jahrelange Region sind niemandem vermittelbar. Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 252 der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion) Mittel des „Paktes für Pflege“ für die „Pflege Am 31. März 2021 veröffentlichte das Ministerium Verbraucherschutz (MSGIV) eine Pressemitteilung, „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen kommunaler 1 richtete. Für die „Richtlinie zur Förderung von Pflege vor Ort“ wurden jährlich 11,7 Millionen lionen für Ämter, amtsfreie Städte und Gemeinden 2 und kreisfreie Städte. Die Richtlinie lief zum 30. Ich frage die Landesregierung: Mittel in welcher ten Richtlinie 2025 bis zum Auslaufen der Richtlinie an die Kommunen bzw. die Landkreise/kreisfreien nach vom Land bereitgestellten Fördermitteln, mitteln sowie jeweils nach Kommunen bzw. Landkreisen/kreisfreien betrag angeben, zum Beispiel analog der Antwort Anfrage Nr. 2211 der Abgeordneten Oeynhausen Namens der Landesregierung beantwortet die Mündliche Anfrage wie folgt: Die Zuwendungsmittel für die Richtlinie „Pflege plan des Ministeriums für Gesundheit und Soziales für die Richtlinie zur Förderung des Ausbaus punkten nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch 07 070 Titelgruppe 93 Titel 633 93 veranschlagt. mächtigung für Förderungen in 2025 in Höhe Bewilligt wurden auf Grundlage der Richtlinie (Stand Juni 2025) für Maßnahmen der Landkreise 709 044,14 Euro und für die Ämter, Gemeinden 3 163 209,22 Euro. 1 Vgl. „Pakt für Pflege: Förderrichtlinie tritt in Kraft“, in: mitteilungen/detail/~31-03-2021-pakt-fuer-pflege-antraege-ab-1-april 06.07.2023. 2 Vgl. ebd. Eingegangen: 25.09.2025 / Ausgegeben: 25.09.2025 vor Ort“ im ersten Halbjahr 2025 für Soziales, Gesundheit, Integration und in der es über das Inkrafttreten seiner Pflegepolitik – Pflege vor Ort“ be-Maßnahmen kommunaler Pflegepolitik – Euro zur Verfügung gestellt, davon neun Mil- und 2,7 Millionen Euro für Landkreise Juni 2025 aus. Höhe sind entsprechend der oben genannam 30. Juni 2025 für die „Pflege vor Ort“ Städte abgeflossen (bitte aufschlüsseln bewilligten und letztlich abgerufenen Förder-Städten und Gesamtder Landesregierung auf die mündliche in der 7. Legislaturperiode)? Ministerin für Gesundheit und Soziales die vor Ort“ sind im Landeshaushalt im Einzelgemeinsam mit den Zuwendungsmitteln und der Weiterentwicklung von Pflegestütz-(SGB XI) (PSP-Richtlinie) in Kapitel Hier stand in 2024 eine Verpflichtungservon 6 Millionen Euro zur Verfügung. „Pflege vor Ort“ für das erste Halbjahr 2025 und kreisfreien Städte insgesamt und Verbandsgemeinden insgesamt https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/presse/presse-(31.03.2021), abgerufen am Abgerufen und ausgezahlt wurden (Stand Juni Städte insgesamt 312 318,84 Euro und an die insgesamt 1 837 019,95 Euro. Eine Darstellung der Angaben bezüglich der bewilligten für die jeweiligen Kommunen auf der Ebene der Ebene der Ämter, Gemeinden und Verbandsgemeinden im Rahmen der Beantwortung einer mündlichen - 2 2025) an die Landkreise und kreisfreien Ämter, Gemeinden und Verbandsgemeinden und der ausgezahlten Fördermittel Landkreise/kreisfreien Städte sowie auf der für das das erste Halbjahr 2025 ist Anfrage nicht möglich. - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 253 des Abgeordneten Corrado Gursch (CDU-Fraktion) Mobilfunkversorgung in Brandenburg Die jüngsten bundesweiten Messungen der Bundesnetzagentur cher in ländlichen Regionen, auch in Brandenburg. schlechte Erreichbarkeit – auf Landstraßen, in deutlich wird das Problem zum Beispiel im Ort Verbindung abbricht, sobald man telefonieren Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: funkversorgung in Brandenburg, insbesondere und 5G? Namens der Landesregierung beantwortet der Klimaschutz die Mündliche Anfrage wie folgt: Die Mobilfunkversorgung in Brandenburg hat verbessert. Im bundesweiten Vergleich Breitbandatlasses der BNetzA von Ende Versorgungskategorien versorgt. Brandenburg ßig bei etwa 95 % und damit über dem Flächenversorgung inzwischen bei knapp 98 Brandenburg jedoch auch noch sogenannte Gebieten. Die Landesregierung weiß um die Bedeutung infrastruktur. Unternehmen brauchen verlässliche IoT-Anwendungen etc. Verbesserte Mobilfunkversorgung liche Räume zu bringen, Arbeitsplätze zu schaffen eröffnet dabei neue technische Möglichkeiten: stabilität. Das ist bspw. relevant für automatisierte oder vernetzte Mobilität. Auch die Digitalisierung Ausbau des Mobilfunknetzes, z. B. die öffentlichen gen und Schulen. Mobilfunk wird immer mehr Teil Behördenkommunikation, Zugang zu digitalen Mit gezielten Maßnahmen, effizienter Förderung, und dem Ausbau der notwendigen Infrastruktur und seine Mobilfunkversorgung auf ein Niveau Eingegangen: 25.09.2025 / Ausgegeben: 25.09.2025 zeigen weiterhin Funklö-Bürgerinnen und Bürger klagen über Bussen oder in ganzen Ortsteilen. Besonders Lietzow: Dort kommt es häufig vor, dass die oder Daten nutzen möchte. Wie bewertet sie die aktuelle Mobilim Hinblick auf bestehende Lücken bei 4G Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und sich in den vergangenen Jahren deutlich ist Brandenburg nach Angaben des 2024 überdurchschnittlich über alle liegt bei der 5G-Netzabdeckung flächenmä-Bundesdurchschnitt. Bei 4G/LTE liegt die % über alle Anbieter hinweg. Leider gibt es in „weiße Flecken", vor allem in ländlichen guter Mobilfunknetze. Sie sind Teil der Grund-Netze etwa für Logistik, Home Office, kann helfen, Investitionen in länd- und Abwanderung zu reduzieren. 5G geringe Latenz, hohe Bandbreite und Netz-Produktion, Telemedizin, Smart Farming weiterer Lebensbereiche profitiert von dem Verwaltungen, Gesundheitseinrichtunder Daseinsvorsorge (zum Beispiel Notruf, Diensten). guten rechtlichen Rahmenbedingungen kann Brandenburg diese Lücken schließen heben, das auch wirtschaftlich nachhaltig ist. Um die Situation in Lietzow und anderen betroffenen können Messungen vor Ort gemacht werden. netzagentur oder ähnlichen Netztest ‐ Apps kann Lietzow tatsächlich ist (nach Anbieter, nach Ort, für die Beteiligung an der Mobilfunkmesswoche und sichtbar werden. Die Ergebnisse wurden auf die Mobilfunkbetreiber zugehen kann, um tur überwacht die Erfüllung der Versorgungsauflagen nehmen bei Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen - 2 Orten zu klären und zu verbessern, Mit Apps wie der „Funkloch ‐ App" der Bundesman feststellen, wie stark der Empfang in nach Gebäude etc.). Brandenburg hat aktiv geworben, damit Probleme dokumentiert der Bundesnetzagentur übermittelt, die damit die Probleme zu lösen. Die Bundesnetzagen- und kann Telekommunikationsuntersanktionieren. - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 254 des Abgeordneten Fabian Jank (AfD-Fraktion) Finanzaufwand für Präventionsmaßnahmen Präventionsmaßnahmen werden von Interessenvertretern tiere angepriesen. Trotzdem sind die von der Landesregierung tel, vor allem für den Bau sogenannter „wolfsicherer“ gelt auch der Landesbauernverband Brandenburg anlässlich der Anhörung zum Thema Wolf in der Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Wolfsprävention sehr limitiert sind und damit dermittel entsteht, insbesondere wenn irgendwann rung erfolgt“. Ich frage daher die Landesregierung: Welcher bisher noch nicht mit „wolfssicheren“ Zäunen umzäunte eine Förderung dieser Präventionsmaßnahmen Namens der Landesregierung beantwortet die schaft, Umwelt und Verbraucherschutz die Mündliche Ein Eckpfeiler des Wolfsmanagements in Brandenburg Weidetierhaltung bei der Prävention vor 10,7 Millionen Euro Förderung für Anschaffungen Herdenschutz ausgezahlt. Dazu kommen Förderungen Unterstützung zur Bewältigung von laufenden erfolgt über ein Bund-/Länder-Programm (GAK-Land). Ich darf daran erinnern, dass es nicht zuletzt durch denburg heraus und initiativ auch von der Landesregierung spürbaren Verbesserung des Herdenschutzes keiten für die Weidetierhalter gegeben hat. Das Bundes an den Kosten, die es vor einigen Jahren rung für Zäune und Herdenschutzhunde von 100 ist uns als Landesregierung – trotz der auch haltslage – gelungen, auch in diesem und im stehen. Ohne Wenn und Aber! Eingegangen: 25.09.2025 / Ausgegeben: 25.09.2025 Wolf als wirksamer Schutz für Weidezur Verfügung gestellten Mit-Zäune, nicht ausreichend. So bemänin seinem „Vorschlag zum Wolfspaket“ Sitzung vom 2. Juli 2025 im Ausschuss für Verbraucherschutz, dass „die Mittel der jedes Jahr ein Windhundrennen um die Föreine flächendeckende Weidetiersichefinanzielle Aufwand entstünde, wenn für alle Weiteflächen im Land Brandenburg beantragt wird? Ministerin für Land- und Ernährungswirt-Anfrage wie folgt: ist und bleibt die Unterstützung der Wolfsübergriffen. Bis Ende 2024 wurden von präventiven Hilfen für den von 1,5 Millionen Euro für die Kosten beim Herdenschutz. Die Förderung vielfältige Initiativen aus dem Land Braneinen fortlaufenden Prozess der und der finanziellen Unterstützungsmöglichbetraf beispielsweise die Beteiligung des nicht gab, oder auch die Höhe der Förde-%, nicht nur von anteiligen 80 %. Und es Ihnen wohl bekannten, angespannten Hauskommenden Jahr zur 100 %-Förderung zu Die Höhe der in dem Haushaltsplan eingeplanten der Haushaltsjahre. Wir stellen auch sicher, dass nicht ausreichen, eine Aufstockung durch interne Ihnen verwendeten Begriff eines „Windhundrennens“ nicht angebracht. Anträge, die gestellt wurden chen, wurden bewilligt. Das ist auch das erklärte Lassen Sie mich festhalten: Der Herdenschutz ment eines weiterzuentwickelnden Wolfsbestandsmanagements, Wölfe zukünftig in größerem Umfang entnommen Die Diskussion über das richtige Maß wollen Wildtiermanagement Wolf übergreifend verabredet erörtern. Ergebnisse dieser Diskussion, bei der sitzen, werden auch Einfluss auf die weitere Ausgestaltung Wir bieten den Herdenschutz derzeit allen gewerblichen an. Es ist aber eine individuelle Entscheidung, wollen oder nicht. Eine Hochrechnung eines theoretischen voll noch erforderlich noch seriös darstellbar. ist und wir ein stabiles Niveau an Herdenschutz die Frage der Förderkonditionen anders bewertet stand haben wir noch nicht flächendeckend erreicht. sich erkennen, dass gute Präventionsmaßnahmen - 2 Mittel beruht auf Prognosen zu Beginn im möglichen Fall, dass eingeplante Mittel Umschichtung erfolgen kann. Den von halte ich für schlichtweg falsch und und die den Fördervoraussetzungen entspre-Ziel in der Zukunft. ist weiterhin ein wichtiges, etabliertes Eleunabhängig davon, ob werden sollten. wir – und so haben wir das im Dialog – in einer speziellen Arbeitsgruppe tiefer alle Vertreter der Weidetierhalter am Tisch der Präventionsangebote haben. sowie auch den Hobbytierhaltern ob sie von der Förderung Gebrauch machen Bedarfs ist insofern weder sinn-Wenn die notwendige Durchdringung erreicht im Land erreicht haben, wird sicher auch werden können als derzeit. Diesen Zu-An den rückläufigen Risszahlen lässt einen Wirkungsgrad haben. - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 255 des Abgeordneten Julian Brüning (CDU-Fraktion) Schulplatzsituation für Schülerinnen und Schüler Im aktuellen Ü7-Verfahren kam es erneut zu Problemen lerinnen und Schüler aus der Stadt Welzow. auf die nächstgelegenen Oberschulen verteilt: berg, die Oberschule Großräschen sowie die Da jedoch vermehrt auch Schülerinnen und Schüler räschen anwählen, bestehen dort mittlerweile fende Schuljahr konnte die Situation nur durch 7. Klasse an der Gesamtschule Kolkwitz abgefedert gers ist eine solche Lösung im kommenden Schuljahr für Schülerinnen und Schüler aus Welzow erneut Ich frage die Landesregierung: Welche Maßnahmen rinnen und Schüler aus Welzow im kommenden tätsprobleme an den umliegenden Schulen eine perspektive sicherzustellen? Namens der Landesregierung beantwortet der Mündliche Anfrage wie folgt: Gemäß § 99 des Gesetzes über die Schulen der Schulträger seine Schulangelegenheiten beschließt über die Errichtung, Änderung und Schule als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe. Gebäude, Einrichtungen, Lehrmittel und das sonstige obliegt es dem Landkreis Spree-Neiße als aufzubauen (siehe §§ 99-100 BbgSchulG), allgemeinbildende Schule gemäß den Grundsätzen Beachtung § 4 Sek I-Verordnung zu gewährleisten. Seit mehreren Schuljahren steht das Ministerium engem Kontakt zum Staatlichen Schulamt Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße und anstehenden Problemlagen gemeinsam lösen Beratungen zwischen dem MBJS, den Landkreisen, Schulamt Cottbus statt. Ziel der Beratungen und auch Verantwortlichen für die Sicherstellung Schulen die kommende bzw. die laufende Eingegangen: 25.09.2025 / Ausgegeben: 25.09.2025 aus Welzow beim Ü7-Verfahren bei der Schulplatzvergabe für Schü-Aufgrund des Wohnortprinzips werden diese die berufsorientierende Oberschule Sprem-Gesamtschule Spree-Neiße in Kolkwitz. aus Altdöbern die Oberschule Großerhebliche Kapazitätsprobleme. Für das laudie Einrichtung einer zusätzlichen, fünften werden. Nach Hinweisen des Schultränicht mehr vorgesehen. Damit droht eine unklare Schulplatzperspektive. wird sie ergreifen, um für die Schüle-Schuljahr trotz der bestehenden Kapaziverlässliche und wohnortnahe Schulplatz-Minister für Bildung, Jugend und Sport die im Land Brandenburg (BbgSchulG) verwaltet in eigener Verantwortung. Der Schulträger Auflösung und unterhält und verwaltet die Er stellt insbesondere die Schulanlagen, Personal zur Verfügung. Demzufolge Schulträger, eine hinreichende Kapazität um die Aufnahme in eine weiterführende der §§ 50 und 53 sowie unter für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) in Cottbus und zu den Landkreisen zur kreisfreien Stadt Cottbus, um die zu können. Dazu finden regelmäßig der Stadt Cottbus und dem Staatlichen ist es, den Trägern der Schuleingangsphase von Schulplätzen in den weiterführenden Entwicklung der Schülerzahlen (erheblich zunehmend) nachvollziehbar zu verdeutlichen erheblich zu forcieren. Besonders der Landkreis bemühen, da in den zurückliegenden Jahren Landkreis Oberspreewald-Lausitz gelöst wurde, kann. - 2 und die Suche nach gemeinsamen Lösungen Spree-Neiße muss sich hier um Lösungen die Problemlage Welzow/Drebkau durch den aber in Zukunft nicht mehr gelöst werden - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 248 der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion) Förderung des sogenannten Aktionsbündnisses gierung und weitere Akteure Auf der Homepage des „Aktionsbündnisses nannte Solidarische Tauschen, um die vor Kurzem ber mit ihrem unbaren Guthaben und Zahlungsbeschränkungen werden ebenfalls verlinkt. Das sogenannte Aktionsbündnis Brandenburg glieder des „Bündnisses“ sind unter anderem arbeit Brandenburg, der Frauenpolitische Rat rum für geflüchtete Menschen in Brandenburg/KommMit Akteure. Ich frage daher die Landesregierung: Welche das sogenannte Aktionsbündnis Brandenburg Akteure, die ebenfalls Mittel vom Land Brandenburg ten? Bitte jährlich nach den jeweiligen unterstützenden nach Sach- und Personalkosten aufschlüsseln. Namens der Landesregierung beantwortet die Mündliche Anfrage wie folgt: Das Aktionsbündnis Brandenburg gegen Gewalt, Netzwerk von landesweit tätigen Organisationen, die gemeinsam für eine zivilgesellschaftliche Mobilisierung mus und Rassismus eintreten. Es umfasst aktuell und kommunale Bündnisse, die christlichen Kirchen, an der Havel, den Deutschen Richterbund, die Wohlfahrtspflege, die Landesarbeitsgemeinschaft Brandenburg, der Landesbauernverband, der sowie viele andere mehr. 1 Vgl. https://aktionsbuendnis-brandenburg.de/10-fakten-zur-bezahlkarte/, Eingegangen: 25.09.2025 / Ausgegeben: 25.09.2025 Brandenburg durch die Landesre-Brandenburg“ wirbt der Verein für das sogeeingeführte Bezahlkarte für Asylbewer-1 zu umgehen. Tauschorte erhält Mittel aus dem Landeshaushalt. Mitder Fachverband Jugendarbeit/Jugendsozial-Land Brandenburg, das Psychosoziale Zent- und weitere steuergeldfinanzierte Unterstützung (finanziell bzw. personell) hat seit 2020 vom Land Brandenburg bzw. durch empfangen, für welche Projekte erhal-Akteuren sowie finanzielle Mittel Ministerin und Chefin der Staatskanzlei die Rechtsextremismus und Rassismus ist ein lokalen Bündnissen und Persönlichkeiten, gegen Gewalt, Rechtsextremisüber 90 Mitglieder, darunter viele lokale die Jüdische Gemeinde Brandenburg Diakonie, die Caritas, die LIGA der freien der Industrie- und Handelskammern Städte- und Gemeindebund und Landkreistag zuletzt abgerufen am 12.09.2025 Das Land Brandenburg unterstützt eine lebendige che Gesellschaft, in der sich aktive Bürgerinnen aus eigener Initiative an der Gestaltung ihres nis Brandenburg gegen Gewalt, Rechtsextremismus wichtigen Beitrag und wurde in dem befragten gefördert: Jahr Sachkosten Personalkosten 2020 153 916,91 Euro 232 037,77 Euro 2021 167 571,91 Euro 293 533,57 Euro 2022 177 240,72 Euro 310 372,76 Euro 2023 199 069,17 Euro 310 146,07 Euro 2024 267 816,74 Euro 333 761,08 Euro Erläuterungen zur Tabelle: Das Aktionsbündnis Rassismus erhält Drittmittel und Eigenmittel in und Spenden , daher sind die Kosten nicht deckungsgleich Finanzielle bzw. personelle Unterstützung des die ebenfalls durch das Land Brandenburg nicht bekannt. - 2 Demokratie für eine offene und freiheitli- und Bürger tatkräftig, mit Zivilcourage und Gemeinwesens beteiligen. Das Aktionsbünd- und Rassismus leistet hierzu einen Zeitraum aus Landesmitteln folgendermaßen davon Ausgaben Landesmittel 385 954,68 Euro 358 848,19 Euro 461 105,48 Euro 440 093,62 Euro 487 613,48 Euro 467 207,28 Euro 509 215,24 Euro 475 235,66 Euro 601 577,82 Euro 546 841,56 Euro gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Form von Fördergeldern privater Institutionen mit den Landesmitteln. Aktionsbündnisses durch weitere Akteure, gefördert werden, sind der Landesregierung - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 257 des Abgeordneten Corrado Gursch (CDU-Fraktion) Sachstand zur Reaktivierungsuntersuchung Im Rahmen des vom Ministerium für Infrastruktur Untersuchungspakets für Machbarkeitsstudien Stationen in Brandenburg wurde auch eine Untersuchung cke Brandenburg Hbf-Rathenow vereinbart. Diese Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Ich frage die Landesregierung: Welcher konkrete untersuchung für den Haltepunkt Rathenow vor? Namens der Landesregierung beantwortet der die Mündliche Anfrage wie folgt: Die Machbarkeitsstudie zur potenziellen Reaktivierung bestehenden SPNV-Strecke Rathenow - Brandenburg/ begonnen. Parallel wird auch die Rathenow-Rathenow Nord untersucht. Die Fertigstellung das 4.Quartal 2025 vorgesehen. Es haben stattgefunden, derzeit wird ein Angebotskonzept Sofern ein positives Ergebnis in Bezug ausreichendes Nachfragepotenzial vorliegt, Nutzen-Kosten-Untersuchung durchgeführt Nutzen und damit die Förderfähigkeit der Reaktivierung Bis zur Veröffentlichung der Berichte und der damit barkeitsstudien bitte ich Sie noch um etwas Geduld. Eingegangen: 25.09.2025 / Ausgegeben: 25.09.2025 des Haltepunkts Rathenow und Landesplanung gestarteten zweiten zur Reaktivierung von Bahnstrecken und zur Station Heidefeld, SPNV-Stre-Reaktivierungsuntersuchung begann laut im 1. Quartal 2025. Sachstand liegt aktuell zur Reaktivierungs-Minister für Infrastruktur und Landesplanung der Station Heidefeld an der Havel wurde im 1.Quartal 2025 potenzielle Reaktivierung der Strecke beider Machbarkeitsstudien ist für bereits Interviews und Streckenbegehungen erstellt. auf die technische Machbarkeit und ein soll anschließend eine werden, um so den volkswirtschaftlichen nachweisen zu können. verbundenen Ergebnisse zu den Mach-Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 258 der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion) Fördermittel für den Erhalt der denkmalgeschützten Die Gemeinde Birkenwerder hat seit dem 18. Bahnhof Birkenwerder wegen erheblicher Sicherheitsbedenken gesperrt. Ein von der Gemeinde in Auftrag gegebenes Die Brücke aus den 1920er Jahren ist denkmalgeschützt Verwaltung schätzt für eine Sanierung Kosten meinde durch die angespannte Haushaltslage der Brücke wäre sehr kostspielig. Weiter kommt Rahmen des geplanten Ausbaus des Bahnhofes im Jahr 2030 überhaupt erhalten werden kann. Ich frage daher die Landesregierung: Welche des Landes bzw. - nach Kenntnis der Landesregierung die Gemeinde Birkenwerder unter welchen Bedingungen cke im Sinne der Vorbemerkung in Anspruch nehmen? Namens der Landesregierung beantwortet der die Mündliche Anfrage wie folgt: Bei der sogenannten „Roten Brücke“ in Birkenwerder brücke, die unter Denkmalschutz steht. Die Gemeinde bislang nicht an die Bewilligungsbehörde herangetreten. rung als auch des Rückbaus aus Mitteln des nung ist im Rahmen der bestehenden Förderprogramme Weitere Bundes- oder EU-Programme für die Sanierung der Denkmalhilfe des Landes Brandenburg können senschaft, Forschung und Kultur substanzerhaltende werden. Angesichts der für das gesamte Land Brandenburg dermittel in Höhe von rund 1,87 Millionen Euro regelmäßig bis zu maximal 100 000 Euro pro Eingegangen: 25.09.2025 / Ausgegeben: 25.09.2025 Roten Brücke in Birkenwerder Juli 2025 die sogenannte Rote Brücke am Sfür den Publikumsverkehr Gutachten empfahl diesen Schritt. und stark sanierungsbedürftig. Die in Millionenhöhe, die momentan die Genicht stemmen kann. Aber auch ein Abriss die Unsicherheit dazu, ob die Brücke im Birkenwerder zu einem Regionalbahnhof Fördermittel aus welchen Förderprogrammen - des Bundes oder der EU könnte für die Sanierung der Roten Brü-Minister für Infrastruktur und Landesplanung handelt es sich um eine Fußgänger-Birkenwerder ist mit dem Sachverhalt Eine Förderung sowohl der Sanie-Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanicht möglich. sind hier nicht bekannt. Im Rahmen nach Auskunft des Ministeriums für Wis-Maßnahmen an Denkmalen gefördert jährlich zur Verfügung stehenden Förbeträgt die je Projekt mögliche Förderung Jahr. Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 259 der Abgeordneten Kristy Augustin (CDU-Fraktion) Wegfall der MSA-Prüfungen an Brandenburger Mit Mitteilungsschreiben an die Lehrkräfte vom Jugend und Sport (MBJS) unter anderem mitgeteilt, Schulabschluss (MSA) entfallen sollen. Wiederholt lung vom 3. September 2025. In diesem Zusammenhang nasien entfallen die Prüfungen am Ende der Planungen für das Schuljahr 2025/2026 hat der kungen auf Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte spiel auch Planungen wie Auslandsjahre oder teilungen lediglich informativen Charakter haben, Umsetzung an den betroffenen Schulen sichergestellt unmittelbar informiert wurden. Zudem ist von geblichen Verordnungen vorgenommen wurden. Ich frage die Landesregierung: Wann wurden die Wegfall der Prüfungen zum Mittleren Schulabschluss Namens der Landesregierung beantwortet der Mündliche Anfrage wie folgt: Die zentralen Prüfungen in der Jahrgangsstufe jahr nicht mehr durchgeführt. Alle Schulen sind offiziell im Rahmen der Schuljahresauftaktveranstaltungen Punkt Maßnahmen zur Schulleitungs- und Lehrkräfteentlastung zentralen Prüfungen am Gymnasium in der S. 70) und durch die Pressemitteilung zum Beginn Die Termine der Schuljahresauftaktveranstaltungen zu entnehmen. Eingegangen: 25.09.2025 / Ausgegeben: 25.09.2025 Schulen im Schuljahr 2025/26 1. April 2025 hat das Ministerium für Bildung, dass künftig Prüfungen zum Mittleren wurde dies dann in einer Pressemitteiwurde ausgeführt: „An den Gym-Jahrgangsstufe 10.“ In Vorbereitungen und Wegfall der Prüfungen wesentliche Auswir- und Schulleitungen. Dies betrifft zum Beiweitere Austauschprogramme. Da Pressemitstellt sich die Frage, wie die verbindliche wurde und ob diese rechtzeitig und Bedeutung, wann die Anpassungen der maßbetroffenen Schulen rechtskräftig über den (MSA) informiert? Minister für Bildung, Jugend und Sport die 10 am Gymnasium werden in diesem Schulunter dem über die Abschaffung der Jahrgangsstufe 10 (durch die Präsentation, des Schuljahres informiert. sind aus der nachfolgenden Übersicht Schulamt Landkreis Branden- Stadt Potsdam burg an der Stadt Brandenburg und Teile Havel Landkreis Potsdam-Mittelmark Landkreis Potsdam-Mittelmark Landkreis Teltow-Fläming Frankfurt Stadt Frankfurt (Oder) und Landkreise Barnim, Oder-Spree, Mär-(Oder) kisch-Oderland, Uckermark Neuruppin Landkreise Havelland, Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin, Prignitz Cottbus Stadt Cottbus und Landkreise Elbe-Elster, Dahme-Spreewald, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße Die Pressemitteilungen sind jederzeit auf den hinaus wurden entsprechende Informationen Schulaufsicht gegeben. - 2 Ort der Veranstaltung Datum Humboldt-Gymnasium 02.09.2025 Domgymnasium Brandenburg 01.09.2025 Gesamtschule 01.09.2025 Maxim-Gorki Kleinmachnow Oberschule Rangsdorf 01.09.2025 Grundschule Lindenberg 01.09.2025 (Ahrensfelde) Oberstufenzentrum Ostprignitz- 01.09.2025 Ruppin (Neuruppin) OSZ II des Landkreises Spree- 02.09.2025 Neiße Seiten des Ministeriums abrufbar. Darüber im Rahmen der Dienstberatungen mit der - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 260 des Abgeordneten Dennis Hohloch (AfD-Fraktion) Angriff auf einen 15-jährigen Schüler in Fürstenwalde Am 16. September 2025 wurde in Fürstenwalde von der Schule von mehreren Jugendlichen, habe, brutal zusammengeschlagen. Das Opfer Verletzungen davon und musste operiert werden. sich um einen stadt- und polizeibekannten circa deln. Dieser sowie alle anderen an dem Angriff nehmen nach auf freiem Fuß. Ich frage die Landesregierung: Was ist ihr über löser und Tathergang sowie Angaben zu Alter, tigkeit der mutmaßlichen Täter)? Namens der Landesregierung beantwortet der Mündliche Anfrage wie folgt: Das in Rede stehende Ereignis des tätlichen Angriffs in Fürstenwalde (Eisenbahnstraße) ist aktuell lungen. Hierbei erlitt der Jugendliche nach gegenwärtigem zungen durch mehrfache Faustschläge in das einen 18–jährigen syrischen Staatsangehörigen. Mehrere polizeiliche Maßnahmen zum Tatgeschehen sind in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Ereignisses einen aktuellen Zeugenaufruf auf andere Medienformate veranlasst. Aufgrund weiteren Angaben im Kontext des Ereignisses zu gefährden. Für die ermittlungsverantwortlichen durchaus darauf an, die erlangten Erkenntnisse aufzuklären. Die Tat als solche, nämlich als Mittel einer Konfliktaustragung, wurde unmittelbar einem Strafverfahren zugeführt. Maßnahmen werden dabei mit Sorgfalt betrieben Eingegangen: 25.09.2025 / Ausgegeben: 25.09.2025 ein 15-jähriger Schüler auf dem Heimweg von denen einer einen Schlagring verwendet trug eine Augenhöhlenfraktur und weitere Bei dem mutmaßlichen Haupttäter soll es 18- bis 20-jährigen Syrer aus Aleppo hanbeteiligten Personen befinden sich dem Verden geschilderten Vorfall bekannt (Tataus-Herkunft, Aufenthaltsstatus sowie Schulpflich-Minister des Innern und für Kommunales die auf einen Jugendlichen am 16.09.2025 Gegenstand von kriminalpolizeilichen Ermitt-Erkenntnisstand schwere Verlet-Gesicht. Die Ermittlungen richten sich gegen wurden bereits durchgeführt, weitere geplant. Die Polizei hat im Kontext dieses dem Portal der Internetwache und über des laufenden Ermittlungsverfahrens ist von abzusehen, um den Ermittlungserfolg nicht Stellen von Polizei und Justiz kommt es sorgsam zu verifizieren und objektiv ist nicht hinnehmbar und Ermittlungstaktische- und technische und aufenthaltsrechtliche Schritte geprüft. Zum Beschuldigten kann ausgeführt werden, Aufenthaltsstatus einer Duldung innehat. aufenthaltsrechtliche und aufenthaltsbeendende im Zusammenwirken mit dem Landkreis und Ereignis ist den zuständigen Behörden bekannt Grundsätzlich bedarf es bestimmter rechtlicher Anklageerhebung oder rechtskräftige Verurteilung, Auflagen bzw. aufenthaltsbeendende Maßnahmen - 2 dass dieser gegenwärtig den Es sind bereits zurückliegend Maßnahmen durch die Ausländerbehörden der Polizei geprüft worden. Das aktuelle und wird in den Prüfprozess einbezogen. Voraussetzungen, wie beispielsweise eine um verschärfte aufenthaltsrechtliche durchführen zu können. - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 261 des Abgeordneten Michael Hanko (AfD-Fraktion) Auskunftsanspruch und Akteneinsichtsrecht Da die Auskunfts- und Akteneinsichtsrechte gesetzlich sätzlich auch nur durch mindestens gleichrangige Recht auf Akteneinsicht wird daher nicht durch schränkt. Gleiches gilt für die Vorschriften über nung (AO), welcher nach Maßgabe des § 12 Abs. für das Land Brandenburg auch für kommunale In der Gewährung von Auskunft bzw. Akteneinsicht Verhältnissen eines anderen im Sinne des § 30 öffentliche Interesse im Sinne dieser Vorschrift Die Gemeindevertretung ist Teil der Verwaltung lich garantierten Akteneinsicht und die Mitteilung tungsinterne Vorgänge. Die eigene Entscheidungsbefugnis der Gemeindevertretung der Verwaltungstätigkeit erfordern nach dem mation und Akteneinsicht auch in allgemein vertraulich weil ansonsten nicht ausreichend gewährleistet nungsgemäß erfüllen kann. Aus diesem Grunde kann zum Beispiel in allen in allen Personalangelegenheiten Akteneinsicht Weitergabe verwaltungsinterner Kenntnisse für pflicht verletzt. Die verwaltungsinterne Weitergabe von vertraulichen wird durch die Verpflichtung zur Verschwiegenheit ten gilt, deren Geheimhaltung ihrer Natur nach der Gemeindevertretung selbst beschlossen oder net ist. Ich frage die Landesregierung: In welchem Verhältnis ergeheimnis zum Recht auf Auskunft/Akteneinsicht ters? Namens der Landesregierung beantwortet der Mündliche Anfrage wie folgt: Gemäß § 29 Abs. 1 S. 1 Kommunalverfassung jeder Gemeindevertreter im Rahmen Eingegangen: 25.09.2025 / Ausgegeben: 25.09.2025 von Kommunalvertretern garantiert sind, könnten sie grund-Vorschriften eingeschränkt werden. Das das sogenannte Datengeheimnis eingedas Steuergeheimnis in § 30 Abgabenord-1 Nr. 1c Kommunalabgabengesetz (KAG) Steuern gilt. liegt kein unbefugtes Offenbaren von Abs. 2 AO, zumindest aber ist sie durch das gedeckt. der Gemeinde. Die Gewährung der gesetzdes Akteninhalts bleiben somit verwal- und ihr Recht zur Überprüfung Willen des Gesetzgebers ein Recht auf Inforzu behandelnden Angelegenheiten, ist, dass die Vertretung ihre Aufgaben ord-Steuer- und Grundstückssachen wie auch verlangt werden. Erst durch die unbefugte Außenstehende würde die Geheimhaltungs-Informationen an Gemeindevertreter ermöglicht, die für solche Angelegenheierforderlich, besonders vorgeschrieben, von vom Hauptverwaltungsbeamten angeordstehen der Datenschutz und das Steudes Stadtverordneten/Gemeindevertre-Minister des Innern und für Kommunales die des Landes Brandenburg (BbgKVerf) kann seiner Aufgabenerfüllung von dem Hauptverwaltungsbeamten Auskunft und § 29 Abs. 1 S. 4 BbgKVerf sind Auskunft und Akteneinsicht soweit schutzwürdige Belange Betroffener oder Interesse entgegenstehen. Mithin gewähren weder und Informationszugangsgesetz noch § schrankenlosen Anspruch auf Auskunft oder mit § 29 Abs. 1 S. 4 BbgKVerf im Wissen darum, der Gemeindevertretung Teil der Verwaltung Verschwiegenheitspflicht unterliegen, unter bestimmten Beschränkung des Auskunfts- und Akteneinsichtsrechts Gewährung des Auskunfts- und Akteneinsichtsrechts zwischen bestehenden schutzwürdigen Belangen dringenden öffentlichen Interesse einerseits Informationsverlangens andererseits vorzunehmen. Daher muss auch in jedem Einzelfall das Recht datenschutzrechtlichen Vorgaben abgewogen Die gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 c des Kommunalabgabengesetzes geltende Vorschrift des § 30 Abgabenordnung auf die gesamten persönlichen, wirtschaftlichen, hältnisse einer natürlichen oder juristischen Person. bestimmung schützt die Befugnis des Einzelnen, und innerhalb welcher Grenzen persönliche § 30 Abs. 4 AO bestimmt, in welchen Fällen erlangten Kenntnisse zulässig ist. § 30 Abs. 4 zur Offenbarung, nicht aber eine Verpflichtung. keine uneingeschränkte Verpflichtung für die Offenbarung, Gründe für die Verweigerung von Auskunft und terinnen und Gemeindevertretern enthält. - 2 Akteneinsicht verlangen. Gemäß jedoch zu verweigern, wenn und Dritter oder ein dringendes öffentliches das brandenburgische Akteneinsichts-29 BbgKVerf einen bedingungs- oder Akteneinsicht. Vielmehr hat der Gesetzgeber dass die Gemeindevertreter als Mitglieder der Gemeinde sind und der Voraussetzungen ausdrücklich eine vorgesehen. Daher ist vor der jeweils im Einzelfall eine Abwägung Betroffener oder Dritter oder einem und der Berechtigung des auf Auskunft/Akteneinsicht gegenüber werden. für kommunale Steuern (AO) über das Steuergeheimnis erstreckt sich rechtlichen, öffentlichen und privaten Ver-Das Recht auf informationelle Selbstgrundsätzlich selbst zu entscheiden, wann Lebenssachverhalte offenbart werden. die Offenbarung dieser nach § 30 Abs. 2 AO AO enthält demnach nur eine Ermächtigung Auch aus § 29 Abs. 1 BbgKVerf ergibt sich weil die Vorschrift selbst bereits Akteneinsicht gegenüber Gemeindevertre-- Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 262 des Abgeordneten Michael Hanko (AfD-Fraktion) Translozierung von Gedenktafeln im Ortsteil In Brandenburg verfallen immer mehr der in Neiße eingetragenen Denkmäler, so auch im Denkmal in der Fritz-Schulz-Straße mit der Nummer denktafel und die Gedenktafel für die Opfer des Der Ortsbeirat von Schwarze Pumpe hat im Februar verwilderte Fläche aufzugeben und die Gedenktafeln Pumpe Nord, wo auch schon die Tafel der Gefallenen ist, zu verbringen. Hierfür wurde am 17. Juni 2024 ein Antrag auf Unteren Denkmalschutzbehörde eingebracht. hörde abgelehnt. Ich frage die Landesregierung: Welche Möglichkeiten noch umzusetzen? Namens der Landesregierung beantwortet die Kultur die Mündliche Anfrage wie folgt: Anders als in Ihrer Anfrage dargestellt, ist der rechtlichen Erlaubnis zur Versetzung der Gedenktafeln untere Denkmalschutzbehörde hat bisher lediglich das von der Stadt Spremberg als Antrag eingereichte Bewertung des Sachverhalts nicht ausreicht. Eine den Denkmalwert tragende historische Bedeutung stele bestätigt – für die später hinzugefügte Ernst-Thälmann-Stele folge sind die Stelen bei einer Versetzung Fritz-Schulz-Gedenkstele ist eine Abnahme und chend; hier muss im Zusammenhang mit der deraufbau aus dem geborgenen Material erfolgen. gen genügt die Abnahme der Gedenktafel, des für eine Neuplatzierung im Zusammenhang mit Die beantragte Versetzung ist im vorliegenden einem Abbruch gleichzusetzen. Eine denkmalschutzrechtliche eine Aufgabenstellung zur Dokumentation der Bisher fehlen aber wesentliche Aussagen zum Eingegangen: 25.09.2025 / Ausgegeben: 25.09.2025 Schwarze Pumpe den Denkmallisten des Landkreises Spree-Spremberger Ortsteil Schwarze Pumpe das 09125043, die Ernst-Thälmann-Ge-Zweiten Weltkrieges. 2024 einstimmig beschlossen, diese an der Friedhofshalle in Schwarze des Ersten Weltkrieges angebracht Translozierung der Gedenktafeln bei der Leider wurde dieser durch die Denkmalbebestehen, diese Gedenktafeln doch Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Antrag auf Erteilung einer denkmalschutznoch nicht abgelehnt worden. Die weitere Unterlagen nachgefordert, da Schreiben für eine abschließende wurde für die Fritz-Schulz-Gedenkhingegen nicht. Demzuauch unterschiedlich zu bewerten. Für die Versetzung der Gedenktafel nicht ausreioriginalgetreuen Wiederherstellung der Wie-Beim Ernst-Thälmann-Denkmal hinge-Medaillons sowie von Hammer und Sichel der Fritz-Schulz-Gedenkstele. Fall aufgrund der notwendigen Eingriffe mit Erlaubnis wird daher auch bestehenden Anlage erforderlich machen. neuen Aufstellungsort. Daher wurden von der unteren Denkmalschutzbehörde noch weitere nachgefordert. Anders als in der Anfrage suggeriert, hat die einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis für erforderlichen Unterlagen eingereicht werden. - 2 Angaben zum neuen Aufstellungsort untere Denkmalschutzbehörde die Erteilung die Versetzung in Aussicht gestellt, sofern alle -

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