Daniela Oeynhausen
Vielen Dank, Frau Ministerin, für die Ausführungen. Ich bin jetzt etwas verwundert, weil ich in der medizinischen Fachpresse gelesen habe, dass man diese Schnittstellen – gerade zu Polizeibehörden, zu Justizbehörden – durchaus diskutiert, um bei Patienten, die eine Psychose haben und fremdgefährdend sein könnten, eine schnellere Übertragung zu ermöglichen. Es gab in der Vergangenheit furchtbare Kriminalfälle; das war ja eine Reaktion darauf. Deswegen verwundert mich das. Vielleicht können Sie näher ausführen, welche Diskussionen es in den Gremien gab, um insbesondere die Schnittstellen zu den Strafverfolgungsbehörden zu vereinfachen, damit die Polizei, wie in Bayern, informiert wird, wenn jemand, der durch Fremdgefährdung aufgefallen ist, entlassen wird. Sie sagten außerdem gerade, es sei nicht geplant, die Psychisch-Kranken-Gesetze der Länder zu überarbeiten. Sehen Sie nach den bisherigen Ergebnissen der Arbeitsgruppe nicht doch die Möglichkeit bzw. Notwendigkeit, hier zu korrigieren, und, wenn ja, in welcher Weise?
