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Britta Müller

25.09.2025 Sitzungen 8/20

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Dr. Oeynhausen, der GKV-Spitzenverband wird für alle Krankenkassen, die ihn mit der Prozessführung beauftragen, gegen die unzureichende Finanzierung der Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehern klagen. Gegenstand der Klagen der Krankenkassen werden die im Herbst ergehenden Zuweisungsbescheide des Bundesamtes für Soziale Sicherung aus dem Gesundheitsfonds für das Jahr 2026 sein. Die der Aufsicht des MGS unterstehende Innungskrankenkasse Brandenburg und Berlin hat sich für die Option ausgesprochen, den GKV-Spitzenverband mit der Erhebung einer entsprechenden Klage zu beauftragen. Auch die AOK Nordost beabsichtigt nach aktuellem Stand, den Klageweg zu beschreiten. Dabei zieht sie in Erwägung, ebenfalls den GKV-Spitzenverband mit der Prozessführung zu beauftragen.

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