Britta Müller
Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Dr. Oeynhausen, kurz zu Ihrer Frage, welche Treffen es gab: Die 100. Arbeits- und Sozialministerkonferenz hatte im Dezember 2023 in Berlin besprochen, eine länderoffene Facharbeitsgruppe unter Federführung Hamburgs einzusetzen. Diese wurde beauftragt, unter Beteiligung der AG Psychiatrie, der Arbeitsgemeinschaft der obersten Landesgesundheitsbehörden und weiterer mit diesen Themenbereichen befassten Gremien Vorschläge zur Verbesserung der Versorgung von Personen mit hohem Unterstützungsbedarf und schwerwiegend herausforderndem Verhalten an den Übergängen der Hilfesysteme zu entwickeln. Die Vorschläge sollte sie der Gesundheitsministerkonferenz bis zu deren 98. Sitzung im Juni 2025 und der Arbeits- und Sozialministerkonferenz bis zu deren 102. Sitzung im November 2025 vorlegen. Die Facharbeitsgruppe sollte die von der Gesundheitsministerkonferenz beschlossenen Schwerpunkte und Grundorientierungen als Ausgangspunkte für die Lösung berücksichtigen und sie bei Bedarf aus der fachpolitischen Perspektive der Sozialressorts einschätzen und ergänzen. Die konstituierende Sitzung fand am 27. März 2024 in Präsenz in Hamburg statt. Weitere Arbeitsgruppensitzungen erfolgten virtuell. Jetzt zu den Themen, mit denen sich die Arbeitsgruppe befasst hat: Menschen, die in einer allgemeinen oder forensischen Psychiatrie im Maßregelvollzug sind oder waren und darüber hinaus eine dauerhafte Behinderung haben oder gemäß § 2 Abs. 1 SGB IX von Behinderung bedroht sind, bedürfen individuell anschlussfähiger Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Für Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft können nach § 6 SGB IX sieben Rehabilitationsträger zuständig sein. Dies sind die gesetzlichen Krankenkassen, die Bundesagentur für Arbeit, die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, die Träger des sozialen Entschädigungsrechts, die Träger der öffentlichen Jugendhilfe und die Träger der Eingliederungshilfe. Mit dem Bericht sollten also die Übergänge zwischen den Systemen der allgemeinen Psychiatrie, des Maßregelvollzugs und der Eingliederungshilfe analysiert und Handlungsempfehlungen zur Verminderung von Schnittstellenproblemen gegeben werden. Entgegen der Annahme der Fragestellerin wurde mit der Einsetzung der Arbeitsgruppe dagegen nicht die Zielsetzung einer Überarbeitung des Psychisch-Kranken-Gesetzes in Brandenburg sowie anderen Ländern verfolgt. Mittlerweile liegt der GMK der Abschlussbericht „Übergänge an der Schnittstelle von Allgemeinpsychiatrie sowie forensischer Psychiatrie und Eingliederungshilfe passgenau gestalten“ fristgemäß vor. In den darin enthaltenen Empfehlungen wird im Wesentlichen eine sinnvolle Verzahnung unterschiedlicher Leistungssysteme an der Schnittstelle von psychiatrischer bzw. psychotherapeutischer Versorgung und der Leistungen der Eingliederungshilfe sowie die Nutzung der Möglichkeiten von Einzelvereinbarungen vorgesehen, um vor allem sehr komplexen Bedarfen von zu oben genannten Personengruppen zählenden Menschen im Einzelfall gerecht werden zu können. Eine Verschärfung der Psychisch-Kranken-Gesetze der Länder zählt nicht zu den Empfehlungen.
