Andreas Kutsche
Herr Präsident! Herr Zimmermann, auf den Antrag der Koalitionsfraktionen komme ich noch zu sprechen. Dann kann ich darauf eingehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Gäste! Der ländliche Raum steht vor großen Herausforderungen; das haben wir heute schon gehört. Geschäfte schließen, Wege werden länger, ältere Menschen und Familien ohne Auto sind und werden benachteiligt. Hierfür braucht es neue und kluge Lösungen. Personenlos betriebene, voll automatisierte Verkaufsstellen, sogenannte Smart Stores, können dabei eine Rolle spielen; denn wir müssen realistisch sagen, die kleinen Supermärkte, Tante-Emma-Läden oder Kioske sind vielerorts verschwunden – das wurde auch schon gesagt. Automaten oder Smart Stores können dabei helfen, Lücken in der Grundversorgung zu schließen. Allerdings gibt es einen rechtlichen Unterschied: Während Warenautomaten vom Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetz nicht erfasst sind und deshalb ohne zeitliche Einschränkung betrieben werden dürfen, gilt dies für Smart Stores nicht. Diese innovativen Angebote sind dadurch in ihrer wirtschaftlich sinnvollen Nutzung eingeschränkt. Das wollen wir mit unserem Entschließungsantrag ändern. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD) Wir fordern die Landesregierung auf, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes vorzulegen. Klarzustellen ist: Neben Warenautomaten sollen auch personenlos betriebene, voll automatisierte Verkaufsstellen an sieben Tagen pro Woche, rund um die Uhr geöffnet werden dürfen – unter Wahrung des verfassungsrechtlichen Schutzes der Sonn- und Feiertagsruhe. Das ist mir bis jetzt in allen Reden hier zu kurz gekommen. Das heißt nämlich ausdrücklich: keine Sonntagsarbeit für das Auffüllen oder Reinigen dieser Läden. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD) Die Ruhe des Sonntags bleibt für uns unantastbar. Gleichzeitig ist uns wichtig: Smart Stores dürfen nicht zur weiteren Verdrängung kleiner, inhabergeführter Geschäfte oder auch von Tankstellen führen, sodass sie geschlossen werden; denn diese leisten weit mehr als reine Versorgung. Sie sind Orte der Begegnung, des Austauschs, der sozialen Vernetzung. Für viele Menschen sind sie sogar lebenswichtig, gerade dort, wo Einsamkeit und Abwanderung Themen sind. (Beifall BSW) Wenn künftig voll automatisierte Verkaufsstellen rund um die Uhr geöffnet haben, geraten kleine Läden mit Personal massiv unter Druck. Auch die Tarifverträge im Einzelhandel laufen Gefahr, weiter unter Druck zu geraten. Gerade dort werden aber die Arbeitsplätze geschaffen, in den Einzelhandelsläden, regionale Strukturen gesichert und soziale Teilhabe ermöglicht. Wer Daseinsvorsorge ernst meint, darf diese Strukturen nicht schwächen. (Beifall BSW) Darum sagen wir klar: Smart Stores ja, aber nur kontrolliert, klug und ergänzend. Die Kommunen müssen die Möglichkeit haben, regional angepasste Konzepte zu entwickeln. Hier wird immer vom ländlichen Raum gesprochen. Wir regeln die Smart Stores ja nicht nur für den ländlichen Raum, wir regeln sie für Gesamtbrandenburg. Das gilt dann eben auch für die großen Städte. Dort können sie schon zur Konkurrenz werden. Die Kommunen müssen steuern können, wo Smart Stores sinnvoll eingesetzt werden, ohne dabei die Läden zu verdrängen. Vorrangig sollten weiterhin Dorfläden und Genossenschaftsmodelle gefördert werden, die von Bürgerinnen und Bürgern getragen werden. Auch Mehrgenerationenprojekte, die Laden, Café und Treffpunkt miteinander verbinden, leisten einen wichtigen Beitrag. Sie sichern nicht nur die Warenversorgung, sondern, wie gesagt, auch die soziale Teilhabe. Solche Projekte stellen echte menschennahe Daseinsvorsorge her und dürfen nicht aus dem Blick geraten. Smart Stores können hierfür wie gesagt eine sinnvolle Ergänzung sein, aber nur dort, wo andere Ansätze nicht mehr greifen. Ja zur Innovation, ja zum Schließen von Versorgungslücken durch Smart Stores und ja zur rechtlichen Absicherung, damit diese rund um die Uhr betrieben werden dürfen – aber nicht auf Kosten kleiner Läden, nicht auf Kosten sozialer Teilhabe und nicht auf Kosten des verfassungsrechtlichen Schutzes der Sonn- und Feiertagsruhe. Keine Sonntagsarbeit für das Auffüllen oder Reinigen der Läden. Mit dem Entschließungsantrag erteilen wir der Ministerin zunächst den Auftrag, einen Gesetzentwurf zu erstellen. Unsere Prämissen, wie ein Gesetz auszusehen hat, habe ich hier benannt. Ich danke Ihnen und wünsche uns einen schönen Debattenverlauf. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD)
