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Britta Müller

25.09.2025 Sitzungen 8/20

Bezüglich Ihrer ersten Nachfrage verweise ich auf die selbstverwaltenden Organe der Körperschaften des öffentlichen Rechts, zu denen die Krankenkassen zählen, nämlich auf die entsprechenden Verwaltungsratsgremien und deren Beschlüsse. Als Rechtsaufsicht haben wir keine Befugnis, diesen Organen Maßgaben für ihre Entscheidungen zu machen. Insofern ist eine Einflussnahme meines Hauses nicht möglich und auch gar nicht vorgesehen. Auf die Frage nach den jeweiligen Auswirkungen auf die Finanzpläne der entsprechenden Kassen kann ich Ihnen ad hoc leider keine Antwort geben. Ich kann Ihnen diese Zahlen, soweit die Wirtschaftspläne im Ministerium vorliegen, aber gerne nachreichen.

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