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Rainer Genilke

25.09.2025 Sitzungen 8/20

Ich lasse diese Zwischenfrage nicht mehr zu. (Lars Hünich [AfD]: Was?!) – Herr Kaufner hatte 14 Minuten Zeit, und es ist offensichtlich, dass sie dazu dienen soll, hier weitere Redezeit zu erwirtschaften. (Beifall SPD und CDU sowie vereinzelt BSW) Ich denke, die Debatte war ausreichend; der Tagesordnungspunkt wurde ausreichend diskutiert. Deshalb komme ich zur Abstimmung. (Unmut bei der AfD) Uns liegt ein Antrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 8/1754 – Neudruck – vor, Titel: „Antifaschistischen Terrorismus verhindern – unsere Universitäten dürfen keine Rückzugsräume für Linksextremisten sein“. Wer sich mit dem Antrag einverstanden erklärt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Dann ist der Antrag mit deutlicher Mehrheit abgelehnt. Bevor ich Sie verabschiede, darf ich Sie noch darauf hinweisen, dass es am Samstag in der Zeit von 13 bis 17 Uhr im Landtag Brandenburg anlässlich des 35-jährigen Bestehens des Landtags eine Veranstaltung mit dem Titel „Wir sind Brandenburg“ gibt. Für die Bürgerinnen und Bürger wird ermöglicht, dieses Jubiläum hier im Landtag zu begehen. Wer Interesse hat, ist gern gesehen. Ich wünsche Ihnen einen guten Nachhauseweg und schließe damit die 20. Sitzung. Ende der Sitzung: 20.12 Uhr Anlagen Zu Protokoll gegebener Redebeitrag zu Tagesordnungspunkt 15: Antifaschistischen Terrorismus verhindern – unsere Universitäten dürfen keine Rückzugsräume für Linksextremisten sein Prof. Dr. Schierack (CDU):* Sehr geehrte Damen und Herren! Der Tod des politisch streitbaren Menschen Charlie Kirk ist zutiefst zu bedauern, es gibt dafür keine Entschuldigung und keine Rechtfertigung. Gewalt und Mord dürfen niemals Mittel der politischen Auseinandersetzung sein – egal, wer sie verübt und gegen wen sie sich richten. Auch der Mord an dem CDU-Politiker Walter Lübcke durch einen hessischen Rechtsextremisten am 1. Juni 2019 war ein solcher nicht zu relativierender Angriff auf die Demokratie. Charlie Kirk hat auf dem Campus einer Universität vor Hunderten Menschen friedlich debattiert und ist erschossen worden. Friedliches, freies Debattieren gilt als eines der wichtigsten Elemente der Demokratie. Schaut man sich auf Youtube die Debatten an, sieht man: Kirk ist sehr streitbar – ein konservativer amerikanischer Christ mit aktivistischem Eifer. Er suchte die politische Auseinandersetzung vor allem auf dem Campus, in Debattierklubs, in den sozialen Medien und in prall gefüllten Hörsälen. Er stellte sich der Debatte. Er war ein guter Rhetoriker. Meines Erachtens versuchte er durch Fragen, durch Definitionen und Argumente zu überzeugen, aber nicht zu spalten. Bei der Trauerfeier hat Trump selbst einen Unterschied hervorgehoben: Kirk habe seine Gegner nicht gehasst. Das unterscheide ihn, Trump, von Kirk: Er hasse seine Gegner. Ich bin davon überzeugt: Hass sollte keine politische Kategorie sein. Daher lehne ich auch abfällige Äußerungen gegenüber Kirk nach dessen Ermordung und die sichtbar gewordene Verrohung der politischen Auseinandersetzung zutiefst ab. Es darf in unserer Gesellschaft keinen Raum für Gewaltverherrlichung geben, egal ob sie von links oder von rechts kommt. Der Mord an Charlie Kirk könnte eigentlich ein Wendepunkt und Anlass zum Innehalten und Mahnen sein: Es reicht! In diesem Stil kann die politische Auseinandersetzung nicht fortgesetzt werden, denn sie führt zur Spaltung und Radikalisierung der Gesellschaft. – Was wir jetzt aber leider erleben müssen, ist die politische Instrumentalisierung eines furchtbaren politischen Mordes in Verbindung mit einem noch härter geführten Kulturkampf. So leider auch – erwartbar – im AfD-Antrag. 2025 109 Es gibt einen Punkt Ihres Antrags, den ich teile: Gewalt darf niemals Mittel der politischen Auseinandersetzung sein. Diese Selbstverpflichtung begrüße ich sehr! Dann aber wird es in Ihrem Antrag krude. Behauptungen, die aufgestellt werden, aber nicht bewiesen sind, und Ihr Verständnis von Antifaschismus werfen dabei Fragen auf, die ich in den Raum stellen möchte, wie Charlie Kirk es vermutlich getan hätte: Was genau verstehen Sie eigentlich unter Antifaschismus? Meinen Sie die Haltung von Millionen Deutschen nach 1945, die gesagt haben: „Nie wieder Faschismus, nie wieder Diktatur!“? Meinen Sie die demokratische Grundhaltung, die in unserem Grundgesetz verankert ist, die Absage an einen Führerkult und an eine diktatorische Einheitspartei? Oder meinen Sie den von der DDR-Diktatur missbrauchten Begriff Antifaschismus, mit dem die westlichen Demokratien verunglimpft wurden, so wie es Putin gegenüber der Ukraine tut? Oder meinen Sie allein jene linksextremistischen Strömungen, die für sich den Begriff „Antifa“ nutzen und zur Gewalt neigen – was wir entschieden ablehnen? Ihnen von der AfD muss man leider den Intellekt unterstellen, um diese Unterscheidung nicht aus Unwissenheit, sondern mit voller Absicht zu verwischen, um demokratischen Antifaschismus insgesamt zu delegitimieren. Es gibt linksextreme Gewalt. Es gibt rechtsextreme Gewalt. Die gemeinsame Lehre daraus ist einfach: Keine Diktatur mehr auf deutschem Boden, keine Rechtfertigung für politischen Mord – niemals! Für uns als CDU ist klar: Wir stehen für eine breite und offene Debattenkultur in der politischen Auseinandersetzung. Wir wollen Räume für Diskussionen offenhalten – an Universitäten, in Parlamenten, in der Gesellschaft. Denn Demokratie lebt vom gewaltlosen Streit in der Sache. Dafür stehen wir als CDU auch in Brandenburg. Daher lehnen wir Ihren Antrag ab. 4 Gefasste Beschlüsse 80 Jahre nach US-Atombombenabwürfen auf Hiroshima und Nagasaki – Würdigung kommunalpolitischer Friedensarbeit in Brandenburg tember 2025 zum TOP 1 folgenden Beschluss gefasst: „Kommunales Engagement der Brandenburger Städte und Gemeinden für Frieden und Abrüstung würdigen – für eine atomwaffenfreie Zukunft! Der Landtag stellt fest: Im August 1945 legten US-amerikanische Atombomben die japanischen Großstädte Hiroshima und Nagasaki in Schutt und Asche. Sie töteten ca. 100 000 Menschen auf der Stelle – fast ausschließlich Zivilisten und von der japanischen Armee verschleppte Zwangsarbeiter. Bis Ende 1945 verstarben weitere 130 000 Menschen an den Folgeschäden, in den nächsten Jahren kamen zahlreiche Todesopfer hinzu. Laut offiziellen japanischen Angaben beläuft sich die Gesamtzahl der Getöteten – einschließlich der an Verletzungen und Strahlenkrankheiten Verstorbenen – auf 344 306 für Hiroshima und auf 198 785 für Nagasaki. Im Jahr 1982 wurde auf Initiative des damaligen Bürgermeisters von Hiroshima, Takeshi Araki, die Initiative ‚Mayors for Peace‘ (engl.: Bürgermeister für den Frieden) ins Leben gerufen, eine internationale Organisation, die sich der Friedensarbeit und insbesondere der atomaren Abrüstung verschrieben hat. Im Land Brandenburg haben sich bis heute bereits 51 Städte, darunter alle vier kreisfreien Städte, sowie zwei Landkreise dieser Organisation angeschlossen. Bereits am 2. Mai 1975 hat der Bundestag den Nuklearen Nichtverbreitungsvertrag, dem nahezu alle Staaten der Welt beigetreten sind, unterzeichnet. Mit diesem Vertrag verpflichten sich Staaten mit Atomwaffen, diese nicht an andere Länder weiterzugeben sowie zur vollständigen nuklearen Abrüstung. Nichtkernwaffenstaaten verzichten auf den Erwerb von Nuklearwaffen. Zudem sollen Staaten bei der zivilen Nutzung von nuklearen Technologien zusammenarbeiten. Als weiteren Schritt hin zur nuklearen Abrüstung nahm die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 7. Juli 2017 den Atomwaffenverbotsvertrag (AVV) an. Dieser trat am 22. Januar 2021 in Kraft, 94 Staaten haben ihn bereits unterzeichnet und 73 Staaten haben ihn ratifiziert. Die Internationale Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen (ICAN) ruft weltweit dazu auf, Atomwaffen zu verbieten und abzuschaffen. Vier Bundesländer – Bremen, Berlin, Rheinland-Pfalz und Hamburg – sowie über 140 deutsche Städte und Gemeinden, darunter die Brandenburger Landeshauptstadt Potsdam, die kreisfreien Städte Brandenburg an der Havel und Frankfurt (Oder) sowie Eberswalde, Schwedt, Seelow und Templin haben sich diesem Appell angeschlossen. Am 6. Oktober 2017 erhielt ICAN für ihr andauerndes Engagement den Friedensnobelpreis. 4 Die Beschlüsse werden im unveränderten Wortlaut wiedergegeben. Der Landtag beschließt: 1. Der Landtag gedenkt der Opfer der US-Atombombenabwürfe auf Hiroshima und Nagasaki. 2. Der Landtag unterstützt die Ziele einer weltweiten nuklearen Abrüstung und würdigt das Engagement zahlreicher Brandenburger Landkreise, Städte und Gemeinden, die sich Initiativen wie ‚Mayors for Peace‘ oder ICAN angeschlossen haben und gemeinsam für Abrüstung sowie für eine atomwaffenfreie Welt eintreten.“ Steuerung des Ausbaus der Windenergie – Vorteile der Windstromerzeugung nutzen und Kosten für die Verbraucher senken tember 2025 zum TOP 5 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag stellt fest: Brandenburg ist führend beim Ausbau von erneuerbaren Energien. Dieser Ausbau ist Teil der guten Entwicklung des Bundeslandes. Als Steuerungsinstrumente des Ausbaus dienen dem Land und den Kommunen vor allem Regionalpläne sowie die Bauleitplanung. Damit hierrüber eine wirksame Steuerung erfolgen kann, braucht es einen rechtssicheren bundesrechtlichen Rahmen. Mit der erfolgten Anpassung durch das Gesetz für mehr Steuerung und Akzeptanz beim Windenergieausbau vom 28. Februar 2025 wurde ein wichtiger Schritt dafür getan. Anträge auf Vorbescheid für hunderte Anlagen außerhalb von geplanten Windvorranggebieten wurden zurückgezogen. Dieser Fortschritt darf nicht durch Rechtsunsicherheiten in neuen Regelungen ins Gegenteil verkehrt werden. Zugleich sind die Fortschritte beim Netzausbau noch immer deutlich langsamer als der Ausbau erneuerbarer Energien. Vor diesem Hintergrund strebt Brandenburg die stärkere regionale Nutzung des ansonsten abgeregelten Stroms sowie einen mit dem Netzausbau im Einklang stehenden Ausbau der erneuerbaren Energien an. Der Landtag begrüßt daher den beabsichtigten Beitritt Brandenburgs zu den Bundesratsinitiativen 318/25 und 319/25 zur Erreichung dieser Ziele. Der Landtag beschließt: Die Landesregierung wird aufgefordert, 1. Maßnahmen zu entwickeln und einzuführen, die auf die regionale Nutzung erneuerbarer Energien sowie auf die Netzdienlichkeit ausgerichtet sind; 2. sich auf Bundesebene weiterhin für rechtliche Rahmenbedingungen einzusetzen, die Genehmigungen von Windkraftanlagen außerhalb ausgewiesener oder in Planung befindlicher Windenergiegebiete ausschließen; 3. zu prüfen, welche Steuerungsmöglichkeiten umgesetzt werden können, damit es nicht zu einem unkontrollierten Ausbau kommt.“ Chancen für unseren ländlichen Raum schaffen - Daseinsvorsorge stärken tember 2025 zum TOP 8 folgenden Beschluss gefasst: „Nahversorgung im ländlichen Raum stärken – Rechtssicherheit für Smart Stores und Warenautomaten herstellen Der Landtag stellt fest: Die Versorgung der Bevölkerung im ländlichen Raum mit Waren des täglichen Bedarfs steht zunehmend vor Herausforderungen. Neue technische Lösungen wie Warenautomaten und personenlos betriebene Smart Stores können helfen, Lücken in der Daseinsvorsorge zu schließen. Während Warenautomaten bisher vom Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetz nicht erfasst sind und deshalb ohne zeitliche Einschränkungen betrieben werden dürfen, gilt dies für Smart Stores nicht. Diese innovativen Angebote, die ohne Personal auskommen und auf bargeldlose Zahlungssysteme setzen, sind derzeit aus rechtlichen Gründen in ihrer wirtschaftlich sinnvollen Nutzung eingeschränkt. Um gleiche Rahmenbedingungen zu schaffen, Rechtssicherheit zu gewährleisten und neben der bestehenden Versorgungsstruktur, wie zum Beispiel Tankstellen, die Chancen für eine Stärkung der Nahversorgung zu nutzen und gleichzeitig den verfassungsrechtlichen Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe zu wahren, muss das Brandenburgische Ladenöffnungsgesetz reformiert werden. Dabei ist sicherzustellen, dass die Kontrolle der neuen Regelungen mit möglichst geringem bürokratischem Aufwand erfolgt. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, dem Landtag bis Ende des 1. Quartals 2026 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes vorzulegen, der klarstellt, dass neben Warenautomaten auch personenlos betriebene, volllautomatisierte Verkaufsstellen (Smart Stores) an sieben Tagen pro Woche bis zu 24 Stunden betrieben werden dürfen. “ Unsere Kinder schützen – Online-Kriminalität wirksam vorbeugen: Stärkung von Medienkompetenz im Schulalltag tember 2025 zum TOP 12 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag stellt fest: Fast ein Viertel der Minderjährigen war schon einmal von Cybergrooming betroffen. Das zeigt die aktuellste Untersuchung der Landesanstalt für Medien NRW aus 2025. Die Täter benutzen dabei zumeist die Chat-Funktionen von beliebten Social-Media-Kanälen, Messenger-Diensten und Online-Games, um Kinder und Jugendliche aufzufordern, ihnen unter anderem Bilder von sich zu schicken oder sich mit ihnen zu verabreden. So machen die Untersuchungen beispielsweise deutlich, dass fast jede bzw. jeder siebte Minderjährige über diesen Weg von erwachsenen Personen online zu einem Treffen aufgefordert wurde. 2025 111 Diese alarmierenden Entwicklungen bestätigt auch die Stellungnahme der Kinderkommission des Deutschen Bundestages zum ‚Kinderschutz im Internet“ (2025). Die Zahlen v erdeutlichen eindrücklich, dass Cybergrooming kein Randphänomen ist, sondern eine allgegenwärtige Gefahr für Minderjährige darstellt, die dringend und effektiv durch gezielte Präventions- und Aufklärungsmaßnahmen im Alltag von Kindern und Jugendlichen verhindert werden muss. Kinder und Jugendliche nutzen heute eigenständig Social-Media-Plattformen wie TikTok, Instagram, YouTube sowie diverse Online-Spiele. Dabei steigt die Gefahr, Opfer von Cybergrooming, Erpressung durch intime Bildaufforderungen oder Täuschungen durch unbekannte Erwachsene zu werden. Mehr als ein Viertel der Kinder und Jugendlichen, die im Netz von Erwachsenen kontaktiert werden, wurden von diesen auch bedroht. 69 % der befragten Kinder und Jugendlichen wünschen sich deshalb eine stärkere Einbindung des Themas in den Unterricht. Wir müssen die vorliegenden Zahlen und den klaren Wunsch der Betroffenen sehr ernst nehmen und uns den Herausforderungen der digitalen Zeit aktiv stellen. Der Jugendmedienschutz umfasst den gesetzlich verankerten Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Medienangeboten, welche deren Entwicklung oder Erziehung beeinträchtigen oder gefährden. Familien, Schulen, Freizeiteinrichtungen sowie die Peergroup sind die wichtigsten realen Sozialräume von Kindern und Jugendlichen. Sie spielen damit eine entscheidende Rolle bei der Prävention von Cybergrooming und Cyberkriminalität. Die gemeinsame Verantwortung aller Beteiligten ist unerlässlich, um Kinder frühzeitig über die Gefahren in digitalen Räumen aufzuklären und sie zu schützen. Zwar liegt es in erster Linie an den Eltern, ihre Kinder zu einem sicheren und reflektierten Umgang mit digitalen Medien zu befähigen, sie zu begleiten und als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen – doch auch viele Eltern wünschen sich dabei Unterstützung. Eltern, Schule und auch Polizei müssen eng zusammenarbeiten, um Kinder und Jugendliche für gefährliche Situationen zu sensibilisieren, diese frühzeitig zu erkennen und effektive Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Der Schutz unserer Kinder im digitalen Raum ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die wir mit Entschlossenheit, gemeinsamer Verantwortung und zielgerichteten Maßnahmen in den Schulen konsequent angehen müssen. Deshalb ist es dringend geboten, wirksame Aufklärung als Präventionsmaßnahme gegen Cybermobbing sowie Cyberkriminalität in der Schule zu etablieren. Der Landtag beschließt: 1. Die Landesregierung wird aufgefordert, das im Rahmenlehrplan 1–10 verbindlich verankerte Basiscurriculum Medienbildung und Gewaltprävention (Teil B) weiterzuentwickeln und durch zusätzliche geeignete Formate zu ergänzen. Zudem soll sie die Schulen bei der Umsetzung durch zusätzliche geeignete Formate unterstützen, um Schülerinnen und Schüler für die vielfältigen Gefahren in digitalen Räumen zu sensibilisieren und ihnen Strategien aufzeigen, um sich vor Cybergrooming und Cyberkriminalität zu schützen. 2. Die Landesregierung wird in diesem Zusammenhang aufgefordert, bis zum 31. Dezember 2026 ein Konzept vorzulegen, mit dem im Rahmen des bestehenden Curriculums Formate für fächerübergreifenden Unterricht geschaffen werden können. Diese sollen gezielt genutzt werden, um Medienkompetenz, Prävention von Cybergrooming und Cyberkriminalität als integrale Bestandteile im Schulalltag zu verankern. 3. Der Landtag hält Schülermedienmentorenprogramme (Peer-to-Peer-Modelle) für geeignet, um die Kompetenzen älterer Schülerinnen und Schüler für die Prävention von Online-Gefahren und den verantwortungsvollen Mediengebrauch zu stärken. 4. Die Landesregierung wird dazu aufgefordert, über das LIBRA-Fortbildungsangebote für alle Lehrkräfte anzubieten, um auf Gefahren für Kinder und Jugendliche in digitalen Räumen hinzuweisen. Dazu zählt auch, Kenntnisse über Anbahnungsstrategien von Tätern zu besitzen. 5. Die Landesregierung wird aufgefordert, Schulen, Horten und Freizeitorten in der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen über Landesplattformen ressortübergreifend erarbeitete Materialien zur Verfügung zu stellen, mithilfe derer sich Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler im Bereich Medienkompetenz und Online-Schutz regelmäßig systematisch informieren können. 6. Die Zusammenarbeit zwischen Schule, Polizei und Landespräventionsrat in der Präventionsarbeit für Schülerinnen, Schüler und auch Eltern wird vertrauensvoll und partnerschaftlich fortgesetzt sowie bedarfsgerecht intensiviert. Die Landesregierung trägt dafür Sorge, dass sich die zuständigen Ressorts im Rahmen der Arbeit des Landespräventionsrates bei dieser gemeinsamen Aufgabe eng abstimmen.“ Angebot des RB 73/74 erhalten und ausbauen! tember 2025 zum TOP 13 folgenden Beschluss gefasst: „RB 73/74 Bahnverbindung Neustadt (Dosse)-Güstrow länderübergreifend voranbringen Der Landtag stellt fest: 1. Die Regionalverkehrslinien RB 73/RB 74 erschließen den Nordwesten Brandenburgs durch den Schienenpersonennahverkehr. Mit einer Ausweitung des Angebots zwischen Meyenburg und Güstrow kann eine wichtige, länderübergreifende Verbindung mit überregionaler Bedeutung geschaffen werden. Die Bestandsinfrastruktur ist für diese Angebotsausweitung derzeit noch nicht vorbereitet. 2. Im Auftrag der Länder Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern wurde eine erste Untersuchung zur Reaktivierung und Attraktivierung der Bahnstrecken Neustadt (Dosse)-Meyenburg-Karow (Meckl)-Güstrow sowie der mecklenburgischen Südbahn durchgeführt. Der Landtag beschließt: Die Landesregierung wird aufgefordert, 1. weitere Abstimmungen mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern zur gemeinsamen Planung und Realisierung der Bahnstrecke Neustadt (Dosse)-Meyenburg-Karow (Meckl)-Güstrow durchzuführen; 2. auf Basis der Abstimmungen mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam Kontakt zum Bundesministerium für Verkehr aufzunehmen, um über die Maßnahme zu informieren und mit dem Ziel der Bundesförderung für die bauliche Umsetzung über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) einen Förderantrag vorzubereiten, 3. die Planungen für den auf der Strecke beabsichtigten Schienenpersonennahverkehr entsprechend der Umsetzung der Infrastrukturmaßnahmen rechtzeitig anzupassen.“ Anwesenheitsliste Herr Abg. Adam (AfD) Herr Abg. Adler (SPD) Herr Abg. Arndt (AfD) Frau Abg. Augustin (CDU) Frau Abg. Balzer (SPD) Herr Abg. Berger (AfD) Herr Abg. Dr. Berndt (AfD) Herr Abg. Bommert (CDU) Herr Abg. Bretz (CDU) Herr Abg. Brüning (CDU) Herr Abg. Crumbach (BSW) Herr Abg. Deter (AfD) Herr Abg. Dorst (BSW) Herr Abg. Drenske (AfD) Herr Abg. Eichelbaum (CDU) Frau Abg. Fährmann (CDU) Herr Abg. Filter (AfD) Frau Abg. Fischer (SPD) Herr Abg. Fischer (SPD) Herr Abg. Freiherr von Lützow (AfD) Herr Abg. Funke (SPD) Herr Abg. Galau (AfD) Herr Abg. Genilke (CDU) Frau Abg. Graßmel (SPD) Herr Abg. Dr. Grimm (SPD) Frau Abg. Dr. Gruhn (BSW) Herr Abg. Günther (AfD) Herr Abg. Gursch (CDU) Herr Abg. Hanko (AfD) Frau Abg. Hildebrandt (SPD) Herr Abg. Hoffmann (CDU) Herr Abg. Hohloch (AfD) Herr Abg. Hohm (AfD) Herr Abg. Hornauf (BSW) Herr Abg. Hünich (AfD) Herr Abg. Jank (AfD) Herr Abg. Janke (AfD) Herr Abg. John (AfD) Herr Abg. Katzmarek (SPD) Herr Abg. Dr. Kaufner (AfD) Herr Abg. Keller (SPD) Frau Abg. Kornmesser (SPD) Frau Abg. Kotré (AfD) Herr Abg. Kubitzki (AfD) Herr Abg. Kuffert (AfD) Herr Abg. Kutsche (BSW) Frau Abg. Lange (SPD) Herr Abg. Lehmann (BSW) Frau Abg. Prof. Dr. Liedtke (SPD) Herr Abg. Lüders (BSW) Herr Abg. Lüttmann (SPD) Frau Abg. Matzies (BSW) Frau Abg. Meyer (BSW) Frau Abg. Mittelstädt (SPD) Herr Abg. Münschke (AfD) Herr Abg. Noack (SPD) Herr Abg. Nothing (AfD) Frau Abg. Dr. Oeynhausen (AfD) Herr Abg. Pardeik (AfD) Herr Abg. Penquitt (SPD) Herr Abg. Peschel (BSW) Frau Abg. Poschmann (SPD) Herr Abg. Dr. Redmann (CDU) Herr Abg. Rescher (AfD) Herr Abg. Roick (SPD) Herr Abg. Roth (BSW) Herr Abg. Rüter (SPD) Frau Abg. Sahi (SPD) 2025 113 Herr Abg. Scheetz (SPD) Herr Abg. Prof. Dr. Schierack (CDU) Frau Abg. Schmidt (SPD) Frau Abg. Schönbrunn (SPD) Frau Abg. Dr. Schüle (SPD) Frau Abg. Seiler (SPD) Herr Abg. Simon (BSW) Herr Abg. Skopec (BSW) Herr Abg. Steinfurth (SPD) Herr Abg. Stohn (SPD) Herr Abg. Teichner (AfD) Herr Abg. Vogelsänger (SPD) Herr Abg. von Ossowski (BSW) Frau Abg. Walter-Mundt (CDU) Herr Abg. Wernitz (SPD) Frau Abg. Wolff (SPD) Herr Abg. Zimmermann (AfD) Schriftliche der Landesregierung auf Mündliche Fragestunde im Landtag Antworten Anfragen in der am 25.09.2025 Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 250 der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion) Arbeitsplan der Haushaltsstrukturkommission Ende Juli 2025 stellte Finanzminister Crumbach turkommission im Land Brandenburg vor. Diese regierung dabei helfen, mittel- und langfristig Griff zu bekommen, um einen ausgeglichenen Ich frage daher die Landesregierung: An welchen der Kommission im Sinne der Vorbemerkung welchen Themen stattfinden? Bitte mit Datum Namens der Landesregierung beantwortet der Mündliche Anfrage wie folgt: Für das Jahr 2025 sind insgesamt sechs geplant. Die ersten beiden Sitzungen fanden am Jahresende sind vier weitere Sitzungen geplant. An den Sitzungen werden die Mitglieder der jeweiligen Staatssekretäre aus der Staatskanzlei, Europa sowie dem Ministerium des Innern und Spitzenverbände (Landkreistag und Städte- und gewerkschaft Ver.di teilnehmen. Darüber hinaus hofes als unabhängiges Verfassungsorgan an sion teilnehmen. Thematisch wird sich die Haushaltsstrukturkommission Themenbereichen beschäftigen: dem Zuwendungsrecht, Personalwesen sowie darüber hinaus fachspezifischen Meinungsbildungsprozess innerhalb der Landesregierung Eingegangen: 25.09.2025 / Ausgegeben: 25.09.2025 (BSW) ein Konzept für eine Haushaltsstruksoll als beratendes Gremium der Landesdas Ausgabenproblem Brandenburgs in den Haushalt in Zukunft zu realisieren. Terminen im Jahr 2025 sollen Sitzungen mit jeweils welchen Akteuren/Teilnehmern zu anführen. Minister der Finanzen und für Europa die Sitzungen der Haushaltsstrukturkommission 29. Juli und 15. September 2025 statt. Bis Haushaltsstrukturkommission, das heißt die dem Ministerium der Finanzen und für für Kommunales, Vertreter der kommunalen Gemeindebund) und der Dienstleistungskann der Präsident des Landesrechnungsden Sitzungen der Haushaltsstrukturkommisunter anderem mit folgenden der Digitalisierung im Themen der Ressorts. - Ein findet derzeit statt. Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 251 des Abgeordneten Gordon Hoffmann (CDU-Fraktion) Abbildung der Bautätigkeit an der Autobahn Seit Wochen gibt es Berichte über Verzögerungen Freigabe von Streckenabschnitten verschiebt werden, und die Sorge um die Zukunft des Projektes nen und Anwohnern als auch bei den betroffenen wie es mit den jeweiligen Bauabschnitten konkret der Bauarbeiten zu rechnen ist. Ich frage die Landesregierung: Welche Schritte gierung, um sicherzustellen, dass die verbleibenden umgesetzt werden? Namens der Landesregierung beantwortet der die Mündliche Anfrage wie folgt: Die Nordverlängerung der Bundesautobahn Schwerin ist das aktuell größte deutsche Autobahnneubauprojekt größte Bundesfernstraßenprojekt in den östlichen Der brandenburgische Abschnitt der Bundesautobahn unterteilt. Die Verkehrseinheit 5 von der Landesgrenze bereits seit 2015 unter Verkehr. Die Verkehrseinheit Verkehrseinheiten 3.2 a und 3.1 in Sachsen-Anhalt Elbebrücke, die sich seit 2020 im Bau befindet. sichtbar. Leider hat die Bundesregierung den Lückenschluss und 5 in Brandenburg im kürzlich beschlossenen finanziert. Für die Verkehrseinheit 4 wurden lediglich Vorarbeiten eingestellt. Die Landesregierung setzt sich auf unterschiedlichen auskömmliche Finanzierung der A 14 bei der muss verlässlich sein – für Bürgerinnen und Verzögerungen in dieser ohnehin strukturschwachen Eingegangen: 25.09.2025 / Ausgegeben: 25.09.2025 A 14 im Bundeshaushaltsentwurf 2026 beim Bau bzw. Ausbau der A 14. Die sich, Planungen können nicht eingehalten wächst – sowohl bei den Anwohnerin-Unternehmen. Hinzu kommt die Frage, weitergeht und wann mit einem Abschluss unternimmt sie gegenüber der Bundesre-Bauabschnitte zeitnah und verlässlich Minister für Infrastruktur und Landesplanung 14 von Magdeburg über Wittenberge nach und gleichzeitig das Bundesländern. 14 ist in drei Verkehrseinheiten BB/MV bis zur AS Groß Warnow ist 3.2 b in BB wird gemeinsam mit den geplant. Bestandteil ist die große Der Baufortschritt ist im Plan und bereits gut zwischen den Verkehrseinheiten 3.2 b Bundeshaushalt nicht auskömmlich geringe finanzielle Mittel für kleinere Ebenen mit Nachdruck für eine Bundesregierung ein. Die Politik des Bundes Bürger und für die Wirtschaft. Jahrelange Region sind niemandem vermittelbar. Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 252 der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion) Mittel des „Paktes für Pflege“ für die „Pflege Am 31. März 2021 veröffentlichte das Ministerium Verbraucherschutz (MSGIV) eine Pressemitteilung, „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen kommunaler 1 richtete. Für die „Richtlinie zur Förderung von Pflege vor Ort“ wurden jährlich 11,7 Millionen lionen für Ämter, amtsfreie Städte und Gemeinden 2 und kreisfreie Städte. Die Richtlinie lief zum 30. Ich frage die Landesregierung: Mittel in welcher ten Richtlinie 2025 bis zum Auslaufen der Richtlinie an die Kommunen bzw. die Landkreise/kreisfreien nach vom Land bereitgestellten Fördermitteln, mitteln sowie jeweils nach Kommunen bzw. Landkreisen/kreisfreien betrag angeben, zum Beispiel analog der Antwort Anfrage Nr. 2211 der Abgeordneten Oeynhausen Namens der Landesregierung beantwortet die Mündliche Anfrage wie folgt: Die Zuwendungsmittel für die Richtlinie „Pflege plan des Ministeriums für Gesundheit und Soziales für die Richtlinie zur Förderung des Ausbaus punkten nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch 07 070 Titelgruppe 93 Titel 633 93 veranschlagt. mächtigung für Förderungen in 2025 in Höhe Bewilligt wurden auf Grundlage der Richtlinie (Stand Juni 2025) für Maßnahmen der Landkreise 709 044,14 Euro und für die Ämter, Gemeinden 3 163 209,22 Euro. 1 Vgl. „Pakt für Pflege: Förderrichtlinie tritt in Kraft“, in: mitteilungen/detail/~31-03-2021-pakt-fuer-pflege-antraege-ab-1-april 06.07.2023. 2 Vgl. ebd. Eingegangen: 25.09.2025 / Ausgegeben: 25.09.2025 vor Ort“ im ersten Halbjahr 2025 für Soziales, Gesundheit, Integration und in der es über das Inkrafttreten seiner Pflegepolitik – Pflege vor Ort“ be-Maßnahmen kommunaler Pflegepolitik – Euro zur Verfügung gestellt, davon neun Mil- und 2,7 Millionen Euro für Landkreise Juni 2025 aus. Höhe sind entsprechend der oben genannam 30. Juni 2025 für die „Pflege vor Ort“ Städte abgeflossen (bitte aufschlüsseln bewilligten und letztlich abgerufenen Förder-Städten und Gesamtder Landesregierung auf die mündliche in der 7. Legislaturperiode)? Ministerin für Gesundheit und Soziales die vor Ort“ sind im Landeshaushalt im Einzelgemeinsam mit den Zuwendungsmitteln und der Weiterentwicklung von Pflegestütz-(SGB XI) (PSP-Richtlinie) in Kapitel Hier stand in 2024 eine Verpflichtungservon 6 Millionen Euro zur Verfügung. „Pflege vor Ort“ für das erste Halbjahr 2025 und kreisfreien Städte insgesamt und Verbandsgemeinden insgesamt https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/presse/presse-(31.03.2021), abgerufen am Abgerufen und ausgezahlt wurden (Stand Juni Städte insgesamt 312 318,84 Euro und an die insgesamt 1 837 019,95 Euro. Eine Darstellung der Angaben bezüglich der bewilligten für die jeweiligen Kommunen auf der Ebene der Ebene der Ämter, Gemeinden und Verbandsgemeinden im Rahmen der Beantwortung einer mündlichen - 2 2025) an die Landkreise und kreisfreien Ämter, Gemeinden und Verbandsgemeinden und der ausgezahlten Fördermittel Landkreise/kreisfreien Städte sowie auf der für das das erste Halbjahr 2025 ist Anfrage nicht möglich. - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 253 des Abgeordneten Corrado Gursch (CDU-Fraktion) Mobilfunkversorgung in Brandenburg Die jüngsten bundesweiten Messungen der Bundesnetzagentur cher in ländlichen Regionen, auch in Brandenburg. schlechte Erreichbarkeit – auf Landstraßen, in deutlich wird das Problem zum Beispiel im Ort Verbindung abbricht, sobald man telefonieren Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: funkversorgung in Brandenburg, insbesondere und 5G? Namens der Landesregierung beantwortet der Klimaschutz die Mündliche Anfrage wie folgt: Die Mobilfunkversorgung in Brandenburg hat verbessert. Im bundesweiten Vergleich Breitbandatlasses der BNetzA von Ende Versorgungskategorien versorgt. Brandenburg ßig bei etwa 95 % und damit über dem Flächenversorgung inzwischen bei knapp 98 Brandenburg jedoch auch noch sogenannte Gebieten. Die Landesregierung weiß um die Bedeutung infrastruktur. Unternehmen brauchen verlässliche IoT-Anwendungen etc. Verbesserte Mobilfunkversorgung liche Räume zu bringen, Arbeitsplätze zu schaffen eröffnet dabei neue technische Möglichkeiten: stabilität. Das ist bspw. relevant für automatisierte oder vernetzte Mobilität. Auch die Digitalisierung Ausbau des Mobilfunknetzes, z. B. die öffentlichen gen und Schulen. Mobilfunk wird immer mehr Teil Behördenkommunikation, Zugang zu digitalen Mit gezielten Maßnahmen, effizienter Förderung, und dem Ausbau der notwendigen Infrastruktur und seine Mobilfunkversorgung auf ein Niveau Eingegangen: 25.09.2025 / Ausgegeben: 25.09.2025 zeigen weiterhin Funklö-Bürgerinnen und Bürger klagen über Bussen oder in ganzen Ortsteilen. Besonders Lietzow: Dort kommt es häufig vor, dass die oder Daten nutzen möchte. Wie bewertet sie die aktuelle Mobilim Hinblick auf bestehende Lücken bei 4G Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und sich in den vergangenen Jahren deutlich ist Brandenburg nach Angaben des 2024 überdurchschnittlich über alle liegt bei der 5G-Netzabdeckung flächenmä-Bundesdurchschnitt. Bei 4G/LTE liegt die % über alle Anbieter hinweg. Leider gibt es in „weiße Flecken", vor allem in ländlichen guter Mobilfunknetze. Sie sind Teil der Grund-Netze etwa für Logistik, Home Office, kann helfen, Investitionen in länd- und Abwanderung zu reduzieren. 5G geringe Latenz, hohe Bandbreite und Netz-Produktion, Telemedizin, Smart Farming weiterer Lebensbereiche profitiert von dem Verwaltungen, Gesundheitseinrichtunder Daseinsvorsorge (zum Beispiel Notruf, Diensten). guten rechtlichen Rahmenbedingungen kann Brandenburg diese Lücken schließen heben, das auch wirtschaftlich nachhaltig ist. Um die Situation in Lietzow und anderen betroffenen können Messungen vor Ort gemacht werden. netzagentur oder ähnlichen Netztest ‐ Apps kann Lietzow tatsächlich ist (nach Anbieter, nach Ort, für die Beteiligung an der Mobilfunkmesswoche und sichtbar werden. Die Ergebnisse wurden auf die Mobilfunkbetreiber zugehen kann, um tur überwacht die Erfüllung der Versorgungsauflagen nehmen bei Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen - 2 Orten zu klären und zu verbessern, Mit Apps wie der „Funkloch ‐ App" der Bundesman feststellen, wie stark der Empfang in nach Gebäude etc.). Brandenburg hat aktiv geworben, damit Probleme dokumentiert der Bundesnetzagentur übermittelt, die damit die Probleme zu lösen. Die Bundesnetzagen- und kann Telekommunikationsuntersanktionieren. - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 254 des Abgeordneten Fabian Jank (AfD-Fraktion) Finanzaufwand für Präventionsmaßnahmen Präventionsmaßnahmen werden von Interessenvertretern tiere angepriesen. Trotzdem sind die von der Landesregierung tel, vor allem für den Bau sogenannter „wolfsicherer“ gelt auch der Landesbauernverband Brandenburg anlässlich der Anhörung zum Thema Wolf in der Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Wolfsprävention sehr limitiert sind und damit dermittel entsteht, insbesondere wenn irgendwann rung erfolgt“. Ich frage daher die Landesregierung: Welcher bisher noch nicht mit „wolfssicheren“ Zäunen umzäunte eine Förderung dieser Präventionsmaßnahmen Namens der Landesregierung beantwortet die schaft, Umwelt und Verbraucherschutz die Mündliche Ein Eckpfeiler des Wolfsmanagements in Brandenburg Weidetierhaltung bei der Prävention vor 10,7 Millionen Euro Förderung für Anschaffungen Herdenschutz ausgezahlt. Dazu kommen Förderungen Unterstützung zur Bewältigung von laufenden erfolgt über ein Bund-/Länder-Programm (GAK-Land). Ich darf daran erinnern, dass es nicht zuletzt durch denburg heraus und initiativ auch von der Landesregierung spürbaren Verbesserung des Herdenschutzes keiten für die Weidetierhalter gegeben hat. Das Bundes an den Kosten, die es vor einigen Jahren rung für Zäune und Herdenschutzhunde von 100 ist uns als Landesregierung – trotz der auch haltslage – gelungen, auch in diesem und im stehen. Ohne Wenn und Aber! Eingegangen: 25.09.2025 / Ausgegeben: 25.09.2025 Wolf als wirksamer Schutz für Weidezur Verfügung gestellten Mit-Zäune, nicht ausreichend. So bemänin seinem „Vorschlag zum Wolfspaket“ Sitzung vom 2. Juli 2025 im Ausschuss für Verbraucherschutz, dass „die Mittel der jedes Jahr ein Windhundrennen um die Föreine flächendeckende Weidetiersichefinanzielle Aufwand entstünde, wenn für alle Weiteflächen im Land Brandenburg beantragt wird? Ministerin für Land- und Ernährungswirt-Anfrage wie folgt: ist und bleibt die Unterstützung der Wolfsübergriffen. Bis Ende 2024 wurden von präventiven Hilfen für den von 1,5 Millionen Euro für die Kosten beim Herdenschutz. Die Förderung vielfältige Initiativen aus dem Land Braneinen fortlaufenden Prozess der und der finanziellen Unterstützungsmöglichbetraf beispielsweise die Beteiligung des nicht gab, oder auch die Höhe der Förde-%, nicht nur von anteiligen 80 %. Und es Ihnen wohl bekannten, angespannten Hauskommenden Jahr zur 100 %-Förderung zu Die Höhe der in dem Haushaltsplan eingeplanten der Haushaltsjahre. Wir stellen auch sicher, dass nicht ausreichen, eine Aufstockung durch interne Ihnen verwendeten Begriff eines „Windhundrennens“ nicht angebracht. Anträge, die gestellt wurden chen, wurden bewilligt. Das ist auch das erklärte Lassen Sie mich festhalten: Der Herdenschutz ment eines weiterzuentwickelnden Wolfsbestandsmanagements, Wölfe zukünftig in größerem Umfang entnommen Die Diskussion über das richtige Maß wollen Wildtiermanagement Wolf übergreifend verabredet erörtern. Ergebnisse dieser Diskussion, bei der sitzen, werden auch Einfluss auf die weitere Ausgestaltung Wir bieten den Herdenschutz derzeit allen gewerblichen an. Es ist aber eine individuelle Entscheidung, wollen oder nicht. Eine Hochrechnung eines theoretischen voll noch erforderlich noch seriös darstellbar. ist und wir ein stabiles Niveau an Herdenschutz die Frage der Förderkonditionen anders bewertet stand haben wir noch nicht flächendeckend erreicht. sich erkennen, dass gute Präventionsmaßnahmen - 2 Mittel beruht auf Prognosen zu Beginn im möglichen Fall, dass eingeplante Mittel Umschichtung erfolgen kann. Den von halte ich für schlichtweg falsch und und die den Fördervoraussetzungen entspre-Ziel in der Zukunft. ist weiterhin ein wichtiges, etabliertes Eleunabhängig davon, ob werden sollten. wir – und so haben wir das im Dialog – in einer speziellen Arbeitsgruppe tiefer alle Vertreter der Weidetierhalter am Tisch der Präventionsangebote haben. sowie auch den Hobbytierhaltern ob sie von der Förderung Gebrauch machen Bedarfs ist insofern weder sinn-Wenn die notwendige Durchdringung erreicht im Land erreicht haben, wird sicher auch werden können als derzeit. Diesen Zu-An den rückläufigen Risszahlen lässt einen Wirkungsgrad haben. - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 255 des Abgeordneten Julian Brüning (CDU-Fraktion) Schulplatzsituation für Schülerinnen und Schüler Im aktuellen Ü7-Verfahren kam es erneut zu Problemen lerinnen und Schüler aus der Stadt Welzow. auf die nächstgelegenen Oberschulen verteilt: berg, die Oberschule Großräschen sowie die Da jedoch vermehrt auch Schülerinnen und Schüler räschen anwählen, bestehen dort mittlerweile fende Schuljahr konnte die Situation nur durch 7. Klasse an der Gesamtschule Kolkwitz abgefedert gers ist eine solche Lösung im kommenden Schuljahr für Schülerinnen und Schüler aus Welzow erneut Ich frage die Landesregierung: Welche Maßnahmen rinnen und Schüler aus Welzow im kommenden tätsprobleme an den umliegenden Schulen eine perspektive sicherzustellen? Namens der Landesregierung beantwortet der Mündliche Anfrage wie folgt: Gemäß § 99 des Gesetzes über die Schulen der Schulträger seine Schulangelegenheiten beschließt über die Errichtung, Änderung und Schule als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe. Gebäude, Einrichtungen, Lehrmittel und das sonstige obliegt es dem Landkreis Spree-Neiße als aufzubauen (siehe §§ 99-100 BbgSchulG), allgemeinbildende Schule gemäß den Grundsätzen Beachtung § 4 Sek I-Verordnung zu gewährleisten. Seit mehreren Schuljahren steht das Ministerium engem Kontakt zum Staatlichen Schulamt Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße und anstehenden Problemlagen gemeinsam lösen Beratungen zwischen dem MBJS, den Landkreisen, Schulamt Cottbus statt. Ziel der Beratungen und auch Verantwortlichen für die Sicherstellung Schulen die kommende bzw. die laufende Eingegangen: 25.09.2025 / Ausgegeben: 25.09.2025 aus Welzow beim Ü7-Verfahren bei der Schulplatzvergabe für Schü-Aufgrund des Wohnortprinzips werden diese die berufsorientierende Oberschule Sprem-Gesamtschule Spree-Neiße in Kolkwitz. aus Altdöbern die Oberschule Großerhebliche Kapazitätsprobleme. Für das laudie Einrichtung einer zusätzlichen, fünften werden. Nach Hinweisen des Schultränicht mehr vorgesehen. Damit droht eine unklare Schulplatzperspektive. wird sie ergreifen, um für die Schüle-Schuljahr trotz der bestehenden Kapaziverlässliche und wohnortnahe Schulplatz-Minister für Bildung, Jugend und Sport die im Land Brandenburg (BbgSchulG) verwaltet in eigener Verantwortung. Der Schulträger Auflösung und unterhält und verwaltet die Er stellt insbesondere die Schulanlagen, Personal zur Verfügung. Demzufolge Schulträger, eine hinreichende Kapazität um die Aufnahme in eine weiterführende der §§ 50 und 53 sowie unter für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) in Cottbus und zu den Landkreisen zur kreisfreien Stadt Cottbus, um die zu können. Dazu finden regelmäßig der Stadt Cottbus und dem Staatlichen ist es, den Trägern der Schuleingangsphase von Schulplätzen in den weiterführenden Entwicklung der Schülerzahlen (erheblich zunehmend) nachvollziehbar zu verdeutlichen erheblich zu forcieren. Besonders der Landkreis bemühen, da in den zurückliegenden Jahren Landkreis Oberspreewald-Lausitz gelöst wurde, kann. - 2 und die Suche nach gemeinsamen Lösungen Spree-Neiße muss sich hier um Lösungen die Problemlage Welzow/Drebkau durch den aber in Zukunft nicht mehr gelöst werden - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 248 der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion) Förderung des sogenannten Aktionsbündnisses gierung und weitere Akteure Auf der Homepage des „Aktionsbündnisses nannte Solidarische Tauschen, um die vor Kurzem ber mit ihrem unbaren Guthaben und Zahlungsbeschränkungen werden ebenfalls verlinkt. Das sogenannte Aktionsbündnis Brandenburg glieder des „Bündnisses“ sind unter anderem arbeit Brandenburg, der Frauenpolitische Rat rum für geflüchtete Menschen in Brandenburg/KommMit Akteure. Ich frage daher die Landesregierung: Welche das sogenannte Aktionsbündnis Brandenburg Akteure, die ebenfalls Mittel vom Land Brandenburg ten? Bitte jährlich nach den jeweiligen unterstützenden nach Sach- und Personalkosten aufschlüsseln. Namens der Landesregierung beantwortet die Mündliche Anfrage wie folgt: Das Aktionsbündnis Brandenburg gegen Gewalt, Netzwerk von landesweit tätigen Organisationen, die gemeinsam für eine zivilgesellschaftliche Mobilisierung mus und Rassismus eintreten. Es umfasst aktuell und kommunale Bündnisse, die christlichen Kirchen, an der Havel, den Deutschen Richterbund, die Wohlfahrtspflege, die Landesarbeitsgemeinschaft Brandenburg, der Landesbauernverband, der sowie viele andere mehr. 1 Vgl. https://aktionsbuendnis-brandenburg.de/10-fakten-zur-bezahlkarte/, Eingegangen: 25.09.2025 / Ausgegeben: 25.09.2025 Brandenburg durch die Landesre-Brandenburg“ wirbt der Verein für das sogeeingeführte Bezahlkarte für Asylbewer-1 zu umgehen. Tauschorte erhält Mittel aus dem Landeshaushalt. Mitder Fachverband Jugendarbeit/Jugendsozial-Land Brandenburg, das Psychosoziale Zent- und weitere steuergeldfinanzierte Unterstützung (finanziell bzw. personell) hat seit 2020 vom Land Brandenburg bzw. durch empfangen, für welche Projekte erhal-Akteuren sowie finanzielle Mittel Ministerin und Chefin der Staatskanzlei die Rechtsextremismus und Rassismus ist ein lokalen Bündnissen und Persönlichkeiten, gegen Gewalt, Rechtsextremisüber 90 Mitglieder, darunter viele lokale die Jüdische Gemeinde Brandenburg Diakonie, die Caritas, die LIGA der freien der Industrie- und Handelskammern Städte- und Gemeindebund und Landkreistag zuletzt abgerufen am 12.09.2025 Das Land Brandenburg unterstützt eine lebendige che Gesellschaft, in der sich aktive Bürgerinnen aus eigener Initiative an der Gestaltung ihres nis Brandenburg gegen Gewalt, Rechtsextremismus wichtigen Beitrag und wurde in dem befragten gefördert: Jahr Sachkosten Personalkosten 2020 153 916,91 Euro 232 037,77 Euro 2021 167 571,91 Euro 293 533,57 Euro 2022 177 240,72 Euro 310 372,76 Euro 2023 199 069,17 Euro 310 146,07 Euro 2024 267 816,74 Euro 333 761,08 Euro Erläuterungen zur Tabelle: Das Aktionsbündnis Rassismus erhält Drittmittel und Eigenmittel in und Spenden , daher sind die Kosten nicht deckungsgleich Finanzielle bzw. personelle Unterstützung des die ebenfalls durch das Land Brandenburg nicht bekannt. - 2 Demokratie für eine offene und freiheitli- und Bürger tatkräftig, mit Zivilcourage und Gemeinwesens beteiligen. Das Aktionsbünd- und Rassismus leistet hierzu einen Zeitraum aus Landesmitteln folgendermaßen davon Ausgaben Landesmittel 385 954,68 Euro 358 848,19 Euro 461 105,48 Euro 440 093,62 Euro 487 613,48 Euro 467 207,28 Euro 509 215,24 Euro 475 235,66 Euro 601 577,82 Euro 546 841,56 Euro gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Form von Fördergeldern privater Institutionen mit den Landesmitteln. Aktionsbündnisses durch weitere Akteure, gefördert werden, sind der Landesregierung - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 257 des Abgeordneten Corrado Gursch (CDU-Fraktion) Sachstand zur Reaktivierungsuntersuchung Im Rahmen des vom Ministerium für Infrastruktur Untersuchungspakets für Machbarkeitsstudien Stationen in Brandenburg wurde auch eine Untersuchung cke Brandenburg Hbf-Rathenow vereinbart. Diese Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Ich frage die Landesregierung: Welcher konkrete untersuchung für den Haltepunkt Rathenow vor? Namens der Landesregierung beantwortet der die Mündliche Anfrage wie folgt: Die Machbarkeitsstudie zur potenziellen Reaktivierung bestehenden SPNV-Strecke Rathenow - Brandenburg/ begonnen. Parallel wird auch die Rathenow-Rathenow Nord untersucht. Die Fertigstellung das 4.Quartal 2025 vorgesehen. Es haben stattgefunden, derzeit wird ein Angebotskonzept Sofern ein positives Ergebnis in Bezug ausreichendes Nachfragepotenzial vorliegt, Nutzen-Kosten-Untersuchung durchgeführt Nutzen und damit die Förderfähigkeit der Reaktivierung Bis zur Veröffentlichung der Berichte und der damit barkeitsstudien bitte ich Sie noch um etwas Geduld. Eingegangen: 25.09.2025 / Ausgegeben: 25.09.2025 des Haltepunkts Rathenow und Landesplanung gestarteten zweiten zur Reaktivierung von Bahnstrecken und zur Station Heidefeld, SPNV-Stre-Reaktivierungsuntersuchung begann laut im 1. Quartal 2025. Sachstand liegt aktuell zur Reaktivierungs-Minister für Infrastruktur und Landesplanung der Station Heidefeld an der Havel wurde im 1.Quartal 2025 potenzielle Reaktivierung der Strecke beider Machbarkeitsstudien ist für bereits Interviews und Streckenbegehungen erstellt. auf die technische Machbarkeit und ein soll anschließend eine werden, um so den volkswirtschaftlichen nachweisen zu können. verbundenen Ergebnisse zu den Mach-Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 258 der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion) Fördermittel für den Erhalt der denkmalgeschützten Die Gemeinde Birkenwerder hat seit dem 18. Bahnhof Birkenwerder wegen erheblicher Sicherheitsbedenken gesperrt. Ein von der Gemeinde in Auftrag gegebenes Die Brücke aus den 1920er Jahren ist denkmalgeschützt Verwaltung schätzt für eine Sanierung Kosten meinde durch die angespannte Haushaltslage der Brücke wäre sehr kostspielig. Weiter kommt Rahmen des geplanten Ausbaus des Bahnhofes im Jahr 2030 überhaupt erhalten werden kann. Ich frage daher die Landesregierung: Welche des Landes bzw. - nach Kenntnis der Landesregierung die Gemeinde Birkenwerder unter welchen Bedingungen cke im Sinne der Vorbemerkung in Anspruch nehmen? Namens der Landesregierung beantwortet der die Mündliche Anfrage wie folgt: Bei der sogenannten „Roten Brücke“ in Birkenwerder brücke, die unter Denkmalschutz steht. Die Gemeinde bislang nicht an die Bewilligungsbehörde herangetreten. rung als auch des Rückbaus aus Mitteln des nung ist im Rahmen der bestehenden Förderprogramme Weitere Bundes- oder EU-Programme für die Sanierung der Denkmalhilfe des Landes Brandenburg können senschaft, Forschung und Kultur substanzerhaltende werden. Angesichts der für das gesamte Land Brandenburg dermittel in Höhe von rund 1,87 Millionen Euro regelmäßig bis zu maximal 100 000 Euro pro Eingegangen: 25.09.2025 / Ausgegeben: 25.09.2025 Roten Brücke in Birkenwerder Juli 2025 die sogenannte Rote Brücke am Sfür den Publikumsverkehr Gutachten empfahl diesen Schritt. und stark sanierungsbedürftig. Die in Millionenhöhe, die momentan die Genicht stemmen kann. Aber auch ein Abriss die Unsicherheit dazu, ob die Brücke im Birkenwerder zu einem Regionalbahnhof Fördermittel aus welchen Förderprogrammen - des Bundes oder der EU könnte für die Sanierung der Roten Brü-Minister für Infrastruktur und Landesplanung handelt es sich um eine Fußgänger-Birkenwerder ist mit dem Sachverhalt Eine Förderung sowohl der Sanie-Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanicht möglich. sind hier nicht bekannt. Im Rahmen nach Auskunft des Ministeriums für Wis-Maßnahmen an Denkmalen gefördert jährlich zur Verfügung stehenden Förbeträgt die je Projekt mögliche Förderung Jahr. Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 259 der Abgeordneten Kristy Augustin (CDU-Fraktion) Wegfall der MSA-Prüfungen an Brandenburger Mit Mitteilungsschreiben an die Lehrkräfte vom Jugend und Sport (MBJS) unter anderem mitgeteilt, Schulabschluss (MSA) entfallen sollen. Wiederholt lung vom 3. September 2025. In diesem Zusammenhang nasien entfallen die Prüfungen am Ende der Planungen für das Schuljahr 2025/2026 hat der kungen auf Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte spiel auch Planungen wie Auslandsjahre oder teilungen lediglich informativen Charakter haben, Umsetzung an den betroffenen Schulen sichergestellt unmittelbar informiert wurden. Zudem ist von geblichen Verordnungen vorgenommen wurden. Ich frage die Landesregierung: Wann wurden die Wegfall der Prüfungen zum Mittleren Schulabschluss Namens der Landesregierung beantwortet der Mündliche Anfrage wie folgt: Die zentralen Prüfungen in der Jahrgangsstufe jahr nicht mehr durchgeführt. Alle Schulen sind offiziell im Rahmen der Schuljahresauftaktveranstaltungen Punkt Maßnahmen zur Schulleitungs- und Lehrkräfteentlastung zentralen Prüfungen am Gymnasium in der S. 70) und durch die Pressemitteilung zum Beginn Die Termine der Schuljahresauftaktveranstaltungen zu entnehmen. Eingegangen: 25.09.2025 / Ausgegeben: 25.09.2025 Schulen im Schuljahr 2025/26 1. April 2025 hat das Ministerium für Bildung, dass künftig Prüfungen zum Mittleren wurde dies dann in einer Pressemitteiwurde ausgeführt: „An den Gym-Jahrgangsstufe 10.“ In Vorbereitungen und Wegfall der Prüfungen wesentliche Auswir- und Schulleitungen. Dies betrifft zum Beiweitere Austauschprogramme. Da Pressemitstellt sich die Frage, wie die verbindliche wurde und ob diese rechtzeitig und Bedeutung, wann die Anpassungen der maßbetroffenen Schulen rechtskräftig über den (MSA) informiert? Minister für Bildung, Jugend und Sport die 10 am Gymnasium werden in diesem Schulunter dem über die Abschaffung der Jahrgangsstufe 10 (durch die Präsentation, des Schuljahres informiert. sind aus der nachfolgenden Übersicht Schulamt Landkreis Branden- Stadt Potsdam burg an der Stadt Brandenburg und Teile Havel Landkreis Potsdam-Mittelmark Landkreis Potsdam-Mittelmark Landkreis Teltow-Fläming Frankfurt Stadt Frankfurt (Oder) und Landkreise Barnim, Oder-Spree, Mär-(Oder) kisch-Oderland, Uckermark Neuruppin Landkreise Havelland, Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin, Prignitz Cottbus Stadt Cottbus und Landkreise Elbe-Elster, Dahme-Spreewald, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße Die Pressemitteilungen sind jederzeit auf den hinaus wurden entsprechende Informationen Schulaufsicht gegeben. - 2 Ort der Veranstaltung Datum Humboldt-Gymnasium 02.09.2025 Domgymnasium Brandenburg 01.09.2025 Gesamtschule 01.09.2025 Maxim-Gorki Kleinmachnow Oberschule Rangsdorf 01.09.2025 Grundschule Lindenberg 01.09.2025 (Ahrensfelde) Oberstufenzentrum Ostprignitz- 01.09.2025 Ruppin (Neuruppin) OSZ II des Landkreises Spree- 02.09.2025 Neiße Seiten des Ministeriums abrufbar. Darüber im Rahmen der Dienstberatungen mit der - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 260 des Abgeordneten Dennis Hohloch (AfD-Fraktion) Angriff auf einen 15-jährigen Schüler in Fürstenwalde Am 16. September 2025 wurde in Fürstenwalde von der Schule von mehreren Jugendlichen, habe, brutal zusammengeschlagen. Das Opfer Verletzungen davon und musste operiert werden. sich um einen stadt- und polizeibekannten circa deln. Dieser sowie alle anderen an dem Angriff nehmen nach auf freiem Fuß. Ich frage die Landesregierung: Was ist ihr über löser und Tathergang sowie Angaben zu Alter, tigkeit der mutmaßlichen Täter)? Namens der Landesregierung beantwortet der Mündliche Anfrage wie folgt: Das in Rede stehende Ereignis des tätlichen Angriffs in Fürstenwalde (Eisenbahnstraße) ist aktuell lungen. Hierbei erlitt der Jugendliche nach gegenwärtigem zungen durch mehrfache Faustschläge in das einen 18–jährigen syrischen Staatsangehörigen. Mehrere polizeiliche Maßnahmen zum Tatgeschehen sind in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Ereignisses einen aktuellen Zeugenaufruf auf andere Medienformate veranlasst. Aufgrund weiteren Angaben im Kontext des Ereignisses zu gefährden. Für die ermittlungsverantwortlichen durchaus darauf an, die erlangten Erkenntnisse aufzuklären. Die Tat als solche, nämlich als Mittel einer Konfliktaustragung, wurde unmittelbar einem Strafverfahren zugeführt. Maßnahmen werden dabei mit Sorgfalt betrieben Eingegangen: 25.09.2025 / Ausgegeben: 25.09.2025 ein 15-jähriger Schüler auf dem Heimweg von denen einer einen Schlagring verwendet trug eine Augenhöhlenfraktur und weitere Bei dem mutmaßlichen Haupttäter soll es 18- bis 20-jährigen Syrer aus Aleppo hanbeteiligten Personen befinden sich dem Verden geschilderten Vorfall bekannt (Tataus-Herkunft, Aufenthaltsstatus sowie Schulpflich-Minister des Innern und für Kommunales die auf einen Jugendlichen am 16.09.2025 Gegenstand von kriminalpolizeilichen Ermitt-Erkenntnisstand schwere Verlet-Gesicht. Die Ermittlungen richten sich gegen wurden bereits durchgeführt, weitere geplant. Die Polizei hat im Kontext dieses dem Portal der Internetwache und über des laufenden Ermittlungsverfahrens ist von abzusehen, um den Ermittlungserfolg nicht Stellen von Polizei und Justiz kommt es sorgsam zu verifizieren und objektiv ist nicht hinnehmbar und Ermittlungstaktische- und technische und aufenthaltsrechtliche Schritte geprüft. Zum Beschuldigten kann ausgeführt werden, Aufenthaltsstatus einer Duldung innehat. aufenthaltsrechtliche und aufenthaltsbeendende im Zusammenwirken mit dem Landkreis und Ereignis ist den zuständigen Behörden bekannt Grundsätzlich bedarf es bestimmter rechtlicher Anklageerhebung oder rechtskräftige Verurteilung, Auflagen bzw. aufenthaltsbeendende Maßnahmen - 2 dass dieser gegenwärtig den Es sind bereits zurückliegend Maßnahmen durch die Ausländerbehörden der Polizei geprüft worden. Das aktuelle und wird in den Prüfprozess einbezogen. Voraussetzungen, wie beispielsweise eine um verschärfte aufenthaltsrechtliche durchführen zu können. - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 261 des Abgeordneten Michael Hanko (AfD-Fraktion) Auskunftsanspruch und Akteneinsichtsrecht Da die Auskunfts- und Akteneinsichtsrechte gesetzlich sätzlich auch nur durch mindestens gleichrangige Recht auf Akteneinsicht wird daher nicht durch schränkt. Gleiches gilt für die Vorschriften über nung (AO), welcher nach Maßgabe des § 12 Abs. für das Land Brandenburg auch für kommunale In der Gewährung von Auskunft bzw. Akteneinsicht Verhältnissen eines anderen im Sinne des § 30 öffentliche Interesse im Sinne dieser Vorschrift Die Gemeindevertretung ist Teil der Verwaltung lich garantierten Akteneinsicht und die Mitteilung tungsinterne Vorgänge. Die eigene Entscheidungsbefugnis der Gemeindevertretung der Verwaltungstätigkeit erfordern nach dem mation und Akteneinsicht auch in allgemein vertraulich weil ansonsten nicht ausreichend gewährleistet nungsgemäß erfüllen kann. Aus diesem Grunde kann zum Beispiel in allen in allen Personalangelegenheiten Akteneinsicht Weitergabe verwaltungsinterner Kenntnisse für pflicht verletzt. Die verwaltungsinterne Weitergabe von vertraulichen wird durch die Verpflichtung zur Verschwiegenheit ten gilt, deren Geheimhaltung ihrer Natur nach der Gemeindevertretung selbst beschlossen oder net ist. Ich frage die Landesregierung: In welchem Verhältnis ergeheimnis zum Recht auf Auskunft/Akteneinsicht ters? Namens der Landesregierung beantwortet der Mündliche Anfrage wie folgt: Gemäß § 29 Abs. 1 S. 1 Kommunalverfassung jeder Gemeindevertreter im Rahmen Eingegangen: 25.09.2025 / Ausgegeben: 25.09.2025 von Kommunalvertretern garantiert sind, könnten sie grund-Vorschriften eingeschränkt werden. Das das sogenannte Datengeheimnis eingedas Steuergeheimnis in § 30 Abgabenord-1 Nr. 1c Kommunalabgabengesetz (KAG) Steuern gilt. liegt kein unbefugtes Offenbaren von Abs. 2 AO, zumindest aber ist sie durch das gedeckt. der Gemeinde. Die Gewährung der gesetzdes Akteninhalts bleiben somit verwal- und ihr Recht zur Überprüfung Willen des Gesetzgebers ein Recht auf Inforzu behandelnden Angelegenheiten, ist, dass die Vertretung ihre Aufgaben ord-Steuer- und Grundstückssachen wie auch verlangt werden. Erst durch die unbefugte Außenstehende würde die Geheimhaltungs-Informationen an Gemeindevertreter ermöglicht, die für solche Angelegenheierforderlich, besonders vorgeschrieben, von vom Hauptverwaltungsbeamten angeordstehen der Datenschutz und das Steudes Stadtverordneten/Gemeindevertre-Minister des Innern und für Kommunales die des Landes Brandenburg (BbgKVerf) kann seiner Aufgabenerfüllung von dem Hauptverwaltungsbeamten Auskunft und § 29 Abs. 1 S. 4 BbgKVerf sind Auskunft und Akteneinsicht soweit schutzwürdige Belange Betroffener oder Interesse entgegenstehen. Mithin gewähren weder und Informationszugangsgesetz noch § schrankenlosen Anspruch auf Auskunft oder mit § 29 Abs. 1 S. 4 BbgKVerf im Wissen darum, der Gemeindevertretung Teil der Verwaltung Verschwiegenheitspflicht unterliegen, unter bestimmten Beschränkung des Auskunfts- und Akteneinsichtsrechts Gewährung des Auskunfts- und Akteneinsichtsrechts zwischen bestehenden schutzwürdigen Belangen dringenden öffentlichen Interesse einerseits Informationsverlangens andererseits vorzunehmen. Daher muss auch in jedem Einzelfall das Recht datenschutzrechtlichen Vorgaben abgewogen Die gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 c des Kommunalabgabengesetzes geltende Vorschrift des § 30 Abgabenordnung auf die gesamten persönlichen, wirtschaftlichen, hältnisse einer natürlichen oder juristischen Person. bestimmung schützt die Befugnis des Einzelnen, und innerhalb welcher Grenzen persönliche § 30 Abs. 4 AO bestimmt, in welchen Fällen erlangten Kenntnisse zulässig ist. § 30 Abs. 4 zur Offenbarung, nicht aber eine Verpflichtung. keine uneingeschränkte Verpflichtung für die Offenbarung, Gründe für die Verweigerung von Auskunft und terinnen und Gemeindevertretern enthält. - 2 Akteneinsicht verlangen. Gemäß jedoch zu verweigern, wenn und Dritter oder ein dringendes öffentliches das brandenburgische Akteneinsichts-29 BbgKVerf einen bedingungs- oder Akteneinsicht. Vielmehr hat der Gesetzgeber dass die Gemeindevertreter als Mitglieder der Gemeinde sind und der Voraussetzungen ausdrücklich eine vorgesehen. Daher ist vor der jeweils im Einzelfall eine Abwägung Betroffener oder Dritter oder einem und der Berechtigung des auf Auskunft/Akteneinsicht gegenüber werden. für kommunale Steuern (AO) über das Steuergeheimnis erstreckt sich rechtlichen, öffentlichen und privaten Ver-Das Recht auf informationelle Selbstgrundsätzlich selbst zu entscheiden, wann Lebenssachverhalte offenbart werden. die Offenbarung dieser nach § 30 Abs. 2 AO AO enthält demnach nur eine Ermächtigung Auch aus § 29 Abs. 1 BbgKVerf ergibt sich weil die Vorschrift selbst bereits Akteneinsicht gegenüber Gemeindevertre-- Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 262 des Abgeordneten Michael Hanko (AfD-Fraktion) Translozierung von Gedenktafeln im Ortsteil In Brandenburg verfallen immer mehr der in Neiße eingetragenen Denkmäler, so auch im Denkmal in der Fritz-Schulz-Straße mit der Nummer denktafel und die Gedenktafel für die Opfer des Der Ortsbeirat von Schwarze Pumpe hat im Februar verwilderte Fläche aufzugeben und die Gedenktafeln Pumpe Nord, wo auch schon die Tafel der Gefallenen ist, zu verbringen. Hierfür wurde am 17. Juni 2024 ein Antrag auf Unteren Denkmalschutzbehörde eingebracht. hörde abgelehnt. Ich frage die Landesregierung: Welche Möglichkeiten noch umzusetzen? Namens der Landesregierung beantwortet die Kultur die Mündliche Anfrage wie folgt: Anders als in Ihrer Anfrage dargestellt, ist der rechtlichen Erlaubnis zur Versetzung der Gedenktafeln untere Denkmalschutzbehörde hat bisher lediglich das von der Stadt Spremberg als Antrag eingereichte Bewertung des Sachverhalts nicht ausreicht. Eine den Denkmalwert tragende historische Bedeutung stele bestätigt – für die später hinzugefügte Ernst-Thälmann-Stele folge sind die Stelen bei einer Versetzung Fritz-Schulz-Gedenkstele ist eine Abnahme und chend; hier muss im Zusammenhang mit der deraufbau aus dem geborgenen Material erfolgen. gen genügt die Abnahme der Gedenktafel, des für eine Neuplatzierung im Zusammenhang mit Die beantragte Versetzung ist im vorliegenden einem Abbruch gleichzusetzen. Eine denkmalschutzrechtliche eine Aufgabenstellung zur Dokumentation der Bisher fehlen aber wesentliche Aussagen zum Eingegangen: 25.09.2025 / Ausgegeben: 25.09.2025 Schwarze Pumpe den Denkmallisten des Landkreises Spree-Spremberger Ortsteil Schwarze Pumpe das 09125043, die Ernst-Thälmann-Ge-Zweiten Weltkrieges. 2024 einstimmig beschlossen, diese an der Friedhofshalle in Schwarze des Ersten Weltkrieges angebracht Translozierung der Gedenktafeln bei der Leider wurde dieser durch die Denkmalbebestehen, diese Gedenktafeln doch Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Antrag auf Erteilung einer denkmalschutznoch nicht abgelehnt worden. Die weitere Unterlagen nachgefordert, da Schreiben für eine abschließende wurde für die Fritz-Schulz-Gedenkhingegen nicht. Demzuauch unterschiedlich zu bewerten. Für die Versetzung der Gedenktafel nicht ausreioriginalgetreuen Wiederherstellung der Wie-Beim Ernst-Thälmann-Denkmal hinge-Medaillons sowie von Hammer und Sichel der Fritz-Schulz-Gedenkstele. Fall aufgrund der notwendigen Eingriffe mit Erlaubnis wird daher auch bestehenden Anlage erforderlich machen. neuen Aufstellungsort. Daher wurden von der unteren Denkmalschutzbehörde noch weitere nachgefordert. Anders als in der Anfrage suggeriert, hat die einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis für erforderlichen Unterlagen eingereicht werden. - 2 Angaben zum neuen Aufstellungsort untere Denkmalschutzbehörde die Erteilung die Versetzung in Aussicht gestellt, sofern alle -

Alle Reden von Rainer Genilke Protokoll ↗