Britta Müller
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete der CDU-Fraktion! Ihr neuer Antrag zu den Ladenöffnungszeiten liegt voll im Trend; denn die Frage, wie man für die voll automatisierten Verkaufsstellen, die sogenannten Smart Stores, gute Regelungen finden kann, beschäftigt, wie Sie wissen, aktuell auch die Landesregierung, insbesondere mein Ministerium. Erst im Juli 2025, also in diesem Jahr, hat der Landtag über Ihren Antrag zur Thematik Ladenöffnung beraten. Damals hatte ich Ihnen von meiner auf der Landrätekonferenz ausgesprochenen Einladung zum Fachaustausch zum Thema Smart Stores mit den Landkreisen und kreisfreien Städten berichtet. Heute kann ich Ihnen sagen, dass der Austausch stattgefunden hat. Teilgenommen haben neben der kommunalen Ebene auch die besonders betroffenen Ressorts wie das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft. Ich möchte meiner Kollegin Mittelstädt noch einmal ganz herzlich für ihre persönliche Teilnahme am Austausch danken; (Vereinzelt Beifall BSW) denn sie hat insbesondere die ländliche Perspektive noch einmal in unsere Diskussion gebracht. Aber auch das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, das Ministerium des Innern und für Kommunales, das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie sowie das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung waren an den Beratungen im Rahmen des Fachgesprächs beteiligt. Sie hören schon heraus: Das ist nicht nur ein Thema der Ladenöffnung, welche zu meinem Verantwortungsbereich gehört, sondern es betrifft auch andere Fragen. Im Ergebnis des Austauschs streben wir eine rechtssichere, unbürokratische Lösung an, bei der auch die kommunale Ebene einen Entscheidungsspielraum erhält. Der Austausch mit den anwesenden Landräten und kommunalen Vertreterinnen und Vertretern hat verdeutlicht, dass die Landkreise und kreisfreien Städte in unterschiedlichem Maße betroffen sind und daher aus kommunaler Sicht verschiedene Aspekte zu betrachten sind. Auf dem Weg zu einer gesetzlichen Regelung ist das Gespräch mit den Landkreisen und kreisfreien Städten ein erster wichtiger Schritt, denn die örtlichen Ordnungsbehörden haben die Aufsicht über die Einhaltung des Ladenöffnungsgesetzes. Überdies ist die kommunale Ebene oft die erste Anlaufstelle, wenn es um Fragen der Ansiedlung neuer Verkaufsstellen geht. Natürlich sind in den Kommunen die Sorgen und Herausforderungen des menschlichen Miteinanders am unmittelbarsten zu spüren. Deshalb ist es für mich wichtig, die Sichtweisen und Erfahrungen, die es vor Ort gibt, von Anfang an in die Überlegungen einzubeziehen, um den Umgang mit vollautomatisierten Verkaufsstellen sozial, menschlich und rechtssicher gestalten zu können. Im weiteren Verfahren sind aber selbstverständlich auch die von einer zukünftigen Regelung betroffenen Interessenvertretungen einzubeziehen. Neben dem Landkreistag und dem Städte- und Gemeindebund werden die Gewerkschaften, die Kirchen, die Industrie- und Handelskammern sowie der Handelsverband ihre Perspektiven und ihre Expertise zu den Auswirkungen auf Beschäftigte, Unternehmen, Verbraucherinnen und Verbraucher sowie auf den sozialen Zusammenhalt einbringen können. Nur so wird es gelingen, eine Regelung zu treffen, die zu unserer Lebenswirklichkeit passt, unserem sozialen Miteinander Rechnung trägt und rechtssicher ist, weil sie im Einklang mit unserem verfassungsrechtlichen Wertesystem steht. Dabei streben wir eine zügige, aber sorgfältig abgewogene Lösung an. Die neuen Möglichkeiten, die der technische Fortschritt im Bereich der Smart Stores bietet, sind mir bewusst. Gerade im ländlichen Raum können solche Konzepte einen wichtigen Beitrag zur Sicherung einer verlässlichen und kosteneffizienten Versorgung ebenso wie zur Stärkung der regionalen Wertschöpfung leisten. Auch in unseren Städten können sie das bestehende Angebot sinnvoll ergänzen. Zu berücksichtigen ist dabei, dass Smart Stores wie Warenautomaten personallos betrieben werden können. Deshalb sollten sie auch entsprechend öffnen können. Gleichwohl sind die möglichen Folgen in den Blick zu nehmen, zum Beispiel für Arbeitsplätze im Einzelhandel, für technikferne Menschen und auch für den Sonn- und Feiertagsschutz, der den Gleichklang der Arbeitsruhe gewährleistet und damit Tage definiert, an denen die meisten Menschen selbstbestimmt gemeinsam Zeit genießen und gestalten können. Das darf dabei nicht ignoriert werden. Eine wesentliche Grundlage für unseren sozialen Zusammenhalt ist die Sonn- und Feiertagsruhe; deshalb ist sie verfassungsrechtlich besonders geschützt. Unser Brandenburgisches Ladenöffnungsgesetz bietet bereits umfängliche Möglichkeiten für Ladenöffnungszeiten an sechs Tagen rund um die Uhr. Allein der Verkauf an Sonn- und Feiertagen ist rechtlich begrenzt. Auch bezogen auf diese Tage gibt es bereits viele Ausnahmemöglichkeiten. Jede Ausnahme braucht aber eine klare und nachvollziehbare Rechtfertigung und darf nicht dazu führen, dass der verfassungsrechtliche Rahmen überschritten wird. Sonst hat eine Ausnahme keinen Bestand.
