Ulrike Liedtke
Herr Minister Tabbert hat jetzt das Wort für die Landesregierung. Bitte schön. (Vereinzelt Beifall BSW) Detlef Tabbert (Minister für Infrastruktur und Landesplanung): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Gäste! Lassen Sie mich zuerst klarstellen: Das Land Brandenburg bekennt sich zur Energiewende und zum planmäßigen Ausbau der erneuerbaren Energien. Damit einhergehen müssen definitiv wirksame Maßnahmen, die zur Akzeptanz der Energiewende vor Ort beitragen. Ein geordneter Ausbau der Windenergie in Brandenburg ist dafür wichtige Voraussetzung; denn es ist nicht nur Brandenburg, es sind die Nordländer insgesamt, die den Ausbau der Windkraft im Wesentlichen schultern; die südlichen Bundesländer haben sich bisher wenig solidarisch gezeigt. Dass wir über dieses Thema heute beraten, hat vor allem damit zu tun, dass es in Brandenburg durchaus einige Projektplaner gibt, die die notwendige Steuerung des Ausbaus unterlaufen und in den letzten Monaten Genehmigungen beim Landesamt für Umwelt außerhalb der von den Regionalplänen vorgesehenen Gebietskulissen beantragt haben. Dass dies bis dato leider immer noch zur Erteilung von Genehmigungen führt, hatte die vorherige Bundesregierung – vor allen Dingen der grüne Wirtschaftsminister – ausdrücklich so gewollt und hat der Bundestag vor drei Jahren mit den umfassenden Wind-an-Land-Gesetzen, nach denen die Länder bestimmte Flächenvorgaben für die Windenergienutzung zu erfüllen haben und ihre Planungsinstrumente von Eignungsgebieten auf Vorranggebiete umstellen mussten, so beschlossen. Damit sind die Möglichkeiten der Raumordnung, Windkraftanlagen außerhalb der raumordnerisch vorgesehenen Vorranggebiete auszuschließen, nicht gegeben. Der Bund hat den Ländern diese Möglichkeit über die Raumordnung rechtlich verbaut. Die Regionalpläne können für die Windenergie nur noch Gebiete reservieren. Insofern verkennt der Antrag der AfD-Fraktion die heutige Rechtslage; denn er spricht von Eignungsgebieten, mit denen die Regionalplanung nur bis 2023 – vor der Änderung des Bundesrechts – geplant hat. Seit der Rechtsänderung durch den Bund verbleibt nur noch die Planung mit Vorranggebieten ohne Ausschlusswirkung. Aus diesem Grund musste § 2c des Brandenburger Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung, der bis dahin zur Sicherung der Regionalpläne galt, bereits im Jahre 2024 aufgehoben werden. Die Ausschlusswirkung der vormaligen Eignungsgebiete konnte mit dem damaligen § 2c des Regionalplanungsgesetzes schon während des Aufstellungsverfahrens der Regionalpläne gesichert werden. Doch genau diese sinnvolle Möglichkeit hat der Bundesgesetzgeber mit der Streichung der Ausschlusswirkung ausgehebelt. Die Forderung der AfD nach einem sofortigen Genehmigungsstopp ohne Rechtsgrundlage, wie sie dem vorliegenden Antrag innewohnt, zielt also auf einen Bruch geltenden Bundesrechts. Das kann und wird die Landesregierung selbstverständlich nicht tun. Umso mehr ist anzuerkennen, dass die Regionalen Planungsgemeinschaften Uckermark-Barnim und Havelland-Fläming es geschafft haben, ihre Teilregionalpläne Wind verbindlich zu machen. Die Landesregierung wird die Regionalen Planungsgemeinschaften auch weiterhin engagiert bei der Aufstellung der Regionalpläne begleiten. Die Genehmigung der beschlossenen Regionalpläne wird zügig erfolgen, um durch das Erreichen der regionalen Flächenziele, die der Bund eingefordert hat, die bis dahin 2025 49 geltenden Genehmigungsprivilegien so schnell wie möglich einzuschränken. Denn nur wenn die Flächenziele erreicht werden, erlangen die Regionalpläne Wirkung. Das reicht allerdings nicht aus. Wir sollten mit Blick auf die bereits angesprochenen Genehmigungsanträge von Unternehmen, die vermehrt Windenergieanlagen außerhalb der Gebietskulisse beantragt haben, bereits jetzt handeln. Daher bringt die Koalition heute einen Antrag in den Landtag ein, in dem sie die Landesregierung auffordert, alle rechtlichen Möglichkeiten dafür zu nutzen, nämlich – Zitat –: „Maßnahmen zu entwickeln und einzuführen, die auf die regionale Nutzung Erneuerbarer Energien sowie auf die Netzdienlichkeit ausgerichtet sind“. Dafür sind ein breiter Schulterschluss aller Akteure und ein breites Maßnahmenbündel notwendig. Wir unterstützen in diesem Zusammenhang auch weitere Bundesratsinitiativen wie die, die von Mecklenburg-Vorpommern eingebracht wurde und am 17.10.2025 zur Beschlussfassung im Bundesrat ansteht. Denn wirklich wirksame und rechtssichere Maßnahmen, um die Genehmigungen von Windenergieanlagen außerhalb der planerisch bestimmten Gebiete zu begrenzen, sind unbedingt auf Bundesebene zu beschließen. Entscheidend ist dabei auch, wie und wo diese Anlagen in unser Energiesystem eingebunden werden. Noch immer kommt es vor, dass Windenergieanlagen zeitweise abgeregelt werden müssen, weil der Netzausbau nicht in dem erforderlichen Tempo voranschreitet. Daher setzen wir uns für eine Änderung des Bundesrechtes und die Einführung eines Redispatch-Vorbehaltes ein, also dafür, dass Windkraftanlagen nur an den Stellen gebaut werden dürfen, wo das Netz die Energie auch aufnehmen kann. Ich werbe an dieser Stelle ausdrücklich um Zustimmung zu dem Antrag der Koalitionsfraktionen. – Vielen Dank. (Beifall BSW und SPD)
