Britta Müller
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Prof. Dr. Schierack, im Juni 2024 hat die Weltgesundheitsversammlung Änderungen an den Internationalen Gesundheitsvorschriften, kurz: IGV, beschlossen. Diese sehen unter anderen die Einführung einer pandemischen Notlage sowie die Einrichtung einer nationalen Koordinierungsstelle vor. Ziel ist es, die internationale Zusammenarbeit in Gesundheitskrisen künftig schneller und effizienter zu gestalten. Die Landesregierung erkennt diese Zielsetzung an, hält jedoch mehrere Fragen für ungeklärt, zum Beispiel: Wie wird die nationale Umsetzung organisiert? Welche Kompetenzen erhält die WHO und welche verbleiben bei den Mitgliedstaaten? Werden die föderalen Strukturen und die Rolle der Länder in der Gesundheitsversorgung hinreichend berücksichtigt? All diese Fragen sind ungeklärt. Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Umsetzung dieser Änderungen wird vom Ministerium für Gesundheit und Soziales nicht mitgetragen, was zu dieser Ablehnung geführt hat. Hintergrund sind die Erfahrungen der Coronapandemie. Besonders kritisch werden die Eingriffsrechte bewertet, die in Artikel 2 geregelt sind. Darin wird ausdrücklich festgelegt, dass durch dieses Gesetz in Verbindung mit den Internationalen Gesundheitsvorschriften die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit und der Freiheit der Person in Artikel 2 Abs. 2 des Grundgesetzes sowie das Brief- und Postgeheimnis in Artikel 10 des Grundgesetzes eingeschränkt werden können. In der Koalitionsvereinbarung von SPD und BSW Brandenburg wird hingegen betont, dass staatliche Eingriffe in die Freiheitsrechte unter dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit so gering wie möglich zu halten sind. Diesem Gedanken folgt auch der Einsetzungsbeschluss für die Enquetekommission des Landtags Brandenburg. Darin wird ein erheblicher Aufarbeitungsbedarf infolge der sozialen, psychologischen und wirtschaftlichen Konsequenzen der Coronapolitik hervorgehoben. Der gesellschaftliche Diskurs in jener Zeit habe das Land in Teilen tief gespalten. Aufgabe der Kommission sei es daher, Empfehlungen vorzulegen, um Grundrechtseingriffe künftig so gering wie möglich zu halten und zur Heilung gesellschaftlicher Spaltung beizutragen. Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung verfolgt offenkundig einen anderen Ansatz. Es findet weder eine hinreichende Abwägung der Grundrechtseingriffe noch ihrer sozialen Auswirkungen statt. Stattdessen wird lediglich pauschal auf Artikel 19 des Grundgesetzes verwiesen. Daher habe ich diesen Gesetzentwurf im Gesundheitsausschuss abgelehnt.
