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Daniel Münschke

25.09.2025 Sitzungen 8/20

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Herr Minister Dr. Grimm, Ministerium der Justiz und für Digitalisierung, antwortet. Bitte schön. Dr. Benjamin Grimm (Minister der Justiz und für Digitalisierung): Sehr geehrter Vizepräsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Lieber Herr Vogelsänger, ich kann mich dem, was Sie gesagt haben, nur vollumfänglich anschließen: Es handelt sich mitnichten um ein Kavaliersdelikt, auch nicht um einen Scherz. Ein solches Verhalten ist strafbar. Insbesondere wenn es im Zusammenhang mit diesem Eingriff zu einem Verkehrsunfall kommen sollte, stehen ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und eine fahrlässige Körperverletzung oder sogar eine fahrlässige Tötung im Raum. Aber selbst, wenn es keinen Unfall gibt, ist ein solches Verhalten strafbar, und zwar als Diebstahl nach § 242 Abs. 1 StGB. Es ist außerdem eine Beeinträchtigung von Unfallverhütungsmitteln – und wenn man das Schild herausbricht, ist es auch eine gemeingefährliche Sachbeschädigung. Neben diesen strafrechtlichen Konsequenzen kann es auch zu einem Fahrverbot und der Entziehung der Fahrerlaubnis führen. Die Staatsanwaltschaft kann in solchen Fällen die Verwaltungsbehörde informieren, sodass die generelle Eignung des Inhabers der Fahrerlaubnis geprüft wird. Ich glaube, das unterstreicht noch einmal, dass wir das vollumfänglich ahnden müssen und insofern wirklich keine Rede von einem Kavaliersdelikt oder einem Scherz sein kann. Statistiken, wie viele Diebstähle es im Einzelnen dort gegeben hat, liegen uns nicht vor. Aber ich glaube, es ist trotzdem deutlich geworden, dass wir dieses Phänomen ernst nehmen und dann auch entsprechend handeln werden. – Vielen Dank. (Jörg Vogelsänger [SPD]: Vielen Dank!)

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