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Oliver Skopec

BSW 25.09.2025 Sitzungen 8/20

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen! Liebe Gäste! Die AfD legt uns hier zum Ende der Plenarwoche zwei Anträge vor, die auf den ersten Blick plausibel klingen: mehr Geld für die kommunalen Aufgabenträger und weniger Bürokratie bei Investitionen im ÖPNV. Doch der Schein trügt, und zwar gewaltig. Mit der ÖPNV-Invest-Förderung unterstützt das Land Kommunen bei Projekten rund um Bus und Bahn. Es fördert mit großem Erfolg den Bau neuer Haltestellen, Fahrradparkhäuser usw. – wir haben viele gute Beispiele gehört. Damit die Verwaltung nicht mit Kleinstprojekten überlastet wird, gibt es eine Mindestgrenze von 50 000 Euro. Kleinere Vorhaben können aber zusammengefasst beantragt werden – das werden sie auch –, und auch das ist ein Beitrag zu weniger Bürokratie, meine Damen und Herren. (Vereinzelt Beifall CDU) Die Verwendung öffentlicher Gelder muss sich an der Landeshaushaltsordnung und an gesetzlichen Vorgaben orientieren, auch wenn Ihnen das in diesem Punkt nicht gefällt. So hortet unser Infrastrukturminister die von Ihnen angesprochenen Regionalisierungsmittel nicht unter dem Kopfkissen und auch nicht im Ministerialkeller. Die Mittel sind zweckgebunden und dienen der langfristigen Sicherung des öffentlichen Personennahverkehrs. Brandenburg erfüllt damit nämlich die Forderungen des Bundes, Regionalisierungsmittel für den SPNV einzusetzen. Paragraf 11 des ÖPNV-Gesetzes können Sie entnehmen, in welchem Umfang Zuweisungen an die kommunalen Aufgabenträger dann vorgesehen sind. Streng genommen müssten Sie also fordern, die gesetzliche Grundlage zu ändern und die Zuweisungen zu erhöhen. Natürlich können Sie als Opposition jederzeit fordern, den kommunalen Aufgabenträgern hier mehr Geld zukommen zu lassen. Wer aber Mittel einfach einmalig ausschütten will, wie Sie es fordern, Herr Münschke, legt quasi die Axt an die Zukunftssicherung an. Kurz gesagt: Wer die Reste heute verbrät, schafft morgen Deckungslücken, die wir dann nur mit zusätzlichen Landesmitteln gestopft bekämen. Zur Wahrheit gehört: Die nach dem ÖPNV-Gesetz vorgesehenen Zuweisungen enden mit Ablauf des Jahres 2026. Deshalb ist eine Neufestlegung der pauschalen Zuschüsse ab 2027 in den nächsten Haushaltsverhandlungen unverzichtbar. Für uns als BSW-Fraktion ist dabei klar: Der ÖPNV ist das Rückgrat der öffentlichen – ich sage es noch einmal – Daseinsvorsorge. Wir wollen hin zu einem einfachen, benutzerfreundlichen und preiswerten ÖPNV. Dabei müssen wir endlich vom Nutzer, vom Bürger her denken. Das ist der entscheidende Punkt, um moderne Mobilität in Brandenburg zu gewährleisten. Dabei ist auch klar, dass dieses System, wie wir es heute kennen, chronisch unterfinanziert ist. Es braucht dringend eine grundlegende Reform dieser Finanzierung. Das ist auch genau der Grund, weshalb wir uns in der von Ihnen beantragten und eingesetzten Enquetekommission zur Finanzierung und Gestaltung des ÖPNV in Brandenburg im nächsten Jahr um eine kritische Bestandsaufnahme bemühen und dort engagieren. Ich lade Sie deshalb auch ein, Herr Münschke, jenseits der bekannten Strukturen mit uns neue Antworten hinsichtlich alternativer Finanzierungsoptionen für den ÖPNV zu finden. Unser gemeinsames Ziel muss es doch sein, ein zukunftsfähiges Angebot zu schaffen, das die Menschen in Brandenburg wirklich von A nach B bringt, wann immer sie es brauchen. Deswegen lehnt die BSW-Fraktion diese eher irreführenden Anträge ab. – Vielen Dank. (Beifall BSW und SPD sowie vereinzelt CDU)

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