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Jörg Vogelsänger

SPD 25.09.2025 Sitzungen 8/20

Herr Präsident, ich freue mich, dass die Frage noch drankommt. – Der Diebstahl von Ortseingangsschildern ist ein ernsteres Thema, als man denkt. Ein Ortseingangsschild dient der Begrüßung und ist zugleich ein Warnhinweis: Der Fahrzeughalter befindet sich in einer geschlossenen Ortslage. Dort gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 Stundenkilometer, um Menschen, um Kinder zu schützen – dazu komme ich noch. Nach einer mutwilligen Entfernung des Ortseingangsschildes rasen Autofahrer – insbesondere ortsunkundige, übrigens ohne Vorsatz – ungebremst in die Ortslage. Damit gefährden sie andere und sich selbst. Ich will ein Beispiel nennen: Während einer Fahrt zum Landtag stellte ich fest, dass das Ortseingangsschild meiner Heimatstadt entfernt worden war – und von diesem Ortseingang sind es wenige Meter bis zu einigen Überquerungen, wo Eltern üben, mit ihren Kindern über die Straße zu gehen. Insofern ist das ein sehr ernstes Thema. Die Bauhöfe bringen in diesen Fällen immer Tempo-50-Schilder an, und die Ortseingangsschilder müssen neu hergestellt werden. Das ist auch eine Kostenfrage, aber mir ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass es kein Kavaliersdelikt ist, sondern Menschenleben gefährdet werden. Insbesondere Kinder sind gefährdet. Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie dieses Kriminalitätsphänomen?

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