Steffen Freiberg
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren! Es ist im Grunde alles gesagt. Deswegen will ich auf die eine oder andere Äußerung eingehen, die hier gefallen ist. Erstens. Herr Hohloch, was den Fall in Sachsen-Anhalt angeht, so liegt die Urteilsbegründung noch nicht vor. Vielleicht kennen Sie sie; ich kenne sie jedenfalls nicht. Nach dem, was mir bekannt ist, hat das Gericht das Fehlen einer ausreichenden Verordnungsermächtigung kritisiert. Die von der Landesregierung beschlossene Verordnung gehe jedenfalls über die Ermächtigung, die das vom Landtag beschlossene Gesetz einräume, hinaus und sei deshalb unwirksam. Das Gericht hat aber ausdrücklich nicht die Rechtswidrigkeit an sich festgestellt. Das ist zumindest aus der Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts herauszulesen. Wir warten auf die Urteilsbegründung und schauen sie uns dann natürlich genau an. Zweitens. Elske Hildebrandt hat es genau richtig gesagt: Wir haben natürlich in Ostdeutschland und damit auch in Brandenburg in den Betreuungsstrukturen, was den Ganztag angeht, eine ganz andere Situation als in Westdeutschland oder in Berlin. Die Betreuungsquoten im Vorschuljahr und im ersten Hortjahr liegen bei uns zwischen 95 und 97 %. Als damals das Gesetz geschrieben wurde, haben wir ostdeutschen Länder sehr genau darauf geachtet, dass die Formulierung nicht „Ganztagsschule“ heißt, sondern „ganztägige Bildung und Betreuung von Kindern im Grundschulalter“. Darum geht es, und ich glaube, dass wir dort ganz gut vorankommen können. Frau Augustin und Herr Bretz, beim letzten Mal stand ich hier und durfte auf Rainer Genilke verweisen. Ich durfte mich wundern, dass erst wenige Stunden zuvor der anderen Oppositionsfraktion aus den Reihen der CDU erklärt worden war, wie das Haushaltsrecht funktioniert und wie es abläuft. Heute war es genauso: Herr Bretz versuchte vorhin, unter einem anderen Tagesordnungspunkt, der AfD zu erklären, wie es abläuft. Trotzdem stehen wir jetzt wieder hier und führen eine Debatte, die eigentlich in eine Haushaltsberatung gehört. Damals haben Sie sie aber nicht geführt, jedenfalls nicht in der Öffentlichkeit. Schauen wir es uns noch einmal an. Ich habe es Ihnen beim letzten Mal schon gesagt, kann es Ihnen aber nicht ersparen, das heute noch einmal zu tun, auch auf die Gefahr hin, Sie zu langweilen. – Wofür haben Sie Änderungsanträge gestellt? (Zuruf) Zu welchen Punkten haben Sie in den Haushaltsberatungen Änderungsanträge gestellt? Zum Kita-Personalschlüssel, zur Fachkräftequalifizierung und -gewinnung in der Kita, zur Sprachförderung in der Kita, zum Feuerwehrunterricht in der Kita, zur Lehrkräftewerbekampagne und zum Vertretungsbudget. (Steeven Bretz [CDU]: Das sind alles tolle Anträge!) – Das alles sind ganz fantastische Anträge, Herr Bretz. Aber zu dem Thema, das Sie heute hier bewegen wollen, haben Sie sich überhaupt nicht eingelassen. (Kristy Augustin [CDU]: Das stimmt nicht!) Ich verstehe auch, warum. Sie müssten nämlich eine Deckungsquelle angeben. Wenn Sie im Finanzausschuss diesen Antrag stellten, müssten Sie das normalerweise tun. Ich verstehe ehrlicherweise nicht, warum es im Plenum möglich ist – ich habe mir nicht die Mühe gemacht, das nachzuprüfen; das räume ich ein –, Anträge zu stellen, die keine Deckungsquelle benennen, aber unmittelbare Finanzwirkung entfalten; denn das Geld muss ja irgendwoher aus dem Haushalt kommen. (Kristy Augustin [CDU]: Weil Sie es beschlossen haben!) Wenn ich mit einem solchen Antrag in das Finanzministerium gegangen wäre, hätten sich die Kollegen dort wahrscheinlich kringelig gelacht und mich wieder weggeschickt. (Steeven Bretz [CDU]: Ich hätte Ihnen sehr geholfen!) Ehrlicherweise kann ich rein rechtlich die Möglichkeit einer anderen Bewertung des vorliegenden Antrags nicht erkennen. – Vielen Dank. (Beifall SPD und BSW)
