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Nicole Walter-Mundt

CDU 25.09.2025 Sitzungen 8/20

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Liebe Gäste! Die aktuelle Debatte befasst sich im weitesten Sinne mit dem ÖPNV in Brandenburg. Sie thematisiert zwei Anträge der AfD, die wir allerdings inhaltlich unterschiedlich und getrennt betrachten müssen. Unter anderem geht es um das Programm ÖPNV-Invest. Die AfD möchte mit ihrem Antrag erreichen, dass die Förderrichtlinie stark vereinfacht wird. Antragsverfahren und Nachweispflichten sollen verkürzt werden, und das Mindestinvestitionsvolumen von 50 000 Euro soll gestrichen werden. Sie versprechen sich davon, dass damit vor allem kleinere Kommunen einen besseren Zugang zu Fördermitteln erhalten. Das Programm ÖPNV-Invest unterstützt jedoch bereits viele Kommunen in Brandenburg sehr erfolgreich bei Investitionen in die Infrastruktur des Nahverkehrs. Gefördert werden unter anderem Haltestellen, Bahnhöfe, barrierefreie Zugänge, Park and Ride, Bike and Ride sowie Mobilitätsstationen. Auch Planungsleistungen sind förderfähig. Ziel des Programms ist es, den ÖPNV attraktiver, barrierefreier und besser vernetzt zu machen und damit die Mobilität im gesamten Land zu stärken. Dabei gibt es viele positive Beispiele auch kleinerer Kommunen, die diese Fördermöglichkeit bereits genutzt haben. Am Bahnhof in Hohen Neuendorf sind 2024 zum Beispiel 287 Stellplätze für Fahrräder entstanden, die viele Pendlerinnen und Pendler dabei unterstützen, unkompliziert auf den Nahverkehr umzusteigen. Weitere positive Beispiele gibt es in Hoppegarten, Werder und Schönefeld- Waßmannsdorf. Von keiner dieser Kommunen habe ich bis jetzt gehört, dass es unüberbrückbare Hürden bei der Beantragung gab. Ihr Antrag ist daher weder besonders einfallsreich noch zielführend. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD und BSW) Wichtiger ist vielmehr, dass dieses Programm künftig auch finanziell gut ausgestattet ist, damit unsere Kommunen ihre Maßnahmen tatsächlich umsetzen können. Da sehen wir als CDU-Fraktion für 2026 deutlichen Nachholbedarf der Landesregierung. Kommen wir nun zum zweiten Antrag der AfD-Fraktion. Dieser befasst sich mit den Ausgabenresten der Regionalisierungsmittel. Regionalisierungsmittel halten Brandenburg in Bewegung. Sie sichern, dass Bus und Bahn zuverlässig fahren, erschwinglich bleiben und auch in Zukunft modernisiert werden können, damit Stadt und Land gut angebunden sind. Der Antrag der AfD-Fraktion fordert nun, dass die Landesregierung aus den Rücklagen der Regionalisierungsmittel 15 % an die Kommunen auszahlt. Die Landesregierung hat sich dazu entschlossen, die Regionalisierungsmittel nicht mehr für den kommunalen ÖPNV zu verwenden, sondern ausschließlich für den Schienenpersonennahverkehr. Diese Entscheidung ist durchaus nachvollziehbar, um die steigenden Leistungen und Kosten im SPNV auch zu sichern. Die Mittel sind schließlich auch laut Gesetz insbesondere – es wurde gerade schon erwähnt – für den SPNV zu verwenden. Eine einmalige Auszahlung an die Kommunen würde die strukturellen Probleme des ÖPNV und dieser Finanzierung zudem nicht nachhaltig lösen. Stattdessen würden sie unseren Anspruch gefährden, den SPNV langfristig zu finanzieren. Wir sind uns jedoch darin einig, dass der aktuelle Haushalt zu wenig Mittel bereitstellt, um den ÖPNV flächendeckend zu sichern und attraktiv zu halten. Hier muss die Landesregierung deutlich nachsteuern. Der Rückgriff auf diesen Teil der 2025 95 Regionalisierungsmittel erscheint jedoch nicht zielführend. Deswegen lehnen wir beide Anträge ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und SPD)

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