Martina Maxi Schmidt
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Regionalbahnlinien RB 73 und RB 74 stellen zweifellos eine wichtige Verkehrsachse für den Nordwesten Brandenburgs und für den Süden Mecklenburg-Vorpommerns dar. Gemeint sind hier konkret die Verbindungen zwischen Neustadt (Dosse), Kyritz, Pritzwalk und Plau am See sowie die seit 25 Jahren stillgelegte Strecke Meyenburg–Güstrow. Für eine durchgehende Bedienung und die geplante Angebotsausweitung muss zunächst in die Bestandsinfrastruktur investiert und der Abschnitt Meyenburg–Güstrow reaktiviert werden. Nur so können wir die Mobilität im ländlichen Raum sichern und die Regionen miteinander verbinden. Perspektivisch könnte das ein erster Schritt hin zu einer zweiten Achse Berlin–Rostock sein. Ich möchte den notwendigen Ausbau dieser Nebenstrecke hiermit ausdrücklich in einen größeren, überregionalen Kontext einordnen. Niemand hier im Haus stellt die Bedeutung der Strecke der RB 73 und der RB 74 ernsthaft infrage. Sehr geehrte Frau Walter-Mundt, sehr geehrte CDU, wir teilen das Bekenntnis zum Erhalt und zum Ausbau der Strecke. Lassen Sie uns jedoch die Dinge auf den richtigen Weg bringen. Sie suggerieren, dass der Weiterbetrieb der RB 73 und der RB 74 infrage stehe. Ich sage hier deutlich, dass das nicht der Fall ist. Niemand plant im Rahmen dieser Ausschreibungen eine Stilllegung durch die Hintertür. Im Gegenteil: Wir bekennen uns klar zum Betrieb der RB 73 und der RB 74. Wer hier etwas anderes behauptet, der schürt nur Unsicherheit in der Region. (Beifall SPD) Wir als Regierungskoalition setzen mit unserem Entschließungsantrag daher ein Zeichen: Ja, wir wollen den Ausbau, wir bekennen uns klar zur RB 73 und zur RB 74, aber wir tun das mit einer soliden, rechtsicheren und finanzierbaren Planung. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Länder Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern haben bereits eine erste gemeinsame Untersuchung vorgelegt, welche das Potenzial von zwei Ausbauvarianten aufzeigt. Lassen Sie mich die kürzlich vorgestellten Ergebnisse und ihre überregionale Bedeutung bitte einordnen. Ich möchte mich an dieser Stelle zunächst einmal bei den SPD-Landräten und weiteren Landräten bedanken, die bereits 2024 das Potenzial dieser Strecke in einer Machbarkeitsstudie dargelegt und in den überregionalen Kontext Berlin–Rostock eingeordnet haben. Außerdem bedanke ich mich bei meiner Kollegin Katrin Lange, die sich bereits in ihrer Zeit als Amtsdirektorin in Meyenburg für diese Strecke eingesetzt hat, sowie bei meiner Kollegin Wiebke Papenbrock, die sich als Abgeordnete im letzten Bundestag ebenfalls für das Thema starkgemacht hat und Mitglied des Lenkungskreises war. Ich möchte mich auch bei Herrn Tabbert dafür bedanken, dass er die Ausschreibung für den RE 6, den RE 55 und die RB 73 nun auf Grundlage des erkannten Potenzials ändert. Die Vergabe der RB 73 und der RB 74 soll nun über eine gesonderte Ausschreibung bis 2027 mit der Option auf Verlängerung bis 2028 erfolgen. Das ist richtig und wichtig. (Steeven Bretz [CDU]: Und bei der CDU auch noch, bitte! – Beifall CDU) – Und natürlich bedanke ich mich auch bei der CDU dafür, dass wir für einen kleinen Teil dieser Strecke noch die PlusBus-Abdeckung haben. Ich begrüße zudem ausdrücklich den bei der gemeinsamen Kabinettssitzung der Länder Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern gefassten Entschluss, den Abschnitt Meyenburg– Güstrow für den Betrieb der RB 74 zu reaktivieren. Für die weitere Einordnung des Betriebs ab 2028 ist nun aber die überregionale Einordnung mit Blick auf eine zweite Achse Berlin–Rostock von Bedeutung. Die Ergebnisse der entsprechenden Untersuchung stehen noch aus, werden aber Grundlage sein, um den tatsächlichen Umfang des Ausbaus in der sogenannten Ausführungsplanung zu definieren. Ich kann an dieser Stelle nur appellieren, in diesem Zusammenhang auch die Belange des Güterverkehrs zu berücksichtigen. Sehr geehrte Damen und Herren, die CDU fordert, bereits jetzt eine konkrete Umsetzungsvariante ins Auge zu fassen, was ich aber von der weiteren Untersuchung abhängig machen möchte. Außerdem ist der geforderte Zeitpunkt für eine Beantragung von GVFG-Mitteln – 2026 – zu früh, da diese erst im Rahmen der Genehmigungsplanung in der Leistungsphase 4 HOAI erfolgen kann. Die entsprechende Zeitplanung wurde ja im Ausschuss vorgestellt und liegt uns allen vor. Zur Forderung der AfD: Eine Festlegung im LNVP oder in einer vergleichbaren Planung wird im Rahmen der Planungsschritte zum richtigen Zeitpunkt erfolgen. Da es einer gesetzlich bestimmten Voraussetzung für die Beantragung von GVFG-Mitteln bedarf, ist das hier keines besonderen Antrags würdig. Sehr geehrte CDU, mit unserem Entschließungsantrag haben wir Ihren Antrag etwas an die realen Gegebenheiten angepasst. Entsprechend fordern wir erstens, dass sich beide Länder – Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern – miteinander abstimmen, zweitens, dass der Bund einbezogen wird und rechtzeitig Bundesmittel nach GVFG beantragt werden, sowie drittens, dass das Land Brandenburg die Planungen für den Schienenpersonennahverkehr rechtzeitig anpasst, damit die Verbesserungen und kürzeren Fahrzeiten wirklich bei den Menschen ankommen. (Beifall SPD) Aus diesem Grund lehnen wir Ihren Antrag ab und bitten Sie um Ihre Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag. – Vielen Dank. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW)
