landtag.brandenburg.de ↗

Andreas Galau

AfD 25.09.2025 Sitzungen 8/20

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Gäste! Es war bzw. ist dieser Tage in allen Medien: Der Bund verschuldet sich neu, und zwar mächtig. Ein Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro soll, kreditfinanziert, für Infrastrukturinvestitionen und Klimaneutralität aufgelegt werden. Davon sollen die Bundesländer 100 Milliarden Euro erhalten, wovon auf unser Land Brandenburg 3 Milliarden Euro, verteilt auf die nächsten zwölf Jahre, entfallen werden. Einerseits ist dies ein Anlass zur Freude, wenn auch Essig im Wein, hatte sich meine Fraktion im Bundestag doch ausdrücklich gegen die Aufnahme neuer Schulden, die zu diesem Sondervermögen führen, ausgesprochen. Wenn wir uns nun aber andererseits kaum gegen die Annahme dieser Schuldenmittel wehren können, ist größte Transparenz hinsichtlich ihrer Verteilung im Land geboten. Genau hier wird es sehr merkwürdig, (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Ja!) hatte doch die Staatskanzlei schon in der vorletzten Woche in einer Pressemitteilung von einer Einigung zur Verteilung des Sondervermögens Infrastruktur berichtet und dabei den Eindruck erweckt, diese Mittel stünden sowohl praktisch schon abrufbereit auf dem Konto, als auch, dass man sich über deren Verteilung gemeinsam mit dem Landkreistag und dem Städte- und Gemeindebund endgültig verständigt hätte. Vorbehalte darüber, dass weder Bundestag noch Bundesregierung bislang den gesetzlichen Rahmen für dieses Sondervermögen geschaffen hat, noch, dass die erforderliche Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern, die die Ausschüttung dieser Mittel an die Länder regelt, ebenso aussteht, waren in dieser Pressemitteilung dermaßen dezent und zurückhaltend eingebaut wie das übliche Kleingedruckte in einem Kaufvertrag für eine Waschmaschine. (Vereinzelt Beifall AfD) Und wo bitte blieb die Einbindung des Haushaltssouveräns, des Landtages? Fehlanzeige! Nun ist es zwar solides Verwaltungshandeln, dass man sich im Vorfeld eines solchen Geldzuflusses mit den Begünstigten, also den Kreisen und Kommunen, zusammensetzt und gemeinsam über die Verwendung nachdenkt. Hier hat das aber schon den faden Beigeschmack, dass die Landesregierung Fakten schaffen und den Haushaltssouverän vor vollendete Tatsachen stellen will. Die Art und Weise, wie hier kommuniziert wurde, legt diesen Schluss nahe. (Vereinzelt Beifall AfD) Mit der Anmeldung, unserer Forderung nach einem Nachtragshaushalt und auch den Statements in unserer Pressekonferenz in der letzten Woche scheint die Landesregierung nun aber aufgewacht zu sein und ihren Fehler bemerkt zu haben. Denn wie ist es anders zu erklären, dass das Finanzministerium am selben Tag, also auch am 16. September, eine weitere Pressemitteilung veröffentlichte, in der kräftig zurückgerudert wird? Schon im Titel wird jetzt nur noch von der voraussichtlichen Verteilung des Geldes auf die Kommunen gesprochen. Im Text selbst wird dann auf nur einer Seite viermal explizit darauf verwiesen, dass die Ausschüttung der Gelder aus dem Sondervermögen des Bundes an die Länder unter dem Vorbehalt steht, dass auf Bundesebene die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden und die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern dazu bekannt gemacht wird: Die veröffentlichten Zuweisungen an die einzelnen Kreise und Kommunen dienten nur der Orientierung für diese. – Na, schau mal einer an! Umso wichtiger ist es, dass wir jetzt mit unserem Antrag darauf bestehen, dass absolute Transparenz hergestellt und dass der Haushaltssouverän – das Parlament – bei der Mittelverteilung und -verwendung vollumfänglich eingebunden und beteiligt wird. (Beifall AfD) Bemerkenswert ist auch, dass jetzt unser Finanzminister Crumbach und der Kollege Lüttmann, der gerade nicht im Saal ist, in der SPD-Fraktion darüber sinnieren, dass man die Eingliederung dieser Mittel in den Landeshaushalt ja auch mithilfe eines sehr viel einfacheren Sondervermögensgesetzes erreichen könnte. Sachlich mag das zutreffend sein. (Minister Robert Crumbach: Ich habe noch nie in der SPD-Fraktion sinniert!) – Sie haben in der SPD-Fraktion noch nie sinniert? Nun gut, das machen Sie mit den Kollegen klar. Wie dem auch immer sei, geht es um ein Sondervermögensgesetz. Sachlich gesehen kann man das durchaus schaffen. Doch möchte, ja muss ich allen Anfängen wehren und Interessierte ausdrücklich warnen. Denn ein kreditfinanziertes Sondervermögen ist streng zweckgebunden und liegt außerhalb des regulären Haushalts. Deshalb nennt man so etwas aus gutem Grund auch Schattenhaushalt, weil der viel weniger transparent ist als reguläre, streng vom Parlament kontrollierte Haushaltsmittel. (Beifall AfD) Vor dem Hintergrund dieses insgesamt überhaupt nicht vertrauensbildenden Handelns unserer Landesregierung brauchen wir einen solchen Schattenhaushalt – und diesen über die zwölf Jahre hinweg, in denen den Ländern die Bundesmittel zur Verfügung stehen – am allerwenigsten in unserem Land, meine Damen und Herren. (Beifall AfD) Deshalb fordere ich im Namen meiner Fraktion die Landesregierung unmissverständlich auf, uns hier im Parlament bis Ende dieses Jahres über die dem Land vom Bund aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität zufließenden 3 Milliarden Euro bzw. die jeweiligen geplanten Tranchen einen Nachtragshaushalt vorzulegen. Nicht mehr und nicht weniger fordern wir in unserem Antrag. Ich bitte um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall AfD)

Alle Reden von Andreas Galau Protokoll ↗