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Wolfgang Roick

SPD 25.09.2025 Sitzungen 8/20

Das LfU handelt nach den Gesetzen, die das Land und auch der Bund aufgestellt haben. Wenn ein Antrag unvollständig ist, kann man Nachforderungen stellen; wenn ein Antrag falsche Flächen enthält, kann man Nachforderungen stellen – aber wenn ein Antrag vom Grundsatz her genehmigungsfähig ist, muss er genehmigt werden. Das ist ja genau der Punkt. Deswegen kann es nur über ein Bundesgesetz geändert werden, denn die Anträge werden aufgrund eines Bundesgesetzes genehmigt. – Damit habe ich Ihre Frage beantwortet. Worauf ich Sie gern noch einmal hinweisen möchte: Während der ersten Landtagssitzung in dieser Legislaturperiode, als wir alle hier aufgestanden sind und über unsere Pflichten und unsere Verantwortung gesprochen wurde, wurden wir quasi vereidigt, damit wir unsere ganze Kraft dem Wohle unseres Volkes widmen, seinen Nutzen mehren und Schaden von ihm wenden. Und Schaden von ihm zu wenden, bedeutet auch, dass wir nicht unendlich Gerichte damit beauftragen, Dinge abzuarbeiten, die wir anders lösen können. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Und nicht unendlich Windräder aufstellen!) Vielen Dank. (Vereinzelt Beifall SPD)

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