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Jenny Meyer

BSW 25.09.2025 Sitzungen 8/20

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Liebe Gäste! Bevor ich zu unserem Antrag spreche, möchte ich kurz erwähnen, bei wem wir uns für den jetzigen ungesteuerten Zubau – besser könnte man auch sagen: Wildwuchs – von Windrädern zu bedanken haben: (Lars Hünich [AfD]: Bei der SPD!) der damaligen Ampelkoalition auf Bundesebene. Erst vorgestern berichtete die „Berliner Zeitung“, dass die Zahl der Anträge auf Erteilung von Vorbescheiden über lange Jahre sehr stabil war; es waren fünf bis sechs Anträge pro Jahr. Im vergangenen Jahr wurden jedoch 150 Anträge gestellt. Das muss man sich einmal vorstellen: das Dreißigfache im Vergleich zu den Vorjahren. Mit dem Wind-an-Land-Gesetz, das seit zwei Jahren in Kraft ist, wurden die Rahmenbedingungen für den Ausbau der Erneuerbaren, insbesondere der Windkraft, grundlegend geändert. Bis dahin hatte die Regionalplanung in Brandenburg Eignungsgebiete ausgewiesen, außerhalb derer die Errichtung von Windenergieanlagen nicht möglich war. Mit dem Wind-an-Land-Gesetz verpflichtete der Bund die Länder und damit auch die fünf regionalen Planungsgemeinschaften in Brandenburg zur Festlegung von Vorranggebieten. Das ist etwas völlig anderes und bedeutet, dass die Windkraft in diesen Gebieten Vorrang vor anderen raumbedeutsamen Nutzungen hat. In diesem Zuge mussten neue Kriterien für die Planung festgelegt werden. Privilegierung – etwas Zusätzliches – bedeutet, dass außerhalb von bebauten Bereichen, zum Beispiel Wohnsiedlungen, grundsätzlich die Möglichkeit besteht, Windenergieanlagen zu errichten, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Damit diese Entwicklung gesteuert werden kann, müssen Vorranggebiete für Windkraft ausgewiesen werden. Aktuell liegen nur bei zwei von fünf der regionalen Planungsgemeinschaften diese Pläne vor. Die drei anderen regionalen Planungsgemeinschaften sind mit dem Aufstellungsverfahren befasst, und diese Verzögerung nutzt die Windlobby schamlos aus. Zusätzlich besteht die reale Gefahr, dass die gültigen und die in Aufstellung befindlichen Regionalpläne durch eine Vielzahl von Einzelentscheidungen unterlaufen werden – mit der Folge, dass die Akzeptanz vor Ort schwindet und Planungsprozesse ins Stocken geraten. In Nordrhein-Westfalen wurde im Februar dieses Jahres ein wirksames Steuerungsinstrument geschaffen, das die Handlungsfähigkeit der Kommunen und die langfristige Planung im Interesse der Menschen sichert. Das sogenannte Windkraftmoratorium wurde für sechs Monate in der Landesplanung verankert und in der letzten Woche für weitere sechs Monate verlängert. Von dieser Möglichkeit eines Moratoriums werden wir endlich auch im Land Brandenburg Gebrauch machen. (Beifall BSW sowie des Abgeordneten Björn Lüttmann [SPD]) Wir freuen uns, dass wir die SPD von der Notwendigkeit so sehr überzeugen konnten, dass sie unsere Idee inzwischen als ihre eigene verkauft. (Beifall BSW – Heiterkeit AfD) Den Auftakt für entsprechende Regelungen stellt unser heutiger Antrag dar. Wenn das Land Brandenburg oder die Planungsgemeinschaft einmal festlegen: „Hier ist ein Windenergiegebiet. Die Windenergie kommt da hin, aber woanders nicht“, sorgt das aus Sicht der BSW-Fraktion für Akzeptanz und Vertrauen in der Bevölkerung. Allen hier im Landtag ist das große Problem bekannt – das hoffe ich zumindest –, dass im Land Brandenburg der Bau mittels Vorbescheiden außerhalb von geplanten Windenergiegebieten beantragt wurde und weiterhin wird. Der aktuelle Wildwuchs untergräbt die Akzeptanz vor Ort; er schädigt unsere Kulturlandschaft und zerstört das Vertrauen in die Politik. (Beifall BSW und AfD) Es ist an der Zeit, wieder Ordnung ins Chaos zu bringen. Wenn es in den Brandenburger Regionen im Raum steht und darüber diskutiert wird, dass die Regionalplanung für die Katz ist, bevor sie überhaupt fertiggestellt wird, ist dies nicht im Sinne einer guten Energiewende. Bei den Brandenburgern muss ankommen: Unsere Mitwirkung macht einen Unterschied; wir werden nicht übergangen. (Beifall BSW und AfD) Die BSW-Fraktion steht für einen demokratisch ausgehandelten und regionalplanerisch gesteuerten Ausbau der Windenergie und nicht für einen profitgesteuerten Ausbau durch Investoren. (Beifall BSW und AfD) Meine Damen und Herren von der AfD-Fraktion, (Lars Hünich [AfD]: Ja!) wir teilen das Ziel Ihres Antrages unter dem Titel „Moratorium für Genehmigung von Windkraftanlagen außerhalb von Windeignungsgebieten“ voll und ganz. Allerdings fehlt in Ihrem Antrag die Rechtsgrundlage zur Umsetzung eines solchen Moratoriums. (Lars Hünich [AfD]: Oh, lehnen Sie es deshalb ab?) Jeder Vorhabenträger würde sich auf § 2 EEG und das darin verankerte überragende öffentliche Interesse am Bau und an der Inbetriebnahme von Erzeugungsanlagen berufen und Recht bekommen. Deshalb müssen wir Ihren Antrag ablehnen. Ich lade Sie aber herzlich ein, unserem Antrag zuzustimmen. (Lars Hünich [AfD]: Ich dachte, zum Kaffee, aber gut!) Ein kleiner Nachtrag zum Schluss: Zum 31.12.2024 waren im Land Brandenburg 4 028 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von knapp 9 000 Megawatt installiert. Bundesweit liegen wir nach Niedersachsen auf dem zweiten Platz, und wir haben mehr installierte Leistung als Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Sachsen zusammen. Kein Windkraftlobbyist muss uns sagen, dass wir bei der Energiewende im Land Brandenburg auf der Bremse stünden. – Vielen Dank. (Beifall BSW und AfD)

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