Daniel Münschke
Für die Landesregierung antwortet Minister Tabbert für das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung. Detlef Tabbert (Minister für Infrastruktur und Landesplanung): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Roick, die Koalition hat sich in ihrem Koalitionsvertrag zur Weiterführung der erfolgreichen PlusBusse bekannt. Wir haben im Land Brandenburg derzeit 45 PlusBus-Linien. Die tatsächliche Umsetzung der PlusBus-Linie liegt in der Zuständigkeit unserer kommunalen Aufgabenträger. Das Land hat die kommunalen Aufgabenträger bis Ende des Jahres 2024 auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift für die Zuweisung von Mitteln für die Durchführung von PlusBus-Verkehren mit 40 Cent pro Kilometer unterstützt. Auch im Doppelhaushalt 2025/26 konnte die vorgenannte Unterstützung der PlusBus-Verkehre weiter abgesichert werden. Die Verabschiedung der Neufassung der Verwaltungsvorschrift PlusBus für die Jahre 2025 und 2026 als Grundlage für die Festsetzung der finanziellen Unterstützung der kommunalen Aufgabenträger in diesen Jahren wird in Kürze erfolgen. Es ist richtig, dass die finanzielle Unterstützung nach der Verwaltungsvorschrift PlusBus erst im übernächsten Jahr nach der Leistungserbringung geleistet wird. Das heißt, im Jahr 2025 eingerichtete PlusBus-Linien erhalten ab 2027 die finanzielle Unterstützung. Dies resultiert aus der Einordnung der PlusBus-Förderung als zusätzliche finanzielle Leistung nach dem ÖPNV-Gesetz und der rechtsförmlichen Bindung der Verwaltungsvorschrift PlusBus an die Systematik des Abrechnungs- und Zahlungsverfahrens für die pauschalierte Zuweisung nach dem ÖPNV-Gesetz, sodass die Mittel also auch für die jetzt geleisteten Verkehre dann bereitgestellt werden. Dies ist den kommunalen Aufgabenträgern auch so bewusst. – Vielen Dank.
