Daniel Münschke
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Wer heute über die RB 73 und die RB 74 spricht, spricht nicht nur über Schienenverkehr, er spricht auch über Lebensrealitäten in der Prignitz: über Anschluss und Abkopplung bzw. über die Frage, ob wir ländliche Räume erschließen oder abschreiben wollen. Die Strecke von Kyritz über Pritzwalk bis Meyenburg war und ist ein Rückgrat der Region. Und doch stehen wir hier – zum wiederholten Male – mit denselben Fragen, denselben Unsicherheiten und einer Verwaltung, die sich ihrer Verantwortung entzieht. Ja, es liegt ein Gutachten vor – endlich! Doch was ist die Antwort des Ministeriums auf diese lange geforderte Analyse? Eine Kurzpräsentation im Ausschuss, die uns genau in dem Moment per E-Mail zugesandt wurde, in dem der Tagesordnungspunkt aufgerufen wurde. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist kein Verfahren, das ist ein Affront. (Beifall AfD) Es ist ein Affront gegenüber dem Parlament, gegenüber den Abgeordneten und letztlich gegenüber den Bürgern, die auf Antworten warten. Hinzu kommt, dass das, was uns da präsentiert wurde, eben nicht das gesamte Gutachten, sondern nur ein Auszug war, obwohl der Minister bereits im Mai zugesagt hatte, das vollständige Dokument vorzulegen. – Ich fordere an dieser Stelle mit allem Nachdruck: Herr Minister, halten Sie Ihre Zusagen ein! Übersenden Sie dem Ausschuss die Unterlagen künftig rechtzeitig! Alles andere ist parlamentarisch nicht tragbar. 2025 87 Kommen wir nun zum Antrag der CDU: Drei Punkte, drei richtige Ziele. Erstens: Die Sicherung und Ausweitung des Angebots der RB 73 und der RB 74. Zweitens: Die zügige Einleitung der Planung. Drittens: Die Beantragung der Fördermittel beim Bund bis Ende 2026. Ja, das klingt gut, und grundsätzlich teilen wir von der AfD diese Ziele. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren von der CDU, wir arbeiten etwas gründlicher. (Nicole Walter-Mundt [CDU]: Ach so! – Steeven Bretz [CDU]: Das ist uns bekannt! – Weiterer Zuruf des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) Denn was nutzt ein Antrag, in dem zwar gefordert wird, mit dem man aber an den rechtlichen Voraussetzungen scheitert? Genau hier, Frau Walter-Mundt, liegt Ihr entscheidender Fehler: Ich habe den Eindruck, Sie haben das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz nur bis zu § 2 gelesen – also bis zur Festlegung, wofür es Fördermittel gibt –, aber eben nicht bis zu § 3, in dem geklärt wird, unter welchen Bedingungen sie ausgezahlt werden. Dort steht: Förderung gibt es nur für Projekte, die verbindlich im Nahverkehrsplan oder einem gleichwertigen Plan enthalten sind. Und was lesen wir im aktuellen Nahverkehrsplan des Landes Brandenburg, der übrigens bis 2027 gültig ist und noch in der vergangenen Legislaturperiode, unter Ihrer Regierung, verabschiedet wurde? Auf Seite 131 eben dieses Landesnahverkehrsplans steht deutlich, dass der Betrieb der Linien RB 73 und RB 74 nur noch bis 2026 vorgesehen ist. Jetzt kam von der Regierungskoalition – von Frau Schmidt – im Vorfeld zwar die Versicherung, man werde das, wenn das Verfahren so weit ist, entsprechend abhandeln, aber die klare Aussage ist, dass erst im Jahr 2027 evaluiert wird, und dann ist es deutlich zu spät für diese Strecke. Nach 2026 läuft diese Strecke – wie ich gerade ausgeführt habe – also einfach aus, und das heißt, die Strecke fliegt aus diesem Plan und damit auch aus dem Förderrahmen. Die Beantragung von Fördermitteln wäre damit nicht mehr möglich, der Antrag hinge in der Luft. Doch damit nicht genug: Das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz verlangt zudem den Nachweis, dass eine Maßnahme zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse dringend erforderlich ist. Auch dieser Nachweis fehlt. Was bleibt, meine sehr geehrten Damen und Herren? Ein Antrag, der gut gemeint ist, (Nicole Walter-Mundt [CDU]: Na klar!) aber nur sehr lückenhaft vorliegt – und das bei einem geplanten Investitionsvolumen bzw. bei Kosten von über 87 Millionen Euro. Das ist für mich der entscheidende Punkt, meine Damen und Herren: Bei dieser Größenordnung dürfen wir uns keine formalen Schnitzer leisten. Deshalb müssen wir, auch wenn es mir bei Ihren warmen Worten, Frau Walter-Mundt, wirklich schwerfällt, Ihren Antrag ablehnen. Doch wir lehnen ihn nicht einfach ab, wir verbessern ihn. Wir haben in unseren Änderungsantrag genau die beiden entscheidenden Punkte aufgenommen: erstens, die Fortschreibung des Nahverkehrsplans um die RB 73 und die RB 74 und, zweitens, den formellen Nachweis der verkehrlichen Erforderlichkeit. Darüber hinaus haben wir kleine Korrekturen am Zeitplan vorgenommen, um das Verfahren insgesamt zu straffen – realistisch, pragmatisch und vor allem durchführbar. So liegt Ihnen nun ein vollständiger, rechtssicherer und zukunftsfähiger Antrag der AfD vor. Meine Damen und Herren! Hier geht es nicht um Parteitaktik; es geht um Verkehrspolitik mit Verantwortung, um den ländlichen Raum, der nicht weiter vernachlässigt werden darf. – Ich komme zum Schluss, Herr Präsident: Wer dem Antrag der CDU zustimmt, stimmt einem Papier zu. Wer aber unserem Antrag folgt, setzt ein Zeichen für Klarheit, für Verlässlichkeit und für die Menschen in der Region. Stimmen Sie deshalb dem AfD-Antrag zu! – Ich danke Ihnen. (Beifall AfD)
