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Daniela Oeynhausen

AfD 25.09.2025 Sitzungen 8/20

Wie kürzlich berichtet wurde, wollten die gesetzlichen Krankenkassen den Bund wegen der ausbleibenden kostendeckenden Finanzierung der Gesundheitskosten für Bürgergeldempfänger verklagen. Eigentlich müsste der Bund diese Kosten voll ausgleichen, was aber bislang unterblieb. Im Jahr 2022 betrug die vom Bund pro Bürgergeldempfänger an die Kassen gezahlte Pauschale 108 Euro; sie hätte aber für einen vollen Kostenausgleich bei 311 Euro liegen müssen. So entsteht den Kassen eine jährliche Finanzierungslücke von rund 10 Milliarden Euro. Die Kassen sind der Meinung, dass dieses Vorgehen des Bundes rechtswidrig sei. Die Krankenkassenbeiträge sind zuletzt massiv gestiegen; weitere Beitragssteigerungen werden bereits vorausgesagt. 74 der 94 gesetzlichen Krankenkassen würden die Klage gegen den Bund unterstützen. Ich frage daher die Landesregierung: Unterstützen die in der Rechtsaufsicht der Landesregierung befindlichen gesetzlichen Krankenkassen AOK Nordost und IKK Brandenburg und Berlin den Beschluss des Verwaltungsrates der gesetzlichen Krankenkassen, den Bund im Sinne der Vorbemerkung zu verklagen?

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