Robert Crumbach
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Abgeordnete! Ich will es nicht vergessen, deswegen sage ich es gleich am Anfang: Herr Dr. Berndt, mit Zahlen kommt man schnell einmal durcheinander. Die Bundesregierung und die Länder nehmen nicht 1 Milliarde Euro an Steuern ein. Das Land Brandenburg nimmt ca. 13 Milliarden Euro an Steuern ein, und das ist auch gut so. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: 1 Billion Euro!) Zweiter Hinweis: Die Kommunen des Landes Brandenburg funktionieren ganz hervorragend. Sie haben den niedrigsten Schuldenstand der Kommunen im ganzen Bundesgebiet, und sie sind nicht das Armenhaus Deutschlands. (Beifall BSW) Sehr geehrte Damen und Herren! Damit Deutschlands Wirtschaft neue Impulse erhält und die Bundesrepublik auch künftig ein attraktiver Wirtschaftsstandort bleibt, bedarf es einer funktionstüchtigen und modernen öffentlichen Infrastruktur. Das dürfen die Bürgerinnen und Bürger von uns zu Recht erwarten. Deshalb haben meine Partei und ich die Schuldenbremse schon lange als Investitionskiller kritisiert. Es ist gut, dass der Bund nun ein Sondervermögen auflegt, das den Ländern und Kommunen dabei hilft, mehr Geld in unsere Infrastruktur zu investieren. Doch wenn wir nicht nur den weiteren Verfall verhindern, sondern auf Dauer auch eine funktionstüchtige und moderne Infrastruktur haben wollen, muss es – das will ich an dieser Stelle auch sagen – eine Änderung der Schuldenbremse geben, wie es die Bundesregierung – ich halte das aber für falsch – für Rüstungsausgaben möglich gemacht hat. Eine dauerhaft funktionierende Infrastruktur nützt künftigen Generationen weit mehr. (Lars Hünich [AfD]: Und den Panzern!) Das geplante Sondervermögen des Bundes für Infrastruktur ermöglicht begrenzte Investitionen dort, wo sie dringend gebraucht werden. Das sind Investitionen in Kitas, Schulen und Krankenhäuser, in Bahnstrecken, Brücken und Straßen sowie in Forschung und Digitalisierung. Der Bund plant, den Ländern im Rahmen des Sondervermögens 100 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen. Davon werden knapp 3 Milliarden Euro auf Brandenburg entfallen, und das verteilt auf zwölf Jahre. Es zeugt von einer sehr guten Zusammenarbeit – das wurde schon mehrfach gesagt –, dass wir bei der Aufteilung des Sondervermögens mit den Kommunen und Landkreisen so schnell zu einer vernünftigen und gerechten Lösung gekommen sind. Daher ist die Kritik von CDU und AfD, ich will sagen, absurd. – Obwohl, ich tue der CDU-Fraktion Unrecht; Herr Bretz hat es gerade ausdrücklich anders dargestellt. Das will ich betonen und dafür Danke sagen. Ihre Kritik, meine Damen und Herren von der AfD, daran, dass sich die Landesregierung bereits über die Verwendung der Mittel, die an das Land Brandenburg fließen werden, mit den Kommunen verständigt hat, ist absurd. Ja, selbstverständlich tun wir das. Genau das ist unsere Aufgabe. Sollen wir etwa weiter zuschauen, wie die Infrastruktur verfällt? Nein, wir müssen planen und handeln. Ganz genau darum geht es: Wir müssen jetzt handeln. Daher haben wir selbstverständlich mit den weiteren Planungen und Abstimmungen im Land längst begonnen. Ich sage Ihnen noch etwas. Ihre Kritik wäre viel berechtigter, wenn wir nichts vorbereiten, sondern einfach auf die Beschlüsse des Bundes warten würden. Vor diesem Hintergrund ist der vorliegende Antrag der AfD-Fraktion zu bewerten. Der Vorwurf, dass der Eindruck entstehe, dass die Exekutive die Verfügungsgewalt über Milliardenmittel ohne ausreichende Legitimation an sich zöge, ist schlichtweg falsch. Auch die Forderung, einen Nachtragshaushalt vorzulegen, ist schlicht verfrüht. Klar ist: Es wird eine rechtliche Regelung dazu geschaffen, wie die Mittel umgesetzt werden. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten, nicht nur die bereits erwähnten. Der Gesetzentwurf des Bundes zum LuKIFG sieht vor, dass die Investitionsmaßnahmen bis zum 31. Dezember 2042 förderfähig sind, sofern sie bis zum 31. Dezember 2036 bewilligt wurden. Es kann sich also bei den geförderten Maßnahmen auch um sehr langfristige Vorhaben handeln. Dies spricht dafür, eine Umsetzung in Erwägung zu ziehen, die eine etwas größere Flexibilität als lediglich ein einjähriger Haushalt bietet. In jedem Fall, egal, wie die Entscheidung ausfällt, wird das Parlament immer beteiligt werden. Sowohl bei einem Nachtragshaushalt als auch bei einem Sondervermögensgesetz als auch bei anderen Dingen handelt es sich jeweils um Gesetze, über die im Landtag beraten wird und die vom Landtag beschlossen werden.
