Dennis Hohloch
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Jedes vierte Kind unter zehn Jahren kommt in Deutschland mit Hardcore-Pornografie in Kontakt. Jedes siebte minderjährige Kind wird Opfer von Cybergrooming. 69 % unserer Kinder und Jugendlichen haben den Wunsch, dass dieses Thema stärker und intensiver in den Unterricht einbezogen wird, um sich darüber auszutauschen. Nach einer OECD-Studie vom Mai 2025 verbringen 15-jährige deutsche Kinder im Durchschnitt – Sie dürfen raten – wie viele Stunden am Tag am Handy? (Melanie Matzies [BSW]: Zehn?) – Zehn? – Es sind sieben, meine Damen und Herren. Wenn Sie noch die Schlafenszeit mit einrechnen, dann ist ein Großteil der Tageszeit offensichtlich am Handy vergeudet. Nach einer DAK-Studie vom März 2025 ist mehr als ein Viertel der 10- bis 17-Jährigen, diejenigen, die digitale Endgeräte nutzen, in riskanter und krankhafter Weise einer Sucht erlegen. Das hat sich nach den Coronamaßnahmen noch stark gesteigert, meine Damen und Herren. Die Zahl der süchtigen Nutzer in einem Alter von 10 bis 17 Jahren seit dem ersten Lockdown ist um 126 % gestiegen. Wir haben also einen direkten Zusammenhang zwischen der Politik der Coronamaßnahmen, die zum Großteil CDU und SPD zu verantworten haben, und der Internet- und Handysucht auf der anderen Seite. Das ist ein Zusammenhang, den man einfach immer wieder erwähnen muss, meine Damen und Herren, (Beifall AfD) weil das Thema an sich schon virulent ist, aber nicht so virulent gewesen wäre, hätte man einfach schon rechtzeitig auf die Stimmen der Wissenschaft gehört. Ich möchte Sie alle daran erinnern. Es war im Juni 2020, als die erste COPSY-Studie erschien. Damals stand ich hier im Landtag und habe Ihnen die Ergebnisse vorgetragen. Allen, die die Augen aufgemacht haben, war klar, was Ihre Lockdowns mit den Kindern anrichten. Sie haben trotzdem immer weitergemacht. Jetzt sind wir in der Situation, in der wir eben sind, meine Damen und Herren. Ich möchte drei Feststellungen treffen, die auf Ihren Antrag bezogen sind: Erstens. Jede sinnvolle Maßnahme zum Schutz von Kindern und Jugendlichen ist grundsätzlich umsetzungswürdig. Einigkeit besteht hoffentlich bei allen darin, dass Kinder und Jugendliche weder Opfer noch Täter von Onlinekriminalität werden dürfen. Wenn unsere Schulen irgendetwas dazu beitragen können, dann sollen sie es tun, meine Damen und Herren. Lehrer sind allerdings schon heute stark überlastet. Unsere Rahmenlehrpläne sind stark überfrachtet. Demnach müsste das Prinzip gelten: Kommt etwas Neues hinzu, muss etwas Altes gehen. – Das ist auch der Kerngedanke unseres Änderungsantrags. Das weitere Problem, das wir haben, ist, dass Kinder und Jugendliche heutzutage selbst und eigenständig schon Social-Media-Plattformen wie Instagram, TikTok oder YouTube und diverse Onlinespiele nutzen. Also wäre die weitergehende Frage, die thematisiert werden müsste: Wollen wir überhaupt, dass unsere Kinder in einem bestimmten Alter mit solchen Endgeräten und solchen Möglichkeiten in Kontakt kommen? Ihre Bundesvorsitzende Sahra Wagenknecht war konkreter als Sie in Ihrem Antrag, meine Damen und Herren vom BSW; denn sie hat ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche in einem Alter von unter 16 Jahren gefordert. (Vereinzelt Beifall AfD) Meine Damen und Herren, mit der Novelle zum Medienstaatsvertrag bzw. dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag sind schon einige Weichenstellungen vorgenommen worden; wir werden diesem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag auch zustimmen. Es wird die Einrichtung eines effektiven Altersverifikationssystems geben. Anbieter werden dazu verpflichtet, in Betriebssystemen Jugendschutzvorrichtungen einzurichten. Das führt mich zur zweiten Feststellung. Ich möchte sagen, dass einige Teile Ihres Antrags sehr wohl zustimmungsfähig sind. Das wären vor allem die Punkte 4, 5 und 6. Die beiden Knackpunkte in Ihrem Antrag sind allerdings folgende: Erstens. Was genau bedeutet „Medienkompetenz“? Mit diesem Begriff schmeißen wir hier alle permanent um uns, aber niemand definiert ihn. Zweitens. Ab welchem Alter wollen wir das tun? Diesen Punkt lässt Ihr Antrag leider offen. Es gibt eine eindeutige Studienlage, die besagt, dass Kinder in einem Alter von unter 13 Jahren überhaupt nicht in der Lage sind, mit Medienvermittlung, mit der Vermittlung von Medienkompetenz umzugehen, weil viele Kinder in diesem Alter zum einen gar nicht mit solchen Geräten in Kontakt kommen – einige schon, wir haben es gerade gehört, aber viele eben nicht –, zum anderen, weil sie von diesem Problem, von Cybergrooming und Cybersex, noch nie etwas gehört haben. Also, wie machen Sie das im Unterricht? Sie wollen diese Vermittlung ab der 1. Klasse machen. Wie machen Sie das mit Kindern, die in der 1. oder 2. Klasse sind, von diesem Thema von ihrem Lehrer hören und damit erst einmal darauf aufmerksam gemacht werden, obwohl es überhaupt nicht notwendig gewesen wäre? Das ist eigentlich etwas, worüber wir uns in einem Fachgespräch im Bildungsausschuss unterhalten müssten, bevor wir diesem Antrag hier zustimmen, meine Damen und Herren. (Beifall AfD) Drittens ist auch noch die Frage zu klären, ab welchem Alter es denn angemessen wäre. Wir sagen in unserem Änderungsantrag ganz klar: ab der 7. Klasse, aber auch dann nur, wenn Teile aus dem Rahmenlehrplan fallen, wie zum Beispiel das Thema Gender-Mainstreaming und die sogenannte Vielfalt als übergreifendes Unterrichtsprinzip. Sie wissen alle: Wir haben zu viel in unserem Rahmenlehrplan. Wenn Sie etwas Neues wollen, dann müssen Sie etwas Altes tilgen. Das sind unsere Vorschläge in unserem Änderungsantrag. Wenn Sie diesen Änderungsantrag annehmen, meine Damen und Herren, dann stimmen wir diesem Antrag von Ihnen selbstverständlich zu. – Vielen Dank. (Beifall AfD) 2025 81
