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Rainer Genilke

25.09.2025 Sitzungen 8/20

Danke schön. – Als Nächstes steht die Landesregierung auf der Rednerliste. Herr Minister Tabbert spricht zu uns. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD) Detlef Tabbert (Minister für Infrastruktur und Landesplanung): Sehr geehrter Herr Vizepräsident Genilke! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Neufassung der Finanzierungsrichtlinie ÖPNV-Invest ist als Ergebnis intensiver Abstimmungen mit den kommunalen Spitzenverbänden, anderen Fachressorts und dem Landesrechnungshof Anfang 2025 in Kraft gesetzt worden. Es wurden sowohl Förderobergrenzen als auch insbesondere die Wertgrenze zur verpflichtenden Durchführung einer baufachlichen Prüfung – von einer Million Euro auf 1,5 Millionen Euro – erhöht, womit eine deutliche Aufwandsreduzierung für alle Seiten verbunden ist. ÖPNV-Invest ist eine langjährige, erfolgreiche Förderrichtlinie des Landes zur Kofinanzierung von kommunalen ÖPNV-Vorhaben, immerhin in einer Höhe von 75 bis 90 %. In der vergangenen Legislaturperiode umfasste das durchschnittliche Jahresbudget 35 Millionen Euro. Im Doppelhaushalt 2025/26 stehen vergleichbare Jahresmittel zur Verfügung. Besondere Bedeutung kommt der Richtlinie unter anderem im Kontext einer Kofinanzierung von kommunalen Vorhaben unter Einbeziehung von GVFG-Mitteln des Bundes zu. Aufgrund des jährlichen Budgetumfangs und der fachlichen Bandbreite – es geht unter anderem um die Förderung von Schienen-, Bahninfrastruktur, kommunalen Businfrastrukturen und Traminfrastrukturen – handelt es sich um das größte und komplexeste Verkehrsinfrastrukturförderprogramm des Landes. Die fachliche Komplexität, die Bandbreite des Förderprogramms und die erhebliche Kostenspanne zwischen Kleinmaßnahmen – etwa bei Bushaltestellen – und komplexen Infrastrukturmaßnahmen – zum Beispiel Tramlinien – wirken sich entsprechend auf den ausgewiesenen Katalog der erforderlichen Nachweisunterlagen aus, wobei die beizubringenden Unterlagen je nach den konkreten Vorhaben variieren. Die beizubringenden Unterlagen richten sich nach den Anforderungen der Landeshaushaltsordnung, des Landesrechnungshofes und gegebenenfalls weiterer gesetzlicher Bestimmungen. Im Zuge vorangegangener Novellierungen des Programmes ist bereits eine Reduzierung des Mindestvolumens auf 50 000 Euro vorgenommen worden. Eine weitere Absenkung ist bei den Durchschnittskosten der Einzelmaßnahmen und beim durchschnittlichen Arbeitsaufwand nicht zielführend. Um ein Beispiel zu nennen: Wenn kleinere Kommunen Bushaltestellen pflastern, dann können sie durchaus sechs, acht oder zehn Bushaltestellen pflastern. Dafür gilt dann das Gesamtvolumen, sodass es durchaus möglich ist, auch kleinere Maßnahmen damit umzusetzen. Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem zweiten Antrag der Fraktion der AfD mit dem Titel „Kommunale Aufgabenträger vor dem Kollaps retten – angehäufte Ausgabenreste aus den Regionalisierungsmitteln freigeben!“ wird die einmalige Entnahme von 15 % der Ausgabenreste aus den Regionalisierungsmitteln gefordert, um diese den kommunalen Aufgabenträgern zuzuweisen. In dem Antrag wird unterstellt, dass das Land die Ausgabenreste aus Regionalisierungsmitteln ungenutzt hortet, während die Kommunen durch unzureichende Mittelzuweisungen beim ÖPNV in finanzielle Schieflage geraten. Die Ausgabenreste aus Regionalisierungsmitteln wurden in den vergangenen Jahren zur finanziellen Absicherung des planmäßigen langfristigen Hochlaufs der Verkehrsleistungen des Schienenpersonennahverkehrs in Brandenburg haushalterisch zielgerichtet gebildet. Andernfalls wäre der Abschluss der langfristigen Verkehrsverträge für den SPNV in den vergangenen Jahren nicht möglich gewesen. Sie wissen, meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Verträge haben eine Laufzeit von acht bis zwölf Jahren. Die in dem Antrag genannten Zahlen zur Entwicklung der Ausgabenreste aus Regionalisierungsmitteln werden falsch interpretiert. Mit Blick auf den Corona-Rettungsschirm werden Mitteln des Bundes im Vergleich der Jahre 2023 und 2024 Aussagen zu unterschiedlichen Sachverhalten gegenübergestellt. Die verfügbaren Ausgabenreste aus Regionalisierungsmitteln beliefen sich Ende 2024 auf 425 Millionen Euro. (Daniel Münschke [AfD]: Aktuell!) Gemäß Haushaltsbeschluss 2025/2026 werden diese Mittel ausschließlich zur Deckung der Verkehrsverträge für den SPNV und der Investitionen im Rahmen von „i2030“ genutzt. Die anteilige Finanzierung des ÖPNV aus Regionalisierungsmitteln wurde bereits im Jahr 2023 beendet. Die Bundesmittel werden seitdem bei steigenden Gesamtkosten des ÖPNV durch Landesmittel kompensiert. Damit wird auch der Forderung des Bundes nach transparenter und prioritärer Verwendung der Regionalisierungsmittel für die Finanzierung der Verkehrsverträge Rechnung getragen. Nach aktueller Prognose werden die Ausgabenreste aus Regionalisierungsmitteln im Jahr 2027 aufgebraucht sein. Aus vorgenannten Gründen empfehle ich die Ablehnung der vorliegenden Anträge. – Vielen Dank. (Beifall SPD und BSW)

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