Steffen Freiberg
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Medien prägen den Alltag junger Menschen. Unser Ziel ist es deshalb, Kindern und Jugendlichen einen verantwortungsbewussten, selbstbestimmten und kritischen Umgang mit digitalen Medien zu vermitteln. Unser Ziel ist es, Kinder stark zu machen. (Vereinzelt Beifall SPD sowie des Abgeordneten Niels-Olaf Lüders [BSW]) Dazu gehört auch, sie frühzeitig über Gefahren aufzuklären. Die Anforderungen an einen guten Medienschutz liegen dabei – zugegeben – in einem Spannungsfeld. Der digitale Raum ist für Kinder und Jugendliche ganz selbstverständlich Teil ihrer Lebenswelt, und ob wir – ich oder Sie – das gut finden oder nicht, spielt dabei keine Rolle – es ist so. Es geht also darum, Risiken zu minimieren und junge Menschen zu schützen, ihnen gleichzeitig aber auch die digitale Teilhabe nicht zu verwehren, sondern zu ermöglichen. Kurz gesagt müssen wir also Teilhabe und Schutz zusammendenken. Die Landesregierung nimmt die Gefahren für Kinder und Jugendliche durch Cyberkriminalität und Cybergrooming sehr ernst. In gemeinsamer Verantwortung des Innen- und des Bildungsministeriums wird deswegen in vielfältiger Weise gehandelt: Wir verankern das Thema in den Rahmenplänen. Wir stellen Informations- und Unterrichtsmaterialen bereit, und das LIBRA bietet zahlreiche Fortbildungen an, zum Beispiel die Fortbildungsreihe „Medienscouts ausbilden in Berlin und Brandenburg“; ein Landesprogramm zur Ausbildung von Medienscouts ist darüber hinaus in Planung. Weitere Bausteine sind der Runderlass „Partnerschaften Polizei und Schule“, aber auch die Unterstützung von Projekten unserer externen Partner wie der RAA oder der Techniker Krankenkasse. Über mehrere Jahre hat sich beispielsweise das Projekt gegen Mobbing und Cybermobbing „Gemeinsam Klasse sein“ bewährt, und gerade gestern ist übrigens die gemeinsame Kampagne von Landespräventionsrat, MIK, MBJS und dem Weißen Ring „Gemeinsam gegen digitale Gewalt“ gestartet: mit digitalen Elternabenden, mit Kreativwettbewerben und Hilfsangeboten für Betroffene. Ich hätte es schön gefunden, das gestern zu diskutieren; aber dann machen wir es nun heute. Meine Damen und Herren, mit der Verabschiedung des neuen Brandenburgischen Kinder- und Jugendgesetzes im vergangenen Sommer ist das Land Brandenburg zudem den wichtigen Schritt gegangen, Kinder- und Jugendmedienschutz überhaupt das erste Mal als gesetzliche Aufgabe zu verankern. Auch darüber hinaus weiten wir den Kinderschutz aus; das haben wir hier hinlänglich diskutiert. Bei allem, was wir tun, müssen wir aber bedenken: Jugendmedienschutz ist nichts Statisches, sondern muss stetig weiterentwickelt werden. Zahlreiche Studien zeigen, dass Cybermobbing und sexuelle Belästigung von Kindern und Jugendlichen im Netz zunehmen. Vor diesem Hintergrund unterstütze ich den gemeinsamen Antrag von SPD und BSW ausdrücklich und bedanke mich für die Initiative. (Beifall des Abgeordneten Niels-Olaf Lüders [BSW]) Junge Menschen benötigen Kompetenzen, um Gefahren im digitalen Raum entgegenzutreten. Medienbildung und Gewaltprävention gehen dabei Hand in Hand; auch die Aufklärung über Cybergrooming und Cyberkriminalität gehört dazu. Denn wir wissen: Das Vorgehen der Täterinnen und Täter – meistens Täter – im Netz ist manipulativ. Sie setzen ganz subtil auf Beziehungsaufbau und schaffen emotionale Nähe; das wurde an den hier genannten Beispielen deutlich. Medienkompetenz ist also ein wichtiger Schlüssel. Sie ist übrigens hinlänglich definiert, aber auch darüber können wir uns gern weiter austauschen. Wichtig ist, die sozialen und emotionalen Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern zu stärken, also die Entwicklung von Selbstvertrauen und kritischem Denken. Dafür ist die Beziehungsarbeit an Schulen bedeutsam. Entscheidend ist aber auch, dass Schule, Eltern und Jugendbildung gemeinsam Verantwortung übernehmen; denn der Schutz vor Cyberkriminalität ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung. Nicht zuletzt sind hier auch Akteure wie Social-Media-Plattformen gefragt – auch sie sind für die Sicherheit und für den Kinderschutz verantwortlich. Es gibt noch einiges zu tun. Der Antrag hilft sehr dabei. Herr Hohloch ist leider hinausgegangen, aber er sagte im ersten Satz seiner Rede deutlich, dass es sehr viele Betroffene unter 14 Jahren gibt. Warum wird dann also der Änderungsantrag mit der Einschränkung gestellt, dass Sie hier nur zustimmen, das erst ab 14 zuzulassen? Ich verstehe es ehrlich gesagt nicht und hätte ihn das gern gefragt. Ich kann nur alle auffordern: Bitte stimmen Sie dem Antrag von SPD und BSW zu. – Herzlichen Dank. (Beifall SPD und BSW sowie vereinzelt CDU)
