Rainer Genilke
Vielen Dank an den Abgeordneten Skopec. Ich habe ein neues Wort gelernt: harmonievolatil. – Damit die aktuelle Harmonie hoffentlich weiter anhält, spricht Minister Tabbert zu uns. (Beifall BSW sowie des Abgeordneten Björn Lüttmann [SPD]) Detlef Tabbert (Minister für Infrastruktur und Landesplanung): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Zum Tagesordnungspunkt der Bahnlinien RB 73 und RB 74 liegen dem Landtag zwei Anträge vor. Lassen Sie mich aber zuerst etwas zum aktuellen Stand der Zeitketten sowie der notwendigen Finanzierungsvoraussetzungen der Infrastrukturmaßnahme und zur Verkehrsbestellung sagen. Die Länder Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern haben ein gemeinsames Gutachten in Auftrag gegeben, das die Potenziale auf den Bahnstrecken zwischen Neustadt (Dosse), Kyritz, Pritzwalk und Güstrow sowie zwischen Parchim, Malchow und Waren (Müritz) – also der RB 73 und der RB 74 – untersucht hat. Inhalt war die Frage nach der Verbesserung der Attraktivität und der Reaktivierung der Bahnverbindungen zwischen unseren beiden Ländern. Das Ergebnis ist positiv, da ein Nutzen-Kosten-Index von über 1 ermittelt wurde. Die Bahnanbindung hat eine große Bedeutung für die gesamte Region, wie bereits von den Vorrednern dargestellt wurde. Untersucht wurden in diesem Gutachten zwei Varianten: die Ertüchtigung der Strecke auf 160 km/h und die Ertüchtigung auf 80 km/h. Im Ergebnis sind beide Varianten positiv, wobei die Ertüchtigung auf 80 km/h wirtschaftlicher ist und eine bessere Erschließung der einzelnen kleineren Orte ermöglicht. Ich freue mich sehr über dieses Ergebnis. In der gemeinsamen Kabinettsitzung am Dienstag haben sich die Landesregierungen darauf verständigt, sich gemeinsam für den Erhalt und die Weiterentwicklung der Verbindungen einzusetzen – mit dem Ziel und unter der Voraussetzung, dass sich der Bund an den Reaktivierungskosten beteiligt. Die Länder Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern prüfen nun die weiteren Schritte zur Realisierung für die untersuchten Strecken. Hierfür sind zunächst die Finanzierung der notwendigen Planungsleistungen sowie der jeweiligen Landesanteile an der Baufinanzierung zu klären. Bestandteil der untersuchten Bahnstrecken sind auch die Leistungen der RB 73 und der RB 74. Der aktuelle Verkehrsvertrag Prignitz 6 umfasst die SPNV-Leistungen Neustadt (Dosse) – Kyritz–Pritzwalk der RB 73 und Pritzwalk West – Meyenburg der RB 74; er läuft Mitte Dezember 2025 aus. Der Folgevertrag Prignitz 7 soll von Mitte Dezember 2025 bis Dezember 2027 laufen – mit der Option auf Verlängerung um ein Jahr bis Ende 2028. Es werden die Verkehrsleistungen im bisherigen Umfang fortgeführt. Das Vergabeverfahren läuft seit dem 6. August. Bislang war vorgesehen – so wurde es am 3. September in der Ausschreibung veröffentlicht –, die RB 73 von Neustadt (Dosse) bis Kyritz Am Bürgerpark gemeinsam mit den Linien RE 6 und RB 55 in das Netz Nordwestbrandenburg zu integrieren. Im Zusammenhang mit den Ergebnissen des Gutachtens zur sogenannten Mecklenburgischen Südbahn und den damit verbundenen Potenzialen habe ich mich dazu entschlossen, die RB 73 aus der Ausschreibung Nordwestbrandenburg herauszulösen. Mit einer möglichen eigenständigen Vergabe der RB 73 und der RB 74 für die Zeit nach 2028 möchte ich uns alle Optionen offenhalten, wobei die Fortführung der Verkehre im gesamten bisherigen Umfang unterstellt wird. Beide Länder werden nun alles unternehmen, um die notwendigen Finanzierungen sowohl für die Ertüchtigung der Infrastruktur als auch – was genauso wichtig ist – für den Betrieb der Strecke zu sichern. Für einen GVFG-Antrag zur Bundesförderung der Baurealisierung müssen alle notwendigen Planrechtsbeschlüsse vorliegen, also bis zur Leistungsphase 4. Ein konkreter Termin für die Realisierung kann daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht genannt werden. Liebe Abgeordnete der CDU: Einen GVFG-Antrag bis Ende 2026 vorzulegen, ist sehr realitätsfern. Zeitlich bewegen wir uns bei gesicherten Finanzierungen laut Umsetzungsprognose in einem Korridor von acht bis zehn Jahren. (Lachen bei der CDU) Selbstverständlich werden wir die Voraussetzungen für die Förderwürdigkeit nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz beachten. Diese sind gesetzlich festgelegt. Deshalb ist es meines Erachtens überflüssig, sie mit einem Änderungsantrag der AfD noch einmal zu beschließen. Entsprechend der Umsetzung der Infrastrukturmaßnahme werden die Planungen für den dann auf der Strecke beabsichtigten SPNV rechtzeitig angepasst. Dafür besteht ein ausreichender Planungsvorlauf. – Vielen Dank. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD)
