Plenarprotokoll 8/13
21.05.2025 · 389 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: AfD (69)BSW (32)CDU (31)SPD (23)
Guten Morgen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf Sie herzlich bitten, Platz zu nehmen. Ich begrüße Sie und die Zuschauerinnen und Zuschauer außerhalb des Saales, die unsere Plenarsitzung mitverfolgen, herzlich zur 13. Sitzung des Landtages Brandenburg. Unter unseren Gästen sind bald auch Schülerinnen und Schüler, die ich noch gesondert begrüßen werde. Vor Eintritt in die Tagesordnung informiere ich Sie darüber, dass sich der Unterausschuss des Ausschusses für Haushaltskontrolle am 6. Mai 2025 konstituiert und Herrn Abgeordneten Andreas Noack zum Vorsitzenden sowie Herrn Abgeordneten Andreas Galau zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt hat. Ich darf Sie bitten, auf die Tagesordnung zu schauen. Gibt es von Ihrer Seite dazu Bemerkungen? – Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir über die Tagesordnung ab. Wer der Tagesordnung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit wurde die Tagesordnung einstimmig beschlossen. Ergänzend teile ich Ihnen mit, dass die Tagesordnungspunkte 1, 2, 4, 5, 6 und 15 in Gebärdensprache übersetzt werden. Für den heutigen Sitzungstag wurde die teilweise oder ganztägige Abwesenheit von Ministerin Dr. Schüle sowie der Damen und Herren Abgeordneten Galau, Hünich, Möller, Muxel, Skopec und Zimmermann angezeigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf. TOP 1: Aktuelle Stunde Thema: Sicherheit und Stabilität - Verfassungsschutz stärken Antrag auf Aktuelle Stunde der CDU-Fraktion Drucksache 8/996 in Verbindung damit: Ohne jeden Zweifel - Unabhängigkeit des Verfassungsschutzes wieder herstellen Antrag der CDU-Fraktion Drucksache 8/988 und 2025 5 Handlungskonzept „Tolerantes Brandenburg“ aufgeben - Extremismus wirksam bekämpfen! Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 8/993 Die Aussprache eröffnet der Abgeordnete Genilke von der Fraktion der CDU. Bitte schön.
Rainer Genilke CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich glaube – das möchte ich vorwegsagen –, die letzten zwei Wochen, die wir erleben mussten, waren für Brandenburg, waren der inneren Verfasstheit unseres Landes nicht zuträglich. Hinter uns liegen zwei Wochen, in denen der Verfassungsschutz und das Innenministerium in besonderer Presselage immer wieder Aufsehen erregten. Nach der Abberufung des Verfassungsschutzchefs hat schließlich auch die Innenministerin ihren Platz räumen müssen. Gestolpert ist die Innenministerin über die Haltung im Umgang mit der AfD. Sie warb dafür, die AfD politisch zu stellen, was grundsätzlich ein legitimer Gedanke ist, den wir auch teilen; denn ja, wir müssen politische Antworten finden auf Missstände in der Migrations-, Wirtschafts- und auch Sicherheitspolitik. Dort liegt der Nährboden, auf dem die AfD, in der Regel mit leeren Versprechungen und populistischen Phrasen, gedeiht, und das von Marktplatz zu Marktplatz. (Zurufe von der AfD) Aber der Irrtum der Ministerin lag in der Rolle, die sie sich selbst in diesem Kampf zuschrieb. Sie hat verkannt, dass es nicht ihre Aufgabe ist, das Frühwarnsystem der Demokratie, den Verfassungsschutz, zu beeinflussen. (Zuruf des Abgeordneten Dr. Berndt [AfD]) Der Verfassungsschutz ist nämlich kein politisches Werkzeug. Er ist der Brandmelder unserer Verfassungsordnung, nicht etwa ihr Feuerlöscher. Wer beginnt, am Brandmelder herumzuschrauben, gefährdet letztlich den Schutz der gesamten politischen Architektur. (Beifall CDU – Lena Kotré [AfD]: Ein schönes Bild!) Die frühere Innenministerin hat mit ihrem Handeln in zwei wesentlichen Punkten für Irritationen gesorgt, die Zweifel an der konsequenten Umsetzung ihres Amtseides aufkommen lassen: erstens die Entbindung des Verfassungsschutzchefs von seinen Dienstpflichten, nachdem dieser die AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft hatte, und zweitens die Rücknahme einer Dienstanweisung, die ihr Vorgänger, Michael Stübgen, erlassen hatte, eine Anweisung, die dem Verfassungsschutzchef ausdrücklich unabhängiges Handeln garantierte, auch entgegen der politischen Einschätzung der Hausleitung. 6 Landtag Beide Maßnahmen erweckten den Eindruck, als sollte das Frühwarnsystem in eine politische Richtung eingestellt werden. Damit wurde nicht nur das Ansehen der Behörde selbst beschädigt, sondern vor allem – und das wiegt mindestens genauso schwer – das Vertrauen der Bevölkerung in die Unabhängigkeit des Verfassungsschutzes. Ihre Einschätzung, man könne Extremisten politisch begegnen, ohne sie dabei als Extremisten zu identifizieren, erscheint zumindest fragwürdig. (Beifall CDU) Die Idee, die AfD politisch zu stellen, darf nicht dazu führen, dass der Verfassungsschutz an der Ausübung seiner Pflicht gehindert wird. Das ist nicht Aufgabe der Ministerin, und es darf nie Aufgabe der Politik werden. Die Kontrolle des Verfassungsschutzes ist klar geregelt. Nicht die Landesregierung, sondern das Parlament kontrolliert ihn, (Lachen bei der AfD) ergänzt durch die unabhängige Justiz. Auch Sie von der AfD – das machen Sie ja auch – können den Rechtsweg beschreiten, wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen. Das machen Sie auch, aber bisher ist mir kein Verfahren bekannt, in dem ein Gericht Ihre Einstufung als unrechtmäßig verworfen hätte. Wenn Abgeordnete, zum Beispiel Kollege Hohloch, davon überzeugt wären, dass ein Gericht ihnen bescheinigen würde, sie seien zu Unrecht als rechtsextremistisch eingestuft, würden sie den Rechtsweg einschlagen, der ihnen offensteht. Deshalb zeugt die Behauptung, die Sie ständig verbreiten, der Verfassungsschutz sei eine Art Stasi 2.0, von einem eklatanten Mangel an Geschichtswissen. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD) Die Stasi steht für Verhaftungen bei Nacht und Nebel, Kellerverhöre, Zersetzung, Genickschuss, das Abhören von Telefonaten, Wohnungsdurchsuchungen etc., übrigens am Ende immer von niemandem außer von der Stasi selbst überwacht und angewiesen. Nichts von dem hat mit dem Verfassungsschutz, einer Behörde ohne operative Befugnisse, zu tun. Nichts von dem hat mit dem Verfassungsschutz der Bundesrepublik Deutschland und im Übrigen auch des Landes Brandenburg zu tun. (Dennis Hohloch [AfD]: Das sind alles lupenreine Demokraten!) Meine sehr verehrten Damen und Herren, die zentrale Frage lautet nicht, ob die AfD rechtsextremistisch ist, sondern die Frage ist: Wie steht dieses Parlament zum Verfassungsschutz? Wie wollen wir ihn ausstatten? Wie unabhängig soll er arbeiten? Gerade Sie von der Koalition müssen sich diese Frage stellen. Das BSW steht ohnehin auf Kriegsfuß mit dem Verfassungsschutz. Im Wahlprogramm der Wagenknecht-Partei findet sich folgender Satz: „Um die Bürger vor Bespitzelung und Manipulation zu schützen, setzen wir uns für eine Begrenzung der Befugnisse des Verfassungsschutzes ein.“ Es will also nicht nur den Verfassungstreuecheck abschaffen, der unser Berufsbeamtentum vor der Unterwanderung durch Extremisten schützt, es will den gesamten Verfassungsschutz in seinen Rechten und Befugnissen beschneiden. Was für eine Erkenntnis! Ich komme später noch dazu. (Dr. Berndt [AfD]: Richtig! Das wollen wir!) Ich will Ihnen vom BSW einmal die aktuellen Zahlen der politisch motivierten Kriminalität ins Gedächtnis rufen. Allein im vergangenen Jahr: 46,5 % Zunahme bei der politisch motivierten Kriminalität – rechts –, 114 % Zunahme bei der politisch motivierten Kriminalität – links –, 40 % Zunahme bei der politisch motivierten Kriminalität – ausländische Ideologie – und fast 27 % Zunahme bei der politisch motivierten Kriminalität – religiöse Ideologie. Wollen Sie angesichts dieser Zahlen ernsthaft die Arbeit des Verfassungsschutzes behindern? Ich bezweifle, dass das der richtige Weg ist, die Probleme in diesem Land zu lösen. Und die SPD? Die hat sich von dem kleineren Koalitionspartner nicht nur die russlandhörige Friedensformel in den Koalitionsvertrag schreiben lassen, sondern auch die bereits erwähnte Abschaffung des Verfassungstreuechecks, die Sie im Koalitionsvertrag unter dem Begriff „Evaluierung“ verstecken. An dieser Stelle sei daran erinnert, dass die SPD den Verfassungstreuecheck in der vergangenen Legislaturperiode richtigerweise mitgetragen hat. Und warum auch nicht? Der Verfassungstreuecheck will lediglich erreichen, dass für Polizisten, Lehrer und Finanzbeamte das Gleiche gilt wie für Ordner im Fußballstadion oder die Security am Flughafen. Sie müssen mit beiden Füßen fest auf dem Fundament unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen. Während das BSW mit der Forderung, den Verfassungstreuecheck abzuschaffen und die Behörde zu entmachten, offen gegen den Verfassungsschutz arbeitet, fällt die SPD als Korrektiv offensichtlich zunehmend aus. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: „Korrektiv“ ist ein gutes Wort!) Immerhin hat man sich seitens der SPD mit der Entscheidung, René Wilke zum neuen Innenminister zu machen, in Sachen Ukraine deutlichst positioniert. Ich persönlich schätze Herrn Wilke für seine klare Verurteilung des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine und die deutliche Positionierung gegenüber Kriegstreiber Putin. Ich hoffe, dass sich seine Position auch innerhalb der Koalition durchsetzen wird. Sehr geehrte Damen und Herren, was braucht es, um den Verfassungsschutz zu stärken, damit er seine Arbeit im Sinne der inneren Sicherheit unseres Landes, aber auch im Sinne unserer Bürgerinnen und Bürger nachkommen kann? (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Sie meinen „im Sinne der CDU“!) Erstens braucht es ein grundlegendes Bekenntnis zu unserer freiheitlich-demokratischen Ordnung, unserer Grundordnung. – Damit haben Sie offensichtlich ein Problem, Herr Berndt. (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Zweitens steht außer Frage, dass die von der ehemaligen Innenministerin kassierte Dienstanweisung wieder in Kraft treten muss. Das ist die erste Aufgabe, die ihr Nachfolger angehen muss – und daran werden wir ihn auch in Zukunft erinnern. (Beifall CDU) Ich denke, nur so kann dauerhaft sichergestellt werden, dass der Verfassungsschutz politisch unabhängig arbeiten kann. Alles andere würde den Verfassungsschutz zusätzlich schwächen und die Geschichte der AfD, der Verfassungsschutz sei ein politisches Instrument, stärken. Wer Extremisten bekämpfen will, braucht einen unabhängigen Verfassungsschutz. Deshalb muss – drittens – die Dienstanweisung in kürzester Zeit wieder in Kraft treten – und das Ganze muss dann auch in den Rang eines Gesetzes erhoben werden. Nur so werden wir verhindern, dass politischer Opportunismus die Unabhängigkeit erneut behindern kann. Viertens. Letztlich muss die Landesregierung dafür Sorge tragen, dass die Stelle des Leiters der Abteilung 5, also des Leiters des Verfassungsschutzes, zukünftig nicht mehr mit einem politischen, sondern mit einem Laufbahnbeamten besetzt wird. Nur Eignung, Leistung und Befähigung dürfen darüber entscheiden, wer den Verfassungsschutz leitet. (Dennis Hohloch [AfD]: Dann war Müller ja eine volle Fehlbesetzung!) Dies hätte neben einem beamtenüblichen Einstellungsverfahren auch den Vorteil, den Chef des Verfassungsschutzes gegenüber seiner Hausleitung – egal, welcher Partei diese angehört – zu stärken und sicherzustellen, dass er nicht aufgrund politisch unliebsamer Entscheidungen entlassen werden kann. Damit würde nicht nur der Verfassungsschutz massiv gestärkt, sondern auch das Vertrauen der Bürger in dessen Arbeit. Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben jetzt die Möglichkeit, den entstandenen, durchaus vorhandenen Schaden zu begrenzen und dem Verfassungsschutz das zurückzugeben, was er verdient: Vertrauen, Unabhängigkeit und klare rechtliche Grundlagen. Deshalb haben wir Ihnen einen Antrag vorgelegt. Ich werbe dafür, diesem zuzustimmen. Stärken Sie den Verfassungsschutz – für Brandenburg, für seine Bürgerinnen und Bürger, letztlich für unsere Demokratie. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU)
Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat der Abgeordnete Lüttmann das Wort. Bitte sehr. (Beifall SPD und BSW)
Björn Lüttmann SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! So viel Aufmerksamkeit wie in den vergangenen Tagen hat der Brandenburger Verfassungsschutz wohl selten, so viele Vorschläge zu seinem Schutz und zu seiner Verbesserung wohl 2025 7 auch nicht. Und so viel Unruhe mit dem Blick auf den Verfassungsschutz hat es auch schon lange nicht mehr gegeben. Deshalb glaube ich, es ist Zeit für eine nüchterne Einordnung. Dabei erinnere ich mich noch ganz gut an andere Zeiten, als hier im Plenum intensiv über die Abschaffung von Teilen oder gar des gesamten Verfassungsschutzes diskutiert worden ist. (Dennis Hohloch [AfD]: Machen wir nachher!) Das ist noch gar nicht so lange her. Hintergrund war die Aufarbeitung der NSU-Morde in einem Untersuchungsausschuss des Landtages in der vorletzten Legislaturperiode, dem ich auch selbst angehören durfte. Damals stand eher der Vorwurf im Vordergrund, der Verfassungsschutz sei auf dem rechten Auge blind. (Zuruf der Abgeordneten Lena Kotré [AfD]) Es dürfe deshalb auf keinen Fall einen zu selbstständigen Verfassungsschutz geben. Vielmehr wurde eine stringente Kontrolle durch die Behördenleitung, aber auch durch das Parlament gefordert. Und in der Folge haben wir damals – gemeinsam mit unserem damaligen Koalitionspartner Die Linke – die Kontrolle des Verfassungsschutzes durch das Ministerium, aber vor allem durch das Parlament deutlich vorangebracht. Das V-Leute-Wesen wurde zum Beispiel klarer geregelt und eine Whistleblower-Regelung eingeführt. Zugleich war insbesondere uns als SPD-Fraktion klar, dass der Verfassungsschutz aufgrund gewachsener Herausforderungen personell gestärkt werden muss. Von 93 auf 130 Personen wurde der Verfassungsschutz 2019 aufgestockt, und heute sind dort rund 150 Personen tätig. Bei der Aufstockung waren wir uns damals eher mit der CDU als mit unserem damaligen Koalitionspartner, der Linken, einig. Insofern – das will ich gleich voranstellen – sind wir uns beim Thema Verfassungsschutz weiterhin mit der CDU einig, dass Brandenburg einen starken Verfassungsschutz als Frühwarnsystem der Demokratie braucht, wie es völlig richtig in dem Antrag heißt. Daran gibt es überhaupt keinen Zweifel. (Beifall SPD und CDU sowie vereinzelt BSW) Eine weitere Gemeinsamkeit zwischen der CDU- und der SPD-Fraktion vermute ich darin, dass an der politischen Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch keine Zweifel bestehen. Und das, was wir hier seit Jahren zu hören bekommen – und zu sehen und zu ertragen –, spricht ja auch für sich selbst. Darauf komme ich gleich noch einmal zurück. (Lena Kotré [AfD]: Oh, oh!) Sehr geehrte Damen und Herren der CDU, hier enden dann aber auch erst einmal die Gemeinsamkeiten mit Blick auf die heute vorgelegten Anträge. Denn ich bin nicht einer Meinung mit Ihnen – auch nicht mit Ihnen, Herr Genilke –, wenn Sie behaupten, dass die Entlassung des Leiters der Verfassungsschutzabteilung der Institution einen schweren Schaden zugefügt habe. Ich sehe es auch nicht als erwiesen an, dass hier ein – Zitat – fatales Signal gesetzt wurde oder – Zitat – der Eindruck parteipolitischer Einflussnahme entstanden ist. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Nein!) 8 Landtag Ich kann es nicht anders sagen: An der Stelle passen Sie sich leider zu sehr denjenigen an, die wir gemeinsam bekämpfen sollten. (Dennis Hohloch [AfD]: Bekämpfen! – Vereinzelt Lachen bei der AfD) Der Zeitpunkt der Entlassung des Abteilungsleiters Verfassungsschutz durch die vormalige Innenministerin und die diesbezügliche Kommunikation waren sicherlich schwierig. Dafür hat die Ministerin am Ende die Verantwortung übernommen und ist zurückgetreten. – Meine Damen und Herren, Dank ist ja eine seltene Kategorie in der Politik. Aber ich möchte das an dieser Stelle ändern. Mit großem Respekt bedanke ich mich bei Katrin Lange für ihre Verdienste um unser Land, als Amtsdirektorin, als Staatssekretärin und Ministerin. (Beifall SPD und BSW sowie vereinzelt CDU – Zuruf der Abgeordneten Lena Kotré [AfD]) Sehr geehrte Damen und Herren, eine größtmögliche Unabhängigkeit des Verfassungsschutzes ist für uns als SPD-Fraktion unerlässlich. Aber: Nach dem Verfassungsschutzgesetz ist das Ministerium des Innern die vorgesetzte Behörde. Im Übrigen gilt das sowohl für den Verfassungsschutz als Behörde, als Abteilung eines Ministeriums, als auch bei den eigenständigen Verfassungsschutzämtern. Dies ist also beim Stichwort Unabhängigkeit stets zu berücksichtigen. Das hat auch einen demokratischen Hintergrund: Eine Ministerin oder ein Minister ist zumindest indirekt durch politische Wahlen legitimiert. Die Kontrollfunktion der Exekutive ist also nicht per se falsch. Nein, sie kann auch aus politischer Sensibilität, wie zum Beispiel beim Nichteingriff in Wahlen, wie es auch Herr Stübgen praktizierte, oder aus Erwägungen der rechtlichen Sicherheit eines Verfahrens geboten sein. Wir sehen ja, dass die Einstufungsverfahren beklagt werden. Jede Entscheidung der Exekutive in diesem Bereich ist dadurch aber immer eine Gratwanderung zwischen politischer Steuerung und neutraler Informationssammlung. Das war und ist immer das Dilemma, und das lösen wir heute hier im Landtag auch nicht auf. Mein Zwischenfazit lautet deshalb: Ja zur Unabhängigkeit, aber Nein zur Eigenmächtigkeit. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Wie wir auch durch die Berichterstattung der letzten Tage wissen, ist das Verhältnis zwischen Ministeriumsleitung und Verfassungsschutz per Dienstanweisung geregelt. Darüber gab es ja viele Diskussionen. Es ist auch selbstverständlich, dass wir uns die entsprechenden Dienstanweisungen des Brandenburger Verfassungsschutzes – Herr Genilke hat es angesprochen – noch einmal anschauen müssen. Das kann, wie es die CDU fordert, eine Rückkehr zur Dienstanweisung von Michael Stübgen zur Folge haben. Diese sah eine größere Entscheidungsmöglichkeit des Verfassungsschutzes vor. Vielleicht ist aber auch eine grundlegende Überarbeitung der Dienstanweisung notwendig oder gar eine Anpassung des Verfassungsschutzgesetzes. Diesen möglichen Änderungen durch den neuen Innenminister wollen wir heute aber nicht vorgreifen – und das tue ich auch nicht. Was ich aber tue, ist, Ihnen zu sagen, dass auch ich mich auf die Zusammenarbeit mit René Wilke sehr freue. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir als SPD-Fraktion sehen uns durch die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem bestätigt und werden nun prüfen, welche ganz praktischen Konsequenzen daraus folgen müssen. (Andreas Galau [AfD]: Uh!) Mit der Einstufung als gesichert rechtsextremistisch verbinden sich ganz konkrete Möglichkeiten, zum Beispiel hinsichtlich stärkerer Beobachtung und Überwachung der Partei, größerer Veröffentlichungsmöglichkeiten und Warnungen der Öffentlichkeit, hinsichtlich des Ausschlusses von Kooperationen mit staatlichen Stellen und Verwaltungen, hinsichtlich des Ausschlusses der Partei vom Erhalt von Fördergeldern sowie Konsequenzen für die Mitarbeit im Staatsdienst. Jedes AfD-Mitglied wird dann noch einmal für sich entscheiden müssen, ob es dies mittragen kann. Wir möchten – gemeinsam mit unserem Koalitionspartner und dem neuen Innenminister René Wilke – die richtigen Konsequenzen aus diesen Einstufungen in Bund und Land ziehen – und das werden wir auch. Nicht zuletzt fordern wir eine schnelle Neubesetzung der Stelle des Leiters der Abteilung Verfassungsschutz. Ich bin mir sicher: Der neue Minister wird diese Besetzung so bald wie möglich vornehmen. (Zuruf des Abgeordneten Daniel Freiherr von Lützow [AfD]) Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Kampf gegen extremistische, demokratiegefährdende Strömungen, insbesondere den Rechtsextremismus, (Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) gehört seit 160 Jahren zur DNA der SPD und wird unvermindert fortgeführt. Für mich persönlich war die mutige Haltung der SPD 1933 sogar einer der wesentlichen Gründe, in diese Partei einzutreten. (Zuruf von der AfD) Deshalb ist klar, dass wir nach den Einstufungen der AfD als gesichert rechtsextremistisch auch prüfen sollten, ob ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD rechtssicher und mit Aussicht auf Erfolg geführt werden kann. (Lena Kotré [AfD]: Natürlich nicht!) Die Debatte, ob ein solches Verfahren durchgeführt werden soll, wird kontrovers geführt – überall, auch bei uns in der SPD. Die Befürworter einer Prüfung, zu denen ich mich zähle, sehen genug Anhaltspunkte dafür als gegeben an, dass die AfD nicht nur ein konservativeres Deutschland will, sondern die Abschaffung der liberalen Demokratie, wie sie im Grundgesetz beschrieben ist. (Dennis Hohloch [AfD]: Ihrer liberalen Demokratie!) Ob es ein Herr Berndt ist, der meint, allein und grundgesetzwidrig definieren zu können, wer deutsch ist, ob ein Herr Hohloch Kindern das Recht auf Bildung abspricht und sie pauschal als „Mohammeds“ und „Alis“ bezeichnet, die deutsche Kinder beklauen und drangsalieren, oder ob ein Herr Hohm davon fantasiert, dass das deutsche Volk als – Zitat – „ethnische und kulturelle Gemeinschaft nicht verhandelbar“ sei – die Gutachten von Bund und Land kommen unisono zu dem Ergebnis: Hier sind Rechtsextreme am Werk. (Beifall SPD) Es gibt aber auch die andere Sichtweise: Die Gegner eines Verbotsverfahrens sehen diese Bestrebungen nicht bzw. sehen einfach nicht genug Anhaltspunkte, die einen Erfolg des Verfahrens möglich erscheinen lassen. Und nicht erst seit den Anläufen zu einem Verbot der NPD wissen wir, wie hoch die Hürden für ein solches Verbot sind. Zudem wird befürchtet, dass ein nicht erfolgreiches Verbotsverfahren der AfD erst recht in die Hände spielt. Und das gilt es selbstverständlich unter allen Umständen zu vermeiden. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Doch das letzte Verbotsverfahren gegen die NPD zeigt vielleicht auch auf, welche alternativen Möglichkeiten der Begrenzung rechtsextremistischer Bestrebungen bestehen. Ich sage nur: Parteienfinanzierung. Wir als SPD sind durch die neuen Einstufungen von Bund und Land aufgefordert, ein Verbotsverfahren ernsthaft zu prüfen. Es wäre fahrlässig, das nicht zu tun. Lassen Sie mich an dieser Stelle noch eines klar betonen: Es geht hier nicht um ein Entweder-oder – also nicht: entweder inhaltliche Auseinandersetzung mit der AfD oder die Nutzung nachrichtendienstlicher Mittel. Es ist vielmehr völlig klar, dass wir auch das inhaltliche Stellen der AfD – eine Formulierung, die ich eigentlich kaum noch hören kann – besser hinbekommen müssen, (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) mit Haltung, mit Argumenten, mit Angeboten. Denn ganz offensichtlich spricht die AfD Themen an, die die Menschen bewegen. (Zuruf von der AfD: Aha!) Und viele dieser Menschen waren früher auch unsere Wählerinnen und Wähler. (Zuruf von der AfD: Aha! – Lena Kotré [AfD]: Ach, darum geht es Ihnen!) Deshalb dürfen wir sie zu Recht nicht aufgeben; wir müssen vielmehr überzeugend sein. (Beifall SPD und BSW) Meine sehr geehrten Damen und Herren, in Brandenburg hat es Tradition, dass der Verfassungsschutz nicht nur reagiert, sondern auch präventiv arbeitet. Ich erinnere mich noch sehr gut an meinen durchaus erstaunten Blick, als ich zum ersten Mal im Rahmen eines Schulpräventionstages das Verfassungsschutzmobil sah. (Dennis Hohloch [AfD]: Ja, die Schüler haben sich richtig gefreut!) 2025 9 Diesen Ansatz, insbesondere junge Menschen sehr früh für die Gefahren extremistischer Strukturen zu sensibilisieren, verfolgt seit vielen Jahren das Handlungskonzept „Tolerantes Brandenburg“. (Zuruf des Abgeordneten Daniel Freiherr von Lützow [AfD]) Dieser Ansatz war und ist richtig. Die Koalition aus SPD und BSW hat sich deshalb zu diesem Konzept bekannt. Ich weiß – und das gehört zu diesem Bekenntnis –: Wir wollen uns anschauen, welche Konzeptteile mehr und welche weniger Erfolg hatten. Deshalb muss man sich aber nicht, wie es die CDU letzte Woche im Hauptausschuss getan hat, beim Antrag der AfD auf Abschaffung des Toleranten Brandenburgs enthalten. Das hat mich ein bisschen enttäuscht. (Beifall SPD und BSW)
Ulrike Liedtke
Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Abgeordneter? – Ja. Bitte schön, Herr Dr. Kaufner. Jean-Pascal Hohm (AfD):* Herr Hohm, aber das ist auch okay. (Vereinzelt Heiterkeit)
Ulrike Liedtke
Entschuldigung, Herr Hohm. Jean-Pascal Hohm (AfD):* Herr Lüttmann, vielen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage. Sie haben mich in Ihrer Rede direkt zitiert. Ist Ihnen bekannt, dass das Bundesinnenministerium ausweislich seiner Internetseite den Erhalt und die Stärkung der ethnokulturellen Identität der Auslandsdeutschen in Osteuropa fördert? Würden Sie dementsprechend auch sagen, dass die Bundesregierung rechtsextrem ist, da Sie ja sagen, dass ich rechtsextrem bin, wenn ich sage, dass die ethnokulturelle Identität des deutschen Volkes nicht verhandelbar ist? – Danke. (Beifall AfD)
Ulrike Liedtke
Bitte schön.
Björn Lüttmann SPD
Ich kritisiere den Begriff, den Sie verwenden, um Deutschsein zu definieren. (Oh! bei der AfD – Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) 10 Landtag Das kritisiere ich. Alles Weitere, ob Sie rechtsextrem sind oder ob Ihre Partei letztlich als rechtsextrem eingestuft wird, ist nicht meine Entscheidung, sondern das obliegt den Verfassungsschutzämtern von Bund und Land. (Beifall SPD und CDU sowie vereinzelt BSW) Eines zeigen die wiederholten AfD-Anträge zur Streichung der Unterstützung für demokratiefördernde Institutionen aber deutlich: Die AfD hat Angst. (Lachen bei der AfD – Zuruf des Abgeordneten Andreas Galau [AfD]) Daher operiert sie mit Einschüchterungsversuchen in Antragsform. Sie hat Angst vor dem Verfassungsschutz, der ihre verfassungsfeindlichen Umtriebe durchleuchtet – wir haben es gerade gehört –, aber noch mehr Angst vor denen, die Haltung zeigen. (Lachen bei der AfD) Sie hat Angst vor den vielen Engagierten im Netzwerk Tolerantes Brandenburg, die unsere Demokratie leben und verteidigen. Die AfD fühlt sich also bedroht vom Landesfeuerwehrverband, vom Landesjugendring, (Zuruf von der AfD: Echt?!) vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club, vom Fußball-Landesverband, vom Frauenpolitischen Rat und von vielen weiteren Kooperationspartnern des Toleranten Brandenburgs. Warum greift die AfD diese Akteure an? – Weil sie weiß: Eine starke Zivilgesellschaft ist ihr größter Gegner. (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Denn hier steht sie vielen Menschen gegenüber – Menschen, die widersprechen und laut werden, wenn rechtsextremistische Parolen die Runde machen, (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) wenn die Grenzen des Sagbaren immer weiter verschoben und, ja, auch überschritten werden. Die Vorgehensweise der AfD ist seit eh und je durchsichtig: Sie will Engagement diffamieren, Aktive einschüchtern, Kritiker zum Schweigen bringen. – Ich nenne das Stammtischparolen mit Schikanen. (Beifall SPD sowie der Abgeordneten Dr. Jouleen Gruhn [BSW]) Doch eines muss klar sein: Wer Demokratinnen und Demokraten zur Zielscheibe macht, sägt an den Grundpfeilern der Demokratie und, ja, auch an unserer Verfassung. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen wir nicht zu. Den Brandenburgerinnen und Brandenburgern, die aktiv sind, in Vereinen, Bündnissen, Initiativen, und den Mut zum Widerstand haben, spreche ich meinen Dank aus. Das ist glücklicherweise immer noch die Mehrheit in unserem Land. Sie sind das Rückgrat der Demokratie. Für sie gehen wir in das kommunikative Gefecht, für sie und unsere Verfassung – auch in unruhigen Zeiten. (Beifall SPD) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie uns auch in Zukunft gemeinsam stark für ein demokratisches und tolerantes Brandenburg einstehen. Dazu brauchen wir einen starken Verfassungsschutz und eine starke Zivilgesellschaft, die Extremismus jeder Art zurückdrängt. (Dennis Hohloch [AfD]: Eine gut finanzierte Zivilgesellschaft!) Denn am Ende sind die Brandenburgerinnen und Brandenburger selbst der beste Verfassungsschutz. – Herzlichen Dank. (Beifall SPD und BSW)
Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Eine Kurzintervention wurde von Herrn Abgeordneten Dr. Redmann angemeldet. Bitte schön.
Jan Redmann CDU
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Lüttmann, Sie haben mit Blick auf unsere Vorschläge gerade den Satz gesagt: Unabhängigkeit ja, Eigenmächtigkeit nein. – Es betrübt mich ein bisschen, dass ich an der Stelle offenbar der SPD Brandenburg die Argumente von Erardo Rautenberg in Erinnerung rufen muss, die er seinerzeit in einer ganz ähnlich gelagerten Debatte ins Feld führte, als es nämlich darum ging, dass der Generalstaatsanwalt kein politischer Beamter mehr sein sollte, sondern, wie es jetzt in Brandenburg der Fall ist – Brandenburg war dabei Vorreiter –, ein Laufbahnbeamter. Die Argumente von Erardo Rautenberg seinerzeit sind aus meiner Sicht sehr gut übertragbar – auch auf unsere aktuelle Diskussion. Er führte aus, der Generalstaatsanwalt – und ich finde, das muss auch für den Leiter der Abteilung Verfassungsschutz in Brandenburg gelten – sei strikt an die Gesetze und die höchstrichterliche Rechtsprechung gebunden. (Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Wir wollen, dass das Landesamt für Verfassungsschutz auch dann tätig wird, wenn die politische Führung oder die vorherrschende Meinung in den Medien damit nicht übereinstimmt. Und wir wollen doch auch, dass der Leiter eines Landesamtes für Verfassungsschutz oder der Abteilung Verfassungsschutz nicht unter dem Druck steht, als politischer Beamter jederzeit ohne Angabe von Gründen, wie es hier gerade geschehen ist, entlassen werden zu können. Das Hauptargument, das Erardo Rautenberg seinerzeit in die Diskussion einbrachte, war, es solle schon „der böse Anschein der politischen Beeinflussbarkeit“ vermieden werden. Ich finde, meine Damen und Herren, mit Blick auf die aktuelle Debatte, die wir um die Einstufung der AfD, um die Berichte, die auf Bundes- und Landesebene vorgelegt wurden, haben, muss es uns als Demokraten doch darum gehen, den bösen Anschein der politischen Beeinflussbarkeit des Verfassungsschutzes aus der Welt zu schaffen, damit dessen Urteile und Stellungnahmen noch mehr Gewicht erhalten. – Vielen Dank. (Beifall CDU)
Ulrike Liedtke
Herr Abgeordneter Lüttmann, Sie möchten auf diese Kurzintervention reagieren. Bitte schön.
Björn Lüttmann SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Dr. Redmann, das ist natürlich die Debatte, die wir jetzt führen müssen, wenn es darum geht, wie der Verfassungsschutz künftig aufgestellt wird – ja. Ich habe auch gesagt: Wir werden darüber reden, und wir werden dem neuen Minister die Chance geben, anzukommen, sich das anzusehen und dann die richtigen Schlüsse daraus zu ziehen – ob es nun die Rückkehr zu jener Dienstanweisung ist oder etwas anderes. Ich habe all das gesagt. Ich habe aber auch ausgeführt – deswegen habe ich diesen Satz so formuliert, wie ich ihn gesagt habe: Unabhängigkeit ja, Eigenmächtigkeit nein –, dass wir eine Historie des Verfassungsschutzes haben. Ich habe Jahre meines Lebens und teilweise auch sehr viele lange Abende im NSU-Untersuchungsausschuss verbracht. Sie auch! (Dr. Jan Redmann [CDU]: Ja!) Wir haben sie dort gemeinsam verbracht. Stimmt. Damals war die Diskussion doch eine ganz andere, man sagte nämlich: Wir müssen genau prüfen – das gilt auch für die Behördenleitung, das habe ich gesagt, aber das gilt vor allem für das Parlament –: Was macht der Verfassungsschutz? – Das heißt, und auch diese Gratwanderung habe ich beschrieben, es muss immer auch einen politischen Blick darauf geben, was aber nicht bedeuten darf, dass man hier im Sinne von Steuerung eingreift oder dass man Fakten wegwischt oder die Unabhängigkeit angreift, sondern das soll bedeuten, dass man zum Beispiel über eine gewisse Sensibilität verfügt – ich habe es beschrieben. Auch Herr Stübgen – zumindest war das in der Presse zu lesen – hat nicht im Vorfeld der Landtagswahl das Gutachten veröffentlicht, mit dem eine höhere Einstufung der AfD möglich gewesen wäre. Das war, glaube ich, keine politische Einflussnahme seinerseits, sondern lediglich die Steuerung eines politischen Prozesses. Das muss eben möglich sein, aber es geht nicht darum, auf den Fakt an und für sich, ob es diese Einstufung gibt oder nicht, einzuwirken, und dieser Balanceakt, diese Gratwanderung muss uns gemeinsam gelingen. – Vielen Dank. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW)
Ulrike Liedtke
Danke schön. – Gestatten Sie mir bitte, dass ich zwischenzeitlich zwei Schülergruppen begrüße: Schülerinnen und Schüler des Kinder- und Jugendbeirates Teltow auf Einladung des Abgeordneten Sebastian Rüter und Schülerinnen und Schüler der Marie-und-Hermann-Schmidt-Schule in Königs Wusterhausen. Seien Sie uns herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall) Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Berndt für die AfD-Fraktion. (Beifall AfD) 2025 11
Hans-Christoph Berndt AfD
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Genilke, ich fange mit dem Vorspann zu Ihrer Rede an. Nicht in den letzten zwei Wochen ist so viel Schaden im Hinblick auf die innere Sicherheit in Brandenburg entstanden, seit über zehn Jahren ist großer Schaden im Hinblick darauf entstanden – seit der Grenzöffnung durch Ihre Bundeskanzlerin Angela Merkel ist immenser Schaden entstanden. (Beifall AfD – Zuruf) Ansonsten, sehr geehrte Damen und Herren, bin ich Ihnen für diese Aktuelle Stunde außerordentlich dankbar. Denn sie führt den Zuschauern unmissverständlich vor Augen, wie politisch hilflos und wie demokratiefern die CDU, aber auch die SPD ist – vielen Dank für Ihre Rede, Herr Lüttmann. „Sicherheit und Stabilität – Verfassungsschutz stärken“, so benennen Sie den Antrag zu einer Aktuellen Stunde, in der das Wort Demokratie nicht vorkommt und der Geist der Demokratie vollends fehlt. Kein Wunder – wer sich vom Volk verabschiedet, wie Sie von der CDU und Sie von der SPD, der verabschiedet sich eben auch von der Demokratie. „Wir sind das Volk“ war die Losung des Herbstes 1989. (Zuruf des Abgeordneten Sebastian Rüter [SPD]) Heute würde man dafür vom Verfassungsschutz als rechtsextremistische Bestrebung unter Beobachtung gestellt werden. „Verfassungsschutz stärken“ bedeutet für die CDU also nicht mehr Sicherheit für Deutschland und seine Bürger. „Verfassungsschutz stärken“ bedeutet für die CDU mehr Kampf gegen den politischen Gegner, mit den Mitteln „Parteiverbot, Repression, Überwachung und Ausgrenzung“. Letzteres sind die Worte von Katrin Lange – der Frau, die von den Linksradikalen in der SPD mit Schützenhilfe der CDU aus dem Amt gemobbt wurde. Offensichtlich ist die CDU auch noch stolz darauf. Der Kampf gegen den Gegner – den politischen Gegner – mit den Mitteln den Parteiverbots, der Repression, der Überwachung und der Ausgrenzung: Das ist der eigentliche Grund für Ihre große Liebe zum Verfassungsschutz. Wenn Sie bei der Entlassung von Herrn Müller beklagen, dass „der Eindruck parteipolitisch motivierter Einflussnahme“ entstehen könnte, sehr geehrte Damen und Herren von der CDU, weiß ich nicht, ob Sie sich selbst auf den Arm nehmen oder uns verhöhnen wollen. „Parteipolitisch motivierte Einflussnahme“ beklagt ausgerechnet die Partei, die Hans-Georg Maaßen durch Thomas Haldenwang ersetzt hat (Beifall AfD) und deren Innenminister, Michael Stübgen, Frank Nürnberger aus dem Amt scheuchte, (Dennis Hohloch [AfD]: Richtig!) 12 Landtag damit Jörg Müller den Verfassungsschutz zum Instrument des Kampfes gegen die AfD und ihr Vorfeld machen kann. (Beifall AfD) Die Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz ist eine pure parteipolitische Einflussnahme und nichts weiter. Die AfD ist nicht „durch und durch rechtsextremistisch“, Herr Redmann, wie Sie böswillig und wider besseres Wissen behaupten. (Lachen des Abgeordneten Jörg Vogelsänger [SPD]) Die AfD ist durch und durch demokratisch! (Lachen des Abgeordneten Danny Eichelbaum [CDU]) Extrem sind nur Sie, Herr Redmann! Extrem sind Sie mit Ihrer Unaufrichtigkeit und Unanständigkeit. (Beifall AfD)
Ulrike Liedtke
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Hans-Christoph Berndt AfD
Natürlich, ja!
Ulrike Liedtke
Bitte, Herr Abgeordneter Bretz.
Steeven Bretz CDU
Vielen Dank, Herr Kollege Berndt, dass Sie die Frage zulassen. Ich würde Ihnen gern einige Zitate von Kollegen Ihrer Partei vorlesen …
Hans-Christoph Berndt AfD
Frau Präsidentin, das ist keine Frage, und das lasse ich nicht zu! (Zurufe von CDU und SPD)
Steeven Bretz CDU
… und Sie vor dem Hintergrund dieser Zitate …
Hans-Christoph Berndt AfD
Stellen Sie eine Frage, Herr Bretz, und halten Sie kein Koreferat! (Zurufe von CDU und SPD)
Ulrike Liedtke
Herr Abgeordneter Dr. Berndt, ich will versuchen, Ordnung hineinzubringen. Wenn sich an das Zitat eine Frage anschließt, ist das durchaus gerechtfertigt. – Herr Abgeordneter Bretz, bitte.
Steeven Bretz CDU
Herr Dr. Berndt, ich würde jetzt gern die Zitate verlesen und Sie dann fragen …
Hans-Christoph Berndt AfD
Wie viele Zitate sind’s denn, Herr Bretz?
Steeven Bretz CDU
Ich glaube, sie sind abzählbar.
Hans-Christoph Berndt AfD
Wie viele?
Steeven Bretz CDU
Das erste Zitat, das ich vorlese …
Ulrike Liedtke
Nochmals, Herr Abgeordneter Dr. Berndt, Sie leiten nicht die Sitzung.
Steeven Bretz CDU
Das, was ich Ihnen gern vorlese, lautet – erstes Zitat: „Wer Homosexualität offen auslebt, dem droht dafür eine Gefängnisstrafe. … Das sollten wir in Deutschland auch machen!“ Andreas Gehlmann, AfD. (Zurufe von der AfD) Zweites Zitat: „Wir sollten eine SA gründen und aufräumen!“ (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD] – Weitere Zurufe von der AfD) Drittes Zitat: „Wer versucht, die AfD zu richten, den richtet die AfD!“ (Zurufe von der AfD) Viertes Zitat: „Das große Problem ist, dass man Hitler als absolut böse darstellt.“ (Zurufe von der AfD) Meine Frage vor dem Hintergrund dieser Zitate: Herr Dr. Berndt, finden Sie nicht auch, dass es, wenn Leute in einer Partei solche Aussagen tätigen, wie ich sie gerade verlesen habe, keine weiteren Beweise dafür braucht, (Zuruf des Abgeordneten Volker Nothing [AfD] – Weitere Zurufe von der AfD) dass diese Zitate Ausdruck extremistischen Gedankenguts sind, und dass es deshalb auch zu einer entsprechenden demokratischen Folge kommen muss? Darauf hätte ich gern eine Antwort, danke schön. (Beifall CDU und SPD – Zurufe von der AfD)
Ulrike Liedtke
Bitte schön.
Hans-Christoph Berndt AfD
Herr Bretz, ich finde, dass Sie hier überraschend primitiv vortragen und dem Ernst der Situation nicht gerecht werden. (Beifall AfD – Zuruf des Abgeordneten Andreas Noack [SPD]) Sie nennen hier vier Zitate. Einen, den Sie nennen, kenne ich nicht, und bei den anderen nennen Sie die Quellen und den Zusammenhang nicht. Daraus wollen Sie ableiten, dass eine Partei mit über 50 000 Mitgliedern verfassungswidrig ist. (Beifall AfD) Das ist selbst unter dem Niveau der CDU, Herr Bretz. Das ist unter aller Kanone! (Beifall AfD) Also noch einmal: Anstand durch Haltung zu ersetzen …
Ulrike Liedtke
Ich möchte es nicht zu einem Dialog werden lassen, aber möglicherweise möchte Herr Bretz noch etwas nachfragen.
Hans-Christoph Berndt AfD
Nein, Herr Bretz, ich finde … 2025 13
Ulrike Liedtke
Nein, Entschuldigung, Herr Dr. Berndt, das muss immer noch ich entscheiden. – Bitte schön, Herr Bretz. (Zurufe von der AfD)
Hans-Christoph Berndt AfD
Nee, Entschuldigung, also ich lasse die Frage nicht zu, Frau Präsidentin! (Zurufe von der AfD) Ich meine, das spricht ja auch für sich, dass da jemand mit vorbereiteten …
Ulrike Liedtke
Herr Bretz hat auf sein Wort verzichtet; Sie haben das Wort.
Hans-Christoph Berndt AfD
Ganz herzlichen Dank! (Lachen der Abgeordneten Lena Kotré [AfD] – Zurufe von der AfD) Es spricht auch für sich, dass da jemand mit vorbereiteten Zitaten aus dem Handy kommt und so tut, als wäre das eine Zwischenfrage. (Zuruf des Abgeordneten Erik Stohn [SPD] – Gegenrufe von der AfD) Das ist ein offensichtlicher Missbrauch des Instruments der Zwischenfrage. (Zurufe) So, wie Sie den Verfassungsschutz missbrauchen, missbrauchen Sie eben auch die Zwischenfrage. (Beifall AfD) Dass Sie Anstand durch Haltung ersetzen und das Argument durch Druck ersetzen – das ist ein Merkmal dieser Parteien, der CDU und der SPD. Sie regieren hier seit Jahrzehnten und sind ganz offensichtlich heillos damit überfordert, auf die AfD eine politische Antwort zu finden. Damit bin ich dann auch schon bei der SPD, die seit dem Wegmobben von Katrin Lange alle politischen Ambitionen in diesem Land aufgegeben hat. Die SPD ist keine Brandenburg-Partei – sie ist eine Brandmauer-Partei! (Beifall AfD) 14 Landtag Der Rücktritt von Katrin Lange ist Ausdruck politischer Schwäche dieser Partei und hat nebenbei auch noch den Ministerpräsidenten desavouiert. Die Betonköpfe in Ihrer Partei haben sich in Konspiration mit dem VS in den Medien und außerhalb der Medien und mit Unterstützung der CDU in einem innerparteilichen Machtkampf gegen die Sozialdemokraten durchgesetzt. Jetzt befindet sich Herr Woidke in der Gefangenschaft seiner linksradikalen Genossen, die damit der treppab stolpernden Partei noch einmal einen kräftigen Stoß versetzt haben. (Beifall AfD) Parteitaktisch, meine sehr geehrten Damen und Herren, kann uns das recht sein: Ein Wahlkampf gegen Manja Schüle lässt sich weitaus leichter führen als ein Wahlkampf gegen Katrin Lange. (Lachen des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Aber bei der Demokratie im Land haben Sie großen Schaden angerichtet, denn der Verfassungsschutz schadet der politischen Kultur und damit eben auch der politischen Stabilität im Land. Wie sehr er schadet, zeigt die böswillige Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz und den Brandenburger Verfassungsschutz samt dem ihr zugrunde liegenden Machwerk. Angriffspunkt Nummer eins gegen die AfD – und jetzt komme ich einmal mit Zitaten, Herr Redmann und Herr Bretz – ist der ethnisch-kulturelle Volksbegriff – wie es Herr Lüttmann eben auch hier vorgetragen hat. „Ethnisch-kultureller Volksbegriff“ bedeutet das Verständnis vom Volk als einer Gruppe mit gemeinsamer Herkunft, gemeinsamer Geschichte und gemeinsamer Kultur. Niemand – innerhalb der AfD und außerhalb der AfD – muss sich für einen solchen Volksbegriff rechtfertigen! Er entspricht ganz einfach der Lebenserfahrung. (Beifall AfD) Dazu eine Beobachtung, die für viele andere steht: „Skaterpark Berlin. Die Kids feiern die AfD hart ab. Hab gefragt, wieso. ‚Ich bin einer von 5 Deutschen in der Klasse. Rest Araber und Türken.‘ Denen braucht man den ethnischen Volksbegriff nicht erklären. Sie erleben ihn jeden Tag.“ (Dennis Hohloch [AfD]: Richtig!) So der Journalist Vadim Derksen auf X am 10. Mai 2025. Sehr geehrte Damen und Herren, wenn in der Präambel zum Grundgesetz vom „Deutschen Volk“ gesprochen wird, liegt dem ebenso ein ethnisch-kultureller Volksbegriff zugrunde wie bei der Wahl zum Beirat der Stiftung für das sorbische Volk – dem Tagesordnungspunkt 4 der morgigen Sitzung dieses Landtages. (Beifall AfD) Bertolt Brechts Kinderhymne mit den Zeilen „Und nicht über und nicht unter Andern Völkern wolln wir sein“ ist eine Hymne auf den Ethnopluralismus. Nicht diejenigen sind Extremisten, (Zuruf des Abgeordneten Erik Stohn [SPD]) die diesen ethnisch-kulturellen Volksbegriff vertreten, sondern diejenigen, die ihn kriminalisieren! Der Verfassungsschutz will von uns, dass wir vor der Wirklichkeit die Augen verschließen. Der Verfassungsschutz will uns in eine multiethnische und multikulturelle Welt treiben, die ein Albtraum ist! Das ist ein „Fall für die Psychiatrie“ sehr geehrte Damen und Herren, wie der Sozialdemokrat Mathias Brodkorb sagt. (Beifall AfD)
Ulrike Liedtke
Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Abgeordneter?
Hans-Christoph Berndt AfD
Ja.
Ulrike Liedtke
Bitte, Herr Dr. Redmann.
Jan Redmann CDU
Herr Berndt, was Sie da machen, ist ein ziemlich billiger Taschenspielertrick. (Zurufe der Abgeordneten Andreas Galau und Dennis Hohloch [AfD]) Niemand bestreitet, dass wir Deutschen ethnisch-kulturelle Wurzeln haben. (Zuruf von der AfD: Ach so! – Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Das ist doch völlig unstreitig. Aber die Deutschen auf jene zu reduzieren, die diese ethnisch-kulturellen Wurzeln haben – das ist doch das Problem! (Andreas Galau [AfD]: Wer tut denn das?!) Wenn Sie das Grundgesetz zitieren, sehen Sie, wer Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist: Das sind jene, die ethnisch-kulturelle Wurzeln haben, und das sind genauso jene, die diese Wurzeln nicht haben und eingebürgert wurden! Sie argumentieren nicht grundgesetzkonform, weil Sie die Deutschen auf einen Teil der Deutschen reduzieren wollen. Das ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar! (Beifall CDU, SPD und BSW)
Ulrike Liedtke
Ich konnte jetzt keine Frage erkennen. – Herr Dr. Berndt, bitte.
Hans-Christoph Berndt AfD
Ja, ich konnte auch keine Frage erkennen, aber ich konnte eins erkennen: Ich konnte das Muster des Verfassungsschutzes erkennen, (Beifall AfD) der mit irgendwelchen Unterstellungen arbeitet. Herr Redmann hat hier irgendetwas behauptet, was überhaupt keinen Bezug zu dem hatte, was ich gesagt habe. Er hat nur eins eingestanden, nämlich dass es ein deutsches Volk als ethno-kulturelle Gemeinschaft gibt. Damit gehören Sie in den nächsten Verfassungsschutzbericht. Ich finde, es ist großartig, dass Sie das hier gesagt (Beifall AfD) und dass Sie hier wenigstens aufgepasst haben. Etwas anderes sagen wir auch nicht. Ihre Unterstellung besteht ja darin, dass Sie aus der Existenz eines ethnisch-kulturellen deutschen Volkes schlussfolgern würden, dass Migranten, die hier eingebürgert sind, andere Rechte hätten. Aber das hat die AfD nie gesagt, das hat niemand von uns gesagt, das ist eine böswillige Unterstellung des Verfassungsschutzes. (Dr. Jan Redmann [CDU]: Sie unterscheiden doch Gruppen! Sie machen doch eine Unterscheidung!) Sie wird deswegen gemacht, weil Sie keine Argumente gegen die richtige Politik der AfD haben. Darum arbeiten Sie mit Unterstellungen, wie in dieser sogenannten Zwischenfrage, die keine war, Herr Redmann. (Beifall AfD)
Ulrike Liedtke
Herr Abgeordneter, ich muss Sie noch einmal fragen, ob Sie eine Zwischenfrage zulassen.
Hans-Christoph Berndt AfD
Ja.
Ulrike Liedtke
Herr Abgeordneter Hohloch, bitte. 2025 15
Dennis Hohloch AfD
Vielen Dank, Frau Präsidentin, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. (Heiterkeit AfD) – War schon richtig. – Sehr geehrter Herr Dr. Berndt, würden Sie mir zustimmen, dass gerade in Großstädten wie Berlin, Stuttgart, Offenbach die ausgeprägte Existenz von Parallelgesellschaften, von Klassen mit fünf Deutschen und dem Rest Arabern und anderen Minderheiten oder Gruppen, wie Sie gerade beschrieben haben, dafür spricht, dass es ein ethno-kulturelles Verständnis von Volk gibt, weil sich eben oftmals genau diese Gruppen nicht als Deutsche bezeichnen und Deutsche fühlen? Ich will ein zweites Beispiel geben: Erinnern Sie sich alle an die Großdemonstration in Hamburg, wo das Kalifat ausgerufen wurde. Diese Personen, die dort aufgelaufen sind, haben ja in Masse sicherlich den deutschen Pass, haben sich selbst aber sicherlich nicht als Deutsche identifiziert, lehnen die freiheitlichdemokratische Grundordnung in diesem Staat und das Deutschsein ab. Ist das nicht ein Beleg dafür, dass ein ethno-kultureller Volksbegriff weltweit anerkannt ist?
Hans-Christoph Berndt AfD
Absolut, das ist so. Wir könnten ja noch weitere Beispiele anführen. Denken Sie nur an die Versammlung von Türken, die sich, wenn Recep Erdoğan nach Deutschland kommt, als Türken fühlen, denken Sie an das Auftreten von Zuschauern in Fußballstadien, die die türkische Fahne schwenken, auch wenn sie deutsche Staatsbürger sind. Natürlich fühlen die sich ethnisch als Türken. Und im Grunde jedes Volk und jedes Land der Welt verwendet diesen ethnisch-kulturellen Volksbegriff, weil er der Wirklichkeit entspricht. Und nur der Irrsinn dieses Verfassungsschutzes will unterstellen, dass das kriminell sei. (Dr. Jan Redmann [AfD]: Was für ein Quatsch! Das ist unterstes Niveau heute!) Fragen Sie die Araber in Deutschland, fragen Sie die Türken in Deutschland, ob die sich als Deutsche oder als arabische oder türkische Menschen empfinden. Die Antwort ist völlig klar. Und wir sehen doch die Wirklichkeit, dass diese Parallelgesellschaften entstehen, die sich eben nicht ins deutsche Leben integrieren wollen, sondern sich bewusst abgrenzen. Das leugnen Sie, und indem Sie das leugnen und eine Politik betreiben, die die Verteidigung unseres Eigenen kriminalisiert, richten Sie die Hölle an. Sie sorgen dafür, dass die deutschen Kinder in den Schulen gemobbt werden, dass sich deutsche Kinder und deutsche Mädchen dem Islam unterwerfen, dass sie konvertieren aus Angst, gemobbt und geschlagen zu werden. Das sind die Früchte Ihrer Politik! Sie verderben unser Land, Sie richten unser Land zugrunde! (Beifall AfD) Darum und um nichts anderes geht die Auseinandersetzung. Und weil Sie diese zerstörerische Politik fortsetzen wollen, kriminalisieren Sie den ethnisch-kulturellen Volksbegriff, dessen 16 Landtag Richtigkeit Sie eben selbst einräumen mussten. Das ist die Politik dieses Verfassungsschutzes. Und darum ist es die logische Konsequenz, wie Mathias Brodkorb zu sagen: Dieser Verfassungsschutz schadet der Demokratie; er muss abgeschafft werden. (Beifall AfD) Übrigens auch bei Vorwurf Nr. 2 – um weiterzugehen –, die AfD gefährde die freiheitlich-demokratische Grundordnung – siehe Herr Lüttmann –, ist das Gegenteil richtig. Die AfD belebt die Demokratie in Deutschland, die AfD füllt eine Repräsentationslücke. Die AfD animiert die Wahlkämpfe und die Parlamente. Wie langweilig, wie sterbenslangweilig wäre es in diesem Landtag ohne die AfD. (Beifall AfD – Oh! bei der SPD) Auf der Gegenseite haben wir dann die selbst ernannten demokratischen Parteien, die den Geist demokratischer Regeln verletzen, indem sie etwa der AfD die ihr zustehenden Ausschussvorsitze verweigern. Und auf der Gegenseite haben wir den sogenannten Verfassungsschutz, der Kritik an Politikern, Kritik an Coronamaßnahmen oder Aufrufe zur Hilfe für die Opfer der Ahrtalflut als Delegitimierung des Staates denunziert. (Sebastian Rüter [SPD]: Wenn das so wäre, wären Sie nicht hier!) Ein solcher Verfassungsschutz ist eine Gefahr für die Demokratie. (Beifall AfD)
Ulrike Liedtke
Herr Abgeordneter, ich muss Sie nochmals fragen, ob Sie eine Zwischenfrage zulassen.
Hans-Christoph Berndt AfD
Ja.
Ulrike Liedtke
Bitte, Frau Abgeordnete Hildebrandt. Elske Hildebrandt (SPD):* Danke, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Sie unterscheiden also einerseits die „richtigen“ Deutschen als Abstammungsgemeinschaft von den Deutschen mit Migrationshintergrund als Passdeutsche, ja? Und meine Frage: Halten Sie das, also diese Trennung zwischen Deutschen erster und zweiter Klasse, für grundgesetzkonform? Das ist, glaube ich, auch der Punkt, den auch Herr Redmann von Ihnen wissen wollte. (Andreas Galau [AfD]: Haben Sie es immer noch nicht verstanden?! Meine Güte!)
Ulrike Liedtke
Bitte schön.
Hans-Christoph Berndt AfD
Frau Hildebrandt, Sie haben da eben in Ihre Frage eine Lüge untergebracht, und das wahrscheinlich auch mit voller Absicht. Natürlich unterscheide ich zwischen ethnisch-kulturellen Deutschen und Deutschen, die die deutsche Staatsbürgerschaft, aber andere nationale Wurzeln haben. Ich unterscheide das. Ich habe aber nicht gesagt, dass das Bürger erster und zweiter Klasse seien. Das haben Sie gesagt. Das ist die übliche Diffamierung von SPD und CDU. (Beifall AfD) Sie haben Probleme mit der Wahrheit, und deswegen greifen Sie zu derart böswilligen Lügen. (Beifall AfD – Ludwig Scheetz [SPD]: Sie sind ja völlig fremd!) Ich will noch einmal festhalten, wenn es um die Frage der Demokratie geht: Nicht die AfD ist eine Gefahr für die Demokratie, (Ludwig Scheetz [SPD]: Doch!) sondern ein Verfassungsschutz, der seine böswilligen Pamphlete, die er Gutachten nennt, geheim hält, der AfD vorwirft, rechtsextremistisch zu sein, ihr aber keine Einsicht in diese Dokumente gibt – siehe Vermerk zur Höherstufung der AfD in Brandenburg –, es aber seinen Kumpels in den Medien durchsticht, damit die Stimmung machen können. Das ist die Arbeit des Verfassungsschutzes, und deswegen muss dieser Verfassungsschutz weg. (Beifall AfD) Jörg Müller schrieb nach der Einstufung der Bundes-AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung auf der Grundlage des inzwischen bekannt gewordenen unsäglichen Pamphlets an die Brandenburger Innenministerin – Zitat –, nun laufe es rund. Das war die Reaktion von Jörg Müller auf die Hochstufung der Bundes-AfD aufgrund dieses unsäglichen sogenannten Gutachtens. Spätestens da, sehr geehrte Damen und Herren, war es überfällig, ihn aus dem Amt wegzuschicken und in den Ruhestand zu versetzen. (Beifall AfD) Denn, sehr geehrte Damen und Herren, das Wirken des Verfassungsschutzes – gerade hier des Brandenburger Verfassungsschutzes – verstößt ganz offenkundig gegen Art. 55 der Brandenburger Landesverfassung. Die sichert nämlich der Opposition Chancengleichheit zu. Verfassungsfeindlich ist nicht die von der AfD geäußerte Kritik an den Missständen im Land, sondern ein Verfassungsschutz, der sich als Sprach- und Gesinnungspolizei aufspielt. Letzter Punkt – Vorwurf Nr. 3 – besagt, die AfD verletze durch ihren ethnischen Volksbegriff und durch die Kritik an Migranten die Menschenwürde – das war ungefähr das, was Frau Hildebrandt hier andeuten wollte. Auch dieser Vorwurf wird uns gegenüber ja immer wieder im Landtag gemacht – gerade eben, auch mir persönlich gegenüber –, aber, sehr geehrte Damen und Herren, er wird auch durch beständige Wiederholung nicht richtig. Ethnopluralismus – ich sage es noch einmal, damit es alle mitschreiben können: Ethnopluralismus – diskriminiert niemanden. Unterscheiden ist nicht bewerten, und dass sich die AfD dagegen wehrt, jeden nach Deutschland zu lassen und die deutsche Staatsbürgerschaft an Menschen zu vergeben, die unsere Kultur und Lebensweise ablehnen, setzt niemanden herab, sondern das ist Ausdruck unserer Verantwortung – ich sage: unserer Verantwortung, weil es auch Ihre Verantwortung ist. (Beifall AfD) Denn wir Abgeordnete wurden nicht als Retter der Welt gewählt, sondern – Art. 55 Brandenburger Landesverfassung – als Vertretung des Volkes. Und so prächtig, sehr geehrte Damen und Herren, sind die Zustände in Deutschland ja nun wirklich nicht, dass es Ausdruck der Menschenwürde wäre, Staatsbürger dieser BRD zu sein. Milliarden an Ausländern haben nicht weniger Menschenwürde als Millionen an Inländern. Allerdings finde ich, dass es zur Würde eines Inländers und zur Würde eines Deutschen gehört oder gehören müsste, sein Land, seine Vorfahren und seine Nachkommen zu achten und zu bewahren. (Beifall AfD) Noch eins, sehr geehrte Damen und Herren – abschließend –: Auch AfD-Mitglieder und -Sympathisanten haben eine Menschenwürde. Wer ihre Bespitzelung, ihre Ausgrenzung und Diffamierung veranlasst oder auch nur billigt, soll uns nicht mehr mit Menschenwürde kommen. Der Verfassungsschutz, sehr geehrte Damen und Herren, vergiftet unser Land. Ich sage Ihnen: Schaffen wir ihn ab. Sie – SPD und CDU – haben keine Angst vor unserer angeblichen Verfassungsfeindlichkeit. (Erik Stohn [SPD]: Doch!) Sie wissen, dass der Verfassungsschutz nichts Substanzielles gegen die AfD vorbringen kann – Sie wissen das ganz genau –; Sie haben Angst vor Machtverlust. (Beifall AfD) Die Intrige gegen Katrin Lange und diese Aktuelle Stunde führen jedermann vor Augen, dass aus den Volksparteien SPD und CDU Anti-Volksparteien geworden sind, und deswegen gehört die Zukunft der AfD. – Vielen Dank. (Beifall AfD)
Ulrike Liedtke
Danke schön. – Für die Fraktion BSW hat Herr Abgeordneter Lüders das Wort. Bitte sehr. (Beifall BSW) 2025 17
Niels-Olaf Lüders BSW
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich weiß nicht, ob es eine kluge Entscheidung war, die so wichtige Debatte, die hier zum Verfassungsschutz geführt werden soll, durch Nachfragen in eine Debatte darüber abdriften zu lassen, ob die AfD nun gesichert rechtsextrem ist oder nicht. (Beifall BSW) Ich werde in meinem Redebeitrag versuchen, wieder zum Thema zurückzufinden, dabei aber auch die Ereignisse der letzten Tage in den Fokus nehmen. Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, Sie haben den Brandenburgerinnen und Brandenburgern mit Ihrem haarspalterischen und parteipolitischen Geplänkel der vergangenen Tage rund um die Ereignisse im Innenministerium einen ziemlichen Bärendienst erwiesen. Ihre heutige Aktuelle Stunde und die dazu gestellten Anträge reihen sich da nahtlos ein. Man muss wohl konstatieren: Die CDU in Brandenburg ist auf Identitätssuche und schlingert politisch umher – wie gerade übrigens auch Ihr Kollege Jens Spahn. Sie dreschen nach jahrelanger eigener innenpolitischer Regierungsverantwortung nun als Opposition drauflos, vergessen dabei aber offensichtlich Ihre eigenen politischen Ansätze. Ich will nicht hoffen, dass Ihnen so gänzlich entgangen ist, wie Sie mit Ihrem Verhalten der letzten Tage nicht nur den Menschen in unserem Land, sondern auch dem politischen Anliegen Ihrer eigenen Partei geschadet haben. Die CDU in Brandenburg war in den vergangenen Wochen jedenfalls kaum mehr von den außerparlamentarischen Grünen und Linken zu unterscheiden. (Beifall BSW und AfD) Sie sind eine derbe Enttäuschung für all diejenigen im Land, die sich eine an der Sache orientierte Politik mit pragmatischen Lösungen wünschen, etwa in der Migrationspolitik. Sie als CDU verschaukeln die Menschen, die zu Recht darauf hoffen durften, dass ihre Sorgen und Nöte nun endlich ernst genommen werden – Menschen, die deswegen nicht als unwoke oder gar als rechtsextrem diffamiert werden möchten. Sie haben auch den Menschen in unserem Land vor den Kopf gestoßen, die sich einen anderen Umgang mit den Herrschaften hier rechts von mir und ihrer Partei wünschen – und das sind nicht wenige. (Dennis Hohloch [AfD]: Aber es werden immer weniger!) Ja, Sie haben vollkommen recht, wenn Sie mit der in Ihrem Antrag erhobenen Forderung nach mehr Unabhängigkeit des Verfassungsschutzes vor allem den Schutz vor politischer Instrumentalisierung meinen. (Dr. Jan Redmann [CDU]: Guck an!) Aber ist es mit der umstrittenen, rein formalen Dienstanweisung getan, wonach der Verfassungsschutz eigenständig über die Einstufung von Parteien entscheiden soll? Erfordert die Vermeidung politischer Instrumentalisierung und die Herstellung der Unabhängigkeit des Verfassungsschutzes nicht mehr? Wir meinen, ja. 18 Landtag Deswegen ist es zum Beispiel auch so wichtig, dass die Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission, die wir diese Woche wählen, ihre Rolle darin sehen, den Verfassungsschutz tatsächlich zu kontrollieren, und nicht etwa darin, politisch mit ihm zu konspirieren. (Beifall BSW und AfD) Und da Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, die Unabhängigkeit des Verfassungsschutzes so am Herzen liegt, sind Sie sicherlich auch jedes Mal empört, wenn Parteipolitiker zu Chefs der Geheimdienste gemacht werden oder wenn Geheimdienstchefs aus ihrem Amt heraus für den Bundestag kandidieren – wie gerade erst der Chef des Bundesverfassungsschutzes Thomas Haldenwang für die CDU. (Beifall BSW und AfD) Leider habe ich Ihre Rufe nach Unabhängigkeit bei dieser Angelegenheit nicht so recht vernommen. (Andreas Galau [AfD]: Passte gerade nicht!) An dieser Stelle möchte ich mich ausdrücklich bei unserer ehemaligen Innenministerin bedanken, deren Rücktritt wir als BSW sehr bedauern. (Beifall BSW und SPD) Die auch für ihre klare und gradlinige Art geschätzte Kollegin Katrin Lange war maßgeblich am Zustandekommen der Koalition beteiligt: Daran, dass die Koalition vertrauensvoll und auf pragmatische Weise Lösungen zu finden versucht hat, hat Frau Lange einen nicht zu unterschätzenden Anteil. In der vergangenen Sitzung des Innenausschusses hat Frau Kollegin Lange als Innenministerin verkündet, dass sie beabsichtigt, das Gutachten, welches der Einstufung der hiesigen AfD zugrunde liegt, möglichst in vollem Umfang zu veröffentlichen. Das begrüßen wir vonseiten des BSW sehr, (Beifall BSW und SPD) denn das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist ein Beispiel für den politisch verantwortungsvollen Umgang mit den Ergebnissen der Arbeit des Verfassungsschutzes, die möglichst ohne politische Beeinflussung gewonnen werden sollten. Das ist auch, was wir weiterhin vehement fordern werden. Wir als BSW betonen, dass uns die Umsetzung dieser Ankündigung auch im Sinne einer Kontinuität der Arbeit im Innenministerium wichtig ist. Wir möchten gerne selbst beurteilen, wie der Verfassungsschutz zu seiner Einstufung gelangt ist und ob wir diese nachvollziehen können. Hingegen: Bezüglich der Arbeit des Verfassungsschutzes allein auf formelle Dienstanweisungen abzustellen, wie es die CDU in ihrem Antrag tut, ist unserer Ansicht nach viel zu kurz gedacht und gegriffen. Ich sehe vielmehr auch – und vor allem – die Politiker selbst in der Pflicht, die Unabhängigkeit des Verfassungsschutzes nicht bloß symbolisch oder formal zu postulieren, sondern selbst ernst zu nehmen und der Versuchung zu widerstehen, den Verfassungsschutz politisch zu instrumentalisieren. (Beifall BSW) Gestatten Sie mir noch eine abschließende Bemerkung: Man könnte angesichts der bedauerlichen derzeitigen politischen Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes leicht den Eindruck gewinnen, dieser sei nur dazu da, um den Interessen derjenigen zu dienen, die einer politischen Auseinandersetzung mit der AfD ausweichen und (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Ja, könnte man!) stattdessen die moralische, aber erfolglose Brandmauer-Politik fortsetzen und zementieren wollen. Doch dafür ist der Verfassungsschutz eben nicht da. Sein Aufgabenspektrum ist anders umrissen: Es geht darum, die Verfassung, die Demokratie und den Rechtsstaat vor wirklichen Angriffen zu schützen. (Beifall BSW und AfD) Es geht darum, unsere Sicherheitskräfte vor Bedrohungen dieser Grundlagen unseres Staatswesens zu warnen – und gerade weil diese Aufgaben so wichtig sind, muss sich der Verfassungsschutz allein auf diese Kernaufgaben konzentrieren können. Deswegen haben wir genau das in den Koalitionsvertrag hineinverhandelt. Der Verfassungsschutz darf keinesfalls politisch instrumentalisiert oder gar zur Einschränkung der Meinungsfreiheit, also zur Einengung des Meinungskorridors, missbraucht werden, denn dann würde er das, was er eigentlich schützen soll, sogar infrage stellen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BSW)
Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Schneider. Bitte sehr.
Kathrin Schneider
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir leben in einer Zeit gesellschaftlicher Spannungen, politischer Unruhe und weltweiter kriegerischer Auseinandersetzungen – seit dem 24. Februar 2022 sogar wieder auf europäischem Boden. Unsere politischen Systeme, insbesondere in den freiheitlichen Demokratien, sind unter Bewährungsdruck wie noch nie. Institutionen und Verantwortungsträger, ihre Legitimität und Integrität, werden von bestimmten gesellschaftlichen Gruppen offen infrage gestellt oder diffamiert. Sicherheit und Stabilität sind deswegen gerade heute hohe Güter: Sicherheit und Stabilität und damit der Schutz unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung – die Stärkung unserer Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Gewaltenteilung –, aber auch Toleranz und Vertrauen in Menschen und Institutionen oder das Pflichtgefühl und die Bereitschaft, für jeden von uns Verantwortung zu übernehmen. Debatten wie die heutige Aktuelle Stunde können dazu beitragen, die Bedeutung von Sicherheit und Stabilität hervorzuheben und klarzumachen, dass der Schutz unserer Verfassung und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung letztlich die Basis für alles ist, was wir haben: für unseren Wohlstand und für unser Leben. (Beifall SPD und BSW sowie vereinzelt CDU) Gleichzeitig sind solche Debatten schwierig, wie man an der Debatte um den Verfassungsschutz – nicht nur heute oder in der letzten Woche, sondern über viele Jahre – sehen kann: Im Zusammenhang mit der Aufarbeitung des NSU-Terrors vor ca. zehn Jahren monierte die Fraktion Die Linke hier in diesem Haus die mangelnde Kontrolle des Verfassungsschutzes und warf dem damaligen Innenminister vor, dass er nicht ausreichend handele, um Defizite bei der Arbeit und bei der Kontrolle des Verfassungsschutzes zu beseitigen. Als die Regierungskoalition mit Blick auf die wachsende Gefährdung unserer Demokratie im Jahr 2019 das Brandenburgische Verfassungsschutzgesetz geändert hat, um dem Verfassungsschutz die notwendigen Mittel und Ressourcen für seine Arbeit an die Hand zu geben, gab es die Schlagzeile „Brandenburg bläht seinen Verfassungsschutz auf“ – und heute beherrscht die Forderung nach der Unabhängigkeit des Verfassungsschutzes die Debatte. In § 1 des Brandenburgischen Verfassungsschutzgesetzes heißt es: „Der Verfassungsschutz dient dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der Länder.“ Und: „Die Verfassungsschutzbehörde unterrichtet die Landesregierung und andere zuständige Stellen über Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand und die Sicherheit des Bundes und der Länder. Dadurch soll es ihnen insbesondere ermöglicht werden, rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr dieser Gefahren zu ergreifen.“ Das ist die Aufgabe der Verfassungsschutzbehörde: Sie soll der Landesregierung und anderen zuständigen Stellen Analysen und Lagebilder liefern, damit sie die erforderlichen Maßnahmen gegen verfassungsfeindliche Aktivitäten ergreifen können. Herr Dr. Berndt, der Verfassungsschutz vergiftet unser Land nicht – er schützt es. (Beifall SPD und CDU sowie vereinzelt BSW) Ebenso an die AfD gerichtet: Der Verfassungsschutz beobachtet die AfD nicht, weil sie eine Oppositionspartei ist, (Lachen bei der AfD – Dennis Hohloch [AfD]: Weil sie bald Regierungspartei ist!) sondern weil sie rechtsextremistischen Bestrebungen anhängt (Beifall SPD und CDU) 2025 19 und damit letztlich eine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung ist. (Zuruf des Abgeordneten Daniel Freiherr von Lützow [AfD]) Die verschiedenen Landesregierungen haben – völlig unabhängig von den Regierungsparteien – den Verfassungsschutz zu jeder Zeit unterstützt und gestärkt, damit er seine Aufgaben wahrnehmen kann – und das tut auch die aktuelle Landesregierung. Das ist richtig und notwendig, weil – wie es die ehemalige Leiterin des Verfassungsschutzes Winfriede Schreiber so gut formuliert hat – der Verfassungsschutz gerade in Zeiten, in denen die Demokratie unter Druck steht, eine ganz wichtige Warnfunktion hat. Ganz wesentlich daran mitgewirkt und sich über viele Jahre hinweg für den Verfassungsschutz eingesetzt hat die ehemalige Innenministerin Katrin Lange – erst als Staatssekretärin, dann als Finanzministerin und zuletzt als Innenministerin. Das sollte man bei dieser Debatte nicht vergessen. Die Organisation des Verfassungsschutzes ist im Verfassungsschutzgesetz definiert. Dort heißt es: „Verfassungsschutzbehörde ist das Ministerium des Innern. Es unterhält für diese Aufgaben eine besondere Abteilung.“ Genau so, wie es im Gesetz steht, ist es umgesetzt. In der Gesetzesbegründung ist nachzulesen: „Die organisatorische Eingliederung der Verfassungsschutzdienststelle in das Ministerium selbst hat – neben der damit verbundenen Möglichkeit, Personal und Kosten zu sparen – u. a. den Vorteil, daß sie so unmittelbarer von der politischen Willensbildung im Lande Kenntnis erhält und entsprechend schneller und konkreter ihre Sachbeiträge leisten kann. Zugleich wird damit möglichen Tendenzen zur Verselbständigung und Abschottung begegnet.“ Ja, natürlich muss der Verfassungsschutz kontrolliert und muss die Zusammenarbeit mit ihm organisiert werden – sowohl aufseiten der Exekutive als auch aufseiten der Legislative. Dies zu organisieren und festzulegen, ist Aufgabe der Landesregierung so- wie des Parlaments, und natürlich kann man Regelungen und Gesetze ändern, wenn es notwendig ist. Aber: Gerade bei schwierigen Sachverhalten sollten Änderungen gut durchdacht und unter Berücksichtigung aller Belange abgewogen werden. Schnellschüsse sind hier fehl am Platz. Ich bin sehr sicher, dass der designierte Innenminister an der Stelle mit Augenmaß abwägen wird. Nun noch einige Ausführungen zum Antrag der AfD-Fraktion, das Handlungskonzept „Tolerantes Brandenburg“ aufzugeben: Nein, das wird die Landesregierung nicht tun. Wir halten vielmehr an der Stärkung des Beratungsnetzwerkes, der zivilgesellschaftlichen Strukturen und der Zusammenarbeit der Akteure des Toleranten Brandenburgs fest. (Beifall SPD sowie der Abgeordneten Melanie Matzies-Köhler [BSW]) 20 Landtag Hinter der Entwicklung des Handlungskonzepts „Tolerantes Brandenburg“ steht seit 1998 eine erfolgreiche und durch die Handlungskonzepte gegen Islamismus, gegen Antisemitismus, gegen Rassismus und für die Förderung demokratischer Beteiligung aktualisierte und konkretisierte Auseinandersetzung mit den Gefährdungen unserer Demokratie in Brandenburg. Wichtige Bestandteile des Handlungskonzepts wie die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus und die Beratung von Opfern rechtsextremer und rassistischer Gewalt sind inzwischen Standards der Demokratieförderung in allen Bundesländern und im Bund. Entgegen der Behauptung der AfD, es würden linksextreme Strukturen unterstützt, werden in Brandenburg zivilgesellschaftliche Träger – in der Regel gemeinnützige Vereine – (Zurufe von der AfD) unterstützt, die wichtige Beiträge zum Schutz der demokratischen Verfasstheit unseres Staates leisten. (Beifall SPD) Im Antrag wird auch behauptet, dass sich geförderte Projekte entweder ausdrücklich oder zumindest ihren Zielen nach gegen eine oder mehrere politische Parteien wendeten und so das staatliche Neutralitätsgebot umgangen werden solle. Das ist falsch. Ein Blick in das Grundgesetz und die brandenburgische Landesverfassung zeigt vielmehr, dass unsere Verfassung keinesfalls wertfrei ist, sondern ihren Kern wehrhaft und streitbar verteidigt. Dazu gehören ein starker Verfassungsschutz und eine selbstbewusste Zivilgesellschaft, deren Handeln durch die Verfassung und das Recht geschützt ist. Mit einer staatlichen Förderung verlieren diese Vereine nicht das Recht, im Rahmen ihrer eigenen Satzungen auch zur politischen Willensbildung beizutragen. Das Tolerante Brandenburg ist fest in unserer Gesellschaft verankert. Es gibt ein großes Netzwerk aus Kooperationspartnern, das vom ADAC über den Verband der Musik- und Kunstschulen, das Deutsche Jugendherbergswerk, die Aktion Kinder- und Jugendschutz, die Landfrauen, die Feuerwehr, den Landessportbund und den Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen bis hin zu Wohlfahrtsverbänden und den Kirchen reicht – alles aktive Partner, denen unser demokratisches Miteinander und das Einstehen für unsere Verfassungswerte wichtig sind. Sehr verehrte Damen und Herren, die Landesregierung steht für Sicherheit und Stabilität in Brandenburg. (Lachen des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Dazu unterstützen und stärken wir sowohl den Verfassungsschutz als auch das Tolerante Brandenburg. – Ich empfehle Ihnen die Ablehnung der Anträge. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW)
Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Ich darf zwischenzeitlich Schülerinnen und Schüler des Friedrich-Anton-von-Heinitz-Gymnasiums in Rüdersdorf begrüßen, die auf Einladung der Abgeordneten Elske Hildebrandt bei uns sind. Herzlich willkommen! (Beifall SPD, BSW und CDU sowie vereinzelt AfD) Wir gehen jetzt in die zweite Runde diese Aussprache. Ich nenne Ihnen die verbliebenen Redezeiten: Die SPD hat noch 2:51 Minuten, die AfD noch 6:39 Minuten, das BSW hat seine Redezeit verbraucht, und die CDU-Fraktion hat noch 5:32 Minuten. Herr Abgeordneter Lüttmann setzt für die SPD-Fraktion fort. – Nein, er möchte nicht. Dann folgt Frau Abgeordnete Kotré für die AfD-Fraktion. Bitte schön. (Vereinzelt Beifall AfD) Lena Kotré (AfD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen Abgeordnete! Liebe Brandenburger! „Heuchelei ist die Tugend des Feiglings“ – so sagte es einst Voltaire. Das Thema der Aktuellen Stunde und der Titel des Antrags „Ohne jeden Zweifel – Unabhängigkeit des Verfassungsschutzes wieder herstellen“ sind an Heuchelei kaum zu überbieten. (Vereinzelt Beifall AfD) Der Feigling in diesem Schauspiel ist die CDU, (Steeven Bretz [CDU]: Klar!) war es doch der in der letzten Wahlperiode von der CDU eingesetzte Innenminister Stübgen, der die Neutralität des Verfassungsschutzes verletzte. Der unabhängige Verfassungsschutzchef und Volljurist – das muss man auch betonen – Nürnberger hatte sich geweigert, die AfD als sogenannten Verdachtsfall einer rechtsextremistischen Bestrebung zu behandeln, und wurde in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Willfähriger Helfer sollte fortan Jörg Müller sein – (Vereinzelt Oh! bei der AfD) ein Verfassungsschutzchef, der es sich zur großen Aufgabe gemacht hat, als selbst ernannter edler Nazijäger vermeintlich rechtsextremen Strukturen den Garaus zu machen. In Erinnerung bleiben die Innenausschusssitzungen, in denen Herr Müller ganz unverhohlen erklärt hat, Existenzen von unschuldigen Personen zerstören zu können, wie beispielsweise die des Inhabers des Landhauses „Adlon“ in Potsdam. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Pfui!) So jemand hatte tatsächlich Macht in diesem Land! Er hatte keinerlei Belege für seine wahrheitswidrigen Behauptungen über ein angebliches Geheimtreffen von angeblichen Rechtsextremisten, und dennoch hat er wissentlich die Bevölkerung darüber belogen und die Demokratie dadurch beschädigt. Die entsprechenden Lügen wurden zwischenzeitlich, gerichtlich festgestellt, als Fehlinformationen des linken Netzwerkes „Correctiv“ und des Verfassungsschutzes entlarvt. (Zuruf von der SPD: Nee!) Seitdem heißt es zu Recht überall: „Correctiv“ lügt. (Beifall AfD) Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte der Innenminister seinen Verfassungsschutzchef entlassen müssen. Jetzt stellt sich die CDU, die die gesamte Misere mitzuverantworten hat, hier ans Pult und kritisiert die angebliche Aushebelung der Neutralität des Verfassungsschutzes in Brandenburg. Sehr geehrte Damen und Herren, der Verfassungsschutz war doch niemals neutral! Ein Inlandsgeheimdienst, der seine tatsächlichen Aufgaben erfüllen soll, muss frei von politischem Einfluss sein. Diesen Punkt betonen wir von der AfD schon lange. Doch was wir in der Realität erleben, ist ein Schauspiel, das Vertrauen zerstört, statt es aufzubauen. Aktuell hat der sogenannte Verfassungsschutz nur eine Aufgabe: die AfD zu bekämpfen, statt echte Bedrohungen für unsere Demokratie abzuwehren, von denen es weiß Gott viel zu viele gibt. (Beifall AfD) Es ist widersprüchlich, dass ein Organ, das uns vor wirklichen Extremisten schützen soll, alle demokratischen Prinzipien über Bord wirft: Transparenz, Rechtsstaatlichkeit, Meinungsfreiheit – sie werden Schritt für Schritt von den Verfassungsschutzbehörden zu Grabe getragen. Behörden, die Geheimdokumente erstellen und diese an wohlgesonnene Medien, nicht aber an den Beschuldigten selbst herausgeben, geben sich nicht nur der Lächerlichkeit preis – nein, sie beweisen auch, dass sie von demokratischen Prinzipien nichts halten. (Beifall AfD) Wäre so etwas in China oder Russland passiert, würde es jetzt Sanktionen hageln. (Zuruf des Abgeordneten Sebastian Rüter [SPD]) Auch Thailand wurde für die Einschränkung der Opposition von der Bundesregierung kritisiert. Da das hier aber Erfüllungsgehilfen der Regierung machen, ist es auf einmal völlig normal, und jeder, der das kritisiert, muss mit einer Hausdurchsuchung rechnen. Das, sehr geehrte Damen und Herren, ist brandgefährlich! Der Inlandsgeheimdienst ist völlig außer Rand und Band geraten und entwickelt sich zum unkontrollierbaren Ungeheuer, das sich nicht einmal zu schade dafür ist, sehenden Auges von einem Skandal in den nächsten zu schlittern. (Beifall AfD) 2025 21 Der sogenannte Verfassungsschutz darf nicht weiter als Werkzeug der politischen Agenda der jeweiligen Regierungen missbraucht werden. Dieser Verfassungsschutz, der zum Regierungsschutz entartet ist, gehört abgeschafft. Er ist zum untauglichen Druckmittel verkommen, um unliebsame Meinungen zu unterdrücken. Er ist unglaubwürdig, nein, vielmehr noch: Er ist verlogen. (Beifall AfD) Aber vor allem ist er eines: überflüssig. Dieser Verfassungsschutz kann weg. – Vielen Dank. (Beifall AfD)
Ulrike Liedtke
Danke schön. – Ich frage die Landesregierung, ob sie noch einmal das Wort nehmen möchte. – Nein. Herr Abgeordneter von Lützow hätte noch gut eine Minute Redezeit. – Bitte sehr. (Beifall AfD)
Daniel Freiherr von Lützow AfD
Frau Präsidentin! Ich kann es relativ kurz machen. Frau Schneider hat ja gerade berichtet. Was sie nicht berichtet hat, ist, dass diese Vereine – wie RAA oder Opferperspektive –, die die hauptsächlichen Nutznießer sind, Millionen Euro an Fördermitteln vom Bund und von den Ländern bekommen, um Leute zu denunzieren, (Beifall AfD) um der Polizei weitere Arbeit zu machen – also nicht, um die Polizei zu entlasten oder Demokratie zu fördern, (Zuruf des Abgeordneten Uwe Adler [SPD]) sondern tatsächlich gegen die Justiz zu arbeiten, und das immer weiter. Dass sich Herr Adler darüber aufregt, ist mir klar – Sie kommen aus dem Milieu Linksextremismus. Alles klar! (Beifall AfD – Zuruf von der SPD) Es findet eine erfolgreiche Bereicherung durch die Genossen – so nenne ich das mal – statt. Schauen Sie sich an, wer da oben sitzt und seit den 90er-Jahren höchste Tantiemen bekommt und was für Arbeit sie leisten, nämlich gar keine! (Zurufe von der SPD) 4,5 Millionen Euro für das Tolerante Brandenburg, 350 000 Euro für eine Antisemitismusfachstelle, während wir doch einen Antisemitismusbeauftragten eingesetzt haben. Wozu haben wir denn zwei Stellen, die das behandeln sollen, wenn das doch kein Problem ist? (Beifall AfD) 22 Landtag Das frage ich die Landesregierung. Wenn RAA – das haben wir geprüft – 20 000 Euro für die Buchlesung einer Antifa-Autorin, für eine bekennende Extremistin – eine Anarchistin –, die den Staat abschaffen will, ausgibt und das von der Staatskanzlei, von Ihrem Haus, Frau Schneider, gefördert wird, frage ich mich, ob das Programm richtig ist. (Beifall AfD) Wir wollen das Programm abschaffen. Spätestens 2029, wenn wir die Landesregierung stellen, wird das Programm auf Eis gelegt, und die Leute müssen sich eine neue Arbeit suchen. – Vielen Dank. (Beifall AfD)
Ulrike Liedtke
Meine Damen und Herren, eine Kurzintervention wurde angemeldet. Frau Abgeordnete Wolff, bitte.
Annemarie Wolff SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr von Lützow, (Daniel Freiherr von Lützow [AfD]: Ja, ich höre zu, Frau Wolff!) die Arbeit des Toleranten Brandenburgs gefällt Ihnen nicht; das haben Sie gerade sehr klar dargestellt. Außerdem kritisiert die AfD die Gefahr für unsere innere Sicherheit hier in unserem Land. Dann frage ich mich: Wie bewerten Sie denn zum Beispiel die „Letzte Verteidigungswelle“? Wie bewerten Sie den Fund von zwei Kugelbomben? Wie bewerten Sie einen Brandanschlag, und wie bewerten Sie das Alter der 14- bis 18-Jährigen in diesem Zusammenhang? Sie wollen Strukturen streichen, die solchen Entwicklungen entgegenwirken. Sie wollen Strukturen streichen, die Entwicklungen, die eine reale Gefahr für die innere Sicherheit in unserem Land sind, entgegenwirken. Das Tolerante Brandenburg schützt. Es klärt auf, unterstützt Betroffene, und es stärkt unsere Demokratie. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Anders als von Ihnen gefordert, Herr von Lützow, brauchen wir nicht weniger Toleranz, sondern – wenn ich in Ihre Reihen schaue – offensichtlich viel, viel mehr! (Beifall SPD und BSW sowie vereinzelt CDU – Steeven Bretz [CDU]: Ja, genau!)
Ulrike Liedtke
Herr Abgeordneter Freiherr von Lützow, Sie möchten gern antworten? – Bitte sehr.
Daniel Freiherr von Lützow AfD
Frau Präsidentin! Vielen Dank, Frau Wolff, dass Sie meine Redezeit doch verlängert haben, die ja durch die Vorredner … Also, das ist sehr nett von Ihnen. (Beifall AfD) Ich korrigiere das. Was soll ich sagen? Erst gab es den Rollator-Putsch – mit alten Menschen im Alter von 80 Jahren, die die Regierung stürzen wollten –, jetzt gibt es den Windel-Putsch mit 15-Jährigen, die die Regierung stürzen wollen. (Beifall AfD) Finde den Fehler! Aber die wirklichen Probleme werden nicht angegangen: die Übergriffe von Linksextremisten auf AfD-Politiker und AfD-Büros, (Zuruf von der SPD) die ganzen Übergriffe auf Frauen. All das wird nicht angegangen. Hören Sie mal Ihrem eigenen Antisemitismusbeauftragten zu: Wir haben in Brandenburg ein Problem mit linksintellektuellem Antisemitismus, und das wird immer mehr. (Zuruf von der SPD: Warum?) – Hören Sie doch einfach mal zu! (Zuruf von der SPD: Sie hören nicht zu!) Dann sollten Sie vielleicht Ihr ganzes Modell einmal überdenken. Es werden Gelder für irgendwelche sinnlosen Bänke verschwendet, wie sie vor jedem Kreistag oder jeder Polizeiwache stehen und auf die man sich nicht einmal setzen kann, und Hunderttausende Euro für das Tolerante Brandenburg, „Demokratie leben!“ und weiß ich, wie all diese linksextremistischen Programme heißen, hinausgepulvert, nur um unter dem Strich Ihre Vorfeldorganisationen, die Sie ja nicht mehr haben, weil das keiner mehr freiwillig macht, zu finanzieren. Es tut mir leid, dafür habe ich kein Verständnis. (Beifall AfD) Investieren wir doch lieber in Kitas, in die Pflege, in die Bildung! Das wäre ganz wichtig. – Vielen Dank. (Beifall AfD – Sebastian Rüter [SPD]: Er hat gar nicht geantwortet! Keine Antwort, keine Antwort auf die Kugelbomben!)
Ulrike Liedtke
Auf unserer Redeliste steht als Nächster Herr Abgeordneter Genilke. Er spricht für die CDU-Fraktion. Bitte sehr.
Rainer Genilke CDU
Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kollegen! Die Menschen, die heute an den Bildschirmen diese Debatte verfolgt haben – übrigens auch die Kolleginnen und Kollegen des Verfassungsschutzes –, (Dennis Hohloch [AfD]: Das ist uns bewusst!) bekommen den Eindruck, dass es in diesem Parlament einige – zumindest was deren Redebeiträge hier angeht – mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht so ernst meinen. – Ich versuche, einiges geradezurücken. Frau Kotré, Sie sprachen vom Verfassungsschutz als „Ungeheuer“. (Lena Kotré [AfD]: Ja!) Und gerade merkte Kollege von Lützow an, dass wir doch eigentlich mal Linksextremisten stärker ins Visier nehmen müssten. Auch das macht ein Verfassungsschutz! (Andreas Galau [AfD]: Aber nicht dieser hier! – Weitere Zurufe von der AfD) Das habe ich vorhin schon deutlich gemacht. Es geht insgesamt um die Verfasstheit (Zuruf von der AfD – Gegenruf des Abgeordneten Uwe Adler [SPD]: Lesen Sie doch mal die Berichte der letzten Jahre! Bringen Sie doch nicht solche Narrative hier! – Gegenruf des Abgeordneten Volker Nothing [AfD] – Andreas Galau [AfD]: Halt die Klappe, Adler!) – hallo! – unseres Grundgesetzes. Wenn Sie dann hier dazwischenrufen: „Ha, ha, ha – das können Sie in China und Russland nicht erzählen“, dann sage ich Ihnen: Das sind doch diejenigen, denen Sie hinterherrennen. Jetzt fehlen nur noch der Iran und Nordkorea. (Beifall CDU und SPD) Wenn das Ihre Freunde sind, dann sind das nicht die Freunde unserer Verfassung. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Sie haben Trump vergessen!) Wir feiern übermorgen den 76. Jahrestag unseres Grundgesetzes. (Daniel Freiherr von Lützow [AfD]: Und meinen Geburtstag! Danke!) – Na, das ist aber eine „tolle“ Sache, Herr von Lützow. (Vereinzelt Heiterkeit) 2025 23 Wir feiern das Grundgesetz nicht, damit wir hier stehen und uns freuen können, sondern vor allem, weil es uns etwas garantiert: Es garantiert uns die Normen, nach denen wir in Deutschland miteinander leben. Es garantiert unsere Würde, die nicht die Würde des Deutschen, sondern die Würde eines jeden Menschen ist. (Beifall CDU, SPD und BSW) Es garantiert die rechtlichen Grundlagen unseres Gemeinwesens und die staatliche Ordnung nicht, um eine Opposition zu bekämpfen. (Andreas Galau [AfD]: Nein! Würden Sie nie machen!) Wenn Sie so etwas behaupten, dann haben Sie unsere Verfassung nicht begriffen. Es garantiert uns einen friedlichen Übergang, wenn der eine abgewählt und der andere gewählt worden ist. In den meisten Ländern dieser Welt passiert das nur blutig oder, wenn sie Glück haben, unter größten Anstrengungen gewaltfrei. Aber in den Ländern, die Sie hofieren, passiert das überhaupt nicht. Wir können nur davor warnen, dass es zu solchen Situationen auch bei uns kommt: Wir glauben, es könnte so laufen. (Beifall CDU und SPD) Ein weiteres Beispiel: Heute Morgen ist die Nachricht über eine Razzia durch die Presse gegangen; wir haben es schon von Frau Wolff gehört. Dabei ging es um den potenziellen Angriff auf ein Asylbewerberheim in Senftenberg. Dafür werden rechtsextremistische Terrorzellen verantwortlich gemacht. (Daniel Freiherr von Lützow [AfD]: „Terrorzellen“! – Dennis Hohloch [AfD]: Manometer, die waren doch minderjährig!) – Das ist völlig egal. Daran können Sie sehen, wie tief Ihre Ideologie mittlerweile verwurzelt ist. (Unmut bei der AfD – Beifall CDU und SPD) Das steht überhaupt nicht zur Debatte. Was wir brauchen, ist nicht ein Staat, in dem jeder, der glaubt, sich dazu berufen zu fühlen, einem anderen Menschen Gewalt antun darf. (Andreas Galau [AfD]: Das ist eine Unverschämtheit, was Sie hier reden!) – Ich komme gleich noch dazu, Herr Galau; das wird dann bei Ihnen wahrscheinlich ein „Galauer“. (Heiterkeit CDU und SPD – Haha! bei der AfD) – Ich sage gleich etwas dazu. – Wir dürfen nicht zulassen, dass eine bestimmte Gruppe – die Sie offensichtlich hofieren; zumindest demonstrieren Sie mit denen – glaubt, anderen Gewalt antun zu können. Das schließt das Grundgesetz aus. Und jeder, der so etwas unterstützt, wird vom Verfassungsschutz beobachtet – eine Selbstverständlichkeit in diesem Land! (Beifall CDU und SPD sowie vereinzelt BSW) 24 Landtag Es geht heute nicht um ein Verbotsverfahren, sondern um die Einstufung als rechtsextreme Bestrebung, (Lena Kotré [AfD]: Wer schreit, hat Unrecht! – Ludwig Scheetz [SPD]: Sie schreien ja zum Glück nie!) es geht um den Umgang mit dem Verfassungsschutz, und nur darüber haben wir zu sprechen. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, wie auch immer die Lage sich am Ende darstellt. Das ist nicht abhängig von irgendwelchen Ethnien, sondern von der Beantwortung der Frage, wie wir mit den Menschen und unserem Grundgesetz umgehen wollen.
Ulrike Liedtke
Gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Rainer Genilke CDU
Natürlich darf Herr von Lützow eine Zwischenfrage stellen, wenn die Präsidentin das erlaubt.
Ulrike Liedtke
Herr von Lützow, bitte.
Daniel Freiherr von Lützow AfD
Vielen Dank, Kollege Genilke. Sie werden sich daran erinnern: In der vergangenen Legislaturperiode waren Sie Verkehrsminister und Ihr Kollege Stübgen war Innenminister. Das ist in die für alle schwierige Coronazeit gefallen. Damals wurde das Gesetz zur Ermächtigung – ich sage jetzt bewusst nicht noch einmal „Ermächtigungsgesetz“, sondern „Gesetz zur Ermächtigung“ – (Ludwig Scheetz [SPD]: Dann sagen Sie es doch nicht!) des Innenministers geschaffen. Infolgedessen wurden per Dienstanweisung durch das Innenministerium Demonstrationen mit Gewalt aufgelöst. Das war ein Handeln gegen die Meinungsfreiheit, die wir dann gerichtlich immer wieder eingeklagt haben. War das, was Ihr Parteikollege und Sie – damals noch in der Regierung – angerichtet hat, nicht Gewalt gegenüber dem Volk? (Beifall des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD])
Rainer Genilke CDU
Wenn ich antworten darf, Frau Präsidentin? – Herr von Lützow, dass Sie das Ermächtigungsgesetz hier zurate ziehen, zeigt auch ein Stück weit, wie Sie denken. (Beifall CDU und SPD) Das Zweite: Es gab natürlich Normen und Standards, auch gesetzliche, nach denen wir mit der Coronapandemie umgegangen sind. Dass diese Ihnen unter Umständen nicht gepasst haben, kann ja sein. Aber die Behauptung, dass das Handeln der damaligen Regierung außerhalb des Rechts gestanden habe, ist völlig absurd. Insofern haben Sie diese Frage wahrscheinlich schon selbst beantwortet. Nur noch eines: Herr Lüders – das kann ich Ihnen nicht ganz ersparen –, wenn Sie hier davon sprechen, dass wir als Union uns wahrscheinlich einen Bärendienst erwiesen hätten, als wir dieses Thema auf die Tagesordnung gesetzt haben, dann muss ich Ihnen entgegnen: Sie und Ihre Fraktion haben in den vergangenen zwei Wochen überhaupt kein Wort zum Verfassungsschutz verloren, auch nicht zu der Situation im Zusammenhang mit Frau Lange. Das war für einen Teil der Regierungskoalition ein bisschen wenig. Da müssen Sie besser werden. Die Rede, die Sie heute hier gebracht haben, war keine Stärkung des Verfassungsschutzes. An dieser Stelle geht ein herzlicher Dank an die Parlamentarische Kontrollkommission. Wir haben heute Morgen eine Pressemitteilung zur Kenntnis bekommen, die zumindest in dieselbe Richtung wie unser Antrag geht bzw. diesen unterstützt. Ich bedanke mich dafür, dass die PKK an dieser Stelle eine ähnliche Grundauffassung hat wie wir. Ich bedanke mich für die Debatte. Sie war hilfreich und nützlich. Sie wird mit Sicherheit der Demokratie nicht schaden, sondern sie ein Stück weit stärken. – Vielen Dank. (Beifall CDU)
Ulrike Liedtke
Es ist noch einmal eine Kurzintervention angemeldet worden. Herr Abgeordneter Hohloch, bitte. (Beifall AfD)
Dennis Hohloch AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Nehmen Sie es mir nicht übel, Kollegen von der CDU, aber ich finde es unerträglich, wenn jemand von der CDU hier vorn steht und das Grundgesetz ehren möchte, noch dazu, wenn er dann noch sagt: Wir müssen überlegen, wie wir mit den Menschen und dem Grundgesetz umgehen. Sie waren zu Coronazeiten die größten Scharfmacher. Es ist also noch nicht lange her, dass Sie das Grundgesetz mit Füßen getreten haben. (Beifall AfD) Sie haben aus diesen Fehlern bis heute nichts gelernt. Selbst ein Herr Drosten hat im Untersuchungsausschuss des Sächsischen Landtags zugegeben, dass sein größter Fehler die Empfehlung der Impfpflicht war. Von Ihnen hat man bis heute kein Wort der Entschuldigung gehört – dafür, dass Sie das Grundgesetz mit Füßen getreten haben, dass Sie die Verfassung missachtet haben, dass Sie Menschen ausgegrenzt und stigmatisiert haben, dass Sie Leute in die Impfung getrieben haben; einige haben Schäden für ihr ganzes weiteres Leben davongetragen. Dann reden Sie von „staatlicher Ordnung“. Sie sind die Partei, die seit 2015 die staatliche Ordnung nicht nur gefährdet, sondern sie mittlerweile gänzlich zerstört hat. (Beifall AfD sowie Zuruf: Genau!) Sie haben die staatliche Ordnung ausgehebelt. (Beifall AfD) Wir haben es am vergangenen Wochenende wieder erlebt: In Bielefeld, in Mecklenburg-Vorpommern, in Berlin – überall ist die staatliche Ordnung, von der Sie uns immer wieder predigen, nichts mehr wert, weil sich die Leute nicht mehr darauf verlassen können, dass sie von ihrem Arbeitsplatz noch sicher nach Hause kommen oder dass ihre Kinder von der Schule sicher nach Hause kommen. (Zuruf von der SPD) Wenn Sie nun kritisieren, dass eine Oppositionspartei in diese Kerbe schlägt, in eine Lücke, die Sie gelassen haben, und auch noch rechtfertigen, dass ein politisch motivierter Inlandsgeheimdienst diese Partei bespitzelt und ausgrenzt, dann haben Sie mit dem Grundgesetz nichts mehr zu tun und zu schaffen, meine Damen und Herren. (Beifall AfD) Wenn Sie dann hier von „Terrorzellen“ sprechen, dann erinnere ich Sie an das Ereignis in Heidesee: Am 18. Geburtstag eines Jugendlichen, dem Rechtsextremismus vorgeworfen wurde, ist diesem die Tür eingetreten worden, das SEK ist einmarschiert, und es fand eine Hausdurchsuchung statt. Damals haben Sie alle auch von „rechtem Terror“ gesprochen. Es hat sich alles als Lüge herausgestellt! Und wir wollen doch einmal sehen, ob von den Vorwürfen im Zusammenhang mit diesem „Windelterror“, wie ihn mein Kollege Daniel von Lützow bezeichnet hat, in einigen Jahren überhaupt noch etwas Bestand hat.
Ulrike Liedtke
Sie müssten bitte zum Ende kommen.
Dennis Hohloch AfD
Ich glaube, das verpufft – genauso wie der „Rollator-Putsch“ am Bundestag. – Vielen Dank. (Beifall AfD)
Ulrike Liedtke
Herr Abgeordneter Genilke, möchten Sie reagieren? – Nein. Meine Damen und Herren, damit kommen wir zur Abstimmung. Die CDU-Fraktion beantragt die Überweisung ihres Antrags „Ohne jeden Zweifel – Unabhängigkeit des Verfassungsschutzes wieder herstellen“, Drucksache 8/988, an den Ausschuss für Inneres und Kommunales. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe, bitte! – Stimmenthaltungen? – Die Ausschussüberweisung wurde mit Mehrheit abgelehnt. Damit kommen wir zur Abstimmung über den Antrag der CDU-Fraktion auf Drucksache 8/988 in der Sache. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit wurde der Antrag mit Mehrheit abgelehnt. 2025 25 Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag „Handlungskonzept ‚Tolerantes Brandenburg‘ aufgeben – Extremismus wirksam bekämpfen!“ der AfD-Fraktion auf Drucksache 8/993. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt. Ich schließe Tagesordnungspunkt 1 und rufe Tagesordnungspunkt 2 auf. TOP 2: Fragestunde Drucksache 8/1023 (Neudruck) Es liegen insgesamt 22 mündliche Anfragen vor. Frage 116 wurde vom Fragesteller zurückgezogen. Dadurch rücken die weiteren mündlichen Anfragen aus der CDU-Fraktion entsprechend auf. Ich erteile der Frau Abgeordneten Poschmann zur Formulierung der Frage 113 (L 963: Fahrradweg von Premnitz nach Milow) das Wort. Bitte schön.
Katja Poschmann SPD
Die Forderung nach dem Anlegen eines Radweges zwischen Premnitz und Milow entlang der Landesstraße L 963 geht zurück auf das Jahr 2014, als im Zuge von Fahrbahnerneuerungsarbeiten die vorherigen beidseitigen Radwegmarkierungen von der Straße entfernt wurden. 2019 wurden Pläne für einen neuen Radweg ausgelegt: Der Radweg war nun nur noch auf einer Seite vorgesehen. 2022 wurde bekannt, dass frühestens 2023 ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden würde. Bis heute warten die Bürgerinnen und Bürger der Region auf die Realisierung des Fahrradweges zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Ich frage die Landesregierung: Wie ist der Planungsstand des Fahrradweges entlang der L 963 zwischen Premnitz und Milow, insbesondere mit Blick auf den Baubeginn?
Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Tabbert, Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung. Bitte schön. Detlef Tabbert (Minister für Infrastruktur und Landesplanung): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Poschmann, zum gegenwärtigen Zeitpunkt erstellt der Landesbetrieb Straßenwesen die Planfeststellungsunterlagen. Der Antrag für das Planfeststellungsverfahren wird spätestens im vierten Quartal 2025 bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde, dem Landesamt für Bauen und Verkehr, eingereicht. Erst nach Erhalt des Planfeststellungsbeschlusses und mit Erlangung des Baurechts kann der Landesbetrieb Straßenwesen eine belastbare und vor allen Dingen verbindliche Zeitschiene für die Umsetzung der Baumaßnahmen aufzeigen. – Vielen Dank. 26 Landtag
Ulrike Liedtke
Keine Nachfrage dazu? – Danke schön. – Dann kommen wir zu Frage 120 (Angriff auf Rettungskräfte in Oranienburg), gestellt von der Frau Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen, AfD-Fraktion. Bitte sehr.
Daniela Oeynhausen AfD
Der RBB und andere Medien berichteten jüngst über einen Angriff auf Rettungskräfte in Oranienburg. Die Kräfte seien dort nachts ausgerückt, um eine stark alkoholisierte Person zu behandeln. Dabei seien sie von anderen Personen angegriffen worden, mussten sich deswegen im Rettungswagen einschließen und die Polizei rufen. Das soll nicht der erste Vorfall dieser Art in Oranienburg gewesen sein. Bereits im vergangenen September meldete die Polizei einen Mann, der eine Rettungsdienstmitarbeiterin mit einer Schere bedroht hatte. Die Polizei musste robust eingreifen. Ich frage die Landesregierung: Welche Informationen hat sie zu den Tätern – Alter, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus – in den genannten und in möglichen weiteren, ähnlichen Fällen im Sinne der Vorbemerkung?
Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Für die Landesregierung antwortet Herr Staatssekretär Stolper, Ministerium des Innern und für Kommunales. Bitte. Frank Stolper (Staatssekretär im Ministerium des Innern und für Kommunales): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Dr. Oeynhausen, bei dem Vorfall am 18. April 2025 – es war der Karfreitag dieses Jahres – in Oranienburg wurden die Mitarbeiter des Rettungsdienstes während eines Einsatzes insbesondere von drei – augenscheinlich alkoholisierten – Personen durch verbale Herabsetzungen und körperliche Nähe bedrängt. Als sich die Rettungskräfte in das Fahrzeug, also das Einsatzmittel, zurückzogen, schlugen die drei Beschuldigten mehrfach mit den Händen gegen die Karosserie des Fahrzeugs. An dem Fahrzeug entstand Sachschaden; es war jedoch weiterhin fahrbereit. Die Beschuldigten sind deutsche Staatsbürger und waren zu diesem Zeitpunkt 19, 20 und 63 Jahre alt. Bei dem Vorfall am 4. September 2024 in Oranienburg bedrohte ein Notfallpatient eine Rettungssanitäterin mit einer Schere. Der Beschuldigte konnte durch begleitende Polizeikräfte fixiert werden. Alle Beteiligten blieben unverletzt. Der Beschuldigte ist deutscher Staatsbürger und war zu dem Zeitpunkt 30 Jahre alt. – Vielen Dank.
Ulrike Liedtke
Danke. – Gibt es Nachfragen von Ihnen? Frau Dr. Oeynhausen? – Bitte sehr.
Daniela Oeynhausen AfD
Ja, definitiv. Ich würde gerne die mir zustehende Möglichkeit in Anspruch nehmen, drei Fragen zu stellen. Ja, es ist ein Riesenproblem – wir sehen das auch an der Diskussion in diesem Plenum –, dass Rettungskräfte immer stärker gefährdet sind. Deswegen meine erste Frage: Was können Sie von vergleichbaren Zwischenfällen in diesem Jahr in Bezug auf die Entwicklung in den letzten Jahren berichten? Zweite Frage: Seit wann werden die Retter auf solche Situationen vorbereitet, insbesondere mit welchen speziellen Schutzkonzepten und mit welcher Schutzausrüstung? Dritte Frage: Mit welchen Akteuren des Gesundheitswesens hat sich die Landesregierung in diesem Jahr wann und mit welchen Ergebnissen zu diesem Thema ausgetauscht, um Rettungskräfte stärker zu schützen?
Ulrike Liedtke
Bitte schön, Herr Staatssekretär. Frank Stolper (Staatssekretär im Ministerium des Innern und für Kommunales): Die Nachfragen erfreuen sich einer Detaillierung, die ich jetzt hier nicht vollständig abbilden kann. Aber so weit: Der Rettungsdienst unterliegt einer anderen Ressortzuständigkeit. Die kommunalen Aufgabenträger und die kreislichen Aufgabenträger unternehmen alles, um für ihre Einsatzkräfte bestmöglichen Schutz zu gewährleisten. Im Übrigen ist das ein bedauerliches Phänomen, das weit über das Land Brandenburg hinausgeht. Ich weiß, dass sich alle Gremien, insbesondere der Innenministerkonferenz und auch der untergeordneten Konferenzen, mit diesem Thema sehr sachkundig und auch dem Ernst der Lage entsprechend beschäftigen. – Vielen Dank.
Ulrike Liedtke
Die Frage 115 (Fortschritt des Projekts „Virtuelles Bauamt Brandenburg“) stellt Herr Abgeordneter Christian Dorst, BSW-Fraktion. Bitte schön.
Christian Dorst BSW
Das „Virtuelle Bauamt Brandenburg“ soll Baugenehmigungsverfahren digitalisieren und effizienter gestalten. Derzeit nehmen allerdings noch nicht alle Bauaufsichtsbehörden an dem digitalen Verfahren teil. Angesichts der unterschiedlichen Umsetzungsgeschwindigkeiten besteht Unklarheit darüber, wann mit einer flächendeckenden Einführung zu rechnen ist. Ich frage die Landesregierung: Bis wann wird eine vollständige Anbindung aller Landkreise und kreisfreien Städte an die Plattform „Virtuelles Bauamt Brandenburg“ angestrebt?
Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Für die Landesregierung antwortet wieder Herr Minister Tabbert. Detlef Tabbert (Minister für Infrastruktur und Landesplanung): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Dorst, die 14 Landkreise und sechs Städte im Land Brandenburg, denen die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen sind, haben sich gemeinsam der Herausforderung gestellt, das Baugenehmigungsverfahren zu digitalisieren. Mit dem „Virtuellen Bauamt Brandenburg“ steht eine zentrale Plattform für die elektronische Antragstellung, Bearbeitung und Bescheidung von Bauanträgen zur Verfügung. Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung begleitet und unterstützt den Prozess kontinuierlich durch konsequenten Verzicht auf Schriftformerfordernisse in der Brandenburgischen Bauordnung. Durch eine Öffnungsklausel in der Bauvorlagenverordnung wurde die rechtliche Voraussetzung für eine niederschwellige elektronische Antragstellung geschaffen, die verpflichtend eingeführt werden soll, sobald das Verfahren flächendeckend zur Verfügung steht. Das MIL beteiligte sich nicht nur finanziell am Aufbau und der Weiterentwicklung dieser wichtigen Plattform, sondern förderte auch die erforderliche Software mit bislang über 2 Millionen Euro. Darüber hinaus steht das Ministerium den unteren Bauaufsichtsbehörden beratend zur Seite und bietet im Rahmen von Veranstaltungen die Möglichkeit zum Austausch. Diese Veranstaltungen werden von den unteren Bauaufsichtsbehörden rege in Anspruch genommen. Wir haben bei der Digitalisierung der Baugenehmigungsverfahren in Brandenburg einen im Vergleich zu anderen Bundesländern sehr guten Stand erreicht. Bis Ende des Jahres 2024 wurden alle unteren Bauaufsichtsbehörden zunächst an das Testsystem angebunden. Der Wechsel in das Produktivsystem erfolgt nun schrittweise anhand eines technischen und organisatorischen Leitfadens im Pilotisierungsprozess weiterer Bauaufsichtsbehörden. Aktuell sind vier Bauaufsichtsbehörden im Echtbetrieb und für die Öffentlichkeit über das „Virtuelle Bauamt Brandenburg“ erreichbar. Das betrifft die Landkreise Oberspreewald-Lausitz, Märkisch-Oderland, Ostprignitz-Ruppin sowie Teltow-Fläming. Vier Bauaufsichtsbehörden sind „leise“ gestartet. Das heißt, sie arbeiten bereits im Echtbetrieb und nehmen Bauanträge von ausgewählten Entwurfsverfassern entgegen. Die Freischaltung für die Öffentlichkeit wird vorbereitet. Die Erfahrungen mit Antragstellern sind gut. Im Landkreis OSL werden zum Beispiel bis zu 60 % der Bauanträge bereits online gestellt, und das nach wenigen Monaten. Dieses Verfahren hat sich bewährt. Jetzt kommt es insbesondere darauf an, dass es den kommunalen Auftragnehmern gelingt, die erforderlichen technischen und vor allen Dingen auch organisatorischen Voraussetzungen für einen Wechsel in den Produktivbetrieb herzustellen. Aufgrund der unterschiedlichen technischen Umgebungen und auch personellen Ressourcen in den 2025 27 Landkreisen und Städten gibt es unterschiedliche Geschwindigkeiten bei der Umsetzung. Wir sind sicher, dass alle Beteiligten ihr Bestes geben, damit es uns gelingt, gemeinsam bis zum Dezember dieses Jahres die flächendeckende Einführung des „Virtuellen Bauamts“ im Land Brandenburg zu erreichen. Stand heute haben alle Beteiligten, also die Landkreise und die größeren Städte, die über entsprechende Behörden verfügen, zugesagt und signalisiert, dass dieser Zeitplan für das ganze Land Brandenburg eingehalten wird. – Vielen Dank.
Ulrike Liedtke
Vielen Dank, Herr Minister. – Es gibt eine Nachfrage von Frau Abgeordneter Walter-Mundt. Bitte sehr.
Nicole Walter-Mundt CDU
Es gibt sogar zwei Nachfragen von mir. Die erste Frage: Die Frist ist dann bindend? Inwieweit wird die Einhaltung der Frist wirklich eingefordert? Die zweite Frage: Bei welchem Landkreis kristallisiert es sich momentan heraus, dass er sich am schwersten damit tut? Unseren Informationen zufolge schreit leider keiner der anderen Landkreise, von denen Sie sprechen, „Hurra!“. Die Option ist manchmal eher: Wir gucken einmal, wie lang das noch geht, und eigentlich ist Papier auch super. Wenn das so passiert – wir haben grundsätzlich eine Verpflichtung zur digitalen Bereitstellung, das OZG sei kurz erwähnt –, muss es natürlich auch eine Frist geben. Von der sprachen Sie eben kurz. Vielleicht erläutern Sie diese konkret und auch die Maßnahmen, die ergriffen werden, wenn sie nicht eingehalten wird. – Vielen Dank.
Ulrike Liedtke
Bitte schön. Detlef Tabbert (Minister für Infrastruktur und Landesplanung): Vielen Dank für die Nachfrage. – Ich habe natürlich das entsprechende Vertrauen in die kommunale Familie und auch in die Aussagen der Bürgermeister und Landräte, dass diese Frist bis zum 31. Dezember 2025 eingehalten wird. Wir sind mit allen Bauämtern in engem Kontakt und werden die entsprechende Unterstützung geben, wenn es eventuell in dem einen oder anderen Bauamt nicht ganz so reibungslos klappt. Ich glaube schon, dass wir da das nötige Vertrauen zu unseren kommunalen Partnern haben sollten. Ich bin mir sicher, dass dieser Zeitplan eingehalten wird.
Ulrike Liedtke
Vielen Dank, Herr Minister. – Die Frage 125 (Einnahmen aus VVB-Firmentickets [Jobtickets] und Deutschlandtickets Job) stellt der Abgeordnete Prof. Dr. Michael Schierack, CDU-Fraktion. 28 Landtag
Michael Schierack CDU
Die Einnahmen aus VBB-Firmentickets, also Jobtickets, und Deutschlandtickets Job der Bediensteten der Landesbehörden gehen nicht an das ÖPNV-Unternehmen am Behördensitz. In Cottbus zum Beispiel arbeiten rund 6 700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Landesbehörden. Eine Vielzahl dieser Bediensteten besitzt ein VBB-Firmenticket oder das Deutschlandticket Job. Die Gesamtkosten dieser Tickets, getragen anteilig vom Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer, werden nach unserer Kenntnis unabhängig vom Behördensitz allein dem Potsdamer ÖPNV-Unternehmen angerechnet. So erzielt die kommunale Cottbusverkehr GmbH bei dieser Verfahrensweise keine Einnahmen, obwohl die Bediensteten der Cottbuser Landesbehörden überwiegend die ÖPNV-Dienstleistungen der Cottbusverkehr GmbH in Cottbus und im Spree-Neiße-Kreis in Anspruch nehmen. Ich frage die Landesregierung: Was wird sie unternehmen, damit zukünftig der Sitz der Landesbehörden und Landesunternehmen dafür ausschlaggebend ist, an welches ÖPNV-Unternehmen die Erlöse aus dem Jobticketerwerb gehen?
Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Es antwortet wieder Minister Tabbert für die Landesregierung. Bitte. Detlef Tabbert (Minister für Infrastruktur und Landesplanung): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Prof. Dr. Schierack, die Dienststellen und Behörden der Landesverwaltung können mit Verkehrsunternehmen ihrer Wahl den entsprechenden VBB-Firmenticketvertrag schließen. Die Konditionen sind bei allen Unternehmen des VBB einheitlich. Seitens des Ministeriums bestehen keine Befugnisse, den Landesbehörden diesbezüglich Vorgaben zu machen. Die Erlöse werden gemäß dem Einnahmenaufteilungsschlüssel des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg, dem alle Verkehrsunternehmen zugestimmt haben, aufgeteilt. – Vielen Dank.
Ulrike Liedtke
Ich sehe, es gibt keine Nachfragen. – Dann fahren wir mit der Frage 117 (Fortbestand der RB 73 über 2025 hinaus) fort, gestellt von der Abgeordneten Katja Poschmann, SPD-Fraktion.
Katja Poschmann SPD
In den vergangenen Wochen gab es widersprüchliche Aussagen und Presseberichterstattungen zum Fortbestand der RB 73 zwischen Neustadt (Dosse) und Pritzwalk. Aussagen des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung, des Landkreises Ostprignitz-Ruppin und des VBB schienen einander zu widersprechen. Die Verunsicherung vor Ort ist groß. Ich frage daher die Landesregierung: Wird die RB 73 auch im Jahr 2026 zwischen Neustadt (Dosse) und Pritzwalk fahren?
Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Herr Minister Tabbert, das ist heute Ihr Tag. Bitte schön. (Vereinzelt Heiterkeit) Detlef Tabbert (Minister für Infrastruktur und Landesplanung): Das ist heute ein nettes Sportprogramm. Aber ich antworte natürlich gerne. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Poschmann, ich danke für die Gelegenheit zur Klarstellung hinsichtlich des Bestands der Regionalbahn 73. Ja, die Linie RB 73 wird auch im Jahre 2026 zwischen Neustadt (Dosse) und Pritzwalk fahren. In den letzten Wochen gab es unter den Beteiligten Kommunikationsprobleme, die aber ausgeräumt wurden. Ich bedaure, gerade mit Blick auf unsere Fahrgäste, dass es hier zu Missverständnissen kam. Die Regionalbahnlinie RB 73 ist und bleibt ein wichtiger Bestandteil der Mobilität in dieser Region. Wie bereits bekannt, wird es leider aufgrund der Generalsanierung der Bahnstrecke Berlin– Hamburg ab August 2025 bis voraussichtlich April des Jahres 2026 zu einer Sperrung des Bahnhofs Neustadt (Dosse) kommen. In diesem Zeitraum kann der Abschnitt Neustadt (Dosse) – Wusterhausen nicht bedient werden. Der Betrieb zwischen Kyritz und Pritzwalk sowie zwischen Pritzwalk und Meyenburg wird auch während der Generalsanierung fortgeführt. Lediglich zwischen Wusterhausen und Kyritz wird ein gut getakteter Schienenersatzverkehr mit Bussen im 30-Minuten-Takt bestehen. Es handelt sich hierbei ausdrücklich um eine temporäre Maßnahme während der Baumaßnahme am Hochleistungskorridor. Nach Abschluss der Generalsanierung ist vorgesehen, den Betrieb zwischen Neustadt (Dosse), Kyritz und Pritzwalk im heutigen Umfang beizubehalten. Die neunmonatige Sperrung des Hochleistungskorridors Hamburg–Berlin wird natürlich eine Herausforderung für alle Beteiligten sein. Deshalb habe ich im Rahmen eines gemeinsamen Schreibens mit meinen Kolleginnen und Kollegen Verkehrsministern und Senatoren aus Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und Schleswig-Holstein den neuen Bundesverkehrsminister, Herrn Schnieder, um Unterstützung gebeten. Dazu gehört die Bitte, für die Zeit der neunmonatigen Sperrung einen Korridorbeirat unter Leitung des Bundesverkehrsministeriums einzuberufen, um die Auswirkungen der umfangreichen Infrastrukturmaßnahmen bestmöglich bewerten, vor allen Dingen aber auch um zeitnah gegensteuern zu können. Darüber hinaus bin ich in enger Abstimmung mit den betroffenen Landräten und Bürgermeistern von Wittenberge sowie den Landräten von Prignitz und Ostprignitz-Ruppin. Dazu findet noch vor dem Start der Bauarbeiten unter Beteiligung der bauausführenden Firmen ein erstes Treffen mit der DB InfraGO statt, um zeitnah agieren und reagieren zu können, sodass die Belastung für unsere Pendler so gering wie möglich gehalten wird. – Vielen Dank.
Ulrike Liedtke
Ich schaue nach Nachfragen. – Frau Abgeordnete Poschmann hat keine, aber Frau Abgeordnete Walter-Mundt. Bitte schön.
Nicole Walter-Mundt CDU
Die Kommunikationsprobleme sind ja schon – das ist zumindest in den Zeitungen der letzten Monate öfter nachlesbar – sehr weit vorangeschritten; so möchte ich es einmal sagen. Da besteht ja eine große Sorge, das lesen wir regelmäßig in der Zeitung. Dazu würde ich gerne von Ihnen wissen, Herr Minister: Wie wollen Sie die Kommunikation ernsthaft so auf einen guten Weg bringen, dass vorher die Probleme besprochen werden und nicht hinterher in der Zeitung stehen und wir dann schauen, wie wir sie lösen? Und zum anderen: Wie sichern Sie garantiert ab, dass dieser Busverkehr, der dann 30-minütig stattfinden soll und wo noch nicht alles geklärt ist, dann wirklich läuft? Sind Sie zuversichtlich, dass die Maßnahme in dem angegebenen Zeitraum stattfindet und dann abgeschlossen ist? Viele sind gerade verunsichert. – Vielen Dank.
Ulrike Liedtke
Herr Minister, bitte. Detlef Tabbert (Minister für Infrastruktur und Landesplanung): Was die Kommunikation angeht, so sind wir in engem Kontakt mit der kommunalen Familie. Sie werden mir Recht geben: Wenn ein Vertreter der kommunalen Familie etwas in den Raum stellt, ohne mit uns Rücksprache zu halten, können wir darauf wenig Einfluss nehmen. Wir werden aber den bisherigen engen Kontakt auch zukünftig halten und fortsetzen. Sie sehen das ja auch daran, dass wir vor Ort die Termine mit den Landräten und den Bürgermeistern der Städte eng takten, um zu erreichen, dass die Herausforderungen dieser Baumaßnahmen gerade für unsere Brandenburger Pendlerinnen und Pendler gering gehalten werden.
Ulrike Liedtke
Danke schön. – Die nächste Frage, Frage 118 (Planung zur Sanierung der Landesstraße 15 in der Ostprignitz) kommt von Herrn Abgeordneten Torsten Arndt; den sehe ich aber nicht. – Oder haben Sie die übernommen? – Bitte, Frau Dr. Oeynhausen.
Daniela Oeynhausen AfD
Ich übernehme gerne die Anfrage meines Kollegen. Es geht um die Planung zur Sanierung der Landesstraße 15 in der Ostprignitz. Im Abschnitt von Schweinrich bis Alt Lutterow sowie von Dorf Zechlin bis Linow ist die Landesstraße 15 derart sanierungsbedürftig, dass es zu Verkehrsbehinderungen kommt. Es handelt sich um die direkte Verbindung zwischen Rheinsberg und Wittstock, den Autobahnzubringer für die A 19. Insbesondere müssen Pendler die Geschwindigkeit wegen der Straßenschäden stark reduzieren, was zu unnötigen Fahrtzeitverlängerungen führt. Seit Jahren warten die Bürger auf die Sanierung. 2025 29 Ich frage die Landesregierung: Welche konkreten Pläne mit welchem konkreten Zeitplan, welchen veranschlagten Kosten und welchem Akteur hat die Landesregierung zur Sanierung der L 15 im Sinne der Fragestellung?
Ulrike Liedtke
Bitte wieder Herr Minister Tabbert. Detlef Tabbert (Minister für Infrastruktur und Landesplanung): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die beiden Abschnitte der Landesstraße 15 werden vom Landesbetrieb Straßenwesen beobachtet, und es sind Erhaltungsmaßnahmen geplant. Diese umfassen einen Profilausgleich mit anschließendem Aufbau aus Binder- und Deckschicht. Für den Abschnitt zwischen Alt Lutterow und Schweinrich können aufgrund des frühen Planungsstadiums noch kein Baubeginn und keine Kosten benannt werden. Für den Abschnitt von Linow Richtung Dorf Zechlin läuft derzeit das Vergabeverfahren. Die konkreten Kosten können erst nach der Beauftragung der Baufirma benannt werden. Die Baudurchführung des Abschnitts Linow – Dorf Zechlin soll voraussichtlich im dritten Quartal 2025 erfolgen. Die Maßnahmen werden aus Mitteln des Landes Brandenburg finanziert und sind eingeplant.
Ulrike Liedtke
Keine Rückfragen? – Doch, bitte schön.
Daniela Oeynhausen AfD
Sehr gerne würde ich wieder drei Fragen in Anspruch nehmen. – Herzlichen Dank, Herr Minister, für die Antwort. Nach meiner Kenntnis ist es so, dass die beiden Streckenabschnitte noch aus DDR-Zeiten stammen und eine der schlechtesten Ausbaustufen, nämlich Stufe fünf, haben. Diese haben nach der Wende nach meiner Kenntnis nur eine dünne Asphaltdecke erhalten. Jetzt soll der Streckenabschnitt Dorf Zechlin bis Linow wieder saniert werden, aber erneut nur mit einer leichten Asphaltschicht anstatt in Form eines tiefgründigen Ausbaus. Das heißt also, dass das wahrscheinlich nur maximal zehn Jahre Bestand hat. Jetzt meine Frage: Warum wurde die L 15 in anderen Streckenabschnitten seit der Wende bereits mehrfach und auch tiefgründig ausgebaut, saniert, wogegen der Abschnitt Dorf Zechlin bis Linow nur eine leichte Asphaltschicht erhalten soll? Die zweite Frage: Sie sagten gerade, Sie könnten noch keinen richtigen Zeitpunkt nennen, wann Sie den Streckenabschnitt zwischen Schweinrich und Alt Lutterow sanieren möchten. Nun handelt es sich hier um den Autobahnzubringer, das ist auch eine wichtige Strecke zum Ausweichen, gerade wenn die Autobahn gesperrt ist. Dort müssen dann ja auch Lkws regelmäßig fahren. Können Sie hierzu den Bürgern sagen, wann Sie das planen, zumindest eine Zeitspanne angeben, wann sie mit dieser Verkehrsbehinderung nicht mehr zu rechnen haben, sondern mit einer schönen, neu ausgebauten Straße?
Ulrike Liedtke
Und die dritte Frage? 30 Landtag
Daniela Oeynhausen AfD
Ich belasse es erst einmal bei den zwei Fragen.
Ulrike Liedtke
Gut. – Bitte schön, Herr Minister. Detlef Tabbert (Minister für Infrastruktur und Landesplanung): Zur ersten Frage, dem Ausbau der Straße in den entsprechenden Qualitäten: Dazu erarbeitet der Landesbetrieb Straßenwesen die Planungsunterlagen. Ich bin mir sicher, dass unsere Fachleute eine entsprechende Ausbaumaßnahme durchführen, die auch sichert, dass die Straße sehr lange genutzt werden kann. Wenn dazu technische Details gewünscht sind, würden wir die im Nachgang gerne nachreichen, um darüber vielleicht auch mit Ihnen zu sprechen. Zur zweiten Frage, was den Zeitplan angeht: Die Planung ist beauftragt, die Planungsunterlagen werden zügig erstellt, sodass ich Ihnen heute aber noch keinen exakten Zeitplan nennen kann.
Ulrike Liedtke
Danke schön. – Dann fahren wir mit Frage 119 (Sicherheit für Fußgänger, insbesondere Schülerverkehr, an der B 102 Ortsdurchfahrt Premnitz OT Mögelin) fort. Frau Abgeordnete Katja Poschmann, SPD-Fraktion, wird sie stellen.
Katja Poschmann SPD
In der Ortsdurchfahrt Mögelin der B 102 wurde im Jahr 1999 nach einem tödlichen Verkehrsunfall mit einem Fußgänger die Geschwindigkeit auf 50 km/h begrenzt. Daraufhin klagte ein Einwohner auf eine höhere Geschwindigkeit und bekam in Teilen Recht. Seitdem wechselt die zulässige Geschwindigkeit auf der Strecke von 1,5 Kilometern viermal zwischen 70 km/h und 50 km/h. Vermehrt kann beobachtet werden, dass Autofahrer konstant 70 km/h fahren und dabei oft die Ampel im Fußgängerbereich übersehen. Diese wird besonders von Schülerinnen und Schülern genutzt. Ich frage die Landesregierung: Welche Möglichkeiten sieht sie, eine erneute Überprüfung der Unfallgefahr für Fußgänger an der B 102 in Mögelin einzuleiten?
Ulrike Liedtke
Herr Minister Tabbert, bitte. Detlef Tabbert (Minister für Infrastruktur und Landesplanung): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Poschmann, die untere Straßenverkehrsbehörde des Landkreises ist für die Überprüfung von potenziellen Unfallschwerpunkten zuständig. Für den von Ihnen benannten Abschnitt der B 102 in der Ortschaft Mögelin ist die Straßenverkehrsbehörde Havelland verantwortlich. Diese ist bereits tätig geworden und hat eine Überprüfung der örtlichen Gegebenheiten unter dem Aspekt der Gewährleistung der Verkehrssicherheit eingeleitet. Ein Ergebnis liegt noch nicht vor, da die Untersuchungen noch andauern. Ein abschließendes Datum hat die Straßenverkehrsbehörde auch auf Nachfrage unsererseits bisher noch nicht mitgeteilt.
Ulrike Liedtke
Keine Nachfrage? – Vielen Dank. Dann kommen wir zu Frage 114 (Konsequenzen der Landesregierung aus dem Blackout in Spanien), die Frau Abgeordnete Dr. Daniela Oeynhausen, AfD-Fraktion, stellen wird.
Daniela Oeynhausen AfD
In Spanien kam es Ende April zu einem massiven Stromausfall. In der Folge verstarb eine 46-jährige Frau, die auf ein Beatmungsgerät angewiesen war. Leider lehnte es der Ausschuss für Gesundheit und Soziales in seiner Sitzung am 12. Mai 2025 ab, über dieses auch für die Gesundheitsversorgung im Land Brandenburg relevante Ereignis zu beraten, sodass hierzu eine mündliche Anfrage eingereicht werden muss. Deswegen frage ich die Landesregierung: Welche konkreten Nachbesserungen im Gesundheitswesen plant sie als Reaktion auf die Erkenntnisse aus dem massiven Stromausfall in Spanien, insbesondere in Bezug auf die Sicherung der außerklinischen Intensivpflege und des Rettungswesens?
Ulrike Liedtke
Für die Landesregierung antwortet Frau Ministerin Müller, Ministerium für Gesundheit und Soziales.
Britta Müller
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Dr. Oeynhausen, derzeit ist über die Gründe des Stromausfalls in Spanien und Portugal vom 28.04.2025 noch nichts Genaues bekannt. Es hat sich jedoch gezeigt, dass der Engpass in der Anbindung der iberischen Halbinsel an das europäische Verbundnetz einen signifikanten Einfluss auf die Störungsentwicklung hatte. In Südfrankreich und Andorra dauerte die Störung zum Beispiel nur einige Sekunden, und das Netz konnte entsprechend schnell stabilisiert werden. – Das vorweg zur Einordnung dieses Blackouts. Auch Deutschland ist über diese Grenzkuppelstellen gut in das europäische Verbundnetz eingebunden, und die Kapazitäten werden in Zukunft weiter ausgebaut. Wir haben in Deutschland also ein hohes Niveau an Versorgungssicherheit. Gleichwohl gilt es, die Versorgungssicherheit weiterhin im Blick zu behalten. In Bezug auf das Gesundheitswesen in Brandenburg ist grundsätzlich festzustellen, dass die Brandenburger Krankenhäuser über aktuelle Alarm- und Einsatzpläne, auch für den Fall eines Stromausfalls, verfügen. Die Krankenhäuser können einen Netzausfall bis zu 72 Stunden mit hauseigenen Notstromaggregaten überbrücken. Die Vorgaben der Krankenhausrichtlinie des Landes werden damit erfüllt. Auch Pflegeeinrichtungen haben nach verbindlich festgelegten Maßstäben und Grundsätzen für den Fall akuter Krisensituationen ein Krisenkonzept vorzuhalten, auch für anhaltende Stromausfälle, die Einfluss auf die Versorgung haben können. Notwendiger Bestandteil dieses Konzeptes ist unter anderem die Festlegung der unbedingt erforderlichen innerbetrieblichen Maßnahmen für die jeweilige Krisensituation. Wie schon zu Ihrer Kleinen Anfrage 211 mitgeteilt, liegt die Selbstvorsorge für den Notfall im Bereich der außerklinischen Intensivpflege in der Eigenverantwortung der betroffenen Einrichtung. Für den bodengebundenen Rettungsdienst sind die Landkreise und kreisfreien Städte verantwortlich, die diese Aufgabe als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe erfüllen. Bei massivem Stromausfall wird der Katastrophenfall ausgerufen und ein landkreisinterner Katastrophenstab gebildet. Die Aufgaben des Katastrophenschutzes werden von den kreisfreien Städten und den Landkreisen als unteren Katastrophenschutzbehörden wahrgenommen. Das für Katastrophenschutz zuständige Ministerium ist die oberste Katastrophenschutzbehörde. Die Landkreise und kreisfreien Städte planen notwendige Maßnahmen für Ereignisse wie Stromausfälle in ihrer eigenen Zuständigkeit. So wird zum Beispiel die Notstromversorgung der Rettungswachen geplant. Bei neu errichteten Rettungswachen besteht in der Regel die Möglichkeit zur externen Stromeinspeisung über mobile Stromerzeuger. Bei Bestandsgebäuden wird geprüft, inwieweit Nachrüstungen realisierbar sind. Die Information des Rettungsdienstes und die Kommunikation mit ihm erfolgt über verschiedene Funksysteme. Bei einigen Trägern können die Fahrzeuge durch autarke Tankstellen betankt und können medizinische Geräte geladen werden. – Ich kann Sie also beruhigen: Brandenburg ist gut vorbereitet.
Ulrike Liedtke
Sind Sie beruhigt, Frau Dr. Oeynhausen? (Allgemeine Heiterkeit)
Daniela Oeynhausen AfD
Nein, natürlich bin ich nicht beruhigt, sondern im Gegenteil: Ich bezweifele stark, dass wir für einen Blackout tatsächlich gut gerüstet sind. – Frau Ministerin, zu Ihrer anfänglichen Einordnung: Sie haben heute wahrscheinlich in den Nachrichten gehört, dass die Bundesregierung offenbar über 40 neue Gaskraftwerke zur Sicherung der Energieversorgung nachdenkt. Sie haben gestern wahrscheinlich auch die Nachricht gelesen, dass beispielsweise in Wechselrichtern von Huawei Produkte eingebaut sind, über die uns die Chinesen einfach mal eben den Saft abdrehen können. All das ist für mich Grund zu bezweifeln, dass wir tatsächlich Versorgungssicherheit haben. Vielmehr heißt es hier: Obacht geben. Deswegen meine erste Frage: Können Sie tatsächlich ausschließen, dass es zu einem solchen Szenario wie in Spanien hier in Brandenburg kommt? Ich bezweifle das. Meine zweite Frage: Sie haben gerade ausgeführt, die Krankenhäuser seien gut ausgestattet; das bezweifle ich ebenfalls. Nach der Befragung des Deutschen Krankenhausinstituts waren die Zahlen deutlich schlechter – aber es steht im Krankenhausgesetz. Meine Frage betraf explizit die außerklinische Intensivpflege, also beatmete Patienten in häuslicher Umgebung. Dazu haben 2025 31 Sie mir gerade gesagt: Na ja, wenn hier der Blackout kommt und der Saft abgestellt ist, sind die halt ihrem Schicksal überlassen und ersticken. – Das haben Sie mir gerade gesagt. Deswegen noch einmal meine Frage: Wollen Sie diese Patienten wirklich ersticken lassen, oder plant die Landesregierung, den betroffenen Patienten zu helfen – vielleicht indem sie Förderprogramme auflegt, um die Anschaffung von Notstromaggregaten für diese Patienten zu ermöglichen? Meine dritte Frage: Welche Diskussionen gab es denn in Reaktion auf den Blackout in Spanien in welchen Gremien auf Landesebene, damit man hier besser gewappnet ist? (Steeven Bretz [CDU]: Ganz viele Diskussionen in allen Gremien, Frau Dr. Oeynhausen! Vor allem im Petitionsausschuss!)
Ulrike Liedtke
Frau Ministerin, bitte schön.
Britta Müller
Ich beginne mal bei Ihrer ersten Frage. Sie fragen mich, ob ich Auskunft darüber geben kann bzw. ob nach meiner Einschätzung auszuschließen ist, dass ein solches Szenario hier eintritt. Es ist nicht möglich, das zu beantworten, schon allein aufgrund der unterschiedlichen Stromversorgung in Deutschland und in Spanien; die Netzversorgung ist nicht gleich. Da fängt es schon an. Wir haben ganz andere Bedingungen in der Stromnetzversorgung. Das müsste man erst einmal genau differenzieren, um zu einer Einschätzung zu kommen. Die beiden Stromnetzsysteme sind nicht vergleichbar; insofern kann ich die Frage, ob hier ein Szenario dieser Art auszuschließen ist, nicht beantworten. Zur außerklinischen Intensivpflege: Sie beziehen sich auf pflegebedürftige Patientinnen und Patienten, die außerklinisch, also zu Hause, beatmet und versorgt werden. Diese haben ja meistens einen Pflegegrad. Wer eine Intensivbeatmung benötigt, ist meist schwerstpflegebedürftig und hat einen entsprechenden Pflegegrad. Die Zuständigkeit für die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung liegt allerdings bei der sozialen Pflegeversicherung, die mit den Leistungserbringern Verträge schließt. Das einmal vorweggeschickt. Zudem haben wir Ihnen auch Ihre zwei oder drei Kleinen Anfragen detailliert beantwortet; daneben hatten Sie auch schon mündliche Anfragen zu dem Thema gestellt. Dabei ging es darum, wie über ein privates oder ein gemeinnützig geführtes Register die Erhebung dieser Personengruppe vorgenommen wird. Wir haben Ihnen in Beantwortung einer Kleinen Anfrage auch mitgeteilt, welche Kenntnis wir hinsichtlich der Zahl Intensivpflegebedürftiger, die von unseren unmittelbaren Kassen erhoben wird, und des Notfallsystems haben. Diese Pflegebedürftigen sind über den Rettungsdienst sehr wohl in das Notfallsystem eingebunden. Wir selbst können in das ehrenamtlich geführte Register nicht Einblick nehmen oder bestimmte Vorkehrungen treffen; das haben wir Ihnen auch mitgeteilt. Jedoch arbeiten die Rettungsdienste und die für Zivilschutz und Katastrophenschutz zuständigen Behörden in enger Abstimmung mit diesen Gremien. Daher wird natürlich niemand ersticken, denn es wurden bei den Rettungsstellen Vorkehrungen dafür getroffen, dass auch diese Menschen hier eine Anlaufstelle haben. Es muss natürlich ein Informationssystem geben, damit sie wissen, wie die Informationskette ist, wen sie im Notfall wie erreichen können. 32 Landtag Die dritte Frage war, glaube ich, sehr komplex, und sie betrifft auch mehrere Ministerien: das Innenministerium als Behörde wie auch das Energieministerium. Sehen Sie es mir daher nach, wenn ich Ihre Fragen zur Stromversorgung in ihrer Komplexität nicht beantworten kann. Ich habe die Fragen, die Sie gestellt haben, in Bezug auf die gesundheitlichen Auswirkungen für die entsprechenden Personengruppen und Krankenhäuser beantwortet.
Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Die Frage 121 (Fehlende Seitenstreifen [Standstreifen] an Brandenburger Autobahnen) stellt der Abgeordnete Jörg Vogelsänger, SPD-Fraktion. Das hört sich wieder nach einer Frage für Herrn Minister Tabbert an. Bitte schön.
Jörg Vogelsänger SPD
Das Land Brandenburg verfügt über rund 800 km Bundesautobahn. Sie sind unverzichtbar für unsere Wirtschaft und die Lebensqualität der Menschen. Mobilität ist für eine moderne Gesellschaft unverzichtbar. Beim Ausbau unserer Autobahnen wurde seit 1990 viel erreicht. Das umfasst auch eine deutliche Verbesserung der Verkehrssicherheit. Dazu gehören neue Anschlussstellen, Autobahndreiecke und Autobahnkreuze mit sogenannten Überfliegern. Beim Ausbau sind viele Abschnitte mit Standstreifen saniert oder neu gebaut worden. Trotzdem bestehen weiterhin Defizite. Standstreifen sind unverzichtbar für die Verkehrssicherheit, sie sind lebenswichtig. Deshalb frage ich die Landesregierung: Wie viele Kilometer Autobahn in Brandenburg haben noch keinen Standstreifen?
Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Tabbert. Detlef Tabbert (Minister für Infrastruktur und Landesplanung): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Vogelsänger, die Zuständigkeit für die Autobahnen liegt seit dem Jahr 2021 bei der Autobahn GmbH des Bundes. Auf Nachfrage teilte diese mit, dass 192 km Richtungsfahrbahn der Autobahnen in Brandenburg nicht mit Standstreifen ausgestattet sind. Betroffen davon sind die Autobahn 10, Westring, die Autobahn 11 und die Autobahn 13. – Vielen Dank. (Jörg Vogelsänger [SPD]: Vielen Dank!)
Ulrike Liedtke
Danke schön. – Wir haben uns darauf verständigt, die Frage 122 (Vermittlung in den Arbeitsmarkt von „Flüchtlingen“, die an dem Programm „Spurwechsel“ teilgenommen haben) und die Frage 124 (Kosten, die das Programm „Spurwechsel“ verursacht hat) zusammenzufassen. Frau Dr. Oeynhausen wird die Fragen stellen. – Bitte schön.
Daniela Oeynhausen AfD
Unter Integrationsministerin Ursula Nonnemacher wurde das Programm „Spurwechsel“ ins Leben gerufen. Das Programm, das sogenannte Flüchtlinge mit geringer Bleibeperspektive für den Arbeitsmarkt fit machen sollte, lief Ende des Jahres 2024 aus. Die kreisfreien Städte Potsdam und Cottbus sowie der Landkreis Elbe-Elster nahmen an dem Projekt teil. Ich frage die Landesregierung: Wie viele von insgesamt wie vielen Personen, die an dem Programm „Spurwechsel“ teilgenommen haben, wurden bis heute, also bis zum Stichtag, und bei welchem Beobachtungszeitraum in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt? Und die zweite Frage dazu: Welche Mittel sind bis heute von in welcher Höhe bewilligten Mitteln an welche Kommunen mit Bezug zum Programm „Spurwechsel“ abgeflossen? Bitte schlüsseln Sie die Angaben, wenn möglich, nach den teilnehmenden Kommunen auf.
Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Keller vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz. Daniel Keller (Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz): Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Frau Dr. Oeynhausen, ausgehend vom Maßnahmenpaket zur Aufnahme, Unterbringung und Integration geflüchteter Menschen, Konzept für das Gelingen, das die vorherige Landesregierung – damals in Verantwortung des Ministeriums für Gesundheit, Soziales, Integration und Verbraucherschutz unter der Leitung von Frau Nonnemacher – beschlossen hat und mit dem das Programm „Spurwechsel“ – in der Form einer Billigkeitsrichtlinie – auf den Weg gebracht worden ist, fragen Sie zum einen nach den finanziellen Ressourcen, die abgeflossen sind, und nach dem Stand der Arbeitsmarktintegration bzw. der Aufnahme von Arbeit. Man muss dazu ein, zwei Rahmenbedingungen nennen: Die Finanzierungsquelle war das Brandenburg-Paket, dementsprechend endete das Programm „Spurwechsel“ mit dem 31.12.2024. Auch in Bezug auf die Antragstellung war das letztlich ein sehr limitierter Zeitraum von etwas über einem Jahr, in dem die Maßnahmen umgesetzt werden konnten. Insgesamt lagen fünf Anträge vor; aufgrund der Rahmenbedingungen sind am Ende die zwei kreisfreien Städte und ein Landkreis zur Bewilligung gekommen. Dementsprechend sind die Auszahlungen wesentlich geringer ausgefallen als das ursprünglich beantragte Volumen. Zu den abgeflossenen Mitteln: Mit Stand vom 31.12.2024 sind Mittel in Höhe von 439 676 Euro bewilligt worden; diese sind auch abgeflossen. Aufgeteilt – wie von Ihnen erfragt – nach den drei kommunalen Teilnehmern waren es folgende Beträge: in Cottbus eine Summe von 204 612 Euro, in Potsdam von 129 608 Euro und im Landkreis Elbe-Elster von 105 455 Euro. Darüber hinaus haben Sie nach dem Erfolg des Programms bzw. danach gefragt, wie viele Personen in den Arbeitsmarkt aufgenommen worden sind. Am Ende des Bewilligungszeitraums haben insgesamt 189 Personen an den drei Modellprojekten teilgenommen. Es wurden mögliche Teilnehmende identifiziert, dann wurden Sprachstandsfeststellungen und Qualifikationsscreenings durchgeführt, also geschaut, welche Qualifikationen vorherrschen. Danach gab es verschiedene Sprach- und Integrationskurse sowie weitere Qualifikationsmaßnahmen. Ich hatte vorhin schon etwas zu den Rahmenbedingungen gesagt. Insgesamt konnten in dem Zeitraum mit Ende 31.12.2024 24 Personen in eine Arbeit bzw. Ausbildung vermittelt werden. Sie fragen nach der genauen Aufteilung: In der Stadt Cottbus haben 72 Personen an dem Screening teilgenommen; bei sieben Personen ist eine Arbeitsaufnahme und bei einer Person eine Ausbildungsaufnahme erfolgt. In der Stadt Potsdam wurden 82 Personen mit den verschiedenen Maßnahmen, die in diesem Bereich stattgefunden haben, gescreent. Zwölf Personen haben eine Arbeit und eine Person hat eine Ausbildung aufgenommen. Im Landkreis Elbe-Elster wurden 35 Personen gescreent und drei Personen haben eine Arbeit aufgenommen; eine Ausbildungsaufnahme kam dort nicht zustande. Insgesamt muss man bewerten, dass auf der einen Seite unter diesen schwierigen Rahmenbedingungen wesentlich weniger Geld abgeflossen ist, als in der Beantragung möglich gewesen wäre. Auf der anderen Seite muss man auch genau schauen, dass sich mit diesem Verfahren bzw. mit dem Verfahren, mit dem das damalige Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz versucht hat, neue Modelle der Arbeitsmarktintegration auf den Weg zu bringen, hier doch Ergebnisse vorzeigen lassen. Erst am Montag dieser Woche fand eine gemeinsame Auswertung der Gebietskörperschaften mit den betroffenen Ministerien und dem LASV statt. Hier hat man sich angeschaut, wo es Themen gibt, die man in die weitere Integrationsarbeit übertragen kann. Wenn man die Aufgabenträger selbst, also den Landkreis Elbe-Elster und die Städte Potsdam und Cottbus, fragt, sehen sie es den Erfolgen und Teilerfolgen auch an, dass verschiedene Personengruppen neu angesprochen wurden, um sie in Sprach- bzw. Arbeitsmaßnahmen oder auch in Ausbildungen – mit den genannten Zahlen – zu bringen. Ich verweise aber auch darauf, dass nach der Neuressortierung der Landesregierung der Bereich Integration nun in zwei Ministerien verortet ist: zum einen im Innenministerium, zum anderen im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, im Unterbereich Arbeit. Federführend ist hier das Innenministerium, wo auch die Evaluierung der verschiedenen Integrationskosten stattfindet. Aber auch in den jeweiligen Fachausschüssen wird es eine Diskussion zu den weiteren Integrationsmaßnahmen und Förderprogrammen geben. – So viel dazu. Vielen Dank.
Ulrike Liedtke
Danke schön. – Noch eine Nachfrage? 2025 33
Daniela Oeynhausen AfD
Zu diesem spannenden Thema auf jeden Fall, Frau Präsidentin. – Erst einmal ganz herzlichen Dank für Ihre Ausführungen, Herr Minister. Sie haben gerade offenbart: Das Programm ist ein Flopp. Noch nicht einmal jeder siebte Teilnehmer konnte in den Arbeitsmarkt vermittelt werden. Und Sie haben gerade den Beobachtungszeitraum unterschlagen, nämlich: Wann haben Sie diese Daten erhoben? (Steeven Bretz [CDU]: Gestern! Gestern 14 Uhr!) Wie lange sind diese Leute jetzt im Job? – Sie könnten vielleicht noch etwas zum Beobachtungszeitraum sagen und auch, ob das beispielsweise in einem Evaluationsbericht, den Sie uns Abgeordneten zur Verfügung stellen könnten, noch einmal aufgeschlüsselt wird. Angesichts dieses Flopp-Programms könnte man ja froh sein, dass noch nicht einmal 10 % der Mittel abgeflossen sind. Ich kann mich erinnern, das Programm war mit 6 oder 7 Millionen Euro ausgestattet. Dieses Geld wurde offensichtlich glücklicherweise nicht ganz abgerufen. Meine zweite Nachfrage: Wissen Sie, wie oft die umstrittene Prämie von 400 Euro, die den Teilnehmern bei besonders schneller Absolvierung von Kursen steuerfrei und ohne Anrechnung auf ihre Asylbewerberleistungen ausgezahlt werden sollte, letztendlich wirklich ausgezahlt wurde? Die dritte Frage – Sie haben das ein bisschen schwammig ausgedrückt –, ganz konkret: Planen Sie – wann und in welcher Form? – eine Fortführung des Projektes?
Ulrike Liedtke
Bitte schön. Daniel Keller (Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz): Sehr geehrte Frau Dr. Oeynhausen, ich als Minister würde es nie wagen, irgendetwas schwammig auszudrücken. Es handelt sich um ein Verfahren, das sich die Abgeordneten hier gegeben haben, nämlich die Evaluierung der Integrationskosten vor dem Hintergrund, dass es derzeit sehr viele Regelungen in unterschiedlichen Richtlinien und Gesetzen gibt und es hier schon darum geht, wie wir sie effizient und gut neu sortieren können, um am Ende unsere Ziele – ein Teilziel ist ja das, was wir hier diskutieren, nämlich die Arbeitsmarktintegration – zu erreichen. Ich würde auch mitnichten sagen, dass das Programm ein Flopp ist. 24 Personen ist es gelungen, eine Arbeit aufzunehmen oder eine Ausbildung zu starten. Insgesamt muss man hier feststellen, dass sicherlich zum Teil weniger Geld notwendig ist, um Menschen in Arbeit zu bringen. Das sehen wir auch bei anderen Programmen zur Arbeitsmarktintegration. Aber über die genannten 24 Personen hinaus gab es zahlreiche weitere Teilnehmer des Programms, die in Integrationsmaßnahmen oder zusätzliche Sprachmaßnahmen geführt wurden, die auch nach Ablauf des Spurwechsel-Programms, dieser Förderrichtlinie womöglich in den nächsten Monaten oder Jahren dann eine Arbeit aufnehmen können. Also, Ihre Einschätzung teile ich nicht. 34 Landtag Nichtsdestotrotz müssen wir insgesamt schauen, dass wir die Mittel effizient einsetzen. Sie haben selbst angesprochen, dass die vor allem kommunalen Verantwortlichen hier nur so viele Mittel abgerufen haben, wie sie dann auch benötigt haben, um ihre Tätigkeiten umzusetzen. Des Weiteren fragten Sie nach zusätzlichen Zahlen. Ich sage es noch einmal: Das Programm lief von September 2023 bis Ende 2024. In Ihrer ursprünglichen Frage fragten Sie nach den Zahlen zum Stand 31.12. – die habe ich mitgeteilt. Weitere, darüber hinausgehende Zahlen erfassen wir nicht, da das Projekt beendet ist. Sie fragten zusätzlich nach Prämien. Dass die einzelnen kommunalen Träger Prämien aus dem Spurwechsel-Programm in Aussicht gestellt und ausgezahlt haben, ist mir nicht bekannt. Das muss ich gegebenenfalls nachliefern. Dazu kann ich in diesem Moment nichts sagen.
Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Eine Frage schaffen wir noch. Herr Abgeordneter Oliver Skopec bzw. Herr Falk Peschel stellt die Frage 123 (Plan der EU-Kommission für jährliche Pflichtprüfung älterer Autos). Bitte schön.
Falk Peschel BSW
Die EU-Kommission hat im Rahmen ihres Arbeitsprogramms eine Überarbeitung der Richtlinie 2014/45/EU über die regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen für 2025 angekündigt. Ziel ist unter anderem die Modernisierung der Prüfanforderungen und gegebenenfalls die Einbeziehung weiterer Fahrzeugkategorien. Medienberichten zufolge sind zum Beispiel strengere Prüfintervalle von nur noch einem Jahr für Fahrzeuge mit einem Alter von mehr als zehn Jahren vorgesehen. Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie die Revision der Richtlinie 2014/45/EU, insbesondere mit Blick auf mögliche Auswirkungen für Halterinnen und Halter älterer Fahrzeuge in Brandenburg?
Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Herr Minister Tabbert antwortet. Detlef Tabbert (Minister für Infrastruktur und Landesplanung): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Nach dem Vorschlag der EU-Kommission sollen Pkw und leichte Nutzfahrzeuge spätestens zehn Jahre nach dem Datum der Erstzulassung jährlich überprüft werden. Dies wird seitens der Landesregierung definitiv nicht unterstützt. In Deutschland besteht mit der relativ engmaschigen Zweijahresfrist für die Hauptuntersuchung und einer Dreijahresfrist für Neufahrzeuge ein sehr gutes Überwachungssystem. Das zeigt sich auch darin, dass sich der Umfang der Hauptuntersuchung aus der bundesweit geltenden Hauptuntersuchungsrichtlinie ergibt. Diese schreibt mehr Vorgaben für die technische Überprüfung von Fahrzeugen vor, als von der EU vorgesehen. Aus heutiger Sicht besteht keine Notwendigkeit, von der bisherigen Praxis, die sich seit vielen Jahren bewährt hat, abzuweichen. – Vielen Dank.
Ulrike Liedtke
Danke schön. – Wir gehen bis 13.20 Uhr in eine Mittagspause. (Unterbrechung der Sitzung: 12.29 Uhr) (Fortsetzung der Sitzung: 13.20 Uhr)
Daniel Münschke
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, es ist 13.20 Uhr, und wir führen die Debatte fort – pünktlich, wie wir es auch im Präsidium, sehr geehrter und geschätzter Kollege Bretz, verabredet haben. Ich denke, wir sind dann auch alle bereit. Bevor ich Tagesordnungspunkt 3 eröffne, nutze ich die Gelegenheit, die Schülerinnen und Schüler der Produktionsschule Ludwigsfelde, die auf Einladung des Abgeordneten Danny Eichelbaum von der CDU-Fraktion hier sind, ganz herzlich hier bei uns im Landtag zu begrüßen. (Allgemeiner Beifall) Damit rufe ich Tagesordnungspunkt 3 auf. TOP 3: Gesetz zur Änderung des Spielbankgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 8/471 2. Lesung Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Haushalt und Finanzen Drucksache 8/984 Es wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Damit kommen wir direkt zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Ausschusses für Haushalt und Finanzen auf Drucksache 8/984 zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Spielbankgesetzes – zustimmt, bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung einstimmig ohne Enthaltungen angenommen und das Gesetz in 2. Lesung verabschiedet. (Allgemeine Unruhe) – Ich darf um Ihre Aufmerksamkeit bitten und darum, eventuelle Zwiegespräche einzustellen. Ich schließe Tagesordnungspunkt 3 und rufe Tagesordnungspunkt 4 auf. TOP 4: Die Brandenburger Hilfsorganisationen stärken! Antrag der SPD-Fraktion und der BSW-Fraktion Drucksache 8/1003 Entschließungsantrag der AfD-Fraktion Drucksache 8/1055 Der gemeinsame Antrag der SPD- und der BSW-Fraktion wurde als Priorität angemeldet. Der Entschließungsantrag der AfD-Fraktion, dessen Drucksachennummer ich Ihnen am Ende der Debatte nachliefern werde, liegt aktuell noch nicht vor, da er noch ins System eingearbeitet wird. Nichtsdestotrotz beginnen wir die Aussprache, und diese wird für die SPD-Fraktion vom Abgeordneten Adler eröffnet. Bitte sehr. (Beifall SPD)
Uwe Adler SPD
Herr Präsident! Verehrte Abgeordnete! Liebe Mitglieder in Hilfsorganisationen, den freiwilligen Feuerwehren! Liebe ehrenamtlich aktive Menschen in diesem Land! Liebe Gäste auf der Besuchertribüne! Ein Drittel der Brandenburgerinnen und Brandenburger, über 800 000 Menschen in diesem Land, in unseren Städten und Kommunen sind ehrenamtlich aktiv. Sie leisten somit ihren Beitrag zu einem lebenswerten und sicheren Zuhause. Auch der Katastrophenschutz im Land Brandenburg beruht im Wesentlichen auf dem ehrenamtlichen Engagement von über 40 000 Brandenburgerinnen und Brandenburgern in den freiwilligen Feuerwehren und den im Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen wie der DLRG, dem DRK, den Johannitern, dem ASB oder dem Malteser Hilfsdienst. Diese vielen Freiwilligen dienen unserem Land, unserem Zuhause und unserer Sicherheit – freiwillig, selbstlos und uneigennützig. Sie investieren ihre Freizeit, ihre Lebenszeit, Zeit, die sie ohne ihre Familie verbringen, in ein sicheres und lebenswertes Brandenburg. Dafür möchten wir Ihnen und euch, liebe Ehrenamtliche, im Namen aller demokratischen Fraktionen hier im Landtag ganz herzlich danken. (Beifall SPD, BSW und CDU) Verehrte Abgeordnete, sehr geehrte Brandenburgerinnen und Brandenburger, heute bringen wir als Koalitionsfraktionen gemeinsam den vorliegenden Antrag mit dem Arbeitstitel „Die Brandenburger Hilfsorganisationen stärken!“ in den Brandenburger Landtag ein. Der Landtag unterstreicht mit diesem Antrag die Bedeutung eines leistungsfähigen und modernen Katastrophenschutzes in Brandenburg und nimmt auch die berechtigten Interessen der Arbeitsgemeinschaft der Hilfsorganisationen hier in dieser Antragsform auf. Die Vielzahl und die Komplexität von Aufgaben sowie die zunehmenden Anforderungen stellen heute schon große Herausforderungen besonders für die im Katastrophenschutz aktiven Hilfsorganisationen dar. Dies anerkennend brauchen wir Verlässlichkeit, Kontinuität und Stabilität in der Bewältigung der uns in Zukunft erwartenden multiplen Herausforderungen. Eine 2025 35 Unterstützung in Form hauptamtlicher Strukturen kann die Ehrenamtlichen hierbei entlasten. Durch diese Entlastung können sich die Hilfsorganisationen auf ihre zentralen Aufgaben wie die Versorgung der Bevölkerung, den Sanitätsdienst oder die Logistik konzentrieren und sich ihnen widmen. Mit dem vorliegenden Antrag soll unter anderem geprüft werden, ob mit der Anpassung bereits bestehender rechtlicher Rahmenbedingungen spezifische Verbesserungen für die Hilfsorganisationen, die Retterinnen und Retter, erreicht werden können. Zudem bedarf es zukünftig einer effektiven Anbindung der Hilfsorganisationen an moderne Kommunikationsinfrastrukturen sowie einer Gleichstellung der verschiedenen Einsatzkräfte in den Hilfsorganisationen. Gezielte Förderungen durch das Land und die Fortsetzung der bewährten Vertretung der Interessen der Hilfsorganisationen im Landesbeirat tragen zusätzlich dazu bei, die Zusammenarbeit und die Effizienz im Katastrophenschutzsystem zu steigern. (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) Nachwuchsgewinnung und Jugendförderung im Ehrenamt sind wichtige Voraussetzungen und Ankerpunkte, um langfristig ausreichend Fachkräfte für den Bevölkerungsschutz zu sichern. Sehr geehrte Abgeordnete, Sie alle wissen, das Thema Katastrophen- und Bevölkerungsschutz hat in den vergangenen Jahren sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene an Bedeutung gewonnen. Die Sicherstellung von Schutz und Sicherheit für die Bevölkerung gehört zu den zentralen Herausforderungen der Zukunft. Die zuständigen Katastrophenschutzbehörden und die Hilfsorganisationen sind in diesem Bereich bereits stark engagiert. Die zunehmenden Extremwetterlagen in den zurückliegenden Jahren, großflächige Waldbrände sowie Großschadensereignisse zeigen die Erforderlichkeit einer guten Vorbereitung und einer soliden Resilienz in Gesellschaft und Verwaltung auf. Verschiedene Krisenszenarien im Bevölkerungsschutz werden auch zukünftig hohe Anforderungen an die Interventionsbefähigung unserer Gesellschaft stellen und rücken die Hilfsorganisationen insbesondere in den Bereichen Verpflegung, Logistik, Infrastruktur und Rettung noch stärker in den Fokus. Deshalb, sehr geehrte Abgeordnete, wollen wir mit vorliegendem Antrag die Landesregierung auffordern zu prüfen, wie hauptamtliche Strukturen die wertvolle Arbeit der Hilfsorganisationen vor Ort besser unterstützen können. Wir wollen uns dafür einsetzen, dass die Hilfsorganisationen in der Funkrichtlinie des Digitalfunks BOS über ihre Aufgaben im Katastrophenschutz hinaus als berechtigte Teilnehmer im Digitalfunk anerkannt werden. Wir wollen prüfen, ob und inwieweit Hilfsorganisationen grundsätzlich berechtigte Fördermittelempfänger und -antragsteller für Katastrophenschutzübungen auf Landesebene sein können. Wir wollen Maßnahmen zur Förderung des Engagements junger Menschen im Ehrenamt unterstützen – insbesondere in den Jugendverbänden der Hilfsorganisationen –, und wir wollen prüfen, ob ehrenamtlich in der Wasserrettung Tätige in das bestehende System der Zahlung einer Jubiläumsprämie einbezogen werden können. (Beifall SPD und BSW) Bezüglich der vorgeschlagenen und beantragten Maßnahmen soll uns das dafür zuständige Ministerium des Innern und für Kommunales bis zum Ende des Jahres 2025 im zuständigen Ausschuss – hier der Innenausschuss – ausführlich über die erreichten Fortschritte berichten. 36 Landtag Brandenburg kann mit den vorgeschlagenen Maßnahmen seiner Rolle als Vorreiter im Bevölkerungsschutz gerecht werden und so auch seiner Bevölkerung zukünftig besser und nachhaltiger beistehen. Deshalb unsere Kernbotschaften: Ehrenamt entlasten, Strukturen stärken, Kommunikation auf Augenhöhe und: Brandenburg bleibt Vorreiter im Bevölkerungsschutz. (Beifall SPD und BSW) Liebe Ehrenamtliche in Brandenburg, ihr erfüllt eine unschätzbar wertvolle Aufgabe für unsere Gesellschaft, und wir, die wir hier sitzen, wissen das und sehen das. Deshalb lasst mich euch sagen: Schön, dass es euch gibt. Bleibt immer gesund. Findet euer Glück, und kommt immer gesund und sicher zu euren Familien – den Menschen, die euch lieben – nach Hause zurück. – Ich bitte um Zustimmung zum vorliegenden Antrag. Herzlichen Dank. (Beifall SPD und BSW sowie des Abgeordneten Corrado Gursch [CDU])
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Meine sehr geehrten Damen und Herren, bevor wir die Aussprache fortsetzen, lassen Sie mich darauf hinweisen, dass der Entschließungsantrag der AfD-Fraktion ausgelegt wurde. Er trägt die Drucksachennummer 8/1055. Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag des Abgeordneten Freiherr von Lützow für die AfD-Fraktion fort. Bitte sehr. (Beifall AfD)
Daniel Freiherr von Lützow AfD
Vielen Dank, Herr Präsident! Bevor ich mit meiner Rede beginne, würde ich gerne auf zwei Dinge aus der Rede von Herrn Adler eingehen: Herr Adler sagte, dass es 40 000 Ehrenamtliche usw. usf. gebe – ja, wir hatten aber mal fast 60 000, Herr Adler. Leider sind wir unter Ihrer Regierung dahin gekommen, dass – laut Innenministerium – nur noch 36 000 freiwillige Feuerwehrleute im Dienst sind. Es werden also immer weniger. Bezüglich der Ursachen setzen wir im Ausschuss einmal einen TOP an. Dann können wir reden und uns über die Ursachen dessen unterhalten. Aber ich beginne jetzt einmal meine Rede. Werte Kollegen Abgeordnete! Liebe Brandenburger! Die Stärkung der brandenburgischen Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz ist ein berechtigtes und notwendiges Ansinnen. Auf den ersten Blick scheint es sich auch um ein zustimmungsfähiges Anliegen zu handeln. Wer könnte schon etwas dagegen haben, die ehrenamtlichen Helfer zu unterstützen, die sich täglich für unsere Sicherheit einsetzen? Ich gehe einmal davon aus, dass alle hier im Hohen Haus wissen, was ein Placebo ist – genau das ist dieser Antrag: wohlklingende Worte ohne Wirkung. Aber bekanntlich soll der Glaube an solche Dinge ja schon Berge versetzt haben. Hoffen wir mal, dass das auch hier gelingt. Zunächst einmal: Die Anerkennung der Arbeit unserer Ehrenamtlichen ist unbestritten – ihre Einsatzbereitschaft, ihre Professionalität und ihr Mut verdienen höchsten Respekt. Die extremen Wetterlagen und die multiplen Herausforderungen der letzten Jahre haben gezeigt, wie wichtig ein gut funktionierender Brand- und Katastrophenschutz ist. Dafür danke ich allen Kameraden, denn nach weit über 20 Jahren Mitarbeit bei der freiwilligen Feuerwehr und einigen Katastropheneinsätzen weiß ich genau, wovon ich rede. Das Problem ist, dass Anträge von Menschen geschrieben werden, die sich zwar gerne auf Fotos mit Kameraden zeigen – aber das ist dann auch der ganze Bezug zum Thema Feuerwehr und Katastrophenschutz. Der vorliegende Antrag verkennt die Realität. Statt die Wurzel der Probleme anzugehen, schlägt er vor, mit mehr Bürokratie und mehr hauptamtlichen Strukturen sowie mit vagen Förderungsversprechen auf sie zu reagieren – alles auf Kosten der Steuerzahler. In Punkt 1 und 3 des Antrages fordern Sie die Prüfung des Aufbaus von hauptamtlichen Strukturen sowie einer möglichen Landesförderung. Wir fragen: Wer soll das finanzieren? Vielleicht kann uns der Finanzminister im Ausschuss ja einmal erhellen, wie das finanzierbar sein soll. Der Haushalt Brandenburgs ist bereits jetzt stark belastet: durch Schulden, durch Migration und durch die Versäumnisse der rot-roten, der rot-schwarzen und jetzt vielleicht auch noch durch die der rot-violetten Politik. Wir werden es sehen. Fakt ist auf jeden Fall: Wenn Sie von hauptamtlichen Kräften reden, müssen es am Ende die Kommunen bezahlen – und die Kommunen lochen nur Blech. Es heißt hier ja immer so schön: Das ist eine kommunale Angelegenheit, da mischen wir uns nicht ein. – Sie schaffen hier Gesetze, die die Kommunen mehr belasten. Durch Ihren Antrag geht es in diese Richtung. Das kann man einfach nur ablehnen. (Beifall AfD) Statt neue Bürokratiemonster zu schaffen, sollten wir die bestehenden Strukturen effizienter nutzen. Die Ehrenamtlichen brauchen keine zusätzlichen Hauptamtlichen, die ihnen Vorschriften machen, sondern praktische Unterstützung: bessere Ausrüstung, schnellere Genehmigungsverfahren und weniger Regulierungswahn. Punkt 2 – die Forderung nach einer Anerkennung der Hilfsorganisationen als Teilnehmer am BOS-Digitalfunk –: Auch hier sehen wir ein typisches Beispiel für übertriebene Ansprüche. Der Digitalfunk BOS ist ein sensibles System, das für die Koordination von Einsätzen gedacht ist. Ich frage Sie, Herr Adler – weil das wahrscheinlich aus Ihrer Feder oder woher auch immer stammt –, haben Sie sich schon einmal mit den Fachleuten aus der ZDPol unterhalten? Waren Sie dort? (Ludwig Scheetz [SPD]: Na logo!) Meines Wissens … – Na logo, höre ich hier. Also, in der letzten Legislaturperiode war nur ein einziger Abgeordneter bei der ZDPol, und das war ich. Ich habe mich dort genau zu diesem Thema beraten und mir alles zeigen lassen. (Beifall AfD – Steeven Bretz [CDU]: Mussten Sie da Sozialstunden verrichten?) So viel zu Ihrem „Na logo“ – also, ich glaube es kaum. Wir haben immer noch weiße Flecken, und das liegt nicht an unseren Leuten bei der ZDPol – die machen hervorragende Arbeit, wirklich hervorragende Arbeit –, das liegt an der Bürokratie. Vielleicht fangen wir erst einmal da an? Sie haben doch den Sonderausschuss Bürokratieabbau. Das würde auch bei der Feuerwehr und beim Katastrophenschutz eine Rolle spielen. Wenn die Genehmigungsverfahren für neue Funkmasten – ganz normale Baugenehmigungen – ein Dreivierteljahr, ein Jahr oder anderthalb Jahre dauern, ist das ein Thema für den Bürokratieabbau. Und wir brauchen die Funkmasten, um dieses System, das noch richtig viele weiße Flecken hat, erst einmal zum Laufen zu bringen. Es geht nicht darum, mal zu prüfen oder mal zu probieren. Sie hätten die Möglichkeit, sofort einzugreifen. Sie haben die Mehrheit und sind an der Regierung: Sie können Tatsachen schaffen, also tun Sie es. Dafür haben Sie definitiv unsere Zustimmung. Jetzt ist – wie gesagt – ganz wichtig, dass klar ist: Das ist mittlerweile ein wichtiges Einsatzmittel geworden. Auch wenn ich früher gegen den Digitalfunk war, habe ich mich jetzt eines Besseren belehren lassen: Es ist wirklich ein wichtiges Einsatzmittel, und das kann nicht und darf auch nicht von jedem gebraucht werden, wie Sie es fordern. Das funktioniert so nicht. (Beifall AfD – Steeven Bretz [CDU]: Ah!) Wenn Sie mit dem Digitalfunk in einen Gebäudebrandeinsatz gehen, müssen – sobald da mehrere Angriffstrupps drin sind – mehrere Frequenzen vergeben werden, weil es sonst nicht mehr funktioniert. Die Frequenzen überschneiden sich. Dann lassen Sie einen dieser Angriffstrupps – wir haben es durchgespielt – da drin wirklich einmal verunfallen: Wenn alle auf der gleichen Frequenz sind, hört niemand mehr, dass da verletzte Kameraden liegen. Die Kameraden verrecken da drin. Entschuldigung für das Wort, das ich eben verwendet habe, aber es ist wirklich so: Wenn man in einem Brand stirbt, verreckt man – und das können Sie doch nicht wirklich wollen. Lassen Sie es bei den Genehmigungen so, wie es ist. Schaffen Sie Bürokratie ab. Unterstützen Sie unsere Kameraden einmal wirklich vor Ort – fahren Sie raus, das ist ja unbenommen –, fahren Sie zu unseren freiwilligen Feuerwehren, um einzutreten – vielleicht sind Sie es ja schon – und mitzumachen, und dann wissen Sie auch, wovon wir hier reden. Dann braucht es auch solche Anträge nicht. Unser Entschließungsantrag sagt genau das: Handeln statt Placebos verteilen. – Vielen Dank. (Beifall AfD)
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag des Abgeordneten Kutsche von der BSW-Fraktion fort. Bitte sehr. (Beifall BSW) 2025 37
Andreas Kutsche BSW
Vielen Dank, Herr Vizepräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Zuhörerinnen! Liebe Gäste! (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Welche Zuhörerinnen?) – Die Zuhörerinnen und Zuhörer, die vielleicht am Livestream dazugeschaltet sind – die meine ich damit. (Dennis Hohloch [AfD]: Aber Sie hören echt gut!) Hilfe bei Starkregen, Hochwasser, Waldbränden, Stürmen, Stromausfällen oder bei Evakuierungen zu leisten – das sind keine Ausnahmen mehr, das ist in der Bundesrepublik Alltag beim Katastrophenschutz. Ereignisse wie diese verändern das Leben der Menschen innerhalb kürzester Zeit und verlangen nach einem Staat, der funktioniert. In Deutschland engagieren sich rund 1,7 Millionen Menschen ehrenamtlich bei den Hilfsorganisationen: beim DRK, bei den Johannitern, bei der DLRG oder dem Malteser Hilfsdienst. Diese Menschen leisten unschätzbare Dienste für das Gemeinwohl. Sie sind – auch für unsere Fraktion – Vorbilder. Dafür gebührt ihnen unser ausdrücklicher Dank. (Beifall BSW, SPD und CDU) Aber Dank allein reicht nicht. Es geht darum, die richtigen politischen Entscheidungen zu treffen, damit diese Arbeit möglich bleibt. Der überwiegend ehrenamtlich getragene Zivil- und Katastrophenschutz ist eine der tragenden Säulen unseres Gemeinwesens. Und diese Säule muss gestärkt werden – strukturell, finanziell und rechtlich. Wir fordern daher, zu prüfen, wie hauptamtliche Strukturen die wertvolle Arbeit der Hilfsorganisationen vor Ort besser unterstützen können; insbesondere die Arbeitsgemeinschaft der Hilfsorganisationen soll in diese Prüfprozesse eingebunden werden. Gleichbehandlung bei Prämien: Derzeit profitieren nicht alle Ehrenamtlichen von der Jubiläumsprämie, und das ist ungerecht. Besonders die Wasserrettung – etwa bei der Wasserwacht oder der DLRG – darf hier nicht länger außen vor bleiben. Kommunikation ist im Einsatz lebenswichtig. Deshalb müssen Hilfsorganisationen als berechtigte Teilnehmer am BOS-Digitalfunk selbstverständlich anerkannt und technisch eingebunden werden. Alles andere wäre fahrlässig. Auch die Nachwuchsarbeit ist entscheidend. Wenn wir die Einsatzfähigkeit langfristig sichern wollen, müssen wir junge Menschen frühzeitig für das Ehrenamt begeistern – in Schulen und über Jugendverbände, und zwar mit staatlicher Unterstützung. Wir setzen uns außerdem dafür ein, dass die Hilfsorganisationen ein Mitspracherecht bei allen rechtlichen Änderungen, die ihre Einsätze betreffen, erhalten. Beteiligung darf nicht nur angekündigt, sie muss auch gewährleistet werden. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD) 38 Landtag Aber, meine Damen und Herren, lassen Sie mich zu einem Punkt, der in der aktuellen Lage höchste Aufmerksamkeit verdient, sehr deutlich werden, und zwar zur Zivil-Militärischen Zusammenarbeit – kurz ZMZ genannt –, insbesondere in der geplanten Version, der ZMZ 4.0.
Daniel Münschke
Herr Abgeordneter …
Andreas Kutsche BSW
Nein, ich lasse keine Zwischenfrage zu. Danke. – Wir beobachten eine zunehmende Regelmäßigkeit bei der Einbindung ziviler Hilfsorganisationen in militärische Übungen, doch Ehrenamtliche im Katastrophenschutz sind keine Soldaten, (Vereinzelt Beifall BSW) und sie sollen es auch nicht werden. Ihre Stärke liegt gerade in ihrer neutralen zivilen Rolle. Diese Unabhängigkeit ist kein Hindernis, sondern ein Schutzfaktor für ihre Glaubwürdigkeit, besonders im internationalen und humanitären Kontext. Zivile Strukturen dürfen nicht Teil militärischer Kommandostrukturen werden. Wir lehnen eine strategische Aufweichung dieser Trennung, wie sie im Grünbuch ZMZ 4.0 – dessen Lektüre ich jedem ans Herz legen kann – skizziert wird, ab. (Beifall BSW) Es darf keine Militarisierung durch die Hintertür geben – weder aus politischer Bequemlichkeit noch unter dem Deckmantel effizienter Gefahrenabwehr. Deshalb: Stärken wir unsere Hilfsorganisationen dort, wo sie es brauchen: bei der Ausstattung, bei der Nachwuchsförderung, bei der Kommunikation und bei der rechtlichen Anerkennung. Aber lassen wir zugleich ihre Unabhängigkeit unangetastet. (Beifall BSW) Herr Adler hat es schon gesagt: Bis Jahresende erwarten wir konkrete Ergebnisse im zuständigen Ausschuss. Diese Rede ist nicht nur ein Versprechen, sondern soll auch als Einladung zum Handeln verstanden werden. Darum bitte ich Sie um Zustimmung zum gemeinsamen Antrag der Regierungskoalition. – Vielen Dank. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD)
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Es wurde eine Kurzintervention vom Abgeordneten Freiherr von Lützow angezeigt. (Vereinzelt Beifall AfD)
Daniel Freiherr von Lützow AfD
Herr Präsident! Herr Kutsche, ich habe Ihre Rede gerade mit großer Aufmerksamkeit verfolgt. Sie sagten: Handeln, nicht nur versprechen. – Aber was Sie mit Ihrem Antrag machen, ist versprechen und nicht handeln. Ein Gutachten braucht es nicht; wir haben die Fachleute schon angehört. Wir hatten ein Fachgespräch im Innenausschuss, und zwar mit Fachleuten, mit tatsächlichen Praktikern aus dem Berufsfeld und nicht mit irgendwelchen Menschen, die schon lange nicht mehr wissen, wie eine Atemluftflasche aussieht – vielleicht wissen sie noch, wie sie aussieht, aber nicht mehr, wie sie funktioniert. Das braucht kein Mensch, sondern wir brauchen die wirklichen Praktiker. Die Ehrenamtskarte – Berlin hat sie eingeführt – ist eine Maßnahme, die wesentlich besser ist als jede andere Ehrung. Ich kann Ihnen aus meiner eigenen, mittlerweile über 20-jährigen Erfahrung sagen – ich weiß es auch von all meinen Kameraden –: Einem Retter, der in Einsätze geht, geht es nicht unbedingt um das Monetäre, sondern darum, dass das Ehrenamt geschätzt wird – vollkommen richtig. Eine Ehrenamtskarte, die freien Eintritt in Museen usw. ermöglicht, ist dafür ein Beispiel. Dafür braucht man aber keinen Gutachter, der 100 000 Euro kostet. Diese 100 000 Euro sollten wir lieber in die Jugendfeuerwehren stecken; (Vereinzelt Beifall AfD) das ist doch viel besser. Kurz zu dem, was Sie gerade zur Zusammenarbeit mit dem Militär und dem THW gesagt haben: Im Einsatz ist das leider oft sehr, sehr schwierig, da das eine die Bundesebene und das andere die Landes- oder vielmehr Kreisebene betrifft. Katastrophenschutz bedeutet ja: Wir machen die Gesetze, und die Kreise müssen handeln, müssen es ausbaden. – So ist es leider nun mal in Brandenburg. In manchen Fällen ist das auch richtig, in anderen Fällen duckt sich das Land aber immer wieder weg; das werden Sie jetzt in der Regierung noch merken. Deswegen sage ich: Handeln, nicht versprechen! Wenn Sie das Thema in den Innenausschuss mitnehmen, anstatt es hier durchzuboxen, und wir dort noch einmal darüber diskutieren können, bin ich Ihnen sehr dankbar. Dann würde ich vielleicht sogar überlegen, ob ich dem Antrag zustimmen kann – aber so, wie er jetzt ist, geht es nicht. Es geht nicht, weil mit ihm nicht gehandelt, sondern einfach nur versprochen wird. – Danke. (Vereinzelt Beifall AfD)
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Herr Abgeordneter Kutsche möchte nicht erwidern, darum fahren wir in der Rednerliste fort. Der Abgeordnete Genilke hat das Wort für die CDU-Fraktion.
Rainer Genilke CDU
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss an der Stelle sagen: Ich bin etwas irritiert über den Antrag, den ich vor mir liegen habe, und zudem über das, was ich gerade hören musste – Herr Kutsche, ich komme noch darauf –, denn der Katastrophen- und Bevölkerungsschutz ist keine Option, sondern er ist Pflicht; das haben uns die vergangenen Jahre mit Waldbränden, Starkregen, Pandemien und anderen Krisen eindrucksvoll vor Augen geführt. Unsere Hilfsorganisationen sind ein tragendes Fundament, und sie wiederum werden vor allem vom Ehrenamt getragen. Ihnen gebührt unser Respekt, ihnen gebührt unser Dank – und damit auch unsere volle politische Unterstützung. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD und BSW) Die CDU-Fraktion begrüßt den gemeinsamen Antrag von SPD und BSW ausdrücklich. Jetzt komme ich zu der Rede, die ich gerade hören musste: Dazu muss ich sagen, dass militärische Strukturen, die es für den Brand- und Katastrophenfall gibt, natürlich nicht ausschließbar sind – das ist die Logik der Katastrophenbekämpfung. An der Stelle darf ich darauf hinweisen, dass Sie sich in Ihrem Antrag dann auch die Forderung zum BOS-Digitalfunk sparen können, denn das ist der Digitalfunk jener militärischen Einrichtungen. Wenn Sie sie ausschließen, können Sie die anderen nicht dort mit aufnehmen – so einfach ist das. Wir haben ein Landeskommando, das sich ganz besonders eng mit uns abstimmt, und schon heute ist die Bundeswehr für die Hochwasserbekämpfung unabdingbar. (Beifall CDU) Wir können doch nicht so tun, als gäbe es das alles nicht. Das ist doch Verblendung ohne Ende! Natürlich haben wir die militärischen Einrichtungen zu nutzen – das tun wir in Brandfällen auch; man denke an die ganzen Waldbrandlagen um Jüterbog und Treuenbrietzen. Die Feuer würden heute noch brennen, hätten wir die Bundeswehr nicht dabeigehabt – und Sie wollen sie ausschließen. Das ist falsch! Die Bundeswehr ist nicht die russische Armee; die überfällt niemanden. Aber wir werden sie doch noch zum Katastrophenschutz einsetzen können. Es ist absurd, was Sie hier fordern! Wir stimmen dem Antrag nur zu, weil ich der SPD glaube – Sie werden da ohnehin kassiert –, (Lachen bei der CDU) dass sie das am Ende nicht zulässt. Es reicht allerdings nicht, nur Absichtserklärungen zu machen – das Wort „prüfen“ ist so ziemlich das häufigste Wort in Ihrem Antrag – und was Sie uns noch alles in guter Absicht – so hoffe ich – zu erklären versuchen. Wir müssen hauptamtliche Unterstützungsstrukturen als Ergänzung einführen – und nicht als Ersatz, ich glaube, das ist uns allen klar. Die Prüfaufträge, die Sie der Verwaltung erteilen wollen, führen noch nicht zu klaren Maßnahmen, aber diese Gelegenheit hätten Sie ja. Doch im uns vorliegenden Haushaltsentwurf für die nächsten zwei Jahre findet sich leider nichts dazu. Von daher glaube ich, dass sich an der Stelle auch in den nächsten zwei Jahren nichts ändern wird, aber Sie können sicher sein, dass wir das Thema auch weiterhin parlamentarisch behandeln werden. 2025 39 Ich glaube, Sie haben zumindest bei „Feuerwehr macht Schule“ noch eine Chance. Das wäre eine ganz konkrete Maßnahme zur Jugendförderung, die wir hier durchsetzen könnten. Ich glaube, all die anderen Dinge – etwa Prämien usw. –, die Sie auf den Weg bringen wollen, wären on top, aber wir lassen uns gern überraschen. Wir werden das kritisch verfolgen und uns natürlich auch weiterhin parlamentarisch mit den Prüfanträgen befassen, die wir als Partner unserer Hilfsorganisationen hoffentlich noch heute zusammen beschließen werden. Mit Sicherheit wird das Thema nicht erst Ende des Jahres wieder eine Rolle spielen. Ich glaube, wir sollten uns schon eher im Innenausschuss damit befassen. Das sind wir unseren Hilfsorganisationen schuldig; darauf haben sie im Übrigen auch einen Anspruch. Auch von meiner Seite einen herzlichen Dank allen, die jeden Tag ihre Gesundheit und sogar ihr Leben für uns aufs Spiel setzen – und natürlich ihre Freizeit für uns opfern; das dürfen wir nicht vergessen. Im Übrigen: Es wird oft vergessen, dass die Partner – ob nun Ehepartner oder wer auch immer – für unsere Sicherheit, für unseren Brand- und Katastrophenschutz auf gemeinsame Freizeit mit denjenigen verzichten, die uns in besonderer Weise ehrenamtlich unterstützen. Auch ihnen gilt unser ausgesprochener Dank, denn das ist nicht selbstverständlich. Dadurch kann das Familienleben auf der Strecke bleiben, aber sie tun es für uns, und das ist aller Anerkennung wert. – Vielen Dank. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD)
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Die Rede hat eine Kurzintervention des Kollegen Kutsche zur Folge. (Rainer Genilke [CDU]: Das war auch so geplant! – Heiterkeit CDU – Steeven Bretz [CDU]: Herr Kutsche wird Fan der deutschen Bundeswehr! – Zuruf von der CDU: Jetzt kommt die Entschuldigung!)
Andreas Kutsche BSW
Es kommt keine Entschuldigung, sondern ich möchte gern auf Herrn Genilke eingehen. Das habe ich in meiner Rede gar nicht gemeint. Wenn die Bundeswehr bei zivilen Katastrophenschutzmaßnahmen eingreift, würde ich das sogar befürworten. Das ist eine friedliche Maßnahme der Bundeswehr, und das unterstütze ich sehr gern. Worauf ich eingehen möchte, Herr Genilke: Ich lege Ihnen ans Herz, das Grünbuch, an dem ja ein Kollege Ihrer Bundestagsfraktion mitgearbeitet hat, zu lesen. Mir ging es darum, dass die Hilfsorganisationen bei der derzeitigen Militarisierung in unserer Bundesrepublik nicht instrumentalisiert werden. – Vielen Dank. (Beifall BSW – Steeven Bretz [CDU] in Richtung des Abgeordneten Andreas Kutsche [BSW]: Nicht so viele linke Krimis gucken, Herr Kutsche! – Gegenruf Andreas Kutsche [BSW]: Das ist kein Krimi! Das ist das Grünbuch, lesen Sie es sich durch!) 40 Landtag
Daniel Münschke
Vielen Dank. Der Abgeordnete Genilke signalisiert, dass er darauf nicht erwidern möchte. – Dann fahren wir in der Aussprache mit dem Beitrag der Ministerin und Chefin der Staatskanzlei Schneider fort. – Sie haben für die Landesregierung das Wort.
Kathrin Schneider
Herr Vizepräsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Unsere gesamtstaatliche Sicherheitsarchitektur ist aktuell mehr denn je im Fokus öffentlicher Debatten, und die Brandenburger Hilfsorganisationen leisten haupt-, aber insbesondere auch ehrenamtlich eine herausragende Arbeit, für die auch ich mich an dieser Stelle im Namen der Landesregierung herzlich bedanke. (Vereinzelt Beifall SPD, BSW und CDU) In Brandenburg sind ca. 800 000 Menschen ehrenamtlich tätig. Auch unsere innere Sicherheit stützt sich auf dieses Engagement. Neben dem Katastrophenschutz sind die Hilfsorganisationen in vielen anderen Bereichen aktiv, insbesondere in sozialkaritativen Bereichen wie bei Hausnotrufen, der Integration geflüchteter Menschen, der Hospizarbeit, der Trauerbegleitung, Essen auf Rädern oder in der Krankenversorgung. Auch die Sicherung von Sanitätsdiensten bei Großveranstaltungen, die Wasserrettung und der Rettungsdienst werden überwiegend von den anerkannten Hilfsorganisationen wahrgenommen. Es ist daher gut und richtig, die enge Zusammenarbeit zu pflegen und weiter zu stärken. Besonders im Katastrophenschutz besteht eine enge Partnerschaft zwischen öffentlicher Hand und den Hilfsorganisationen, wie wahrscheinlich auch im Rahmen des heutigen Parlamentarischen Abends der Johanniter-Unfall-Hilfe deutlich wird. Um die unerlässliche ehrenamtliche Tätigkeit weiter zu stärken bzw. Hemmnisse abzubauen, wird die Landesregierung die im Antrag enthaltenen Punkte gern aufgreifen und die Kooperation zwischen Haupt- und Ehrenamt über bestehende Arbeitsgremien verbessern. Es ist nicht nur bei Hilfsorganisationen so, sondern auch an allen anderen Stellen: Das Ehrenamt braucht auch das Hauptamt.
Daniel Münschke
Frau Ministerin, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?
Kathrin Schneider
Nein. – Es geht auch darum, die Anhörungs- und Beteiligungsformate weiter zu verbessern und Hilfsorganisationen, die in der Gefahrenabwehr tätig sind, auch hinsichtlich des BOS-Funks als gleichberechtigte Partner zu berücksichtigen. Förderzugänge für die Hilfsorganisationen sollen geprüft und Jugendfördermaßnahmen intensiviert werden. Es soll auch geprüft werden, inwiefern wir das System der Jubiläumsprämien den Wasserrettern öffnen können. Selbstverständlich ist für uns, dass wir mit denjenigen, die es betrifft, über ihre konkreten Bedarfe und deren Ausgestaltung sprechen. Ich bin mir sicher, dass der designierte Minister die Angelegenheiten aus seiner Vorverwendung sehr gut kennt und deswegen auf der bewährten Zusammenarbeit aufbauen und sich für die Stärkung der Hilfsorganisationen einsetzen wird. Insofern werbe ich bei Ihnen für die Unterstützung des Antrags. – Danke. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW)
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Auch diese Rede hat zur Folge, dass eine Kurzintervention angemeldet wurde, nämlich von Herrn Abgeordneten Freiherr von Lützow von der AfD-Fraktion. (Beifall AfD)
Daniel Freiherr von Lützow AfD
Herr Vorsitzender! Frau Schneider, hätten Sie die Frage zugelassen, wäre das schnell abgehandelt gewesen. Undankbarerweise müssen Sie wahrscheinlich erst einmal noch das Innenministerium mit führen, bis Herr Wilke eingearbeitet ist. Trotzdem habe ich eine Frage an die Regierung. Ich muss sagen: All die Möglichkeiten waren doch schon lange vorhanden. Was sollen wir denn jetzt noch prüfen? Es steht doch überall geschrieben; das wird doch von allen Verbänden gefordert. Wozu müssen wir prüfen, ob die Wasserretter eingebunden werden? Führen Sie die landesweite Ehrenamtskarte ein: freier Eintritt in Schwimmbäder usw. usf. für alle Ehrenamtler! Natürlich müssen sie dann ihren Feuerwehr- oder ihren DLRG-Ausweis vorzeigen. Aber das wäre doch mal eine Ehrung, die wir wirklich vornehmen könnten, und nicht immer so ein Herumlavieren: Wie können wir helfen? Wobei können wir helfen? – Denn: Was passiert letztendlich? Wir vergrätzen immer mehr Ehrenamtler, und deswegen wird die Zahl der Ehrenamtler – in bestimmten Bereichen – immer weiter sinken. Der Bereich „Kampf gegen rechts“ wird davon nicht betroffen sein – das habe ich verstanden –, weil das finanziert wird. Aber in der Rettung – da, wo es tatsächlich wichtig ist – ist das Ehrenamt in den letzten Jahren stark zurückgegangen. Das kritisieren wir als Feuerwehrleute, kritisiere ich als Ex-Feuerwehrmann schon immer. Wir haben das an die Bürgermeister weitergereicht. Nur kommt hier oben wahrscheinlich nichts an oder soll nichts ankommen. Denn wenn ich das höre – ähnlich in der Rede von Herrn Adler –, höre ich immer das gleiche Lavieren; das höre ich, seitdem ich in der freiwilligen Feuerwehr war. Sie lavieren herum und sagen: Wir machen hier und da und fördern mal ein bisschen was. – Aber wirklich etwas für die Ehrenamtler einzuführen, sie wirklich zu fördern – das tun Sie nicht, schon seit Anbeginn der Zeit. (Beifall AfD) Das muss aufhören. – Mehr kann ich dazu nicht sagen. Wie gesagt: Hätten Sie meine Zwischenfrage zugelassen, wäre es kürzer geworden. – Danke schön. (Beifall AfD)
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Frau Ministerin möchte erwidern.
Kathrin Schneider
Danke für den Vorschlag zur Ehrenamtskarte! Ich will bloß sagen: Gerade bei der Feuerwehr ist in den letzten Jahren sehr viel passiert und sehr viel gemacht worden, und wenn Sie ehrlich sind, müssen Sie das auch zugeben. Die jetzige Landesregierung setzt sich in dieser Legislaturperiode – ebenso wie die letzte Landesregierung – stark gerade auch für die freiwillige Feuerwehr ein, und soweit ich von der freiwilligen Feuerwehr, vom Verband höre, wissen sie das auch sehr zu schätzen. Natürlich muss man sich immer wieder anschauen, wie man Hilfsorganisationen unterstützen kann. Darum geht es ja heute gerade. All das mag vielleicht nicht schnell genug gehen; das kann sein. Trotzdem müssen wir gerade mit Blick auf den Bürokratieabbau, den Sie auch angesprochen haben, mit den Beteiligten darüber reden, wie man das tatsächlich machen kann. Wir alle wissen: Unsere Ressourcen, unsere Finanzen sind begrenzt. Das ist aber kein Grund, nicht miteinander zu reden und dabei, in der Debatte, versuchen, besser zu werden. (Beifall SPD – Zuruf des Abgeordneten Freiherr von Lützow [AfD])
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Bevor der Antragseinreicher das Wort erhält, möchte ich Mitglieder der Alters- und Ehrenabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Oranienburg, eingeladen von der Abgeordneten Nicole Walter-Mundt von der CDU-Fraktion, begrüßen. Seien Sie uns hier im Landtag herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall) Es passt zum Ende dieser Debatte auch gerade noch thematisch. Die Debatte setzt, wie eben erwähnt, der Antragseinreicher in Person des Abgeordneten Adler fort. Bitte sehr.
Uwe Adler SPD
Herr Vizepräsident! Ich möchte mich den Worten meiner Vorrednerin, Frau Ministerin Schneider, anschließen: Das ist ein Thema, dem wir uns auch in Zukunft mit Verantwortung annähern und mit Verantwortung begegnen müssen. Wir sind auf dem Weg; unser Anspruch ist, besser zu werden und auch die Arbeitsbedingungen der Hilfsorganisationen im Einsatz zu verbessern – Ausrüstung, Ausstattung, Technik. Daher vielen Dank für die Fürsprache und für die Unterstützung des vorliegenden Antrags. Ich danke Ihnen, sehr verehrte Damen und Herren, für die freundliche und tatsächlich auch konstruktive Debatte zum vorliegenden Antrag – vielen Dank dafür! Ich will eine kurze Replik zu dem geben, was Herr von Lützow in Bezug auf den BOS-Funk gesagt hat, und er hat ja auch gefragt, ob wir schon einmal bei der ZDPol waren und uns mit den Mitarbeitern dort unterhalten haben. Ja, wir waren da und haben uns mit den Leuten vor Ort unterhalten. Aber, Herr Freiherr von Lützow, wir haben uns auch mit der Arbeitsgemeinschaft der Hilfsorganisationen im Land Brandenburg unterhalten; ich weiß nicht, ob Sie oder andere Mitglieder Ihrer Fraktion da schon 2025 41 waren. Unser Antrag beruht im Wesentlichen auf den Gesprächen, Inhalten und Erfahrungen der Mitglieder der AG der Hilfsorganisationen – und dafür danke ich ihnen. Ich danke der AG für die Gesprächsbereitschaft und dafür, dass uns die Mitglieder da so ein bisschen mitnehmen und unser Wissen bereichern, sodass wir diese Themen auch hier in den Landtag transportieren können. Herr Freiherr von Lützow, Sie sprachen das Thema Funk an: Ein Einsatztrupp geht in brennende Häuser etc. Ich kann Ihnen inhaltlich in Ihrer Sorge folgen. Allerdings glaube ich, dass Einsatztrupps der Feuerwehr in Einsatzlagen andere Rufgruppen im Digitalfunk nutzen als zusätzlich einbezogene Hilfsorganisationen. Daher greift an dieser Stelle Ihr konkretes Beispiel nicht. Mittlerweile liegt uns auch der Entschließungsantrag der AfD-Fraktion vor. Wir haben ihn zu Kenntnis genommen. Wir haben ihn bewertet, und in der Bewertung sind wir zu der Feststellung gekommen, dass wir ihn ablehnen. (Zuruf von der AfD: Ach was?) Vielen Dank fürs Zuhören und für die Aufmerksamkeit. Alles Gute! (Beifall SPD und BSW)
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Damit sind wir am Ende der Aussprache angelangt und treten sogleich in die Abstimmungen ein. Zum einen stimmen wir über den Antrag der Koalitionsfraktionen unter dem Titel „Die Brandenburger Hilfsorganisationen stärken!“ auf Drucksache 8/1003 ab. Wer dem Antrag seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag bei Stimmenthaltungen einstimmig angenommen. Zum Zweiten kommen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der AfD-Fraktion unter dem Titel „Sofortige Stärkung der Brandenburger Hilfsorganisationen auf den Weg bringen!“ auf Drucksache 8/1055. Wer dem Entschließungsantrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Entschließungsantrag ohne Stimmenthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Ich schließe Tagesordnungspunkt 4 und rufe Tagesordnungspunkt 5 auf. TOP 5: Keine halben Lösungen - Lehrermangel stoppen, Unterrichtsausfall verhindern Antrag der CDU-Fraktion Drucksache 8/987 Die CDU-Fraktion hat diesen Antrag als Priorität angemeldet. Die Aussprache eröffnet Frau Abgeordnete Augustin von der CDU-Fraktion. 42 Landtag
Kristy Augustin CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Über das Thema Bildung wird stets und ständig politisch heiß diskutiert. Ob Schülerinnen und Schüler, Eltern, Großeltern, Lehrerinnen und Lehrer oder ehemalige Schülerinnen und Schüler – es gibt kaum jemanden, an dem die Bildungspolitik vorbeigeht, und leider wird sie viel zu selten – dies gilt gerade für Brandenburg – mit einem positiven Fazit verbunden. Ob ein Vergleichstest, bei dem Brandenburg wieder einmal schlecht abschneidet, ob ein Brandbrief aus einer überforderten Schule, die sich nicht mehr zu helfen weiß – Anlässe, über das Thema Bildung zu diskutieren, gibt es genug. Heute erwarten wir Hunderte, wahrscheinlich sogar Tausende Lehrerinnen und Lehrer vor diesem Landtag zu einer Demonstration. Sehr geehrte Damen und Herren! Was für mich angesichts der brenzligen Debatten, die wir seit einigen Wochen wieder führen, bezeichnend ist: dass es eher Begleitdebatten zu den Haushaltsberatungen sind. Seit 1994 wird das Bildungsministerium kontinuierlich von der SPD geführt. Man sollte also meinen – egal, welche Ministerin oder welcher Minister der SPD den Kontakt zu Lehrerinnen und Lehrern, Schüler- und Elternvertretungen hält –, man sei in der Kommunikation miteinander, nicht übereinander, geübt. Sollte einmal das Unterrichtsfach „Kommunikation – richtig umgesetzt“ eingeführt werden, müsste dem MBJS aktuell die Schulnote 6 gegeben werden. Aus der Zeitung erfahren Lehrer, Eltern und Schüler, welche Vorhaben die Landesregierung plant. Einstellungsstopp? Nein. Dann soll es heißen: „zeitweiliges Einstellungsmoratorium“. Anschließend heißt es: „Pausieren bei der Neueinstellung von Lehrkräften“. Auf Nachfragen in Sitzungen des Landesschulbeirats und der Ausschüsse werden keine konkreten Antworten gegeben; Klarheit bleibt aus. Letztlich heißt es dann im Bildungsausschuss: Nein, es gibt gar keinen Einstellungsstopp! Entwarnung? Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht. Nach wie vor erreichen mich Nachfragen und Hinweise – zahlreich, von überall aus Brandenburg –, dass keine Einstellungen möglich seien. Es seien zwar Stellen ausgeschrieben; aber aktuell werde denjenigen, die sich an uns wenden, gesagt, die Einstellung sei nicht möglich. – Das ist kein Einzelfall. (Beifall CDU) Aus dem Haushaltsbegleitgesetz erfahren die Lehrkräfte nun, dass das Deputat erhöht wird – ohne dass vorher einmal das Gespräch mit ihnen gesucht worden wäre! Eine Lehrerwochenstunde mehr soll kommen, und das noch mitten im laufenden Schuljahr. Herzliche Grüße an die Schulplanerinnen und Schulplaner, wenn es um die Zeit nach dem 1. Februar 2026 geht! Dass das keine Mehrarbeitszeit bedeute, wird wiederum den Lehrkräften in einem Informationsbrief mitgeteilt. Und nein, es ist kein Scherz: Diesen erhalten die Lehrkräfte am 1. April. Darin sind Punkte aufgelistet, mit denen Arbeitserleichterungen ermöglicht werden sollen, zum Beispiel der Wegfall von Elterngesprächen – die sind scheinbar nicht nötig – und von verschiedenen Tests. Das soll unabhängig davon gelten, in welcher Schulform die Lehrerinnen und Lehrer unterrichten. Es wird einfach alles aufgelistet. Und deswegen: Bitte nicht beklagen! Sie haben ja weniger Arbeit, und wir wollen mehr Unterricht. Also immer ran! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Wahlprogramm der SPD zur Landtagswahl 2024 lautete die Überschrift zum Bildungsbereich: „Brandenburg ist stark, weil alle Kinder und Jugendlichen die bestmögliche Bildung erhalten.“ Wohlgemerkt, das ist nicht als Vorhaben formuliert, sondern in der Gegenwartsform, im Präsens. Wenn der aktuelle Schulalltag die bestmögliche Bildung darstellt, will ich, ehrlich gesagt, nicht wissen, wie bei Ihnen schlechte Bildung aussieht. Tatsächlich – und das hat auch der Landeselternrat zu Recht kritisiert – wurden im vergangenen Schuljahr rund 1,6 Millionen Unterrichtsstunden vertreten. 300 000 Unterrichtsstunden sind ersatzlos weggefallen. Die Zahlen aus dem Haushalt gehen zwar von mehr Schülerinnen und Schülern aus. Dennoch ist geplant, mindestens 241 Planstellen für Lehrerinnen und Lehrer weniger vorzusehen. Ich bin durchaus irritiert; denn auf unsere Nachfragen, was die ganze Planung für Lehrkräfte betrifft, bekamen wir nie eine konkrete Antwort. Heute – ich beziehe mich auf eine Pressemitteilung des MBJS – sprechen Sie selbst sogar von 345 Lehrerplanstellen, die nicht kommen sollen. Trotz gestiegener Schülerzahlen! Grundlage einer verlässlichen Planung wäre zudem eine aktuelle Schülermodellrechnung und anhand dieser eine Lehrermodellrechnung. Auch diese liegt nach wie vor nicht vor. In jeder Ausschusssitzung haben wir nachgefragt; sie ist noch nicht da. Nun beginnen die Sommerferien in Brandenburg dieses Jahr erst Ende Juli und damit recht spät. Aber nicht nur die CDU-Fraktion, sondern auch die Eltern, die Schülerinnen und Schüler und vor allem die Lehrerinnen und Lehrer blicken mit großer Sorge auf das schnell näherkommende neue Schuljahr. Mehr Schüler, wenige Lehrer – wir steuern wirklich sehenden Auges auf das Fiasko zu. (Beifall CDU) Ich sage Ihnen: Statt dass wir zu mehr Lehrerwochenstunden kommen, werden wir – so lautet meine Prognose – noch weniger Lehrer als heute haben. Denn die Lehrerinnen und Lehrer werden angesichts dieser Zustände vorzeitig in Rente gehen, ihre Arbeitszeit auf Teilzeit absenken oder gar, weil es in den angrenzenden Ländern attraktiver ist, unser Bundesland verlassen und nach Berlin oder Sachsen wechseln. Es ist wunderbar, dass die Landesregierung im Haushalt sowohl für 2025 als auch für 2026 1,5 Millionen Euro zur Lehrergewinnung einplant. Die Frage, wie dieses Vorhaben ausgestaltet und zielgerichtet umgesetzt werden soll, konnte im Ausschuss aber nicht beantwortet werden. Wer soll unter diesen Bedingungen denn noch sagen: „Ja, ich will Lehrerin oder Lehrer in Brandenburg werden“? Bei diesem bestellten Aufgebot sage ich ganz klar: Nein, danke! (Beifall CDU) Ich muss noch einmal aus dem Wahlprogramm der SPD Brandenburg zitieren: „Die Qualität der Schulen hängt vor allem anderen von den Lehrkräften ab. Deshalb binden wir unsere Lehrkräfte bestmöglich an unser Land und entlasten sie von nicht pädagogischen Aufgaben.“ Jetzt weiß ich auch, warum wir alle heute nicht bei der Demo sprechen sollen: Diesen Satz würde keine Lehrkraft draußen vom Bildungsminister hören wollen. – Nicht nur ich bin gespannt, wie Sie jetzt uns hier im Plenum und dann vor allem den Lehrkräften draußen sowie den Brandenburgerinnen und Brandenburgern, die sich mit Blick auf das neue Schuljahr große Sorgen machen, erklären wollen, was Sie vorhaben. Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist das eine, zu kritisieren, was nicht läuft. Aber zu Recht sind auch wir als Oppositionsfraktion in der Verantwortung, Vorschläge zu unterbreiten. Unser für die heutige Sitzung eingebrachter Antrag soll eine Grundlage, ein Angebot sein. In unserem Antrag fordern wir dementsprechend, die unbesetzten Lehrerstellen zu besetzen, und zwar so schnell wie möglich. Dafür braucht es endlich ein beschleunigtes Einstellungsverfahren und eine konsequente Priorisierung der Personalgewinnung durch das Bildungsministerium. Wir müssen wissen, wie der tatsächliche Bedarf aussieht, und benötigen belastbare Zahlen. Eine aktuelle Lehrer- und Schülermodellrechnung muss umgehend erstellt werden, damit wir den tatsächlichen Personalbedarf präzise erfassen können. Nur so lassen sich Bildungsressourcen gezielt einsetzen und Versorgungslücken so- wie Unterrichtsausfall wirksam bekämpfen. Wenn diese Grundlagen klar sind, dann ergibt auch die im Haushaltsentwurf vorgesehene Werbekampagne Sinn. Es müssen aber nicht gleich 1,5 Millionen Euro sein. Eine landesweite und zielgerichtete Werbekampagne zur Personalgewinnung muss jetzt umgesetzt werden. Besonders mit Blick auf die ländlichen Regionen und die MINT-Fächer muss das Land sichtbar, attraktiv und überzeugend auftreten. Wer Lehrerinnen und Lehrer will, muss auch um sie werben – professionell, offensiv und mit klarer Strategie. Sonst kommt auf die Frage: „Willst du Lehrkraft in Brandenburg werden?“, stets und ständig nur: „Nein, danke!“ Zu guter Letzt kommen wir zur Deputaterhöhung. Wenn eine Erhöhung der Pflichtstundenzahl für Lehrkräfte überhaupt infrage kommt, dann nur unter ganz klaren Bedingungen: befristet und mit verbindlichen Kompensationsregelungen! Eine solche Maßnahme darf nicht zur Dauerlösung werden. Sie wäre höchstens ein kurzfristiger Notanker in einer akuten Mangellage. Unsere Lehrkräfte tragen schon heute enorme Verantwortung. Deshalb braucht es Respekt und Entlastung, nicht aber zusätzliche Belastung. Wir setzen auf strukturelle Verbesserungen, gezielte Nachwuchsförderung und bessere Arbeitsbedingungen, aber nicht auf Mehrarbeit als Standardrezept. Sehr geehrte Damen und Herren! Weniger Lehrer, mehr Schüler, und schon jetzt fällt zu viel Unterricht aus. Das Schuljahr 2025/2026 steuert auf eine dramatische Zuspitzung zu. Wenn die Landesregierung jetzt nicht entschlossen gegensteuert, droht ein bildungspolitisches Desaster. Unsere Kinder brauchen keine Ausreden; sie brauchen Unterricht, Perspektiven und eine Politik, die endlich Verantwortung übernimmt. Unsere Lehrkräfte brauchen einen obersten Dienstherrn, der mit ihnen und nicht gegen sie agiert, der den Dialog sucht und nicht fortwährend von „bedauerlichen Kommunikationspannen“ spricht. (Beifall CDU) Die Eltern im Land Brandenburg brauchen die Zusicherung, dass alles dafür getan wird, dass ihre Kinder die bestmögliche Unterrichtsqualität erhalten und Unterricht tatsächlich stattfindet. Unser Land Brandenburg braucht einen Finanzminister, der nicht nur konstatiert, dass der Bildungsetat Brandenburgs im 2025 43 Ländervergleich einer der größten ist, sondern der als stellvertretender Ministerpräsident auch die Notwendigkeit einer gestärkten Bildungspolitik erkennt und entsprechende Maßnahmen unterstützt. Wir brauchen klare Handlungen und ein Landesparlament, das für gute Bildung einsteht und keine Ausreden erfindet. Deshalb: Zeigen Sie Haltung! Stimmen Sie unserem Antrag zu, zumindest der Überweisung zur Beratung im Bildungsausschuss! Ich würde mich freuen. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU)
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Die Aussprache setzen wir mit dem Beitrag der Abgeordneten Poschmann von der SPD-Fraktion fort. Bitte schön. (Beifall SPD)
Katja Poschmann SPD
Herr Vizepräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Keine halben Lösungen – Lehrermangel stoppen, Unterrichtsausfall vermeiden“ – so der Titel des vorliegenden Antrags der CDU-Fraktion, über den wir heute beraten. Aber ganz ehrlich: Ist das nicht das immerwährende Thema, die immer wiederkehrende Herausforderung, der stetige Anspruch eines jeden Bildungspolitikers? (Beifall des Abgeordneten Björn Lüttmann [SPD]) Ich kann für mich behaupten: Diese Aussage ist Ziel und Verpflichtung für jede und jeden, der es ernst meint mit der Bildungspolitik. (Beifall SPD und BSW) Und ich behaupte, es gibt sehr viele, die es durchaus ernst damit meinen, ob Politiker oder nicht. Allerdings lässt sich auch immer wieder feststellen: Es sind die Antworten darauf, in denen wir uns oft unterscheiden. Aber dazu gleich mehr. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es braucht ausreichend pädagogisches Personal; das ist ganz klar. Deshalb haben wir in den vergangenen Jahren sehr erfolgreich genau daran gearbeitet. Die Studienkapazitäten waren sogar schon unter Rot-Rot signifikant erhöht worden. Wir haben in der vergangenen Legislaturperiode einen zweiten Studiengang für das Lehramt an der BTU Cottbus-Senftenberg etabliert. Den Abbrecherquoten begegnen wir mit einem dualen Studium, das für eine praxisorientierte Ausbildung sorgt und somit die Lehrkräfte von morgen noch besser auf den Beruf vorbereitet. Unter Minister Freiberg wurde das Programm „63+“ an den Start gebracht, das sehr erfolgreich läuft und ca. 500 Lehrkräfte im Schuldienst gehalten oder sogar zurückgebracht hat. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW – Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) 44 Landtag Kurzum: Wir haben in Sachen Lehrkräftemangel in den letzten Jahren einen richtig guten Job gemacht. (Lachen des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Das lasse ich mir auch nicht wegreden. Das sollten wir alle nicht tun; denn es haben über die Jahre hinweg die Koalitionspartner der Linken, der Grünen und auch der CDU genau daran mitgewirkt. Unsere gemeinsamen Kraftanstrengungen haben dazu geführt, dass wir mit heutigem Stand im aktuellen Schuljahr an unseren Schulen die wohl niedrigste Quote an unbesetzten Stellen seit 20 Jahren vorzeigen können. (Beifall SPD) Ganz nebenbei: Auch wegen der Werbekampagne, die Minister Freiberg etabliert hat! Liebe Kollegin Augustin, Sie sehen also: Der überwiegende Teil Ihres Antrags ist längst in Auftrag gegeben. Ich wäre sehr enttäuscht, wenn Sie unsere in der vergangenen Legislaturperiode gemeinsam getroffenen Entscheidungen schon wieder vergessen hätten. Allerdings haben Sie in einem Punkt recht – das zeigen die vielen E-Mails in unseren Postfächern und auch die zahlreichen Teilnehmer der Demonstration, die heute hier vor dem Landtag stattfindet –: Die Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung beunruhigt die Lehrkräfte, die Eltern und die Schüler. Dafür habe ich Verständnis, und das sollte auch niemand hier im Saal ignorieren. Vielmehr sollten wir ihren Protest sehr ernst nehmen; denn es ist und bleibt eine große Veränderung für unseren Schulbetrieb. Es klingt so wenig: eine Stunde mehr unterrichten. Aber es wirbelt viel durcheinander; das steht doch außer Frage. Dem sollten wir verantwortungsbewusst begegnen, und das tun wir auch: mit einem besseren Vertretungsbudget für mehr personelle Flexibilität, gerade in den Grundschulen, und mit personeller Unterstützung durch unsere Lehramtsstudierenden – mit dem klaren Ziel, Unterrichtsausfall unter den neuen Bedingungen zu vermeiden; darin sind wir uns einig. Und ich verspreche Ihnen hier und heute, dass diese Koalition so gut es geht nachsteuern wird, (Dennis Hohloch [AfD]: So gut es geht!) sobald es möglich ist und wir wissen, was wo gebraucht wird. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, kommen wir also zu den Antworten, die ich vorhin bereits ansprach und die sich doch so oft unterscheiden. Immer wieder sind wir versucht, mit denselben unveränderten Ansätzen die Antworten auf die neuen Bedingungen zu finden. Alles soll besser werden, aber dabei soll sich möglichst nichts verändern. So werden wir den neuen Anforderungen nicht gerecht. Der Ruf nach einer modernen Schule kann nicht allein mit der Forderung nach mehr Personal befriedet werden. Wir müssen auch konzeptionelle Antworten finden. Insofern ist Ihr Antrag selbst nur die halbe Lösung. Nutzen wir also die Gelegenheit, um über wirksame Entlastungsmaßnahmen für die Lehrkräfte zu diskutieren, die gleichzeitig das Lernen zukunftssicher machen; denn gute Arbeitsbedingungen für Lehrkräfte bedeuten auch bessere Lernbedingungen für unsere Schülerinnen und Schüler. Wir werden also in den kommenden Monaten viel über die Entlastung von Lehrkräften sprechen. Der Fokus sollte dabei aber stets auf dem Lernerfolg unserer Kinder liegen. (Beifall SPD und BSW) Hören wir also auf die Wissenschaft, auf die Bildungsexpertinnen und Bildungsexperten, die uns ohnehin schon seit Jahren raten, Schulen und Unterricht neu zu denken und neu zu organisieren! Nutzen wir also die Gelegenheit, im Rahmen des Entlastungspakets grundsätzliche strukturelle Veränderungen anzustoßen, damit wir eben keine halben Lösungen machen! Den Antrag lehnen wir ab. – Herzlichen Dank. (Beifall SPD und BSW)
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Für die AfD-Fraktion erhält jetzt der Abgeordnete Hohloch das Wort. (Beifall AfD - Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Endlich!)
Dennis Hohloch AfD
Sehr geehrter Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrte Frau Poschmann! Ich finde es immer wieder erstaunlich, wie Sie es schaffen, die schlechten bildungspolitischen Leistungen, die Sie von der SPD in den letzten 30 Jahren fabriziert haben, schönzureden. Ich meine, dazu gehört auch eine Menge. Das ist offensichtlich Ihre Kompetenz. (Beifall des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Meine Damen und Herren von der CDU, wenn man sich Ihren Antrag einmal genauer anschaut, sieht man, dass es sich eben rächt, wenn man bei einem Thema fünf Jahre auf Durchzug geschaltet hat. Ich möchte Sie daran erinnern, dass Sie fünf Jahre lang in einer Koalition mit der SPD und den Grünen saßen und dass Sie fünf Jahre lang im Bildungsausschuss nicht existent waren – und das ist noch nett umschrieben. (Kristy Augustin [CDU]: Wir saßen doch vorne!) – Sie saßen vorne, aber Anwesenheit ist, bildungspolitisch gesehen, eben nicht Teilnahme, Frau Augustin. Das sollte man nicht verwechseln. (Beifall AfD) Ich möchte dazu noch eines sagen: Fünf Jahre lang haben Sie alles mitgetragen. Ich möchte Sie an unsere Aktuelle Stunde im – wann war das? – Juni 2020 erinnern. Damals hat die AfD-Fraktion eine Aktuelle Stunde zu dem Thema Bildungsnotstand in Brandenburg im Landtag beantragt. Es gab eine lebhafte Debatte, und da war die Reaktion der CDU – Zitat von Gordon Hoffmann, Ihrem damaligen bildungspolitischen Sprecher –: „Einen Bildungsnotstand haben wir in Brandenburg nicht.“ Ja, meine Damen und Herren, jetzt ist die CDU nicht mehr in der Koalition, sondern in der Opposition, und da haben sich die Meinungen offensichtlich geändert. Aber kommen wir zum Feststellungsteil, und gehen wir den Antrag einmal Schritt für Schritt durch – „fein ziseliert“, hätte Herr Vida gesagt. Fangen wir an: „Mehr Schülerinnen und Schüler treffen auf weniger Lehrkräfte.“ Das ist eine geniale Feststellung, muss ich sagen. meine Damen und Herren. Das hätte ich nicht gedacht. Ich möchte Sie fragen: Wissen Sie denn, woran das liegt? Genau: Das liegt an Ihnen – nicht an Ihnen, Frau Augustin, aber an Ihrer Partei –, denn die illegale Massenmigration (Oh! bei CDU und SPD) – jetzt kommen das „Oh!“ und das Bullshit-Bingo – hat dafür gesorgt, dass wir in unseren Schulen in Brandenburg von 1,8 % Migrationsanteil im Jahr 2012 auf 10,5 % Migrationsanteil im Jahr 2024 gekommen sind. Das sind in Zahlen 33 700 Schüler mit Migrationshintergrund, davon 29 000 ohne deutsche Staatsbürgerschaft. Legen Sie einfach einmal die Schüler-Lehrer-Relation zugrunde – ein Lehrer auf 22 Schüler, sagt das Ministerium; ich kenne keine Klasse, wo das so ist –, und Sie stellen fest, Sie brauchen ca. 1 600 Lehrer alleine für diese Schüler. Dann haben Sie einen Lehrer, der vor 22 Schülern steht, die fast alle kein Deutsch können. Dementsprechend brauchen Sie mehr pädagogisches Fachpersonal, und das werden Sie niemals im Leben, egal mit welcher Maßnahme, hier in Brandenburg oder in der ganzen Bundesrepublik holen, meine Damen und Herren. Das ist Traumtänzerei. Kommen wir zum Forderungsteil Ihres Antrags: Erstens. Mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln sollen die bislang unbesetzten Vollzeiteinheiten besetzt werden. Das ist ja richtig, aber das ist eine Nullforderung. Machen Sie doch einmal einen Vorschlag, wie das funktionieren soll. Das Ministerium gibt wenigstens Antworten auf die Frage, wie sie versuchen, es zu schaffen. Auch Frau Poschmann hat gesagt, wie das erreicht werden soll. Von Ihnen kommt nichts. Sie sagen, das soll geschafft werden, am besten noch schneller. Wunderbar! Gehen wir zum zweiten Punkt. Da zitiere ich jetzt korrekt, da ist nämlich der erste Rechtschreibfehler: „[…] unverzüglich eine landesweite, zielgerichtete und adressatengenau Werbekampagne zur Personalgewinnung […] starten“. Sie waren doch im letzten Bildungsausschuss dabei. Wir haben den Tagesordnungspunkt „Werbekampagne des Ministeriums“ gesetzt. 2 Millionen Euro hat man für diese Kampagne bereits ausgegeben. Es war nicht schlüssig – die Aussage des Staatssekretärs –, welche Wirkung diese Kampagne erzielt hat. Sie wollen jetzt zusätzlich zu der Kampagne, die noch läuft und die uns weiterhin Steuergeld kostet, eine weitere Kampagne. Das ergibt keinen Sinn. Gehen wir zu Punkt 3: Erstellung einer aktuellen Lehrer- und Schülermodellrechnung. Das ist der einzige sinnvolle Forderungspunkt in diesem Antrag, und da erwarte ich von der Landesregierung auch, dass diese Modellrechnung demnächst vorgelegt wird. Dazu braucht es aber meiner Meinung nach auch keinen Antrag, sondern das sollte die Landesregierung dem Bildungsausschuss von sich aus vorlegen. Viertens: die Intensivierung der Lehrergewinnung. Da meinen Sie die Rückkehrer aus der Pension – das macht das Ministerium bereits – und gezieltes Anwerben von Seiteneinsteigern in 2025 45 Mangelfächern. Meine Damen und Herren, drei Worte: unkreativ, passiert bereits. Das heißt, auch hier sind Sie völlig unkonkret und haben uns keinen neuen Hinweis gegeben, was wir tun sollen. Fünftens: Schulträger in die Lage versetzen, unbesetzte Stellen mit Assistenzen, pädagogischen Hilfen oder Vertretungspersonal zu besetzen. Meine Damen und Herren, die Erhöhung des Vertretungsbudgets im Haushaltsplan 05 haben alle Fraktionen beschlossen. Wir haben also genau diese Maßnahme schon durchgeführt, und auch sie wird uns nicht erlösen. Kommen wir also zur Einschätzung: Der Antrag „Keine halben Lösungen“ bedeutet gar keine Lösung seitens der CDU. Dementsprechend ist er abzulehnen. Ich möchte Ihnen aber einmal sagen, welche Maßnahmen wirklich zum Erfolg führen würden: Erstens: die sofortige Rücknahme der Erhöhung der Pflichtstundenzahl; denn ohne diese Rücknahme können Sie sich auch die Werbekampagne sparen. Dann ist der Job unattraktiv. Die Leute kommen nicht nach Brandenburg. Zweitens: die sofortige Umsetzung einer Arbeitszeiterfassungsstudie, die von uns mindestens zwölfmal gefordert wurde. Drittens: sofortiges Einleiten von spürbaren Entlastungschritten. Auch diese haben wir im Bildungsausschuss immer wieder vorgelegt. Viertens: ein energischer Kampf gegen die zunehmende Gewalt an unseren Schulen, die ein wirkliches Problem ist und die Attraktivität des Berufs nicht steigert. (Beifall AfD) Fünftens: ein energischer Kampf gegen die zunehmende Heterogenisierung der Klassen, Rücknahme der bedingungslosen Inklusion, Absenkung des Bildungsniveaus verhindern, Deckelung des Migrationsanteils auf maximal 10 % und das Prinzip „Deutsch vor Regelbeschulung“. Auch hier noch einmal: Kein Kind, das kein Deutsch kann, wird unter einer AfD-Regierung in eine Regelklasse kommen. Das kann ich Ihnen hier versprechen. (Beifall AfD) Sechstens: die Einführung von Funktionsstellen und Beförderungsämtern, wie es in Berlin bereits Regel ist.
Daniel Münschke
Kommen Sie zum Schluss?
Dennis Hohloch AfD
Ich komme zum Schluss, Herr Präsident. – Siebtens: die Entideologisierung der Unterrichtsinhalte. Davon haben die Lehrer die Nase gestrichen voll. Achtens: eine ausreichende Zahl an Schulverwaltungsfachkräften. Auch die Assistenten, die Sie eingeplant haben, reichen nicht aus. 46 Landtag Neuntens: die Entrümpelung der Lehrpläne von ideologischen Inhalten und fachübergreifenden Unterrichtsprinzipien, zum Beispiel Gender und Klima im Mathematikunterricht. (Beifall AfD)
Daniel Münschke
Kommen Sie bitte zum Schluss.
Dennis Hohloch AfD
Vielen Dank.
Daniel Münschke
Wir führen die Aussprache mit dem Beitrag des Abgeordneten Peschel, BSW-Fraktion, fort. (Beifall BSW)
Falk Peschel BSW
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geschätzte Damen und Herren! „Ist das nötige Geld vorhanden, ist das Ende meistens gut.“ Mit diesem Brecht-Zitat steige ich einmal ein. Es wird sich unter verschiedenen Blickwinkeln in meinen Ausführungen spiegeln. Übrigens sind fünf Minuten Redezeit für dieses komplexe Bildungsthema eigentlich nicht ausreichend. Ich versuche es trotzdem. Sehr geschätzte Kollegin Augustin, der von Ihnen eingebrachte und hier vorgestellte Antrag gibt die aktuelle Situation im brandenburgischen Bildungssystem ziemlich korrekt wieder. Mit einer Ausnahme: Auf ein Fiasko steuern wir, glaube ich, nicht zu. Da würde ich Ihnen ausdrücklich widersprechen. Wir sind uns also in Analyse und Schlussfolgerungen nur fast einig. In der letzten Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport haben die Koalitionsfraktionen und die CDU-Fraktion unabhängig voneinander teilweise gleichlautende Änderungsanträge zum Haushalt eingebracht. Der Änderungsantrag der Koalition ging mit der deutlichen Erhöhung des Budgets für Unterrichtsvertretungen über Ihren Antrag hinaus und erfuhr eine breite Zustimmung. Überhaupt: Der Einzelplan des Bildungsministeriums im Haushaltsplanentwurf für das Land für die Jahre 2025 und 2026 sieht im Vergleich zu den Vorjahren Steigerungen bei den Gesamtausgaben für Bildung, Jugend und Sport vor. Im Vergleich zum Haushaltsansatz 2024 steigt der Haushaltsansatz im Jahr 2025 um 12 %; für das Jahr 2026 ist es eine Steigerung von 11 %. In absoluten Zahlen sind das für das Jahr 2025 also 333 Millionen Euro mehr bei dann insgesamt 3,2 Milliarden Euro im Budget des Bildungsministeriums. Allein für den Bereich Schule sind es ca. 180 Millionen Euro mehr. Mit den bereits im Bildungsausschuss bestätigten Änderungsanträgen für ein höheres Vertretungsbudget und mehr Lernassistenzkräfte fällt dieser Betrag sogar noch höher aus. Es wird im Bereich Bildung also nicht gekürzt, sondern mehr Geld ausgegeben. Wesentliche Punkte des hier zur Befassung stehenden Antrags befinden sich in der Umsetzung – Kollegin Poschmann hat es schon ausgeführt – und sind im Haushaltsentwurf und in den im Bildungsausschuss abgestimmten Änderungsanträgen dazu auch finanziell untersetzt, insbesondere auch der Punkt, mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln dafür zu sorgen, dass die bislang unbesetzten 220 Vollzeiteinheiten bei den Lehrerstellen besetzt werden. Anzuerkennen ist hierbei, dass dies der niedrigste Stand an nicht besetzten Lehrerstellen seit Jahren ist. Wie dies gelungen ist, hat Kollegin Poschmann bereits ausgeführt – und so wird es uns auch weiterhin gelingen; da bin ich recht zuversichtlich. Im Antrag der CDU wird richtig ausgeführt, dass das Bildungssystem in Brandenburg nicht nur seit Jahren in Ländervergleichen schlecht dasteht, sondern sich aktuell auch in einer Belastungsprobe befindet. Dazu gab es heute auch in einer Pressemitteilung des MBJS eine klare Aussage, die aus Sicht der Koalition nur begrüßt werden kann: „Unterricht hat höchste Priorität“ – Punkt. (Beifall BSW und SPD) Nur am Geld kann es allerdings nicht liegen, denn das Land gibt im Ländervergleich verhältnismäßig viel Geld pro Schüler und Jahr aus. Richtig ist aber auch: Um allen Anforderungen im Bildungsbereich gerecht werden zu können, müssten wir noch mehr Geld in den Bildungsetat einstellen – ohne Zweifel. Objektiv ist dies in Anbetracht der aktuellen Haushaltssituation aber nicht möglich. Wenn also das nötige Geld nicht vorhanden ist, gilt es eben auch, systemische bzw. strukturelle Defizite abzubauen – das Stichwort „moderne Schule“ ist heute schon in der Debatte gefallen –, denn an unseren Schülerinnen und Schülern und an den Lehrkräften liegt es nicht, dass wir Brandenburger im Bildungsranking schlecht abschneiden. Ein wichtiger Schritt ist die Entbürokratisierung des Systems Schule. Hier gilt es, in enger Abstimmung mit den Lehrergewerkschaften schnell und konsequent zu agieren. Eine um eine Stunde höhere Unterrichtsverpflichtung muss und wird mit adäquater Entlastung an anderen Stellen einhergehen. Das Haushaltsbegleitgesetz beinhaltet dazu Maßnahmen, die keineswegs abschließend sind und es auch nicht sein dürfen. Aber es braucht mehr, wenn wir bei der Qualität der schulischen Bildung im Land Brandenburg weitere Fortschritte machen wollen – und das müssen wir tun. (Vereinzelt Beifall BSW)
Daniel Münschke
Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?
Falk Peschel BSW
Eine Zwischenfrage des Kollegen Bretz lasse ich natürlich sehr gern zu.
Daniel Münschke
Herr Bretz, dann haben Sie jetzt die Möglichkeit, Ihre Zwischenfrage zu stellen.
Steeven Bretz CDU
Vielen Dank, Kollege Peschel, dass Sie die Frage zulassen. – Ich bin mit großer Aufmerksamkeit Ihrem Redebeitrag gefolgt. Sie sagten, selbstverständlich wäre noch mehr Geld erforderlich und auch wünschenswert, um alle Wünsche zu erfüllen. Ich habe sehr aufmerksam die Presse studiert. Dort las ich – ich glaube, es war am 8. April – ein Interview mit dem stellvertretenden Ministerpräsidenten und Finanzminister Robert Crumbach. Er stellte in dem Interview die These auf, dass Brandenburg „eines der teuersten Schulsysteme der Bundesrepublik“ unterhalte, und er ergänzte – ich glaube, er hat es diplomatisch formuliert –: mit sehr überschaubaren Ergebnissen. – Wir alle wissen, was er eigentlich meinte. Vor diesem Hintergrund meine Frage, Herr Kollege Peschel: Was tut denn die BSW-Fraktion, um den Aussagen des Finanzministers, die er ja in seiner Ressortverantwortung getätigt hat, auf der Umsetzungsebene Taten folgen zu lassen? Sprich: Was tun Sie, damit sich die Bilanz des Bildungssystems, welches Ihrer Meinung nach ja eines der teuersten – bei überschaubaren Ergebnissen – ist, ändert?
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Herr Abgeordneter Peschel, Sie haben die Möglichkeit, zu antworten.
Falk Peschel BSW
Vielen Dank für Ihre Zwischenfrage, Herr Kollege Bretz. Sie kommt genau zum richtigen Zeitpunkt. Ich mache nämlich gleich zumindest einen ersten Vorschlag, der nicht für sich allein stehen soll und noch weitere Vorschläge nach sich ziehen wird. Ich werde also in meinen Ausführungen fortfahren und …
Daniel Münschke
Herr Abgeordneter Peschel, wenn Sie noch einen Vorschlag unterbreiten möchten, bitte ich Sie, sich etwas zu beeilen. Sie haben noch genau sieben Sekunden.
Falk Peschel BSW
Ja, ich sehe es gerade auf der Uhr: 0:07. (Heiterkeit – Steeven Bretz [CDU]: Sie haben die Lizenz zum Töten!) – Ich nehme lieber die Lizenz zum Gelddrucken.
Daniel Münschke
Okay. Aber ich nehme an, Sie beantworten noch die Frage des Kollegen Bretz.
Falk Peschel BSW
Dann verpacke ich meine weiteren Ausführungen in die Antwort an den Kollegen Bretz, wenn Sie gestatten, Herr Präsident. 2025 47 Es braucht also mehr Qualität in der schulischen Bildung im Land Brandenburg. Wir wollen und müssen weitere Fortschritte erreichen – und gleichzeitig die wertvolle Ressource Lehrkraft entlasten; das ist einfach so. Jetzt kommt die Antwort auf die Frage: Kurz- und mittelfristig sind dies neben der Entlastung von unterrichtsfremden Aufgaben zum Beispiel auch eine gut strukturierte Umsetzung des Rechtsanspruchs auf die Ganztagsbetreuung der Schülerinnen und Schüler in der Primarstufe zum 01.08.2026 – das ist also gut zu realisieren. Hier könnte das System Grundschule durch eine engere Verzahnung von Schule und Hortangebot deutlich entlastet werden. Vorschläge dazu wird das BSW in Kürze konkretisieren. Des hier zur Beschlussfassung vorliegenden Antrags bedarf es daher nicht. Er bleibt auch weit hinter den tatsächlichen Notwendigkeiten zurück. – Vielen Dank. Jetzt steht hier: – 0:07. (Beifall BSW und SPD)
Daniel Münschke
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Peschel. – Wir setzen die Aussprache fort. Für die Landesregierung hat Herr Minister Freiberg das Wort.
Steffen Freiberg
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren! Frau Augustin, ich hatte mich im Vorfeld gefragt, ob Sie die Rede, die Sie draußen bei der Demonstration vor dem Landtag nicht halten dürfen, hier drinnen halten oder ob Sie zum Antrag sprechen würden – und ich habe jetzt eher das Gefühl, Sie haben die Rede für draußen gehalten. Das ist natürlich Ihr Recht. Ich würde trotzdem gern noch einmal im Einzelnen auf Ihren Antrag eingehen – es ist aber schon vieles ganz richtig gesagt worden. Zu Ihrem ersten Punkt: Es gab im vergangenen Jahr so viele unbefristete Einstellungen in den Schuldienst des Landes wie seit 20 Jahren nicht mehr, zuletzt im Schuljahr 2004/2005. Auch für das Schuljahr 2025/2026 konnten bereits – das war ja ein Teil der Herausforderungen – zahlreiche Lehrkräfte eingestellt werden, und das trotz vorläufiger Haushaltsführung. Dafür herzlichen Dank an die Kollegen im Finanzministerium, die damit sehr großzügig umgegangen sind! (Beifall SPD und BSW) Selbstverständlich stellen die staatlichen Schulämter auch weiter ein und arbeiten daran, die derzeit offenen Stellen zielgerichtet zu besetzen. Zu Ihrem zweiten Punkt – es wurde schon gesagt –: „Lehren. Leben. Brandenburg.“ – so heißt unsere Kampagne. Sie ist natürlich auf den ländlichen Raum ausgerichtet und wird gerade mit dem Brandenburg-Stipendium verzahnt. Wir werden die Maßnahmen, die die Kampagne ermöglicht, enger mit anderen schon bestehenden Maßnahmen abstimmen. Es braucht an der Stelle also kein neues Instrument. Zu Ihrem dritten Punkt sage ich Ihnen hier zu: Lehrer- und Schülermodellrechnungen werden wir in aller Kürze vorlegen. Dafür brauchen wir keine erneute Aufforderung. 48 Landtag Zu Ihrem vierten Punkt: Die Lehrkräftegewinnung läuft auf Hochtouren – und das nicht erst seit gestern. Anders ließe sich die Einstellungszahl im vergangenen Jahr auch kaum erklären. Wir bieten Seiteneinsteigenden strukturelle Qualifizierungsangebote und eine klare Entfristungsperspektive an. Im Übrigen haben wir in sehr guter und enger Abstimmung mit dem MWFK die Lehrerbildung an der BTU Cottbus etabliert. Wir fördern angehende Lehrkräfte im ländlichen Raum mit dem Brandenburg-Stipendium, und wir erproben hier in Potsdam das Modellprojekt, berufsbegleitend Sport zu studieren. – In all diesen Punkten hinkt Ihr Antrag, Frau Kollegin, dem tatsächlichen Geschehen ein My hinterher. So ähnlich ist es auch bei Ihrer fünften Forderung – es tut mir leid, wenn ich Sie darauf hinweisen muss –: Schulträger stellen kein pädagogisches Personal ein – zumindest nicht nach dem Gesetz, das ich kenne. Außerdem hat das Land mit der Vertretungsreserve und dem Vertretungsbudget bereits gute Instrumente, um Unterrichtsvertretungen zu ermöglichen; und das wird auch umfangreich genutzt. Abschließend möchte ich zu Ihrem sechsten Punkt anmerken, dass der 1. Oktober als Termin einer Berichtsvorlage für den Ausschuss nicht zu bewerkstelligen ist; das wissen Sie auch. Im Rahmen des Schuljahresauftaktes werden wie üblich vorläufige Zahlen zu Schülerinnen und Schülern und Lehrkräften kommuniziert. Weitere Details müssen im Nachgang erhoben und auch plausibilisiert werden. Ich fasse also zusammen – ein bisschen Zeit habe ich noch –: Alles, was der Antrag konkret vorschlägt, machen wir bereits, sofern die rechtlichen Rahmenbedingungen es zulassen. Wir können uns gerne über konstruktive Vorschläge unterhalten, die die Landesregierung noch nicht umsetzt. An der Stelle komme ich noch einmal auf Ihre Rede für die Demonstration draußen zurück, Frau Kollegin: Wenn Sie jetzt über die Unterrichtsverpflichtung sprechen wollen, erinnere ich mich an Ihren Kollegen Redmann, der das Ganze im vergangenen Jahr sogar mit einem Namen versehen hat und es „Brandenburg-Stunde“ nannte. (Dr. Jan Redmann [CDU]: Unter bestimmten Voraussetzungen, die Sie nicht erfüllen!) Insofern würde ich sagen, dass man ganz vorsichtig sein sollte, wenn man im Glashaus sitzt und mit Steinen wirft. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW)
Daniel Münschke
Herr Minister, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?
Steffen Freiberg
Ja.
Daniel Münschke
Herr Hoffmann, bitte schön. Sie haben das Wort.
Gordon Hoffmann CDU
Vielen Dank, Herr Minister, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Sie haben gerade die sogenannte Brandenburg-Stunde angesprochen. Wir haben damals gesagt: Es ist natürlich Aufgabe der Landesregierung und des Landtages, dafür zu sorgen, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um alle offenen Lehrerstellen zu besetzen. Jetzt reden wir hier nicht mehr nur darüber, die offenen Lehrerstellen zu besetzen, sondern wir reden auch erstmalig über Kürzungen von Lehrerstellen – das ist das eine. Das andere ist, dass wir immer gesagt haben: Wenn alle anderen Möglichkeiten keinen Erfolg bringen, ist eine Erhöhung der Arbeitszeit um eine Wochenstunde als Ultima Ratio nicht ausgeschlossen. Voraussetzung dafür ist aber, dass alle offenen Fragen dazu entsprechend beantwortet sind. Deshalb haben wir gesagt: Lasst uns darüber ehrlich diskutieren, und zwar zeitnah. Wie erklären Sie, dass Sie diesen Ansatz damals noch rundheraus abgelehnt haben und ihn jetzt umsetzen wollen, ohne all diese Fragen vorher beantworten zu können?
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Herr Minister, Sie haben die Möglichkeit, zu antworten. Bitte schön.
Steffen Freiberg
Herr Kollege Hoffmann, was sich bei der Frage für mich nicht erschließt, ist, was es für die Lehrerinnen und Lehrer konkret für einen Unterschied macht, ob sie unter dem einen oder dem anderen Regime eine Unterrichtsstunde mehr arbeiten sollen. Ich finde, das ist eine relativ schwierige Frage. Sie wissen, vor welchen Herausforderungen wir bei der Erstellung des Gesamthaushalts stehen. Wir wissen, dass wir insgesamt – mit allen Maßnahmen, die wir im Bildungsbereich haben – über 300 Millionen Euro mehr im Einzelplan 05 haben. Dazu muss man ehrlicherweise sagen: Wenn man schaut, was man damit finanziert – dass wir beispielsweise das LIBRA ausfinanzieren, dass wir den kommenden Digitalpakt kofinanzieren können, dass wir das Startchancen-Programm ausfinanzieren können, dass wir beispielsweise den Landesjugendplan ausbauen und Akzente in der Sportförderung setzen können, um die gestiegenen Mitgliederzahlen abzubilden oder etwas an den Trainergehältern zu machen –, sieht man, dass das alles wichtige Punkte sind, die man in einer solchen Debatte nicht kleinreden und vor allen Dingen nicht gegeneinander ausspielen darf. Meine Damen und Herren, was unseren Schulen – wenn ich darauf noch eingehen darf – wirklich helfen würde: Wenn wir über Klima, Sicherheit und all diese Dinge sprechen, wäre es wichtig, dass wir von allen Akteuren ein klares Bekenntnis gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit (Oh! bei der AfD) in der Öffentlichkeit erhalten, dass wir von allen Akteuren – ohne zu diskutieren, woher eine Meldung kommt – eine klare Aussage dazu bekommen, dass Hitlergrüße, Hakenkreuze und die Verherrlichung des Nationalsozialismus in den Schulen nichts zu suchen haben (Beifall SPD und BSW) und dass Gewalt als Mittel der politischen und gesellschaftlichen Auseinandersetzung grundsätzlich immer und in jeder Situation klar abzulehnen ist. Das würde unseren Schülern helfen.
Daniel Münschke
Herr Minister, lassen Sie noch eine Zwischenfrage zu? (Tina Fischer [SPD]: Er antwortet ja noch!)
Steffen Freiberg
Ja, bitte sehr.
Daniel Münschke
Bitte sehr, Herr Abgeordneter Freiherr von Lützow.
Daniel Freiherr von Lützow AfD
Vielen Dank, Herr Minister, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Sie haben die Geschichte wieder sehr einseitig beleuchtet. Wir haben ja nun schon mehrfach festgestellt – es ist auch im Bildungsausschuss berichtet worden –, dass es Lehrer mit „Fuck AfD“-Shirts gibt, die Sport unterrichten und im Unterricht offen gegen eine demokratische Partei hetzen. (Zuruf des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) Wie stehen Sie denn dazu? Das müsste doch genauso verurteilt werden.
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Herr Minister, Sie haben jetzt die Möglichkeit, zu antworten.
Steffen Freiberg
Sorry, ich habe den Sachverhalt nicht genau verstanden. – Ich sage noch einmal: Was unseren Schulen helfen würde, wäre ein klares Bekenntnis aller maßgeblichen politischen Akteure im Land, dass die Verherrlichung des Nationalsozialismus, gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung in unseren Schulen und auch in unserer Gesellschaft grundsätzlich nichts, aber auch gar nichts verloren haben. – Danke sehr. (Beifall SPD und BSW sowie vereinzelt CDU) 2025 49
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Es wurde eine Kurzintervention des Abgeordneten Hohloch von der AfD-Fraktion angezeigt. (Beifall AfD – Zuruf: Es ist doch alles gesagt worden!)
Dennis Hohloch AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrter Herr Minister, ich finde, was Sie zum Schluss gesagt haben, bringt gut auf den Punkt, was die Leistungen der SPD in den letzten Jahren hier waren. Wir stehen mittlerweile an einem Punkt, an dem das Bildungssystem, das Sie aufgebaut haben, krachend gescheitert ist. Sie sind nicht in der Lage – auch wenn Frau Poschmann so viele blumige Worte dafür findet –, dieses Bildungssystem wieder flottzumachen, über genug Lehrer zu verfügen, dafür zu sorgen, dass die Lernleistungen stimmen. Doch wir sind natürlich dazu in der Lage, Andersdenkende zu bekämpfen – nichts anderes haben Sie gerade gesagt. (Zuruf der Abgeordneten Katja Poschmann [SPD]) Wenn Sie von Rechtsextremismus sprechen, von Toleranz, meinen Sie nur genau Ihr Verständnis oder Ihre Auffassung des Zusammenlebens, Herr Minister. Das haben Sie im Ausschuss immer wieder deutlich gemacht. Das haben Sie als Koalition mit § 64a BbgSchulG, dem sogenannten Extremismus-Paragrafen, ganz deutlich gemacht. (Zurufe der Abgeordneten Wolfgang Roick und Ludwig Scheetz [SPD]) Es zeigt auch, wo Sie Ihren Schwerpunkt sehen. (Beifall AfD) Sie sehen Ihren Schwerpunkt nicht in der Bildungspolitik. Sie sehen Ihren Schwerpunkt nicht bei der Attraktivitätssteigerung des Lehrerberufs. (Zuruf des Abgeordneten Ludwig Scheetz [SPD] – Gegenruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Sie sehen Ihren Schwerpunkt nicht darin, die Lehrer von den bürokratischen Lasten, die Sie ihnen aufbürden, zu entlasten. Sie sehen Ihren Schwerpunkt darin, die Schule als politischen Kampfort zu betrachten (Ludwig Scheetz [SPD]: Quatsch!) und gegen die Opposition in Stellung zu bringen (Lachen bei der CDU) sowie gegen Schüler, die andere Haltungen, andere Meinungen haben. Der Beleg dafür sind die Kleinen Anfragen und die Beispiele, die ich auch in den letzten Plenarsitzungen hier immer 50 Landtag wieder genannt habe. Wenn es Kritik gegen rechts gibt, wird das hier ausgeschlachtet. Sie reden darüber, obwohl der Antrag der CDU-Fraktion ein völlig anderes Thema hatte. Sie haben völlig am Thema vorbeigeredet. Wenn es aber um legitime Kritik gegen Lehrer geht, die zum Beispiel ihre Position missbrauchen oder zu Demos gegen eine bestimmte Partei aufrufen oder Schüler drangsalieren – wir haben ja die Sprachnachrichten transkribiert und Ihrem Ministerium vorgelegt –, dann passiert in diesem Bundesland nichts. Denn Sie begreifen Ihren Job einseitig. (Beifall AfD) Ich fände es schön und es würde von Respekt dem Antragsteller gegenüber zeugen, wenn Sie sich, wenn es hier um einen Antrag zu den Themen Lehrergewinnung und Attraktivitätssteigerung des Berufs und um die zusätzliche Deputatsstunde geht, die Sie den Lehrern aufbrummen, dazu äußerten, und nicht wieder dieses Rednerpult für Ihren politischen Kampf missbrauchten, Herr Bildungsminister. – Vielen Dank. (Beifall AfD)
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Herr Minister, Sie haben die Möglichkeit zu antworten.
Steffen Freiberg
Ich meine, ich habe zu jedem einzelnen Punkt des Antrags etwas gesagt. Wir können das auch gern in extenso diskutieren, aber der Antrag führt uns nicht weiter. Ich halte es für ein Zeichen der Höflichkeit, das jetzt nicht noch weiter auseinanderzunehmen. Ich habe zu allen einzelnen Punkten etwas gesagt. Ich habe gesagt, was Schulen helfen wird – das wurde hier in der Debatte gefordert –: das Thema Sicherheit an Schulen. Das gesellschaftliche Klima, in dem wir leben, erfordert, dass wir darüber reden. Ich finde, es erfordert auch, dass alle politischen Akteure ein klares Bekenntnis abgeben, und zwar zu dem, was den Grundwerten des Grundgesetzes in der Übersetzung eins zu eins entspricht – eins zu eins. Ich lasse mich bei so einem Thema auch gern von Ihnen beschimpfen, aber für mich ist das ein relativ klares Zeichen dafür, dass Sie sich angesprochen fühlen. Ich habe Sie nämlich gar nicht adressiert. Aber vielen Dank, dass Sie das so deutlich gemacht haben. (Beifall SPD – Zuruf von der SPD: Getroffene Hunde bellen!)
Daniel Münschke
Vielen Dank, Herr Minister. – Damit sind wir am Ende der Aussprache angelangt. Wir kommen zur Abstimmung. Die CDU-Fraktion beantragt die Überweisung ihres Antrags auf Drucksache 8/987, „Keine halben Lösungen – Lehrermangel stoppen, Unterrichtsausfall verhindern“, an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport. Wer dem Überweisungsantrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? (Dennis Hohloch [AfD]: Ach so, ja! Entschuldigung!) – Gibt es Enthaltungen? – Damit ist der Überweisungsantrag mehrheitlich und ohne Enthaltungen abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache 8/987, „Keine halben Lösungen – Lehrermangel stoppen, Unterrichtsausfall verhindern“. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist auch dieser Antrag mehrheitlich und ohne Enthaltungen abgelehnt. Ich schließe Tagesordnungspunkt 5. Bevor ich Tagesordnungspunkt 6 aufrufe, begrüße ich eine Besuchergruppe der Gewerkschaft der Polizei, die auf Einladung des Beauftragten zur Bekämpfung des Antisemitismus im Land Brandenburg, Herrn Büttner, hier ist. Herzlich willkommen bei uns in der Plenarsitzung! (Allgemeiner Beifall) Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf. TOP 6: Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 8/634 2. Lesung Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses Drucksache 8/1025 Ich eröffne die Aussprache; sie beginnt mit dem Beitrag der Abgeordneten Schönbrunn für die SPD-Fraktion. (Beifall SPD und BSW) Sina Schönbrunn (SPD):* Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Meine Damen, meine Herren! Manchmal merkt man erst, wie richtig ein Weg ist, wenn man sich die Alternativen anschaut. (Dennis Hohloch [AfD]: Das stimmt!) Zur Stärkung der Barrierefreiheit im Land, im Bund und in Europa gibt es ganz bestimmt keine Alternative – das vorneweg. (Dennis Hohloch [AfD]: Das stimmt wieder nicht!) Worum geht es? Es geht ums Geld und um Effizienz. Ab dem 28. Juni 2025 gelten EU-weit verbindliche Anforderungen für die Barrierefreiheit bestimmter Produkte und Dienstleistungen – auch in Brandenburg. Die Umsetzung ist Pflicht, und ich wiederhole gern: Barrierefreiheit ist ein Gebot dieser Zeit und muss umgesetzt werden. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Die Marktüberwachung diesbezüglich ist Sache der Länder; und selbstverständlich trägt Brandenburg seinen Teil dazu bei, dass Barrierefreiheit gelingt. Nun könnte man meinen, jedes Land würde seine eigene Behörde gründen – mitten in einer Phase knapper Haushalte, des Fachkräftemangels und des permanenten Abstimmungsbedarfs zwischen den Ländern. Das wäre absurd, teuer und schlicht aus der Zeit gefallen. Deshalb hat sich Brandenburg gemeinsam mit allen anderen Ländern dafür entschieden, eine zentrale Marktüberwachungsstelle zu schaffen: eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Magdeburg. – Die Aufgaben: klar, schlank, gesetzlich festgelegt. – Die Kontrolle: erfolgt über die Landesrechnungshöfe. – Die Finanzierung: solidarisch, nachvollziehbar über den Königsteiner Schlüssel. Unser Anteil beträgt 3,03 %. – Was kostet das Brandenburg konkret? 2025 etwa 125 000 Euro, 2026 rund 247 000 Euro, 2027 und 2028 bis zu 358 000 Euro jährlich. Diese Mittel sind im Haushaltsplan vorgesehen und eingeplant. Bei einer landeseigenen Lösung mit eigener Struktur würde ein Vielfaches dieser Kosten anfallen. Dank der Zusammenarbeit der Länder ist das nicht der Fall. Die zusätzlichen Kosten würden die Möglichkeiten der Länder übersteigen. Sehr geehrte Abgeordnete, kein einziges Brandenburger Ministerium muss bei der vorliegenden Lösung Personal oder Sachmittel beisteuern. Das ist effizient, wirtschaftlich und klug. (Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Durch die länderübergreifende Zusammenarbeit werden wir entlastet – personell wie materiell. Handeln wir gemeinsam im europäischen Sinne und setzen jetzt das richtige Zeichen für Inklusion und Barrierefreiheit. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn alternativ suggeriert wird, hier werde in Hinterzimmern Geld verschoben und verschwinde, ist das an Armseligkeit nicht zu überbieten. Tatsächlich ist die Stärkung der Barrierefreiheit ein schönes Beispiel dafür, wie gut föderale Zusammenarbeit die finanzielle Belastung minimiert und Verwaltung modernisiert. (Beifall SPD und BSW) Oder geht es der AfD gar um grundsätzliche Vorbehalte, um EU-Skepsis, um das Eintreten für die Belange von Menschen, die es im Leben schwerer haben als andere? – Dazu nur eins: Ihre sogenannten Vorbehalte sind unser Ansporn für eine inklusive Gesellschaft. Als Sprecherin meiner Fraktion für Menschen mit Beeinträchtigungen sage ich hier ganz klar: Barrierefreiheit ist kein Luxus! Sie ist eine Frage der Teilhabe, der berechtigten Teilhabe. (Beifall SPD und BSW) Deshalb sagen wir klar Ja zu diesem Staatsvertrag, Ja zu einer inklusiven Gesellschaft und Ja zu einem effizienten Staat. – Vielen Dank. (Beifall SPD und BSW – Zuruf des Abgeordneten Lars Günther [AfD]) 2025 51
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag des Abgeordneten Pardeik für die AfD-Fraktion fort. (Beifall AfD)
Erik Pardeik AfD
Herr Vizepräsident! Werte Abgeordnete! Liebe Brandenburger! Barrierefreiheit betrifft früher oder später jeden von uns. Was für ältere Menschen gut ist, ist auch für jüngere Menschen gut. Egal, ob mit dem Rollator, dem Rollstuhl, mit dem Kinderwagen oder als blinde Person – Mobilität und Teilhabe am Leben sind ohne Barrierefreiheit nicht möglich. Gerade für ältere Menschen ist mangelnde Barrierefreiheit oftmals ein Grund für Vereinsamung und Einsamkeit. Viele Vorgaben zur Barrierefreiheit sind schon von der EU festgelegt, werden aber von vielen Gemeinden und Städten nicht umgesetzt, weil der Haushalt es nicht zulässt; das Geld fehlt einfach. Viele Rathäuser, auch öffentliche Gebäude, sollten längst einen Fahrstuhl haben. Der Einbau wird aber aufgrund mangelnder finanzieller Mittel aus dem Haushalt gestrichen. Gehwege, Straßen und Infrastruktur sind nicht optimal entwickelt. Leider löst der Antrag der Landesregierung das Problem nicht. Er enthält lediglich viel Bürokratie, Marktüberwachung und hohe Kosten ohne Wirkung. Außerdem war die Anhörung im Hauptausschuss nicht zufriedenstellend. Der Anteil Brandenburgs für die Marktüberwachungsstelle soll auf 350 000 Euro anwachsen. Zudem gibt es keine Auskunft dazu, wie hoch die Gesamtkosten am Ende sein werden. Wir lehnen den Gesetzentwurf der Landesregierung deshalb in dieser Form ab. – Danke schön. (Beifall AfD)
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Als Nächster hat Herr Abgeordneter Kutsche von der BSW-Fraktion das Wort. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD)
Andreas Kutsche BSW
Meine Damen und Herren Abgeordneten! Liebe Gäste und Zuhörer! Stellen Sie sich vor, Sie möchten online eine Fahrkarte buchen, doch der Screenreader funktioniert nicht. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Das Internet funktioniert nicht!) Oder: Sie stehen vor einem Geldautomaten, der so hoch angebracht ist, dass Sie im Rollstuhl nicht herankommen. – Was für viele selbstverständlich ist, bleibt für Menschen mit Beeinträchtigungen bzw. Unterstützungsbedarf oft unerreichbar. Zwei Drittel der großen deutschen Webshops sind nicht barrierefrei. Das ist nicht alles: Auch zahlreiche Dienstleistungen und Produkte des Alltags schließen viele Menschen aus. Menschen stoßen an Bahnhöfen, in Arztpraxen und Geschäften auf Hürden. Dabei garantiert die UN-Behindertenrechtskonvention seit 2009 ein Recht auf Teilhabe. 52 Landtag Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – ein Wortungetüm, das für meine Begriffe auch nicht barrierefrei ist – wurde ein Anfang gemacht. Zum 28. Juni 2025 – wir haben es schon gehört – müssten – Konjunktiv, denn wir sind noch nicht so weit – viele Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein. Das Gesetz bleibt in zentralen Punkten unzureichend: zu lange Übergangsfristen, barrierefreie Geldautomaten erst bis 2040 verpflichtend – das ist nicht akzeptabel –, Ausbau der Bundesfachstelle erst Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes. Der Blinden- und Sehbehindertenverband sprach von „mutloser Minimalumsetzung“. Der VdK sagte treffend: Mit solchen Fristen kommen wir nur im Schneckentempo voran. Barrierefreiheit bedeutet, dass eine blinde Bürgerin den Aufzug findet – mit fühlbaren Tasten –, dass ein Rollstuhlfahrer nicht an einer Stufe scheitert, dass barrierefreie Angebote nicht zum Luxus werden. Barrierefreiheit ist ein öffentliches Gut, deshalb braucht es Unterstützung für kleine Betriebe, Aufklärung, Schulungen und Förderprogramme für barrierefreie Digitalisierung. Wir begrüßen die neue Marktüberwachungsbehörde, fordern aber eine gute Ausstattung, Transparenz und Handlungskraft so- wie klare Beschwerdewege für die Betroffenen. Brandenburg muss sich hier im Verwaltungsrat klar positionieren – im Sinne der Betroffenen. Wir stimmen dem Staatsvertrag zu – kritisch, aber überzeugt: Der Weg zu echter Inklusion ist richtig und wichtig, und er ist längst überfällig. – Vielen Dank. (Beifall BSW und SPD)
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Als Nächste erhält Frau Abgeordnete Fährmann das Wort für die CDU-Fraktion.
Ellen Fährmann CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung zur Zustimmung zum Staatsvertrag über die länderübergreifende Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzen wir ein wichtiges Signal für mehr Teilhabe und Barrierefreiheit im Alltag. Mit der EU-Richtlinie von 2019 hat Europa einen klaren Auftrag formuliert. Barrierefreiheit muss gelebt werden. Das betrifft viele Menschen, sei es aufgrund von Behinderung oder Alter oder aber einer vorübergehenden Beeinträchtigung – sie kann jeden von Ihnen hier ebenfalls treffen. (Beifall CDU) Die Richtlinie verpflichtet uns, Produkte und Dienstleistungen im Binnenmarkt so zu gestalten, dass sie von allen Menschen genutzt werden können – uneingeschränkt. Deutschland hat mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz im Jahr 2021 diesen Auftrag in nationales Recht überführt. Ab dem 28.06.2025 müssen private Akteure, deren Produkte und Dienstleistungen unter das BFSG fallen, die vorgegebenen Anforderungen schnellstmöglich erfüllen. Nun sind die Länder in Pflicht, die Marktüberwachung sicherzustellen – und genau hier wird mit diesem Staatsvertrag angesetzt. Die CDU-Fraktion begrüßt die Gründung einer gemeinsamen länderübergreifenden Marktüberwachungsbehörde mit Sitz in Magdeburg in Sachsen-Anhalt. Anstatt jede Landesbehörde aufwendig und teuer mit dieser komplexen Aufgabe zu betrauen, schaffen wir mit der Marktüberwachungsstelle der Länder eine zentrale, kompetente und effiziente Einrichtung. Diese Bündelung von Fachwissen und Ressourcen dient nicht nur der Wirtschaftlichkeit, sondern vor allem auch der Qualität der Aufgabenerfüllung. Das ist ein Gewinn für alle Seiten – für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verwaltungen gleichermaßen. Ein besonderes Anliegen der CDU-Fraktion ist es, darauf hinzuweisen, dass dieses Gesetz keine neuen bürokratischen Lasten für unsere Bürgerinnen und Bürger mit sich bringen soll. Die Landesregierung stellt klar: Für Wirtschaft und Verwaltung ergeben sich keine unmittelbaren zusätzlichen Belastungen und bürokratischen Aufwendungen. Im Gegenteil: Mit der zentralen Stelle in Sachsen-Anhalt werden transparente Ansprechstrukturen geschaffen, Prozesse vereinheitlicht und wird ein klarer Rahmen für die Marktüberwachung definiert. Dadurch sind die Kosten für jedes Bundesland überschaubar und in unserem Haushalt eingestellt. (Zuruf des Abgeordneten Lars Günther [AfD]) Es wäre viel teurer, wenn jedes Bundesland hier seine eigene Behörde unterhalten müsste. Wir begrüßen es ausdrücklich, dass ein ostdeutsches Bundesland den Zuschlag für diese Behörde erhalten hat. Zur Umsetzung des Staatsvertrages in Landesrecht bedarf es eines Zustimmungsgesetzes. Der Hauptausschuss hat sich am 26.03. und 14.05. mit dem Gesetzentwurf befasst, und die Mitglieder empfahlen mehrheitlich, den Gesetzentwurf anzunehmen. Abschließend möchte ich betonen: Barrierefreiheit ist in einer digitalisierten Welt Voraussetzung für Teilhabe. Ob Bankautomat, Onlineshop oder Kundendienste …
Daniel Münschke
Kommen Sie zum Schluss.
Ellen Fährmann CDU
… jeder Mensch muss Zugang zu diesem Angebot haben. Der heutige Beschluss ist deshalb richtungsweisend – wir werden diesem Gesetzentwurf zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall CDU, SPD und BSW)
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Für die Landesregierung erhält Frau Ministerin Müller das Wort. (Beifall BSW)
Britta Müller
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Zum 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz: BFSG, in Kraft. Mit dem Gesetz wird das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Teilhabe am Leben in der Gesellschaft umfassend gestärkt. Damit wird eine EU-Richtlinie umgesetzt. Die Bestimmungen des Gesetzes umfassen Produkte und Dienstleistungen; diese müssen ab Ende Juni nach einer einheitlichen EU-Anforderung barrierefrei gestaltet sein. Vom BFSG sind unter anderem die Selbstbedienungsterminals wie Geldautomaten, Fahrausweis- und Check-in-Automaten, aber zum Beispiel auch elektronische Tickets und elektronische Ticketdienste im ÖPNV oder bei Bankleistungen betroffen. Auch müssen Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr für Menschen mit Behinderungen barrierefrei sein. Das bedeutet, dass zum Beispiel auch Onlineshops, der Online-Tickethandel beispielsweise im Kulturbereich oder Online-Terminvergabetools zur Buchung von Dienstleistungen ab dem 28. Juni barrierefrei gestaltet sein müssen. Erlauben Sie mir einen Hinweis. Frau Fährmann hat es eben schon erwähnt: Es müssen nicht immer Menschen mit Behinderungen sein; man selbst steht auch sehr schnell vor der Tatsache, dass eine Behinderung einen einschränkt. Wenn es um das Onlineticket oder um Automaten für die Nutzung des ÖPNV geht – manchmal fehlt in dem Moment nur die Lesebrille, und man kann die Geräte nicht mehr bedienen. Daher glaube ich, dass wir da nicht einmal mehr nur über eine eingegrenzte Gruppe oder Menschen im Alter sprechen. Es ist also wichtig und notwendig, dass diese Vorgaben auch umgesetzt werden. Sie gelten in Bezug auf das Barrierefreiheitsgesetz dann für alle Unternehmen, deren Produkte aufgeführt werden. Nur bei Dienstleistungen sind Kleinstunternehmen im Sinne des Gesetzes ausgenommen. Mit dem Gesetz kann ein wichtiger Beitrag in Richtung einer inklusiven Gesellschaft geleistet werden, sofern die im Gesetzentwurf genannten Vorgaben auch wirklich umgesetzt werden. Insofern ist es nur folgerichtig, dass der Gesetzgeber die Errichtung einer Marktüberwachungsbehörde vorsieht. Brandenburg hat sich mit den anderen Ländern darüber verständigt, eine solche Behörde gemeinsam länderübergreifend per Staatsvertrag aufzubauen.
Daniel Münschke
Frau Ministerin …
Britta Müller
Der Sitz – das wurde auch schon mehrfach angesprochen – wird in Magdeburg in Sachsen-Anhalt sein, mit der Fachaufsicht zu den Aufgaben. Die Länder stellen die Finanzierung gemeinsam sicher; auch das wurde mehrmals betont. Auch ich bitte um Zustimmung zu diesem Antrag. – Vielen Dank.
Daniel Münschke
Frau Ministerin, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Hohloch zu? (Die Ministerin zögert.) 2025 53
Britta Müller
Ja, gern. (Heiterkeit) Ich musste erst einmal schauen – zu diesem Thema ist das ungewöhnlich.
Daniel Münschke
Herr Hohloch, bitte sehr.
Dennis Hohloch AfD
Vielen Dank, Frau Ministerin, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Diese Behörde kostet ja auch Geld. Vielleicht können Sie uns mitteilen, wie hoch der Zuschuss des Landes Brandenburg zu dieser Behörde ist? Das ist eine Behörde der 16 Bundesländer, deswegen auch der Staatsvertrag. Wie hoch ist der Anteil des Landes Brandenburg – nicht nur prozentual, sondern auch absolut – auch für die nächsten Jahre? Dann kann sich jeder hier auch einmal ein Bild davon machen, wie viel Geld für diese Institution ausgegeben wird.
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Frau Ministerin, Sie haben die Möglichkeit, zu antworten. Bitte schön.
Britta Müller
Herr Hohloch, hätten Sie den Vorrednern zugehört – ich glaube, die SPD-Fraktion hat hier ausführlich nicht nur auf den prozentualen, sondern auch auf den absoluten Anteil hingewiesen. Ich wollte die AfD eigentlich gar nicht kritisieren, aber auch Ihr Abgeordneter Herr Pardeik hat gezeigt, dass er den Gesetzentwurf nicht gelesen hat: Es geht nicht um bauliche Maßnahmen, sondern um Produkte und Dienstleistungen. Jetzt haben Sie sich hier selbst als ein bisschen verschlafen präsentiert. (Lachen des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) Hören Sie also zu und lesen Sie vielleicht einmal das Gesetz. Dann brauchen wir diese Fragen nicht. – Vielen Dank. (Beifall BSW, SPD und CDU)
Daniel Münschke
Wir sind jetzt am Ende der Aussprache angelangt und kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung und den Bericht auf Drucksache 8/1025 zum Gesetzentwurf der Landesregierung, Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist das Gesetz in 2. Lesung ohne Enthaltungen mehrheitlich verabschiedet. Ich schließe Tagesordnungspunkt 6 und rufe Tagesordnungspunkt 7 auf. 54 Landtag TOP 7: Gesetz über die Einführung einer optionalen Festlegung differenzierender Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens bei der Erhebung der Grundsteuer im Land Brandenburg (Brandenburgisches Grundsteuerhebesatzgesetz - BbgGrStHsG) Gesetzentwurf der AfD-Fraktion Drucksache 8/641 1. Lesung Entschließungsantrag der CDU-Fraktion Drucksache 8/1045 Ich eröffne die Aussprache. Für die AfD-Fraktion erhält Herr Abgeordneter Janke das Wort. Das ist zugleich seine erste Rede; dafür wünsche ich viel Erfolg. (Beifall AfD)
Falk Janke AfD
Seit Wochen ist aus der Presse zu vernehmen, dass Hauseigentümer in Brandenburg ab 2025 im Durchschnitt 104,1 % mehr Grundsteuer zahlen müssen als ein Jahr zuvor. „Das ist bundesweit der dritthöchste Wert“, so die „Märkische Allgemeine“ am 12. Mai 2025. Das berichtet auch die „Märkische Oderzeitung“ und beruft sich am 28. Februar 2025 auf eine Analyse des Softwareanbieters Wiso, welcher 46 801 Fälle in ganz Deutschland analysierte und diesen Trend des starken Anstiegs der Grundsteuer für Ein- und Zweifamilienhäuser bestätigte. Wer mit offenem Ohr durchs Land fährt, erfährt von verdammt viel Unmut bei den Bürgern. Worauf beruht das? Als Beispiel sei hier Cottbus aufgeführt; für Cottbus mit seinen 94 800 Einwohnern liegen runde Zahlen vor. Für das Wohnen zahlten Eigentümer und Mieter im Jahr 2024 3,5 Millionen Euro nach dem alten System. Nach dem neuen System werden es im Jahr 2025 4,8 Millionen sein. Beim Nichtwohnen – meist Gewerbegrundstücke – waren es nach dem alten System knapp 5 Millionen Euro. Nach dem neuen System, also im Jahr 2025, werden es 2,3 Millionen sein. Weil die Medien von einem Durchschnitt berichten, möchte ich anhand einer Gemeinde in Brandenburg beispielhaft aufzeigen, was das jenseits des Durchschnitts bedeuten kann. Zu einem Gewerbegebiet in Elsterwerda – 7 700 Einwohner – kann ich Ihnen ganz konkrete Beträge nennen. Das Gewerbegebiet umfasst 134 000 Quadratmeter. Der alte Messbetrag lag bei 11 194 Punkten – die Nachkommastellen lassen wir jetzt einmal weg –; der neue Messbetrag liegt bei 1 771 Punkten. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wurde von der Stadt Elsterwerda zum 01.01.2025 von zuvor einheitlich 405 auf 683 % angehoben. Das gilt für alle Grundstücke – Wohnen und Nichtwohnen. Man hat sich in Elsterwerda wirklich die Mühe gemacht, mehrere Straßenzüge und das Gewerbegebiet zu vergleichen. Wenn es sich nicht um einzelne Grundstücke handelt, gibt es kein Datenschutzproblem. Das ist wirklich interessant, denn das Steueraufkommen – alt – aus dem Gewerbegebiet betrug im vorigen Jahr 45 337 Euro; dieses Jahr wird es – neu – bei 12 100 Euro liegen. Das heißt, wir haben eine Differenz von 33 236 Euro. Die Kommune hat sich um ein gleiches Gesamtaufkommen bemüht; für diese 33 000 Euro wird also im Zusammenhang mit den Wohngrundstücken entsprechend gezahlt. Bezüglich der Wohngrundstücke wurden fast nur erhöhte Steuerbeträge beschieden. Das ist nur ein Beispiel von vielen. Ich kann Ihnen allen nur empfehlen, dass Sie in Ihrer Gemeinde einmal den 2024-2025-Vergleich abrufen. Das können Sie, indem Sie die Zahlen für ein Gewerbegebiet in Ihrer Gemeinde abfragen und zum Vergleich straßen- und wohngebietsweise die Zahlen zur reinen Wohnnutzung einholen. Das sollten Sie bei Ihrer Gemeinde tun. Sollte die Gemeinde das nicht wollen, sagen Sie, da gibt es kein Datenschutzproblem – das können sie tun. Wenn Sie die Daten haben, werden Sie staunen. Wir sind in unserer Fraktion überzeugt, dass uns die jetzt vorliegenden Erkenntnisse dringlichen Handlungsbedarf aufzeigen, und zwar die Grundsteuer B im Land Brandenburg zu differenzieren. Das Bundesland NRW hat dies übrigens schon realisiert und fährt richtig gut damit. Ich möchte Ihnen nur die landesweiten Durchschnittszahlen mitteilen; sie können ebenfalls zu unserem Erkenntnisgewinn beitragen. In NRW hat man sich wirklich die Mühe gemacht, alle Gemeinden komplett aufzulisten – mit einem einheitlichen Wert und getrennten Werten für das Wohnen und Nichtwohnen. Für beide zusammen liegt der alte Wert bei 603 und der neue bei 740 %; der Hebesatz wurde also angehoben. Getrennt – um das Aufkommen gleich bzw. gerecht zu halten – lag der Hebesatz beim Wohnen bei 640, also 100 Punkte weniger, und beim Nichtwohnen bei 1 053. Klar, da sind viel weniger Grundstücke betroffen. Angesichts dieses viel höheren Hebesatzes wird aber insgesamt nicht mehr gezahlt – bei gleichbleibendem Steueraufkommen in den jeweiligen Grundstückssparten. Wäre eine Differenzierung von Hebesätzen rechtssicher? In NRW hat das Ministerium der Finanzen bereits im Juli 2024 ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, in dem auf die Zulässigkeit der konkreten Zuordnung von Grundstücksarten zu den Wohn- und Nichtwohngrundstücken eingegangen wird. Dabei wurde auch auf Fragen der kommunalen Spitzenverbände eingegangen, mit Schwerpunkt auf die Rechtmäßigkeit eines Wechsels zur Differenzierung der Grundsteuer B und die rechtssicheren Begründungen, die eine Kommune heranziehen kann bzw. muss, wenn sie diese Differenzierung vornimmt. Klar: „Ist das rechtssicher?“ – die Frage haben sie sich gestellt. Die Vorgehensweise des Landes Bayern, das teilweise auf die Grundstücksgröße abzielt, halten wir für sehr ungünstig. Das Rechtsgutachten zur optionalen Einführung differenzierter Grundsteuerhebesätze durch die Gemeinden in Nordrhein-Westfalen empfehle ich Ihnen. Dieses Gutachten hat – und ich würde empfehlen, es zu lesen – 46 Seiten. Es gibt auch ein Gutachten des Bundes der Steuerzahler und ein Gutachten des Städte- und Gemeindebundes, in denen das als nicht rechtswidrig eingestuft wird. Damit ist – Tatsache – eine differenzierte Grundsteuer nach den beiden Sparten Wohnen und Nichtwohnen anzuwenden; zumindest tun sie das dort schon für das Jahr 2025. Im Übrigen hat NRW frühzeitig den Kommunen eine Transparenzliste zu den einkommensneutralen Grundsteueraufkommen der Gemeinden zur Verfügung gestellt, in dem sowohl einheitliche Grundsteuer-B-Hebesätze als auch differenzierte Hebesätze abgebildet wurden – eine Arbeit, welche mit moderner IT-Anwendung wohl unkompliziert und mit nicht allzu großem Aufwand zu leisten wäre, also auch bei uns in Brandenburg. Die uns nunmehr vorliegenden Erkenntnisse über die Grundsteuerwertfeststellungen und die Messbetragsfestsetzungen auf den 01.01.2025 in Brandenburg zeigen uns, dass im Rahmen der Grundsteuer in vielen Kommunen private Haushalte zukünftig stärker als die Eigentümerinnen und Eigentümern von Nichtwohngrundstücken belastet werden. Mit der reformbedingten Neubewertung der Steuermesszahlen ist eine Differenzierung der Steuerlast unter vergleichbaren Grundstücken vollzogen worden; Sinn und Zweck der Reform war ja, dass wir nicht mehr die Einheitswerte haben. Das ist der eine Teil der Gerechtigkeit, die hergestellt werden musste. Allerdings gilt es auch, eine Gerechtigkeit über die Hebesätze herbeizuführen. Hier besteht nach den vorliegenden Erkenntnissen zu den Steuerlasten für die Grundsteuer B Aufarbeitungs- und Änderungsbedarf in der Steuerung. Wir müssen uns aber auch den Zweck der Grundsteuern in den Gemeinden anschauen, und da tut sich nun eine Diskrepanz auf. Mit den Steuern werden Infrastruktur und Daseinsvorsorge gesichert, oft in direktem Zusammenhang mit den Grundstücken selbst. Alle Grundstücke – egal ob Wohnen oder Nichtwohnen – verursachen in der Regel dieselben kommunalen Aufwendungen für Infrastruktur und Daseinsvorsorge – in Gewerbegebieten manchmal sogar mehr, wenn man nur an die Erschließung oder an die Förderung denkt, die dort einfließt, und weswegen die Grundstücke sogar etwas oder deutlich günstiger als die für Wohnen sind, wo das Wohnumfeld oftmals von Wohnungsgesellschaften und anderen gestaltet wird. Zu diesen Aufwendungen haben alle Grundstücksinhaber messbar einen annähernd gleichen Beitrag zu leisten. Und dieser Gerechtigkeit kann sich die Kommune nur mit differenzierten Hebesätzen annähern; das sollte unser Ziel sein. Keine Gemeinde soll aufgrund der Reformumsetzung sein Steueraufkommen erhöhen, das kann man aber auch auf einzelne Nutzungsarten herunterbrechen. Das ist das Ziel dieser Gesetzesvorlage. Wir haben – Tatsache – diese Ungerechtigkeit. Alle Grundstückseigentümer – ob Wohnen oder Nichtwohnen – müssen ihren Beitrag leisten. Der Steuerzweck ist dafür da, Einnahmen für die Infrastruktur und die Daseinsvorsorge zu haben – unerheblich welchen Ertragswert ein Grundstück nachher hat, wie hoch die Steuermesszahl nachher ausgewiesen wird, ob das ein Wohngrundstück ist, das mit Mieten einen hohen Ertrag hat, oder ein Gewerbegrundstück, das eigentlich als Betriebsmittel dient und gar keinen richtigen Wert hat und deswegen im Ertragswert niedrig eingestuft wurde. Das ist mit der Steuermesszahl passiert. Der Hebesatz, den die Kommunen für die Daseinsvorsorge und Infrastruktur ansetzen müssen, ist aber für alle einheitlich. Deswegen müssen wir die Hebesätze für Gewerbegrundstücke anpassen, ohne sie jedoch höher als 2024 im Gesamtaufkommen anzusetzen, denn sie zahlen deutlich weniger, und den Ausgleich zahlen zurzeit die Eigentümer von Wohngrundstücken. Zum Verfahren in der Gesetzgebung sind wir in Fragen der nochmaligen Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände und der IHK Brandenburg völlig offen. Daher beantragen wir die Überweisung an die Fachausschüsse – AIK und AHF, unter der Federführung des AHF – und vertrauen am Ende des Weges auf eine konstruktive Lösung zugunsten der Wohngrundstücke noch in diesem Jahr. – Ich danke Ihnen. (Beifall AfD) 2025 55
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Lassen Sie mich Ihnen zumindest den Hinweis geben – da es Ihre erste Rede war, habe ich etwas Nachsicht walten lassen –, dass zu Beginn einer Rede das Präsidium begrüßt wird. Aber für die Zukunft, denke ich, wird das auch machbar sein. In der Aussprache hat jetzt der Kollege Noack für die SPD-Fraktion das Wort. (Vereinzelt Beifall SPD und BSW)
Andreas Noack SPD
Herr Vizepräsident! Werte Kollegen! Herr Janke, ganz kurz: Sie haben das mit Fantasie ganz gut dargestellt, allerdings mit einer Position, die man nicht unbedingt teilen muss – das sage ich einmal von vornherein. Der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Festlegung differenzierter Hebesätze bei der Erhebung der Grundsteuer im Land Brandenburg ist ja unser Thema. Ausgangspunkt der Grundsteuerreform ist das Bundesverfassungsgerichtsurteil aus dem Jahr 2018. Es hat die Notwendigkeit einer Reform betont, um ein verfassungskonformes und rechtssicheres Grundsteuer- und Bewertungssystem auch in Brandenburg zu gewährleisten. Der eingeschlagene Weg und auch die Wahl des Bundesmodells als eine verlässliche und stabile Einnahmequelle für unsere Kommunen war und ist richtig. Ich sage aber: Keine Experimente bei der Erhebung der Grundsteuer, auch nicht mit abgeschriebenen Gesetzentwürfen! Meine Damen und Herren, die Spielregeln zu ändern, wäre nicht nur unklug, sondern würde zusätzlich Unsicherheit erzeugen – sowohl für unsere Kommunen als auch für unsere Bürgerinnen und Bürger. Eine differenzierte Festsetzung im laufenden Haushaltsjahr wäre darüber hinaus auf kommunaler Ebene kaum noch umzusetzen. Herr Janke, das wissen Sie auch. Mehr Steuergerechtigkeit wird nur durch einheitliche Bewertung erreicht – ob Vergleichswert-, Sachwert- oder Ertragswertverfahren. Und, Herr Janke, da unterscheiden wir uns, denn das Bundesverfassungsgericht hat ja eindeutig gesagt, wir brauchen vergleichbare Bewertungsverfahren, die bei der Ermittlung des Messwerts bundeseinheitlich die Grundstückseigentümer betrachten. Differenzierte Hebesätze bei der angestrebten Aufkommensneutralität bedeuten letztendlich nur eine Verschiebung der Belastung. Dass die Reform zu Entlastungen oder Mehrbelastungen aufgrund der neuen Bewertung oder – anders gesagt – aufgrund der fiktiven oder tatsächlichen wirtschaftlichen Verwertung von Eigentum führen würde, war von Anfang klar; dies war ja auch Ziel der Reform: Steuergerechtigkeit zu erreichen. – Wir möchten, dass diese Reform für alle Städte und Gemeinden von Perleberg bis Senftenberg unter denselben Bedingungen weiterhin greift. Der Antrag auf differenzierte Hebesätze würde genau das Gegenteil bewirken: Er würde zu einer Zersplitterung des Systems führen und die Reform in ihrer gesamten Zielsetzung möglicherweise gefährden. Was die AfD-Fraktion hier vorschlägt, könnte sich sogar zum Bürokratiemonster entwickeln. (Daniel Freiherr von Lützow [AfD]: Das kann ich gar nicht glauben!) 56 Landtag Welche Kriterien gelten dann für welche Stadt oder Gemeinde? Ist es völlig unrealistisch, diese Forderung umzusetzen, ohne das System zu verkomplizieren und die Verwaltung übermäßig damit zu belasten? Darauf verweist auch der Städte- und Gemeindebund, welcher sich eindeutig gegen eine Differenzierung der Hebesätze ausgesprochen hat. Dieser sieht wie ich die Gefahr einer zusätzlichen Bürokratisierung, aber auch, dass die laufende Umsetzung der Reform damit erschwert werden würde. Er führt aus – Sie haben schon auf Nordrhein-Westfalen verwiesen, da gibt es nämlich auch eine andere Position –, ich zitiere: So kommt ein Rechtsgutachten des Städtetages in Nordrhein-Westfalen zu der Einschätzung, dass die konkrete Ausgestaltung des landesgesetzlichen Rechtsrahmens für die Hebesatzdifferenzierung, welcher lediglich eine ganz grobe Differenzierung der Hebesätze nach Wohn- und Nichtwohngrundstücken zulässt, im Regelfall ungeeignet ist, um damit in der kommunalen Praxis eine Hebesatzdifferenzierung vorzunehmen und begründen zu können, die den gleichheitsrechtlichen Anforderungen genügen kann. Und darum geht es. Jede Kommune konnte in den vergangenen Monaten selbst entscheiden, wie hoch der Hebesatz der Grundsteuer ist. Hier gibt es ja schon eine Differenzierung. Das Brandenburger Hebesatzregister hat dabei eine gute Orientierung gegeben. Das Schlimmste aus meiner Sicht ist: Diese Unübersichtlichkeit würde das Vertrauen in die Reform zerstören. Wir riskieren, dass Bürgerinnen und Bürger den Überblick verlieren. Wer davon profitieren soll, ist mir unklar. Was auf jeden Fall klar ist: Die Kommunen sind es jedenfalls nicht. Statt die bundesweite Reform zu sabotieren und mit unnötigen Bürokratiehürden zu überfrachten, sollten wir uns darauf konzentrieren, die Ziele dieser Reform weiterzuverfolgen. Ja, und ich sage es: Es kann in Einzelfällen zu Belastungen kommen, welche zu hinterfragen sind. – In den vergangenen Monaten haben Finanzbehörden bei der Bewertung von Einzelfällen nach meiner Kenntnis gute Arbeit geleistet. Ich fordere Sie auf, den Antrag der AfD-Fraktion abzulehnen. Kurz zum Entschließungsantrag der CDU-Fraktion: Abgesehen davon, dass die CDU bei ihrem Sachverstand einige der aufgeworfenen Fragestellungen selbst beantworten könnte, teile ich die Auffassung nach einer Bewertung der Reform – allerdings nicht jetzt, in der laufenden Umsetzung, sondern danach. Dass die CDU-Fraktion mit dem Antrag Bürokratie ohnegleichen aufbauen möchte, erstaunt mich aber schon. Ich bin mir aber sicher, dass die CDU sich im Fachausschuss mit ihrem Sachverstand einbringen wird. Zum jetzigen Zeitpunkt ist der Entschließungsantrag allerdings abzulehnen. – Vielen Dank. (Beifall SPD und BSW)
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Dieser Redebeitrag hat zur Folge, dass eine Kurzintervention des Abgeordneten Janke angemeldet wurde. Bitte sehr. (Beifall AfD)
Falk Janke AfD
Ich hole einmal die Begrüßung des Herrn Präsidenten und der sehr geehrten Damen und Herren nach – so! Herr Noack, es gibt zwei Ebenen: Die eine Ebene hat tatsächlich das Verfassungsgericht betrachtet – das betraf die Steuermesszahl –, denn es hatte jemand geklagt und gesagt, es könne doch nicht sein, dass er über einen Einheitswert – eben die Steuermesszahl – mit allen anderen Grundstücken einer Sparte – von mir aus Wohnen oder Nichtwohnen – verglichen werde. Das ist der Kern, bei dem die Reform ansetzt. Das Problem wurde beseitigt, indem Ertragswerte ermittelt wurden. Jetzt ist es so, dass der eine tatsächlich einen anderen Ertragswert hat als der andere. Insofern ist Gerechtigkeit hergestellt worden. Das war der Inhalt der Reform, und wir handeln dieser Bundesreform nicht zuwider, wenn wir jetzt eine Differenzierung gestatten. Zweitens: Wem würde das nutzen? Am Ende den Bürgern, denn wem soll es sonst nützen, ob man 740 % oder 640 % oder noch weniger Hebesatz bei einem Wohngrundstück hat. Am Ende nutzt es dem Bürger. Und drittens – ich bin zwar erst seit Kurzem hier im Landtag, aber schon seit 30 Jahren in der Kommunalpolitik tätig –: Der Städte- und Gemeindebund vertritt die Verwaltungen, (Beifall AfD) und Verwaltungen haben unheimliche Probleme, wenn man ihnen sagt: Zieht bitte einmal eine neue Essenz aus dem System, indem ihr unterteilt nach Wohngrundstücken und Nichtwohngrundstücken guckt – und das geht in den Computern. In Nordrhein-Westfalen hat man das im Juli des vergangenen Jahres unkompliziert gemacht. Ich weiß nicht, was die können, was wir nicht können. An den Städte- und Gemeindebund kann ich nur appellieren: Macht euch die Mühe, denn es ist gar keine große Mühe. Das ist alles schon in den PCs, ihr müsst es nur selektieren und ausweisen. Die einzige Hürde ist tatsächlich – da gehe ich mit –: Man muss gucken, ob es sich um ein Wohngrundstück oder nicht um ein Wohngrundstück handelt – ob also alles ordentlich eingepflegt ist, ob alles logisch ist. Das ist von den Finanzämtern ja vorgegeben. Das muss man noch einmal prüfen – sonst klagen die Leute –, aber das muss man ohnehin machen. Es tut mir leid, Herr Noack, aber in diesen Punkten haben Sie nicht so richtig ins Volle getroffen. Also: Die Differenzierung wäre durchaus möglich, sie ist rechtlich möglich, und sie ergibt Sinn, weil sie die Bürger entlastet und die Gewerbetreibenden nicht überbelastet werden, denn wir wollen es beim alten Niveau belassen. – Danke. (Beifall AfD)
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Herr Abgeordneter Noack möchte erwidern. Bitte sehr. (Lena Kotré [AfD]: Wie wollen Sie das jetzt wieder richtigbiegen?)
Andreas Noack SPD
Herr Janke, wir sind uns erst einmal einig, dass die Steuermesszahlen im Grunde eine einheitliche – eine bundeseinheitliche – Bewertung darstellen und dass die Einführung differenzierter Hebesätze in unseren Gemeinden zu einer Verschiebung der Lasten führt. Sie haben das ja recht deutlich gemacht. Bezogen auf die Fälle, die Sie angesprochen haben, wirkt sich die Verschiebung von differenzierten Hebesätzen – das könnte genauso gut umgekehrt sein, obwohl das Vergleichs- bzw. Sachwertverfahren im Regelfall niedrigere Grundsteuermesszahlen ergibt als das Ertragswertverfahren – so aus, dass Gewerbetreibende mit eigenem Gewerbegrundstück deutlich belastet und Wohngrundstücke entlastet würden. Ich spreche hier nur von der Verschiebung bei Aufkommensneutralität. Ich bin dafür, dass wir uns das nach Abschluss der Reform im Detail angucken, und ich sehe auch nicht die Schwierigkeiten, die andere vielleicht darin erkennen, Systeme aufzubauen, die das zum Schluss berechnen. Da sehe ich keine Schwierigkeiten, aber wenn ich an unser Finanzausgleichsgesetz denke – die CDU hat es in ihrem Entschließungsantrag schon angesprochen –: Welche Auswirkungen wird das auf unser Finanzausgleichsgesetz, auf das durchschnittliche Steueraufkommen bei den einzelnen Gemeinden im Land Brandenburg haben? Das sind Fragen, mit denen wir uns noch nicht beschäftigt haben und mit denen sich wahrscheinlich auch das Finanzministerium noch nicht beschäftigt hat. Aber wir werden uns mit diesen und weitergehenden Fragen beschäftigen müssen: Welche Steuerungsmöglichkeiten gibt es darüber hinaus insbesondere bei den kommunalen Steuern? Es gibt ja nicht nur die Grundsteuer B, sondern man könnte auch über die Gewerbesteuer nachdenken – denn wenn die Grundstückseigentümer von Gewerbeimmobilien deutlich entlastet werden, ist durchaus auch das Steuerungselement der Gewerbesteuer anzusetzen. Dabei sollten wir dann gleich mitbetrachten, dass wir in Brandenburg die bundesweit niedrigsten Gewerbesteuersätze haben – wir sind die Bummelletzten! Von der Seite her gibt es für die Zukunft – nach der ordentlichen Umsetzung – noch genug Gesprächsbedarf. Und lassen Sie mich eines sagen – das ist auch in Nordrhein-Westfalen deutlich geworden …
Daniel Münschke
Kommen Sie bitte zum Schluss, Herr Abgeordneter.
Andreas Noack SPD
Man spricht von rechtlichen Bewertungen, aber die Entscheidungen treffen letztendlich die Richter – und ich möchte nicht, dass 2025 57 die Grundsteuerreform durch zusätzliche rechtliche Bedenken gefährdet wird. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW)
Daniel Münschke
Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag des Abgeordneten Genilke für die CDU-Fraktion fort. Bitte sehr.
Rainer Genilke CDU
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Jetzt ist allein schon von den ersten zwei Rednern vieles gesagt worden, deshalb werde ich mich kurzfassen. Herr Noack, ich verstehe gar nicht, warum Sie unseren Antrag ablehnen, wenn Sie doch eigentlich genau derselben Meinung sind, dass wir eine Evaluierung brauchen. Worin wir uns mit dem Einbringer des Antrages nicht einig sind, ist, dass das schon jetzt passieren kann, denn der Antrag kommt zur falschen Zeit. Die Kommunen sind derzeit ja bereits intensiv damit beschäftigt, auf Grundlage der Reform die neuen Grundsteuerbescheide zu erstellen – und genau jetzt eine tiefgreifende gesetzliche Änderung einzuführen, wäre meines Erachtens – und da sind wir wieder beieinander, Herr Noack – höchst unverantwortlich. Schon die bloße Existenz einer solchen Option brächte die Kommunen in eine Zwickmühle, sie gerieten unter Druck. Bürgerinnen und Bürger, die auf Entlastung hoffen, könnten sich benachteiligt fühlen, wenn die Kommune von der Option eben keinen Gebrauch macht. Gleichzeitig können die Kommunen diese Option praktisch gar nicht umsetzen, weil der Verwaltungsaufwand mitten im Veranlagungsverfahren schlichtweg nicht zu erbringen ist. Der Gesetzentwurf verkennt die derzeitige Lage in den Kommunen auch und setzt – zur Unzeit, glaube ich – falsche Impulse. Das erhöht den Erwartungsdruck auf die kommunale Ebene ohne Rücksicht auf deren tatsächliche Möglichkeiten. Es bringt kein Mehr an Gerechtigkeit, sondern vor allen Dingen ein Mehr an Verunsicherung, und er droht die ohnehin komplexe Umsetzung der Reform zu torpedieren – da sind wir einer Meinung, Herr Noack; ich glaube, das sollten wir uns nicht leisten. Die kommunalen Verwaltungen brauchen jetzt vor allem eines: Rechts- und Planungssicherheit und keine weiteren Unsicherheitsfaktoren, die zu hastigen Satzungsänderungen oder sogar zu fehleranfälligen Prozessen führen können. Ein gutes Beispiel dafür, das im Zuge der Umsetzung der Reform bekannt geworden ist – und deshalb müssen wir uns unterhalten; das ist ein Thema, das Sie, Herr Janke, gar nicht angesprochen haben –, ist die Regelung im Bundeskleingartengesetz. Laut diesem Gesetz dürfen Gartenlauben nämlich nur eine Grundfläche von maximal 24 Quadratmetern haben, doch in vielen DDR-Kleingartenanlagen sind die Lauben größer und besitzen zum Beispiel 30 Quadratmeter.
Daniel Münschke
Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage zu, bevor Sie sich weiter mit den Kleingärten beschäftigen? 58 Landtag
Rainer Genilke CDU
Moment, ich will – wenn Sie erlauben – erst die Sache mit den Kleingärten erklären. Manche besitzen auch über 30 Quadratmeter, und diese genießen natürlich Bestandsschutz. Das Bewertungsgesetz für die Grundsteuer zieht die Grenze aber bei 30 Quadratmetern ohne jegliche Ausnahmeregelung. Die Folge ist, dass diese Parzellen gar nicht mehr der Land- und Forstwirtschaft zugerechnet, sondern als Wirtschaftsgebäude oder Hofstellen mit dem dreifachen Bewertungsfaktor bewertet wurden, was zu teils erheblich höherer Grundsteuerlast führt. Das ist natürlich ein Problem, das wir ohnehin angehen müssen. Deshalb brauchen wir die Evaluierung – und deshalb im Übrigen auch unser Antrag. Jetzt dürfen Sie – wenn der Vorsitzende es erlaubt – gerne Ihre Zwischenfrage stellen.
Daniel Münschke
Herr Abgeordneter Janke. Bitte schön.
Falk Janke AfD
Danke, Herr Genilke. Haben Sie mitbekommen, dass wir beantragt haben, den Antrag an den Ausschuss zu überweisen, weil man – genau, ja – über das Jahr tatsächlich streiten kann? Wir haben das mit Absicht nicht in den Antrag geschrieben – erst ab 01.01.2026 –, weil wir gesagt haben, jetzt haben alle Kommunen für 2025 die Bescheide erlassen. Wir wissen, was das – Änderungsanträge mit Rückzahlungen etc. – jetzt, mitten im Jahr, bedeutet. Ich wollte nicht darauf eingehen, weil wir extra deswegen diesen Antrag gestellt haben. Können Sie sich vorstellen, dass wir nach der Überweisung an die Ausschüsse noch einmal über den Fall reden und uns dann auch über die Zeit unterhalten – ob wir mit der optionalen Einführung der Differenzierung erst am 01.01.2026 beginnen wollen?
Daniel Münschke
Herr Genilke, Sie haben jetzt die Möglichkeit, zu antworten.
Rainer Genilke CDU
Ja, das sehen wir mit unserem Antrag genauso, dass wir das natürlich nicht jetzt einführen können, sondern erst dann, wenn konkrete Zahlen vorliegen. Ob das am 01.01. so weit ist, kann ich Ihnen nicht sagen. Das werden wir sehen, wenn die Zahlen vorliegen und wenn wir auch die Auswertungen bekommen. Wir werden uns auch mit dem Städte- und Gemeindebund ins Benehmen setzen. Ich glaube, dass Ihr Antrag sicherlich auch noch einmal zum Zuge kommen wird. Wir werden sehen, was da möglich oder nicht möglich ist und was man an der Stelle auch ändern kann. Ich glaube, wir stehen mit unseren Vorschlägen – ich habe das Bundeskleingartengesetz einmal als Beispiel genannt – dann im Innenausschuss und – sofern die Finanzer mitreden dürfen – auch im Haushaltsausschuss in der Verantwortung, und wir sind auf die weitere Entwicklung natürlich gespannt. Insofern setze ich darauf, dass wir uns verständigen werden. Was nicht ganz aufgeht, ist, glaube ich, der Vergleich mit NRW, denn die haben ihre Gesetzeslage ja bereits vor der Veranlagung geändert. Das macht die Sache mit der Erhebung der Steuer und auch der Versendung der Steuerbescheide zwar nicht einfacher, aber eben deutlich entspannter, weil sie die Differenzierung sehr früh vorgenommen haben. Ich bin mir ziemlich sicher: Wir müssen es uns an verschiedenen Stellen genauer anschauen, die richtigen Schlussfolgerungen ziehen und dann unser Handeln danach ausrichten. Das sollte lösbar sein. – Herr Noack, ich freue mich, dass Sie uns als Sachverständige an Ihrer Seite haben wollen. Von uns lernen heißt am Ende siegen lernen. – Vielen Dank. (Heiterkeit CDU und SPD – Zurufe von der SPD)
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag des Abgeordneten Dorst für die BSW-Fraktion fort. (Beifall BSW)
Christian Dorst BSW
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Tja, eigentlich ist schon alles gesagt – nur noch nicht von allen. Steigen wir noch einmal ins Thema ein: Der von der AfD – ich formuliere es bewusst so, es ist ja ein offenes Geheimnis, von wem der Gesetzentwurf eigentlich stammt – vorgelegte Gesetzentwurf sieht vor, dass die Kommunen die Möglichkeit erhalten, bei den Hebesätzen zwischen unbebauten Grundstücken, Wohngrundstücken und Nichtwohngrundstücken zu differenzieren, um so Mehrbelastungen im Bereich von Wohngrundstücken zu beseitigen. Eine Verpflichtung der Gemeinden, unterschiedliche Hebesätze festzulegen, soll es laut Entwurf nicht geben; vielmehr sollen die Gemeinden in Abhängigkeit von den Verhältnissen in ihrem Gemeindegebiet auch einen einheitlichen Hebesatz festlegen und damit das bisherige Recht unverändert fortführen können. Mit Stand Mai kann man feststellen, dass die Brandenburger Kommunen und ihre Einwohner in unterschiedlichem Maße von den Belastungsverschiebungen – insbesondere zulasten der Wohngrundstücke – betroffen sind.
Daniel Münschke
Herr Abgeordneter Dorst, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?
Christian Dorst BSW
Nein, ich würde gern zu Ende ausführen.
Daniel Münschke
Bitte sehr.
Christian Dorst BSW
Der Unterschied rührt daher: Wenn sich in einer Kommune überwiegend neue Wohngebäude und ein paar alte Gewerbeimmobilien befinden, ergibt sich für bau- und wertidentische Immobilien in dieser Kommune eine ganz andere Steuerbelastung als in einem Ort, in dem fast ausschließlich neue Gewerbegebäude und wenige alte Wohngebäude stehen. Aber auch die Lage, zum Beispiel die Nähe bzw. Entfernung zur Metropole Berlin, spielt eine Rolle. Daraus ergibt sich ein gemischtes Bild hinsichtlich der etwaigen Notwendigkeit einer landesseitigen Regelung nach dem Vorbild Nordrhein-Westfalens, aber eben nicht nur Nordrhein-Westfalens, sondern auch Schleswig-Holsteins, Sachsen-Anhalts, Rheinland-Pfalz und neuerdings – unterjährig – auch Thüringens. Während einige Kommunen auf eine solche Regelung warten, wird sie vom Städte- und Gemeindebund Brandenburg nach wie vor abgelehnt, und zwar mit der Begründung, dass ein Landesgesetz bei Festlegung differenzierender Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke erhebliche Rechtfertigungserfordernisse voraussetze. Im Falle der Ausübung der im Gesetzentwurf enthaltenen Optionen obliege es den Kommunen, in der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze der Gemeinde hinreichende verfassungsrechtliche Rechtfertigungsgründe nachvollziehbar darzulegen. Der Begründungszwang trage dem Umstand Rechnung, dass die Abweichung vom Grundsatz der Hebesatzeinheitlichkeit zu einer Ungleichbehandlung verschiedener Grundstückskategorien – unbebaute Grundstücke, Wohngrundstücke, Nichtwohngrundstücke – und damit zu einer Belastungsungleichheit führe, die in Ansehung des Prinzips der finanziellen Leistungsfähigkeit sowie des verfassungsrechtlichen Willkürverbots zu rechtfertigen sei. Die Einwände des Städte- und Gemeindebundes und die damit verbundenen finanziellen und rechtlichen Risiken für die Städte und Gemeinden im Falle einer Einführung des differenzierten Hebesatzrechtes wiegen für unseren Koalitionspartner schwer – das wissen auch Sie, meine Damen und Herren von der AfD-Fraktion. Darüber hinaus wird Ihnen nicht entgangen sein, dass die BSW-Fraktion schon seit einigen Monaten an diesem Thema dran ist, (Dennis Hohloch [AfD]: Gern geschehen! – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Wir helfen Ihnen! – Andreas Galau [AfD]: Die Vorlage der Linken!) es uns aber bis heute nicht gelungen ist, unserem Koalitionspartner seine diesbezüglichen Bedenken zu nehmen. (Oh! bei der AfD) Es ist deshalb nicht zielführend, uns mit der Einbringung hier und heute wieder einmal ein Stöckchen hinzuhalten. (Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Auch wenn wir weiterhin Handlungsbedarf sehen, kann ich es vorwegnehmen: Wir werden – bis auf eine Ausnahme – nicht springen und den Gesetzentwurf ebenso wie die Überweisung an den Ausschuss ablehnen.
Daniel Münschke
Herr Abgeordneter Dorst, lassen Sie jetzt eine Zwischenfrage … 2025 59
Christian Dorst BSW
Nein, ich bleibe kategorisch bei meiner Linie. (Lachen bei der AfD) Wie bereits ausgeführt sehen wir von der BSW-Fraktion die politische Dimension der Mehrbelastung von Wohneigentum und begrüßten es daher, wenn wir uns weiter mit dem Problem der reformbedingten Belastungsverschiebung zwischen Wohn- und Geschäftsgrundstücken befassten. Den Kommunen an der Stelle einen größeren Gestaltungsspielraum und damit mehr Verantwortung zu geben, kann durchaus sinnvoll sein. Übrigens: Die Grundsteuer als wichtige Einnahmequelle für die Kommunen wollen wir, anders als die AfD auf Bundesebene, weiterhin erhalten – da sollten Sie mal mit Ihrer Bundespartei reden. Zum Entschließungsantrag der CDU will ich es ganz kurz machen: Er ist aus meiner Sicht ein Schnellschuss und nicht zielführend. In Zeiten, in denen wir Bürokratie abbauen und den Fokus auf die wirklich drängenden und wichtigen Aufgaben legen wollen, würde damit ein weiteres wenig zielführendes Beschäftigungsprogramm geschaffen, mit dem letztendlich nur der Anschein von politischem Handeln vermittelt würde. – Vielen Dank. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD)
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag von Herrn Minister Crumbach für die Landesregierung fort. (Beifall BSW sowie der Abgeordneten Ines Seiler und Jörg Vogelsänger [SPD])
Robert Crumbach
Herr Vizepräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich sage es jetzt einfach: Der Eindruck, den Herr Dorst erweckte, ist nicht ganz richtig. Es gibt doch noch ein paar, die nicht davon überzeugt sind – aber gut. Wie Sie wissen, hat sich Brandenburg im Jahr 2020 im Zuge der notwendig gewordenen Grundsteuerreform für das Bundesmodell entschieden: Wie auch in den meisten anderen Bundesländern stellen die Finanzämter die Grundsteuerwerte fest oder erlassen entsprechende Grundsteuermessbescheide. Diese dienen den Kommunen zur Festsetzung der zu zahlenden Grundsteuer. Die Idee, das Ergebnis dieser Reform nunmehr mit verschiedenen Hebesätzen für Wohn- und Gewerbegrundstücke auf kommunaler Ebene zu relativieren, ist nicht neu. Mit differenzierten Hebesätzen könnte jede Kommune nicht nur die Höhe der Grundsteuer bestimmen, sondern auch einzelne Tatbestände bevorzugen bzw. benachteiligen. Im Klartext: Manche Steuerpflichtige würden bevorteilt, andere benachteiligt. Es ist zu erwarten, dass man damit neue und auch größere Probleme schüfe. Ein Blick zurück: Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil von 2018 die bisherigen Einheitswerte für die Bewertung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Es hat klargestellt, dass die Höhe der Grundsteuer auf einer relationsgerechten und 60 Landtag realitätsnahen Bemessung beruhen muss. Der Bundesgesetzgeber hat daraufhin eine umfassende Reform der Grundsteuer durchgeführt und das angesprochene Bundesmodell geschaffen. Die neuen Grundsteuerwerte basieren damit auf aktuellen wirtschaftlichen Verhältnissen mit Typisierungen und Pauschalisierungen. Das sorgt für eine – und darum geht es, meine Damen und Herren – gerechtere Verteilung der Steuerlast. Ja, „gerecht“ bedeutet auch, dass nun auch Wertsteigerungen abgebildet werden, wenn sie eintreten – genauso aber auch Wertminderungen. Es geht nicht, dass andere Steuerpflichtige dafür aufkommen müssen. Das widerspräche dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes; es wäre auch in der Sache völlig ungerecht. Die Einführung differenzierender Hebesätze hätte eine Umverteilung der Steuerlast zwischen verschiedenen Eigentümergruppen zur Folge. Das wäre nicht nur ungerecht, sondern auch systemwidrig; und grundsätzlich widerspricht dies auch der Grundkonzeption der Grundsteuer. Es gibt aber auch Gründe für die Einführung von differenzierenden Hebesätzen, und ich möchte sie Ihnen auch nennen: Letztlich können dadurch Eigenheimbesitzer entlastet werden. Einige Eigenheimbesitzer würden profitieren, andere, insbesondere Gewerbetreibende, würden höhere Steuern zahlen. Nichtwohngrundstücke, namentlich gemischt genutzte Grundstücke, können in ganz erheblichem Maße dem Wohnen dienen, insgesamt müsste es aber bei einem Nullsummenspiel bleiben – und das würde es auch. Die Steuerlast würde nur umverteilt. Ob das tatsächlich zulässig wäre, ist schon deswegen fraglich, weil es zu einer unterschiedlichen Betrachtung der festgestellten Grundsteuerwerte führen könnte. Dies hätte große praktische Probleme zur Folge, die Sie sich vor Augen führen müssen: Jede Gemeinde, die differenzierende Hebesätze einführt, müsste dies hinreichend rechtfertigen und ausführlich begründen. Das ist möglich; dem stehen aber im Einzelfall sehr hohe Hürden entgegen. Das bedeutet in der Konsequenz zusätzliche Dokumentationspflichten und Rechtsprüfungen, mehr Widersprüche und Klagen von Steuerzahlern, die sich nunmehr benachteiligt sehen, sowie größere Rechtsunsicherheit für die Kommunen und Grundstückseigentümer, weil die Belastung nicht mehr nach einheitlichen Maßstaben erfolgen würde. Und führen Sie sich bitte vor Augen: Unser jetziges System ist vom Finanzgericht Berlin-Brandenburg bestätigt worden. Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Antragsteller, die Einführung differenzierender Hebesätze wurde im Übrigen in der vergangenen Legislaturperiode mit überwältigender Mehrheit abgelehnt, auch von Ihnen. Aber selbstverständlich können Sie sich auf einen früheren Bundeskanzler berufen; auch Sie brauchen sich für das Geschwätz von gestern nicht weiter zu interessieren. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Man kann dazulernen!) Abschließend: Die Grundsteuer ist eine tragende Säule der kommunalen Finanzierung, und die packt man nicht einfach mal so an, schon gar nicht entgegen dem Votum des Städte- und Gemeindebundes. – Herzlichen Dank. (Beifall BSP und SPD)
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Herr Abgeordneter Janke von der AfD-Fraktion hat eine Kurzintervention angezeigt. (Beifall AfD)
Falk Janke AfD
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin ein klein wenig entsetzt über die Rechtsauffassung und die Rechtsauslegung hinsichtlich dieses Reformprogramms. Es ging dem Gericht um die Steuermesszahlen. Es ging ihm nie darum, was die Kommunen für ihre Daseinsvorsorge und Infrastruktur nehmen. Darum ging es nie; es ging nie um Hebesätze. In diesem Verfahren ging es um die Steuermesszahl, darum, dass ein Grundstücksbesitzer nicht bloß wegen einer ein kleines bisschen größeren Wohnungseinheit mehr zahlt als ein anderer, sondern darum, dass nach dem tatsächlichen Ertragswert der Gebäude unterschieden wird, dass das variiert. Diese Unterscheidung ist da. Die Sache mit den Hebesätzen jetzt in das Reformprogramm einzubinden ist – Entschuldigung – falsch, schlicht falsch. Das machen die Kommunen. Wir unterscheiden hier nicht, wie Sie sagen, Herr Minister oder Herr Genilke, in viele verschiedene Sparten, sondern in gerade einmal zwei: Nichtwohnen und Wohnen. Sorry! (Beifall AfD) Keiner will mit den Unterschieden die Gewerbetreibenden übermäßig belasten. Es soll nur auf den Stand von 2024 zurückgesetzt werden: wenn die Kommune selbst das einnehmen will – mehr nicht. Sie sagen jetzt: Das wird verdammt kompliziert usw. – Ey, Leute, tut mir leid! Und: Herr Minister, dass Sie tatsächlich auf das Votum des Städte- und Gemeindebundes hören, war zumindest beim Familienausgleich und beim Finanzausgleichsgesetz nicht gegeben. (Beifall AfD sowie des Abgeordneten Sven Hornauf [BSW]) Da müssen wir schon ständig auf den Städte- und Gemeindebund hören und nicht bloß dann, wenn es passt! Also ganz deutlich: Worauf wir abstellen, ist, dass wir über die Steuermesszahl eine Gerechtigkeit bekommen haben. Den Hebesatz – das können wir den Kommunen einräumen – dürfen die Kommunen für ihre Daseinsvorsorge und ihre Infrastruktur alleine erheben. Wir haben im Übrigen noch die Grundsteuer A und die Grundsteuer C; wir haben ja verschiedene Hebesätze. Was spricht also dagegen, dass wir den Kommunen jetzt erlauben, die Hebesätze gleichermaßen für alle Nichtwohngrundstücke und für alle Wohngrundstücke, nur diese zwei, zu variieren – außer, dass man es nicht will? – Danke. (Beifall AfD)
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Herr Minister Crumbach, möchten Sie auf die Kurzintervention erwidern? – Er möchte.
Robert Crumbach
Herr Vizepräsident! Eine kurze Antwort: Ich freue mich, dass solche juristischen Debatten in diesem Haus mit so viel Herzblut und diesem Verstand geführt werden. Aber ich will dem Eindruck, den Sie erwecken, entschieden entgegentreten: Es ist mitnichten so, dass man aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts schlussfolgern könnte, es gehe nur um das eine und bei dem anderen könne man machen, was man will. (Zuruf von der AfD: Doch!) – Nein, das ist schlicht falsch! Auch differenzierende Hebesätze – ich habe es eben ausgeführt – müssen ordentlich begründet werden. Ich habe ja nicht gesagt, dass man das nicht machen könne. Man kann das machen, aber das erfordert einen sehr hohen Begründungsaufwand und wird zu neuen Ungerechtigkeiten und Verschiebungen führen. Lassen Sie uns das Ganze, wenn wir es dann gemacht haben, ebenso wie die Gerichtsurteile zu anderen Grundsteuergesetzen auswerten. Rheinland-Pfalz hat da, ganz nebenbei, vielleicht sogar das bessere Modell als Nordrhein-Westfalen, aber damit werden wir uns zu gegebener Zeit beschäftigen – zu gegebener Zeit, nämlich dann, wenn die Erfahrungen vorliegen. Wir prügeln so etwas nicht durch, nur weil hier offensichtlich gar kein Erkenntnisinteresse vorhanden ist, sondern rein taktische Spiele gespielt werden. So etwas machen wir nicht. Wir arbeiten im Gegensatz zu anderen seriös. – Danke. (Beifall BSW und SPD)
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Wir kommen in der Aussprache zum nächsten Redner, dem Abgeordneten Möller. Ich möchte kurz darauf hinweisen, dass den Fraktionen infolge der kleinen Zeitüberschreitung im Rahmen des Redebeitrags der Landesregierung noch folgende Redezeiten zur Verfügung stehen: der SPD-Fraktion 17 Sekunden, der AfD-Fraktion 1:22 Minuten, der BSW-Fraktion 1:27 Minuten und der CDU-Fraktion 2:09 Minuten. – Herr Abgeordneter Möller, Sie haben das Wort. (Beifall AfD)
Wilko Möller AfD
Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Gäste! Ich bin etwas entsetzt darüber: Wir haben faktisch schon Zahlen, Herr Crumbach. Wir haben ja allein in Frankfurt (Oder) ganz viele Grundsteuerbescheide bekommen, und ich habe mir viele Bescheide von Bürgern angesehen, welche entsetzt auf uns zukamen, weil sie mittlerweile das Drei- bis Fünffache zahlen müssen. Im Volksmund spricht man schon von einer Enteignungssteuer – das ist eine Substanzsteuer, eine neue Vermögensteuer! (Beifall AfD) Sie können es doch nicht bringen, dass die Leute, die aus ihrem versteuerten Einkommen ein Haus gekauft oder gebaut und auf die Bauleistung 19 % Mehrwertsteuer gezahlt haben, dann noch 2025 61 obendrauf Grunderwerbsteuer von 6,5 % zahlen. Seit 1997 ist die Grunderwerbsteuer von 2 % auf 6,5 % gestiegen. Und dann verstecken Sie sich hinter Bürokratismus und sagen den Leuten allen Ernstes, dass es Ihnen völlig egal ist, was all die Leute da machen – sie müssen zahlen! Die Kämmerin in Frankfurt (Oder) hat schon gesagt, dass sie da nicht mitgehen würde; sie braucht eine gesetzliche Regelung, dass man diesen Leuten nicht vor den Koffer – ich will das jetzt hier nicht ausführen – „beißt“. (Heiterkeit AfD) Das Problem ist doch wirklich, dass die Leute jetzt vor vollendeten Tatsachen stehen: Sie bekommen ihre Grundsteuerbescheide und müssen das bis zu Siebenfache bezahlen. (Beifall AfD) Ich kenne Fälle, in denen die Besitzer 1 000 Euro Grundsteuer für ein Haus, ein ganz normales Haus mit 700 m² Grundstück und 133 m² Wohnfläche, zahlen müssen; sie werden von 148 Euro auf 900 Euro hochgestuft. Und: Der Grundsteuerhebesatz soll noch auf 650 % steigen, weil die Stadt eine HSK-Gemeinde – zahlungsunfähig – ist, und sie muss dann noch höhere Grundsteuerhebesätze erlassen. Was soll denn das? (Beifall AfD) Machen Sie doch mal Politik für den Bürger! – Vielen Dank. (Beifall AfD)
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Damit sind wir am Ende der Aussprache angelangt und treten in die Abstimmung ein. – Herr Noack? Ach so, Sie haben ja noch Redezeit. Herr Noack, Sie wollen die 17 Sekunden nutzen? (Heiterkeit – Vereinzelt Beifall SPD und BSW) Dann hat Herr Noack aufgrund der Redezeitüberschreitung vonseiten der Landesregierung noch 17 Sekunden. Bitte sehr.
Andreas Noack SPD
Herr Vizepräsident! 17 Sekunden sind 17 Sekunden; es waren sogar 19 Sekunden, wie ich eben gesehen habe. (Heiterkeit) In Zukunft werde ich mich in der BSW-Fraktion immer mit dem Finanzminister – er ist ja auch Abgeordneter – austauschen. All meine Befürchtungen, die ich – auch ohne juristische Ausbildung – hatte, hat der Minister in gewisser Weise bestätigt. Jeder, der jetzt noch diesem Gesetzentwurf zustimmt, macht etwas Verkehrtes. (Beifall SPD) 62 Landtag
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Damit wir es richtig machen, schaue ich zur BSW-Fraktion. – Sie möchte ihre Redezeit nicht in Anspruch nehmen. – Und zur CDU-Fraktion schauend sehe ich, dass auch sie die ihr aufgrund der Redezeitüberschreitung zur Verfügung stehende Redezeit nicht in Anspruch nehmen möchte. Das hört sich gut an. Dann kommen wir zu der eben schon angesprochenen Abstimmung. Die AfD-Fraktion beantragt die Überweisung ihres Gesetzentwurfs, „Gesetz über die Einführung einer optionalen Festlegung differenzierender Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens bei der Erhebung der Grundsteuer im Land Brandenburg (Brandenburgisches Grundsteuerhebesatzgesetz – BbgGrStHsG)“, Drucksache 8/641, an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen zur Federführung und an den Ausschuss für Inneres und Kommunales zur Mitberatung. Wer dem Überweisungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! (Dennis Hohloch [AfD]: Bitte auszählen!) Enthaltungen? – Eine Enthaltung. (Steeven Bretz [CDU]: Auszählen, bitte!) Wir machen Folgendes … – Ja, ich weiß, ich entscheide das. Einen kleinen Augenblick. Ich hatte mich vorher schon einmal mit dem Durchzählen aller Abgeordneten beschäftigt. Soeben gab es eine Stimmenthaltung. 40 Abgeordnete haben für den Antrag gestimmt. (Vizepräsident Daniel Münschke berät sich mit der Landtagsverwaltung.) Meine sehr geehrten Damen und Herren, eine neue Situation: Wir sind uns im Präsidium einig, und zwar aufgrund dessen, dass nicht nur ich, sondern auch die Schriftführer im Vorfeld der Abstimmung die Abgeordneten durchgezählt haben. Nach derzeitigem Kenntnisstand – und Überprüfung – sind wir zu der Feststellung gelangt, dass es 40 Stimmen für die Überweisung und 40 Stimmen dagegen gab; zudem gab es eine Stimmenthaltung. (Ludwig Scheetz [SPD]: Auszählen! – Weitere Zurufe: Auszählen!) – Ich höre hier mehrheitlich, dass ausgezählt werden soll. Dann machen wir das so. Ich darf die Schriftführerin und den Schriftführer … Einen kleinen Augenblick; wir bereiten das kurz vor. Gut, wir machen es wie folgt: Wir führen keine namentliche Abstimmung durch. Wir werden jetzt eine Auszählung vornehmen, weil sich die Parlamentarischen Geschäftsführer zweier großer Fraktionen das gewünscht haben. Deshalb machen wir Folgendes: Ich frage gleich noch einmal ab, wer für den Antrag ist, wer gegen den Antrag ist und wer sich der Stimme enthält. Dann werden wir auszählen. – Aber es gibt einen Antrag zur Geschäftsordnung. Bitte schön, Herr Hohloch.
Dennis Hohloch AfD
Wir beantragen namentliche Abstimmung.
Daniel Münschke
Gut. Dann ist namentliche Abstimmung beantragt. (Zurufe) Das muss schriftlich beantragt werden. Ich bin mir sehr sicher, dass das soeben auch passiert ist. – Ich kriege noch keine Rückmeldung seitens des Plenardienstes, würde aber … (Unruhe) – Bleiben Sie bitte ganz ruhig! Meine Damen und Herren, wir werden eine namentliche Abstimmung durchführen; der diesbezügliche schriftliche Antrag der AfD-Fraktion wird in wenigen Sekunden vorliegen. – Er scheint eingegangen zu sein. – Wir befinden uns noch im Tagesordnungspunkt. Damit das im Nachgang für alle rechtssicher und ordentlich nachvollziehbar ist, werden wir diese namentliche Abstimmung durchführen. – Ich bekomme das Signal: Die namentliche Abstimmung ist schriftlich beantragt worden. Dann darf ich die Schriftführerin und den Schriftführer bitten, mit dem Namensaufruf zu beginnen, und Sie, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, mit einem deutlichen „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ abzustimmen. Zur Geschäftsordnung? – Herr von Ossowski, bitte.
André von Ossowski BSW
Ich glaube, dass nach der Geschäftsordnung die namentliche Abstimmung nicht zulässig ist. Warum? Wir haben abgestimmt. Jeder hat seine Stimme abgegeben. Das könnte über die Videoaufzeichnung erfasst werden. Die neue Abstimmung könnte ein anderes Ergebnis ergeben als die bereits erfolgte Abstimmung. Deswegen muss über die Videoaufzeichnung ausgezählt werden. So sagt es, glaube ich, die Geschäftsordnung. Wir können also nicht noch einmal abstimmen. Sonst stimmen wir so lange ab, bis irgendjemandem das Ergebnis passt. Aber das war nur eine Anmerkung. – Danke schön. (Unruhe)
Daniel Münschke
Meine Damen und Herren, atmen Sie bitte einmal kurz ganz tief durch! Das ist ein berechtigter Einwand im Rahmen der Aussprache zur Geschäftsordnung. – Herr Abgeordneter Bretz, bitte schön.
Steeven Bretz CDU
Vielen Dank, Herr Präsident. Mein Vorschlag ist, dass wir alle jetzt wirklich einmal tief Luft holen. Es ist so, dass es eine mündliche Abstimmung gegeben hat durch Arm heben, nicht Arm heben oder wie auch immer. Jedenfalls hat dies dazu geführt, dass offenkundig Unklarheit über das Ergebnis herrscht; das ist ja festgestellt worden. Deshalb gab es im Nachgang den Antrag auf namentliche Abstimmung – um das genaue Ergebnis jetzt festzustellen. Ich schlage vor, dass wir so fortfahren. Das wäre für alle Seiten das sauberste Verfahren, weil danach keine Spekulation auftreten kann, wer wie abgestimmt hat. Dann hätten wir uns auch aller Theorien, die danach aufgestellt werden könnten, entledigt. Jeder kann ja durch sein Abstimmungsverhalten klarmachen, wie er vorher durch Handheben gestimmt hat; das hat ja jeder gesehen. Insofern ist dann die Identität hergestellt. Wir sollten jetzt fortfahren und das Verfahren hier nicht unnötig verkomplizieren. Ein Videobeweis ist übrigens in der Geschäftsordnung nicht vorgesehen.
Daniel Münschke
Vielen Dank, Herr Bretz. – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben uns im Präsidium aufgrund mehrerer Einwände darauf verständigt, dass es jetzt doch eine namentliche Abstimmung – eine Überprüfung – geben soll, damit alles rechtlich sauber ist. Herr von Ossowski, ich habe Ihren Einwand, dass man nicht so lange wählen kann, bis das Ergebnis stimmt, verstanden; da bin ich bei Ihnen. Aber: Bei einem Gesetzentwurf, zu dem wir von hier oben, obwohl wir durchgezählt haben, auf 40 zu 40 und eine Stimmenthaltung gekommen sind, sehe ich es doch als angemessen an, wenn es dann den Wunsch gibt, darüber namentlich abzustimmen, diesem zu folgen, damit es rechtssicher ist. Wir hätten uns ja auch verzählen können. Damit es nicht zu Unklarheiten kommt, führen wir jetzt eine namentliche Abstimmung durch. Wir nehmen aber in das Protokoll Ihren Einwand auf. (André von Ossowski [BSW]: Ich bin vergleichsbereit!) – Okay, gut. Dann machen wir es so. Ich übergebe das Wort der Schriftführerin und bitte, mit dem Namensaufruf zu beginnen. (Namentliche Abstimmung) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben ein Ergebnis. Wie ich es im Vorfeld schon angekündigt bzw. erläutert hatte, kann es immer passieren, dass einem, wenn man durchzählt, eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter durchrutscht. Wir sind nunmehr zu dem Ergebnis gekommen, dass es 40 Jastimmen – für den Überweisungsantrag – gibt, 41 Neinstimmen und eine Stimmenthaltung. Damit ist der Überweisungsantrag bei einer Stimmenthaltung mehrheitlich abgelehnt. (Abstimmungslisten siehe Anlage S. 101) Damit kommen wir zur eigentlichen Abstimmung über den Gesetzentwurf „Gesetz über die Einführung einer optionalen Festlegung differenzierender Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens bei der Erhebung der Grundsteuer im Land Brandenburg“ der AfD-Fraktion auf Drucksache 8/641. Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf bei einer Stimmenthaltung mehrheitlich abgelehnt und hat sich somit erledigt. 2025 63 Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der CDU-Fraktion auf Drucksache 8/1045 mit dem Titel: „Auswirkungen der Grundsteuerreform auf die Haushalte der brandenburgischen Kommunen umfassend evaluieren …“ (Unruhe) – Meine Damen und Herren, darf ich um etwas Ruhe bitten? Wir befinden uns gerade in einer Abstimmung. Damit meine ich alle Fraktionen; vielen Dank. Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag „Auswirkungen der Grundsteuerreform auf die Haushalte der brandenburgischen Kommunen umfassend evaluieren und negative Folgen abmildern“ der CDU-Fraktion auf Drucksache 8/1045. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag mehrheitlich ohne Enthaltungen abgelehnt. Ich schließe Tagesordnungspunkt 7. Bevor ich Tagesordnungspunkt 8 aufrufe, möchte ich eine weitere Besuchergruppe herzlich begrüßen: Mitglieder des Frauen-Mentoring-Programms von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Brandenburg. Herzlich willkommen in der Plenarsitzung! (Allgemeiner Beifall) Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf. TOP 8: Gesetz zu dem Abkommen über die gemeinsame Finanzierung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 8/738 1. Lesung Hierzu wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Damit kommen wir direkt zur Abstimmung. Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs der Landesregierung, Gesetz zu dem Abkommen über die gemeinsame Finanzierung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, auf Drucksache 8/738 an den Hauptausschuss. Wer dem Überweisungsantrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist die Überweisung mehrheitlich ohne Enthaltungen beschlossen. Ich schließe Tagesordnungspunkt 8 und darf die Sitzungsleitung an meine geschätzte Kollegin Frau Dr. Gruhn übergeben.
Jouleen Gruhn
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Gäste! Ich rufe Tagesordnungspunkt 9 auf. 64 Landtag TOP 9: Neuntes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Brandenburg Gesetzentwurf der AfD-Fraktion Drucksache 8/952 1. Lesung Ich eröffne die Aussprache. Als Erster hat Herr Abgeordneter Adam das Wort. Der Abgeordnete hat heute seinen ersten Redebeitrag im Plenum. (Beifall AfD) Herr Abgeordneter, bitte schön.
Jean-René Adam AfD
Geschätzte Kollegen dieses Hohen Hauses! Liebe Brandenburger! Die Europäische Union selbst versucht, ihre Bürgerferne mit bunten Veranstaltungen und Bürgerbeteiligung zu übertünchen. Die Bürokratie schafft auf europäischer Ebene überlange Papiere und Empfehlungen für die Nationalstaaten. Wir von der Alternative für Deutschland wollen mehr Transparenz schaffen – etwas, was allen Mitgliedern dieses Parlaments am Herzen liegen sollte. Die Vorgaben der Geschäftsordnung verfehlen eine formalisierte Auseinandersetzung. Daher wollen wir den Informationsfluss von Entscheidungen der europäischen Ebene in dieses Plenum tragen. Die europapolitischen Sprecher des Landtages sollen Gelegenheit bekommen, Ihre Sichtweise auf EU-Vorhaben in einer Debatte vorzutragen, wie das in anderen Politikfeldern auch der Fall ist. Wir wollen, dass sich das Land Brandenburg somit dem Usus anderer Landesparlamente anschließt. (Beifall AfD) Die komplizierten und umfangreichen EU-Regelungen, welche in die Gestaltungshoheit der Bundesländer eingreifen bzw. jene Bereiche betreffen, die in der Länderhoheit liegen, sollten nicht nur im Ausschuss für Europaangelegenheiten und Entwicklungspolitik mehr oder weniger – oder, wie bisher, eher weniger – behandelt werden. Wir Abgeordnete des Landtages haben uns aktiver als bisher mit EU-Kommission, EU-Parlament und in dem Zusammenhang auch mit Europarat und dem Kongress der Gemeinden und Regionen auseinanderzusetzen. Auf den unterschiedlichen Ebenen kommt es zu unterschiedlichen politischen Konstellationen und manchmal zu anderen Koalitionen, anders als die Koalition von denen, die sich in Brandenburg zusammengefunden haben. Dies zu reflektieren kann ganz erfrischend sein. Als Brandenburger haben wir gemeinsam die Pflicht, uns Sinn und Unsinn der EU-Bürokratie vor Augen zu führen und die komplexen Sachverhalte als Landespolitiker abzuklären. Wir als Volksvertreter der föderalen Ebene Deutschlands haben gegen Verstöße gegen das Prinzip der Nachrangigkeit zu protestieren und der Landesregierung, wie in anderen Politikfeldern, auch Beschlussanträge zu liefern. Da wird es mehrere Parteien geben, die regelmäßig alles, was aus Brüssel kommt, begrüßen. Es gibt aber mindestens eine Partei, nämlich die AfD, die das nicht tun wird. (Beifall AfD) Geschätzte Kollegen, lassen Sie mich zwei Beispiele liefern. Die EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen auf Drucksache 2024/1385 kennt weder Frauenhäuser noch Gruppenvergewaltigungen. Sie umschifft alle tatsächlichen Probleme, und wir von der AfD legen Ihnen auch deshalb in dieser Woche einen Antrag zu Frauenhäusern vor, um diese ideologische Lücke zu füllen. Neben Diskriminierungsfolgen müssen wir die Folgen der Massenmigration als relevant für die Sicherheitslage der Frauen in Deutschland behandeln. (Vereinzelt Beifall AfD) Oder nehmen wir die seit dem 10. Dezember 2024 novellierte EU-Chemikalienverordnung, die unsere Industrie gefährdet. Wir werden uns hiermit langfristig beschäftigen, da sonst eine kritische Befassung unterbleibt. Zum ewigen Vorwurf der Europafeindlichkeit der AfD ist zu sagen: Wenn man sich intensiv mit der EU beschäftigt und einige Abläufe der letzten sechs Jahre in unserem Landesparlament verfolgt hat, sieht man, dass die AfD, beispielsweise was die Kernkraft angeht, hier als einzige Partei einen europäischen Standpunkt einnimmt. (Vereinzelt Beifall AfD) Auch in der Migrationsfrage sehen wir uns mit europäischen Nachbarn, zum Beispiel Dänemark, eng verbunden. (Vereinzelt Beifall AfD) Diese europäischen Thematiken sind bei uns aufgehoben. Wir sehen die Europäische Union mit ihrer Bürokratie kritisch. Europa fühlen wir uns natürlicherweise verbunden und weisen darauf hin, dass gerade unsere eigene Informationspolitik in Deutschland zu einer Entfremdung von unseren Nachbarn führt. Ich kann es auch umgekehrt sagen: An der rezessionstreibenden Energiepolitik, wie sie Deutschland betreibt, ist die EU in weiten Teilen unschuldig. Auch an der völlig entgrenzten Migrationspolitik ist die EU in weiten Teilen unschuldig. Wir wollen, im Gegensatz zu Ihnen, nicht mehr Europa, sondern mehr Debatte über Europa. Im Ergebnis wird die EU nicht mehr als Sündenbock für Ihre schlechte Landes- und Bundespolitik herhalten können. Wir wollen mehr Transparenz für unsere Bürger und für uns Abgeordnete. Hinzu kommt: Ohnehin unnütze bürokratische Empfehlungen aus der EU werden in Deutschland in der nationalen Umsetzung mit deutscher Gründlichkeit besonders kompliziert abgefasst. (Vereinzelt Beifall AfD) Auch hier müssen wir bei jedem Thema prüfen, inwieweit die ausufernde Bürokratie unsere eigene Schuld bei der Umsetzung ist oder ob – und wenn ja, in welchem Maße – die EU tatsächlich schuld ist. Das würde interessante Debatten abgeben anstelle der kritiklosen Begeisterung für die EU, wie sie im Ausschuss gepflegt wird. (Beifall AfD) Unsere Geschäftsordnung gibt zu alldem nichts her. Daher unser Antrag, der Informationspflicht Verfassungsrang zu geben und dem Landtag verstärkte Rechte einzuräumen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)
Jouleen Gruhn
Vielen Dank. – Es spricht nun für die SPD-Fraktion Herr Abgeordneter Scheetz. Bitte schön. (Beifall SPD)
Ludwig Scheetz SPD
Frau Vizepräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe gerade mit Interesse dem Redebeitrag gelauscht und mich nur gefragt, was das mit dem eigentlichen Antrag bzw. mit dem Gesetzentwurf, den Sie vorgelegt haben, zu tun hat. Es war dann doch, wie zu erwarten war, eine Abrechnung mit der Europäischen Union. Okay, ich habe mich mit Ihrem Gesetzentwurf beschäftigt. Sie wollen die Verfassung des Landes Brandenburg ändern, angeblich um die Rolle des Landtages in europäischen Angelegenheiten zu stärken. Doch was hier als Beitrag zur Stärkung parlamentarischer Mitwirkung daherkommt, ist in Wahrheit verfassungsrechtlich verfehlt und politisch motiviert. Deswegen lohnt es sich, an dieser Stelle noch einmal präzise hinzuschauen: Was darf ein Landtag der Landesregierung verfassungsrechtlich auftragen und was nicht? Nach unserem Grundgesetz und der föderalen Ordnung der Bundesrepublik ist klar geregelt: Die Länder wirken über den Bundesrat an der Gesetzgebung und der Verwaltung des Bundes und an EU-Angelegenheiten mit. – Diese Mitwirkung erfolgt durch die Landesregierung und nicht durch den Landtag. Der Landtag hat die Aufgabe, die Regierung zu kontrollieren, zu beraten und ihr politische Leitlinien mitzugeben. Aber er darf die Landesregierung bei der Ausübung ihrer Mitwirkung im Bundesrat oder bei der Wahrnehmung europapolitischer Aufgaben nicht mit verbindlichen Weisungen belegen. Das liegt nicht am fehlenden Respekt gegenüber dem Parlament, sondern daran, dass die Landesregierung in diesen Fällen Teil eines anderen Verfassungsorgans ist, nämlich des Bundesrates. In dieser Rolle handelt sie nicht im Auftrag des Landesparlaments, sondern als Teil der verfassungsrechtlich vorgesehenen Länderkammer auf Bundesebene. Mit anderen Worten: Wenn die Landesregierung im Bundesrat sitzt, agiert sie nicht als verlängerter Arm des Landtages, sondern als verfassungsmäßiger Vertreter des Landes. Genau deshalb ist es verfassungsrechtlich ausgeschlossen, dass ein Landtag seine Regierung anweist, sich im Bundesrat auf bestimmte Weise zu verhalten. Es wäre ein unzulässiger Eingriff in die Gewaltenteilung und eine Überschreitung parlamentarischer Zuständigkeiten. 2025 65 Auch im Hinblick auf die Beteiligung an EU-Angelegenheiten ist die Grenze klar gezogen. Die Landesregierung informiert den Landtag über europäische Vorhaben. Sie kann durch Parlamentsbeschlüsse politische Rückendeckung erhalten; aber sie bleibt in der Ausübung ihrer Befugnisse eigenverantwortlich, gerade dann, wenn sie über den Bundesrat Einfluss auf europäische Fragen nimmt. Der Gesetzentwurf der AfD will genau diese Grenze verwischen. Er suggeriert, der Landtag könne der Regierung verbindlich vorschreiben, wie sie sich im Rahmen der europäischen Mitwirkung verhält. Aber das widerspricht nicht nur der Verfassungspraxis, sondern auch dem eindeutigen Wortlaut von Artikel 23 Grundgesetz. Darin ist geregelt, dass die Länder durch den Bundesrat an der europäischen Gesetzgebung mitwirken, nicht durch ihre Landesparlamente. Meine sehr verehrten Damen und Herren, machen wir uns nichts vor: Der AfD geht es mit diesem Gesetzentwurf nicht um Mitbestimmung. Sie will nicht mehr Europa, sie will weniger Europa. Sie spricht von „verlorener Gestaltungsfreiheit“, aber in Wahrheit meint sie zu viel Integration, zu wenig nationale Kontrolle. Die AfD nutzt jede Gelegenheit, um die EU zu delegitimieren: als Bürokratiemonster und als Bedrohung für die nationale Souveränität. Das zieht sich durch ihre Reden, ihre Programme und ihr Handeln im Bundestag, im Europäischen Parlament und auch hier im Landtag. Dieser Gesetzentwurf passt exakt in dieses Muster. Deshalb ist es wichtig, dass wir hier und heute nicht nur klar und verfassungsrechtlich argumentieren, sondern auch politisch Haltung zeigen. Europa ist nicht das Problem, Europa ist die Antwort auf viele, viele unserer Herausforderungen. (Beifall SPD und BSW sowie des Abgeordneten Bretz [CDU]) Ob Klimaschutz, wirtschaftliche Sicherheit, Forschung, Mobilität, gemeinsame Werte: Ohne die Europäische Union wären wir als Bundesrepublik deutlich schwächer. Deshalb sagen wir als SPD-Fraktion ganz klar: Wir stehen zu Europa, weil Zusammenarbeit, nicht Abschottung unsere Stärke ist, weil wir ein Brandenburg wollen, das in Europa mitgestaltet und nicht blockiert, und weil wir überzeugt sind: Wer Europa schwächt, schadet auch unserem Land. (Beifall SPD und BSW) Darum lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab: für unsere Verfassung, für die Demokratie und für ein starkes Europa. – Vielen Dank. (Beifall SPD und BSW)
Jouleen Gruhn
Vielen Dank. – Es folgt für die CDU-Fraktion der Beitrag des Abgeordneten Brüning. Bitte schön.
Julian Brüning CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich war ganz überrascht, dass Herr Adam heute ans Pult getreten ist. Im Europaausschuss habe ich Sie bisher leider noch nicht 66 Landtag als Kämpfer für Europa erlebt. Wenn Ihre Kollegen dort auch so zahlreich sind wie heute im Plenum, wird es wahrscheinlich schwierig mit der Zweidrittelmehrheit. (Hohloch [AfD]: Von Ihnen sind drei da!) – Es ist aber Ihr eigener Antrag. Liebe Kolleginnen und Kollegen, heute liegt uns ein Gesetzentwurf der AfD vor, wonach die Landesverfassung geändert werden soll und dem Landtag mehr Mitwirkungsrechte in EU-Angelegenheiten gegeben werden sollen. Sie sind weder inhaltlich noch argumentativ auf den Gesetzentwurf eingegangen. Deswegen werde ich das für uns als CDU noch einmal klar benennen. Wir sind aus drei Gründen dagegen: Erstens. Der Gesetzentwurf löst kein reales Problem. Die AfD – Sie, Herr Adam – behauptet, der Landtag sei in EU-Angelegenheiten außen vor. Das stimmt nicht. Die Landesregierung informiert bereits heute den Landtag und auch den Europaausschuss über EU-Vorhaben. Wenn Sie etwas an dieser Beteiligung ändern wollen, ließe sich das übrigens auch problemlos über Landesrecht konkretisieren, ohne eine Verfassungsänderung. Der Entwurf ist also kein notwendiger Schritt, sondern Symbolpolitik. Es geht nicht um Mitwirkung, sondern um Misstrauen, nicht um Sacharbeit, sondern um Aufladung. Punkt zwei: Ihr Gesetzentwurf untergräbt das parlamentarische Regierungssystem. Er sieht vor, dass die Landesregierung sich bei bestimmten EU-Vorhaben an Landtagsbeschlüsse binden muss, beispielsweise auch bei Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof. Das greift tief – sehr tief – in die verfassungsmäßige Rollenverteilung ein. Die Regierung soll nicht mehr selbst entscheiden, sondern nur noch ausführen. Damit wird sie zur Behörde des Landtags und ist keine eigenständige politische Instanz mehr. Die Landesregierung ist nicht der verlängerte Arm des Parlaments, sondern eigenständig verantwortlich – gerade in EU-Verhandlungen –, und wenn der Landtag Weisungen erteilen darf, wird aus Kontrolle Steuerung. Das wiederum gefährdet das Gleichgewicht zwischen Legislative und Exekutive. (Beifall CDU und SPD sowie vereinzelt BSW) Herr Adam, Demokratie heißt Kontrolle – nicht Kommando. Wer die Regierung an die Leine legt, schwächt nicht Brüssel, sondern unser Land Brandenburg. Punkt drei: Ja, andere Länder machen etwas Ähnliches – aber sie tun es anders. Zum Beispiel haben Bayern und Baden-Württemberg die Parlamentsbeteiligung bei EU-Themen verbessert, aber dort geschah das über einfache Gesetze, nicht im Wege einer Verfassungsänderung, und ohne bindende Weisungen – vor allem aber mit einer europafreundlichen Grundhaltung, die ich bei Ihnen heute leider nicht erkannt habe. Der Entwurf der AfD hat einen ganz anderen Ton; er zielt nicht auf bessere Beteiligung, sondern auf eine Frontstellung gegen Europa und gegen die Landesregierung. Fazit: kein Fortschritt, sondern Rückschritt. Wir wollen einen starken Landtag und eine verantwortungsvolle Landesregierung, und wir wollen ein verlässliches, konstruktives Verhältnis zur Europäischen Union. Wir stehen für Kontrolle, aber nicht für Fernsteuerung. Wir stehen zu Europa – kritisch, aber klar. Deshalb lehnen wir Ihren Gesetzentwurf heute entschieden ab. (Beifall CDU und SPD sowie vereinzelt BSW)
Jouleen Gruhn
Vielen Dank. – Es folgt der Beitrag des Abgeordneten von Ossowski für die BSW-Fraktion. Bitte schön. (Beifall BSW)
André von Ossowski BSW
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zuerst möchte ich sagen, dass ich es ein wenig traurig finde, dass wir, wenn wir über unsere Verfassung reden – egal wer den Antrag eingereicht hat –, hier so wenige sind. Es handelt sich um unser Grundgesetz; daher wäre es schön, wenn sich alle beteiligten. Nachdem ich eine Recherche beauftragt hatte, dachte ich, dass vielleicht gar nicht alle reden müssten: Man hätte TOP 5 der Sitzung vom 18. und 19. Juni 2024, also in der letzten Legislaturperiode, aufrufen bzw. die schriftlichen Beiträge zu Protokoll geben und nur uns als BSW vortragen lassen können, da wir damals noch nicht im Parlament waren. Das hätte vielleicht gereicht. Ich nehme den Antrag aber mit Ernst auf, da er inhaltlich ein Problem aufwirft, das viele Menschen in Deutschland sehen. Es entsteht Frust, wenn sie eine Überregulierung durch die Europäische Union vermuten – manchmal auch erkennen – und dagegen nichts tun können bzw. sich machtlos fühlen. Ihr Antrag reicht auch aus meiner Sicht nicht dazu aus, dem entgegenzuwirken – was möglicherweise Ziel dieses Antrags war. Er passt auch nicht zu unserer Verfassung, weil er uns nicht besserstellt und uns europarechtlich keine einzige Möglichkeit einräumt, mehr Einfluss auf Europa zu nehmen, als wir ihn jetzt schon nicht haben – so will ich es einmal formulieren. Wir haben auch Art. 94 der Landesverfassung; er ist dafür ausreichend – das wurde schon erwähnt. Auch wenn wir den gewünschten Artikel 94a einfügten, hätten wir keinen tatsächlichen Spielraum dafür, irgendetwas Zusätzliches zu tun. Ansonsten stimme ich dahin gehend auch mit meinen Kollegen aus der Fraktion überein, dass wir Europa hinsichtlich der Überregulierung bestimmter regionaler und nationaler Angelegenheiten, die möglicherweise nicht auf die Ebene Europas gehören, kritisch sehen. Aber ich verweise darauf, wie schwierig das ist: Wer sich einmal mit dem Europäischen Parlament und seinen Befugnissen, die vor vielen Jahren bei null standen, wenngleich es das Parlament schon gab, beschäftigt hat, weiß das. Schauen wir uns die Befugnisse der Europäischen Parlaments an, sehen wir: Da sitzen Abgeordnete und Mitarbeiter, die auch arbeiten. Und wie lang die Prozesse in Europa unter der Beteiligung sämtlicher Mitgliedstaaten sind, ehe ein Ergebnis herauskommt, kann man sich gar nicht vorstellen. Insofern würde ich einfach sagen: Wir schützen unsere Verfassung; wir brauchen sie nicht zu verändern. Und ich wiederhole gern, was ich schon einmal sagte: Ich war 1992 stolz, meinen ersten Richtereid auf die Brandenburger Verfassung abzulegen, und ich befürworte es, dass wir, wenn wir eine Änderung der Verfassung wünschen – ich hoffe übrigens, dass auch ich bzw. meine Fraktion einmal einen solchen Antrag einbringen darf; ich habe da auch Ideen –, (Heiterkeit des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) tatsächlich einmal öffentlich darüber diskutieren. (Dennis Hohloch [AfD]: Machen wir doch gerade!) – Mit „öffentlich diskutieren“ meine ich natürlich, dass auch die vierte Gewalt, die Presse, für die Bevölkerung vielleicht einmal einen Artikel bringt und fragt: Was halten Sie denn davon? Denn wir machen die Verfassung nicht für uns, sondern für unser Land und unsere Bevölkerung. Wir hier sind nur ein kleiner Teil davon – 88 von mehreren Millionen. Ich finde den Antrag zwar beachtenswert, halte ihn aber im Übrigen auch für rechtlich nicht sauber. Ich hätte Ihnen gern mal unseren Referenten ausgeliehen, allerdings darf ich das nicht, weil wir nicht die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung besitzen. (Vereinzelt Heiterkeit) Insofern empfehle ich die Abweisung dieses Antrags. – Danke schön. (Beifall BSW und SPD)
Jouleen Gruhn
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Es folgt der Beitrag von Minister Crumbach, der für die Landesregierung spricht. Bitte schön.
Robert Crumbach
Frau Vizepräsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der heute in Rede stehende Gesetzentwurf wurde – Herr von Ossowski erwähnte es – in der letzten Legislaturperiode wortgleich von der AfD-Fraktion vorgelegt und mehrheitlich abgelehnt. Im Juni 2024 führte der Abgeordnete Möller für die AfD-Fraktion dazu aus, der Antrag diene dazu, einen „Prozess in der nächsten Legislaturperiode einzuleiten“. Das soll möglicherweise heute erneut erfolgen. Allerdings haben Sie sich in der Zwischenzeit nicht einmal bemüht – oder es vielleicht nicht geschafft –, die Debatte und die Hinweise aus dem vergangenen Juni auszuwerten und heute einen überarbeiteten und verbesserten Entwurf vorzulegen. Sie wiederholen in Ihrem Entwurf eine unzutreffende Verweisung in Absatz 4 auf einen Satz 3, der überhaupt nicht im Entwurf steht. Wenn Sie den Entwurf in der nächsten Legislaturperiode erneut einbringen, bitte ich, das dann doch zu berücksichtigen. 2025 67 Aber entscheidend ist vielmehr, dass Sie sich erneut nicht mit den bestehenden und hinreichenden Mitwirkungsmöglichkeiten des Landtages auseinandersetzen. Es wird ein Problem beschrieben, das gar nicht besteht. Dadurch wird der Eindruck erweckt, das Landesparlament werde in EU-Angelegenheiten überhaupt nicht beteiligt. Das ist unzutreffend! Solche Suggestionen sind vielmehr antieuropäisch und stellen eine Gefährdung des europäischen Friedensprojektes dar. (Beifall der Abgeordneten Elske Hildebrandt [SPD]) Sie untergraben das Vertrauen in die europäische Zusammenarbeit und laufen den Grundwerten zuwider, auf denen unsere Verfassung und das gemeinsame europäische Verständnis beruhen. So ist beispielsweise die geforderte Unterrichtungspflicht bereits in Artikel 94 Satz 2 der Landesverfassung verankert: Der Landtag und seine Ausschüsse werden von der Landesregierung frühzeitig und vollständig über die Mitwirkung im Bundesrat und auch über die Zusammenarbeit mit der Europäischen Union informiert. Auch der Vorschlag für Absatz 2 ist gelebte Praxis und wird durch die Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung über die Unterrichtung des Landtages nach Artikel 94 der Verfassung des Landes Brandenburg ausgestaltet. So muss die Landesregierung Stellungnahmen des Landtages zu Vorhaben der Europäischen Union, die Gesetzgebungszuständigkeiten der Länder berühren, bei ihrer Entscheidung einbeziehen. Für die Landesregierung kann ich Ihnen mitteilen, dass die bestehenden Verfahren und der Informationsaustausch zwischen den Verfassungsorganen eingehalten werden und als ausreichend erachtet werden können. Die vorgeschlagene Bindung der Landesregierung an Stellungnahmen des Landtages wird abgelehnt. So sieht der Vorschlag etwa keinerlei Abweichungsmöglichkeiten vor und dürfte damit auch verfassungswidrig sein. Zudem wird eine landesverfassungsrechtliche Verpflichtung auch nicht dazu führen, dass ein abweichendes Stimmverhalten im Bundesrat unmittelbare rechtliche Folgen für die Stimmabgabe hätte. Eine abweichende Abstimmung im Bundesrat bliebe rechtlich wirksam. Das Abstimmungsverhalten der Regierungsmitglieder im Bundesrat muss auch in Zukunft … – Herr Hohloch, wenn Sie es beim letzten Mal nicht verstanden haben, haben Sie heute die Chance darauf, damit Sie es nicht noch einmal wiederholen müssen. Das Abstimmungsverhalten der Regierungsmitglieder im Bundesrat muss auch in Zukunft stets eine vom Landtag unabhängige Kernkompetenz der Regierung bleiben. In diesem Zusammenhang erscheint es zweifelhaft, ob es im Interesse des Landes ist, wenn die notwendigen Verhandlungsspielräume der Landesregierung nach außen und im Bundesrat beschränkt werden. Die vorgeschlagene Verfassungsänderung wirft grundlegende Fragen hinsichtlich unseres Verständnisses von europäischer Zusammenarbeit auf, und deshalb ist es wichtig, mit Bedacht zu prüfen, welche Signale Sie mit derartigen Vorschlägen zur Verfassungsänderung senden – gerade auch mit Blick auf die europäische Friedens- und Werteordnung, zu der sich das Land Brandenburg ausdrücklich bekennt. Aus Sicht der Landesregierung ist die vorgeschlagene Verfassungsänderung weiterhin nicht erforderlich. Es wird daher empfohlen, den Entwurf abzulehnen. – Herzlichen Dank. (Beifall BSW und SPD) 68 Landtag
Jouleen Gruhn
Vielen Dank, Herr Minister. – Das Wort erhält noch einmal der Abgeordnete Adam. – Herr Adam, Ihnen bleiben noch 4:22 Minuten Redezeit. Bitte schön. (Beifall AfD)
Jean-René Adam AfD
Herr Minister, ich gebe Ihnen recht – das ist eine Wiedervorlage. Das liegt Ihnen fast wortgleich vor, da sich an der Sachlage nichts geändert hat. (Vereinzelt Beifall AfD) In der letzten Legislaturperiode hat Ex-Minister Stübgen bemängelt, dass die von uns gewünschte verfassungsrechtliche Bindung der Landesregierung an Stellungnahmen – hier des Landtags – nicht einmal für Stellungnahmen des Bundestages gelte. Das stört uns gar nicht. Aber es wird Zeit, dies zu ändern. Auch die heute von Ihnen vorgetragenen Bedenken gehen an unseren formalen sowie inhaltlichen Intentionen meistens vorbei. Wie mein Kollege Möller schon vor einem Jahr sagte: Die deutsche Politik ist weitgehend schuld am schlechten Ansehen der EU. (Vereinzelt Beifall AfD) Sie koppeln die Menschen von den europäischen Entwicklungen ab. Alles Vernünftige wird abgeblockt, alles Schlechte wird kompliziert umgesetzt. Aufgrund dieser Sachlage brauchen wir umfangreichere Debatten und den Verfassungsrang von Informationsfluss und -rechten wie in Baden-Württemberg beispielweise. Es ist völlig unverständlich, wenn Sie wieder dagegenstimmen – es sei denn, man wollte Ihnen unterstellen, Sie hätten sich in Ihrer gemütlichen Daseins-Informationswelt eingerichtet. Das tue ich natürlich nicht – ich bin ein höflicher Mensch. Aber ich appelliere an Ihren Wagemut, sich unangenehmen Debatten zu stellen und Neuerungen zu wagen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)
Jouleen Gruhn
Vielen Dank. – Wir sind am Ende der Aussprache angelangt und kommen zur Abstimmung. Die AfD-Fraktion beantragt die Überweisung ihres Gesetzentwurfs, Neuntes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Brandenburg, Drucksache 8/952, an den Ausschuss für Europaangelegenheiten und Entwicklungspolitik. Ich bitte Sie um Ihr Handzeichen, wenn Sie dem zustimmen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit wurde der Überweisung ohne Enthaltungen mehrheitlich nicht zugestimmt. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf auf Drucksache 8/952 in der Sache: Neuntes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Brandenburg. Ich bitte Sie um Ihr Handzeichen, wenn Sie dem Gesetzentwurf zustimmen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt und hat sich somit erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 10 auf. TOP 10: Tätigkeitsbericht der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 26 Absatz 7 des Brandenburgischen Verfassungsschutzgesetzes vom 5. April 1993 (GVBl. I S. 78), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Juni 2024 Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission Drucksache 8/637 Ich eröffne die Aussprache. Als Erstes hat der Vorsitzende der Parlamentarischen Kontrollkommission, Herr Abgeordneter Adler, SPD-Fraktion, das Wort. Herr Abgeordneter, bitte schön. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Uwe Adler (Vorsitzender der Parlamentarischen Kontrollkommission): Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Gäste! Die Parlamentarische Kontrollkommission unterrichtet den Landtag gemäß § 26 Brandenburgisches Verfassungsschutzgesetz jährlich über ihre Tätigkeit, vorliegend über den Zeitraum des Kalenderjahres 2024. Die Kommission übt ihre Tätigkeit gemäß § 24 auch über das Ende einer Wahlperiode hinaus so lange aus, bis der Landtag eine neue Kommission gebildet hat, was nach aktuellen Planungen am morgigen Tag erfolgen soll. Zur Einordnung der Debatte möchte ich vorab gerne grundsätzlich klarstellen: Gesetzliche Aufgabe des Verfassungsschutzes als verfassungsrechtlich normiertem integralen Bestandteil unserer Sicherheitsarchitektur – unabhängig von der konkreten Konstruktion als Abteilung im Ministerium oder als eigenständiges Landesamt – sind die Detektion von Extremismus in allen Phänomenbereichen, das Sammeln von Informationen auf der Grundlage klarer gesetzlicher Regelungen sowie die Information der Öffentlichkeit über die Ergebnisse des Prozesses; und dies ebenfalls unter klaren gesetzlichen Vorgaben – nicht mehr, aber auch nicht weniger. Der Verfassungsschutz ist das Frühwarnsystem einer wehrhaften Demokratie, einer Demokratie, die in Zeiten multipler Krisen aktuell diversen Bedrohungen ausgesetzt ist. Es hat sich gezeigt, dass ein gut ausgestattetes, auf moderner gesetzlicher Grundlage unabhängig arbeitendes Frühwarnsystem mehr denn je benötigt wird. Von den Aufgaben des Verfassungsschutzes hingegen nicht erfasst sind Verfahren bezüglich eines Parteienverbots sowie die politische Auseinandersetzung mit der Ausbreitung von Extremismus – insbesondere Rechtsextremismus – in unserer Gesellschaft. Letzteres ist originäre Aufgabe aller demokratischen Akteure und sollte mehr denn je Leitlinie der politischen Kultur und der politischen Debatten sein. (Beifall SPD) Die PKK ist ihrer Kontrollfunktion auch im Berichtszeitraum sowie darüber hinaus während der gesamten Amtszeit immer gewissenhaft, unvoreingenommen, umfassend, kritisch, detailliert und sachorientiert nachgekommen. Im Berichtszeitraum 2024 fanden acht ordentliche Sitzungen sowie eine Sondersitzung statt; in der gesamten Wahlperiode waren es 42 Sitzungen, in denen alle Phänomenbereiche sowie aktuelle Ereignisse ausführlich beleuchtet, kritisch begleitet und mit Nachfragen und Prüfungen untersetzt wurden. Die Kommission wurde seitens des Ministeriums des Innern und für Kommunales im Rahmen der gesetzlichen Berichtspflichten sowie darüber hinaus auf Initiativen und Nachfragen der Kommissionsmitglieder informiert. Insgesamt hat die Kommission für den Berichtszeitraum des Kalenderjahres 2024 festgestellt, dass der brandenburgische Verfassungsschutz im Rahmen der gesetzlich normierten Regelungen operiert hat. Die seitens der Kommission veranlassten Prüfungen und Nachfragen zu einzelnen Maßnahmen ergaben keine Beanstandungen. Festgestellte geringe Mängel wurden zügig und zufriedenstellend behoben. Die Mitglieder der Kommission begrüßen ausdrücklich die Initiative der Innenminister des Bundes und der Länder zum Schutz der Parlamente vor der Einflussnahme durch Extremisten und haben sich im Berichtszeitraum an die Präsidentin des Landtages mit der Bitte gewandt, die im Landtag Brandenburg bestehenden Regelungen der Hausordnung sowie des Abgeordneten- und Fraktionsgesetzes zu überprüfen. Die amtierende Kommission würde es auch begrüßen, wenn sich in der neuen Legislaturperiode eine überparteiliche demokratische Initiative entwickeln würde. Bei den besonders vulnerablen Bereichen, die mit allen legalen Mitteln vor der Einflussnahme von Extremisten geschützt werden müssen, wollen wir uns den Bildungseinrichtungen, insbesondere den Schulen, widmen. Die PKK begrüßt, dass sich nach den rechtsextremistischen Vorfällen an Schulen im Vorberichtszeitraum die Sensibilität für dieses Problem mittlerweile verstärkt hat. Die Kommission erkennt, dass die kritische gesamtgesellschaftliche Auseinandersetzung mit den Phänomenbereichen des Extremismus – insbesondere mit dem sich schwerpunktmäßig ausbreitenden Rechtsextremismus – andauert und dass die Sensibilisierung der Bevölkerung sowie von Amts- und Mandatsträgern dazu führt, dass extremistische, fremdenfeindliche und rassistische Artikulierungen sowie Veranstaltungen weiterhin von einer Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land nicht toleriert werden. Die PKK Brandenburg verurteilt in aller Deutlichkeit und Entschiedenheit jegliche Form von politischem und religiösem Extremismus als Gefahr für die Demokratie und das friedliche Zusammenleben unserer Gesellschaft. (Beifall SPD) Ich möchte die Gelegenheit nutzen, mich an dieser Stelle kurz bei meinen Kolleginnen und Kollegen Kommissionsmitgliedern für die immer kollegiale, sehr sachorientierte und konstruktive Zusammenarbeit – auch über das Ende der Zugehörigkeit zum Landtag hinaus – zu bedanken. – Vielen Dank. (Beifall SPD)
Jouleen Gruhn
Herr Abgeordneter Adler, Sie könnten gleich am Redepult bleiben, Sie haben nun das Wort für die SPD-Fraktion. 2025 69
Uwe Adler SPD
Vielen Dank, Frau Vizepräsidentin. Ich hatte gehofft, Sie würden mich ansprechen, dann würde ich die Chance auch nutzen.
Jouleen Gruhn
Herr Abgeordneter! Ich muss mich entschuldigen und Sie noch einmal unterbrechen. Der Abgeordnete Berndt hatte eine Kurzintervention angemeldet; das möchten wir natürlich nicht versäumen. Herr Brendt, ich erteile Ihnen das Wort, bevor ich den Abgeordneten Adler aufrufe.
Hans-Christoph Berndt AfD
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Mitglieder der PKK, sofern Sie noch hier sind! Sehr geehrter Herr Kollege Adler, Ihr Bericht hinterlässt eine Reihe offener Fragen. Ich möchte drei dieser Fragen stellen. Erstens: Herr Adler, Sie sprachen von der kritischen Begleitung der Arbeit des Verfassungsschutzes und legen in Ihrem Bericht dar, dass Sie regelmäßig die Berichte des Verfassungsschutzes kontrollieren und begleiten, wo unter anderem die Straftaten Phänomenbereichen zugeordnet werden. Natürlich ist die größte Gefahr nach Ihrer Darstellung – das haben Sie auch hier wieder so dargestellt – und nach der Darstellung des Verfassungsschutzes der Phänomenbereich Rechts. Nun weiß aber jedermann, dass diese Zuordnung absolut willkürlich und böswillig ist. Jedermann weiß doch, dass ein Hakenkreuz, das von einem Syrer oder einem „Antifanten“ an ein AfD-Büro geschmiert wird, eine rechte Straftat ist. Meine Frage ist: Haben Sie in dieser PKK diese irreführende und böswillige Statistik der Phänomenbereiche thematisiert, und was unternimmt die PKK dagegen? Zweitens: Es geht um die Observierungsmaßnahmen nach § 6 Bundesverfassungsschutzgesetz, die in Ihrem Bericht genannt werden. Insbesondere möchte ich Sie nach den virtuellen Agenten fragen. Virtuelle Agenten sind diejenigen, die sich ins Internet – in Chatgruppen – begeben und zu Straftaten animieren sollen. Die „Süddeutsche Zeitung“ hat vor einiger Zeit darüber berichtet, dass es mittlerweile so viele sind, dass sie Angst haben, sich gegenseitig ans Messer zu liefern. Eine ganz üble Form der Verfassungsschutztätigkeit, die am Ende dazu führt, dass man sich Legitimation dafür sucht, um weiter das Internet und die Meinungsfreiheit im Internet einzuschränken. (Uwe Adler [SPD]: So viele Verschwörungstheorien! – Dennis Hohloch [AfD]: Das hat die „Süddeutsche Zeitung“ geschrieben!) Inwieweit haben Sie dieses Auswachsen dieser virtuellen Agenten begleitet und Fragen danach gestellt? Und wie soll das weitergehen? Drittens: Hat die Kommission den Bereich verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates thematisiert und problematisiert, der ja so vage gefasst ist, dass er eine allgemeine Handhabe gegen jeden kritischen Bürger ist, sei es Corona- oder Regierungskritiker? 70 Landtag
Jouleen Gruhn
Kommen Sie bitte zum Schluss.
Hans-Christoph Berndt AfD
Ich würde mich freuen, wenn Sie diese Fragen noch beantworten würden, Herr Adler. (Beifall AfD)
Jouleen Gruhn
Wir haben jetzt die Situation, dass ich den Vorsitzenden der Parlamentarischen Kontrollkommission bitten möchte, zu erwidern, sofern er das möchte. Danach hat der Abgeordnete Adler für die SPD-Fraktion das Wort. Uwe Adler (Vorsitzender der Parlamentarischen Kontrollkommission): Vielen Dank, Frau Vizepräsidentin. – Die Fragestellungen von Herrn Dr. Berndt will ich gerne nicht konkret beantworten. Sie zeichnen immer das Bild eines umtreibenden virtuellen Geistes des Rechtsextremismus, als gäbe es ihn gar nicht. Das haben Sie gerade wieder getan. Ich will Ihnen einmal einen Artikel vorlesen und einige andere Zusammenhänge darlegen; dann bekommen Sie vielleicht ein Gefühl dafür, an welcher Stelle sich vielleicht doch Zusammenhänge darstellen oder erahnen lassen. „Rechtsextremismus: Überproportional viele Delikte in ostdeutschen Ländern Rechtsradikal motivierte Kriminalität breitet sich in Deutschland immer weiter aus und erreichte 2024 mit 42 788 Delikten einen neuen Rekord; das ist ein Anstieg von rund 48 % im Vergleich zu 2023. Während die Bevölkerung von Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen nur rund 15 % der Deutschen ausmacht, haben die Behörden dort fast 40 % der rechtsradikalen Delikte erfasst.“ (Erik Stohn [SPD]: Hört, hört!) Dem stelle ich folgende Fakten entgegen. Der AfD-Landesverband Thüringen ist seit März 2021 gesichert rechtsextremistisch. (Erik Stohn [SPD]: Aha!) Der AfD-Landesverband Brandenburg ist seit Mai 2025 gesichert rechtsextremistisch. (Erik Stohn [SPD]: Hört, hört!) Der AfD-Landesverband Sachsen-Anhalt ist seit November 2023 gesichert rechtsextremistisch. (Erik Stohn [SPD]: Aha!) Der AfD-Landesverband Thüringen … (Dennis Hohloch [AfD]: Hatten wir schon! Das ist alles Dunkeldeutschland!) Der AfD-Landesverband Sachsen ist seit Dezember 2023 gesichert rechtsextremistisch. Und der Landesverband in Mecklenburg-Vorpommern ist ein Prüffall. Vielleicht bekommen Sie dadurch und durch die Entwicklung von Rechtsextremismus und rechtsextremen Straftaten einmal ein Gefühl davon, wie sich vielleicht auch ein Stück weit Ihr Verhalten und die Art und Weise, wie Sie politisch, aber auch institutionell und rhetorisch auftreten, auf Ostdeutschland abbilden. (Zuruf von der SPD: Negativ abbilden! – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Vielen Dank für die Antwort, Herr Adler!)
Jouleen Gruhn
Herr Abgeordneter, ich weise Sie darauf hin, dass Ihre Zeit zur Beantwortung der Kurzintervention abgelaufen ist. Sie sprechen jetzt als Abgeordneter der SPD weiter. Bitte schön.
Uwe Adler SPD
Vielen Dank, Frau Vizepräsidentin! Lassen Sie mich kurz als SPD-Abgeordneter sprechen. Liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger! Unsere freiheitliche Demokratie lebt nicht allein vom Schutz durch Institutionen. Unsere Demokratie lebt vom Mitmachen und vom Mitdenken. (Beifall SPD) Sie lebt von dem Willen, die Dinge zu hinterfragen, sich stets auf die Suche nach der Wahrheit zu begeben, sich eine Meinung zu bilden (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Aber die richtige!) und auch vom Mut, sich einzumischen. Wir dürfen nicht zulassen, dass rechtsextreme Sprache zur politischen Währung wird, dass Verachtung zur Posse taugt und Menschenfeindlichkeit sich hinter Meinungsfreiheit versteckt. Es ist unsere gemeinsame Aufgabe, insbesondere Schulen vor Einflussversuchen zu schützen, vor Relativierungen und gezielter Verunsicherung durch Rechtsextremisten. Politische Bildung darf kein nachrangiges Schulfach sein. Sie ist der Grundkurs in Demokratie. Bildung ebnet den Weg, auf dem uns nachfolgende Generationen in ihre eigene Zukunft gehen, und wir können und sollten ihnen dabei ein Kompass sein. Liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger! Die Demokratie stirbt nicht an einem Tag. Sie stirbt ab dem Moment, in dem wir wegschauen. (Beifall SPD) Ab dem Moment, in dem wir nicht mehr bereit sind, für unsere eigene, aber auch für die Zukunft unserer Kinder zu diskutieren, zu streiten oder dort, wo es sein muss, zu kämpfen. Diesen Moment dürfen wir uns nicht leisten. Dieses Brandenburg, liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger, ist unser aller Zuhause, ein Ort des Miteinanders, ein Ort, an dem Herkunft, Religion, Hautfarbe, sexuelle Orientierung oder die Meinung des Einzelnen niemals zur Ausgrenzung führen darf. (Beifall SPD – Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Lassen Sie uns gemeinsam dafür Sorge tragen, dass Extremisten niemals wieder die Deutungs- oder Gestaltungshoheit über die Geschichte und die Zukunft unseres Landes haben. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und empfehle Ihnen höflich die Kenntnisnahme des Ihnen öffentlich zugegangenen Tätigkeitsberichts der PKK für das Jahr 2024. – Vielen Dank. (Beifall SPD)
Jouleen Gruhn
Vielen Dank. – Wir kommen zum Redebeitrag des Abgeordneten Hohloch für die AfD-Fraktion. Bitte schön. (Beifall AfD)
Dennis Hohloch AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Kollege Adler, nicht Sie müssen die Schulen schützen, sondern wir müssen die Schulen vor Ihnen schützen! (Beifall AfD – Erik Stohn [SPD]: Eieiei!) Ich glaube, das ist auch bei den Jugendwahlen in Brandenburg deutlich geworden, deren Ergebnis deutlich ausgefallen ist und bei denen klar wurde, dass Jugendliche vor allem AfD und nicht die SPD wählen. Ihre Reaktion darauf sind Repression, Angstmache und Stigmatisierung. Paragraf 64a ist der beste Beleg dafür, wie Sie Andersdenkende an Schulen angehen, wie Sie sie kritisieren. Hier stellen Sie sich hin und sagen, wichtig für eine Demokratie seien Meinungsvielfalt, Mut, auf die Straße zu gehen – während das bei Corona natürlich alles überhaupt kein Thema war, da sollte man keinen Mut haben, da sollte man zu Hause bleiben und die Klappe halten. (Uwe Adler [SPD]: Zum Thema!) Da durfte man keine andere Meinung haben. Aber ich sage Ihnen eines: Was Sie angesprochen haben, gilt nicht nur exklusiv für Sie. Das gilt für alle hier im Raum, das gilt für die gesamte Gesellschaft. Da liegt das Problem. (Uwe Adler [SPD]: Kommen Sie noch einmal zum Thema?) Sie sprechen den Leuten, die eine fundamental andere Meinung als Sie haben, diese Meinung ab, indem Sie sie verächtlich machen, indem Sie ihnen den Geheimdienst auf den Hals hetzen, indem Sie durch vorparlamentarische Organisationen wie „Correctiv“ ausgegrenzt, stigmatisiert und ihre Existenzgrundlage 2025 71 vernichtet werden. Das ist die Art von Demokratie, von der Sie reden. Und diese Demokratie, das kann ich Ihnen sagen, die bekämpfen wir, weil das nicht die Art von Demokratie ist, in der wir leben wollen, meine Damen und Herren! (Beifall AfD – Zuruf SPD) Dieser Bericht des Geheimdienstkontrollausschusses zeigt, wie wenig die etablierten Parteien vom demokratischen Rechtsstaat halten – und das im angeblich freiesten Deutschland aller Zeiten, meine Damen und Herren! Die Parlamentarische Kontrollkommission ist mit diesem Bericht nachweislich Teil eines größeren Apparates, der sich nicht gegen Extremisten richtet, sondern gegen die Opposition. Und dieses System, meine Damen und Herren, hat sechs Bestandteile: Der erste Teil ist der Verfassungsschutz selbst, als Regierungsorgan politisch gesteuert durch etablierte Parteien und gegen die Opposition ins Feld geführt. Der zweite Arm sind Sie, Herr Adler – nicht als Abgeordneter, sondern als Vorsitzender der sogenannten Parlamentarischen Kontrollkommission, die ein Abnickgremium und kein Kontrollgremium ist. Das zeigt auch dieser Bericht. Der dritte Teil sind die sogenannten Nichtregierungsorganisationen und die militante Zivilgesellschaft, von der Sie immer reden, die Demos gegen rechts macht, wo mittlerweile ja alles rechts ist, selbst die CDU, wenn sie im Bundestag einmal falsch abstimmt. Das Vierte sind die Schulen und Universitäten als Vermittler einer sogenannten Haltung, wo sie ja mit Dauerbeschallung konfrontiert sind. Ich sage Ihnen aber eines: Damit sind Sie ein Relikt vergangener Zeiten. Die Schüler und die Studenten interessieren sich nicht mehr für Ihren Sprech, meine Damen und Herren, sondern sie denken selbst, und sie werden das zukünftig auch bei Wahlen ganz klar und deutlich artikulieren. Das Fünfte ist die Staatsverwaltung, die ja mittlerweile einer Gesinnungskontrolle unterlegen ist. Ich habe mich gestern mit einem Kollegen unterhalten, der jetzt Lehrer in Brandenburg wird, der mittlerweile richtig Angst hat, weil er meinte, er wird jetzt einem Gesinnungstest unterzogen. Ich will gar nicht beurteilen, wie schlimm diese Kontrolle ist. Aber dass es so etwas überhaupt in einem freiesten Deutschland aller Zeiten gibt, meine Damen und Herren, ist ein Armutszeugnis. Punkt sechs sind staatlich geförderte Medien wie „Correctiv“, deren Berichte und Lügen Sie ungefiltert als Wahrheit in diesem Tätigkeitsbericht titulieren, meine Damen und Herren. Wo ist da die Kontrolle? Sie reden dem Verfassungsschutz nach dem Mund, und Sie versuchen, Ihren eigenen Kampf gegen die AfD mit der PKK zu legitimieren, meine Damen und Herren. (Beifall AfD) Und dann kommen wir doch dazu: Was tut denn die Kommission? Sie überprüft nicht, sie legitimiert – ich habe es bereits gesagt. Begriffe wie „Extremist“ werden unkritisch vom Verfassungsschutz übernommen; statt zu prüfen, wird einfach reproduziert. Man diskutiert proaktiv – steht darin – „Erfolgsaussichten eines AfD-Verbots“ – genial, sehr neutral und dem Prüfen offensichtlich nicht sehr zugeneigt. Und man legitimiert nachträglich die Einstufung der AfD und das, obwohl Sie als Mitglieder der 72 Landtag PKK den Bericht noch nicht einmal zur Kenntnis genommen haben – der Bericht wurde ja nicht bekannt gemacht, er wurde von den Medien durchgestochen. Und im Nachgang legitimieren Sie das auch noch auf der heutigen Pressekonferenz. Sie übernehmen „Correctiv“-Lügen als Berichte, sie werden im Bericht nacherzählt – kann jeder lesen. Das „Compact“-Verbot wird gerichtlich erhofft. Das muss man sich einmal vorstellen. Das ist die neutrale Prüfung dieses Parlaments. Sie erhoffen sich, dass ein Gericht entscheidet, dass ein Presseorgan in diesem Land verboten wird. Die PKK sieht außerdem keinen Anlass zur Beanstandung, wenn Abgeordnete als „Rechtsextremisten“ gespeichert werden. Wenn das Bodo Ramelow gewesen wäre, wäre es natürlich ganz anders gewesen. Das Programm dialogP – ein wunderbares Programm, bei dem Abgeordnete mit Schülern in den Dialog treten konnten – finden Sie – das ist der beste Satz –, sollte auf das Projektdesign kritisch überprüft werden. Auf Deutsch heißt das: Sie möchten nicht, dass Schüler ungefiltert mit unseren Gedanken konfrontiert werden. Sie möchten also, dass zukünftig AfD-Abgeordnete nicht mehr in die Schulen gehen dürfen, weil Sie offensichtlich nicht in der Lage sind, unsere Argumente vor den Schülern zu entkräften. Das ist ein weiteres Armutszeugnis für Sie. (Beifall AfD) Ich komme zum Schluss, meine Damen und Herren: (Erik Stohn [SPD]: Sie haben keine Argumente geliefert! – Steeven Bretz [CDU]: Von Ihnen brauchen wir auch nicht mehr!) Der Verfassungstreuecheck wird von Ihnen einfach akzeptiert, Gesinnungsprüfung statt Neutralitätsgebot ist hier geboten. Die Kontrollkommission kontrolliert also nicht, Sie ist das demokratische Gütesiegel …
Jouleen Gruhn
Herr Abgeordneter, bitte kommen Sie zum Schluss
Dennis Hohloch AfD
… auf staatlich motivierter Ausgrenzung, meine Damen und Herren. Davon brauchen wir nicht mehr, sondern weniger. – Vielen Dank. (Beifall AfD)
Jouleen Gruhn
Vielen Dank. – Es folgt der Redebeitrag der BSW-Fraktion. Für sie spricht Herr Abgeordneter von Ossowski. Herr Abgeordneter, bitte schön. (Beifall BSW)
André von Ossowski BSW
Frau Präsidentin! Wie fange ich an? Ich staune und finde es beachtenswert, wie raffiniert das ist, wie Ihre Fraktion es schafft: in einer Diskussion, die es gar nicht wert wäre, eröffnet zu werden, in den Mittelpunkt gerückt zu werden. Daran sind viele schuld. Aber Sie erlangen Aufmerksamkeit, wo unsere Fraktion sagt: Dieser Aufmerksamkeit bedarf es in einem Parlament gar nicht. – Und wie kriege ich diese Aufmerksamkeit zurück? Indem ich hier einfach mal sage: Die PKK ist in Deutschland verboten, wussten Sie das nicht? (Zuruf des Abgeordneten Daniel Freiherr von Lützow [AfD]) Das ist nämlich die kurdische Arbeiterpartei, die vom Verfassungsdienst als verboten eingestuft wurde. Wenn wir ins Gesetz schauen, stellen wir fest, dass da Parlamentarische Kontrollkommission steht. Wir haben auch keine offizielle Abkürzung für die Kommission. Wir nennen sie – natürlich hat das niemand böse gemeint –, weil wir zu faul sind, die Sache auszusprechen, PKK. Die PKK ist aber etwas anderes. Das hier ist die Parlamentarische Kontrollkommission. Insofern sage ich einmal: Ich kann nicht viel zu diesem Bericht sagen, weil ich ihn ja auch nur zur Kenntnis genommen habe; denn wir hatten als Fraktion noch keine Vertreter in der PKK und vielleicht bekommen wir auch keinen, denn erst morgen ist die Wahl. Meine Fraktion schlägt mich zwar vor, und ich habe auch zugestimmt, aber die Wahl ist tatsächlich offen, und es ist eine geheime Wahl. Aber Sie haben natürlich recht: Die Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission …
Jouleen Gruhn
Herr Abgeordneter lassen Sie eine Zwischenfrage von Herrn Dr. Berndt zu?
André von Ossowski BSW
Selbstverständlich.
Jouleen Gruhn
Herr Dr. Berndt, bitte schön.
Hans-Christoph Berndt AfD
Vielen Dank, Herr von Ossowski, dass Sie diese Frage zulassen. Ich wollte nicht gleich zu Beginn mit der Frage kommen, weil Sie sich anfangs ja darüber wunderten, dass die AfD hier solche Bedeutung in dieser Debatte zum Verfassungsschutz, jetzt zum Bericht der Parlamentarischen Komplizenkommission, bekomme. Die Frage ist: Liegt es wirklich daran, dass wir hier so besonders aktiv sind? Oder – das ist jetzt die Frage an Sie und wie Sie das wahrnehmen –: Ist es nicht so, dass der Verfassungsschutz, auch der Verfassungsschutz in Brandenburg, ganz einseitig seine Arbeit, seine Aufmerksamkeit und seine Verdikte auf die AfD und das Umfeld der AfD ausrichtet?
Jouleen Gruhn
Bitte schön, Herr von Ossowski.
André von Ossowski BSW
Frau Präsidentin! Herr Berndt, die Frage kann ich Ihnen natürlich nicht beantworten, weil ich ja nicht weiß, was der Verfassungsschutz tut. Ich habe ja keine Informationen, wo seine Hauptausrichtung sozusagen liegt. Ich hoffe es nicht, so darf ich an dieser Stelle einmal sagen, weil wir ganz andere Probleme haben – ich komme dazu noch –, wir haben ganz andere Bedrohungslagen. Insofern sehe ich für den Fall, dass ich in die Parlamentarische Kontrollkommission gewählt werden sollte, meine Aufgabe darin, dem Verfassungsschutz konkrete Fragen zu stellen. Deshalb wiederhole ich, was ich eingangs gesagt habe: Wie schwer ist es denn für die Mitglieder einer Parlamentarischen Kontrollkommission, deren fachliche Eignung nicht Voraussetzung für die Mitgliedschaft in einer solchen Kommission ist? (Dennis Hohloch [AfD]: Das haben wir gemerkt!) Stellen Sie doch mal Fragen an jemanden, wo Sie noch gar nicht wissen, welche Fragen Sie stellen sollen? Sie kennen das. Volker Pispers sagte mal: Woher soll ich wissen, was ich meine, wenn ich noch nicht gehört habe, was ich sagen will? – Es ist also kompliziert, und man muss sich in dieses Thema einarbeiten. Man muss aber auch mit dem nötigen Ernst da rangehen. Und gerne nehme ich auch Vorschläge der Abgeordneten dieses Hauses für den Fall mit, dass ich in die Parlamentarische Kontrollkommission gewählt werde, um dem Verfassungsschutz Fragen zu stellen. Ich möchte an dieser Stelle aber noch einmal sagen: Aus dem Bericht geht ja viel mehr hervor. Da wird natürlich auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster verwiesen, wo es schon tatsächlich eine gerichtliche Entscheidung zur Partei und zur Einschätzung gibt. Mir fehlt in den Formulierungen immer, dass es sich, wenn es noch nicht gerichtlich bestätigt ist, um eine Einschätzung der Verfassungsdienste handelt. Das ist ja keine wissenschaftliche Leistung, die hier erbracht wurde, sondern eine Meinung und eine Einschätzung eines Verfassungsdienstes bzw. in diesem Falle Verfassungsschutzes. Was die wert ist, weiß ich erst, wenn ich ihn gelesen habe. Jeder bildet sich im Übrigen seine eigene Meinung, unabhängig von irgendwelchen Berichten oder Tatsachen, die vorgetragen werden. In dem Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission steht ja noch viel mehr. Wir haben ja Bedrohungslagen durch Gewalt, durch Attentate, durch Anschläge, die tatsächlich aus extremistischen Bereichen kommen. Ich erinnere an den Anschlag an dem Strommast bei Tesla. Das war ja nicht nur eine Bedrohungslage für Menschen, die dort arbeiten, sondern auch für die Bevölkerung, die mit Strom versorgt wird. Ich erinnere an Cyberkriminalität. Unsere Unternehmen werden durch ausländische Geheimdienste abgezockt – wahrscheinlich in Milliardenhöhe; diese Zahl, die ich hier jetzt nenne, ist ungesichert – und verlieren sehr, sehr viel Geld aufgrund solcher Cyberaktionen. Wir haben religiösen Extremismus, wir haben islamistischen Fanatismus in Deutschland. Wir haben dazu Zeitungsartikel, die vermutlich wahr sind oder denen man glauben kann, die das belegen. Dagegen geht unser Verfassungsschutz vor, und dafür halte ich ihn auch für berechtigt. Wenn ich Ihren letzten Antrag zum Verfassungsschutz in Erinnerung habe, weiß ich, dass Sie nicht beantragt haben, ihn abzuschaffen. Sie wollten ein eigenes Amt als Verfassungsschutz. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Gegen Extremismus und Terrorismus!) 2025 73 – Ja, das ist bei Ihnen manchmal ein bisschen zwiespältig – einmal ja, einmal nein. Aber Sie gehen immer von der Position aus, wie Sie den Verfassungsschutz einschätzen, was er mit Ihnen macht oder was er über Sie sagt. Das ist für mich erst einmal völlig unmaßgeblich. Der Verfassungsschutz ist aus meiner Sicht eine sehr, sehr wichtige Behörde, ohne die ich mich wahrscheinlich nicht so sicher fühlen würde, wie ich es im Moment tue, weil ich darauf vertraue, dass extremistische Bestrebungen, Attentate, Anschläge von diesem Verfassungsschutz besser im Vorfeld als vom Bundeskriminalamt oder vom Landeskriminalamt verhindert werden können. Das nur an dieser Stelle. (Daniel Münschke [AfD]: Aber die Infos bekommen wir von ausländischen Geheimdiensten!) Deswegen spreche ich mich persönlich – auch wenn das in meiner Fraktion möglicherweise nicht immer überall Zustimmung findet – durchaus für eine Verstärkung des Verfassungsschutzes aus, (Beifall des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) aber nicht, um möglicherweise die AfD weiter zu beobachten, weil wir da weitere Mitarbeiter bräuchten, sondern weil er teuer ist. Der Verfassungsschutz ist sehr teuer. Die Welt ist raffiniert, und wir brauchen für solche Maßnahmen viel Geld. Insofern danke ich für die Vorlage des Berichtes. Wir haben ihn gelesen, und jetzt muss man weitersehen. Ich bin gespannt. (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) – Warten Sie doch ab, wir haben eine neue Legislaturperiode.
Jouleen Gruhn
Herr Abgeordneter, kommen Sie bitte zum Schluss.
André von Ossowski BSW
Wir haben eine neue Partei in diesem Parlament, (Dennis Hohloch [AfD]: Das war ja einmalig!) die möglicherweise dazu in der Lage ist, neue Fragen aufzuwerfen und zu stellen.
Jouleen Gruhn
Herr Abgeordneter, kommen Sie bitte zum Schluss.
André von Ossowski BSW
Ich komme zum Schluss, weil Herr Hohloch vom Publikum und allen anderen nicht gehört wird – und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BSW) 74 Landtag
Jouleen Gruhn
Vielen Dank. – Es spricht nun der Abgeordnete Genilke für die CDU-Fraktion. Bitte schön.
Rainer Genilke CDU
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Sicherheitsarchitektur unseres Landes beruht auf einem grundlegenden Prinzip, das Vertrauen heißt: Vertrauen in den Rechtsstaat, in unsere Institutionen und in ihre Kontrolle. Innerhalb dieses Gefüges kommt dem Verfassungsschutz eine he-rausgehobene Stellung zu. Das habe ich heute Morgen schon gesagt. Er ist das Frühwarnsystem einer wehrhaften Demokratie. Die freiheitliche Demokratie, die wir damit schützen wollen, muss streitbar und wehrhaft sein. Sie muss geschützt und auch verteidigt werden, und deshalb brauchen wir den Verfassungsschutz mit all den Nuancen, die hier schon angesprochen wurden. Wir haben auch heute Morgen – in der Aktuellen Stunde – Dinge gehört, die von Bedeutung waren, nämlich dass es Bestrebungen gibt – das haben wir auch jetzt schon wieder gehört –, den Verfassungsschutz zu beschneiden oder sogar gänzlich abzuschaffen, (Lena Kotré [AfD]: Weg damit!) und das halte ich grundsätzlich für falsch. Auch ich freue mich über die Veröffentlichung der Pressemitteilung der PKK, denn in dieser Pressemitteilung steht, dass die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung „nachvollziehbar und juristisch schlüssig“ und damit gerechtfertigt ist. Die PKK, meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPD, kommt aber noch zu einer weiteren Erkenntnis: Die Dienstanweisung, deren erneute Inkraftsetzung Ihrer Ansicht nach – wie wir heute Morgen gehört haben – hinausgezögert werden soll, sollte in den Rang eines Gesetzes erhoben werden. Das deckt sich mit dem, was wir heute Morgen in unserem Antrag gefordert, Sie aber leider abgelehnt haben. Sehr geehrte Damen und Herren, weil der Verfassungsschutz unabhängig arbeiten muss, ist es entscheidend, dass das Parlament seiner Kontrollfunktion nachkommt und sein Kontrollrecht wahrnimmt – konsequent, wachsam und parteiübergreifend. Vieles von dem, was zu dem Bericht der PKK zu sagen ist, wurde – glaube ich – von vielen heute Morgen schon gesagt. Da ich selbst nicht Mitglied der PKK war oder bin, will ich es deshalb kurz machen: Der vorliegende Bericht zeigt: Das parlamentarische Kontrollgremium funktioniert. Es arbeitet ernsthaft und engagiert an den Dingen, die zum Schutz der freiheitlichen Grundordnung nötig sind. Wir unterstützen ausdrücklich die im Bericht vorgeschlagenen Maßnahmen: die personelle Stärkung, die Digitalisierung, die verbesserte Kooperation im föderalen Verfassungsschutzverbund, die starke Rolle der Innenrevision und der ständigen Bevollmächtigten sowie die Evaluation des Brandenburgischen Verfassungsschutzgesetzes im Lichte der aktuellen Rechtsprechung. Abschließend möchte ich für die CDU-Fraktion betonen: Wir stehen klar an der Seite all jener, die sich Tag für Tag für die Sicherheit unseres Landes einsetzen. Der Verfassungsschutz braucht auch Rückhalt – durch Vertrauen, durch Unabhängigkeit und klare, rechtsichere Rahmenbedingungen. Um genau das zu leisten, halte ich die Arbeit der PKK für unverzichtbar. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Vereinzelt Beifall SPD)
Jouleen Gruhn
Vielen Dank. – Es folgt eine Kurzintervention, die der Abgeordnete Herr Dr. Berndt angezeigt hat. (Beifall AfD)
Hans-Christoph Berndt AfD
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Genilke, wir reden ja noch über den Bericht der – darf man das sagen, Herr von Ossowski? – Kommission, die den Verfassungsschutz kontrollieren soll. Herr Genilke, Sie haben es tatsächlich fertiggebracht, eben zu sagen, dass die PKK – die Parlamentarische Kontrollkommission – funktioniere. Ich fasse es nicht! Ich habe dem Vorsitzenden der Parlamentarischen Kontrollkommission drei konkrete und relevante Fragen gestellt: Wie verhält es sich mit dieser falschen und böswillig gefälschten Statistik „Phänomenbereich rechts“? Wie verhält es sich mit diesem Gummiparagrafen zur verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates, der genommen wird, um alles und jeden zu beobachten? Der Vorsitzende dieser Parlamentarischen Kontrollkommission hatte nicht eine einzige Antwort – und dann sagen Sie, diese Kommission funktioniere. Die Parlamentarische Kontrollkommission hat sich heute dafür ausgesprochen und es abgefeiert, dass die AfD in Brandenburg zur gesichert extremistischen Bestrebung hochgestuft wird – was die ehemalige Innenministerin Frau Lange nicht akzeptieren wollte. Aber wir wissen ja – aus geheimen Sitzungen darf ich hier nicht berichten –, dass die Parlamentarische Kontrollkommission bis vor Kurzem keinen Einblick in dieses Gutachten hatte bzw. dass dieses Gutachten, das zur Hochstufung geführt hat, nicht vorgelegen hat. Dann frage ich mich: Auf welcher Grundlage hat man verkündet, dass man diese Hochstufung gut findet? Wir kennen es nicht, die Öffentlichkeit kennt es nicht – und vermutlich kennen sie es auch nicht. Das ist ein Beleg mehr dafür, dass sie keine Kontrolleure des Verfassungsschutzes, sondern Komplizen des Verfassungsschutzes sind. Und wenn sie – letzter Punkt – schreiben, der Verfassungsschutz werde vermehrt Ziel „aggressiver populistischer Diffamierung“, dann übernehmen sie die Sprache des Verfassungsschutzes und machen sich die Sprache und das Denken des Verfassungsschutzes zu eigen. Sie sind keine Kontrolleure des Verfassungsschutzes, und deswegen haben sie ihre Aufgabe von Grund auf verfehlt. (Beifall AfD – Erik Stohn [SPD]: Wir sehen die Diffamierung ja! Wir sehen die Diffamierung ja tagtäglich!)
Jouleen Gruhn
Vielen Dank. – Ich frage Herrn Genilke, ob er erwidern möchte. Das ist nicht der Fall. Die Landesregierung hat mir ebenfalls ihren Verzicht auf einen Redebeitrag angezeigt. Dann frage ich Herrn Abgeordneten Adler: Herr Adler, Ihnen würden noch zwei Minuten und vier Sekunden Redezeit verbleiben. Möchten Sie diese Zeit nutzen? Das ist der Fall. – Bitte schön, Herr Adler.
Uwe Adler SPD
Vielen Dank, Frau Vizepräsidentin! Zwei Minuten brauche ich nicht. Ich möchte nur unbedingt nicht stehen lassen, was Herr Hohloch hier als Narrativ und sich in allen Reden stetig wiederholend gerne bemüht – andere würden das, was er dort sagt, als Lüge bezeichnen –, nämlich dass die PKK sich gegen die Opposition richte und gegen die Opposition – ja, weiß ich auch nicht – (Dennis Hohloch [AfD]: Zu kompliziert!) angewendet werde. Das ist einfach nicht so. Sie bedienen hier demokratiedestabilisierende Narrative, und ich weiß auch, warum Sie das machen: Ihnen geht es gar nicht um die Inhalte, sondern es geht Ihnen um den Content, den Sie nachher auf Ihrem Social-Media-Kanal verwerten, wenn Sie entkontextualisiert alles irgendwie zusammenschnippeln und sich – ich weiß nicht – als Superrechtsextremer abfeiern. (Einzelbeifall) Von daher will ich bloß sagen: Die PKK benennt alle politischen Extreme und befasst sich mit allen politischen Extremen. (Zuruf des Abgeordneten Daniel Münschke [AfD]) Ihnen gefällt nur nicht, dass sie sich vornehmlich mit dem Rechtsextremismus beschäftigt, weil der Rechtsextremismus nun einmal das Thema ist, das uns am meisten beschäftigt, (Zuruf des Abgeordneten Daniel Münschke [AfD]) weil es das öffentlichste Thema ist, da der Rechtsextremismus die meisten Straftaten generiert. (Vereinzelt Beifall SPD) Das nervt Sie, und das macht Ihnen Angst! (Daniel Münschke [AfD]: Mir macht Ihre Argumentation Angst, weil sie so krude ist!) Und der Einstufungsvermerk macht Ihnen auch Angst, weil Sie gar nicht wissen, was Ihnen in Zukunft noch alles geschieht. – Vielen Dank. (Beifall SPD)
Jouleen Gruhn
Herr Berndt, Ihrem Wunsch, eine Zwischenfrage stellen zu dürfen, ist nicht entsprochen worden. 2025 75 Ich schließe die Aussprache und stelle fest, dass wir den Tätigkeitsbericht der Parlamentarischen Kontrollkommission, Drucksache 8/637, damit zur Kenntnis genommen haben – und schließe nun auch Tagesordnungspunkt 10. Ich rufe Tagesordnungspunkt 11 auf. TOP 11: Beauftragung des Ausschusses für Recht und Digitalisierung mit der Wahl der Vertrauensleute sowie deren Vertretungen für den beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingerichteten Ausschuss für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Verwaltungsgerichtsbarkeit Antrag der Präsidentin Drucksache 8/972 Es wurde vereinbart, dazu keine Debatte zu führen, weswegen wir direkt zur Abstimmung über den Antrag der Präsidentin auf Drucksache 8/972 kommen. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag ohne Enthaltungen einstimmig angenommen. Ich schließe Tagesordnungspunkt 11 und rufe Tagesordnungspunkt 12 auf. TOP 12: Ausbau brandenburgischer Klärwerke mit der 4. Reinigungsstufe - Umsetzung von großflächigen Pilotprojekten in der Metropolregion Berlin-Brandenburg Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 8/990 (Neudruck) Als erster Redner hat sich bereits Herr Abgeordneter Günther von der AfD-Fraktion auf den Weg gemacht. – Sie können gern ans Rednerpult treten. Bitte schön. (Vereinzelt Beifall AfD)
Lars Günther AfD
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit unserem Antrag „Ausbau brandenburgischer Klärwerke mit der 4. Reinigungsstufe – Umsetzung von großflächigen Pilotprojekten in der Metropolregion Berlin-Brandenburg“ fordern wir die Landesregierung auf, bis zum 1. Oktober 2025 eine Machbarkeitsstudie in Auftrag zu geben, mit der neben der Ermittlung der Kosten die technische Machbarkeit der Nachrüstung brandenburgischer Klärwerke mit der 4. Reinigungsstufe in den wichtigen Brandenburger Schwerpunktgebieten bezüglich der Ausbaugrößen nach Einwohnerzahl geprüft werden soll, und in diesem Zusammenhang eine länderübergreifende Arbeitsgruppe zu schaffen, die den Zielsetzungen des gemeinsamen Masterplans Wasser für Berlin-Brandenburg gerecht wird, damit das Land Brandenburg bezüglich dieser Zielsetzungen nicht noch weiter zurückfällt. Pro Jahr fallen in Brandenburg ca. 220 Millionen Kubikmeter an häuslichem und betrieblichem Schmutzwasser an – das ist nicht wenig. In der 3. Reinigungsstufe werden bereits ca. 85 bis 90 % vieler Haushalts- und Industriechemikalien entfernt: Pharmaka, 76 Landtag Hormone, Mikro- und Nanoplastik sowie Schwermetalle. Es befinden sich aber immer noch sehr hohe Konzentrationen davon im verunreinigten Wasser. Ein Grundproblem, das schon lange bekannt ist: Das kostbare geförderte Grund- und das Filtrationswasser werden zu Schmutzwasser, und dieses wird nach der Klärung in Klärwerken einfach zu 80 % in die Flüsse abgeleitet, verdünnt in die Meere abgeführt und nicht in den Wasserkreislauf zurückgeführt. Beispiele für mögliche Folgen sind: Mikro- und Nanoplastik, das im Verdacht steht, Herz-Kreislauf- und Hirnerkrankungen mit potenzieller Todesfolge – also Schwerstfolgen für den Menschen – zu verursachen, gelangt ins Meer. Schäden für Flora und Fauna kommen dazu. Reste von Pharmaka kultivieren multiresistente Bakterien. Es gibt auch Verbundeffekte: Plastikpartikel schleusen Mikroben durch die 3. Reinigungsstufe, und diese Plastiksphären verschlimmern die Resistenzprobleme. Wieso also die 4. Reinigungsstufe? In der 4. Reinigungsstufe werden die genannten Teilverunreinigungen erstmals entfernt, und zwar laut der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall zu bis zu 99 %. Das funktioniert unter anderem durch Ozonierung und Aktivkohlefiltration oder eine Kombination aus beidem. Bundesweit gibt es zurzeit 54 kommunale Klärwerke der 4. Reinigungsstufe. In Brandenburger Klärwerken ist die 4. Reinigungsstufe dagegen weder existent noch konkret geplant – aber vielleicht kann uns heute etwas dazu gesagt werden. In den Ausschüssen wurde dazu wenig gesagt, und in den Antworten auf Anfragen noch weniger. Seit dem gemeinsam mit dem Land Berlin veröffentlichten Positionspapier zur Spurenstoffentfernung von März 2022 hat man in Brandenburg in dieser Angelegenheit nichts Bedeutendes mehr gehört, nichts wahrgenommen. Lediglich Gewässertests zur Prüfung der Notwendigkeit der 4. Reinigungsstufe wurden angekündigt. Das Positionspapier sollte bis Ende 2024 mit Testergebnissen aktualisiert werden, doch unseres Wissens ist das noch nicht erfolgt. In der EU-Abwasserrichtlinie 2024/3019 wird vorgeschrieben: Konkret soll die Einführung der 4. Reinigungsstufe in Klärwerken mit einer Ausbaugröße oberhalb von 150 000 Einwohnerwerten und in Klärwerken mit einer Ausbaugröße zwischen 10 000 und 150 000 Einwohnerwerten in empfindlichen Gebieten bis 2045 abgeschlossen sein. Das ist noch eine lange Zeit, aber wenn nichts passiert … Die Zeit vergeht schnell. Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall schätzt, dass dieser erweiterte Ausbau in der BRD bis zu 1 700 Klärwerke betrifft. Laut ihr fallen in Brandenburg 67 Klärwerke in die Kategorie zwischen 10 000 und 150 000 Einwohnerwerten. Der Verband kommunaler Unternehmen stuft 20 % davon als in empfindlichen Gebieten liegend ein. Es beträfe vorerst also nur rund 13 bis 15 Klärwerke in Brandenburg. Dazu kommen definitiv die Klärwerke Schwarze Pumpe und Cottbus; Brandenburg-Briest nähert sich zudem der Ausbaugröße von 150 000 Einwohnerwerten. Warum wurde nicht nur nicht ausgebaut, sondern laut Positionspapier breiter Sanierungsbedarf aufgestaut? Ich will daran erinnern, dass in diesem Land seit 1990 die SPD regiert. – Wo sitzt er? Da drüben. Herr Woidke, ich spreche Sie direkt an: Bereits im August 2008, also 14 Monate vor Ihrem Amtsantritt als Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz im Oktober 2009, wurden die Problemlagen in nicht wenigen Berichten beschrieben – er hört gar nicht zu –, sogar vom damaligen Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Doch im aktuellen Koalitionsvertrag ist nur eine einzige kurze Erwähnung der 4. Reinigungsstufe übriggeblieben. Im Haushaltsentwurf ist nur nebulös davon die Rede, und auf meine vielen Nachfragen und Auskunftsersuchen hin wurde nichts dazu gesagt. In meiner Kleinen Anfrage auf Drucksache 8/852 fragte ich unter Punkt fünf: „Welche Abwasserbehandlungsanlagen sollen wo (hinzu-) gebaut werden (bitte nach Gemeinde samt Landkreis, Ausbaugröße in EW, Reinigungsstufe [1 bis 4] und – sofern bekannt bzw. per Schätzungen machbar – nach Baukosten und -dauer aufschlüsseln)?“ Darauf folgte zu meinen Fragen zwei bis neun – das wurde einfach zusammengefasst – die lapidare Antwort: „Hierzu können keine Aussagen getroffen werden, da die Antragslage zur Inanspruchnahme von Fördermitteln für Maßnahmen im vorgenannten Sinne nicht bekannt ist.“ So geht man also mit Anfragen um. Ich muss davon ausgehen, dass eben nichts dergleichen geplant wird. In der Antwort auf die zeitgleich eingereichte identische Anfrage meines Kollegen Alexander Bertram im Abgeordnetenhaus von Berlin heißt es: „Die Klärwerke der BWB werden mit einer zusätzlichen Reinigungsstufe zur Nährstoffreduzierung ausgestattet. Voraussichtliche Inbetriebnahme der Reinigungsstufe zur Nährstoffreduzierung: KW Waßmannsdorf 2025 KW Münchehofe 2025 KW Ruhleben 2027 KW Schönerlinde 2028 KW Wansdorf 2029“ Ich muss es noch einmal klipp und klar sagen: Die Beantwortung der Fragen ist unterirdisch geworden. Ich bitte – vielleicht auch im Namen aller Abgeordneten – darum, (Vereinzelt Beifall AfD) dass dafür ein bisschen besser recherchiert wird, damit die Antworten mehr Aussagekraft haben. Jetzt kommt’s: In der BRD sind nicht alle so langsam. In Nordrhein-Westfalen sind – Stand: Mai 2024 – bereits insgesamt 100 Klärwerke für den Ausbau mit der 4. Reinigungsstufe bis 2039 vorgesehen. 53 solcher Klärwerke gibt es in NRW bereits, 10 sind im Bau und 17 weitere sind für die nächsten Jahren in der konkreten Planung. Die Kostenfrage allein kann nicht zu diesem Schlendrian in Brandenburg geführt haben. Selbst eine der höchsten Gesamtkostenschätzungen überhaupt taxierte 2018 die Kosten für den bundesweiten Ausbau auf 36 Milliarden Euro – auf 30 Jahre verteilt, also lediglich ca. 1,2 Milliarden pro Jahr. Umgelegt auf Brandenburg mit seinem Anteil an der Gesamtbevölkerung von ca. 3 % wären das ca. 36 Millionen Euro jährlich. Dabei sind Bau-, Personal-, Betriebs-, Energie-, Kapital- und sonstige Kosten bereits inkludiert. In Studien des Verbands kommunaler Unternehmen wurden die Kosten sogar nur auf 8,7 Milliarden Euro, also auf ein Viertel, taxiert – doch das ist wahrscheinlich viel zu gering angesetzt. Nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ wäre es sinnvoll, die 4. Reinigungsstufe endlich einzuführen, weil es auch für die immer wichtigere Wiederverwendung der kostbaren Ressource Wasser bedeutend ist. Man denke an die Trockenzeiten und ihre fatalen Folgen: abfallende Grundwasserdargebote, die Versalzungsgefahr in vielen Grundwasserdargeboten und flachfallende Pegelstände unserer Seenlandschaft. Daher ist die 4. Reinigungsstufe ein wichtiger Baustein im gesamten Wasserkreislauf. Unser Antrag ist im Interesse von Umwelt, Mensch und Tier. Die beschriebenen Probleme sollten über alle politischen Lager hinweg angegangen werden. Im Vergleich zu dem besonderen Nutzen, der qualitativ und quantitativ immens ist, sind die Kosten dafür meiner Meinung nach vernachlässigbar. Aber wir führen lieber Milliarden Euro ins Ausland ab – verschenken sie –, und für unsere eigene Infrastruktur ist kein Geld da. Sauberes Wasser in einer funktionierenden Wasserkreislaufwirtschaft! Das muss besser früher, also ab heute, als später beschleunigt ausgebaut werden. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)
Jouleen Gruhn
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Es folgt für die SPD-Fraktion Herr Abgeordneter Roick. Bitte schön.
Wolfgang Roick SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger am Livestream! Hier auf der Tribüne sitzt leider niemand mehr. Herr Günther, Sie haben sich sehr viel Arbeit gemacht. Ich habe lange keinen so großen Antrag gesehen, wenn es sich nicht um einen Gesetzentwurf handelte. Auch die Quellenverweise sind sehr umfangreich; ich habe da durchaus auch einige kontrollieren lassen. (Vereinzelt Heiterkeit bei der AfD) Aber: Länge ist nicht gleich Qualität. Der Beschlusstext geht noch, aber der Rest, also die Begründung, ist schon sehr verwirrend. Am Ende wird auch noch die Ukraine erwähnt, was sehr verwunderlich und trotz der vielen Quellen nicht verständlich war. Man kann immer neue Anträge schreiben, sie ins Plenum einbringen und Wissenschaftlichkeit vortäuschen, aber man sollte nicht die Dinge vergessen, die hier im Plenum bzw. im Landtag schon beschlossen worden sind. Da gab es zum Beispiel den Beschluss vom November 2022 zum Gesamtkonzept zur Anpassung an den Klimawandel im Politikfeld Wasser. Darin hieß es, dass „im Sinne geschlossener Wasserkreisläufe die Prüfung einer Wiederverwendung von gereinigtem Abwasser ohne bedenkliche Rückstände, insbesondere die Etablierung der 4. Reinigungsstufe“, durchzuführen sei. Das Ministerium – damals noch mit einem anderen Minister – hat das geprüft; es hat diese Forderung abgearbeitet und im Januar 2024 Folgendes vorgelegt: 2025 77 „Die Abwasserbehandlung mit 4. […] oder [sogar] 5. Reinigungsstufe zur Elimination von Mikroverunreinigungen […] erfolgt heute […] mit Hilfe von drei alternativen Verfahren: der Ozonierung, der Adsorption an pulverisierter Aktivkohle (PAK) und der Adsorption an granulierter Aktivkohle (GAK) ggf. auch in Kombination von Aktivkohle mit Ozon. Andere [eher wissenschaftliche Varianten sind] die Nanofiltration […] und elektrochemische Verfahren“. Es gibt also keine direkte Definition für die 4. Reinigungsstufe; es gibt viele verschiedene Verfahren. Aber selbst mit diesen Verfahren kann nicht der 100-prozentige Abbau der vorgenannten Abwasserinhaltsstoffe erreicht werden. All das konnte man in dem Bericht der Landesregierung nachlesen. Der wichtigste Satz aber kommt jetzt – ich zitiere –: „Die Zuständigkeit für die Regelung von Anforderungen an Abwasserbehandlungsanlagen und deren Ausstattung liegt beim Bund (Art. 72 Abs. 3 Nr. 5 GG).“ Damit hat sich Ihr Antrag erledigt, denn dieser Teil des Grundgesetzes gilt noch immer. Insofern wird sich der neue Bundesumweltminister damit befassen müssen, denn auch die EU hat die 4. Reinigungsstufe auf die Agenda gehoben. Fakt ist jedenfalls: Bei Einleitung von gereinigtem Wasser in die Vorflut und in unsere Flüsse akkumulieren sich dort irgendwann die Schadstoffe. – Da bin ich bei Ihnen. Eine 4. Reinigungsstufe ist also notwendig und wird gemeinsam mit den Brandenburger Wasserbetrieben auch umgesetzt. Davor muss jedoch der Bund die gesetzlichen Regelungen schaffen. Und: Arbeitsgruppen sowohl zwischen Brandenburg und Berlin als auch zwischen Brandenburg und Sachsen, insbesondere was die Flussbewirtschaftung betrifft, haben wir bereits. Deswegen lehnen wir den Antrag ab. – Danke schön. (Vereinzelt Beifall SPD und BSW)
Jouleen Gruhn
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Es folgt für die CDU-Fraktion Herr Abgeordneter Brüning. Bitte schön.
Julian Brüning CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das Anliegen, unsere Gewässer wirksamer von Mikroverunreinigungen zu befreien, ist ohne Frage richtig; es ist ein Ziel, das wir als CDU ausdrücklich teilen. Der Schutz unserer Umwelt, unserer Gesundheit und der Natur hat auch bei uns in Brandenburg hohe Priorität. Denn Wasser ist Leben, Wasser ist die Grundlage unserer Gesundheit, Wasser ist Teil unserer kulturellen Identität – vom Havelland bis zur Spree, von der Uckermark bis in den Spreewald. Doch das, was die AfD vorlegt, berücksichtigt ein Stück weit nicht die Realität vor Ort. Die Einführung einer 4. Reinigungsstufe kann einen sinnvollen Beitrag zur Verbesserung der Abwasserqualität leisten; das ist wissenschaftlich unstrittig und hat der Kollege Roick gerade ausgeführt. Doch Brandenburg ist kein flächendeckendes Testgelände, sondern ein vielfältiges Land mit strukturell unterschiedlichen Bedingungen in Städten, Gemeinden und Landkreisen; das gilt für die Topografie ebenso wie für die Finanzkraft der kommunalen Abwasserbetriebe. 78 Landtag Wer sich auf Pilotprojekte beruft, sollte auch klären, wie er sie finanzieren will. Der Antrag liefert dazu nichts Substanzielles – keine Kostenschätzung, keine Prioritäten, keinen Zeitplan. Er verschweigt auch, dass die EU-Abwasserrichtlinie bereits verbindliche Fristen für den Ausbau bis 2045 vorsieht. Wir werden diese Fristen einhalten – in einem geordneten, priorisierten, finanziell abgesicherten Verfahren; alles andere wäre verantwortungslos gegenüber dem kommunalen Träger. Des Weiteren wird verschwiegen, dass Brandenburg bereits handelt: Gemeinsam mit Berlin arbeiten wir im Rahmen der Wasserstrategie Hauptstadtregion 2050 an technischen Prüfungen, Pilotprojekten und Analysen zur Eintragsminderung. Und: Herr Günther, es gibt diese Arbeitsgruppe, die Sie in Ihrem Antrag fordern, schon. Das Thema ist wichtig, ja, aber es gehört mit Sorgfalt und Sachverstand im zuständigen Ausschuss behandelt. Ein Antrag, der mehr Fragen als Antworten gibt, ist für uns nicht die Lösung. Deshalb lehnen wir ihn ab. (Beifall CDU sowie des Abgeordneten Wolfgang Roick [SPD])
Jouleen Gruhn
Vielen Dank. – Herr Abgeordneter Günther hat eine Kurzintervention angemeldet. Bitte schön. (Beifall AfD)
Lars Günther AfD
Frau Vizepräsidentin! Herr Brüning, bei allem Respekt – Sie haben sich mit dem Antrag tatsächlich gar nicht beschäftigt. Das muss ich jetzt leider, wie bei so vielen Punkten im Ausschuss, einmal feststellen. Ich wollte mich nach Ihrem Redebeitrag eigentlich nicht melden, aber er war so nichtssagend. Also, passen Sie auf: Der Begründungstext in unserem Antrag ist voll mit Informationen. Das hat ja sogar Herr Roick zugegeben. Wir, auch meine Wenigkeit, haben uns da wirklich viele Gedanken gemacht. Ich war vorige Woche auf dem Kongress der IHK in Berlin zum Thema Abwasser und sage Ihnen ganz ehrlich: Die Berliner sind da tatsächlich viel weiter. In Brandenburg haben wir keine Grundlagen geschaffen. Ganz im Gegenteil: Wir haben im ländlichen Raum überall das Problem – Berlin hat es auch, aber wir ganz besonders – mit den flachfallenden Seen. Das ist Ihnen auch klar. Deshalb habe ich Ihnen das aufgeschrieben. Im Antrag steht auch – Sie hätten es nur lesen müssen –, dass, wie es auf höheren Ebenen auch besprochen ist, gewisse Strukturen ab 10 000 Einwohnern, 50 000 Einwohnern, 100 000 Einwohnern und 150 000 Einwohnern vorzuhalten sind. Das habe ich Ihnen eben in meiner Rede erklärt; darauf hätten Sie reagieren können. Ich habe auch nachgefragt. Wir sind in der Planung im Jahr 2026 und haben jetzt einen Haushalt beschlossen, der ja auch einige Jahre gelten soll. In diesem Haushalt ist nichts Grundlegendes abgebildet, um diese Problemlagen anzugehen. Wir haben einen Änderungsantrag zur Durchführung einer Machbarkeitsstudie – zweimal etwas mehr als 900 000 Euro – eingereicht, den auch Sie, wenn ich mich richtig entsinne, abgelehnt haben; er ist abgelehnt worden. Haben Sie zugestimmt? (Julian Brüning [CDU]: Enthalten!) – Enthalten haben Sie sich, sehr mutig! – Auf jeden Fall wurde da nichts getan. Ich habe immer wieder nachgefragt, auch mit dieser Anfrage. (Der Abgeordnete hält ein Blatt hoch.) Doch meine Fragen zwei bis neun sind mit einem Dreizeiler beantwortet worden …
Jouleen Gruhn
Herr Abgeordneter, kommen Sie bitte zum Schluss.
Lars Günther AfD
… mit einem Dreizeiler! Also, sagen Sie mir nicht, dass Sie nicht wissen, wo in Brandenburg irgendetwas passiert.
Jouleen Gruhn
Herr Abgeordneter, letzter Satz!
Lars Günther AfD
Ich kann es Ihnen sagen: In Brandenburg passiert zu dem Thema gar nichts! – Vielen Dank. (Beifall AfD)
Jouleen Gruhn
Es folgt für die BSW-Fraktion Frau Abgeordnete Meyer. Bitte schön. (Beifall BSW)
Jenny Meyer BSW
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Liebe Zuschauer! Das im Antrag der AfD erkennbare Bestreben, die Abwasserreinigung in Kläranlagen um eine 4. Reinigungsstufe zu erweitern, ist grundsätzlich zu begrüßen. Ziel der Abwasserbehandlung muss mittel- und langfristig sein, dass die Beschaffenheit, die Qualität des gereinigten Wassers eine Wiederverwendung zulässt. Seit einigen Jahren haben wir einen Rückgang des Wasserdargebots zu verzeichnen; das ist bekannt. Damit ist die Wassermenge gemeint, die als Grundwasser und Oberflächenwasser zur Nutzung zur Verfügung steht. Deshalb sollte die direkte Wiederverwendung des gereinigten Abwassers fest in der Wasserstrategie des Landes verankert werden. Die 4. Reinigungsstufe stellt eine entscheidende Voraussetzung dafür dar. Ich denke, dass es hierzu in unserem Haus einen breiten, fraktionsübergreifenden Konsens gibt. Der Antrag der AfD-Fraktion zielt speziell auf die Initiierung von Machbarkeitsstudien und Pilotprojekten durch die Landesregierung. Lassen Sie mich darauf hinweisen, dass die Schaffung ausreichender Reinigungskapazitäten für Abwässer eigentlich keine Aufgabe der Landesregierung ist, sondern in kommunaler Hoheit liegt. Die kommunalen Aufgabenträger sind gesetzlich verpflichtet, eigene Pläne zu erstellen und die Abwasserbeseitigung in ihrem Gebiet sicherzustellen. Hierzu dürften auch die in dem Antrag geforderten standortbezogenen Machbarkeitsstudien und Pilotversuche zählen. Wie Sie in Ihrem Antrag, meine Damen und Herren …
Jouleen Gruhn
Frau Abgeordnete, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?
Jenny Meyer BSW
Nein. – … der AfD-Fraktion, aus meiner Sicht zutreffend darstellen, entspricht die 4. Reinigungsstufe dem Stand der Technik; sie wurde an einigen Standorten in Deutschland bereits realisiert. An weiteren Standorten laufen entsprechende Planungen. Die kommunalen Entscheidungsträger verfügen somit über die erforderlichen Informationen, um ihre Abwasserbeseitigungspläne erstellen zu können. Es sollte also in Brandenburg für den Gesetzgeber und die Regierung weniger um technischen Aktionismus als vielmehr um durchdachte gesetzliche bzw. verwaltungsrechtliche Regelungen gehen, die dem Erreichen unseres gemeinsamen Ziels einer nachhaltigen Wasserwirtschaft dienen. (Beifall BSW) Zunächst wäre aus der Sicht des BSW zu klären, welche Kläranlagen in Brandenburg durch die Festlegungen der am 1. Januar 2025 in Kraft getretenen neuen EU-Kommunalabwasserrichtlinie zwingend betroffen sind – der letzte Bericht stammt aus dem Jahr 2023 – und wie die Finanzierungsmechanismen nach dem Verursacherprinzip gesetzlich zu regeln sind. In diesem Zusammenhang möchte ich auch daran erinnern, dass der Vorschlag der AfD-Fraktion zur Finanzierung der Machbarkeitsstudien und Pilotvorhaben zur 4. Reinigungsstufe in der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz vor zwei Wochen bereits diskutiert wurde. Die Bereitstellung der Mittel aus den globalen Minderausgaben wurde von allen anderen Fraktionen abgelehnt bzw. kritisch gesehen. Wir müssen einfach zur Kenntnis nehmen, dass die unvernünftige Wirtschaftspolitik der Ampelregierung einen sehr schmerzhaften Rückgang der Steuereinnahmen nach sich gezogen hat, aber auch die aktuelle Haushaltslage in Brandenburg diesen Spielraum – selbst für sinnvolle Vorhaben in diesem Land – nicht mehr eröffnet. Es bleibt der Spielraum für eine optimale Gestaltung des gesetzlichen und verwaltungsrechtlichen Rahmens unter Beachtung aller Finanzierungsoptionen. Der von der AfD-Fraktion vorgelegte Antrag betrifft ein außerordentlich wichtiges Thema, mit dem sich die Landesregierung in den letzten zwei Jahren beschäftigt hat und mit dem auch wir uns gemäß dem Koalitionsvertrag noch in diesem Jahr befassen werden. 2025 79 Einer weiteren Aufforderung zum Handeln bedarf es daher nicht. Aus diesem Grund lehnen wir den Antrag ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BSW)
Jouleen Gruhn
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. – Es folgt nun für die Landesregierung der Beitrag von Ministerin Mittelstädt. Frau Ministerin, bitte schön. Hanka Mittelstädt (Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz): Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Werte Gäste im Digitalen! Lassen Sie mich zu dem Antrag der AfD-Fraktion Folgendes vorwegnehmen: Die Landesregierung nimmt den Schutz unserer Wasserressourcen sehr ernst und hat sich im Koalitionsvertrag nachdrücklich darauf verständigt. Entsprechend hohe Priorität hat die Sicherstellung einer zukunftsfähigen Trinkwasserversorgung und auch Abwasserbehandlung in unserem Land. Die brandenburgischen Oberflächengewässer wurden und werden auch zukünftig sorgfältig und zuverlässig auf etwaige Belastungen durch organische Spurenstoffe untersucht. Ebenso haben wir mit dem Land Berlin bereits eine länderübergreifend abgestimmte Spurenstoff-Strategie beschlossen. Die zu ihrer Umsetzung erforderlichen Abstimmungen mit Berlin laufen bereits und werden auch in Zukunft fortgesetzt. Den Vorwurf, dass das Land insoweit untätig sei, muss ich zurückweisen. Sämtliche Kläranlagen Brandenburgs mit einer Ausbaugröße von über 2 000 Einwohnerwerten verfügen über eine gezielte Nährstoffelimination und entsprachen damit bisher den Maßgaben der EU-Kommunalabwasserrichtlinie, gern auch kurz KARL genannt. Von einem Defizit oder gar einer Vernachlässigung dieser Anlagen kann man also überhaupt nicht reden. Die Novelle dieser Kommunalabwasserrichtlinie sieht eine weitestgehende Deckung der Investitionen und der Betriebskosten der Spurenelimination – die Umsetzung der sogenannten erweiterten Herstellerverantwortung – vor. EU-Kommission und EU-Parlament haben am 20. Mai, also gestern, die Verhandlungen über die Rechtsvorschriften zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung sowie über die Umweltqualitätsnormen im Bereich des Wassers wieder aufgenommen. Wieder aufgenommen! Uneinigkeit herrscht unter anderem noch über die konkrete Prioritätenliste gefährlicher Stoffe, die im Wasser überwacht bzw. vermindert werden sollen, sowie über die Anwendung des Verursacherprinzips gegenüber den Herstellern oder den Verkäufern von Produkten, die umweltschädliche chemische Stoffe enthalten. Solange aber die Grundlagen und die Zielsetzungen zur Minderung organischer Spurenstoffe unklar sind, stockt eben auch die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht. Kommen wir zu Ziffer 1 Ihres Antrags: Dahin gehend ist anzumerken, dass sich das Erfordernis zum Betrieb einer Spurenstoffelimination gemäß der KARL einerseits nach der Größe der Anlage – über 150 000 Einwohnerwerte – richtet und andererseits nach der Gefährdung der Gebiete durch Spurenstoffe 80 Landtag bemisst. Bislang fehlen allerdings die bundeseinheitlichen Vorgaben zur Erfassung dieser Gebiete und somit auch die Kriterien für einen risikobasierten Ansatz. Erst hiernach ist absehbar, an welche Kläranlagen künftig die konkrete Anforderung einer Spurenstoff-elimination zu stellen ist. Dementsprechend wird eine vorgezogene Machbarkeitsstudie, die Sie in Ihrem Antrag ansprechen, diese Lücke leider nicht füllen. Zu Ziffer 2 Ihres Antrags: Darin verkennen Sie vollkommen den Stand der Zusammenarbeit mit dem Land Berlin. Auf der Fachebene findet eine sehr eng abgestimmte Zusammenarbeit bei den Themen Gewässerbewirtschaftung und Siedlungswasserwirtschaft statt. Der zitierte „Masterplan Wasser“ ist das Strategiepapier der Berliner Wasserwirtschaftsverwaltung. Das brandenburgische Pendant dazu ist das im Landtag 2022 vorgelegte Gesamtkonzept zur Anpassung an den Klimawandel im Politikfeld Wasser. Die bestehenden Formate länderübergreifender Zusammenarbeit richten sich auf die Zusammenführung und Harmonisierung dieser beiden Strategien. Dieser Prozess soll in eine gemeinsame „Wasserstrategie Hauptstadtregion 2050“ münden. Der vermutete Bedarf einer länderübergreifenden Arbeitsgruppe bleibt somit weit hinter den Realitäten bereits vollzogener und weiterhin gelebter Zusammenarbeit zurück. Im Lichte dieser genannten Gründe kann ich nur empfehlen, den Antrag abzulehnen. – Danke. (Beifall SPD und BSW)
Jouleen Gruhn
Vielen Dank. – Herr Abgeordneter Günther hat uns eine Kurzintervention angezeigt. Bitte schön, Herr Günther. (Beifall AfD)
Lars Günther AfD
Frau Mittelstädt, ich mache Ihnen keine Vorwürfe. Sie sind jetzt wie lange hier in der Verantwortung? Etwas länger als ein halbes Jahr. Die Versäumnisse sind – Sie müssen das kaschieren, ist ja klar – in den letzten Jahrzehnten nicht angegangen worden. Die letzten fünf Jahre sind verschwendet worden. Das Moorschutzprogramm – Sie haben es selbst gesagt –: überbordend. Unsere Gewässer I. Ordnung werden nicht gepflegt, man will lieber Überschwemmungen hinnehmen, um Grundwasserkörper zu füllen. Hinsichtlich der Grundlagen – das hat hier eben irgendjemand in einem Redebeitrag gesagt –: NRW plant gerade 100 Umrüstungen hinsichtlich der Klärstufe, und es hat schon viele umgesetzt. Entweder sind die Grundlagen in Deutschland vorhanden oder nicht. Berlin fängt jetzt an, die ersten vier bis 2029 auszubauen. Dort wartet man auch nicht auf den Bund. Auf Fachebene wird gesprochen, aber „auf Fachebene“ bedeutet nicht öffentlich. Im LfU und in Ihrem Ministerium gibt es leider noch sehr viele Gestalten, die ehemals durch die Grünen zu uns gekommen sind. Ich sage Ihnen zudem klipp und klar: „top agrar“ hat am 19. Mai in einem Artikel geschrieben, dass Waschmittel in Anwesenheit von Mangan, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, zu Glyphosat wird. Aminopolyphos… das kann ich nicht einmal aussprechen. (Vereinzelt Heiterkeit) Waschmittelzusatz wird mit Mangan zu Glyphosat. Hier steht es. Phosphat plus Mangan ergibt Glyphosat. So war das. Die Informationen sind tatsächlich mannigfaltig und seit Jahrzehnten bekannt. Ich weiß nicht, auf was Sie warten. Wir haben ein Grundwasserproblem, wir haben ein Oberflächenwasserproblem – und wir machen keine Fortschritte im Hinblick auf Lösungen. Auch Folgendes habe ich Ihnen gesagt, das steht unter Punkt 1. Diesen Aspekt möchte ich noch kurz ansprechen, Frau Vorsitzende.
Jouleen Gruhn
Herr Abgeordneter, kommen Sie bitte zum Ende.
Lars Günther AfD
„Bzgl. der Ausbaugröße nach Einwohnerzahl“ geprüft – da steht es. Das ist nicht aus dem Leeren gegriffen. Ich persönlich mache Ihnen keine Vorwürfe. Sie können nicht zaubern.
Jouleen Gruhn
Herr Abgeordneter, kommen Sie bitte zum Schluss.
Lars Günther AfD
Doch der Haushalt gibt zu wenig her. Das ist das Problem, was dieses Thema betrifft. (Beifall AfD)
Jouleen Gruhn
Herr Günther, hätten Sie doch zugehört. Sie haben noch 52 Sekunden. Die kann ich Ihnen noch geben, wenn Sie möchten. (Beifall AfD – Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD])
Lars Günther AfD
Vielen Dank, Frau Vorsitzende. – Es war im Wesentlichen fast eine sachliche Debatte. Dafür bedanke ich mich. Wir haben uns gar nicht die Mühe gemacht, diesen Antrag an den Ausschuss überweisen zu lassen – geschenkt. Der Antrag ist heute ganz normal als TOP für etwa 15 Uhr auf die Tagesordnung gesetzt worden. Der Grund dafür ist, dass wir an dem Thema dranbleiben. Das tun wir, das haben auch meine Kollegen in der 6. Legislaturperiode getan, wir haben das in der 7. Legislaturperiode getan, und das tun wir weiterhin in der 8. Legislaturperiode. Denn es kann nicht darüber hinweggetäuscht werden, auch wenn Sie dem Antrag heute natürlich nicht zustimmen werden, dass in dieser Angelegenheit zu wenig getan wird. Darüber müssen wir nicht reden. Das Geld ist nicht da. Doch wir müssten prüfen, was für irrsinnige Titel im Haushalt vorgesehen sind, und im Zuge einer Priorisierung festlegen, wo wir Schwerpunkte setzen. Diese wichtigen Wasserthemen sind finanziell leider nicht abgebildet. Das ist ein Problem. (Beifall AfD)
Jouleen Gruhn
Vielen Dank. – Damit sind wir am Ende der Aussprache angelangt. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 8/990, „Ausbau brandenburgischer Klärwerke mit der 4. Reinigungsstufe – Umsetzung von großflächigen Pilotprojekten in der Metropolregion Berlin-Brandenburg“. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Die gibt es nicht. Damit ist der Antrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Ich schließe Tagesordnungspunkt 12 und rufe Tagesordnungspunkt 13 auf. TOP 13: § 188 StGB abschaffen - keine Einschränkung der Meinungsfreiheit durch den Straftatbestand der Politikerbeleidigung Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 8/994 Ich eröffne die Aussprache. Frau Abgeordnete Kotré von der AfD-Fraktion erhält als Erste das Wort. (Beifall AfD) Lena Kotré (AfD):* Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen Abgeordnete! Liebe Brandenburger! Der vorliegende Antrag ist von großer Bedeutung für unsere Demokratie. Es geht um die notwendige und mehr als überfällige Abschaffung von § 188 StGB, der den sogenannten Straftatbestand der Politikerbeleidigung, Politikerverleumdung oder der üblen Nachrede zulasten von Politikern behandelt. Wir haben den Gesetzeswortlaut des zu streichenden Paragrafen 188 StGB und die davor aufgeführten Tatbestände der Beleidigung nach § 185, der üblen Nachrede nach § 186 und der Verleumdung nach § 187 StGB in unseren Antrag aufgenommen, um die nicht gegebene Notwendigkeit der Qualifizierung von Straftaten gegenüber Politikern zu verdeutlichen. Unser Ansinnen ist kein Angriff auf die Würde von Politikern – verstehen Sie das bitte nicht falsch. Es ist ein Plädoyer für die unverzichtbare Grundlage unserer freiheitlichen Gesellschaft: die Meinungsfreiheit. Lassen Sie mich verdeutlichen, worum es geht: § 188 StGB schafft eine Sonderregelung, die Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdungen gegen Personen des politischen Lebens von der Bundesebene bis hin zur kommunalen Ebene stärker, das heißt besonders hart, bestraft – im Gegensatz zu den Regelungen im Hinblick auf Nichtpolitiker. Die Strafen reichen von Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren bei Beleidigung bis hin zu Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren bei Verleumdungen. Diese Regelung wurde erst im Jahr 2021 in dieser Form eingeführt und hat seitdem für erhebliche Kontroversen gesorgt. 2025 81 Ist diese Sonderbehandlung von Politikern wirklich notwendig? (Zuruf von der CDU: Ja!) Müssen die allgemeinen Vorschriften der §§ 185, 186 und 187 StGB bei der Beleidigung, üblen Nachrede und Verleumdung von Politikern tatsächlich verschärft angewandt werden? (Danny Eichelbaum [CDU]: Ja!) Meine Antwort ist ein klares Nein. (Beifall AfD) Herr Eichelbaum wird hier nachher sicherlich das Gegenteil vorbringen. Die allgemeinen Tatbestände decken bereits alle relevanten Fälle ab. Sie schützen jedermann, auch Politiker, unabhängig von seiner gesellschaftlichen Stellung. Die zusätzliche Strafverschärfung durch § 188 ist daher völlig überflüssig. (Beifall AfD) Vielmehr stellt sie eine unverhältnismäßige Einschränkung der Meinungsfreiheit dar, die in Art. 5 unseres Grundgesetzes gewährleistet wird. Diese Freiheit ist kein Privileg, sondern ein Recht, das besonders in einer echten Demokratie geschützt werden muss – gerade gegenüber jedem, der Macht ausübt. Politiker stehen nicht über dem Gesetz. Sie sollten daher auch nicht mit Sonderrechten bevorzugt werden. Wir alle, die wir in der Öffentlichkeit stehen, müssen Kritik und sogar scharfe Worte aushalten können. Daher bedarf es keiner Strafverschärfung, sondern – im Gegenteil – eher einer Strafverringerung. Was wird ansonsten aus der Möglichkeit und der Notwendigkeit, Machtkritik zu üben? Wo bleibt die Stimme des Volkes, die uns zur Rechenschaft ziehen darf? Der Paragraf 188 setzt genau hier an und erstickt die kritischen Stimmen, indem er die Strafbarkeitsgrenze für Politiker unnötig weit nach unten verschiebt. Das soll einschüchtern, und das soll Angst machen. Ein konkreter Fall verdeutlicht dies eindrucksvoll: Am 8. April 2025 wurde der Journalist David Bendels, Chefredakteur des „Deutschland-Kuriers“, vom Amtsgericht Bamberg wegen vermeintlicher Verleumdung einer Politikerin gemäß § 188 StGB zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Anlass war eine satirische Bildmontage mit der damaligen Bundesinnenministerin Nancy Faeser. Diese Montage wurde in sozialen Netzwerken geteilt und als solche als Ausdruck von Satire und Meinungsfreiheit verstanden. Doch das Gericht sah darin eine Straftat. Ist das noch gerecht? Ist es angemessen, einen Journalisten für eine satirische Darstellung zu bestrafen, nur weil diese eine Politikerin betrifft? Ich sage Nein! Satire ist ein legitimes Mittel der Kritik, und wir dürfen sie nicht durch Gesetze ersticken, die Politiker bevorzugt behandeln. Dieser Fall ist kein Einzelfall. Die Einführung von § 188 StGB im Jahr 2021 hat bereits zu einer Vielzahl von Debatten über seine Verfassungsmäßigkeit geführt, Herr Eichelbaum. Kritiker argumentieren zu Recht, dass diese Sonderregelung die Meinungsfreiheit unverhältnismäßig einschränkt. Sie schafft eine privilegierte Kaste von Politikern, die vor harscher Kritik geschützt wird, 82 Landtag während der Rest der Gesellschaft mit anderen Regeln auskommen muss. Das widerspricht dem Geist einer offenen und pluralistischen Demokratie. (Beifall AfD) Wenn wir Politiker vor Kritik schützen, riskieren wir, dass die von den Bürgern ausgeübte Machtkontrolle geschwächt oder gar zunichtegemacht wird – und das ist ein mehr als gefährlicher Weg. (Beifall AfD) Lassen Sie mich kurz die Fakten herausarbeiten. Die Paragrafen 185 bis 187 StGB bieten einen ausreichenden Schutz: Beleidigungen können mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden, üble Nachrede ebenfalls mit bis zu zwei Jahren und Verleumdung mit bis zu fünf Jahren – jeweils verschärft, wenn die Tat öffentlich begangen wird. Warum also eine zusätzliche Regelung, die nur Politiker betrifft? Die Antwort liegt nicht in einem rechtlichen Bedarf, sondern in einer politischen Sichtweise, nach der Kritik offensichtlich als Bedrohung aufgefasst wird. Doch genau diese Sichtweise müssen wir überwinden. Unsere Forderung ist klar: § 188 StGB muss ersatzlos gestrichen werden. Mit unserem Antrag wird die Landesregierung aufgefordert, sich auf allen Ebenen und mit sämtlichen Mitteln dafür einzusetzen. Wir müssen den Mut haben, uns der berechtigten Kritik zu stellen, statt uns hinter fehlerhaften Gesetzen zu verstecken. Politiker sind nicht Herren, sondern Diener des Volkes, und als solche müssen wir bereit sein, uns auch unangenehme Wahrheiten anzuhören. Noch nie war es für Bürger so gefährlich, Regierungskritik öffentlich zu äußern. Das ist eines Rechtsstaates unwürdig. (Beifall AfD) Ich bin mir sicher, dass unser Antrag auf Widerstand stoßen wird. Das habe ich eben auch schon von Ihnen, Herrn Eichelbaum von der CDU, vernommen. Manche werden argumentieren, dass Politiker einen besonderen Schutz benötigen, um ihre Arbeit ungehindert verrichten zu können. Doch ich frage Sie: Ist es nicht gerade diese Arbeit, die Kritik erfordert? Sind wir nicht gewählt, um Entscheidungen zu treffen, die geprüft und hinterfragt werden dürfen? Ein Sonderrecht nach § 188 StGB untergräbt die rechtliche Stellung der Bürger und kriminalisiert sie. Grundrechte sind Abwehrrechte gegen den Staat; das vergessen viele. Haben Sie den Mut, zu zeigen, dass Sie als Politiker bereit sind, Kritik zu ertragen und daraus zu lernen. Die Abschaffung des Paragrafen 188 ist der erste Schritt in die richtige Richtung: ein starkes Signal für eine offene und mutige Demokratie – eine Demokratie, die nicht vor der Wahrheit zurückschreckt. – Vielen Dank. (Beifall AfD)
Jouleen Gruhn
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. – Für die SPD-Fraktion folgt Frau Abgeordnete Fischer. (Beifall SPD und BSW) Bitte schön, Frau Fischer.
Tina Fischer SPD
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben gerade gehört, die AfD macht sich Sorgen. Die AfD macht sich um die Demokratie Sorgen, (Lena Kotré [AfD]: Ja!) und da kann ich nur sagen: Vorsicht an der Bahnsteigkante! (Beifall SPD und CDU) Warum ist die AfD denn so aufgeregt? Warum machen Sie sich denn solche Sorgen? (Daniel Münschke [AfD]: Das interessiert mich jetzt allerdings auch!) Lassen Sie uns doch einmal gemeinsam schauen: Ja, wir haben im Strafgesetzbuch die sogenannten Beleidigungstatbestände. Dazu gehören die Beleidigung, die üble Nachrede und die Verleumdung – und ja, diese Tatbestände gelten für alle und für jedermann. Es gibt diese eine zusätzliche Vorschrift, den jetzigen Paragrafen 188, mit der Beleidigungen geahndet werden, die konkret gegen jene gerichtet sind, die Politik im Hauptamt, aber auch im Ehrenamt auf kommunaler Ebene betreiben. Auch auf kommunaler Ebene schützt dieser Paragraf dann – und auch nur dann –, wenn Äußerungen geeignet sind, das öffentliche Wirken eines Politikers erheblich zu erschweren. Nur dann, aber genau dann greift diese Vorschrift. Das Bundesverfassungsgericht – das ist nicht irgendein Gericht – hat erklärt, warum es diese besondere Vorschrift bzw. diesen Paragrafen für richtig und auch verfassungsgemäß hält: „Für ein freiheitliches demokratisches Staatswesen ist die politische Mitarbeit seiner Bürger lebensnotwendig; es müssen sich in großer Zahl Persönlichkeiten finden, die sich im politischen Leben aktiv beteiligen und die bereit sind, die damit verbundenen Mühen und Unannehmlichkeiten auf sich zu nehmen. Erfahrungsgemäß setzen sie sich dadurch erhöhter Gefahr aus, in ihrer Ehre verletzt zu werden.“ Diese Vorschrift – das wurde schon gesagt – wurde angepasst und reformiert, und zwar in einem ganz bestimmten Zusammenhang, nämlich mit einem Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus – (Zuruf von der SPD: Aha!) horch, horch! – (Dennis Hohloch [AfD]: Und guck, bitte!) und der Hasskriminalität. Das wurde als unmittelbare Antwort auf den Mord an dem Regierungspräsidenten Walter Lübcke von der CDU erlassen, der sich vor Ort immer ganz entschieden gegen den Rechtsextremismus gestellt hat. (Zuruf des Abgeordneten Erik Stohn [SPD]) Meine sehr geehrten Damen und Herren, spätestens seit diesem Mord wissen wir doch, dass aus Gedanken Worte und aus Worten Taten werden! (Beifall SPD und CDU) Wer systematisch Hass schürt, Drohungen ausspricht und den öffentlichen Diskurs mit Verleumdung vergiftet, trägt eine ganz erhebliche Verantwortung dafür, dass – auch ehrenamtliche – Politikerinnen und Politiker zunehmend zur Zielscheibe rechtsextremer Gewalttäter werden. (Beifall SPD und CDU – Lachen bei der AfD) Meine sehr geehrten Damen und Herren, jetzt haben wir die am Anfang gestellte Frage beantwortet, warum Ihnen diese Vorschrift so ganz und gar nicht passt: Diese Vorschrift schützt vor einer Vergiftung des politischen Lebens. (Dennis Hohloch [AfD]: Horch, horch!) Deswegen legen Sie heute hier diesen Antrag vor; deswegen haben Sie im Bundestag dazu eine Aktuelle Stunde durchgeführt. Sie legen weitere Gesetzentwürfe vor, weil genau das Ihr Handwerk ist: das Vergiften des politischen Klimas. (Beifall SPD und CDU) Dass Ihnen das wichtig ist und dass Sie so empört sind, zeigt mir – und, so glaube ich, auch vielen Kollegen hier – nur eines: wie wichtig diese Schutzvorschrift ist, nicht nur für uns, sondern vor allem für die vielen Brandenburgerinnen und Brandenburger, die sich vor Ort – in den Gemeinden, Städten und Landkreisen – für unser Land engagieren und einsetzen. Ich sage ihnen: Wir sind weiter an Ihrer Seite; wir werden Sie weiter schützen. – Wir werden diesen Antrag ablehnen. (Beifall SPD und CDU sowie vereinzelt BSW)
Jouleen Gruhn
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. – Für die CDU-Fraktion folgt Herr Abgeordneter Eichelbaum. (Zuruf von der AfD: Noch mal die SPD? – Lachen bei der AfD) Herr Abgeordneter, bitte schön.
Danny Eichelbaum CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Politik und Demokratie, das wissen wir alle, leben davon, dass man sich einsetzt, sich engagiert – ob im Bund, im Land oder in der Kommune. Deshalb ist es äußerst bedenklich, wenn viele Bürgermeister, Landräte und Kommunalpolitiker deutschlandweit darüber berichten, dass sie Opfer von Anfeindungen, Hass und Gewalt geworden sind und sie sich deshalb seltener äußern, bestimmte Orte meiden oder auf die Nutzung sozialer Medien verzichten. 2025 83 Weil das so ist, müssen wir als Parlament und als Staat ein ganz deutliches Signal aussenden: Wir schützen diejenigen, die Verantwortung übernehmen. Wir stehen an der Seite derer, die sich engagieren. Es gilt das Motto: Gib Hass und Hetze keine Chance! (Beifall CDU und SPD sowie vereinzelt BSW) Deshalb war und ist es richtig und wichtig, dass wir in der letzten Wahlperiode bei der Generalstaatsanwaltschaft die Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität geschaffen haben. (Beifall SPD) Ja, die politische Debatte lebt von Meinungsvielfalt. Sie lebt von Reibung und auch von Kritik. Kritik an politischen Amtsträgern ist nicht nur erlaubt; sie ist Ausdruck einer lebendigen Demokratie. Doch dort, wo Kritik in Hetze umschlägt, wo Worte zu gezielten Angriffen werden, ist die Grenze erreicht – und diese Grenze muss ein Rechtsstaat ziehen und schützen. Das ist letztendlich auch die Vorgeschichte der Verschärfung des hier in der Diskussion stehenden Paragrafen 188 StGB. Die andere, bis heute unfassbare Vorgeschichte ist der skrupellose Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke; Kollegin Fischer ist schon darauf eingegangen. Ein so entsetzliches Ereignis, gepaart mit zunehmenden Anfeindungen, Hass, Beleidigungen und Verleumdungen kann und darf nicht ohne Folgen bleiben. Frau Kotré, § 188 StGB schützt Politiker nicht um ihrer selbst willen, sondern er schützt das demokratische Gemeinwesen. Das ist nicht bloß eine politische Einschätzung; das ist verfassungsrechtlich fundiert. Ich möchte auch aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dazu zitieren. Das Bundesverfassungsgericht sagte: „Der erhöhte strafrechtliche Ehrenschutz wird den im politischen Leben stehenden Personen nicht um ihrer selbst willen gewährt, sondern um ihr öffentliches Wirken vor unsachlichen Beeinträchtigungen zu schützen. […] Politische Auseinandersetzungen, die in üble Nachrede und Verleumdung ausarten, gefährden die Freiheit des politischen Handelns, also die Grundlage der Demokratie.“ (Beifall CDU) „Die Strafschärfung des § 187 a StGB dient daher der Erhaltung dieser Grundlage und des inneren politischen Friedens.“ Genau darum geht es. Es geht nicht um persönliche Empfindlichkeiten, sondern um die Wehrhaftigkeit unserer Demokratie. Denn was früher ein Stammtischsatz war, verschwindet heute nicht mehr. Es wird getwittert, geteilt, vervielfältigt, gespeichert – und was digital verbreitet wird, bleibt dauerhaft öffentlich verfügbar, oft mit einem massiven Einschüchterungseffekt für die Betroffenen und ihre Familien. 84 Landtag Paragraf 188 beschreibt auch keine Majestätsbeleidigung. Er schützt nicht vor Kritik, sondern vor gezielter Zersetzung durch persönliche Angriffe. (Zuruf der Abgeordneten Lena Kotré [AfD] – Steeven Bretz [CDU]: Das ist ein Unterschied!) Er schützt nicht Macht, sondern Verantwortung. Er wird nicht inflationär angewandt, sondern nur in den besonders schweren Fällen, wo nach Maß und Prüfung eine Grenze klar überschritten wurde. Wir leben in einem Land, in dem Meinungsfreiheit einen hohen Wert hat. Aber auch diese Freiheit kennt Grenzen, nämlich dort, wo die Rechte anderer verletzt werden. Es ist unsere gemeinsame Verantwortung, dafür zu sorgen, dass Kritik und Debatte nicht in Hass und Hetze abgleiten, dass Menschen sich weiterhin trauen, sich für das Gemeinwohl einzusetzen, ohne Angst vor Diffamierung und Bedrohung. (Beifall CDU und SPD) Und wenn wir möchten, dass sich auch in Zukunft Bürgerinnen und Bürger für unsere Demokratie engagieren, müssen wir ihnen zeigen: Wir stehen hinter euch, eure Stimme und euer Engagement zählen und verdienen Schutz und Respekt. – Deshalb lehnen wir den Antrag der AfD ab. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD)
Jouleen Gruhn
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Für die BSW-Fraktion folgt der Abgeordnete Simon, bitte schön. (Beifall BSW)
Reinhard Simon BSW
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In meiner Eröffnungsrede als Alterspräsident des 8. Brandenburger Landtags im letzten Oktober habe ich mich und uns alle als Bürger im Plenarsaal bezeichnet. Dies sei – so führte ich damals aus – passender als die vermeintliche Berufsbezeichnung Politiker. Ohne Frage gibt es beim Arbeiten in der Politik viel zu tun, aber ich äußerte Zweifel daran, dass Politiker wirklich ein Beruf wie Maurer, Rechtsanwalt oder Verwaltungsfachangestellter ist. Nehmen wir dennoch einmal an, Politiker wäre ein Beruf wie jeder andere. Dann müsste man sich fragen, warum überhaupt mit dem Paragrafen 181 des Strafgesetzbuches eine gesetzliche Regelung besteht, die das Beleidigen von Politikern gesondert unter Strafe stellt. Es wäre zu fragen, warum es dann nicht auch ähnliche Paragrafen für andere Berufsgruppen gibt. In meiner beruflichen Laufbahn gab es den ein oder anderen Moment, in dem ich mir aus einem Impuls heraus – was man bei mir sicherlich verstehen kann – ein Unter-Strafe-Stellen der Beleidung von oder der derben Kritik an Theaterregisseuren während ihrer Inszenierung gewünscht hätte – dito selbstverständlich auch bezüglich Schauspielern. Aber selbstverständlich habe ich das nie ernsthaft erwogen, geschweige denn eingefordert, denn solche Sonderregelungen sind doch reichlich bizarr und lebensfremd. Nun ist Politiker aber kein Beruf wie jeder andere, wie ich bereits im Oktober argumentierte. Dennoch ist das gesonderte Unter-Strafe-Stellen der Politikerbeleidigung ein aus der Zeit gefallenes Relikt. Es erinnert an Majestätsbeleidigung in vordemokratischen Zeiten. Der ehemalige Bundeskanzler Helmut Kohl sagte einmal in einem Interview auf die Frage, wie er mit Schmähkritik, Karikaturen und Ähnlichem umgehe: „Also, wenn Sie für ein solches Amt kandidieren, müssen Sie etwas aushalten. […] Es hat mich niemand gezwungen, Parteivorsitzender zu werden. Es hat mich niemand gezwungen, Bundeskanzler zu werden, also muss ich es aushalten.“ (Beifall BSW und AfD – Lena Kotré [AfD]: Ja!) Diese Größe sucht man in der heutigen Politik vergebens. Die ehemaligen Grünen-Bundesminister Habeck und Baerbock haben mit Hilfe von darauf spezialisierten Agenturen, die ein sehr bedenkliches Businessmodell für sich entwickelt haben, reihenweise Bürger angezeigt.
Jouleen Gruhn
Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?
Reinhard Simon BSW
Ich habe es nicht verstanden.
Jouleen Gruhn
Lassen Sie eine Zwischenfrage zu, Herr Abgeordneter?
Reinhard Simon BSW
Nö. (Heiterkeit AfD)
Jouleen Gruhn
Gut, die Antwort war deutlich. – Bitte schön, Herr Simon.
Reinhard Simon BSW
Es wurden bereits Menschen wegen Memes von der Polizei zu Hause besucht – Hausdurchsuchung inklusive – oder gar vor Gericht verurteilt. Das halten wir vom BSW für falsch. (Beifall BSW) Natürlich ist manche Wortwahl überzogen, ungerecht oder schlichtweg falsch. Aber auch Meinungen, die man ablehnt oder für falsch hält, sowie auch überzogene Kritik, die man nicht teilt, sind von der Meinungsfreiheit geschützt, solange sie nicht die Straftatbestände der Beleidigung, der üblen Nachrede oder Verleumdung erfüllen. Die im Strafgesetzbuch – §§ 185 bis 187 – festgeschriebenen Regelungen gelten für alle Bürger und schützen alle Bürger – auch Politiker. Insofern ist eine privilegierte Politikerbehandlung im Strafrecht überflüssig und falsch. (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD) Es ist unbestritten, dass der Ton vor allem in den sozialen Medien bisweilen ziemlich rau ist. Es ist die Entscheidung der Politiker, ob sie den juristischen Weg gehen wollen oder ob sie Kritik, auch überzogene, wütende, aushalten können. Bedenken wir: Für den Bürger stellt das mitunter wütende Wort eine Möglichkeit dar, seinem Ärger und seiner manchmal gefühlten Hilflosigkeit gegenüber der Politik Ausdruck zu verleihen. (Beifall BSW und AfD) Abschließend ist zu sagen: Die Streichung eines Paragrafen aus dem Strafgesetzbuch ist natürlich eine bundespolitische Angelegenheit, die nicht in Brandenburg entschieden wird. Die BSW-Fraktion wird hierzu dennoch in der Koalition das Gespräch suchen. (Lena Kotré [AfD]: Ah!) Vielen Dank. (Beifall BSW)
Jouleen Gruhn
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Herr Bretz, Sie haben eine Kurzintervention angezeigt. Bitte schön.
Steeven Bretz CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kolleginnen! Lieber Herr Alterspräsident, ich habe Ihre Eingangsrede, die Sie zu Beginn dieser Legislaturperiode gehalten haben, noch gut im Kopf. Mir geht es darum, dass wir den Blick nicht nur auf diejenigen lenken, die sich als Politiker in Ämtern befinden – Sie sprachen vom Bundeskanzler, Bundesminister, Landesminister. Ich glaube, diese Damen und Herren sind in der Position, mit Kritik und Schmähungen umgehen können zu müssen – leider sage ich, leider. Aber sie kommen damit ganz gut klar. (Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Uns geht es um die vielen ehrenamtlich tätigen Menschen, auch in Brandenburg, die in ihren Gemeinden, ihren Kommunen, in den Landkreisen politische Verantwortung tragen und als Ortsvorsteher oder im Ortsbeirat ihren Dienst tun. Wenn Leute sagen, dass sie nicht mehr bereit sind, diese ehrenamtlichen Tätigkeiten auszuüben, weil sie geschmäht werden, weil sie um ihre Existenz fürchten – es gibt ja zig Beispiele, die in der Presse auch eine Rolle gespielt haben, wo Personen einfach ihre Ämter nicht mehr ausüben wollen, weil sie es leid sind –, (Beifall CDU und SPD) dann, finde ich, muss ein starker Staat auch diejenigen schützen, die ehrenamtlich etwas tun. Deshalb meine herzliche Bitte: Reden wir nicht ausschließlich von denjenigen, die von Berufs wegen ein dickes Fell haben. Reden wir von denjenigen, die unseren Laden zusammenhalten, die jeden Tag für unser Land im Ehrenamt ihren Dienst tun, die nichts davon haben und über die sonst auch wenig gesprochen wird. (Beifall CDU und SPD – Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) 2025 85 Um die Leute geht es mir zuvorderst. Ich finde, dass wir keinen Fehler machen, wenn wir uns auch um den Schutz dieser Leute bemühen. Es ist mir wichtig, Ihnen das als Kollege im Landtag noch einmal gesagt zu haben. – Danke schön. (Beifall CDU)
Jouleen Gruhn
Vielen Dank an den Kollegen Bretz. – Der Abgeordnete Simon möchte erwidern. (Beifall BSW)
Reinhard Simon BSW
Mein lieber Kollege! Dann muss man Feuerwehrleute und Sanitäter auch mit Sondergesetzen schützen. (Beifall BSW und AfD – Zuruf von der SPD: Machen wir!) Wir haben aber Gesetze, die das bewirken können. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Genau!) Die Gesetze müssen nur angewendet werden. Das ist der entscheidende Unterschied. (Beifall BSW und AfD) Oder zweifeln Sie an, dass unsere Gesetze etwas taugen? Die Entwicklung hat ja nichts mit den Gesetzen zu tun, wir müssen diese nur durchsetzen. – Danke schön. (Beifall BSW)
Jouleen Gruhn
Vielen Dank, Herr Simon. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Dr. Grimm. Bitte schön. Dr. Benjamin Grimm (Minister der Justiz und für Digitalisierung): Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der Verlauf der Debatte gibt mir noch einmal Anlass, eines wirklich klarzustellen: Anders als der Antrag suggeriert, gibt es kein Sonderstrafrecht für Politikerinnen und Politiker. Diese Suggestion ist falsch. Es geht vielmehr darum, dass Beleidigungen, Verleumdung und üble Nachrede gegen jedermann strafbar sind – auch und gerade gegen Menschen, die sich ehrenamtlich für unser Gemeinwohl engagieren. (Beifall SPD und CDU) Sie müssen vor Hass und Hetze geschützt werden. Es geht nicht darum, dass eine Beleidigung, Verleumdung oder üble Nachrede beim Politiker für die Strafbarkeit einer Äußerung nicht mehr erforderlich wäre – aber ohne das ist es auch 86 Landtag gegenüber einem Politiker nicht strafbar. Daher sollte man das in der Debatte nicht verwechseln.
Jouleen Gruhn
Herr Minister, lassen Sie eine Zwischenfrage zu? Dr. Benjamin Grimm (Minister der Justiz und für Digitalisierung): Ja, bitte.
Jouleen Gruhn
Bitte schön, Herr Hohloch.
Dennis Hohloch AfD
Vielen Dank, Herr Minister Grimm, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Es ist schon lange her, dass ich eine Frage stellen durfte. Sie wissen, ich bin kein Jurist; trotzdem hätte ich eine Frage zu dem, was Sie gerade gesagt haben: Politiker müssen vor Hass und Hetze geschützt werden. – Wenn ich recht überlege, sind das ja keine juristischen Determinanten, Hass und Hetze. Vor allem Hass ist ein Gefühl und lässt sich relativ schwer konkret fassen. Sie sind der Minister für Justiz. Was genau verstehen Sie unter den Begriffen Hass und Hetze, vor denen Politiker im Besonderen – weil sie sich ja zum Teil ehrenamtlich engagieren; wir ja nicht – geschützt werden sollen? Was bedeuten im konkreten Fall für Sie Hass und Hetze? Das würde mich interessieren, da das Begriffe sind, die im Politischen sehr oft und sehr schnell benutzt werden. Aber ich bin der Meinung, dass Gefühle wenig greifbar sind.
Jouleen Gruhn
Bitte schön, Herr Minister. Dr. Benjamin Grimm (Minister der Justiz und für Digitalisierung): Herr Hohloch, das ist genau das, was ich gerade gesagt habe. Die Termini dafür sind Beleidigung, Verleumdung und üble Nachrede. Das ist seit jeher in unserem Strafgesetzbuch enthalten. Wenn der Grad erreicht wird, ist es strafbar – auch gegenüber Politikern, aber auch gegenüber jedermann sonst. Es gilt dort nichts anderes als für jeden anderen auch. Ich will das noch einmal etwas einordnen: Es gibt die Ehrschutzdelikte, die findet man im Strafgesetzbuch.
Jouleen Gruhn
Herr Minister, möchten Sie eine weitere Zwischenfrage zulassen? Dr. Benjamin Grimm (Minister der Justiz und für Digitalisierung): Ich würde vorschlagen, dass Sie zunächst zuhören, Herr Hohloch, was ich sagen will; ich glaube, die Fragen beantworten sich dann vielleicht. (Dennis Hohloch [AfD]: Wir werden sehen!) Wir werden sehen, genau.
Jouleen Gruhn
Dann fahren Sie bitte fort. Dr. Benjamin Grimm (Minister der Justiz und für Digitalisierung): Zum Hintergrund des Ganzen: Die Ehrschutzdelikte finden sich im Strafgesetzbuch in § 185 f. Paragraf 188 – diesen kritisieren Sie ja mit Ihrem Antrag – unterscheidet nicht zwischen der Ehre eines Politikers und der Ehre von irgendjemand anderem, sondern er schützt die Ehre jeder Person. Damit ist es auch keine Strafschärfung schlechthin, sondern es geht hier darum, dass die Ehre eines Politikers genauso geschützt wird wie die von jedem anderen auch. Ich glaube, damit hier kein falscher Eindruck entsteht, ist es auch wichtig, zu sagen, dass gegenüber ehrenamtlichen und hauptamtlichen Politikern eine Menge möglich ist. Ich nenne ein paar Beispiele, was alles gerichtlich durchgegangen ist, weil sonst der Eindruck entstehen könnte, man dürfe ja gar nichts mehr sagen. Das ist falsch. (Björn Lüttmann [SPD]: Genau!) Lügner, Verbrecher, Mörderbande, Kriegsminister, Volksschädling, Dampfwalze und – das ist hier besonders hübsch aufgeschrieben – das Absprechen der Fähigkeit, bis drei zu zählen. All das sind Bezeichnungen, die schon akzeptiert wurden. Ich rufe niemanden dazu auf, sie zu benutzen; ich finde das unmöglich. Aber da sieht man, was alles möglich ist, und daher sollte man hier nicht den Eindruck erwecken, man könne nichts mehr sagen. Es ist möglich, und als Politiker darf man an der Stelle nicht zimperlich sein. (Beifall SPD und CDU) Und das ist so, weil die Meinungsfreiheit für unser Grundgesetz konstitutiv ist, es muss – das betone ich besonders – möglich sein und es ist den Bürgerinnen und Bürgern in unserem Land möglich, von ihrem verfassungsrechtlich verankerten Recht der Meinungsfreiheit umfassend Gebrauch zu machen. Dazu gehört natürlich gerade die Machtkritik, also die Freiheit, Entscheidungen von Politikerinnen und Politikern öffentlich – und ich glaube, das haben meine Beispiele belegt – auch durchaus deftig zu kritisieren.
Jouleen Gruhn
Herr Minister, Herr Hohloch hat zugehört und möchte eine weitere Frage stellen. Lassen Sie diese zu? Dr. Benjamin Grimm (Minister der Justiz und für Digitalisierung): Herr Hohloch, Sie sind aber heute ungeduldig. Bitte. (Björn Lüttmann [SPD]: Das ist er immer!)
Jouleen Gruhn
Bitte schön, Herr Hohloch.
Dennis Hohloch AfD
Vielen Dank, Herr Minister, dass Sie die Frage zulassen. – Frau Präsidentin, es ist nicht ganz richtig. Ich möchte keine andere Frage stellen, ich möchte die Frage noch einmal stellen. Ich habe jetzt zugehört, ich möchte aber noch einmal auf den Satz zurückkommen, den Sie sagten, nämlich dass Politiker vor Hass und Hetze geschützt werden müssen. Sie sind Justizminister – erklären Sie mir bitte, was dieser Satz bedeutet. Sie haben uns gerade über verschiedene Deliktarten aufgeklärt und Sie haben versucht, uns darüber aufzuklären, welche Äußerungen von der Meinungsfreiheit gedeckt sind. Nichtsdestotrotz würde ich gern wissen, was diese Kategorien Hass und Hetze, vor denen ich als Politiker geschützt werden muss, für den Justizminister in Brandenburg bedeuten.
Jouleen Gruhn
Herr Justizminister, bitte noch einmal. Dr. Benjamin Grimm (Minister der Justiz und für Digitalisierung): Ich war echt der Meinung, ich hätte es schon gesagt, Herr Hohloch. Ich wiederhole es aber gerne. In dem Moment, wo der Grad der üblen Nachrede, der Verleumdung oder der Beleidigung erreicht ist, ist es strafbar, und dann muss geschützt werden. Ganz einfach. (Dennis Hohloch [AfD]: Das ist Hass und Hetze!) – Wenn Hass und Hetze diesen Grad erreichen, ja. – Neben dem Bundesverfassungsgericht betont auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte – ich finde, das ist auch eine Schieflage, die wir hier in der Debatte hatten –, dass, was die Zulässigkeit betrifft, bei der Kritik an Politikerinnen und Politikern die Grenze weiter zu ziehen ist als bei Privatpersonen, und dieses Recht gilt in Deutschland. Bei gerichtlichen Entscheidungen erleben wir ständig, dass es dort verankert ist und gesagt wird, was ein Politiker, eine Politikerin ertragen muss, ist mehr als das, was jeder andere ertragen muss. Von daher geht diese Kritik völlig an der Sache vorbei. 2025 87 Aber – ich glaube, den Punkt sollten Sie sich noch einmal genauer anschauen – es gibt seit jeher auch Grenzen der Meinungsfreiheit. Diese Grenzen verlaufen eben dort, wo andere verfassungsrechtlich geschützte Rechtsgüter, zum Beispiel der Ehrschutz, verletzt werden. Das gilt – ich sage es noch einmal – für jedermann. Ich finde, es ist dann eine Selbstverständlichkeit, dass auch die Ehre von Politikerinnen und Politikern zu schützen ist; denn Personen, die sich tagtäglich für unsere Gesellschaft einsetzen – Bürgermeister, Landräte, Stadtverordnete, Abgeordnete im Landtag –, müssen sich auch nicht jede verletzende Äußerung gefallen lassen. (Beifall SPD und BSW sowie vereinzelt CDU)
Jouleen Gruhn
Herr Minister, lassen Sie eine weitere Zwischenfrage der AfD-Fraktion zu? Dr. Benjamin Grimm (Minister der Justiz und für Digitalisierung): Ich finde, ich war schon recht großzügig. Jetzt keine weiteren Fragen, bitte.
Jouleen Gruhn
Gut. Dann fahren Sie bitte fort. Dr. Benjamin Grimm (Minister der Justiz und für Digitalisierung): Das gilt umso mehr, wenn die Beleidigung, die üble Nachrede oder die Verleumdung öffentlich oder in gleichwertiger Art begangen worden ist und der Täter aus Beweggründen handelt, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, er also ihn gerade deshalb, weil er sich für die Menschen in diesem Staat engagiert, diffamieren will. Hinzukommen muss, dass die Strafbarkeit dann nur gegeben ist, wenn das öffentliche Wirken des Beleidigten erheblich erschwert wird. Im Ergebnis ist es gerade nicht so, dass die schlichte Beleidigung einer Politikerin, eines Politikers mit einer höheren Strafe im Vergleich zu der Strafe für die Beleidigung jedes anderen Bürgers belegt wird, sondern dass das nur unter engen zusätzlichen Voraussetzungen der Fall ist. Eine Bereitschaft zur Mitwirkung in Staat und Gesellschaft kann auch nur erwartet werden, wenn für diejenigen, die sich engagieren, die sich öffentlich einbringen, ein hinreichender Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte gewährleistet ist. (Beifall SPD)
Jouleen Gruhn
Herr Minister, ich möchte darauf hinweisen, dass die Redezeit abgelaufen ist. Sie wollen aber fortfahren, nehme ich an. Möchten Sie auch die Zwischenfrage noch zulassen? 88 Landtag Dr. Benjamin Grimm (Minister der Justiz und für Digitalisierung): Na gut, die nehme ich noch.
Jouleen Gruhn
Bitte schön, Herr Abgeordneter Bommert. Frank Bommert (CDU):* Herr Minister, können Sie mir zustimmen, dass durch die Abschaffung dieses Paragrafen gerade Leute in Gemeindeparlamenten, Ortsbeiräten usw. abgeschreckt werden könnten, überhaupt ein solches Amt zu übernehmen, weil sie dann in der Gemeinde von irgendwem angegriffen werden? Sie haben Kinder in der Schule, da wird das breitgetreten. Können Sie mir zustimmen, dass das eher Leute abschrecken würde, demokratisch an diesen Prozessen teilzunehmen, und zwar gerade diese Leute? Wir werden hier noch in gewissem Sinne entschädigt, aber diese Leute gehen aus freier Überzeugung abends für wirklich geringe Sachen dorthin und machen etwas. Dr. Benjamin Grimm (Minister der Justiz und für Digitalisierung): Ja, das kann ich bestätigen. Eben hat die Abgeordnete Fischer das auch schon mit einem Zitat vom Bundesverfassungsgericht belegt. Darauf kann ich nur zurückgreifen, denn die Formulierung ist sehr schön: Wir sind darauf angewiesen, dass sich eine größere Zahl an Menschen findet, die im politischen Leben aktiv mitwirken wollen und auch bereit sind, die damit verbundenen Mühen und Unannehmlichkeiten auf sich zu nehmen. – Das gilt natürlich gerade für den kommunalen Bereich. Eine abschließende Bemerkung: Politische Auseinandersetzungen, die in die Begehung von Straftaten ausarten, gefährden die Freiheit politischen Handelns und damit die Grundlagen unserer Demokratie. Die Vorschrift des § 188 StGB dient gerade der Erhaltung dieser Grundlage. Daher ist der Antrag abzulehnen. – Vielen Dank. (Beifall SPD und CDU sowie vereinzelt BSW)
Jouleen Gruhn
Vielen Dank, Herr Minister. – Frau Abgeordnete Kotré hat noch insgesamt 2:54 Minuten Redezeit. – Vorher hat aber Herr Berndt für seine Kurzintervention das Wort. Herr Berndt, bitte sehr. (Beifall AfD)
Hans-Christoph Berndt AfD
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister Grimm, ich wollte Sie fragen, ob Sie nicht einen Widerspruch darin sehen, dass Sie uns hier im Plenum im ersten Satz sagen, es gebe einen Schutz vor Beleidigung, vor übler Nachrede und Verleumdung, der für jedermann gelte, und im darauffolgenden Satz einen besonderen Schutz für Politiker fordern. Ich wollte Sie fragen, ob das nicht ein Widerspruch ist, ob Politiker nicht wie „jedermann“ sind oder ob nach Ihrer Auffassung Politiker eine besondere Spezies sind – eine, die einen anderen Schutz braucht als „jedermann“. Ich kann es mir nicht vorstellen, aber Sie können die Frage vielleicht in der Antwort auf die Kurzintervention beantworten. Herr Minister, wenn ich schon einmal hier am Pult bin, will ich auch darauf hinweisen, dass das, was Sie hier so verteidigen, ganz fatale Folgen hat. Es geht nicht, wie andere Kollegen hier suggerieren, um den Schutz von ehrenamtlichen Bürgermeistern. Auf Grundlage dieses Gesetzes wurde David Bendels verurteilt, wie Frau Kotré gesagt hat, weil er dieses Meme mit Nancy Faeser – „Ich hasse die Meinungsfreiheit“ – gepostet hat. Es gab auch diese Hausdurchsuchung wegen des gegen Robert Habeck gerichteten „Schwachkopf Professional“-Tweets. Es geht um diese Leute, die hier einen ganz besonderen Schutz bekommen. Deswegen sagen die Menschen, das erinnert an den Paragrafen zur Majestätsbeleidigung. Im Übrigen sollten sich die Verteidiger der Demokratie, Herr Bretz und andere, doch einmal überlegen: Wir sind jetzt schon so weit – was heißt jetzt schon? Seit Jahren –, dass in Umfragen eine große Mehrheit der Menschen, nämlich drei Viertel, sagt, sie traut sich nicht mehr, öffentlich ihre Meinung zu sagen. (Steeven Bretz [CDU]: Das wollen Sie doch die ganze Zeit erzählen! So ein Quatsch!) Sie traut sich nicht öffentlich die Meinung zu sagen, weil Leute wie Sie, Herr Bretz, und Ihre CDU systematisch die Meinungsfreiheit unterdrücken, auch mit Ihrem Vorgehen gegen die „Schwachkopf Professional“-Memes. (Beifall AfD) Sie gehen systematisch gegen jeden vor, der nicht Ihre zerstörerische Politik betreibt. Sie sind die Zerstörer unseres Landes. (Beifall AfD – Zurufe von SPD und CDU)
Jouleen Gruhn
Herr Dr. Grimm, Sie haben das Wort. Bitte schön. Dr. Benjamin Grimm (Minister der Justiz und für Digitalisierung): Frau Vizepräsidentin! Meine Damen und Herren! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich will zu dem Einzelfall nichts sagen. Ich kann dazu nur sagen: Im Strafrecht wird eine Gesamtstrafe gebildet, wenn noch andere Delikte hinzukommen. Von daher sollte man sich in dem Fall, zu dem ich nichts konkret sagen möchte, sicherlich noch einmal anschauen, ob das wirklich das Einzige war, was dort maßgeblich war. (Zurufe von der AfD: Aha!) Um wirklich klarzustellen, dass nichts Falsches hängen bleibt, noch einmal: Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung gegenüber einem Politiker wie gegenüber jedem anderen, das ist es, was strafbar ist, und nichts anderes. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Sage ich doch!) Erwecken Sie doch nicht den Eindruck, also ob hier jede kleine Beleidigung eines Politikers sofort strafbar wäre. Ich habe doch Beispiele genannt, die, glaube ich, deftig genug sind. Von daher: Hören Sie damit auf, so zu tun, als gäbe es hier irgendeine Einschränkung – die es überhaupt nicht gibt. – Vielen Dank. (Beifall SPD und BSW sowie vereinzelt CDU)
Jouleen Gruhn
Vielen Dank, Herr Minister. – Es folgt nun aber wirklich der Beitrag von Frau Abgeordnete Kotré; Sie haben noch knapp drei Minuten Redezeit. (Beifall AfD) Lena Kotré (AfD):* Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Frau Fischer, Sie haben gesagt, das Wirken der Politiker würde erschwert, wenn es § 188 StGB nicht gäbe. Das Mitwirken sei aber lebensnotwendig für die Demokratie. Glauben Sie das wirklich? Glauben Sie wirklich, dass sich Menschen davon abhalten ließen, sich ehrenamtlich einzusetzen, wenn es den § 188 StGB nicht gäbe? So ein Argument kann man doch nicht ernst nehmen. (Vereinzelt Beifall AfD) Wahrscheinlich wissen viele Leute gar nicht, dass es diesen Paragrafen überhaupt gibt, bevor sie sich ehrenamtlich betätigen. Sie wissen aber, dass die Beleidigung nach § 185 StGB strafbar ist. Sie wissen, dass üble Nachrede und Verleumdung nach §§ 186 und 187 StGB strafbar sind. Das wissen sie, und der Schutz reicht ihnen sicherlich auch aus. Wer nämlich dieses Sonderstrafrecht möchte – das haben wir heute gehört –, das sind Sie. (Beifall AfD) Das sind die Politiker, die hier sitzen, die von diesen Privilegien auch profitieren. Die Menschen da draußen möchten das nicht. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Die wollen Meinungsfreiheit! – Weitere Zurufe von der AfD) – Ja, genau. – Herr Eichelbaum, Sie haben gesagt, dass sich jemand, der von diesem Privileg tatsächlich profitiert, eher angesprochen fühlt, sich für das Gemeinwesen einzusetzen. Das ist Quatsch. Wir haben ein Strafrecht – das hat Herr Simon eben auch wunderbar ausgeführt –, das alle Menschen schützt, unabhängig vom gesellschaftlichen Status und unabhängig davon, welchen Beruf jemand ausübt. Es gibt ja auch in der öffentlichen Meinung manchmal die Annahme, es gäbe so etwas wie Beamtenbeleidigung oder Ähnliches, und das gibt es nicht. Warum also soll ein Politiker bessergestellt werden als jemand anders? Herr Grimm hat eben in seiner Rede ausgeführt, dass es kein Sonderstrafrecht sei. Doch, genau das ist es. (Beifall AfD) Der Strafrahmen ist für diese Straftaten erhöht. Und die einzige Voraussetzung, die gegeben sein muss – neben den normalen Tatbestandsvoraussetzungen für Beleidigung, Verleumdung 2025 89 oder üble Nachrede –, ist, dass jemand ein Politiker ist, von Bundesebene bis zur Kommunalebene. Das reicht völlig aus; weitere Voraussetzungen gibt es nicht. Wir haben dann eine Strafverschärfung, und auch das Strafantragserfordernis fällt weg. Das ist bei einer Beleidigung nach § 188 ja auch nicht mehr notwendig. Warum also soll der Bürger da draußen innerhalb von drei Monaten einen Strafantrag stellen müssen, während das bei einem Politiker überhaupt nicht der Fall ist? (Vereinzelt Beifall AfD) Da kann die Straftat verfolgt werden, wenn irgendjemand ein öffentliches Interesse annimmt. Das ist nicht gerecht; das hat mit Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit nichts zu tun. Lassen Sie mich noch kurz – ich habe nur noch ganz wenig Zeit – einen Satz sagen. Ich denke, dass jeder, der sich für Politik und das Ehrenamt interessiert und in die Öffentlichkeit tritt, genau weiß, worauf er sich einlässt, und jemand, der schwere Entscheidungen trifft …
Jouleen Gruhn
Kommen Sie bitte zum Schluss. Lena Kotré (AfD):* … – ich komme zum Schluss –, beispielsweise ein Minister oder Bundespolitiker, eine derartige Resilienz aufweisen muss, dass er auch bei schweren Entscheidungen einen kühlen Kopf bewahrt. (Vereinzelt Beifall AfD)
Jouleen Gruhn
Sie müssen jetzt wirklich zum Schluss kommen. Lena Kotré (AfD):* Wer psychisch so unter Druck steht, dass er sich hier einschüchtern lässt, ist für die Politik vielleicht nicht geeignet. – Danke schön. (Beifall AfD)
Jouleen Gruhn
Vielen Dank, Frau Kotré. – Wir sind am Ende unserer Aussprache angelangt und kommen zur Abstimmung. Ich rufe den Antrag „§ 188 StGB abschaffen – keine Einschränkung der Meinungsfreiheit durch den Straftatbestand der Politikerbeleidigung“ der AfD-Fraktion, Drucksache 8/994, zur Abstimmung auf. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Ich schließe Tagesordnungspunkt 13 und übergebe an unsere geschätzte Frau Präsidentin. – Vielen Dank. 90 Landtag
Ulrike Liedtke
Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich rufe Tagesordnungspunkt 14 auf. TOP 14: 80 Millionen Euro aus dem Kommunalen Ausgleichsfonds endlich auszahlen! Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 8/722 Es spricht zuerst für die Fraktion der AfD Herr Freiherr von Lützow. Bitte. (Beifall AfD)
Daniel Freiherr von Lützow AfD
Frau Präsidentin! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger! Vor allen Dingen sehr geehrte Bürgermeister, Kämmerer und Amtsleiter! Unsere Kommunen stehen unter enormem Druck. Sie arbeiten hart, doch das Land lässt sie im Stich – wie wir immer wieder feststellen konnten. 80 Millionen Euro aus dem kommunalen Ausgleichsfonds liegen bereit. Doch sie fließen nicht an die Gemeinden. Warum? Weil die Landesregierung blockiert, und das trotz klarer Forderungen des Landesrechnungshofes. Das Geld gehört auf die Konten der Kommunen, nicht in die Schublade. Das Innenministerium redet von sogenannten Zusicherungen; diese binden die Gelder angeblich. Doch niemand weiß, was sogenannte Zusicherungen sein sollen. Das ist eine Ignoranz, die gefährlich ist. Denn wer den Landesrechnungshof missachtet, der ja sagt, das Geld sei da, schwächt die Kontrolle und die Transparenz und baut so die Basis eines funktionierenden Staates ab. Kommunen müssen Aufgaben erfüllen, und zwar zurzeit ohne das nötige Geld. Sie stecken in der Konnexitätsfalle. Mein Landkreis ist das beste Beispiel: Das Land bestellt, zahlt aber nicht. Das ist so, als wenn Sie bei Aldi einkaufen gehen – der Finanzminister ist leider nicht da; doch, er geht gerade raus –, den Einkauf an der Kasse aber nicht bezahlen wollen. Das ist aber noch ein Problem aus der Zeit der vergangenen Landesregierung. Vielleicht macht es der Minister nach dem heutigen Beitrag ja besser. Tatsache: Bei jeder einzelnen Pflichtaufgabe bleibt das Land einfach mal die Kosten schuldig – zum größten Teil. Das kann so nicht weitergehen. Die Kommunen müssen die Aufgaben erfüllen. Wenn sie aber nicht für die Kosten aufkommen können, heißt das für die Bürger: marode Schulen, geschlossene Schwimmbäder, kaputte Straßen. Und das ist in jeder Familie zu spüren, im Einzelnen und überall im Alltag. Ohne handlungsfähige Kommunen gibt es kein lebenswertes Brandenburg; das ist nun mal so. Die Kommunen müssen das umsetzen – das hatte ich heute schon einmal gesagt: bei der Feuerwehr, beim Katastrophenschutz –, was hier im Landtag beschlossen wird. Keine sicheren Schulen für die Kinder, keine Straßen, auf denen die Eltern sorgenfrei fahren können, keine Orte, an denen die Gemeinschaft lebendig bleibt, auch keine – Ihre – Zivilgesellschaft, die Sie immer so gern in den Vordergrund stellen. Unseres Erachtens ist es eine Frage des Respekts gegenüber den Kommunen. Sie reden einerseits immer von der kommunalen Selbstverwaltung, wenn Sie es brauchen, und andererseits von unserer kommunalen Familie, wenn Sie es andersherum brauchen. – Genau, Herr Noack, da ist er; Sie habe ich gesucht. Das sind Ihre Lieblingssprüche. – Dann kümmern Sie sich als Landesregierung doch einfach mal um Ihre kommunale Familie und geben den Kommunen das Geld. 80 Millionen Euro helfen in der Fläche wesentlich mehr, als wenn sie hier auf den Konten herumliegen, mit irgendwelchen Zusicherungen an irgendwelche Bürgermeister, die vielleicht das gleiche Parteibüchlein haben, mit Fördertöpfchen – was auch immer sehr offensichtlich ist. Das bringt uns im Großen und Ganzen nicht weiter. (Beifall AfD) Manche sagen, das Land habe kein Geld. Das stimmt nicht. Das Geld ist da. Es wird nur nicht freigegeben. Das haben wir beim Stellen einer Anfrage schon oft genug festgestellt. Wenn wir jetzt nicht handeln, zerfällt unsere Infrastruktur, auch unsere soziale Infrastruktur, nicht bloß die Straßen. Wir fordern die sofortige Auszahlung der bereitstehenden Mittel und Verantwortung der Minister statt Ausreden, mehr Transparenz, damit die Bürger wissen, was mit ihrem Geld passiert usw. Wer die Kommunen schwächt, schwächt das ganze Land und das Vertrauen in die Politik. Das Vertrauen in die Politik ist sowieso schon arg an die Grenzen gekommen, wie wir in den letzten Diskussionen feststellen konnten. Machen Sie es nicht noch weiter kaputt. Sorgen Sie in der Koalition dafür, dass das Geld an den richtigen Stellen ankommt, nämlich bei den Kommunen. Ich bin gespannt auf Ihre Beiträge und hoffe auf Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall AfD)
Ulrike Liedtke
Danke schön. – Herr Abgeordneter Noack hat für die SPD-Fraktion das Wort. Bitte sehr.
Andreas Noack SPD
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Freiherr von Lützow! 80 Millionen Euro aus dem kommunalen Ausgleichsfonds endlich auszahlen – ich stehe heute hier, um im Namen der SPD-Fraktion die klare Ablehnung des Antrags der AfD auf Auszahlung von 80 Millionen Euro aus dem Ausgleichsfonds an die Kommunen zu erklären. Die AfD zeigt klar, dass sie weder gesellschaftlich noch fachlich auf der Höhe der Zeit ist, insbesondere beim Verständnis des Finanzausgleichsgesetzes und des aktuellen Sachstandes von § 16, der sich auf den Ausgleichsfonds bezieht. Die AfD fordert, dass 80 Millionen Euro aus dem Fonds an die Kommunen ausgeschüttet werden. Doch leider zeigt die Realität ein anderes Bild. Bereits in der Antwort der Landesregierung, Drucksache 8/909, auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion aus dem April dieses Jahres, die Herr von Lützow und die gesamte Fraktion offensichtlich nicht gelesen haben – Anfragen stellen, die Antwort aber nicht lesen –, hat die Landesregierung detailliert und transparent dargelegt, dass im Ausgleichsfonds keine 80 oder 100 Millionen Euro zur Verfügung stehen, sondern lediglich etwa 5,2 Millionen Euro. Das ist eine Tatsache, die auch den AfD-Abgeordneten bekannt sein sollte. Leider scheint es, als ob diese Information nicht wirklich zur Kenntnis genommen oder gar nicht ernsthaft geprüft wurde. Der Grund für diese Diskrepanz ist einfach: Der Ausgleichsfonds ist keine Kasse, aus der beliebig Geld ausgeschüttet werden kann. Vielmehr handelt es sich um Mittel, die den Kommunen zugesagt werden, um beispielsweise Investitionen, trotz Haushaltssicherung, tätigen zu können. Aber das ist der entscheidende Punkt: Diese Mittel sind bereits gebunden. Der Abfluss der Gelder erfolgt jedoch nicht sofort, sondern mit einem zeitlichen Verzug, da Investitionen in der Regel nicht von einem Tag auf den anderen getätigt werden. Das bedeutet, dass das Geld zwar zugesagt, aber noch nicht ausgezahlt wurde und es daher in der Verfügungsbilanz als gebunden gilt. Das sollte auch die AfD wissen. Doch anstatt sich mit diesen sachlich und fachlich fundierten Antworten auseinanderzusetzen, versucht sie, ein Problem zu konstruieren, wo keines ist. Das ist ein typisches Beispiel für populistische Politik: Es wird ein Problem aufgemacht, um eine vermeintliche Ungerechtigkeit gegenüber den Kommunen zu konstruieren, welche in der Realität überhaupt nicht existiert. Aber genau hier liegt das Problem. Anstatt konstruktiv zu arbeiten und die tatsächlichen Zahlen und Fakten zu berücksichtigen, wird von der AfD ein Bild gezeichnet, welches der Lebenswirklichkeit total widerspricht. Das ist verantwortungslos. Ich schließe nicht einmal die Absicht der AfD aus, Institutionen wiederholt zu delegitimieren und einen Keil zwischen Land und Kommunen zu treiben. Darauf kommt es ihr mit diesem Antrag letztendlich an. Diese Politik ist schlichtweg unseriös, wenn Sie mit solchen unbegründeten Forderungen und falschen Behauptungen arbeiten. Die Kommunen brauchen keine unreflektierten und populistischen Vorschläge, sondern verlässliche Unterstützung und eine solide Ausgestaltung der Mittel aus dem Ausgleichsfonds, die auf realistischen Einschätzungen beruhen. Ich betone an dieser Stelle noch einmal, dass wir als SPD-Fraktion den Kommunen selbstverständlich zur Seite stehen, aber nicht mit leeren Versprechungen oder falschen Zahlen. Die Landesregierung arbeitet daran, die Mittel aus dem Ausgleichsfonds nach nachgewiesenem Bedarf zuzusagen und auszuzahlen, sodass sie den Kommunen tatsächlich zugutekommen. Die AfD hat hier keine Lösung präsentiert, sondern lediglich ein populistisches Manöver gestartet, das mehr Verwirrung stiftet, als es irgendeinen konstruktiven Beitrag leistet oder zur Beschreibung der Situation beiträgt. Abschließend lassen Sie mich sagen: Populismus mag ja kurzfristig Erfolg haben, aber er schadet langfristig den Kommunen und dem Vertrauen in die Politik. Verantwortung bedeutet, faktenbasiert zu arbeiten und Lösungen zu suchen, die realistisch und nachhaltig sind. Genau das wird auch weiterhin die Grundlage unserer Politik sein. Und der AfD empfehle ich: Wenn Sie denn schon Anfragen stellen, lesen Sie sich doch einfach mal die Antworten durch! (Beifall SPD und CDU) Es ist keine vier Wochen her, dass der Ausgleichsfonds mit allen Auszahlungen seit 2018 für jede einzelne Kommune detailliert aufgelistet wurde. Vielleicht ist es auch einmal interessant, um zu gucken, wie dieser Anspruch der Kommunen in der eigenen Heimatgemeinde tatsächlich ausgefüllt wird. Denn er beinhaltet ja nicht nur Mittel in der Haushaltssicherung, sondern: Da ist die Fachhochschule in Wildau dabei, da sind auch andere Dinge, die 2025 91 zusätzlich gemäß § 16 ausgestaltet werden, auf dessen Grundlage die Kommunen einen Rechtsanspruch haben. Wir haben ein gutes Finanzausgleichsgesetz, und ich bin dankbar, dass wir da auch § 17 bezüglich des Teils der Finanzmasse des Landes Brandenburg haben. – Vielen Dank. (Beifall SPD, BSW und CDU)
Ulrike Liedtke
Danke schön. – Herr Abgeordneter Freiherr von Lützow hat eine Kurzintervention angemeldet. Bitte schön. (Beifall AfD)
Daniel Freiherr von Lützow AfD
Frau Präsidentin! Herr Noack, Sie sind doch einer der Spezialisten aus der letzten Legislaturperiode, die schuld daran sind, dass unsere Kommunen momentan teilweise in der Haushaltssicherung oder vorläufigen Haushaltsführung sind. Sie haben doch die Kommunalverfassung so ändern lassen – trotz unseres Antrags, besagten Paragrafen, der das betrifft, rauszunehmen oder ein Verlängerungsgesetz zu schaffen. Sie wollten die originalen Finanzen in den Kommunen haben. Sie waren derjenige mit dem Gegenpart der CDU. Jetzt erzählen Sie doch nicht, dass wir hier unseriöse Politik machen. Sie sind derjenige, der das zu verantworten hat. (Der Abgeordnete Andreas Noack [SPD] ist im Gespräch mit anderen Abgeordneten.) – Ich würde an Ihrer Stelle zuhören, müssen Sie aber nicht unbedingt. – Jetzt kommen wir zu der Anfrage: Ja, wir haben die Anfrage gelesen – auch die Antworten. Allerdings haben wir noch einmal Rücksprache mit dem Landesrechnungshof gehalten, weil wir dem Vorgelegten nicht glauben konnten. Und die Rücksprache hat ein anderes Bild ergeben. Vielleicht sollte man dann auch mal auf den Rechnungshof, der ja, zusätzlich zu uns, die Kontrollinstanz über die Ausgabe der Finanzen ist, hören. Vielleicht sollten Sie das auch mal tun, also mit Leuten außerhalb der Regierung sprechen, denn die Regierung erzählt ja viel, wenn der Tag lang ist. Manchmal stimmt es, manchmal kommt das auch ein bisschen später – (Zuruf von Minister Crumbach) das haben wir ja in den vergangenen Legislaturperioden gelernt –, und manchmal kommt es nach 35 Jahren SPD-Herrschaft immer noch nicht an. (Vereinzelt Beifall AfD) Von daher: Wenn wir über Kommunalfinanzen reden, reden wir doch darüber, was in der letzten Legislaturperiode hier alles angerichtet wurde. Ich sage nur: Aussetzung des Rechnungsprüfungsverlängerungsgesetzes. Dann hier wieder das, dann wurde der Paragraf nicht rausgenommen. – Schauen Sie sich doch mal im Land um, wo noch Geld vorhanden ist. Sie werden kaum noch etwas finden. – Vielen Dank. (Beifall AfD) 92 Landtag
Ulrike Liedtke
Danke schön. – Herr Abgeordneter Noack möchte gerne auf diese Kurzintervention reagieren.
Andreas Noack SPD
Stellen wir das erst einmal richtig – ich wollte das eigentlich nicht tun, denn wahrscheinlich gehen andere Redner noch darauf ein –: Der Landesrechnungshof hat in seinem Bericht von 2024 nur bis zum Ende des Jahres 2022 bewertet. Wir hatten in der Vergangenheit hinsichtlich des Ausgleichsfonds eine andere Situation. Damit werden wir uns noch im Haushaltskontrollausschuss beschäftigen, da gibt es einen Bericht, darüber können wir dann auch noch im Landtag diskutieren. Jetzt zu den Kommunen: Herr von Lützow, ich habe das Gefühl, dass Sie offensichtlich nicht die tatsächlichen Steuereinnahmen der Kommunen des Landes Brandenburg kennen. Ich habe manchmal sogar das Gefühl, Sie setzen sich fachlich, inhaltlich überhaupt nicht mit den Finanzströmen im Land Brandenburg auseinander! (Beifall SPD und CDU) Deswegen fällt es mir schwer, die Dinge, die Sie da sagen, die Sie so in den Raum blasen, überhaupt zu bewerten, denn fachlich sind sie meistens nicht fundiert. 860 Millionen Euro an Gewerbesteuereinnahmen sind im Jahr 2020 weggebrochen. Die Vereinbarung mit dem Städte- und Gemeindebund, mit dem Landkreistag hat hier eine große Zustimmung in dieser schwierigen Krisensituation im Jahr 2020 bekommen. Ich bin heute sehr dankbar, dass wir das gemacht haben, weil es ermöglicht hat, dass viele Dinge nicht weggebrochen sind, die die Steuereinnahmen insbesondere der Kommunen in den nächsten Jahren wachsen lassen. Denn die Einnahmen unserer Kommunen an Gewerbesteuern, an Steuern insgesamt steigen. Das sagt selbst die aktuelle Steuerschätzung aus. Jetzt lassen Sie mich noch etwas zu den Jahresabschlüssen sagen – ich habe noch 37 Sekunden –: Sie bringen hier alles durcheinander. Wissen Sie, als ordentlicher Kaufmann kann ich erwarten, und das erwarte ich auch in Zukunft von unseren Kommunen, dass wir nicht bloß einen Haushaltsplan aufstellen, sondern irgendwann auch eine Jahresrechnung bekommen, um zu bewerten, wie wir zukünftige Haushalte gestalten. Das kann ich nämlich, wenn ich die Ist-Zahlen und die tatsächlichen Ausgaben miteinander vergleiche, und deswegen ist und bleibt für mich wichtig, dass Jahresabschlüsse bei unseren Kommunen den ehrenamtlich tätigen Abgeordneten – ob Gemeindevertretern oder Kreistagsabgeordneten – zeitnah zur Verfügung gestellt werden. Da werde ich auch in Zukunft dranbleiben, weil es sich einfach gehört und notwendig ist. (Beifall SPD, BSW und CDU)
Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Für die CDU-Fraktion spricht jetzt Herr Abgeordneter Prof. Dr. Schierack zu uns. Bitte schön. Prof. Dr. Michael Schierack (CDU):* Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Zuschauer! Die CDU-Fraktion lehnt den vorliegenden Antrag der AfD-Fraktion ab – nicht, weil wir das Thema gering schätzen oder nicht darüber diskutieren wollen, im Gegenteil: Die Situation rund um den kommunalen Ausgleichsfonds ist ernst, das wissen wir. Wir kennen auch die Nöte der Kommunen. Und der Landesrechnungshof hat mit seinem Jahresbericht 2024 deutliche Hinweise zu den 160 Millionen Euro gegeben: Ausgabenreste, zu wenig Mittelabfluss, zu viel Bürokratie. Jetzt komme ich zum Punkt: Deshalb braucht es eine genaue Analyse und kein Strohfeuer, wie es hier gerade dargestellt wurde. Der übliche und bewährte Weg ist in solchen Fällen klar. Der Ausschuss für Haushaltskontrolle – deswegen rede ich heute; ich bin Mitglied des Ausschusses für Haushaltskontrolle – wird sich in zwei Wochen gemeinsam mit dem MIK, dem Landesrechnungshof, aber auch mit allen Fraktionen eingehend mit den Prüfkapiteln beschäftigen. Der Bericht allein ist nämlich nicht ausreichend, um als Parlament eine Entscheidung zu treffen, sondern er ist der Beginn einer Auseinandersetzung; das haben wir immer schon so gehandhabt, meine Damen und Herren. Am Ende des Prozesses steht üblicherweise eine fundierte Beschlussempfehlung des AHK mit Handlungsauftrag an die Landesregierung, mit einer bestimmten Fristsetzung. Das wollen wir heute auch so einhalten. Für diese Gespräche zwischen Landesrechnungshof, MIK und den Fraktionen hat die AfD-Fraktion den Kollegen Torsten Arndt zu den vertraulichen Vorgesprächen angemeldet, und das begrüßen wir auch. Ich habe gedacht, Herr Arndt wird heute hier sprechen, dann hätte er darüber schon Auskunft geben können. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Er ist krank!) – Okay, dann akzeptiere ich das. – Für uns als CDU-Fraktion ist klar: Gründlichkeit kommt vor Geschwindigkeit. Dazu leisten wir in den nächsten Wochen gern einen Beitrag und laden auch die AfD-Fraktion herzlich ein, diesen Weg mit uns konstruktiv zu gehen. Leider kommt Ihr Antrag heute zu früh, und Sie behaupten, eine Lösung zu haben, bevor überhaupt eine Diskussion stattgefunden hat. Wir lehnen deshalb Ihren Antrag heute ab. – Danke. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD)
Ulrike Liedtke
Danke schön. – Herr Abgeordneter Dorst hat als nächster Redner das Wort. Er spricht für die BSW-Fraktion. Bitte sehr. (Beifall BSW)
Christian Dorst BSW
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich habe vorhin schon einmal so begonnen: Es ist bereits alles gesagt, nur nicht von allen. Auch in diesem Fall bin ich der Meinung, es muss nicht von allen noch einmal gesagt werden. Ich schließe mich in diesem Kontext meinen beiden Vorrednern – sowohl Herrn Prof. Schierack als auch Herrn Noack – an und spare uns dadurch weitere Zeit, sodass wir relativ bald fertig sind. (Beifall BSW und SPD)
Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Für die Landesregierung hat Frau Ministerin Schneider das Wort. Bitte sehr.
Kathrin Schneider
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will vorab noch einmal festhalten, dass der Ausgleichsfonds Bestandteil des kommunalen Finanzausgleichs ist und dass nicht verausgabte Mittel nicht etwa wieder an den Landeshaushalt zurückfallen, sondern in das Folgejahr übertragen werden. Das ist auch für die kommunale Familie ganz wichtig. Dass die Auszahlung der 80 Millionen Euro – wie hier beantragt – nicht möglich ist, weil die Mittel durch Bewilligung gebunden oder für mehrjährige Maßnahmen bereits verplant sind, ist schon dargestellt worden. Auch auf die Kleine Anfrage, in der das sehr ausführlich dargestellt ist, ist schon hingewiesen worden. Zum Vorschlag des Landesrechnungshofes, hier eine andere Regel zu finden, finden gegenwärtig bereits Gespräche statt. Der kommunale Finanzausgleich steht ab 2027 ohnehin auf der Tagesordnung. Insofern ist der Antrag weder nötig noch umsetzbar. Ich empfehle die Ablehnung. (Beifall SPD und BSW)
Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Herr Abgeordneter Freiherr von Lützow hat noch die Möglichkeit, zu sprechen. Es steht noch Redezeit zur Verfügung. Bitte sehr. (Beifall AfD)
Daniel Freiherr von Lützow AfD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich fange einmal bei Herrn Schierack an – das war ja kurz und knapp und ist mir gerade noch in Erinnerung geblieben; ich habe ja ein Kurzzeitgedächtnis –: (Vereinzelt Lachen) Problem erkannt, Problem gebannt – dieser Spruch ist bei Ihnen vollkommen fehl am Platz. Wir müssen erst debattieren, wir müssen diskutieren, und wir müssen uns alles lange anschauen. In das gleiche Horn bläst Frau Ministerin Schneider: Wir fangen dann 2027 an. Wie lange wollen wir denn noch warten? Herr Noack sagt zwar, ich hätte alles durcheinandergebracht, aber ich wollte damit einmal aufzeigen, was für ein Chaos Sie mit Ihrer Politik in den Kommunen angerichtet haben – was für eine schlechte Situation Sie mit Ihrer Politik geschaffen haben. Sie sind ja nun einer der Federführenden in dieser Angelegenheit – der kommunalpolitische Sprecher, der bei den Finanzverhandlungen dabei war –: Sehr fleißig, aber völlig daneben, muss ich einmal sagen. In der heutigen Zeit, in der die Kommunen aus dem letzten Loch pfeifen, ist diese Politik völlig daneben. 2025 93 Deshalb kann ich nur noch einmal sagen: Stimmen Sie dem Antrag zu. Lassen Sie uns nicht jahrelang darüber debattieren, was die Kommunen wirklich brauchen, sondern lassen Sie uns helfen. – Danke. (Beifall AfD)
Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Damit sind wir am Ende der Debatte angelangt. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 8/722, „80 Millionen Euro aus dem Kommunalen Ausgleichsfonds endlich auszahlen!“. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt. Es gab keine Enthaltungen. Ich schließe Tagesordnungspunkt 14 und rufe Tagesordnungspunkt 15 auf, den für heute letzten Tagesordnungspunkt. TOP 15: Mit dem Bewerbungskonzept „Berlin+“ gemeinsam für die Olympischen und Paralympischen Spiele 2040 in Deutschland Antrag der SPD-Fraktion und der BSW-Fraktion Drucksache 8/1001 Für die SPD-Fraktion spricht Frau Abgeordnete Kornmesser. Bitte sehr. (Beifall SPD und BSW) Britta Kornmesser (SPD):* Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich finde, wir haben zum Schluss jetzt noch ein ganz tolles Thema. Die Olympischen und Paralympischen Spiele 2024 in Paris haben uns eindrucksvolle Bilder geliefert. Paris hat bewiesen, dass nachhaltige, inklusive und von der Gesellschaft getragene Spiele möglich sind – mit der Nutzung von über 95 % bereits vorhandener Sportstätten, mit modernen Mobilitäts- und Energiekonzepten und mit der Schaffung von nachnutzbarem sozialem Wohnraum. Paris ist daher ein echtes Vorbild. Deutschland geht diesen Weg – und Berlin geht ihn mit. Wir als Brandenburg unterstützen dieses Ansinnen ausdrücklich. Der Antrag der Fraktionen von SPD und BSW setzt heute ein ganz klares Zeichen: Brandenburg steht hinter der Olympia-Bewerbung von Berlin für das Jahr 2040 – als Partner, Austragungsort und Impulsgeber. (Beifall SPD und BSW) Warum unterstützen wir die Berliner Bewerbung? Im Konzept „Berlin+“ ist Brandenburg mit mehreren Sportstätten fest eingeplant – unter anderem mit Golf in Bad Saarow sowie mit Triathlon und Straßenradsport in Potsdam. 94 Landtag Besonders hervorheben möchte ich die Regattastrecke Beetzsee in meiner Heimatstadt Brandenburg an der Havel. Sie soll 2040 Austragungsort für die Kanu- und Ruderwettbewerbe werden – beides Sportarten, die in unserem wasserreichen Land sehr beliebt und präsent sind. Die Regattastrecke auf dem Beetzsee ist seit Jahrzehnten ein Aushängeschild des Wassersports in Brandenburg. Zur Erinnerung: Hier finden und fanden viele internationale Meisterschaften statt. Der Beetzsee ist Bundesstützpunkt und erfüllt schon jetzt internationale Standards. (Beifall SPD) Mit ihm verbunden – und da bin ich wirklich ganz stolz drauf – ist eine der größten Olympionikinnen aller Zeiten: Die Kanutin Birgit Fischer – achtmal Gold, viermal Silber. Ihr Name steht sinnbildlich für sportliche Exzellenz aus Brandenburg. (Beifall SPD und BSW) Und mein geheimer Wunsch wäre im Übrigen, dass dazu die Reitwettbewerbe im Landesgestüt Neustadt (Dosse) stattfinden. (Beifall SPD und BSW) Brandenburg stärkt die deutsche Olympiabewerbung mit vollem Elan. Unser Land bereichert die Bewerbung Berlins enorm: mit moderner Infrastruktur, internationalem Renommee – und mit Menschen, die den Sport lieben und den Sport tragen. Der Koalitionsvertrag von SPD und BSW bekennt sich klar zur Förderung des Spitzen- und Breitensports. Wir investieren in unsere Olympiastützpunkte und sportlichen Spezialschulen. Wir legen den Fokus auch auf den paralympischen Sport, und wir fördern die duale Karriere von Athletinnen und Athleten. Aber auch der Breitensport erfährt breite Unterstützung und Wertschätzung, denn der Sport ist der Kitt unserer Gesellschaft. Die Olympiabewerbung zielt nicht nur auf sportliche Höchstleistungen, sondern auch auf Nachhaltigkeit, Inklusion und soziale Wirkung: Barrierefreie und nachhaltige Konzepte sowie vielfältige Beteiligungsmöglichkeiten sollen den Weg für Spiele bereiten, die nicht ausschließen, sondern einladen – das ist uns ganz wichtig. Die olympischen Werte – Freundschaft, Respekt und Höchstleistung – sollen so auch in die Gesellschaft getragen werden. Und wir sind bereit: Wir als Land Brandenburg wollen Gastgeber werden und Olympia als weltgrößtes Sportereignis mitgestalten. Dabei bekommt Brandenburg die Gelegenheit, sich von seiner besten Seite zu präsentieren. Die Olympischen Spiele bieten die Chance, den Breitensport auch in Brandenburg nachhaltig zu stärken. Besonders wichtig ist dabei die Bewegungsförderung von Kindern und Jugendlichen. Wenn Olympia zu ihnen kommt, wächst ihre Begeisterung für Sport, Fairplay und Gemeinschaft. Brandenburg kommt noch mehr in Bewegung. Das begrüßen wir, und das begrüße ich. (Beifall SPD und BSW) Olympia 2040 ist auch eine wirtschaftliche und touristische Chance. Die positiven Effekte reichen weit über das Sportliche hinaus: neue Jobs, langfristige Investitionen und regionale Wertschöpfung, Förderung einer nachhaltigen Infrastruktur und internationale Sichtbarkeit. Das sollten wir uns nicht entgehen lassen. Die Bürgerinnen und Bürger sollen von Anfang an einbezogen werden. Der Dialog mit der Bevölkerung ist nicht nur erwünscht – er ist entscheidend. Eine Bewerbung kann nur gelingen, wenn sie von breiter Zustimmung getragen wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme zum Schluss. Lassen Sie uns diese große Chance ergreifen – mit Mut, Teamgeist und mit einem klaren Ziel vor Augen: Olympia 2040 in Berlin und mit starker Unterstützung aus Brandenburg. Wir sollten uns darauf freuen, die Welt bei uns zu Gast zu haben. – Vielen Dank. (Beifall SPD, BSW und CDU)
Ulrike Liedtke
Danke schön. – Der Abgeordnete Hohm, AfD-Fraktion, hält heute (Beifall AfD) Jean-Pascal Hohm (AfD):* Werte Frau Präsidentin! Werte Kollegen Abgeordnete! Liebe Brandenburger! Dass wir am Ende der heutigen Tagesordnung über einen weiteren Symbolantrag von SPD und BSW sprechen, ist bezeichnend für die ersten Monate dieser Koalition: Debakel bei der Ministerpräsidentenwahl, ewig keine Regierungserklärung, dann nur leere Worte, ewig kein Haushaltsentwurf, nun ein Vorschlag, für den die Kommunen dem Herrn Finanzminister aufs Dach steigen – und jetzt, nicht einmal ein Jahr nach Amtsantritt, der Rücktritt einer verdienten Ministerin nach Verrat aus den eigenen Reihen. (Beifall AfD) Die Menschen in unserem Land, liebe Koalitionäre, erwarten etwas ganz anderes. Sie erwarten, dass politisch Verantwortliche Orientierung geben, vorangehen und gestalten. Allzu viele Gemeinsamkeiten und allzu viel Gestaltungswille scheinen – wenn sie je vorhanden waren – aber nicht mehr übrig zu sein, wenn man die Tagesordnung mit einem Symbolantrag füllt, der Berlin de facto auf die Schulter klopft und sagt: Weitermachen; ist gut so! Aber sei’s drum! In der Sache möchte ich nicht weiter spotten, sondern feststellen: Auch wir als AfD begrüßen die geplante Bewerbung Deutschlands, insbesondere Berlins, für die Olympischen und Paralympischen Spiele 2040 ausdrücklich und unterstützen daher den Antrag der Koalition, auch wenn er nur symbolisch ist. Denn Olympia ist mehr als nur ein sportliches Großereignis, Olympia steht für Leistung, für Disziplin und für den fairen Wettbewerb der Besten aus aller Welt – genau diese Werte braucht unsere Gesellschaft heute wieder dringender denn je – in Zeiten, in denen Anstrengung und Ehrgeiz allzu oft durch Gleichmacherei und Beliebigkeit ersetzt werden. Wir dürfen uns nicht damit zufriedengeben, dass Medaillenspiegel zur Nebensache werden und unsere Athleten im internationalen Vergleich zurückfallen, weil die gesellschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen in Deutschland einfach nicht mehr stimmen. Die Olympiabewerbung muss deshalb auch als sportpolitisches Signal verstanden werden: für mehr Sichtbarkeit, mehr Unterstützung und mehr Respekt für diejenigen, die täglich im Training stehen, um einmal unser Land auf der ganz großen Bühne vertreten zu können. Es muss uns darum gehen, den Leistungsgedanken wieder in den Mittelpunkt zu rücken. Junge Menschen sollen sich wieder Ziele setzen, sich messen wollen, an sich arbeiten. Olympia kann dafür ein wichtiger Impuls sein, wenn wir die richtigen politischen Weichen stellen. Und, liebe Kollegen: Olympia ist seit jeher auch mit dem Gedanken der Völkerverständigung verbunden. Der olympische Frieden, der Austausch der Nationen, das gemeinsame Miteinander auf Augenhöhe – all das ist gerade in einer Zeit, in der Konflikte weltweit wieder zunehmen, von enormer Bedeutung. (Beifall AfD) Doch zur Wahrheit gehört an dieser Stelle auch, dass Völkerverständigung nicht gelingt, wenn man unbequeme Teilnehmerländer auslädt. (Beifall AfD sowie vereinzelt BSW) Sportlicher Wettkampf lebt vom fairen Miteinander und nicht davon, dass politische Maßstäbe darüber entscheiden, wer mitmachen darf, wer als Sportler Respekt erfährt und wer nicht. Die israelische Judoka bleibt Mensch und Sportler, auch wenn im Gazastreifen Unrecht geschieht, und der russische Turner bleibt ebenso Mensch und Sportler, auch wenn die russische Armee in der Ukraine Kriegsverbrechen begeht. Deutschland und auch Brandenburg sollten daher darauf hinwirken, dass die politische Instrumentalisierung des Sports auf internationaler Ebene ein Ende hat. Der Sport muss Brücke sein, kein politisches Werkzeug! (Beifall AfD) Brandenburg hat dabei die Chance, mehr als nur Kulisse für Berliner Ambitionen zu sein. Wir können die Gelegenheit nutzen, Sportstätten zu ertüchtigen, Jung und Alt für den Sport zu begeistern, und auch als Tourismusregion kann Brandenburg kurz-, aber auch mittelfristig profitieren. Darum unterstützen wir diesen Antrag mit dem klaren Wunsch, dass er nicht nur ein symbolischer Schulterschluss zwischen Berlin und Brandenburg bleibt, sondern der Auftakt für eine echte sportpolitische Wende ist – für eine Wende wieder hin zur Spitzenklasse, zu internationaler Wettbewerbsfähigkeit, zu einer Wertschätzung des Sports im Sinne unserer Athleten, im Sinne unserer Jugend und im Sinne unseres Landes. Leistung ist nichts, wofür man sich schämen muss. Im Gegenteil: Wer leistet, verdient Respekt – in allen Lebensbereichen, aber auch und insbesondere im Sport. Die olympische Idee erinnert uns daran. Deshalb unterstützen wir diese Bewerbung. Machen wir daraus ein echtes Bekenntnis zum Sport – in Brandenburg, in Berlin und in ganz Deutschland! – Ich danke Ihnen. (Beifall AfD sowie vereinzelt BSW) 2025 95
Ulrike Liedtke
Danke schön. – Für das BSW spricht Frau Abgeordnete Matzies-Köhler. Bitte sehr. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD)
Melanie Matzies-Köhler BSW
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste, auch am Stream! Wir haben eine Reihe von diversen Vorteilen gehört, die aus wirtschaftlicher, infrastruktureller, gesellschaftlicher oder auch touristischer Sicht mit Olympia einhergehen. Wir vom BSW möchten den Friedensgedanken besonders betonen; diesen haben wir in den gemeinsamen Antrag eingearbeitet. Einmal kurz zurückgesprungen: Der Franzose Pierre de Coubertin gründete 1894 das Olympische Komitee mit der Absicht, nationale Egoismen zu überwinden und für internationale Verständigung einzutreten. (Beifall BSW und SPD sowie vereinzelt CDU) Nach seiner Auffassung sollte sich die Jugend der Welt – das finde ich besonders wichtig – in sportlichen Wettkämpfen messen und sich eben nicht auf dem Schlachtfeld bekriegen. (Beifall BSW und vereinzelt CDU sowie Beifall des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Die Olympische Bewegung beruht auf dem Gedanken des Olympischen Friedens – wir haben es schon gehört –, der sicheres Reisen und die Teilnahme der Künstler, der Athleten trotz kriegerischer Auseinandersetzungen möglich gemacht hat. Während der Zeit der Olympischen Spiele sollten Dialog und Waffenruhe vorherrschen. Auch heute noch stehen die Spiele für Waffenruhe und Dialog. Die Friedenstaube, die Olympische Flamme und die fünf ineinander verschlungenen Ringe symbolisieren das. In den grundlegenden Regeln des Olympismus der Olympischen Charta heißt es: „Ziel des Olympismus ist es, den Sport in den Dienst der harmonischen Entwicklung der Menschheit zu stellen, um eine friedliche Gesellschaft zu fördern, die der Wahrung der Menschenwürde verpflichtet ist.“ Und: „Jede Form der Diskriminierung eines Landes oder einer Person aufgrund von Rasse, Religion, Politik, Geschlecht oder aus sonstigen Gründen ist mit der Zugehörigkeit zur Olympischen Bewegung unvereinbar.“ Deutlicher geht es nicht: Olympia ist für alle da! (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD) 96 Landtag Die BSW-Fraktion erteilt deshalb den aktuell noch geltenden Ausladungen russischer und belarussischer Sportler von den Olympischen Spielen und anderen internationalen Wettbewerben eine klare Absage. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD und AfD) Ein solches Vorgehen ist mit dem ursprünglichen olympischen Gedanken und Punkt 6 der Charta in keiner Weise vereinbar. So steht es auch in unserem gemeinsamen Antrag mit der SPD-Fraktion – ich zitiere –: „Die Teilnahme von Sportlerinnen und Sportlern aller Länder, unabhängig von zwischenstaatlichen Rivalitäten, kann einen wichtigen Beitrag zur Völkerverständigung und zum Abbau geopolitischer Spannungen leisten.“ (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD und Einzelbeifall SPD) Die Olympischen Winter- und Sommerspiele finden nur alle vier Jahre statt. Das heißt, bei vielen Sportarten ist die Zeitspanne, in der man Höchstleistungen erbringen kann, relativ kurz. Bei einem Ausschluss der Sportlerinnen und Sportler wäre die einzige realistische Chance auf eine Olympiateilnahme und einen Medaillengewinn verpasst. Sportlerinnen und Sportler können – ebenso wie Künstlerinnen und Künstler – nichts für ihre Regierungen. Sport ist – wie die Kunst – einfach ein Mittel, um die Gemeinschaft, den Gemeinschaftssinn und die Schönheit zwischen Menschen zu fördern. Auch deswegen begrüßen wir, dass im Bewerbungskonzept „Berlin+“ unser Bundesland eine wichtige Rolle spielt. Denn kaum ein anderes Bundesland ist so gut geeignet, den olympischen Gedanken in sich zu tragen wie unser Brandenburg – (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD) Brandenburg, ein Land, in dem das Streben nach Frieden Verfassungsrang hat; Brandenburg, ein Land als Brücke zwischen Ost- und Westeuropa; Brandenburg, ein Land mit tollen Sportstätten wie der Regattastrecke Beetzsee in Brandenburg an der Havel, (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD) einer bildschönen Naturstrecke, die im „Berlin+“-Konzept völlig zu Recht als Austragungsort für die Kanu- und Ruderwettbewerbe vorgesehen ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch als kinder- und jugendpolitische Sprecherin bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem vorliegenden Antrag. Denn auch für die Kinder und Jugendlichen wäre die Austragung der Olympischen Spiele bei uns eine tolle Gelegenheit, den internationalen Geist eines fairen sportlichen Wettkampfes hautnah mitzuerleben. Das BSW – und das müssen wir in Zeiten von Militarisierung und Aufrüstung leider immer wieder betonen – sieht es wie einst de Coubertin: Junge Menschen gehören nicht aufs Schlachtfeld, sondern aufs Sportfeld. – Vielen Dank. (Beifall BSW und SPD)
Ulrike Liedtke
Danke schön. – Frau Abgeordnete Augustin spricht für die CDU-Fraktion. Bitte sehr.
Kristy Augustin CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! (Steeven Bretz [CDU] in Richtung der BSW-Fraktion: In der DDR hatten wir immer Granatenweitwurf – das wissen Sie?) – Darf ich, Herr Bretz? (Heiterkeit) Die Olympischen Spiele faszinieren nicht nur Athletinnen und Athleten, sondern Sportbegeisterte weltweit. Die Olympischen Spiele werden von Milliarden Zuschauern sowohl live als auch am Bildschirm verfolgt; bei den Olympischen Spielen in Paris erreichte die Zahl einen Rekord von 5 Milliarden Zuschauern. Es ist übrigens nicht erst seit oder durch Paris der Fall, dass wir Interesse daran bekunden, dass Deutschland sich um die Ausrichtung der Olympischen Spiele bemüht. Auch ich würde mich freuen und wir als CDU-Fraktion würden es begrüßen, wenn die Olympischen Spiele wieder einmal in Deutschland stattfänden – natürlich mit aktiver Beteiligung Brandenburgs. Sehr geehrte Damen und Herren, wir sind ein Sportland, Brandenburg ist ein Sportland. Steigende Mitgliederzahlen im Landessportbund, Erfolge unserer Spitzensportler, immer mehr Zuspruch im Breitensport und hervorragende Sportstätten – auch wenn da noch mehr geht – sprechen für sich. Der Deutsche Olympische Sportbund, der letztendlich dafür zuständig ist, hat Bewerbungsszenarien erarbeitet und wird mit den vier verbleibenden Vorschlägen für Hauptaustragungsorte die Ideen weiterentwickeln. Diese Orte sind aufgefordert, ihre Bewerbung einzureichen. Ich weiß nicht, wer die aktuelle Presseberichterstattung verfolgt hat: Im Rennen ist unter anderem München. Was München anbietet, ist schon ein bisschen mehr. Auch Bayern insgesamt würde die Bewerbung massiv unterstützen. (Ludwig Scheetz [SPD]: Aha!) Mit dem Szenario „Berlin+“ steht auch Brandenburg – die Vorrednerinnen und Vorredner haben es gesagt – im Fokus. Ich möchte jetzt auf einige Aspekte des Antrags konkret eingehen. Ich glaube, wir alle würden uns freuen – das haben auch die Reden der Kolleginnen und Kollegen vor mir gezeigt –, wenn eine deutsche Bewerbung für 2040 erfolgreich und Brandenburg, in welchem Ausmaß auch immer, daran beteiligt wäre. Das Signal der Sportminister war und ist wichtig. Vor allem müssen die Bundesregierung und die Bundesländer, die sich bewerben, dahinterstehen. Was Brandenburg betrifft, so tut der Antrag sicherlich nicht weh. Es bleibt für mich aber unklar, wie die Unterstützung konkret aussehen soll, das heißt, was wir tatsächlich anbieten. Ich empfehle die Lektüre dessen, was München alles in Aussicht stellt, was dort alles geboten werden soll. Da hängen wir echt hinterher. Der Landtag wird in diesem Antrag aufgefordert, eine deutsche Bewerbung um das größte Sportereignis der Welt zu begrüßen. – Ja, Haken dahinter; ich glaube, darüber sind wir alle uns einig. Der Landtag soll auch begrüßen, dass im Bewerbungskonzept „Berlin+“ die Einbeziehung der Regattastrecke Beetzsee in Brandenburg an der Havel vorgesehen ist. – Ja, das würde ich auch begrüßen, nicht nur als Lokalpolitikerin. Das wäre toll. In der Antragsbegründung werden natürlich auch Bad Saarow und Potsdam genannt. Alle Stätten, die potenziell beteiligt sind, sind prima. Der Landtag soll – drittens – begrüßen, wenn sich im Falle einer erfolgreichen Bewerbung im Rahmen des Konzepts „Berlin+“ für das Land Brandenburg neue Impulse in Sport, Kultur und Gesellschaft ergeben. – Auch diesen Punkt begrüßen wir. Aber ich gehe davon aus, dass dies insgesamt gelten würde, unabhängig davon, welche Standorte in Deutschland Austragungsorte werden. Der Funke würde so oder so überspringen. Wir würden aber natürlich noch stärker unmittelbar profitieren, wenn Brandenburg mit Austragungsorten dabei wäre; das wäre toll für die Heimatregion. Was SPD und BSW mit diesem Antrag aber tatsächlich befördern wollen, bleibt für mich sehr im Allgemeinen. Ich erinnere erneut an das, was München als Angebot aufgerufen hat. Sie loben in dem vorliegenden Antrag den „gut ausgebauten öffentlichen Nahverkehr“ und den tollen Flughafen Berlin-Brandenburg, BER. Dann verstehe ich aber nicht – ich brauche mir nur die aktuellen Haushaltsdebatten anzuschauen –, warum im öffentlichen Nahverkehr gekürzt werden soll. Das betrifft auch die Anbindung meines Wohnorts. Warum also soll dann bei der RB 26, der Ostbahn, gekürzt werden, Herr Tabbert? Wir wollen doch auch unsere polnischen Sportsfreunde und die Sportsfreunde aus Ostbrandenburg begrüßen. Sie wollen mich als Vizepräsidentin des Landessportbundes doch sicherlich nicht ausschließen? Ohne Auto könnte ich aber nicht mehr hierherkommen. (Zuruf von Ministerin Britta Müller) Was in diesem Antrag an Infrastrukturmaßnahmen benannt wird, ist mir wirklich zu wenig. Offen bleibt, wie es auch zu wirtschaftlichen Erfolgen kommen soll. Und weiter: Mit welchen konkreten Maßnahmen sollen der Spitzen- und der Breitensport unterstützt werden? Bisher bleibt es einfach nur bei einer allgemeinen Äußerung. Wie kann Brandenburg bei Einbeziehung in die Bewerbung tatsächlich punkten? Wie wird der Sport in Brandenburg tatsächlich gestärkt? Kurzum: Ja, liebe Kollegin Britta Kornmesser, wir unterstützen natürlich die Bewerbung um die Olympischen Spiele. Ein tolles Ereignis! Wir begrüßen es natürlich, dass Brandenburg in das Konzept „Berlin+“ involviert ist. Was in diesem Antrag genannt wird, ist mir aber zu wenig. Allein: Der Antrag tut nicht weh. Am Ende zählt der sportliche Gedanke: Dabei sein ist alles! Wir stimmen zu. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU, SPD und BSW) 2025 97
Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Freiberg – zu einem offensichtlich positiv besetzten Thema. Bitte schön.
Steffen Freiberg
Sehr geehrte Frau Präsidentin, das ist ja auch einmal ganz schön. – Ich wollte meine Rede mit der Würdigung des Friedensgedankens beginnen. Ich würde es jetzt dabei belassen; denn dazu ist alles gesagt. Die stärksten Argumente für die Spiele bleiben die Völkerverständigung und der Frieden. Es gibt aber auch weitere Argumente. Internationale Strahlkraft, nationale Bedeutung und regionale Chance – all das kommt bei den Olympischen Spielen zusammen. Der vorliegende Antrag greift diese Aspekte auf. Deutschland möchte sich für die Olympischen und Paralympischen Sommerspiele bewerben. Brandenburg kann ein Teil davon sein. Wenn wir Partner der Berliner Bewerbung werden, bietet sich uns eine einmalige Gelegenheit, und wir können die Hauptstadtregion insgesamt auf die internationale Sportbühne heben. Als Jahr der Austragung wird 2040 avisiert. Es kann auch ein Turnus früher oder später sein; das liegt am Ende daran, wie das IOC die entsprechenden Regionen bei seinen Entscheidungen berücksichtigt. Das macht das IOC eigenständig; denn das ist Ausdruck der Autonomie des Sports, übrigens genauso wie die Frage, wie sich der Sport mit Bezug auf Einladungen oder Ausladungen verhält. Ich will mich in dieses Thema jetzt gar nicht weiter vertiefen. Das ist nicht etwas, was von nationalen Regierungen bestimmt wird, sondern darüber entscheiden die Spitzenorganisationen des Sports selbst. Vielleicht noch ein paar Worte zum Ablauf: Der Deutsche Olympische Sportbund organisiert diesen Bewerbungsprozess. Neben dem Modell „Berlin+“ werden auch die Konzepte aus Hamburg, München und dem Rhein-Ruhr-Gebiet erwartet. Bis Ende Mai – es sind also nur noch wenige Tage – müssen die Interessenbekundungen eingereicht sein. Deswegen kommt dieser Antrag keinen Tag zu früh. Es ist auch kein reiner Showantrag, sondern etwas, was für eine Bewerbung sehr wichtig ist und den Prozess deutlich unterstützen kann. (Beifall SPD und BSW) Nach der fachlichen Prüfung der Konzepte beginnt ein gesellschaftlicher Beteiligungsprozess; auch dafür ist im Bewerbungs- bzw. Aufstellungsverfahren Zeit vorgesehen. Im nächsten Herbst soll feststehen, mit welcher Bewerbung die Bundesrepublik in das internationale Rennen um die Austragung der Olympischen und Paralympischen Spiele gehen wird. Und das, meine Damen und Herren, wird der eigentliche Wettbewerb, die eigentliche große Herausforderung sein. Was heißt das für uns konkret? Unser Land wird in dem Konzept „Berlin+“ berücksichtigt; das ist hier schon mehrmals gesagt worden. Der Fokus Brandenburgs liegt dabei klar auf bereits vorhandener Infrastruktur und einer nachhaltigen Ausrichtung – Kriterien, die das IOC für die Ausrichtung der Spiele inzwischen generell vorschreibt. 98 Landtag Mit der Regattastrecke Beetzsee in Brandenburg an der Havel bringen wir eine traditionsreiche, international anerkannte und moderne Natursportstätte in die Bewerbung ein. Diese Absicht ist bereits im Koalitionsvertrag verankert. Die Sportanlage dort ist geradezu prädestiniert für den olympischen Kanurennsport, für Para-Kanu sowie für die olympischen und paralympischen Ruderwettbewerbe. Außerdem – auch das ist schon gesagt worden – sind Bad Saarow, Frankfurt (Oder) und Potsdam potenzielle Austragungsstätten. All diese Städte und Gemeinden setzen auf bestehende, bewährte Sportstätten. Sie sind fachlich vorgeprüft – in Vorbereitung der Bewerbung haben schon verschiedene Arbeitsgruppen getagt – und haben ihre Unterstützung zugesagt. Auch die Bedeutung der Unterstützung durch den Landtag ist nicht von der Hand zu weisen. Übrigens stellt sich auch der Landessportbund klar und ausdrücklich hinter diese Bewerbung. Meine Damen und Herren! Ich freue mich, dass wir hier eine sehr breite Mehrheit für diesen Antrag erwarten dürfen. Das ist eine große Chance für das Land. Es geht um den Geist von Olympia hier in Brandenburg. Es geht um sozialen Zusammenhalt, internationale Sichtbarkeit und die Stärkung unserer Region im globalen Wettbewerb. Lassen Sie uns also gemeinsam dafür sorgen, dass wir nicht nur Teil einer Bewerbung sind, sondern am Ende auch die Spiele mit austragen dürfen. – Vielen Dank für Ihre Unterstützung und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall SPD und BSW)
Ulrike Liedtke
Danke schön, Herr Minister. – Frau Abgeordnete Kornmesser hätte noch Zeit. – Sie möchte nicht. Damit kommen wir zur Abstimmung über den Antrag der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 8/1001. Der Titel lautet: „Mit dem Bewerbungskonzept ‚Berlin+‘ gemeinsam für die Olympischen und Paralympischen Spiele 2040 in Deutschland“. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Jetzt bin ich gespannt: Gegenstimmen? – Und Stimmenthaltungen? – Damit haben wir diesen Antrag einstimmig beschlossen. Das ist wunderbar. Ich gratuliere uns allen und natürlich den Sportlern. (Beifall SPD, BSW und AfD) Ich beende Tagesordnungspunkt 15 und damit auch die 13. Plenarsitzung. Ich möchte Sie darauf hinweisen … (Allgemeine Unruhe) Ich bin eigentlich noch gar nicht fertig. – Ich möchte Sie auf unseren Parlamentarischen Abend in der Kantine hinweisen. Bitte beachten Sie außerdem: Morgen geht es um 09.30 Uhr los. Vielen Dank und einen schönen Abend! Ende der Sitzung: 19.13 Uhr Anlagen 1 Gefasste Beschlüsse Die Brandenburger Hilfsorganisationen stärken! 2025 zum TOP 4 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag stellt fest: Das Thema Katastrophen- und Bevölkerungsschutz hat in den vergangenen Jahren sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene an Bedeutung gewonnen. Die Sicherstellung von Schutz und Sicherheit für die Bevölkerung gehört zu den zentralen Herausforderungen der Zukunft. Die zuständigen Katastrophenschutzbehörden und die Hilfsorganisationen sind in diesem Bereich bereits stark engagiert. Dabei zeigen die vergangenen Einsätze die hohe Einsatzbereitschaft und die hohe Professionalität der ehrenamtlich engagierten Helferinnen und Helfer und deren gute technische Ausstattung. Die zunehmenden Extremwetterlagen der letzten Zeit und die multiplen Krisen zeigen die Erforderlichkeit guter Vorbereitung und einer soliden Resilienz in Gesellschaft und Verwaltung auf. Die Krisenszenarien stellen weiterhin hohe Anforderungen und rücken die Hilfsorganisationen insbesondere in den Bereichen Verpflegung, Logistik und Infrastruktur noch stärker in den Fokus. Hauptamtliche Strukturen können eine deutliche Entlastung bewirken und die Hilfsorganisationen dabei unterstützen, sich auf ihre Kernaufgaben zu konzentrieren. Gleichstellung, Kooperation und moderne Infrastruktur sind ebenfalls zentrale Hebel, um das Engagement im Katastrophenschutz langfristig zu stärken. Der Landtag beschließt deshalb im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel: Die Landesregierung wird aufgefordert, 1. zu prüfen, wie hauptamtliche Strukturen die wertvolle Arbeit der Hilfsorganisationen vor Ort besser unterstützen können. Dabei soll die Arbeitsgemeinschaft der Hilfsorganisationen in die Prüfprozesse eingebunden werden. Um die Zusammenarbeit im Gesamtsystem der integrierten Gefahrenabwehr zu verbessern, sollen die im Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen bei Änderungen von Rechtsvorschriften im Themenfeld des Katastrophenschutzes, Anhörungsrechte erhalten; 2. sich dafür einsetzen, dass die Hilfsorganisationen in der ‚Funkrichtlinie Digitalfunk BOS‘ über ihre Aufgaben im Katastrophenschutz hinaus als berechtigte Teilnehmer am Digitalfunk BOS anerkannt werden, soweit sie in der Gefahrenabwehr tätig werden. Auf der Bundesebene soll sie sich für eine entsprechende Anpassung der Anerkennungsrichtlinie Digitalfunk BOS einzusetzen; 1 Die Beschlüsse werden im unveränderten Wortlaut wiedergegeben. 2025 99 3. zu prüfen, ob und inwieweit Hilfsorganisationen grundsätzlich berechtigte Fördermittelempfänger und Antragsteller für Katastrophenschutzübungen auf Landesebene sein können und wie eine angemessene Landesförderung für die Hilfsorganisationen des Katastrophenschutzes sichergestellt werden kann, um die langfristige Finanzierung von Projekten und Strukturen nach Maßgabe des Haushaltsgesetzgebers zu unterstützen; 4. Maßnahmen zur Förderung des Engagements junger Menschen im Ehrenamt, insbesondere in den Jugendverbänden der Hilfsorganisationen zu unterstützen; 5. zu prüfen, ob ehrenamtlich in der Wasserrettung Tätige (etwa in der Wasserwacht oder bei der DLRG) in das bestehende System der Zahlung einer Jubiläumsprämie einbezogen werden können; 6. zum Ende des Jahres 2025 dem für Inneres und Kommunales zuständigen Ausschuss im Landtag über die erreichten Fortschritte zu berichten.“ Beauftragung des Ausschusses für Recht und Digitalisierung mit der Wahl der Vertrauensleute sowie deren Vertretungen für den beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingerichteten Ausschuss für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Verwaltungsgerichtsbarkeit 2025 zum TOP 11 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag beauftragt den Ausschuss für Recht und Digitalisierung mit der Wahl der gemäß § 26 Absatz 2 der Verwaltungsgerichtsordnung in Verbindung mit Artikel 14 des Staatsvertrages über die Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte der Länder Berlin und Brandenburg zu wählenden vier Vertrauensleute sowie deren Vertretungen für den beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingerichteten Ausschuss für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Verwaltungsgerichtsbarkeit.“ Mi t dem Bewerbungskonzept „Berlin+“ gemeinsam für die Olympischen und Paralympischen Spiele 2040 in Deutschland 2025 zum TOP 15 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag stellt fest: Die Olympischen und Paralympischen Spiele 2024 in Paris haben gezeigt, wie Sportgroßveranstaltungen eine Welle der Begeisterung im Gastgeberland und weltweit auslösen können. Mit beeindruckenden sportlichen Leistungen, faszinierenden Austragungsorten und einem beeindruckenden Engagement der Volunteers hat Paris das internationale Publikum begeistert. Inspiriert von dieser außergewöhnlichen Stimmung plant Deutschland eine eigene Bewerbung um Olympische und Paralympische Spiele. 100 Landtag Die Absicht Deutschlands, sich zu bewerben, wurde auf der 48. Sportministerkonferenz (SMK) im September 2023 befürwortet. Im Dezember 2023 beauftragte die Mitgliederversammlung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) das Präsidium einstimmig, ein Bewerbungskonzept für eine deutsche Bewerbung für die Olympischen und Paralympischen Spiele 2024 zu entwickeln. Am selben Tag wurde eine ‚Gemeinsame Erklärung zu einer deutschen Bewerbung für Olympische und Paralympische Spiele‘ (Memorandum of Understanding, MoU) von Bayern, Nordrhein-Westfalen, München, Berlin, Düsseldorf, Hamburg und Leipzig unterzeichnet. Die Unterzeichnung durch die Bundesregierung erfolgte am 2. August 2024 im Rahmen der Olympischen Spiele in Paris. Um den idealen Austragungsort zu ermitteln, hat der DOSB in enger Abstimmung mit den Gebietskörperschaften des MoU verschiedene Bewerbungsszenarien erarbeitet. Zentrale Punkte der Szenarien sind dabei die Idee eines zentralen Olympischen Dorfes (One Village) mit der maximalen Anzahl an Unterkünften für die Athletinnen und Athleten und die sportliche Eignung, Machbarkeit, Kosten, Akzeptanz, Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit. Am 18. Oktober 2024 entschied das DOSB-Präsidium vier Grobszenarien (Berlin+ / München+ / Rhein-Ruhr und Hamburg/Berlin) weiterzuverfolgen. Im Einklang mit der DOSB-Mitgliederversammlung am 7. Dezember 2024 soll im Jahr 2025 der ‚Kontinuierliche Dialog‘ mit dem Internationalen Olympischen Komitee (IOC) aufgenommen werden. Mit dem Bewerbungskonzept ‚Berlin+‘ beabsichtigt die Stadt Berlin, sich als zentralen Austragungsort zu positionieren. Das Land Brandenburg soll über seine Sportstätten in das Konzept eingebunden werden. Der Landtag beschließt: I. Der Landtag begrüßt eine deutsche Bewerbung um das größte Sportereignis der Welt, die Ausrichtung der Olympischen und Paralympischen Spiele. II. Der Landtag begrüßt, dass im Bewerbungskonzept ‚Berlin+‘ die Einbeziehung der Regattastrecke Beetzsee in Brandenburg an der Havel als Austragungsort für die Kanu- und Ruderwettbewerbe vorgesehen ist. III. Der Landtag begrüßt, wenn sich im Falle einer erfolgreichen Bewerbung im Rahmen des Konzeptes ‚Berlin+‘ für das Land Brandenburg neue Impulse in Sport, Kultur und Gesellschaft ergeben.“ Ergebnis der namentlichen Abstimmung Zu TOP 7: - Gesetz über die Einführung einer optionalen Festlegung differenzierender Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens bei der Erhebung der Grundsteuer im Land Brandenburg (Brandenburgisches Grundsteuerhebesatzgesetz - BbgGrStHsG) - Gesetzentwurf der AfD-Fraktion - Drucksache 8/641 vom 14.03.2025 - Überweisungsantrag der AfD-Fraktion - Verfahrensantrag vom 21.05.2025 Folgende Abgeordnete stimmten mit Ja: Herr Abg. Adam (AfD) Frau Abg. Augustin (CDU) Herr Abg. Berger (AfD) Herr Abg. Dr. Berndt (AfD) Herr Abg. Bommert (CDU) Herr Abg. Bretz (CDU) Herr Abg. Brüning (CDU) Herr Abg. Deter (AfD) Herr Abg. Drenske (AfD) Herr Abg. Eichelbaum (CDU) Frau Abg. Fährmann (CDU) Herr Abg. Filter (AfD) Herr Abg. Freiherr von Lützow (AfD) Herr Abg. Galau (AfD) Herr Abg. Genilke (CDU) Herr Abg. Günther (AfD) Herr Abg. Gursch (CDU) Herr Abg. Hanko (AfD) Herr Abg. Hoffmann (CDU) Herr Abg. Hohloch (AfD) Herr Abg. Hohm (AfD) Herr Abg. Hornauf (BSW) Herr Abg. Jank (AfD) Herr Abg. Janke (AfD) Herr Abg. John (AfD) Herr Abg. Dr. Kaufner (AfD) Frau Abg. Kotré (AfD) Herr Abg. Kubitzki (AfD) Herr Abg. Kuffert (AfD) Herr Abg. Möller (AfD) Herr Abg. Münschke (AfD) Herr Abg. Nothing (AfD) Frau Abg. Dr. Oeynhausen (AfD) Herr Abg. Pardeik (AfD) Herr Abg. Dr. Redmann (CDU) Herr Abg. Rescher (AfD) Herr Abg. Prof. Dr. Schierack (CDU) Herr Abg. Teichner (AfD) Frau Abg. Walter-Mundt (CDU) Herr Abg. Zimmermann (AfD) Folgende Abgeordnete stimmten mit Nein: Herr Abg. Adler (SPD) Frau Abg. Balzer (SPD) Herr Abg. Crumbach (BSW) Herr Abg. Dorst (BSW) Herr Abg. Fischer (SPD) Frau Abg. Fischer (SPD) Herr Abg. Funke (SPD) Frau Abg. Graßmel (SPD) Herr Abg. Dr. Grimm (SPD) Frau Abg. Dr. Gruhn (BSW) 2025 101 Frau Abg. Hildebrandt (SPD) Herr Abg. Katzmarek (SPD) Herr Abg. Keller (SPD) Frau Abg. Kornmesser (SPD) Herr Abg. Kutsche (BSW) Herr Abg. Lehmann (BSW) Frau Abg. Prof. Dr. Liedtke (SPD) Herr Abg. Lüders (BSW) Herr Abg. Lüttmann (SPD) Frau Abg. Matzies-Köhler (BSW) Frau Abg. Meyer (BSW) Frau Abg. Mittelstädt (SPD) Herr Abg. Noack (SPD) Herr Abg. Penquitt (SPD) Herr Abg. Peschel (BSW) Frau Abg. Poschmann (SPD) Herr Abg. Roick (SPD) Herr Abg. Roth (BSW) Herr Abg. Rüter (SPD) Frau Abg. Sahi (SPD) Herr Abg. Scheetz (SPD) Frau Abg. Schmidt (SPD) Frau Abg. Schönbrunn (SPD) Frau Abg. Seiler (SPD) Herr Abg. Steinfurth (SPD) Herr Abg. Stohn (SPD) Herr Abg. Vogelsänger (SPD) Herr Abg. von Ossowski (BSW) Herr Abg. Wernitz (SPD) Herr Abg. Dr. Woidke (SPD) Frau Abg. Wolff (SPD) Folgender Abgeordneter enthielt sich der Stimme: Herr Abg. Simon (BSW) 102 Landtag Anwesenheitsliste Herr Abg. Adam (AfD) Herr Abg. Adler (SPD) Frau Abg. Augustin (CDU) Frau Abg. Balzer (SPD) Herr Abg. Berger (AfD) Herr Abg. Dr. Berndt (AfD) Herr Abg. Bommert (CDU) Herr Abg. Bretz (CDU) Herr Abg. Brüning (CDU) Herr Abg. Crumbach (BSW) Herr Abg. Deter (AfD) Herr Abg. Dorst (BSW) Herr Abg. Drenske (AfD) Herr Abg. Eichelbaum (CDU) Frau Abg. Fährmann (CDU) Herr Abg. Filter (AfD) Frau Abg. Fischer (SPD) Herr Abg. Fischer (SPD) Herr Abg. Freiherr von Lützow (AfD) Herr Abg. Funke (SPD) Herr Abg. Galau (AfD) Herr Abg. Genilke (CDU) Frau Abg. Graßmel (SPD) Herr Abg. Dr. Grimm (SPD) Frau Abg. Dr. Gruhn (BSW) Herr Abg. Günther (AfD) Herr Abg. Gursch (CDU) Herr Abg. Hanko (AfD) Frau Abg. Hildebrandt (SPD) Herr Abg. Hoffmann (CDU) Herr Abg. Hohloch (AfD) Herr Abg. Hohm (AfD) Herr Abg. Hornauf (BSW) Herr Abg. Jank (AfD) Herr Abg. Janke (AfD) Herr Abg. John (AfD) Herr Abg. Katzmarek (SPD) Herr Abg. Dr. Kaufner (AfD) Herr Abg. Keller (SPD) Frau Abg. Kornmesser (SPD) Frau Abg. Kotré (AfD) Herr Abg. Kubitzki (AfD) Herr Abg. Kuffert (AfD) Herr Abg. Kutsche (BSW) Herr Abg. Lehmann (BSW) Frau Abg. Prof. Dr. Liedtke (SPD) Herr Abg. Lüders (BSW) Herr Abg. Lüttmann (SPD) Frau Abg. Matzies-Köhler (BSW) Frau Abg. Meyer (BSW) Frau Abg. Mittelstädt (SPD) Herr Abg. Möller (AfD) Herr Abg. Münschke (AfD) Frau Abg. Muxel (AfD) Herr Abg. Noack (SPD) Herr Abg. Nothing (AfD) Frau Abg. Dr. Oeynhausen (AfD) Herr Abg. Pardeik (AfD) Herr Abg. Penquitt (SPD) Herr Abg. Peschel (BSW) Frau Abg. Poschmann (SPD) Herr Abg. Dr. Redmann (CDU) Herr Abg. Rescher (AfD) Herr Abg. Roick (SPD) Herr Abg. Roth (BSW) Herr Abg. Rüter (SPD) Frau Abg. Sahi (SPD) Herr Abg. Scheetz (SPD) Herr Abg. Prof. Dr. Schierack (CDU) Frau Abg. Schmidt (SPD) Frau Abg. Schönbrunn (SPD) Frau Abg. Seiler (SPD) Herr Abg. Simon (BSW) Herr Abg. Steinfurth (SPD) Herr Abg. Stohn (SPD) Herr Abg. Teichner (AfD) Herr Abg. Vogelsänger (SPD) Herr Abg. von Ossowski (BSW) Frau Abg. Walter-Mundt (CDU) Herr Abg. Wernitz (SPD) Herr Abg. Dr. Woidke (SPD) Frau Abg. Wolff (SPD) Herr Abg. Zimmermann (AfD) Schriftliche der Landesregierung auf Mündliche Fragestunde im Landtag Antworten Anfragen in der am 21.05.2025 Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 126 der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion) Zahlen zur Wegstrecke zur Bewertung des zes (TSVG) In der Sitzung des Ausschusses für Soziales und der Umsetzungsstand des Terminservice- und lerdings wusste das Ministerium nur Daten, zu einigung Brandenburg (KVBB) vermittelt hat, Termin warten mussten oder wie weit die Anreise Regel war. Das Ministerium bat um eine Anfrage in Erfahrung zu bringen. Ich frage die Landesregierung: Wie lange betrug zu einem Arzt, der durch die Hotline 116117 Bitte ab 2019 jährlich und nach Hausarzt und Facharztbezeichnung mit Spannweite aufschlüsseln. Namens der Landesregierung beantwortet die Mündliche Anfrage wie folgt: Die Landesregierung hat zur vorbenannten Anfrage denburg um Übermittlung der erbetenen Daten Die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg und daher können wir diese Ihnen nicht zur Verfügung Eingegangen: 21.05.2025 / Ausgegeben: 21.05.2025 Terminservice- und Versorgungsgeset-Gesundheit (AGS) vom 7. Mai 2025 wurde Versorgungsgesetzes (TSVG) behandelt. Alwelchen Fachärzten die Kassenärztliche Ver- aber nicht, wie lange die Patienten auf den zu den vermittelten Ärzten für sie in der und versprach, diese Zahlen bei der KVBB der Fahrtweg (Autominuten) der Patienten entsprechend dem TSVG vermittelt wurde? als arithmetisches Mittel Ministerin für Gesundheit und Soziales die die Kassenärztliche Vereinigung Brangebeten, soweit diese bei ihr verfügbar sind. teilte mit, dass sie diese Daten nicht erhebt, stellen. Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 127 der Abgeordneten Nicole Walter-Mundt (CDU-Fraktion) Auswirkungen des Baustopps auf den Zeitplan zwischen Velten und Pinnow Der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg ril 2025 umfangreiche Erhaltungsmaßnahmen und Pinnow (Oberhavel) an. Geplant war die auf einer Länge von rund 3,5 Kilometern in drei Ende der Sommerferien 2025 avisiert wurde. Kurz vor dem vorgesehenen Baustart am 12. einer weiteren Pressemitteilung vom 9. Mai 2025 eines beim Verwaltungsgericht Potsdam eingereichten Wasserski- und Wakeboardanlage am Bernsteinsee gesetzt würden. Ziel des Eilantrags ist es, die der Bauzeit aus beiden Richtungen sicherzustellen hindern, um gravierende Umsatzeinbußen zu Dauer des Verfahrens sind derzeit offen. Ich frage die Landesregierung: Wie hat sie die Wakeboardanlage am Bernsteinsee in der Planungsphase rücksichtigt? Namens der Landesregierung beantwortet der die Mündliche Anfrage wie folgt: Die Maßnahme wird vom Landesbetrieb Straßenwesen bereitung der Maßnahme wurden vom Landesbetrieb men. In diesem Rahmen wurde auch die Stadt Velten Stadt Velten darauf hingewiesen, dass die Erreichbarkeit leistet sein soll. Dies wurde im Rahmen der Planung ist während der gesamten Zeit des Bauvorhabens Die Betreiberin der Wasserskianlage am Bernsteinsee einen Rückgang von Besucherzahlen und damit Sie hat im Rahmen eines Eilverfahrens vor dem Bauen unter Vollsperrung der L 20 geklagt. Der sofort ausgesetzt. Eingegangen: 21.05.2025 / Ausgegeben: 21.05.2025 der Erhaltungsmaßnahme an der L 20 kündigte mit Pressemitteilung vom 22. Apan der Landesstraße L 20 zwischen Velten Erneuerung der Binder- und Deckschichten Bauabschnitten, deren Abschluss mit dem Mai 2025 informierte der Landesbetrieb mit darüber, dass die Bauarbeiten aufgrund Eilantrags durch die Betreiber der (LST Freizeitgestaltungs GmbH) aus-Erreichbarkeit des Bernsteinsees während und die geplante Vollsperrung zu ververhindern. Das weitere Vorgehen sowie die Interessen der Betreiber der Wasserski- und der Maßnahme an der L 20 be-Minister für Infrastruktur und Landesplanung durchgeführt. Im Rahmen der Vordie üblichen Beteiligungen vorgenomangehört. In ihrer Stellungnahme hatte die des Bernsteinsees immer gewährberücksichtigt. Die Wasserskianlage mit Mehrwegen erreichbar. erwartete auf Grund der Mehrwege Umsatzeinbußen in erheblichem Umfang. Verwaltungsgericht Potsdam gegen das Landesbetrieb hat daraufhin die Maßnahme Das Verwaltungsgericht Potsdam hat in seinem Landesbetrieb Straßenwesen aufgegeben, die zwischen Velten und Pinnow für den geplanten 6. September 2025 zu unterlassen und die September bis Dezember 2025 zu verschieben. Der Beschluss des Verwaltungsgerichtes Potsdam Auswirkungen auf die Bindung des Straßenbauunternehmens Beschlusses werden im Landesbetrieb Straßenwesen Ich bitte um Verständnis, wenn ich zum jetzigen schlossenen Prüfung des LS von der Beantwortung - 2 Beschluss vom 15. Mai 2025 dem geplanten Straßenbauarbeiten auf der L 20 Zeitraum vom 12. Mai 2025 bis zum Straßenbaumaßnahme auf die Monate führt zu einem faktischen Baustopp, der hat. Die Auswirkungen des zurzeit geprüft. Zeitpunkt aufgrund der noch nicht abgeweiterer Fragen absehe. - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 128 der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion) Zahlen zur Wartezeit zur Bewertung des zes (TSVG) In der Sitzung des Ausschusses für Soziales und der Umsetzungsstand des Terminservice- und lerdings wusste das Ministerium nur Daten, zu einigung Brandenburg (KVBB) vermittelt hat, Termin warten mussten oder wie weit die Anreise Regel war. Das Ministerium bat um eine Anfrage in Erfahrung zu bringen. Ich frage die Landesregierung: Wie lange warteten durch die Hotline 116117 entsprechend dem TSVG bis heute nach Hausarzt und Facharztbezeichnung aufschlüsseln. Namens der Landesregierung beantwortet die Mündliche Anfrage wie folgt: Die Landesregierung hat zur vorbenannten Anfrage denburg um Übermittlung der erbetenen Daten Die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg und daher können wir diese Ihnen nicht zur Verfügung Eingegangen: 21.05.2025 / Ausgegeben: 21.05.2025 Terminservice- und Versorgungsgeset-Gesundheit (AGS) vom 7. Mai 2025 wurde Versorgungsgesetzes (TSVG) behandelt. Alwelchen Fachärzten die Kassenärztliche Ver- aber nicht, wie lange die Patienten auf den zu den vermittelten Ärzten für sie in der und versprach, diese Zahlen bei der KVBB die Patienten auf einen Arzttermin, der vermittelt wurde? Bitte ab 2019 jährlich als arithmetisches Mittel mit Spannweite Ministerin für Gesundheit und Soziales die die Kassenärztliche Vereinigung Brangebeten, soweit diese bei ihr verfügbar sind. teilte mit, dass sie diese Daten nicht erhebt, stellen. Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 129 der Abgeordneten Ellen Fährmann (CDU-Fraktion) Sicherung von Ferienfreizeiten für Kinder rung in Brandenburg Erwerbstätige Eltern haben meist weniger Urlaubstage Sie können daher nicht die gesamten Schulferien zeiten sind eine gute Möglichkeit, Zeit mit Gleichaltrigen Kontakte zu fördern. Doch meist müssen diese werden. Im Ausschuss für Gesundheit und Soziales Britta Müller mitgeteilt, dass es aufgrund der zur Unterstützung von Ferienfreizeiten gebe. digen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 09.05.2025 bezüglich der Ferienfreizeiten gefällt? Namens der Landesregierung beantwortet die Mündliche Anfrage wie folgt: Die Förderung zur „Sicherung von Ferienfreizeiten Behinderung in Brandenburg“ umfasst zwei getrennt voneinander zu betrachten sind: 1. Ferienfreizeiten für Kinder und Jugendliche Brandenburg: Für das entsprechende Projekt wurde die Zustimmung beginn bereits vor der formalen Bewilligung durch Mittel sind also freigegeben und das Projekt kann 2. Ferienzuschüsse für Familien mit geringem Diese Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie sich an Familien mit Kindern im Land Brandenburg, Einkommen oder in besonderen Belastungssituationen. Haushaltsbeschlusses werden die Zuschüsse verbleibende Jahr ausgezahlt. Die Förderung verbleibenden Haushaltsmonate des Jahres 2025 des Haushaltsbeschlusses werden die Zuschüsse für das verbleibende Jahr ausgezahlt. Um Verzögerungen Eingegangen: 21.05.2025 / Ausgegeben: 21.05.2025 und Jugendliche mit und ohne Behindeim Jahr als ihre Kinder Schulferien. mit ihren Kindern verbringen. Ferienfreizu verbringen und die sozialen Ferienfreizeiten auch finanziell gestemmt am 07.05.2025 wurde durch Ministerin Haushaltssituation noch keine Entscheidung Am 09.05.2025 wolle man sich dazu verstän-Welche Entscheidung wurde am Ministerin für Gesundheit und Soziales die für Kinder und Jugendliche mit und ohne unterschiedliche Projektförderungen, die mit und ohne Behinderung in für einen vorzeitigen Maßnahmendie zuständige Stelle kommuniziert. Die auch dieses Jahr durchgeführt werden. Einkommen: „Familienferien 2024-2025“. Sie richtet insbesondere an solche mit geringem Vorbehaltlich des nach Inkrafttreten des Haushalts für das erfolgt anteilig entsprechend der in Höhe von 250 000 Euro. Vorbehaltlich nach Inkrafttreten des Haushalts anteilig bei der Auszahlung zu vermeiden und eine rechtzeitige Unterstützung für Ferienreisen Sommerferien nach Möglichkeit sicherzustellen, Versorgung (LASV) auf meine Bitte mit Förderanträgen begonnen. - 2 auch mit Blick auf die diesjährigen hat das Landesamt für Soziales und der Prüfung von bereits eingegangenen - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 130 der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion) Strommix im Land Brandenburg im Herbst/Winter Vor einem Jahr gab die EU grünes Licht für die 1 des Kohleausstiegs. Durch die Dunkelflauten grundlegend: Die LEAG fuhr alle ihre Kraftwerke 2 Netzstabilität zu gewährleisten. Ich frage die Landesregierung: Aus welchen Quellen son (1. Oktober 2024 bis 30. April 2025) der Strom nach Energieerzeugern aufschlüsseln. Namens der Landesregierung beantwortet der Klimaschutz die Mündliche Anfrage wie folgt: Aus welchen Quellen in der vergangenen Heizsaison der Strom im Land Brandenburg stammte, Monatliche Daten zur Nettostromerzeugung unter https://www.energy-charts.info/charts/energy/chart.htm?l=de&c=DE Gesamtdeutschland, nicht aber für einzelne Bundesländer. Der Grund hierfür ist, dass sich nicht bundesländerscharf einzelnen Zeitreihen stammt, da zwischen den ständiger Stromaustausch stattfindet. 1 Vgl. „EU-Kommission genehmigt Milliardenhilfe trag/2024/06/leag-brandenburg-kohleausstieg-bund-entschaedigung.html 12.05.2025. 2 Vgl. „Die nächste Dunkelflaute droht – LEAG aktiviert https://blackout-news.de/aktuelles/die-naechste-dunkelflaute-droht-leag-aktiviert-die-letzten-verfuegbarenkohlekraftwerke/ (05.01.2025), abgerufen am 12.05.2025. Eingegangen: 21.05.2025 / Ausgegeben: 21.05.2025 2024/25 staatliche Entschädigung der LEAG wegen im letzten Winter änderte sich die Situation hoch, um den Stromverbrauch und die stammte in der vergangenen Heizsaiim Land Brandenburg? Bitte monatlich Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und (1. Oktober 2024 bis 30. April 2025) ist der Landesregierung nicht bekannt. aufgeschlüsselt nach Energieerzeugern sind verfügbar für trennen lässt, woher der Strom in Bundesländern und auch dem Ausland ein für Leag“, in: https://www.rbb24.de/politik/bei-(24.06.2024), abgerufen am die letzten verfügbaren Kohlekraftwerke“, in: Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 131 der Abgeordneten Kristy Augustin (CDU-Fraktion) Sprachfeststellungsprüfung in der Herkunftssprache Eine Schülerin, die vor drei Jahren aus der Ukraine eine Gesamtschule in Potsdam besucht, strebt ihre Mutter einen Antrag auf eine Sprachfeststellungsprüfung sisch. Die Schule leitete den Antrag nach eigenen Schulamt weiter. Die Prüfung sollte ursprünglich ruar 2025 stattfinden. Bis heute liegt jedoch weder der Schülerin noch dung zur Durchführung der Prüfung vor - trotz und die Schule beim Schulamt. Die Prüfung ist tung, da sie Einfluss auf die Zugangsvoraussetzungen Ich frage die Landesregierung: Wie stellt sie sicher, prüfungen zügig bearbeitet und betroffene Schülerinnen fungsmodalitäten informiert werden, insbesondere Zugang zur gymnasialen Oberstufe? Namens der Landesregierung beantwortet der Mündliche Anfrage wie folgt: Das Verfahren zur Antragstellung und Zulassung die Eingliederungs- und Schulpflichtruhensverordnung geregelt. Sprachfeststellungsprüfungen können zu Beginn der Einführungsphase auf Antrag geeignete Prüferinnen und Prüfer zur Verfügung Vor Antragstellung sind die Schülerinnen und über Zweck, Anforderungen und Organisation informieren. Die Schülerin oder der Schüler Vorbereitung auf die Prüfung selbstständig Sprachfeststellungsprüfung erfolgt schriftlich Schulamt. Ort und Zeitpunkt der Prüfung werden Dabei werden von den Schulämtern auch festgesetzt und eingehende Anträge zunächst Schülerinnen und Schüler verschiedener umliegender So führt das Staatliche Schulamt Brandenburg 2024/2025 in Russisch noch an mehreren Prüfungen durch, sodass der Übergang in die Eingegangen: 21.05.2025 / Ausgegeben: 21.05.2025 nach Brandenburg kam und seitdem das Abitur an. Im September 2024 stellte in der Herkunftssprache Rus-Angaben umgehend an das zuständige zwischen November 2024 und Febder Schule ein Termin oder eine Rückmelwiederholter Nachfragen durch die Familie für die Schülerin von entscheidender Bedeuzur gymnasialen Oberstufe hat. dass Anträge auf Sprachfeststellungs- und Schüler rechtzeitig über Prümit Blick auf einen chancengerechten Minister für Bildung, Jugend und Sport die zur Sprachfeststellungsprüfung wird über sowie das Rundschreiben 20/20 demnach innerhalb der Sekundarstufe I und der Eltern durchgeführt werden, wenn stehen. Schüler sowie deren Eltern von der Schule der Sprachfeststellungsprüfung zu ist hierbei darauf hinzuweisen, dass die erfolgt. Die Zulassung zur durch das jeweils zuständige staatliche auch vom jeweiligen Schulamt festgesetzt. zentrale Termine an einem Schulstandort gebündelt, um für möglichst viele Schulen die Prüfung durchzuführen. an der Havel im aktuell laufenden Schuljahr Terminen in den Monaten Mai und im Juni gymnasiale Oberstufe zumindest aufgrund einer fehlenden Sprachfeststellungprüfung nicht mündlichen Anfrage zugrundeliegenden Sprachfeststellungsprüfung möglich. - 2 gefährdet ist. Insofern ist auch für den der Fall die Teilnahme an einer - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 132 der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion) Online-Drogenhandel in Bayern - auch im Land Im April erschütterte der Tod von drei jungen Todesursachen waren vermutlich Drogenintoxikationen unerwartet hohe Wirkstoffkonzentration. Zudem 1 handel aufgeflogen, der im Landkreis Eichstätt Ich frage die Landesregierung: Welche Drogen opfern in Brandenburg stehen in Zusammenhang Namens der Landesregierung beantwortet die die Mündliche Anfrage wie folgt: Der Landesregierung wurden und sind aktuell den Vorfällen in Bayern bekannt. Nach gegenwärtigen Erkenntnissen bestehen Ermittlungsverfahren keine Bezüge nach Brandenburg. 1 Vgl. „Neue Droge im Umlauf? 3 Menschen in kurzem Zeitraum litik/deutschland/bayern-neue-todesdroge-im-umlauf-3-menschen-in-kurzem-zeitraum-gestorbena5116184.html (27.04.2025), abgerufen am 12.05.2025. Eingegangen: 21.05.2025 / Ausgegeben: 21.05.2025 Brandenburg ein Problem? Menschen den Landkreis Cham in Bayern. durch Verunreinigungen oder eine war in Bayern ein Online-Drogenversandein Depot betrieben hatte. in welchem Mengen mit wie vielen Drogenmit den Vorfällen in Bayern? Ministerin des Innern und für Kommunales keine Sachverhalte im Zusammenhang mit in dem von der bayerischen Polizei geführten gestorben“, in: https://www.epochtimes.de/po-Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 133 des Abgeordneten Fabian Jank (AfD-Fraktion) Auswirkungen einer möglichen Eingemeindung räschen In den vergangenen Wochen ist das Thema meinde Altdöbern aus dem Amt Altdöbern in die im Alltagsleben in der Gemeinde zum Dauerthema Altdöbern aus dem Amt Altdöbern gefährdet bleibenden vier Gemeinden. Ich frage die Landesregierung: Welche Auswirkungen meinden Altdöbern und Großräschen auf das Namens der Landesregierung beantwortet die die Mündliche Anfrage wie folgt: Welche Auswirkungen eine Eingliederung Großräschen hat, kann zum jetzigen Zeitpunkt Eine mögliche Eingliederung der amtsangehörigen Großräschen und damit auch eine Änderung des bzw. genehmigungsfähig. Der Weiterbestand amtsangehörige Gemeinde Altdöbern wäre unter Altdöbern geografisch in der Mitte des Amtes das Amt geografisch teilen würde. Zudem würde dem Amt Altdöbern § 133 Abs. 2 Satz 1 BbgKVerf nicht weniger als 5 000 Einwohnerinnen und Einwohner Daher sind die Gemeinden des Amtes Altdöbern Entwicklung des Amtes zu entscheiden und Gmeinden des Amtes (Bronkow, Luckaitztal, Neupetershain 1 Vgl. rbb24 vom 20.03.2025 zu „Finanzielle Schwierigkeiten und Großräschen beginnen“, https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2025/03/brandenburg-grossraeschen-altdoebern-fusion-gemeinden.html, abgerufen am 13.05.2025. Eingegangen: 21.05.2025 / Ausgegeben: 21.05.2025 der Gemeinde Altdöbern nach Großeiner möglichen Zusammenlegung der Ge-Stadt Großräschen sowohl medial als auch 1 avanciert. Ein Austritt der Gemeinde die Zukunft des Amts Altdöbern und der verwürde eine Zusammenlegung der Ge-Amt Altdöbern haben? Ministerin des Innern und für Kommunales der Gemeinde Altdöbern in die Stadt nicht pauschal gesagt werden. Gemeinde Altdöbern in die Stadt Amtes Altdöbern wäre nicht allein möglich des Amtes Altdöbern ohne die anderem nicht möglich, da die Gemeinde liegt und ein Austritt der Gemeinde Altdöbern ein Austritt der Gemeinde Altdöbern aus nicht entsprechen, wonach jedes Amt haben soll. gemeinsam aufgerufen, über die weitere mögliche Lösungen für die verbleibenden und Neu-Seeland) zu finden. – Gespräche über mögliche Fusion von Altdöbern Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 134 der Abgeordneten Lena Kotré (AfD-Fraktion) Rechtsgrundlage der Dienstanweisung des an den Verfassungsschutz aus dem Jahr 2023 Innerhalb der Sitzung des Rechtsausschusses Katrin Lange (SPD) mitgeteilt, dass ihr Amtsvorgänger bekannte Dienstanweisung im Jahr 2023 erlassen teilungsleiter (Abteilung V des Ministeriums des entscheidungen von Beobachtungsobjekten sungsschutzgesetz (BbgVerfSchG) wird in § 2 das Ministerium des Innern festgelegt. Ich frage die Landesregierung: Auf welcher Rechtsgrundlage ter Stübgen die zwischenzeitlich wegen offensichtlicher bene Dienstanweisung erlassen? Namens der Landesregierung beantwortet die die Mündliche Anfrage wie folgt: Rechtsgrundlage für die in Rede stehende Dienstanweisung Satz 2 der Verfassung des Landes Brandenburg Landesregierung den ihm anvertrauten Geschäftsbereich Verantwortung gegenüber dem Landtag innerhalb bestimmten Richtlinien der Regierungspolitik. Artikel 89 Satz 2 LVerf ermächtigt den Minister erlasse und Dienstanweisungen die Behörden organisieren sowie innerhalb des Ministeriums soweit nicht Entscheidungen im Einzelfall durch Minister oder der Ministerin persönlich vorbehalten 1 Vgl. PM des MIK v. 07.05.2025 zu „Veränderte Einstufung Arbeit des Verfassungsschutzes wurden geändert“, https://mik.brandenburg.de/mik/de/service/presse/pressemitteilungen/detail-pm-und-meldungen/~07-05-2025-veraenderte-einstufung-der-afd-brandenburg, am 14.05.2025 u. Videomitschnitt der 5. Sitzung des tag.brandenburg.de/de/43134, abgerufen am 14.05.2025. 2 Vgl. § 2 Abs. 1. S. 1 BbgVerfSchG, https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgverfschg#2, 14.05.2025. Eingegangen: 21.05.2025 / Ausgegeben: 21.05.2025 ehemaligen CDU-Innenministers Stübgen vom 7. Mai 2025 hat die Innenministerin Michael Stübgen (CDU) eine ihr unhabe, wonach der Verfassungsschutzab-Innern und für Kommunales) Einstufungs-1 selbst trifft. Im Brandenburgischen Verfas-2 Abs. 1 S. 1 als Verfassungsschutzbehörde hat der ehemalige Innenminis-Rechtswidrigkeit wieder aufgeho-Ministerin des Innern und für Kommunales des Ministers ist Artikel 89 (LVerf). Danach leitet jedes Mitglied der selbständig und unter eigener der durch den Ministerpräsidenten oder die Ministerin, durch Organisationsseines oder ihres Geschäftsbereichs zu Entscheidungsbefugnisse zu delegieren, Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes dem sind. der AfD Brandenburg – Dienstanweisungen für abgerufen AIK v. 07.05.2025 zu TOP 1 neu, https://www.landabgerufen am
