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Jouleen Gruhn

21.05.2025 Sitzungen 8/13

Vielen Dank. – Damit sind wir am Ende der Aussprache angelangt. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 8/990, „Ausbau brandenburgischer Klärwerke mit der 4. Reinigungsstufe – Umsetzung von großflächigen Pilotprojekten in der Metropolregion Berlin-Brandenburg“. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Die gibt es nicht. Damit ist der Antrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Ich schließe Tagesordnungspunkt 12 und rufe Tagesordnungspunkt 13 auf. TOP 13: § 188 StGB abschaffen - keine Einschränkung der Meinungsfreiheit durch den Straftatbestand der Politikerbeleidigung Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 8/994 Ich eröffne die Aussprache. Frau Abgeordnete Kotré von der AfD-Fraktion erhält als Erste das Wort. (Beifall AfD) Lena Kotré (AfD):* Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen Abgeordnete! Liebe Brandenburger! Der vorliegende Antrag ist von großer Bedeutung für unsere Demokratie. Es geht um die notwendige und mehr als überfällige Abschaffung von § 188 StGB, der den sogenannten Straftatbestand der Politikerbeleidigung, Politikerverleumdung oder der üblen Nachrede zulasten von Politikern behandelt. Wir haben den Gesetzeswortlaut des zu streichenden Paragrafen 188 StGB und die davor aufgeführten Tatbestände der Beleidigung nach § 185, der üblen Nachrede nach § 186 und der Verleumdung nach § 187 StGB in unseren Antrag aufgenommen, um die nicht gegebene Notwendigkeit der Qualifizierung von Straftaten gegenüber Politikern zu verdeutlichen. Unser Ansinnen ist kein Angriff auf die Würde von Politikern – verstehen Sie das bitte nicht falsch. Es ist ein Plädoyer für die unverzichtbare Grundlage unserer freiheitlichen Gesellschaft: die Meinungsfreiheit. Lassen Sie mich verdeutlichen, worum es geht: § 188 StGB schafft eine Sonderregelung, die Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdungen gegen Personen des politischen Lebens von der Bundesebene bis hin zur kommunalen Ebene stärker, das heißt besonders hart, bestraft – im Gegensatz zu den Regelungen im Hinblick auf Nichtpolitiker. Die Strafen reichen von Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren bei Beleidigung bis hin zu Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren bei Verleumdungen. Diese Regelung wurde erst im Jahr 2021 in dieser Form eingeführt und hat seitdem für erhebliche Kontroversen gesorgt. 2025 81 Ist diese Sonderbehandlung von Politikern wirklich notwendig? (Zuruf von der CDU: Ja!) Müssen die allgemeinen Vorschriften der §§ 185, 186 und 187 StGB bei der Beleidigung, üblen Nachrede und Verleumdung von Politikern tatsächlich verschärft angewandt werden? (Danny Eichelbaum [CDU]: Ja!) Meine Antwort ist ein klares Nein. (Beifall AfD) Herr Eichelbaum wird hier nachher sicherlich das Gegenteil vorbringen. Die allgemeinen Tatbestände decken bereits alle relevanten Fälle ab. Sie schützen jedermann, auch Politiker, unabhängig von seiner gesellschaftlichen Stellung. Die zusätzliche Strafverschärfung durch § 188 ist daher völlig überflüssig. (Beifall AfD) Vielmehr stellt sie eine unverhältnismäßige Einschränkung der Meinungsfreiheit dar, die in Art. 5 unseres Grundgesetzes gewährleistet wird. Diese Freiheit ist kein Privileg, sondern ein Recht, das besonders in einer echten Demokratie geschützt werden muss – gerade gegenüber jedem, der Macht ausübt. Politiker stehen nicht über dem Gesetz. Sie sollten daher auch nicht mit Sonderrechten bevorzugt werden. Wir alle, die wir in der Öffentlichkeit stehen, müssen Kritik und sogar scharfe Worte aushalten können. Daher bedarf es keiner Strafverschärfung, sondern – im Gegenteil – eher einer Strafverringerung. Was wird ansonsten aus der Möglichkeit und der Notwendigkeit, Machtkritik zu üben? Wo bleibt die Stimme des Volkes, die uns zur Rechenschaft ziehen darf? Der Paragraf 188 setzt genau hier an und erstickt die kritischen Stimmen, indem er die Strafbarkeitsgrenze für Politiker unnötig weit nach unten verschiebt. Das soll einschüchtern, und das soll Angst machen. Ein konkreter Fall verdeutlicht dies eindrucksvoll: Am 8. April 2025 wurde der Journalist David Bendels, Chefredakteur des „Deutschland-Kuriers“, vom Amtsgericht Bamberg wegen vermeintlicher Verleumdung einer Politikerin gemäß § 188 StGB zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Anlass war eine satirische Bildmontage mit der damaligen Bundesinnenministerin Nancy Faeser. Diese Montage wurde in sozialen Netzwerken geteilt und als solche als Ausdruck von Satire und Meinungsfreiheit verstanden. Doch das Gericht sah darin eine Straftat. Ist das noch gerecht? Ist es angemessen, einen Journalisten für eine satirische Darstellung zu bestrafen, nur weil diese eine Politikerin betrifft? Ich sage Nein! Satire ist ein legitimes Mittel der Kritik, und wir dürfen sie nicht durch Gesetze ersticken, die Politiker bevorzugt behandeln. Dieser Fall ist kein Einzelfall. Die Einführung von § 188 StGB im Jahr 2021 hat bereits zu einer Vielzahl von Debatten über seine Verfassungsmäßigkeit geführt, Herr Eichelbaum. Kritiker argumentieren zu Recht, dass diese Sonderregelung die Meinungsfreiheit unverhältnismäßig einschränkt. Sie schafft eine privilegierte Kaste von Politikern, die vor harscher Kritik geschützt wird, 82 Landtag während der Rest der Gesellschaft mit anderen Regeln auskommen muss. Das widerspricht dem Geist einer offenen und pluralistischen Demokratie. (Beifall AfD) Wenn wir Politiker vor Kritik schützen, riskieren wir, dass die von den Bürgern ausgeübte Machtkontrolle geschwächt oder gar zunichtegemacht wird – und das ist ein mehr als gefährlicher Weg. (Beifall AfD) Lassen Sie mich kurz die Fakten herausarbeiten. Die Paragrafen 185 bis 187 StGB bieten einen ausreichenden Schutz: Beleidigungen können mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden, üble Nachrede ebenfalls mit bis zu zwei Jahren und Verleumdung mit bis zu fünf Jahren – jeweils verschärft, wenn die Tat öffentlich begangen wird. Warum also eine zusätzliche Regelung, die nur Politiker betrifft? Die Antwort liegt nicht in einem rechtlichen Bedarf, sondern in einer politischen Sichtweise, nach der Kritik offensichtlich als Bedrohung aufgefasst wird. Doch genau diese Sichtweise müssen wir überwinden. Unsere Forderung ist klar: § 188 StGB muss ersatzlos gestrichen werden. Mit unserem Antrag wird die Landesregierung aufgefordert, sich auf allen Ebenen und mit sämtlichen Mitteln dafür einzusetzen. Wir müssen den Mut haben, uns der berechtigten Kritik zu stellen, statt uns hinter fehlerhaften Gesetzen zu verstecken. Politiker sind nicht Herren, sondern Diener des Volkes, und als solche müssen wir bereit sein, uns auch unangenehme Wahrheiten anzuhören. Noch nie war es für Bürger so gefährlich, Regierungskritik öffentlich zu äußern. Das ist eines Rechtsstaates unwürdig. (Beifall AfD) Ich bin mir sicher, dass unser Antrag auf Widerstand stoßen wird. Das habe ich eben auch schon von Ihnen, Herrn Eichelbaum von der CDU, vernommen. Manche werden argumentieren, dass Politiker einen besonderen Schutz benötigen, um ihre Arbeit ungehindert verrichten zu können. Doch ich frage Sie: Ist es nicht gerade diese Arbeit, die Kritik erfordert? Sind wir nicht gewählt, um Entscheidungen zu treffen, die geprüft und hinterfragt werden dürfen? Ein Sonderrecht nach § 188 StGB untergräbt die rechtliche Stellung der Bürger und kriminalisiert sie. Grundrechte sind Abwehrrechte gegen den Staat; das vergessen viele. Haben Sie den Mut, zu zeigen, dass Sie als Politiker bereit sind, Kritik zu ertragen und daraus zu lernen. Die Abschaffung des Paragrafen 188 ist der erste Schritt in die richtige Richtung: ein starkes Signal für eine offene und mutige Demokratie – eine Demokratie, die nicht vor der Wahrheit zurückschreckt. – Vielen Dank. (Beifall AfD)

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