Robert Crumbach
Herr Vizepräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich sage es jetzt einfach: Der Eindruck, den Herr Dorst erweckte, ist nicht ganz richtig. Es gibt doch noch ein paar, die nicht davon überzeugt sind – aber gut. Wie Sie wissen, hat sich Brandenburg im Jahr 2020 im Zuge der notwendig gewordenen Grundsteuerreform für das Bundesmodell entschieden: Wie auch in den meisten anderen Bundesländern stellen die Finanzämter die Grundsteuerwerte fest oder erlassen entsprechende Grundsteuermessbescheide. Diese dienen den Kommunen zur Festsetzung der zu zahlenden Grundsteuer. Die Idee, das Ergebnis dieser Reform nunmehr mit verschiedenen Hebesätzen für Wohn- und Gewerbegrundstücke auf kommunaler Ebene zu relativieren, ist nicht neu. Mit differenzierten Hebesätzen könnte jede Kommune nicht nur die Höhe der Grundsteuer bestimmen, sondern auch einzelne Tatbestände bevorzugen bzw. benachteiligen. Im Klartext: Manche Steuerpflichtige würden bevorteilt, andere benachteiligt. Es ist zu erwarten, dass man damit neue und auch größere Probleme schüfe. Ein Blick zurück: Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil von 2018 die bisherigen Einheitswerte für die Bewertung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Es hat klargestellt, dass die Höhe der Grundsteuer auf einer relationsgerechten und 60 Landtag realitätsnahen Bemessung beruhen muss. Der Bundesgesetzgeber hat daraufhin eine umfassende Reform der Grundsteuer durchgeführt und das angesprochene Bundesmodell geschaffen. Die neuen Grundsteuerwerte basieren damit auf aktuellen wirtschaftlichen Verhältnissen mit Typisierungen und Pauschalisierungen. Das sorgt für eine – und darum geht es, meine Damen und Herren – gerechtere Verteilung der Steuerlast. Ja, „gerecht“ bedeutet auch, dass nun auch Wertsteigerungen abgebildet werden, wenn sie eintreten – genauso aber auch Wertminderungen. Es geht nicht, dass andere Steuerpflichtige dafür aufkommen müssen. Das widerspräche dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes; es wäre auch in der Sache völlig ungerecht. Die Einführung differenzierender Hebesätze hätte eine Umverteilung der Steuerlast zwischen verschiedenen Eigentümergruppen zur Folge. Das wäre nicht nur ungerecht, sondern auch systemwidrig; und grundsätzlich widerspricht dies auch der Grundkonzeption der Grundsteuer. Es gibt aber auch Gründe für die Einführung von differenzierenden Hebesätzen, und ich möchte sie Ihnen auch nennen: Letztlich können dadurch Eigenheimbesitzer entlastet werden. Einige Eigenheimbesitzer würden profitieren, andere, insbesondere Gewerbetreibende, würden höhere Steuern zahlen. Nichtwohngrundstücke, namentlich gemischt genutzte Grundstücke, können in ganz erheblichem Maße dem Wohnen dienen, insgesamt müsste es aber bei einem Nullsummenspiel bleiben – und das würde es auch. Die Steuerlast würde nur umverteilt. Ob das tatsächlich zulässig wäre, ist schon deswegen fraglich, weil es zu einer unterschiedlichen Betrachtung der festgestellten Grundsteuerwerte führen könnte. Dies hätte große praktische Probleme zur Folge, die Sie sich vor Augen führen müssen: Jede Gemeinde, die differenzierende Hebesätze einführt, müsste dies hinreichend rechtfertigen und ausführlich begründen. Das ist möglich; dem stehen aber im Einzelfall sehr hohe Hürden entgegen. Das bedeutet in der Konsequenz zusätzliche Dokumentationspflichten und Rechtsprüfungen, mehr Widersprüche und Klagen von Steuerzahlern, die sich nunmehr benachteiligt sehen, sowie größere Rechtsunsicherheit für die Kommunen und Grundstückseigentümer, weil die Belastung nicht mehr nach einheitlichen Maßstaben erfolgen würde. Und führen Sie sich bitte vor Augen: Unser jetziges System ist vom Finanzgericht Berlin-Brandenburg bestätigt worden. Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Antragsteller, die Einführung differenzierender Hebesätze wurde im Übrigen in der vergangenen Legislaturperiode mit überwältigender Mehrheit abgelehnt, auch von Ihnen. Aber selbstverständlich können Sie sich auf einen früheren Bundeskanzler berufen; auch Sie brauchen sich für das Geschwätz von gestern nicht weiter zu interessieren. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Man kann dazulernen!) Abschließend: Die Grundsteuer ist eine tragende Säule der kommunalen Finanzierung, und die packt man nicht einfach mal so an, schon gar nicht entgegen dem Votum des Städte- und Gemeindebundes. – Herzlichen Dank. (Beifall BSP und SPD)
