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Jouleen Gruhn

21.05.2025 Sitzungen 8/13

Herr Dr. Grimm, Sie haben das Wort. Bitte schön. Dr. Benjamin Grimm (Minister der Justiz und für Digitalisierung): Frau Vizepräsidentin! Meine Damen und Herren! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich will zu dem Einzelfall nichts sagen. Ich kann dazu nur sagen: Im Strafrecht wird eine Gesamtstrafe gebildet, wenn noch andere Delikte hinzukommen. Von daher sollte man sich in dem Fall, zu dem ich nichts konkret sagen möchte, sicherlich noch einmal anschauen, ob das wirklich das Einzige war, was dort maßgeblich war. (Zurufe von der AfD: Aha!) Um wirklich klarzustellen, dass nichts Falsches hängen bleibt, noch einmal: Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung gegenüber einem Politiker wie gegenüber jedem anderen, das ist es, was strafbar ist, und nichts anderes. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Sage ich doch!) Erwecken Sie doch nicht den Eindruck, also ob hier jede kleine Beleidigung eines Politikers sofort strafbar wäre. Ich habe doch Beispiele genannt, die, glaube ich, deftig genug sind. Von daher: Hören Sie damit auf, so zu tun, als gäbe es hier irgendeine Einschränkung – die es überhaupt nicht gibt. – Vielen Dank. (Beifall SPD und BSW sowie vereinzelt CDU)

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